Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / V. Neubeginn der Verjährung

1. Wirkung Rz. 9 Vom Neubeginn der Verjährung spricht man dann, wenn durch ein Ereignis die laufende Verjährungsfrist insgesamt abgebrochen wird und nach Wegfall des Ereignisses völlig neu zu laufen beginnt, § 212 Abs. 1 BGB. 2. Gründe für den Neubeginn Rz. 10 Gründe für den Neubeginn sind insbesondere das Anerkenntnis des Anspruchs durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherhe...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / 2. Gründe für den Neubeginn

Rz. 10 Gründe für den Neubeginn sind insbesondere das Anerkenntnis des Anspruchs durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise sowie die Vornahme einer gerichtlichen oder behördlichen Vollstreckungshandlung, soweit diese nicht aufgehoben wird, § 212 Abs. 2, 3 BGB.mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / IV. Hemmung der Verjährung

Rz. 8 Von Hemmung der Verjährung spricht man, wenn die gesetzlich festgelegte Verjährungsfrist nicht durchgehend läuft, sondern durch besondere Ereignisse vorübergehend in ihrem Ablauf gestoppt wird. Zur Hemmung führen Verhandlungen über den Anspruch, § 203 BGB, sowie die Rechtsverfolgung des Anspruchs mit den in § 203 BGB genannten Mitteln. Wie bisher führt auch ein bestehen...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / II. Eintritt der Verjährung

Rz. 4 Die einzelnen Verjährungsfristen sind in den §§ 195 ff. BGB geregelt. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Von dieser Regel enthalten die §§ 196, 197 BGB Ausnahmen. So verjähren Ansprüche aus Rechten an einem Grundstück innerhalb von zehn Jahren. 30 Jahre beträgt die Verjährungsfrist für Herausgabeansprüche aus Eigentum oder anderen dingli...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / VI. Haftungsrechtliche Fragen

Rz. 11 Aufgabe einer Rechtsanwaltskanzlei ist vor allem auch die Überwachung der Verjährung der Ansprüche, mit deren Geltendmachung oder Betreuung der Mandant die Kanzlei beauftragt hat. Versäumt der Rechtsanwalt etwas gegen die Verjährung der Ansprüche zu unternehmen oder ordnungsgemäß darauf hinzuweisen, dann kann man ihn in Haftung nehmen. Ebenso ist der Anwalt gehalten, d...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / I. Wirkung der Verjährung

Rz. 2 Der Verjährung unterliegt, soweit gesetzlich angeordnet, das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 BGB). Tun ist dabei jede denkbare Handlung, die verlangt werden kann, so z.B. eine Zahlung, die Herstellung eines Werkes etc. Unterlassen ist das Gegenteil von Tun, eine Handlung soll unterlassen werden. Rz. 3 Ist die Verjährung eines Rechts...mehr

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§ 5 Verjährung und Verwirkung / III. Beginn der Verjährung und Verjährungshöchstgrenzen

Rz. 5 Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und dem Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, § 199 Abs. 1 BGB. Rz. 6 Ausnahmen hierzu sind die in § 199 Abs. 2 BGB genannten Schadensersatzansprüche, die innerhalb von ...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / II. Treu und Glauben

Rz. 4 Das gesamte Schuldrecht wird geprägt vom Grundsatz von Treu und Glauben, wie er in § 242 BGB definiert ist. Danach hat der Schuldner seine Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben es mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern. Dieser Grundsatz war Grundlage für eine Vielzahl von der Rechtsprechung entwickelter Rechtsinstitute, wie die Lehre vom Wegfall der Gesc...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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Personengesellschaft als umsatzsteuerliche Organgesellschaft

Leitsatz Die Eingliederung einer Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers setzt nicht voraus, dass Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind. Sachverhalt Der Kläger ist der Insolvenzverwalter der A Maschinenbau GmbH & Co. KG (KG). Gesellschafter der KG ...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.4.1 Isolierte Beschlussfeststellungsklage

Rz. 663 Bei der GmbH ist – anders als bei einer Aktiengesellschaft – keine förmliche Feststellung eines jeden Gesellschafterbeschlusses erforderlich, sofern die nicht im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.[1] Wenn ein Beschluss nicht entweder vom Versammlungsleiter oder im allgemeinen Einvernehmen festgestellt wird, kann es zu Streitigkeiten darüber kommen, ob überhaupt eine ...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 8.1 Gerichtliche Durchsetzung von Informationsrechten durch den Gesellschafter

