Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Konkurrenzen

Rz. 273 Im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten ersetzt das HUntVollstrÜbk nach seinem Art. 48 vorbehaltlich des Art. 56 Abs. 2 HUntVollstrÜbk das Haager Übereinkommen vom 2.10.1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (HUntÜ, siehe Rdn 316 ff.) und das Haager Übereinkommen vom 15.4.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidun...mehr

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Slowakische Republik / 1. Auseinandersetzung durch Vereinbarung

Rz. 56 Die Ehegatten können über die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft eine Vereinbarung schließen. Auf Ersuchen eines Ehegatten sind sie verpflichtet, einander eine schriftliche Bestätigung über die Auseinandersetzung auszustellen (§ 149 Abs. 2 BGB). Wird zum Gegenstand der Vereinbarung eine Liegenschaft, so muss die Vereinbarung schriftlich ausgefertigt werden und w...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / III. Das Luganer Übereinkommen (LugÜ)

1. Inkrafttreten und Anwendungsbereich Rz. 58 Das Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16.9.1988[97] (LugÜ) mit drei Protokollen und drei Erklärungen, das mit wenigen Abweichungen die Regeln des EuGVÜ übernommen hat,[98] war für die Bundesrepublik Deutschland am 1.3.1995 im...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / V. Das Haager Übereinkommen über das auf die Ehegüterstände anzuwendende Recht

1. Inkrafttreten Rz. 75 Das Haager Übereinkommen über das auf Ehegüterstände anzuwendende Recht vom 14.3.1978[142] ist in Frankreich,[143] Luxemburg und den Niederlanden am 1.9.1992 in Kraft getreten. Weitere Vertragsstaaten sind Österreich und Portugal, die das Abkommen jedoch noch nicht ratifiziert haben. Das Abkommen sucht einen Mittelweg zwischen Staatsangehörigkeits- und...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / XVII. Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen gegenüber Kindern (HKindUnthVÜ)

Rz. 347 Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern vom 15.4.1958[458] (HKindUnthVÜ) – das nach dem Inkrafttreten des HUntVollstrÜbk 2007 (siehe Rdn 265 ff.) nur noch im Verhältnis zu jenen Staaten weitergilt, die nur das HKindUnthVÜ und noch nicht das HUntVollstrÜbk ratifiziert hab...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Güterrechtliche Vereinbarungen für den Scheidungsfall

Rz. 83 Das Eherecht gesteht den Eheleuten sowohl vor der Heirat als auch während der Ehe das Recht zu, güterrechtliche Vereinbarungen zu treffen, welche von den gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen abweichen. Sie können auch eine Gütertrennung vereinbaren und diese ggf. mit einer teilweisen Gütergemeinschaft kombinieren. So dürfen sie vereinbaren, dass alle Güter Eigengüter ...mehr

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Kroatien / 4. Güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 84 Abweichend von der gesetzlichen Regelung des Miteigentums zu gleichen Teilen (siehe Rdn 10) kann hinsichtlich ehelich erworbenen Vermögens durch Ehevertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Es kann auch vereinbart werden, was eheliches Vermögen ist (siehe Rdn 12, 29). Eine richterliche Kontrolle findet grundsätzlich nicht statt. Es gelten die allgemeinen...mehr

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Bosnien und Herzegowina / d) Vereinbarungen über sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 151 Für Vereinbarungen über den Kindesunterhalt und über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht gilt Entsprechendes wie in der FBiH (siehe Rdn 84).mehr

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Slowakische Republik / 4. Abweichende Gestaltung der Gütergemeinschaft durch Vereinbarung

Rz. 26 Die gesetzliche Gütergemeinschaft kann durch eine Vereinbarung in Form eines Notariatsprotokolls abweichend geregelt werden (§ 143a Abs. 3 BGB). Die Nichteinhaltung der Form der Vereinbarung hat ihre Nichtigkeit zur Folge. a) Umfang der Gütergemeinschaft Rz. 27 Die Ehegatten können in die Gütergemeinschaft auch solche Vermögenswerte einbeziehen, die aufgrund der gesetzl...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 7. Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen

Rz. 301 Die materielle Wirksamkeit und die Wirkungen einer vertraglichen Vereinbarung der Eheleute über die Folgen der Scheidung[388] unterliegen dem für die jeweilige Scheidungsfolge maßgeblichen Recht. Daher unterliegt eine güterrechtliche Vereinbarung, wie z.B. eine vertragliche Pauschalisierung, Modifikation oder ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs, dem Güterstatut. Di...mehr

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Griechenland / 1. Vereinbarungen während des Getrenntlebens, die die Beziehungen der Ehegatten betreffen

