Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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FF 12/2022, Keine verfestig... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten haben am 28.9.2009 geheiratet. Aus ihrer Ehe sind die beiden Töchter J und M hervorgegangen. Im Februar 2019 zog die Antragstellerin mit den Kindern aus dem ehelichen Einfamilienhaus aus. Seither leben die Beteiligten getrennt. Die eheliche Immobilie bewohnt nunmehr allein der Antragsgegner. Das Scheidungsverfahren ist seit dem 25.2.2020 rechts...mehr

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Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.6 Verwirkung von Ansprüchen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein Recht verwirkt, wenn der Gläubiger es längere Zeit nicht ausgeübt hat (Zeitmoment), der Schuldner darauf vertraut hat, er werde nicht mehr in Anspruch genommen werden, und diesem die Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben auch nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment). Für das Zeitmoment kommt es dab...mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 5 Gesamtschuldnerschaft

Rz. 14 Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden, sind Gesamtschuldner (§ 44 Abs. 1 S. 1 AO). Jeder der Gesamtschuldner schuldet die gesamte Steuer (§ 44 Abs. 1 S. 2 AO). Das steuerliche Gesamtschuldverhältnis unterscheidet sich hierin nicht vom Gesamtschuldverhältnis des bürgerlichen Rechts (vgl. § 421 BGB). Das Finanzamt ist zur H...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Gesamtschuldnerschaft und Folgen

Rz. 9 Die Gesamtschuldnerschaft hat zur Folge, dass die Erfüllung des Steueranspruchs gem. § 44 Abs. 2 S. 1 AO auch für die übrigen Steuerschuldner wirkt. Ebenso wirkt eine Aufrechnung sowie eine geleistete Sicherheit gem. § 44 Abs. 2 S. 2 AO für die übrigen Gesamtschuldner.[1] Alle anderen Tatsachen (Stundung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung) wirken hingegen gem. § 44 Ab...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Haftung bei unentgeltlicher Weiterübertragung des Erwerbs (§ 20 Abs. Abs. 5 ErbStG)

Rz. 60 § 20 Abs. 5 ErbStG ordnet eine Haftung desjenigen Dritten an, dem seitens des Ersterwerbers (z. B. Erben oder Beschenkten) vor Entrichtung der Erbschaftsteuer sein Erwerb oder Teile davon objektiv unentgeltlich zugewendet werden.[1] Die Vorschrift betrifft ausschließlich die persönliche Haftung des Zweiterwerbers für die von dem Ersterwerber geschuldete Steuer. Der Zw...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 4 Rechtsbehelfe gegen unrichtige Urteile

In der Praxis kommt es vor, dass Urteile, Beschlüsse oder Mahnbescheide offensichtliche Unrichtigkeiten enthalten. Wichtig ist daher, nach Erhalt die Entscheidung dahingehend zu überprüfen. Sind nachteilige Unrichtigkeiten vorhanden, kann ein Antrag auf Berichtigung nach § 319 ZPO gestellt werden (siehe hierzu Arbeitshilfe: Urteilsberichtigung, Antrag gemäß § 319 ZPO). Zustän...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.1.4.2 "Angemessene Frist" des § 314 Abs. 3 BGB?

Nach der für Dauerschuldverhältnisse geltenden Bestimmung des § 314 Abs. 3 BGB muss die Kündigung innerhalb angemessener Frist erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte Kenntnis von dem zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund erlangt hat. Eine konkrete Frist, innerhalb der die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses nach Kenntnisnahme des zur Kündigung berechtigenden ...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfahrensgebühr; Verwirkung des Erinnerungsrechts der Staatskasse

§§14 Abs. 1, 33 Abs. 3 S. 1, 55, 56 Abs. 2 S. 1 RVG; Nr. 3102 VV RVG; § 20 GKG; § 242 BGB Leitsatz Eine Verwirkung des Erinnerungsrechts nach § 56 Abs. 2 S. 1 RVG tritt nicht regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung ein (Abkehr von LSG München, Beschl. v. 4.10.2012 – L 15 SF 131/11 B E). Unabhängig vom zeitlichen Moment b...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / Leitsatz