Rz. 360 Wird dem Gesellschafter die ihm nach § 51a GmbHG zustehende Auskunft oder Einsicht nicht gewährt, so ist die Möglichkeit einer gerichtlichen Durchsetzung seines Anspruches erforderlich. § 51b GmbHG stellt hierfür ein Informationserzwingungsverfahren zur Verfügung, das den Regelungen bei der AG (§ 132 Abs. 1, 3 und 4 AktG) vergleichbar ist. Antragsberechtigt ist gem. §...mehr

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AGS 10/2019, Verwirkung eines Kostenerstattungsanspruchs

VwGO § 164; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 3 Leitsatz Die Verwirkung des Kostenerstattungsanspruchs setzt ein bestimmtes Verhalten der Beklagten, das geeignet war, bei der erstattungspflichtigen Partei die Vorstellung zu begründen, die erstattungsberechtigte Partei den weiteren Erstattungsanspruch nicht mehr erheben, als auch an der Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen der...mehr

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AGS 10/2019, Verwirkung ein... / Leitsatz

Die Verwirkung des Kostenerstattungsanspruchs setzt ein bestimmtes Verhalten der Beklagten, das geeignet war, bei der erstattungspflichtigen Partei die Vorstellung zu begründen, die erstattungsberechtigte Partei den weiteren Erstattungsanspruch nicht mehr erheben, als auch an der Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen der erstattungspflichtigen Partei. VG München,...mehr

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AGS 10/2019, Verwirkung ein... / 2 Aus den Gründen

Der gem. § 165, § 151 VwGO statthafte Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerung) ist nicht begründet. Durch den Beschl. d. Bayerischen VGH v. 2.6.2014 ist zwischen den Beteiligten unanfechtbar geklärt, dass die nach dem rechtskräftigen Urteil der Kammer v. 25.7.2012 von dem Kläger dem Grunde nach zu tragenden Kosten gem. § 162 Abs. 1 VwGO auch die im Verfahren vor dem ...mehr

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AGS 10/2019, Verwirkung ein... / 1 Sachverhalt

Der Kläger stand im hier interessierenden Zeitraum als Erster Polizeihauptkommissar im Dienst der Beklagten beschäftigt, als er sich am 29.4.2010 auf einen von Europol in Den Haag (Niederlande) ausgeschriebenen Dienstposten bewarb. Seine Bewerbung wurde am 11.5.2010, da Unionsrecht hierfür die Benennung einer zentralen "nationalen Stelle" vorschrieb, vom Bundespolizeipräsidi...mehr

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AGS 10/2019, Ausschluss der... / 2 Aus den Gründen

Das nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. Völlig zu Recht hat das AG eine Rückforderung der überhöht gewährten Vergütung als ausgeschlossen angesehen. 1. Ob die Rückforderung einer überhöht festgesetzten und ausgezahlten Verfahrenskostenhilfevergütung durch die Landeskasse einer zeitlichen Begrenzung unterliegt und inwiew...mehr

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FF 10/2019 / Unterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.4.2019 – 13 WF 91/19 1. Das für die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs vorauszusetzende Zeitmoment erfordert eine Passivität des Unterhaltsgläubigers für mehr als ein Jahr (vgl. zuletzt BGH FamRZ 2018, 589 Rn 13 m.w.N.). Hierbei stehen nicht nur eine Aufforderung zur Auskunftserteilung, eine Bezifferung des Unterhaltsanspruchs oder eine Zahlun...mehr

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AGS 10/2019, Ausschluss der... / 1 Sachverhalt

Das AG hat der Antragstellerin als im Rahmen ratenfrei bewilligter Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwältin in dem der Vergütungssache zugrundeliegenden Scheidungsverbundverfahren nach Maßgabe des Festsetzungsantrags v. 29.6.2015 aufgrund Auszahlungsanordnung v. 8.7.2015 insgesamt eine aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung i.H.v. 720,43 EUR gewährt. Auf die Eri...mehr

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AGS 10/2019, Bindung an das... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und zulässig. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR wird erreicht, weil er insgesamt eine weitere Vergütung i.H.v. 390,54 EUR begehrt. Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Beschwerdeführer hat die Vergütung für das Klageverfah...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 1.3 Beschlüsse der Gesellschafter (Bestimmtheitsgrundsatz)

Rz. 736 Grundsätzlich können Beschlüsse der Gesellschafter einer KG nach dem Mehrheitsprinzip gefasst werden, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht, §§ 119 Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB. Ist Beschlussgegenstand eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, macht die Rechtsprechung die Wirksamkeit eines solchen Beschlusses davon abhängig, dass sich der Beschlussgegenstand unzweide...mehr

