Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (3) Nachträglich entstandene Einwendungen, § 767 Abs. 2 ZPO

Rz. 99 Mit dem Vollstreckungsabwehrantrag können Einwendungen gegen den Titel geltend gemacht werden, die den titulierten und rechtskräftig zuerkannten sachlich-rechtlichen Anspruch nachträglich vernichten oder in seiner Durchsetzbarkeit hemmen:mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (5) Abänderung von Vergleichen und Urkunden, § 239 FamFG

Rz. 85 Die Voraussetzungen der Abänderung eines Vergleichs oder einer einseitigen Verpflichtungserklärung (z.B. Jugendamtsurkunde) richtet sich nicht nach § 323 ZPO, sondern nach § 239 FamFG und damit materiell-rechtlich nach dem bürgerlichen Recht. Rz. 86 Bei Abänderung eines Vergleichs ist zunächst zu prüfen, ob die Parteien eine vertragliche Regelung über die Abänderbarkei...mehr

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§ 10 Das Zustellungsrecht i... / 3. Der Adressat der Zustellung

Rz. 30 Als Zustellungsadressat, d.h. als Person, der das zuzustellende Schriftstück bekannt gemacht werden soll, kommen prozessfähige natürliche und juristische Personen in Betracht. Rz. 31 Vom Adressaten zu unterscheiden sind mögliche andere Empfänger des zuzustellenden Schriftstückes. Adressat ist die Person, der das Schriftstück zugestellt werden soll. Empfänger ist die Pe...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / b) Die Ablehnung des Richters wegen richterlicher Hinweise

Rz. 555 Diese Fallgruppe nimmt an Bedeutung zu, da § 139 ZPO und die Verpflichtung des Richters, auf eine gütliche Einigung hinzuwirken, nach § 278 ZPO mit der damit begründeten Notwendigkeit, Hinweise zum möglichen Verfahrensausgang zu geben, den Richter verstärkt zu Hinweisen veranlassen und verpflichten. Rz. 556 Aus diesem Sachverhalt ergibt sich sogleich, dass allein die ...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / aa) Widerspruch nach § 924 ZPO

Rz. 96 Ist der Arrest ohne mündliche Verhandlung erlassen worden, kann der Antragsgegner bzw. sein Rechtsnachfolger nach § 924 ZPO Widerspruch erheben.[155] Rz. 97 Sachlich und örtlich zuständig ist generell das Gericht, das den Widerspruch erlassen hat (§ 802 ZPO).[156] Sofern der Arrest erst in der Beschwerdeinstanz ergeht, ist ebenfalls die Zuständigkeit des erstinstanzlic...mehr

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§ 19 Das Revisionsrecht – d... / b) Die inhaltlichen Mindestanforderungen

Rz. 6 Da die Revision vom Gesetzgeber als Zulassungsrevision ausgestaltet worden ist, kann der Revisionskläger eine Revisionszulassung nur erreichen, wenn er darzulegen vermag, dass:mehr

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FF 01/2019, Nachhaltige Sic... / 2 Anmerkung

Trotz einer mittlerweile erreichten weitgehenden Angleichung (z.B. bei Anspruchsdauer und Rangstellung) des Anspruchs der Mutter[1] eines nichtehelichen Kindes auf Betreuungsunterhalt aus § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB an den Betreuungsunterhaltsanspruch der ein eheliches Kind betreuenden geschiedenen Mutter aus § 1570 BGB unterscheiden sich die beiden Ansprüche nach wie vor nicht ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (1) Ziel des Abänderungsverfahrens

Rz. 68 Ziel des Abänderungsverfahrens ist es, vorhandene Titel einer nachträglichen wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Das Abänderungsverfahren unterscheidet sich folgendermaßen von anderen Antragsarten: Rz. 69mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / a) Die Einleitung des Nachverfahrens

Rz. 178 Wird dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren im Urteil vorbehalten, bleibt der Rechtsstreit nach § 600 Abs. 1 ZPO im ordentlichen Verfahren anhängig. Fehlt es an einem solchen Vorbehalt, ist der Rechtsstreit abschließend erledigt. Voraussetzung des Nachverfahrens ist immer ein wirksames Vorbehaltsurteil.[185] Rz. 179 Tipp Hat der Beklagte beantragt...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / IV. Objektive Kriterien als Maßstab

