Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Zusammentreffen der Beschränkungen nach Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c (mehr als 100 Kopien)

Rz. 182 Fertigt der Anwalt Kopien oder Ausdrucke, die unter verschiedene Buchstaben der Nr. 1 fallen, ist getrennt zu zählen. Die nach Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c gefertigten Kopien und Ausdrucke dürfen für die Ermittlung der 100 Seiten übersteigenden Seiten nicht zusammengerechnet werden. Es ist sowohl für Nr. 1 Buchst. b als auch für Nr. 1 Buchst. c getrennt zu prü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Geschäftsreisen zu auswärtigen Terminen

Rz. 9 Grundsätzlich kann ein Anwalt Reisekosten nach VV 7003–7006 abrechnen, wenn er eine Geschäftsreise durchführt. Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Anwalts befindet (dazu VV Vorb. 7 Abs. 2).[15] Aus § 46 Abs. 1 ergibt sich aber die zusätzliche Voraussetzung, dass eine Festsetzung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.3 Einbringungsgeborene Anteile, die unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 1 oder nach § 23 Abs 1–3 UmwStG aF innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen

Tz. 59 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Kap-Beteiligungen, die unmittelbar oder mittelbar auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 oder des § 23 Abs 1–3 UmwStG aF beruhen, fallen wegen der doppelten Verneinung nicht unter die Rückausnahme nach § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 1. Alt KStG aF. Sie können erst nach Ablauf der Siebenjahresfrist stfrei nach § 8b Abs 2 KStG veräußert werden. Wegen ...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Dokumentenpauschale, VV 7000

Rz. 40 Der Rechtsanwalt erhält im Rahmen von Beratungshilfe auch die Dokumentenpauschale VV 7000 vergütet. Die Dokumentenpauschale kann insbesondere berechtigt sein, wenn der Anwalt Kopien oder Ausdrucke aus einer Gerichtsakte (bzw. Akte der Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörde) fertigen muss (vgl. VV 7000 Nr. 1), soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Re...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / b) Mehrere einstweilige Anordnungen

Rz. 185 Für das Verhältnis mehrerer einstweiliger Anordnungen zueinander war früher § 18 Nr. 1 RVG a.F. zu beachten, wonach in Familiensachen mehrere einstweilige Anordnungen anlässlich derselben Hauptsache untereinander als eine Angelegenheit galten, wenn sie zur selben Buchstabengruppe des § 18 Nr. 1 RVG a.F. gehörten. Danach waren also mehrere einstweilige Anordnungen anl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auftraggeber

Rz. 42 Der Auftrag muss im Namen der zu vertretenden Partei erteilt worden sein, also entweder unmittelbar von der Partei selbst oder von dem Verfahrensbevollmächtigten, der im Namen der Partei handelt (§ 164 BGB). Erteilt der Verfahrensbevollmächtigte namens der Partei den Auftrag, so erhält er hierfür keine gesonderte Gebühr mehr. Eine dem früheren § 33 Abs. 3 BRAGO vergle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Mischfälle

Rz. 178 Von dem Grundsatz, dass innerhalb derselben Angelegenheit die Einigungsgebühr insgesamt nur einmal anfallen kann (§ 15 Abs. 1, Abs. 2 S. 1), gibt es neben dem Fall der Privatklage eine weitere Ausnahme, nämlich dann, wenn hinsichtlich verschiedener Teile des Gegenstands, über den die Einigung geschlossen worden ist, unterschiedliche Gebührenhöhen nach VV 1000, 1003, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Terminsgebühr (Abs. 3)

Rz. 8 Anstelle der früheren verschiedenen Hauptverhandlungsgebühren sieht das Vergütungsverzeichnis in VV Teil 4 nur noch eine einheitliche Terminsgebühr vor. Es wird also nicht unterschieden zwischen einem ersten Termin, einem Fortsetzungstermin und einem erneuten ersten Termin. Für alle Hauptverhandlungstermine gilt grundsätzlich derselbe Gebührentatbestand. Rz. 9 Hinzu kom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Gegenstandswert