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AGS 10/2019, Bindung an das... / 1 Sachverhalt

Die Kläger hatte Klage zum SG erhoben. Ihm war der Beschwerdeführer als Rechtsanwalt im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden. Mit Gerichtsbescheid v. 20.7.2012 wurde die Klage abgewiesen. Hiergegen legte der Beschwerdeführer namens des Klägers Berufung ein. Im Erörterungstermin vor dem LSG schlossen die Beteiligten sodann einen Vergleich, wonach die Kosten des Verf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 5 Begründung und Erlöschen der Haftungsschuld

Rz. 19 Der Haftungsanspruch entsteht wie jeder Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis[1], sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.[2] Nach § 69 AO ist das der Fall, sobald infolge der Pflichtverletzung einer verpflichteten Person einer der in der Vorschrift umschriebenen "Erfolge" eingetreten ist. Dies gilt auch, wenn die Verpfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 4 Haftungsumfang

Rz. 17 Die Haftung besteht für die zur Zeit der Pflichtverletzung bereits entstandenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis [1] einschließlich der steuerlichen Nebenleistungen sowie die durch die Pflichtverletzung entstandenen Säumniszuschläge.[2] Genau zu prüfen ist stets, wie weit die Pflichtverletzung ursächlich war für die unterbliebene oder verspätete Festsetzung bzw...mehr

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Zur Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger

Leitsatz 1. Nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrages kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger über den nach § 96 Abs. 1 Satz 1 EStG entsprechend anzuwendenden § 37 Abs. 2 AO zurückfordern; in diesem Fall ist die Anwendung des § 37 Abs. 2 AO nicht durch speziellere Vorschriften ausge...mehr

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zfs 07/2019, Entziehung der... / Sachverhalt

Der 1971 geborene Antragsteller wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass es die Vorinstanz abgelehnt hat, ihm vorläufigen Rechtsschutz gegen die von dem Antragsgegner angeordnete sofortige Vollziehung des Bescheides vom 5.2.2019 zu gewähren. Durch diesen Bescheid entzog ihm der Antragsgegner die Fahrerlaubnis unter anderem der Klasse CE, weil er ihn für nicht geeignet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vertrauensschutz

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 48ff, > Außenprüfung Rz 88, > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 32ff, 48ff, 61ff, 74ff, 86f > Bindung, > Ermessen, > Haftung für Lohnsteuer Rz 100ff, > Spenden Rz 54ff, > Treu und Glauben und > Verwirkung.mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.2 Wirkung der Verjährung

Rz. 10 Die Verjährung beseitigt nicht den Anspruch als solchen, sondern gibt dem Verpflichteten lediglich das Recht, unter Berufung auf die eingetretene Verjährung (Einrede) die Leistung (Erfüllung) dauerhaft zu verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB). Leistet der Verpflichtete trotz der an sich eingetretenen Verjährung, kann er keine Rückerstattung verlangen (§ 214 Abs. 2 BGB). Im Pr...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Casselmann, Zivilrechtliche Institutionen im Rahmen des Sozialversicherungsverhältnisses, SGb 1977 S. 276. Chojetzki, Stammrecht auf Altersrente und Einzelansprüche hieraus – verspätete Antragstellung – Verjährung, DRV 2002 S. 666. Dötsch, Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche im öffentlichen Recht, DÖV 2004 S. 277. Eichel, Die fortschreitende Konturierung des "neuen...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.5 Hemmung durch schriftlichen Antrag oder Widerspruch (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 beinhaltet für den Bereich des Sozialrechts einen eigenständig geregelten Fall der Hemmung der Verjährung durch schriftlichen Antrag und die Weiterverfolgung abgelehnter Anträge im Widerspruchsverfahren (Vorverfahren nach § 78 SGG). Diese Regelung entspricht den verfahrensrechtlichen Besonderheiten im Sozialrecht für die Geltendmachung und Verfolgung von Sozial...mehr

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FF 06/2019, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 23. Deutsche Familiengerichtstag wird dieses Jahr vom 18. bis 21. September 2019 an ungewohnter Tagungsstätte im Phantasialand in Brühl stattfinden. Dies soll der Ernsthaftigkeit der oft auf Zukunftsfragen konzentrierten Arbeit keinen Abbruch tun. Dies spiegelt sich bereits in dem Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Anne Sanders zu dem Thema "Woher – Wohin? Familien(recht) im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 10.2 Bindungen bei der Veranlagung