Rz. 97 Solche Vereinbarungen[147] zwischen den Ehegatten werden während des Getrenntlebens getroffen und gelten bis zum Schluss des Scheidungsverfahrens oder bis zur endgültigen Regelung der entsprechenden Beziehungen. Diese Vereinbarungen betreffen sehr häufig den Unterhalt der Ehegatten. Sie sind absolut frei, da auch ein Verzicht des berechtigten Ehegatten auf den Unterha...mehr

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Katalonien / 3. Vereinbarungen im Hinblick auf eine zukünftige Trennung oder Scheidung

Rz. 46 Vereinbarungen für den Fall des Scheiterns der Ehe unterliegen einer Sonderregelung, die sicherstellen soll, dass sie frei und bewusst getroffen wurden. Sie können vor oder nach der Eheschließung getroffen werden. Werden sie vor der Eheschließung getroffen, müssen sie mindestens 30 Tage vor der Hochzeit geschlossen werden. Zu ihrer Gültigkeit bedürfen die Vereinbarung...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / d) Das Zusatzprotokoll von 1971

Rz. 56 Das Zusatzprotokoll vom 3.6.1971 überträgt die Auslegung des EuGVÜ – vergleichbar Art. 208 AEUV (vormals Art. 177 EGV, siehe Rdn 43) – auf Vorlage der Rechtsmittelgerichte der Vertragsstaaten dem EuGH. Rz. 57 Exkurs: Vgl. auch das deutsche "Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Union auf d...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / XVIII. Das New Yorker-Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 353 Das New Yorker-Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vom 20.6.1956[475] verfolgt nach seinem Art. 1 den Zweck, die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs (aus familienrechtlichen Beziehungen)[476] zu erleichtern, den eine Person (d.h. der Unterhaltsberechtigte), die sich im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei befindet (i.S. eines ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / VIII. Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung von Scheidungen und Trennungen von Tisch und Bett

Rz. 149 Das am 1.6.1970 beschlossene Haager Übereinkommen über die Anerkennung von Scheidungen und Trennungen von Tisch und Bett[235] ist (bei 20 Vertragsstaaten) in folgenden europäischen Staaten in Kraft getreten: Albanien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Luxemburg, der Republik Moldau, den Niederlanden, Norwegen, Polen (seit dem 24.6.1996 u.a. im Verhältnis zur Schw...mehr

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Polen / 1. Güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 119 Durch notariell beurkundeten Ehevertrag (der auch vor der Ehe abgeschlossen werden kann, Art. 47 § 1 S. 2 FVGB) können die Ehegatten die Gütergemeinschaft erweitern oder einschränken, vollständige Gütertrennung (Art. 51–51/1 FVGB) oder Gütertrennung mit Zugewinnausgleich (Art. 51/2–51/5 FVGB) vereinbaren (Art. 47 § 1 S. 1 FVGB). Auf die Ausführungen in Rdn 36 ff. wir...mehr

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Griechenland / 3. Vereinbarungen nach der Scheidung

Rz. 99 Die Vereinbarungen der geschiedenen Ehegatten betreffend ihre persönlichen oder vermögensrechtlichen Beziehungen sind absolut frei. So können die ehemaligen Ehegatten den vom Gericht zugesprochenen Unterhalt ändern oder auf ihn für die Zukunft verzichten. Darüber hinaus können sie schriftlich vereinbaren, dass der Unterhalt pauschal geleistet wird, da die Regelung des...mehr

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Schweiz / 4. Nicht formbedürftige Vereinbarungen unter den Ehegatten

Rz. 57 Das Eherecht sieht zahlreiche Vereinbarungen und rechtsgeschäftliche Erklärungen der Ehegatten vor, die formfrei wirksam sind. Unabhängig vom anwendbaren Güterstand betrifft dies die Verständigung über den Unterhalt der Familie (Art. 163 ZGB), die Vereinbarung über den Betrag zur freien Verfügung des den Haushalt führenden bzw. im Beruf oder Gewerbe des anderen mithel...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Die Brüssel I-Verordnung

Rz. 36 Seit dem 1.3.2002 wurde das Brüsseler EWG-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27.9.1968[58] (EuGVÜ; siehe Rdn 44 ff.) für seit diesem Zeitpunkt erhobene Klagen (vgl. Art. 66 Abs. 1)[59] durch die "Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Z...mehr

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Österreich / 4. Vereinbarungen über die Gestaltung der Ehe