Leistungsfähigkeit des Partners Neu ist zweifellos, dass entsprechend der Begründung des Gesetzes die Leistungsfähigkeit des neuen Partners keine Rolle mehr spielen soll. Es mag sein, dass sich der geschiedene Ehegatte bei beengten finanziellen Verhältnissen überlegen wird, ob er auf die finanzielle Unterstützung durch den geschiedenen unterhaltspflichtigen Ehepartner verzich...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VI. Der Maßstab der Billigkeit im Verhältnis zur Regelung im Zugewinnausgleich und im Versorgungsausgleich

Der Billigkeitsmaßstab bei § 1579 BGB sieht anders als beim § 1578b BGB grobe Unbilligkeit vor. Man könnte nun der Meinung sein, dass grobe Unbilligkeit nach § 1579 BGB denselben Maßstab bildet wie bei § 1381 BGB im Zugewinnausgleich und bei § 27 VersAusglG. Um dies vorwegzunehmen, der Maßstab der groben Unbilligkeit bei § 1381 BGB und § 27 VersAusglG stellt eine höhere Hürd...mehr

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§ 6 Haftung / d) § 2060 Nr. 2 BGB

Rz. 188 § 2060 Nr. 2 BGB regelt einen Fall der anteiligen Haftung parallel zur Verschweigungseinrede des § 1974 BGB. Eine anteilige Haftung ist danach zu bejahen, wenn die Forderung frühestens fünf Jahre nach dem Erbfall[324] geltend gemacht wird. Haftet der Erbe noch nicht unbeschränkt, tritt also gleichzeitig die Möglichkeit der anteiligen Haftung (§ 2060 Nr. 2 BGB) und ei...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 5. § 74 SGB XII

Rz. 49 Im Rahmen der Diskussion um gestörte Familienverhältnisse findet sich häufig ein Verweis auf Ansprüche nach § 74 SGB XII: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen." Unter Zumutbarkeit werden bei dieser Vorschrift wirtschaftliche[91] und auch nichtwirtschaftliche Ums...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / IV. Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers und sonstiger Besitzer gem. § 2027 BGB

Rz. 161 Weitreichende Möglichkeiten bei einem ebenso weiten Anwendungsbereich bietet der Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer. Nach der Legaldefinition des § 2018 BGB ist Erbschaftsbesitzer jeder, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Nimmt ein Miterbe für sich eine Alleinerbenstellung oder einen g...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verwirkung

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erlass eines Haftungsbescheides kann sich auch nach Treu und Glauben wegen Verwirkung verbieten. Zur Frage der Verwirkung bei der Inanspruchnahme von Haftenden s. BFH v. 07.04.1960, V R 296/57, HFR 1961, 176. Die Frage der Verwirkung lässt sich hierbei nicht losgelöst vom haftungsauslösenden Verhalten beurteilen. Sie kommt bei einer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Verwirkung

Schrifttum Eich, Die Verwirkung im Steuerrechtsverhältnis, AO-StB 2006, 48. Tz. 76 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verwirkung ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Verbots widersprüchlichen Tuns und greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nac...mehr

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zfs 10/2018, Verwirkung ein... / Leitsatz

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall der Überschreitung der angegebenen Laufleistung ist zwar nicht grds. unwirksam, ihre Verwirkung setzt jedoch voraus, dass der VN die zu erwartende Laufleistung bewusst unrichtig zu niedrig angegeben hat. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Berlin-Charlottenburg, Urt. v. 2.7.2018 – 217 C 30/18mehr

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zfs 10/2018, Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Überschreitung der Laufleistung

AKB A 2.7.1. K 4.4.; BGB § 280 Abs. 1 § 286 Abs. 1 § 305c § 307 § 343 Abs. 1 Leitsatz Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall der Überschreitung der angegebenen Laufleistung ist zwar nicht grds. unwirksam, ihre Verwirkung setzt jedoch voraus, dass der VN die zu erwartende Laufleistung bewusst unrichtig zu niedrig angegeben hat. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Berlin-...mehr

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zfs 10/2018, Verwirkung ein... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt aufgrund eines bei der Bekl. seit 1.1.2017 bestehenden Kaskoversicherungsvertrages Zahlung einer restlichen Entschädigung wegen eines Unwetterschadens. Bei Vertragsabschluss gab die Kl. einen km-Stand von 144.000 km und eine jährliche Laufleistung von 6.000 km an. In den AVB war geregelt: "K.2 Änderungen von Merkmalen zur Beitragsberechnung. Welche Änderungen...mehr