Rz. 99 Im Rahmen des Besteuerungsverfahrens werden als Folge des Prinzips der Jahressteuer nach § 2 Abs. 7 S. 1 EStG die Besteuerungsgrundlagen eines jeden Jahrs neu ermittelt und rechtlich gewürdigt (§ 25 Abs. 1 EStG; Grundsatz der Abschnittsbesteuerung). Rz. 100 Das FA ist daher nicht an seine in früheren Jahren getroffenen Feststellungen oder seine früher vertretene – nunm...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Verstreichen der Frist bei Nachfragen der Erstattungsbehörde

Sachverhalt Bei dem französischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Frage, ob eine nationale Präklusionsregelung mit der Richtlinie 2008/9/EG (Vorsteuervergütung gegenüber EU-Unternehmern) vereinbar ist, nach der eine Vergütung ausgeschlossen ist, wenn der Steuerpflichtige nicht binnen eines Monats auf ein per E-Mail übersandtes Auskunftsersuchen der Finanzbehörde re...mehr

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AGS 05/2019, Keine Prüfung ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Das Kostenfestsetzungsverfahren dient ausschließlich dazu, die Kostengrundentscheidung aufzufüllen und einen bezifferten Kostenerstattungsanspruch festzusetzen. Materiell-rechtliche Einwendungen sind im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu beachten. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn die den Einwendungen zugrunde liegenden Tatsachen...mehr

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Beschlusskompetenz: Vertragsstrafe

Leitsatz § 21 Abs. 7 WEG erfasst nicht die Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen; ein darauf bezogener Beschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig. Normenkette WEG § 21 Abs. 7 Das Problem Die Gemeinschaftsordnung sieht vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Ausübung eines Gewerbebetriebs oder Berufs in der Wohnung nur mit Zustimmung des...mehr

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AGKompakt 03/2019, Verjähru... / 2. Verwirkung

Verwirkung kommt grundsätzlich nicht in Betracht Eine Verwirkung des Kostenerstattungsanspruchs kommt grds. nicht in Betracht, selbst wenn der Erstattungsberechtigte erst nach langer Zeit das Festsetzungsverfahren einleitet. Hinweis 1. Ein Anspruch ist nach ständiger Rechtsprechung als verwirkt zu behandeln, wenn er längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht worden ist (Zeitm...mehr

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AGKompakt 03/2019, Verjähru... / c) Vollstreckungsgegenklage

Verjährung ist mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen Damit bleibt als einzige Möglichkeit, gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO zu erheben. Dies ist m.E. auch der zutreffende Weg, da materiell-rechtliche Einwendungen gegen die festgesetzten Kosten im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen sind. Hier kann das ...mehr

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FF 03/2019, Maßnahmen gegen... / VI. Finanzielle Folgen einer Umgangsverweigerung

Außerhalb des Kindschaftsrechts kann eine Umgangsverweigerung ggf. durch die Verwirkung von Trennungsunterhalt und/oder nachehelichem Unterhalt gemäß § 1579 Nr. 7 BGB sanktioniert werden.[104] Bloße Schwierigkeiten und Probleme bei der Umgangsausübung genügen jedoch nicht.[105] Allerdings kommt – je nach den Umständen des Einzelfalls und der Schwere des Fehlverhaltens – auch...mehr

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zfs 03/2019, Rechtsschutzfa... / 2 Aus den Gründen:

"… Zu Recht hat das LG angenommen, dass ein Versicherungsfall, aus welchem sich ein solcher Anspruch ergibt, eingetreten ist." a) Unstreitig umfasst der Vertrag zwischen den Kl. und der Bekl. den Vertragsrechtsschutz. Dieser gilt gem. § 2 lit. d) ARB 2013 für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen. Ein solcher Fall liegt hier vor, wei...mehr

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zfs 02/2019, Verfristung un... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Klage ist teilweise begründet. Der Kl. hat Anspruch auf Zahlung weiterer 7.700 EUR über den von der Bekl. außergerichtlich bereits gezahlten Betrag von 7.700 EUR hinaus." I. Der VN kann im Falle der Invaliditätsentschädigung im Rahmen einer Unfallversicherung sowohl die Erstfestsetzung seitens des VR angreifen und geltend machen, der Grad der Invalidität sei zu dem maß...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / bb) Wirksamkeitsanforderungen für Ausschlussfristen