Rz. 72 Die Ehegatten sollen ihre eheliche Lebensgemeinschaft, besonders die Haushaltsführung, die Erwerbstätigkeit, die Leistung des Beistandes und die Obsorge, unter Rücksichtnahme aufeinander und auf das Wohl der Kinder mit dem Ziel voller Ausgewogenheit ihrer Beiträge einvernehmlich gestalten (§ 91 Abs. 1 ABGB). Die genannten Bereiche stellen nur eine demonstrative Aufzäh...mehr

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Polen / VI. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

1. Güterrechtliche Vereinbarungen Rz. 119 Durch notariell beurkundeten Ehevertrag (der auch vor der Ehe abgeschlossen werden kann, Art. 47 § 1 S. 2 FVGB) können die Ehegatten die Gütergemeinschaft erweitern oder einschränken, vollständige Gütertrennung (Art. 51–51/1 FVGB) oder Gütertrennung mit Zugewinnausgleich (Art. 51/2–51/5 FVGB) vereinbaren (Art. 47 § 1 S. 1 FVGB). Auf d...mehr

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Griechenland / V. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Ehescheidung

1. Vereinbarungen während des Getrenntlebens, die die Beziehungen der Ehegatten betreffen Rz. 97 Solche Vereinbarungen[147] zwischen den Ehegatten werden während des Getrenntlebens getroffen und gelten bis zum Schluss des Scheidungsverfahrens oder bis zur endgültigen Regelung der entsprechenden Beziehungen. Diese Vereinbarungen betreffen sehr häufig den Unterhalt der Ehegatte...mehr

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Österreich / V. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

1. Allgemeines Rz. 212 Eheverträge, die zu Beginn oder im Laufe der Ehe geschlossen werden und auch Regelungen für den Fall der Scheidung beinhalten (über Unterhalt, Vermögensaufteilung etc.), sind in der österreichischen Rechtspraxis noch relativ selten, wenngleich sie sich zunehmender Beliebtheit erfreuen und vor allem dann abgeschlossen werden, wenn einer oder beide Partne...mehr

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Belgien / III. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

1. Vor der Ehe Rz. 156 Vor der Ehe können in einem Ehevertrag nur die güterrechtlichen Auswirkungen der Scheidung geregelt werden. Ein Erb- und Pflichtteilsverzicht kann grundsätzlich nicht rechtsgültig vereinbart werden. Einzige Ausnahme bildet eine diesbezügliche Vereinbarung gem. Art. 1388 Abs. 2 ZGB für den Fall, dass mindestens einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Verei...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 4. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

a) Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung Rz. 148 Im Unterschied zum Recht in der FBiH ist in der RS eine einvernehmliche Scheidung nur möglich, wenn keine Kinder vorhanden sind, für die das Sorgerecht ausgeübt wird. b) Güterrechtliche Vereinbarungen Rz. 149 Die diesbezügliche Rechtslage entspricht derjenigen in der FBiH (siehe Rdn 87). c) Vereinbarungen über den Unterhalt für de...mehr

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Kroatien / VI. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

1. Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung Rz. 81 Das kroatische Recht kennt den Ehevertrag (Art. 40 FamG), der jedoch nur die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute regelt, sowie die Scheidungsfolgenvereinbarung anlässlich der Scheidung gem. Art. 52. Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann zusätzlich Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht, zum Kindes- und Ehegattenunterha...mehr

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Deutschland / VI. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

1. Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung Rz. 104 Ehegatten haben im Grundsatz zwei Möglichkeiten, vertragliche Regelungen für den Fall der Scheidung ihrer Ehe zu treffen: Entweder durch einen vorsorgenden Ehevertrag oder durch eine Scheidungsvereinbarung (auch Scheidungsfolgenvereinbarung genannt). Nach der gesetzlichen Definition betrifft ein Ehevertrag zwar nur die güterrec...mehr

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Tschechische Republik / VI. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

1. Allgemeines Rz. 90 Vertragliche Vereinbarungen für den Fall der Scheidung sind im Vorfeld einer konkret bevorstehenden Scheidung in vielen Bereichen möglich. Vorsorgende Vereinbarungen ohne Bezug zu einer bevorstehenden Scheidung sind nach derzeitigem Recht – mit Ausnahme der Modifizierung der Errungenschaftsgemeinschaft (siehe Rdn 32 f.) – wohl zulässig, werden aber erst ...mehr

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Slowenien / VI. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarung

Rz. 71 Sofern Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, sind sie in Rdn 55, 60, 63, 64, 68 angeführt.mehr

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Bosnien und Herzegowina / 5. Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

a) Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung Rz. 86 Das FamG FBiH sieht die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung vor. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehegatten sich über das Sorgerecht, den Kindesunterhalt, das Umgangsrecht des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, und den Ehegattenunterhalt einig sind. Eine solche Vereinbarung muss, soweit sie das Kind betrifft, ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / XVI. Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen 1973 (HUnthVÜ)