Eine Verwirkung des Erinnerungsrechts nach § 56 Abs. 2 S. 1 RVG tritt nicht regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung ein (Abkehr von LSG München, Beschl. v. 4.10.2012 – L 15 SF 131/11 B E). Unabhängig vom zeitlichen Moment bedarf die Annahme einer Verwirkung auch im Kostenrecht noch eines Umstandsmoments. Allein ein Zei...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / III. Begründetheit der Beschwerde

Nach Auffassung des LSG München war die Beschwerde der Staatskasse jedoch nicht begründet, da die angegriffene Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung nicht zu beanstanden sei. 1. Zulässigkeit der Erinnerung Entgegen der Auffassung des SG München hat das LSG München die Erinnerung der Staatskasse gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung als zulässig angesehen. Das LSG hat d...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LSG München befasst sich mit einigen wichtigen Problemen, die eine nähere Betrachtung verdienen. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Die Auffassung des LSG München, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei unbefristet, entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rspr. ...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / I. Sachverhalt

Das SG München hatte den Kläger in einem Rechtsstreit auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II PKH unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt. Nach seiner Beiordnung nahm der Rechtsanwalt Akteneinsicht und bat auf ein gerichtliches Schreiben, mit dem er aufgefordert wurde, die Klage zu begründen und zum Rechtsschutzziel Stellung zu nehmen, um Fristverlänge...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Die Beschwerde der Staatskasse war nach Auffassung des LSG München zulässig, weil sie vom SG München wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen worden war (s. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 2 RVG). Die Staatskasse hatte die Beschwerde auch fristgerecht innerhalb der zwei Wochen betragenden Beschwerdefrist des § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG eingelegt.mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / IV. Höhe der Verfahrensgebühr

Die somit zulässige Beschwerde der Staatskasse war nach Auffassung des LSG München jedoch unbegründet, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des SG München die Verfahrensgebühr antragsgemäß zutreffend auf 250,00 EUR festgesetzt habe. In der hier einschlägigen Fassung des RVG ist die Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV mit einem Betragsrahmen von 50,00 EUR bis 550,00 EUR ausgew...mehr

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zfs 11/2022, Einzelne Schad... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung versagt einem VN einen Anspruch auf die Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung, weil eine Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung innerhalb der Dreijahresfrist nicht eingehalten worden war. Der VN hatte sich allerdings vor deren Ablauf bei dem Versicherungsvertreter erkundigt, ob die Frist "eingehalten" werden könne. Der Versicherungsvertreter, dem der Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / II. Fortbestehende Abweichungsbefugnis

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Nichtabweichung in den genannten Ländern ist der aktuell geltende Ist-Stand. Das Recht der jeweiligen Länder vom Bund abzuweichen, besteht aber fort und kann jederzeit neu ausgeübt werden. Der aktuelle Verzicht auf eine abweichende Landesgesetzgebung bindet die Länder nicht dauerhaft. Demokratie ist Herrschaft auf Zeit und der aktuelle Gesetzgeber ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.2 Weiterleitung von Mitteln an inländische Körperschaften des privaten Rechts, die steuerbegünstigt sind

Tz. 118 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt immer voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) und § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) muss diese Körperschaft folglich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sein, weil sie nach der Satzung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorschriften für Steuervergütungen (§ 96 Abs 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in B...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Erhebungszeitraum

Rz. 8 Der Ez entspricht grundsätzlich dem Kj. [1] Für diesen Zeitraum wird der GewSt-Messbetrag festgesetzt[2] und die aufgrund des GewSt-Messbetrags festzusetzende GewSt erhoben.[3] Rz. 9 Hat die GewSt-Pflicht nicht während des gesamten Kalenderjahrs bestanden, tritt der Zeitraum der GewSt-Pflicht während des jeweiligen Kalenderjahrs an die Stelle des gesamten Kalenderjahrs....mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.1 Grundsatz

Gegenüber dem Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung von Hausgeld ist nach h. M. jedes Zurückbehaltungsrecht aus § 273, § 320 BGB grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Ein Hausgeldschuldner kann ein Zurückbehaltungsrecht auch nicht darauf stützen, dass der gesetzliche oder vereinbarte Umlageschlüssel grob unbillig sei und deshalb gegen die übrigen Wohnungsei...mehr

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Beschlussfeststellungskompetenz des Versammlungsleiters bei der GmbH – reicht ein Mehrheitsbeschluss?