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zfs 10/2018, Verwirkung ein... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat als VN gegen die Bekl. als VR einen Anspruch auf Zahlung von 500 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag. (…)" Unstreitig ist es am 5.10.2017 zu dem Versicherungsfall gekommen und hat die Bekl. nur den um 500 EUR (Vertragsstrafe) geminderten Betrag (was rechtlich als Aufrechnung mit dem vermeintlichen Vertragsstrafenanspruch zu bewe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Eich, Die Verwirkung im Steuerrechtsverhältnis, AO-StB 2006, 48. Tz. 76 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verwirkung ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Verbots widersprüchlichen Tuns und greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nach Ablauf e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entstehung, Fälligkeit und Verjährung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verspätungszuschlag entsteht auf der Grundlage einer zu treffendenden Ermessensentscheidung – entgegen dem Wortlaut des § 38 AO (s. Drüen in Tipke/Kruse, § 38 AO Rz. 2 ff.) – mit der Bekanntgabe der Festsetzung; seine Fälligkeit richtet sich nach § 220 Abs. 2 AO (s. § 220 AO Rz. 4 ff.). Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wann ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 85 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung, für die bereits die bloße Einleitung des Strafverfahrens ausreicht (s. Rz. 82), dauert bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide. Auf eine Verurteilung des Stpfl. oder eine anderweitige Einstellung des Steuerstrafverfahrens kommt es danach nicht an. Auch hier bleiben Pro-for...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Folgen fehlerhafter oder unterlassener Belehrung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unzutreffend, so beginnt der Lauf der Monatsfrist des § 355 Abs. 1 AO nicht. Fehlerhaft ist eine Rechtsbehelfsbelehrung insbes. dann, wenn sie in wesentlichen Aussagen unzutreffend oder derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch nach einer objektiven Betrachtungs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abgrenzung zu anderen Regelungen

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Keinen Erlöschensgrund stellen die Niederschlagung (s. § 261 AO), die Sicherheitsleistung (s. §§ 241ff. AO) und die Hinterlegung bei Mehrfachpfändung (s. § 320 AO i. V. m. §§ 853ff. ZPO) dar. Auch Verwirkung lässt den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis nicht erlöschen; sie steht nur der Geltendmachung (Durchsetzung) des Anspruchs e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Regelung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen werden in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht im schriftlichen Prüfungsbericht dargestellt, mit dem der Stpfl. und die auswertende Stelle unterrichtet werden. Dem Stpfl. wird dadurch Gelegenheit gegeben, die Richtigkeit der Prüfungsfeststellungen nachzuprüfen und ggf. dazu ...mehr

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zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / aa) Erblasserschulden

Zum Passivbestand gehören gem. § 1967 Abs. 2 BGB zunächst die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten, soweit sie vererbbar und nicht mit einer peremptorischen Einrede (z. B. Einrede der Verjährung oder Verwirkung) behaftet sind.[2] Im Falle einer gesamtschuldnerischen Haftung des Erblassers ist die Verbindlichkeit nur insoweit zu passivieren, wie der Erblasser im Innen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tag der Zahlung (§ 224 Abs. 2 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 224 Abs. 2 AO bestimmt zwingend, welcher Tag bei den verschiedenen Zahlungsarten als Tag der Bewirkung der Leistung anzusehen ist. Bei der Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln gilt die Zahlung am Tag des Eingangs als entrichtet. Dies hatte eine gewisse Bevorzugung von Scheckzahlungen zur Folge, die der Gesetzgeber durch das JS...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Frist für Untätigkeitseinspruch

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der in § 355 Abs. 2 AO gemeinte Untätigkeitseinspruch ist immer dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige geltend macht, über einen von ihm gestellten Antrag sei binnen angemessener Frist nicht entschieden worden (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO). Der Untätigkeitseinspruch kann unbefristet erhoben werden. Vertreten wird die Ansicht, dass ein still...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verbindungsgebot