Rz. 45 Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem Umfang des Prüfungsauftrags. Soll der Anwalt über ein uneingeschränktes Rechtsmittel beraten, so ist der volle Wert der Beschwer maßgebend (vgl. § 23 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 47 Abs. 1 S. 2 GKG, § 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG, § 61 Abs. 2 S. 1 GNotKG). Der Wert kann gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 47 Abs. 2 S. 1 GKG, § 40 Abs. 2 S. 1 Fam...mehr

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zfs 06/2021, Kein pandemieb... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt mit der Klage Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung. Er ist Inhaber eines Restaurants mit Außerhausverkauf und Partyservice. Seit dem 1.1.2017 unterhält er bei der Bekl. eine Versicherung für die Betriebsschließung infolge einer Seuchengefahr. Der Versicherungsschein v. 4.11.2019 sieht eine Haftzeit von höchstens 60 Tagen, eine Tagesentschädigun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3203 ist der Regelung der VV 3105 nachgebildet, so dass auf die dortige Kommentierung Bezug genommen werden kann. Rz. 2 Ebenso wie VV 3105 stellt VV 3203 keinen eigenen Gebührentatbestand dar. Es handelt sich vielmehr nur um eine Ermäßigungsvorschrift. Das Entstehen der Gebühr richtet sich nach VV Vorb. 3 Abs. 3. Die VV 3203 reduziert lediglich die an sich nach VV 32...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Das ursprünglich beschränkte Rechtsmittel wird nachträglich erweitert

Rz. 8 Beispiel: Der Beklagte ist verurteilt worden, 10.000 EUR zu zahlen. Er legt Berufung ein und wendet sich nur gegen die Verurteilung, soweit sie einen Betrag in Höhe von 4.000 EUR übersteigt. Daraufhin beantragt der Kläger, das Urteil in Höhe von 4.000 EUR für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Anschließend erweitert der Beklagte jedoch sein Rechtsmittel und beantrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 75 Ein besonderes Anrechnungsproblem ergab sich, wenn mehrere Gebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr anzurechnen waren. Nach einer Auffassung, die vom BGH[26] vertreten wurde, sollten alle Gebühren bis zur Höhe der Gebühr angerechnet werden, auf die anzurechnen war. Das konnte im Extremfall dazu führ...mehr

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zfs 06/2021, Gegenstandswer... / Leitsatz

1. Für die Berechnung der Terminsgebühr ist grundsätzlich der Streitwert der Hauptsache maßgeblich, auch wenn der Kläger seine Klage nach Aufruf der Sache in der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise zurückgenommen hat. 2. Hat der Kläger hingegen seine Klage vor der mündlichen Verhandlung einseitig für teilweise in der Hauptsache erledigt erklärt, ist mit Eingang dieser ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Gleichstellung von Mandant und Staatskasse

Rz. 158 Ein eindeutiger und damit leicht feststellbarer Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung kann aber ausnahmsweise im Festsetzungsverfahren nach § 55 zu berücksichtigen sein. So hat das OLG Hamm[332] eine zum Verlust des Vergütungsanspruchs führende Pflichtwidrigkeit in einem Fall bejaht, in dem der beigeordnete Anwalt die Sorgerechts- und die Umgangs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewegung und Psyche: Stress... / 1 Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen

Jedes Jahr entstehen durch krankheitsbedingte Produktionsausfälle hohe Kosten für die deutsche Volkswirtschaft, wobei allein 15 % dieser Kosten auf psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen zurückzuführen sind.[1] Demzufolge steigt auch die Anzahl der durch psychische Erkrankungen verursachten Fehltage: Im Jahr 2020 waren 17 % der Fehltage durch psychische Erkrankungen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenentscheidung

Rz. 41 Eine Kostenentscheidung im Verfahren nach S. 2 i.V.m. § 62 OWiG ist in der Regel nicht erforderlich, da das Verfahren gebührenfrei ist. Zu erstatten wären allenfalls Auslagen. Sofern diese anfallen, wäre eine Kostenentscheidung erforderlich. Rz. 42 Der Beschluss des Amtsgerichts oder des Oberlandesgerichts über die Kosten kann formlos mitgeteilt werden, da dieser unanf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen

Rn. 92 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Mit der Anerkennung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen als ungewisse Verbindl. i. S. d. § 249 sind Rückstellungen auch für Verpflichtungen im Bereich des Umweltschutzes zulässig und geboten. Schon daraus ergibt sich, dass es ein Sonderrecht für Umweltschutzrückstellungen nicht geben kann, vielmehr muss die Bildung derartiger Rückstell...mehr

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Vorbemerkung zu VV 5107 ff. / A. Gesetzliche Regelung

Rz. 1 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren, also ab Eingang der Akten bei Gericht (VV Vorb. 5.1.2 Abs. 1), erhält der Anwalt die Gebühren nach Unterabschnitt 3. Ergänzend gelten die Allgemeine Gebühr (VV 5100) und die zusätzlichen Gebühren (VV 5115 und 5116). Rz. 2 Eine ausdrückliche Regelung für die erstinstanzlichen Verfahren vor dem OLG fehlte in der ursprünglichen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Aussetzung der Versteuerung nach § 25 Abs. 1 Buchst. a ErbStG (Abs. 2)

Rz. 146 [Autor/Stand] In den Fällen der Aussetzung der Versteuerung nach § 25 Abs. 1 Buchst. a ErbStG a.F. gilt die Steuer für den Erwerb des belasteten Vermögens als mit dem Zeitpunkt des Erlöschens der Belastung entstanden, § 9 Abs. 2 ErbStG. Die Vorschrift war nach § 37 Abs. 2 ErbStG letztmals auf Steuerfälle anzuwenden, die bis zum 30.8.1980 eingetreten waren. Seitdem is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Korrespondenzvoraussetzung: Anwendbarkeit des § 5 Abs 7 EStG beim Übernehmer

Rn. 48 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Aufwandsverteilung nach § 4f EStG setzt nach Auffassung der FinVerw weiterhin voraus, dass der Übernehmer in den Anwendungsbereich des § 5 Abs 7 EStG fällt bzw fallen würde, wenn der Übernehmer dem deutschen Steuerrecht unterläge (BMF v 30.11.2017, BStBl I 2017, 1619 Rz 3). Mit dem formulierten Korrespondenzprinzip zwischen § 5 Abs 7 ESt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 200 Das Gericht kann gemäß § 27 S. 1 EU-VSchDG anordnen, dass im Beschwerdeverfahren gemäß § 13 EU-VSchDG die Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendig waren, von einem Beteiligten ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn dies der Billigkeit entspricht. Soweit ein Beteiligter Kosten durch ein unbegründetes Rechtsmittel oder durch grobe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übergangsregelung zum BilMoG

Rn. 9a Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Die Neuregelung durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) v. 25.05.2009 (BGBl. 2009, S. 1102 ff.) ist nach Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB erstmals anzuwenden auf JA/KA für GJ, die nach dem 31.12.2009 beginnen; nach Art. 66 Abs. 3 S. 6 können die neuen Vorschriften auch schon auf das davor liegende GJ angewendet werden. Die aufg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Revisionsverfahren vor dem BGH, VV 3208, 3209

Rz. 45 Im Revisionsverfahren vor dem BGH muss sich die Partei durch einen dort zugelassenen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Dieser erhält, soweit Postulationszwang besteht, eine 2,3-Verfahrensgebühr. Der Verkehrsanwalt erhält dagegen auch hier nur die 1,0-Gebühr. Abgesehen davon, dass der Verkehrsanwalt im Revisionsverfahren in der Regel ohnehin nicht am BGH zugela...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke

Rz. 114 Die Dokumentenpauschale entsteht erst, wenn der Rechtsanwalt mehr als 100 Kopien oder Ausdrucke fertigt. Die ersten 100 Kopien oder Ausdrucke für Gegner oder Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte werden noch als allgemeine Geschäftskosten nach VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 1 durch die jeweiligen Gebühren abgegolten.[190] Dazu gehören auch für die Handakten des Rechtsanwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Prozesskostenhilfe

Rz. 95 Nach § 121 ZPO (§ 78 FamFG) ist die Beiordnung eines Verhandlungsvertreters an sich nicht möglich, sondern nur die Beiordnung eines Beweisanwalts.[29] Die Rechtsprechung lässt die Beiordnung Verhandlungsvertreters allerdings zu, soweit dadurch die höheren Kosten eines nach § 121 Abs. 4 ZPO (§ 78 Abs. 4 FamFG) beizuordnenden Verkehrsanwalts erspart werden.[30] Wird der...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 4. Rücknahme des Bußgeldbescheides durch die Verwaltungsbehörde

Rz. 22 Hebt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid auf den Einspruch des Betroffenen hin auf und stellt das Verfahren anschließend ein, so fallen die Kosten des Verfahrens gemäß § 105 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 467a StPO der Staatskasse zur Last. Die Verwaltungsbehörde hat also zusammen mit der Einstellung eine entsprechende Kostenentscheidung zu treffen, wonach die notwendige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / L. Angelegenheiten nach dem Pflegeberufegesetz (Abs. 3)

Rz. 119 Abs. 3 ist eingefügt worden durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vom 9.8.2019.[47] Hintergrund war die in § 52 Abs. 4 Nr. 4 GKG neu eingeführte Streitwertbegrenzung für verwaltungsgerichtliche Klagen gegen einen Schiedsstellenbeschluss nach § 36 Abs. 6 S. 1 PflBG auf 1,5 Mio. EUR. Diese Streitwertbegrenzung ist rückwirkend zum 1.1.2019 i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Gebühr

Rz. 35 Für die Terminsgebühr nach VV 4102 steht dem Wahlverteidiger ein Gebührenrahmen in Höhe von 44 bis 330 EUR zu; die Mittelgebühr beträgt 187 EUR. Rz. 36 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr in Höhe von 150 EUR. Rz. 37 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, beträgt nach VV 4103 der Gebührenrahmen 44 bis 413 EUR; die Mitte...mehr

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zfs 06/2021, Fälligkeit der... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Die Praxis zeigt, dass viele Gerichtskostenschuldner in ihren Erinnerungen und Beschwerden betreffend den Gerichtskostenansatz alles beanstanden, was man überhaupt beanstanden kann. Die meisten Einwendungen gegen den Gerichtskostenansatz sind in der Praxis unbegründet. Nicht selten wird die Form der übersandten Kostenrechnung gerügt. ...mehr

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AGS 06/2021, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. zutreffend und eine für den Verteidiger ggf. wichtige Entscheidung. Denn: Die Entscheidung räumt dem (verurteilten) Angeklagten einen Auslagenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse ein hinsichtlich der beiden hier entstandenen zusätzlichen Verfahrensgebühren Nr. 4142 VV (zur Nr. 4142 VV eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., 2021, Nr. 4142 VV Rn 1 ff.; ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anerkenntnis

Rz. 81 Läuft die Regelung in einer als "Einigung" bezeichneten Vereinbarung darauf hinaus, dass praktisch ein vollkommenes Anerkenntnis des Beklagten gegeben wird, fehlt es an dem erforderlichen Nachgeben der Parteien, so dass keine Einigungsgebühr ausgelöst wird.[54] Dies wird in Anm. Abs. 1 S. 2 ausdrücklich klargestellt. Läuft die "Einigung" dagegen auf ein Anerkenntnis de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verweisung von einem ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht

Rz. 51 Wird von einem ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht verwiesen, gilt § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG, wobei die Rechtslage allerdings strittig ist. Rz. 52 Nach einer Auffassung bleiben gemäß § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG die vollen vor dem ordentlichen Gericht entstandenen Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig.[28] Die Gegenauffassung hält demgegenüber nur die Mehrkosten für erst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 10 In Nr. 1 Buchst. a sind durch die Verweisung auf VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 nach dem Willen des Gesetzgebers alle Rechtsbeschwerden aufgenommen worden, in denen die Zuständigkeit des BGH gegeben ist und die Gebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren wie in einem Revisionsverfahren entstehen sollen. Nr. 1 Buchst. a bestimmt deshalb, dass sich in diesen Rechtsbeschwerdeverfahren d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Auftraggeber

Rz. 57 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhält er die entstehenden Wertgebühren nur einmal (§ 7 Abs. 1). Nach VV 1008 erhöht sich bei Wertgebühren aber eine anfallende Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Die Erhöhung wird nach dem B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einreden und materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 124 Einreden und materiell-rechtliche Einwendungen muss der Urkundsbeamte grundsätzlich ebenfalls berücksichtigen (vgl. § 45 Rdn 46). Kann die Verjährungseinrede in Frage kommen (vgl. dazu Rdn 82 f.), ist die Sache allerdings dem Vertreter der Staatskasse (Bezirksrevisor) vorzulegen, der entscheidet, ob die Einrede nach Zustimmung des unmittelbar vorgesetzten Gerichtsprä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendungsbereich

Rz. 3 Nach Anm. Abs. 1 ist Voraussetzung, dass dem Rechtsanwalt nicht die Verteidigung übertragen ist. Diese Formulierung ist insoweit missverständlich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Einigungsgebühr, VV 1000 ff.

Rz. 27 Neben der Gebühr für die Privatklageeinigung kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr nach den VV 1000 ff. verdienen, wenn sich die Parteien über sonstige Ansprüche einigen (Anm. zu VV 4147). Nicht erforderlich ist, dass diese Ansprüche im Wege des Adhäsionsverfahrens anhängig waren. Zur Einigungsgebühr siehe die Erläuterungen zu VV 1000 ff. Rz. 28 Die Höhe der Einigu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 55 Nach dem Wortlaut der VV 3300 Nr. 3 gilt der dortige Gebührensatz auch im Revisionsverfahren. Es fehlt nämlich – im Gegensatz zu VV 3300 Nr. 2 – die Beschränkung auf "erstinstanzliche" Verfahren. Ob dies der tatsächlich vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelung entspricht, muss bezweifelt werden. Der Gesetzgeber wollte nur die erstinstanzlichen Verfahren vor den Ober- u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Prozessfinanzierung durch Dritte

Rz. 45 Eine Beratungspflicht des Anwalts kann sich auch in Bezug auf eine Prozessfinanzierung ergeben. Dieses Finanzierungsinstrument kommt vor allem für Mandanten in Betracht, die angesichts des hohen Streitwerts zu einer Eigenfinanzierung der gesamten Verfahrenskosten nicht in der Lage wären, obwohl ein Prozess in der Sache gute Erfolgsausichten hätte.[79] Jedenfalls in so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Terminsgebühr nach Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids vor Beantragung des Vollstreckungsbescheids

Rz. 105 Beispiel: Nach Erlass des gerichtlichen Mahnbescheids und Zustellung desselben an den Gegner meldet sich dieser vor Ablauf der Widerspruchsfrist telefonisch beim Rechtsanwalt des Antragstellers, um die Sache ggf. gütlich zu bereinigen. Die Vergleichsverhandlungen scheitern jedoch. Die Terminsgebühr ist zu erstatten. Der Rechtsanwalt hat den Anfall nicht zu vertreten,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Unmöglichkeit