Rz. 66 Zu beachten ist, dass diejenigen Klauseln, die Ausschlussfristen enthalten, die Rechtsfolge im Falle nicht fristgerechter Geltendmachung benennen müssen. Ansonsten sind sie unwirksam. Für Arbeitgeberanwälte ist dies bspw. von Bedeutung, um sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, dem Mandanten nicht zur Regelung einer wirksamen Ausschlussfrist verholfen zu haben. R...mehr

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FF 01/2019, Nachhaltige Sic... / 2 Anmerkung

Trotz einer mittlerweile erreichten weitgehenden Angleichung (z.B. bei Anspruchsdauer und Rangstellung) des Anspruchs der Mutter[1] eines nichtehelichen Kindes auf Betreuungsunterhalt aus § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB an den Betreuungsunterhaltsanspruch der ein eheliches Kind betreuenden geschiedenen Mutter aus § 1570 BGB unterscheiden sich die beiden Ansprüche nach wie vor nicht ...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / IV. Objektive Kriterien als Maßstab

Leistungsfähigkeit des Partners Neu ist zweifellos, dass entsprechend der Begründung des Gesetzes die Leistungsfähigkeit des neuen Partners keine Rolle mehr spielen soll. Es mag sein, dass sich der geschiedene Ehegatte bei beengten finanziellen Verhältnissen überlegen wird, ob er auf die finanzielle Unterstützung durch den geschiedenen unterhaltspflichtigen Ehepartner verzich...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VI. Der Maßstab der Billigkeit im Verhältnis zur Regelung im Zugewinnausgleich und im Versorgungsausgleich

Der Billigkeitsmaßstab bei § 1579 BGB sieht anders als beim § 1578b BGB grobe Unbilligkeit vor. Man könnte nun der Meinung sein, dass grobe Unbilligkeit nach § 1579 BGB denselben Maßstab bildet wie bei § 1381 BGB im Zugewinnausgleich und bei § 27 VersAusglG. Um dies vorwegzunehmen, der Maßstab der groben Unbilligkeit bei § 1381 BGB und § 27 VersAusglG stellt eine höhere Hürd...mehr

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§ 6 Haftung / d) § 2060 Nr. 2 BGB

Rz. 188 § 2060 Nr. 2 BGB regelt einen Fall der anteiligen Haftung parallel zur Verschweigungseinrede des § 1974 BGB. Eine anteilige Haftung ist danach zu bejahen, wenn die Forderung frühestens fünf Jahre nach dem Erbfall[324] geltend gemacht wird. Haftet der Erbe noch nicht unbeschränkt, tritt also gleichzeitig die Möglichkeit der anteiligen Haftung (§ 2060 Nr. 2 BGB) und ei...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 5. § 74 SGB XII

Rz. 49 Im Rahmen der Diskussion um gestörte Familienverhältnisse findet sich häufig ein Verweis auf Ansprüche nach § 74 SGB XII: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen." Unter Zumutbarkeit werden bei dieser Vorschrift wirtschaftliche[91] und auch nichtwirtschaftliche Ums...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / IV. Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers und sonstiger Besitzer gem. § 2027 BGB

Rz. 161 Weitreichende Möglichkeiten bei einem ebenso weiten Anwendungsbereich bietet der Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer. Nach der Legaldefinition des § 2018 BGB ist Erbschaftsbesitzer jeder, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Nimmt ein Miterbe für sich eine Alleinerbenstellung oder einen g...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verwirkung

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erlass eines Haftungsbescheides kann sich auch nach Treu und Glauben wegen Verwirkung verbieten. Zur Frage der Verwirkung bei der Inanspruchnahme von Haftenden s. BFH v. 07.04.1960, V R 296/57, HFR 1961, 176. Die Frage der Verwirkung lässt sich hierbei nicht losgelöst vom haftungsauslösenden Verhalten beurteilen. Sie kommt bei einer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Verwirkung

Schrifttum Eich, Die Verwirkung im Steuerrechtsverhältnis, AO-StB 2006, 48. Tz. 76 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verwirkung ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben und des Verbots widersprüchlichen Tuns und greift ein, wenn ein Anspruchsberechtigter durch sein Verhalten beim Verpflichteten einen Vertrauenstatbestand dergestalt geschaffen hat, dass nac...mehr

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zfs 10/2018, Verwirkung ein... / Leitsatz

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall der Überschreitung der angegebenen Laufleistung ist zwar nicht grds. unwirksam, ihre Verwirkung setzt jedoch voraus, dass der VN die zu erwartende Laufleistung bewusst unrichtig zu niedrig angegeben hat. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Berlin-Charlottenburg, Urt. v. 2.7.2018 – 217 C 30/18mehr