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der als Ordnungsvorschrift einzustufenden Regelung in § 152 Abs. 3 AO ist der Verspätungszuschlag regelmäßig "mit der Steuer" festzusetzen, d. h. in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung, nicht unbedingt auf demselben Schriftstück (s. BFH v. 11.06.1997, X R 14/95, BStBl II 1997, 642). Ein zeitlicher Zusam...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Wassermeyer, Vertrauensschutz im Steuerrecht, INF 1984, 69; Carl, Die Verwirkung im Abgabenrecht, DStZ 1988, 529; Thiel, Vertrauensschutz im Besteuerungsverfahren, DB 1988, 1343; von Groll, Treu und Glauben im Steuerrecht, FR 1995, 814; Tiedtke/Wälzhoff, Vertrauensschutz im Steuerrecht, DStZ 1998, 819; Spindler, Vertrauensschutz im Steuerrecht, DStR 2001, 725; Balmes/Kotyrba, Die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verpflichtung zur Steuerfestsetzung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde ist zur Festsetzung der Steuer grundsätzlich verpflichtet (§ 85 AO), sie hat insoweit kein Ermessen. Ausnahmen z. T. mit der Folge einer Ermessensbefugnis der Finanzbehörde ergeben sich aus s. § 156 AO i. V. m. der KBV (s. § 156 AO Rz. 3) bzw. der Möglichkeit, von einer Steuer abzusehen (s. § 156 AO Rz. 4), aus § 163 AO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Entschließungsermessen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus der Fassung des § 191 Abs. 1 AO, wonach der Haftungsschuldner durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden kann, ist zu entnehmen, dass der Erlass des Haftungsbescheids im pflichtgemäßen Ermessen (s. § 5 AO; Ausnahme: s. § 13c Abs. 2 Satz 2 UStG) des FA steht (h. M.: Loose in Tipke/Kruse, § 191 AO Rz. 36; Boeker inHHSp, § 191 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fälligkeit

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Entstehung von Säumniszuschlägen ist neben der Festsetzung oder Anmeldung der Steuer deren Fälligkeit Voraussetzung. Die Fälligkeit der Steuer richtet sich nach § 220 AO. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen nach Eintritt der Fälligkeit wird aus Billigkeitsgründen ein Säumniszuschlag nicht er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kirchhof, Handbuch des Staatsrechtes, Bd. III, S. 268; List, Die Rechtsquelle des modernen Steuerrechts, StBKongrRep 1975, 139 ff.; Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1988; von Wedelstädt, 75 Jahre Abgabenordnung, DB 1995, 7; Grammer, Zur Rechtsanwendung im Steuerrecht, SteuerStud 1998, 201; Tipke, Steuerrechtsordnung, Bd. I, 2. Aufl., Köln 2000; Balmes, Rückwirkun...mehr

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Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Verwirkung von Gläubigerrechten

Rz. 382 Gläubiger können bei Untätigbleiben u.U. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber Minderjährigen verwirken, auch wenn eine Haftungsbeschränkung nicht erfolgt ist.[283]mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Verwirkung

Rz. 72 Wartet der Berechtigte mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs sehr lange zu, kann sich der Auskunftsschuldner in Ausnahmefällen darauf einrichten, dass die Ansprüche gar nicht mehr verfolgt werden. In sehr engen Grenzen kann dies eine Verwirkung des Anspruchs wegen eines Verstoßes gegen § 242 BGB zur Folge haben.[91] Zeit- und Umstandsmoment müssen immer kumula...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / X. Verjährung

Rz. 74 Der Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und damit auch die Erbteilungsklage unterliegt gem. §§ 2042 Abs. 2, 758 BGB nicht der Verjährung. Der eigentlich unverjährbare Erbauseinandersetzungsanspruch könnte jedoch ggf. nicht mehr durchsetzbar sein, wenn ein Miterbe im Besitz der Erbschaft ist und der Erbschaftsanspruch nach § 2018 BGB der Erbengemeinsch...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / L. Der Vergleich über einen Pflichtteilsanspruch

Rz. 147 Da die streitige Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs, vom Auskunftsbegehren über die eidesstattliche Versicherung bis hin zum Zahlungsanspruch, oftmals ein langwieriger Prozess ist, sollte seitens des Anwalts nach Möglichkeit auf eine außergerichtliche Einigung hingewirkt werden. Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Zahlungsanspru...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 6.3 Verwirkung des Widerspruchsrechts?