Rz. 268 Wird die Vertragserfüllung dem Anwalt unmöglich, so ist § 628 BGB nicht anwendbar. Es gelten vielmehr die Regelungen des allgemeinen Schuldrechts (§§ 323 ff. BGB n.F.). Nach früherem Recht waren die §§ 323, 324 BGB a.F. anzuwenden.[208] Hatte der Anwalt die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung nicht verschuldet, dann galt nach § 323 Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. § 13 Abs. 4 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Festsetzung nach Teilaufhebung eines Titels

Rz. 586 Nicht selten wird in der Praxis ein vorausgegangener Titel durch eine danach ergangene Entscheidung oder durch einen Vergleich nur teilweise ersetzt. Beispiel: Durch erstinstanzliches Urteil ist der Beklagte zur Zahlung von 5.000 EUR an den Kläger verurteilt worden. Im Berufungsverfahren einigen sich die Parteien durch einen Prozessvergleich darauf, dass der Beklagte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / k) Mehrere Verfahren (VV Vorb. 7 Abs. 3)

Rz. 203 Soweit dieselben Kopien und Ausdrucke für verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten angefertigt worden sind, muss die Dokumentenpauschale gleichmäßig auf diese Angelegenheiten bzw. Verfahren verteilt werden. Das entspricht dem in § 7 und VV Vorb. 7 Abs. 3 zum Ausdruck kommenden Grundsatz, dass ein Rechtsanwalt eine Erstattung der ihm entstandenen Auslagen insge...mehr

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AGS 06/2021, Feststellungsk... / I. Sachverhalt

Die Beklagte, eine Bank, hatte in 2017 einen bereits seit 1997 laufenden Prämiensparvertrag gekündigt. Damit war die Klägerin nicht einverstanden und begehrte die Fortsetzung des Vertrages. Das Sparguthaben hatte sich auf über 100.000,00 EUR angesammelt. Ab der Währungsumstellung zahlte die Klägerin monatlich 255,65 EUR ein. In 2013 wurden der Klägerin 291,23 EUR Zinsen und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 63 War der Anwalt sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im nachfolgenden Nachprüfungsverfahren tätig, so erhält er gemäß § 17 Nr. 1a jeweils eine gesonderte Geschäftsgebühr. Da durch die mehrfache Befassung in nachfolgenden außergerichtlichen Angelegenheiten insoweit ein Entlastungs- und Synergieeffekt eintritt, soll die Vergütung in der nachfolgenden Angelegenheit nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rechtskräftige Entscheidung (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 132 Ist nach Abs. 1 S. 1 eine Hemmung der Verjährung eingetreten, so endet sie mit der rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens. Auch hier sind wieder die §§ 16 und 19 im Auge zu behalten. Solange der Anwalt Neben- und Abwicklungstätigkeiten nach diesen Vorschriften vornimmt, bleibt die Verjährung gehemmt. Erst wenn sämtliche dieser Tätigkeiten durch rechtskräftige En...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Der Anwalt ist in dem Verfahren über die mitverglichenen Gegenstände nicht tätig

Rz. 191 Werden in die Einigung, Protokollierung oder Einigungsverhandlungen anderweitig anhängige Gegenstände miteinbezogen und ist der Anwalt hinsichtlich dieser anderweitig anhängigen Gegenstände bislang nicht beauftragt, so erhält er nach einhelliger Auffassung aus dem Mehrwert der Einigung eine Verfahrensgebühr. Beispiel: Gegen ein Urteil i.H.v. 20.000 EUR wird Berufung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Durch das 2. KostRMoG wurde die frühere Regelung in VV 2302 in VV 2301 umbenannt, ohne dass damit inhaltliche Änderungen verbunden waren. Ältere Entscheidungen sind daher weiterhin verwertbar; allerdings ist hier auch die abweichende Nummerierung zu beachten. Die Vorschrift hat weitgehend den früheren § 120 Abs. 1 BRAGO übernommen, sodass die Rechtsprechung hierzu ebenf...mehr