Zusammenfassung Die Kompetenz des Versammlungsleiters zur Feststellung von Gesellschafterbeschlüssen kann dem Versammlungsleiter durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen werden. Es ist weder eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag noch ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Mit dieser Aussage leistet das OLG Köln in seinem Urteil vom 21.7.2022 einen wichtigen Beitra...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Verwirkung des Erbanspruchs bei einer Pflichtteilsstrafklausel

Eine Aufforderung zur Nachbesserung des seitens des Pflichtteilsberechtigten angeforderten Nachlassverzeichnisses führt i.d.R. noch nicht zur Verwirkung des Erbanspruchs nach dem Längstlebenden, sofern die Pflichtteilsstrafklausel vorsieht, der Pflichtteil müsse hierzu vom Längstlebenden gefordert werden. OLG Frankfurt v. 1.2.2022 – 21 W 182/21 BGB § 2303, § 2314 Beraterhinweis...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / III. Verfahrensrechtliches Vorgehen bei Verwirkung

Die Verwirkung nach den §§ 1611, 1579 BGB ist eine rechtsvernichtende Einwendung. Nach der Gesetzesformulierung muss ein gegebener Verwirkungstatbestand aber nicht zwingend zum vollständigen Rechtsverlust führen. In der Praxis herrscht vielfach Unsicherheit über das zutreffende Vorgehen. Nach der Rechtsprechung des BGH kann die Verwirkung durch Vollstreckungsabwehrantrag ode...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.2 Verwirkung von Vergütungsansprüchen

Neben der Einrede der Verjährung gibt es auch die Möglichkeit, dass der Anspruch auf die bereits fällig gewordene Arbeitsvergütung verwirkt ist. Hat das Gericht festgestellt, dass Verwirkung eingetreten ist, ist der Anspruch erloschen und kann vom Arbeitnehmer nicht mehr geltend gemacht werden. Die Verwirkung ist ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung. Voraussetzung de...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 2. Verwirkung des Ausbildungsunterhalts

Die – nachhaltige – Verletzung unterhaltsrechtlicher Ausbildungsobliegenheiten kann den Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt auf der anspruchsbegründen Ebene nach sich ziehen. Ein Verhalten des in der Ausbildung befindlichen volljährigen Kindes, das die wirtschaftlichen Interessen des Unterhaltspflichtigen völlig außer Acht lässt, kann zur Verwirkung des Unterhalts...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen

2.1 Verjährung von Vergütungsansprüchen Nach einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Zeitraum kann ein Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Schuldner der Leistung die sogenannte Einrede der Verjährung erhebt. Die Verjährung des Anspruchs bewirkt nach § 214 Abs. 1 BGB, dass der Verpflichtete zur Leistungsverweigerung berechtigt ist. Wichtig Verjährungseinrede ...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.3 Vereinbarung von Ausschlussfristen

Da sich der Anspruch auf Arbeitsvergütung sehr häufig aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergibt, kommt in diesen Fällen eine Verwirkung nicht in Betracht. Aus diesem Grund finden sich in diesen Verträgen häufig sogenannte Ausschlussfristen, die eine ähnliche Wirkung entfalten sollen. Ausschlussfristen sind Fristen, nach deren Ablauf ein Rechtsanspruch erl...mehr

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Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.1 Verjährung von Vergütungsansprüchen

Nach einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Zeitraum kann ein Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Schuldner der Leistung die sogenannte Einrede der Verjährung erhebt. Die Verjährung des Anspruchs bewirkt nach § 214 Abs. 1 BGB, dass der Verpflichtete zur Leistungsverweigerung berechtigt ist. Wichtig Verjährungseinrede muss geltend gemacht werden Die Einrede ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses

Rz. 179 [Autor/Stand] Der Durchsuchungsbeschluss ist innerhalb eines halben Jahres zu vollstrecken. Es handelt sich dabei um keine Verwirkungsfrist[2], sondern lediglich um einen Zeitpunkt, ab dem eine neuerliche richterliche Überprüfung der Verdachtslage zu veranlassen ist. Nach Ablauf der sechs Monate ist von einer veränderten Sachlage und damit einer überholten Durchsuchu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 21 Der Mieter kann sein Vorkaufsrecht nur durch entsprechende einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche, unwiderrufliche (Bub, NZM 2000, 1092 [1097]) Erklärung gegenüber dem Verkäufer ausüben; dies gilt auch dann, wenn Vermieter und Verkäufer nicht dieselbe Person sind. Bei einer Mehrheit von Verkäufern muss die Erklärung an alle gerichtet sein und allen zugeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2.3.3 Verlust eines Aufstockungsbetrags bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen unterhalb des gemeinen Werts

Tz. 220 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Von einer Aufstockung ausgeschlossen sind diejenigen durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erworbenen WG, die nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden sind, weil sie nicht durch Übertragung zum gW, sondern durch andere Sachverhalte aus dem BV ausgeschieden sind. Soweit ein WG unterhalb des gW übertragen wird, geht der auf das WG entfal...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Rz. 1 § 569 Abs. 1 statuiert ergänzend zu § 543 einen weiteren wichtigen Kündigungsgrund für die Wohnraummiete bei gesundheitsgefährdender Beschaffenheit der Mieträume. Gemäß § 578 Abs. 2 Satz 3 besteht das Kündigungsrecht auch für Räume, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (OLG Brandenburg, Urteil v. 7.2.2017, 6 U 169/14, ZMR 201, 387, gem. § 578 Abs. 3 für Mieter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Kündigungsfristen

Rz. 17 Die Kündigung der Mietverträge über gewöhnliche Werkwohnungen, die weniger als zehn Jahre überlassen waren, ist bei allen Mietverhältnissen spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig, so dass die Kündigungsfrist drei Monate – abzüglich der Karenzzeit von drei Werktagen – beträgt. Sonnabend, Sonntag und ein am Ort...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Mieterhöhungsverfahren

Rz. 15 Die vereinbarte Indexmiete ändert sich nicht automatisch, sondern muss geltend gemacht werden und zwar durch Erklärung in Textform. Abs. 3 übernimmt im Wesentlichen den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a Abs. 3 MHG. Wie bisher muss der Vermieter oder Mieter die Änderung des angegebenen Mietindexes sowie die sich hieraus ergebende Steigerungs- oder Senkungsrate mitteilen...mehr

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AGS 08/2022, Zurückzahlung ... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Gerichtliche Aufsicht auch bei der Vergütung des Insolvenzverwalters Das Vergütungsrecht ist ebenfalls Teil der gerichtlichen Aufsichtspflicht über den Verwalter. Bei der Vergütung des Sachwalters, des Treuhänders und des (Sonder-)Insolvenzverwalters ist als Ausfluss der gerichtlichen Aufsicht eine individuelle angemessene Festsetzung der Vergütung vorzunehmen, um so der G...mehr

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AGS 08/2022, Zurückzahlung ... / VI. Keine Entreicherung – keine Verjährung

Das OLG Schleswig sieht den grundsätzlichen Einwand der Entreicherung aus wertenden Gesichtspunkten eingeschränkt, weil die Verwirkung Strafcharakter inne habe und den Insolvenzverwalter bei Meidung des Verlustes seiner Vergütung dazu anhalten solle, die ihm gegenüber seinem Auftraggeber obliegende Treuepflicht zu wahren (BGH, Beschl. v. 22.11.2018 – IX ZB 14/18, NJW 2019, 9...mehr

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AGS 08/2022, Zurückzahlung ... / V. Befriedigungswirkung

Mit der Festsetzung und der Entnahme des Vorschusses tritt eine Befriedigungswirkung ein. Voraussetzung sei aber, dass der Anspruch letztlich bestehe. Ist dies der Fall, so sind bereits entnommene Vorschüsse auch vor einer späteren Massearmut geschützt und müssen im "worst case" nicht mehr zurückerstattet werden. Voraussetzung sei – so das OLG – aber, dass der Anspruch als F...mehr

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AGS 08/2022, Zurückzahlung ... / Leitsatz