Ist die Unterrichtung nicht erfolgt oder fehlerhaft, was bei den sehr weitgehenden Anforderungen an den Umfang der Unterrichtung leicht möglich ist, so kann der betroffene Mitarbeiter unter Umständen noch nach Jahren sein Widerspruchsrecht geltend machen. Dies z. B. wenn die übernehmende Firma insolvent wird. Zeitliche Grenze der Ausübung des Widerspruchsrechts ist jedoch di...mehr

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FF 9/2018, FF 9/2018 / Ehegattenunterhalt

BGH, Beschl. v. 4.7.2018 – XII ZB 448/17 a) Leistungen nach § 16 Abs. 1 HIVHG bleiben bei der Unterhaltsbemessung stets unberücksichtigt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 16.7.2014 – XII ZB 164/14, FamRZ 2014, 1619 – zur Conterganrente). b) Auch wenn eine abschließende Entscheidung über die Folgen des § 1578b BGB noch nicht möglich ist, darf eine Entscheidung darüber nicht vol...mehr

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zfs 9/2018, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

"… Auch eine vollständige Klageabweisung kommt auf der Grundlage der erstinstanzlichen Feststellungen nicht in Betracht. Das LG ist nämlich zu Recht davon ausgegangen, dass die von der Bekl. erhobene Einrede der Verjährung nicht durchgreift." Die Verjährung war hier zunächst vom 29.8.2007 – dem Tag des Zugangs des Anspruchsschreibens des Streitverkündeten (…) – bis zum 26.1.2...mehr

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zerb 9/2018, Verjährung der... / Aus den Gründen

Mit dem angefochtenen Becshluss hat das Landgericht gemäß § 91 a ZPO dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Der mit der (Stufen-)Klage vom 14.2.2018 geltend gemachte Auskunftsansoruch, gerichtet auf Zuwendungen, die die am 15.02.1988 verstorbene B ihrem am 27.11.2006 verstorbenen Sohn R ge...mehr

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zerb 8/2018, Zur Verteilung... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere frist- und formgerecht eingelegt und begrundet worden (§§ 511, 517, 519 ZPO). In der Sache hat sie zum uberwiegenden Teil Erfolg. I. Das Feststellungsbegehren des Klagers ist zulassig und begrundet. Der Klager ist zu 1/2 unmittelbarer Erbe nach der Erblasserin geworden. 1. Zutreffend hat das Landgericht die Zulassigkeit des F...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / VI. Verwirkung rückständigen Unterhalts

Unterhalt dient der Befriedigung eines aktuellen Lebensbedarfs. Wer sich nicht zeitnah um die Realisierung seines Lebensbedarfs über die Geltendmachung von Unterhalt bemüht, erweckt den Eindruck, er sei auf diesen nicht angewiesen. Unabhängig von Verjährung und deren Hemmung kann der Unterhaltsberechtigte aus dem Gesichtspunkt der Verwirkung nach § 242 BGB seiner Ansprüche t...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von Trennungsunterhalt bei bewusstem Ableugnen eigener Einkünfte

BGB § 1579 Nr. 3 Leitsatz Das bewusste Ableugnen von Einkünften mit dem Ziel der Erlangung unrechtmäßigen Unterhalts durch den Unterhaltsberechtigten kann zur Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs führen. OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.8.2017 – 3 UF 92/17 (AG Aurich) 1 Gründe: [1] I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Fa...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / Leitsatz

Das bewusste Ableugnen von Einkünften mit dem Ziel der Erlangung unrechtmäßigen Unterhalts durch den Unterhaltsberechtigten kann zur Verwirkung des Trennungsunterhaltsanspruchs führen. OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.8.2017 – 3 UF 92/17 (AG Aurich)mehr

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AGS 7/2018, Verwirkung eines Kostenerstattungsanspruchs

BGB § 242 Leitsatz Zur Verwirkung des Anspruchs auf Erstattung notwendiger Auslagen muss neben das Zeitmoment das Umstandsmoment treten. Angesichts der für rechtskräftig festgestellte Auslagenerstattungsansprüche geltenden 30-jährigen Verjährungsfrist (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB) darf die Staatskasse nicht davon ausgehen, dass kein Erstattungsanspruch mehr geltend gemacht wird, we...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 Abs. 1 BGB

Die Rechtsprechung zum Elternunterhalt hat sich immer wieder mit dem Problem der Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 BGB zu beschäftigen. Dabei werden Verfehlungen der Eltern in ihrem Erziehungsverhalten aus der Zeit der Minderjährigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes angeführt. So auch wieder in der Entscheidung des OLG Oldenburg.[76] In diesem Fall wurden die Verletzung der Un...mehr