1. Anwendungsbereich Rz. 339 Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen vom 2.10.1973[444] (HUnthVÜ) – das nach Inkrafttreten des HUntVollstrÜbK 2007 (siehe Rdn 265 ff.) nur noch im Verhältnis zu den Staaten weiter gilt, die nur dieses (d.h. das HUntVÜ 1973 und noch nicht das HUntVollstrÜbK 2003) ratifiziert haben und nicht EU...mehr

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Litauen / VI. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 73 Vertragliche Vereinbarungen für die Scheidung haben in Litauen eine sehr große Bedeutung. Das Gericht strebt auch an, dass die Parteien sich in möglichst vielen Punkten einigen, bevor sie zum Gericht kommen. Bei der Vereinbarung der Ehepartner ist aber zu beachten, dass insbesondere Vereinbarungen, die die persönlichen Rechte und Pflichten beider Ehepartner gegenüber ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Vereinbarungen über den Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten

Rz. 88 Die Ehegatten können auch eine Vereinbarung über gegenseitigen Unterhalt abschließen. Eine solche Vereinbarung ist Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung (Art. 44 Abs. 1), kann aber auch für den Fall einer streitigen Scheidung abgeschlossen werden. Da der Unterhaltsanspruch als solcher zwingend vorgeschrieben ist, können sich die Ehegatten nur über dessen Hö...mehr

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Deutschland / 6. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Rz. 116 Auch Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich können ebenso in einem Ehevertrag wie in einer Scheidungsvereinbarung getroffen werden. Inhaltlich sind neben dem entschädigungslosen (teilweisen, z.B. mit Ausnahme der Zeiten der Berufsaufgabe) Ausschluss des Versorgungsausgleichs verschiedene Modifikationen, etwa in Bezug auf die Ausgleichsquote, und insbesondere ein Aus...mehr

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Slowakische Republik / VI. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 69 Die Ehegatten können eine Vereinbarung über die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft treffen (siehe Rdn 56). Die Ehegatten können vereinbaren, dass der Ehegatte mit besseren Vermögensverhältnissen nach der Scheidung dem anderen Ehegatten einen höheren nachehelichen Unterhalt gewähren wird, als gesetzlich vorgesehen ist. Dies hängt jedoch ausschließlich von der Vere...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / IV. Die Haager Übereinkommen über die Eheschließung und die Anerkennung der Gültigkeit von Ehen von 1902 und 1978 sowie weitere Abkommen auf dem Gebiet der Eheschließung

1. Das Haager Übereinkommen vom 12.6.1902 Rz. 63 Das Haager Übereinkommen über die Regelung des Geltungsbereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung vom 12.6.1902 [110] war für das Deutsche Reich am 31.7.1904 in Kraft getreten.[111] Bis zum Zweiten Weltkrieg galt es im Verhältnis zu Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, Rumänien, Schweden, der Schweiz und Unga...mehr

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Österreich / b) Grenzen güterrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 67 Solche Gütergemeinschaftsvereinbarungen verhindern nicht den nach Auflösung der Ehe vorgesehenen Vermögensausgleich nach den §§ 81 ff. EheG (siehe auch Rdn 158), außer die Ehegatten hätten im Rahmen des Gütergemeinschaftsvertrages eine gültige Vorausregelung für den Scheidungsfall getroffen. Selbst eine solche im Voraus getroffene Vereinbarung über die Aufteilung ehel...mehr

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Ukraine / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 94 Die Regelung von Scheidungsfolgen kann im Ehevertrag (Art. 96 Abs. 2, 97 Abs. 3, 99 Abs. 1 FGB) oder in einer speziellen Vereinbarung erfolgen, die während oder nach der Ehe geschlossen wird.[39] Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt bedürfen der notariellen Beurkundung (Art. 78 Abs. 1 FGB). Im Fall der Nichtleistung kann mit einem notariellen Vollstreckungs...mehr

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Finnland / V. Möglichkeit der vertraglichen Vereinbarung

Rz. 69 Die Möglichkeiten einer vertraglichen Vereinbarung sind unter den einzelnen Scheidungsfolgen abgehandelt. Da bei einer gerichtlichen Durchführung von Scheidungsfolgenangelegenheiten, wie z.B. Unterhalt oder Vermögensteilung, das Ergebnis nicht vorausgesagt werden kann und die Kosten erheblich sind, ist dringend zu raten, diese Vereinbarungen vorab außergerichtlich zu ...mehr