Die Verwirkung eines Vergütungsanspruches umfasst auch bereits entnommene Vorschüsse. Eine Entreicherung kann als Einrede nicht angeführt werden. OLG Schleswig, Urt. v. 29.6.2022 – 9 U 1/22mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Berechnung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 326 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[382] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Grundlagen des Unterhaltsrechts

Rz. 38 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten. ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Umfang und Dauer des Anspruches

Rz. 785 Nach § 1573 Abs. 2 BGB besteht der Aufstockungsunterhalt der Höhe nach im Unterschiedsbetrag zwischen dem vollen Unterhalt und den Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit. Er erlischt, wenn die Einkünfte aus der angemessenen Erwerbstätigkeit den vollen Unterhalt decken. Wieder aufleben kann der Anspruch dann, wenn die Einkünfte aus der angemessenen Erwerbstätigke...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Geltendmachung und Zweckbestimmung des Altersvorsorgeunterhalts

Rz. 928 Vorsorgeunterhalt ist nicht Teil des Elementarunterhalts oder des Qotenunterhalts. Er ist daher immer gesondert geltend zu machen. Wird Quotenunterhalt oder Elementarunterhalt verlangt, beinhaltet dies nicht gleichzeitig das Verlangen nach Vorsorgeunterhalt.[1060] Vorsorgeunterhalt ist daher besonders und konkret zu verlangen. Hat der Berechtigte allerdings Auskunft z...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Einheitlicher Unterhaltsanspruch

Rz. 407 Ungeachtet der Aufspaltung auf einzelne Tatbestände ist der nacheheliche Unterhaltsanspruch prozessual zunächst immer ein einheitlicher Anspruch. Ein Beschluss umfasst im Zweifel alle Tatbestände der §§ 1570 ff. BGB. Das gilt selbst bei abweisenden Beschlüssen. Ein im Unterhaltsverfahren unerörtert gebliebener Unterhaltstatbestand kann deshalb nur unter den besondere...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Beginn und Ende des Unterhaltsanspruchs

Rz. 411 Der nacheheliche Unterhaltsanspruch beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Ehescheidung. Die frühere Streitfrage, ob nicht der Trennungsunterhalt bis zum Ende desjenigen Monats geschuldet wird, in welchem die Scheidung fällt[467] ist dahingehend entschieden, dass der Trennungsunterhalt bis einschließlich des Tages geschuldet wird, der dem Eintritt der Rechtskraft des...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / g) Unterhalt für die Vergangenheit, die Zukunft und Überzahlungen

Rz. 304 Anders als beim Nachscheidungsunterhalt gelten durch die gesetzliche Verweisung beim Trennungsunterhalt die Regeln des Verwandtenunterhalts. Für die Vergangenheit kann daher gem. § 1361 Abs. 4 s. 4 i.V.m. §§ 1360a Abs. 3, 1613 BGB nur unter den folgenden Voraussetzungen verlangt werden:mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Tod des Unterhaltspflichtigen

Rz. 439 Für den nachehelichen Unterhalt sind die Folgen des Todes in §§ 1586 ff. BGB geregelt. Stirbt der Verpflichtete, geht die Unterhaltspflicht auf den/die Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586b Abs. 1 Satz 1 BGB. Ein evtl. vorhandener Titel kann umgeschrieben werden, um vollstrecken zu können. Der überlebende Ehegatte muss seinen Anspruch nach § 1586b BGB nicht ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Krankenvorsorge

Rz. 337 Ein getrennt lebender Ehegatte ist in der Regel, soweit er keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt und dadurch selbst krankenversichert ist, in der Familienversicherung nach § 10 SGB V mitversichert. Eine Notwendigkeit für die Geltendmachung von Krankenvorsorgeunterhalt besteht in diesen Fällen bei Getrenntleben nicht. Rz. 338 Übersteigt das Einkommen des...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Verjährung

Rz. 14 Die Ansprüche auf Zahlung der Miete verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Mietzahlungsanspruch fällig geworden ist und der Vermieter von den Mietzahlungsanspruch begründenden Umständen und der Person des Mieters Kenntnis erlangt hat (§ 199 Abs. 1a Nr. 1, 2). Achtung Verjährungsfrist auch für Nebenkosten Die dreijährige Verjährungsf...mehr