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Portugal / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 93 Die Scheidungsfolgen sind vom Gesetz weitgehend streng vorgegeben – in Abhängigkeit von der gerichtlichen Feststellung des Allein- oder hauptsächlichen Verschuldens eines der Ehegatten (siehe Rdn 61). Damit wird auch klargestellt, dass die Parteien zumindest bei der Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten keinen Raum für vertragliche Vereinbarungen für die Sch...mehr

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Türkei / X. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 167 Eine einvernehmliche Scheidung ist nach Art. 166 Abs. 3 türkZGB möglich. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:mehr

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Deutschland / 4. Güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 112 Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag privatautonom regeln (§ 1408 Abs. 1 BGB). Hierbei haben sie nicht nur das Recht, einen bestimmten Güterstand zu wählen, sondern können diesen auch inhaltlich abändern.[115] Nicht möglich ist allerdings die Bestimmung des Güterstandes durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches R...mehr

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Rumänien / VII. Vertragliche Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 123 Die (zukünftigen) Ehegatten haben nach dem ZGB die Möglichkeit, durch den Abschluss einer notariellen Ehevereinbarung einen anderen als den gesetzlichen Güterstand zu wählen und dadurch mittelbar Vereinbarungen für die Scheidung zu treffen. Dies kann – und wird wahrscheinlich zukünftig in der Regel – vor der Ehe erfolgen, aber der Güterstand kann durch Vereinbarung d...mehr

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Portugal / 4. Wahlgüterstände und güterrechtliche Vereinbarungen

Rz. 40 Als voreheliche Vereinbarung erfordert der Ehegütervertrag zu seiner Gültigkeit die öffentliche Beurkundung (d.h. mittels "escritura pública"), oder er wird zu Protokoll des Standesbeamten genommen, d.h. er wird mit registerlicher Eintragung geschlossen (Art. 1710 CC). Während bestehender Ehe kann ein Ehevertrag nicht mehr geschlossen oder abgeändert werden (Art. 1714...mehr

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Österreich / 1. Gemeinsame Obsorge ex lege bei Abschluss einer Vereinbarung über die hauptsächliche Betreuung

Rz. 190 Im Falle einer Scheidung bleibt die Obsorge beider Eltern ex lege aufrecht (§ 179 Abs. 1 ABGB), allerdings nur schwebend. Um sie weiterhin aufrecht zu erhalten, müssen die Eltern binnen angemessener Frist nach der Scheidung vor Gericht eine Vereinbarung darüber schließen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird (§ 179 Abs. 2 ABGB). Einigen die Eltern s...mehr

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Russland / V. Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen für die Scheidung

Rz. 84 Da die Ehegatten nur ihre vermögensrechtlichen Beziehungen wirksam vertraglich regeln können (siehe Rdn 33), kommen für die Regelung der Scheidungsfolgen nur Vereinbarungen über die Vermögensteilung, den nachehelichen Ehegattenunterhalt und sonstige gegenseitige vermögensrechtliche Verpflichtungen nach der Ehe in Frage. Die Regelung eines Zugewinnausgleichs bei vertra...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Vereinbarungen über den Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten

Rz. 150 Auch diesbezüglich besteht weitgehende Ähnlichkeit mit der Situation in der FBiH (vgl. Rdn 88). Allerdings bestehen Unterschiede beim Erlöschen der nachehelichen Unterhaltspflicht. So wird in der RS beispielsweise die Begründung einer anderweitigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht als Beendigungsgrund genannt. Außerdem wird in der RS die Unterhaltsverpflichtun...mehr

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Österreich / 2. Regelung der Obsorge durch Vereinbarung

Rz. 191 Daneben besteht die Möglichkeit, vor Gericht eine Vereinbarung über die Obsorge zu schließen, wobei die Betrauung eines Elternteiles allein oder beider Elternteile vereinbart werden kann. Im Fall der Obsorge beider Eltern haben diese wieder zu vereinbaren, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird (§ 179 Abs. 2 ABGB). Dieser Elternteil muss immer mit der...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Inkrafttreten und Konkurrenzen

Rz. 386 Das Übereinkommen ist für die Bundesrepublik Deutschland am 17.9.1971 im Verhältnis zu Luxemburg, Portugal und der Schweiz in Kraft getreten.[517] Es gilt heute zudem für die Niederlande (seit dem 18.9.1971),[518] Frankreich (seit dem 10.11.1972),[519] Österreich (seit dem 11.5.1975),[520] die Türkei (seit dem 16.4.1984),[521] Spanien (seit dem 21.7.1987),[522] Polen...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 10. Konkurrenzen

Rz. 262 Im Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft gilt Folgendes:mehr