Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 286 § 586 Abs. 2 ABGB kennt von Ehegatten oder von eingetragenen Lebenspartnern "in einem und dem nämlichen Testamente errichtete" letztwillige Verfügungen (seit 2015: "gemeinschaftliche letztwillige Verfügungen") an.[154] Die Vorschrift ist durch die Erbrechtsreform 2015 geändert worden. Zum deutschen Ehegattentestament ergeben sich erhebliche Abweichungen:mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / a) Zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 130 Der Rücktritt kann nur von einem unbeschränkt geschäftsfähigen Erblasser erklärt werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB; sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären; die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Das nicht ausgeübte Rücktrittsrecht ist nicht vererblich.[123] Hat ein Erblasser den in ein...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Auf die Formwirksamkeit anwendbares Recht

Rz. 59 Um in internationalen Fällen die formwirksame Errichtung von Testamenten zu erleichtern und um zu verhindern, dass ein Testament nur deswegen formnichtig ist, weil sich der Testator bei Errichtung des Testaments an den Formerfordernissen eines Rechts orientiert hat, welches später aus Sicht des entscheidenden Gerichts auf die Formerfordernisse nicht anwendbar ist, hat...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / b) Verwirkungsklauseln

Rz. 19 Will der Erblasser erzwingen, dass sich seine Erben an seine letztwilligen Anordnungen halten, dann kann er sog. Verwirkungsklauseln im Testament aufnehmen. Verwirkungsklauseln (Strafklauseln) liegen vor, wenn der Erblasser in seinem Testament verfügt, dass der Erbe (oder sonst Bedachte), der gegen seinen Willen handelt, nichts mehr aus dem Nachlass erhält.[30] Im Zwe...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / II. Die transmortale und postmortale Vollmacht

Rz. 91 Ein probates Mittel hierzu ist die transmortale Vollmacht. Sie stellt ein geeignetes Instrument für den Erblasser dar, seinen Willen auch über seinen Tod hinaus durch eine von ihm bestimmte Person ausführen zu lassen.[74] Die transmortale Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten das Recht, auch nach dem Tode des Vollmachtgebers (Erblassers) in dessen Namen Verpflichtungen ...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 10. Errichtung eines gesonderten Testaments durch deutsche Erblasser über in den USA belegenes Vermögen

Rz. 431 In der Literatur wird häufig die Errichtung gesonderter Testamente für den US-amerikanischen Spaltnachlass empfohlen.[225] Hier stellt sich dann zunächst die Frage, wie weit der Gegenstand des Sondertestaments gegriffen wird. Man könnte zunächst daran denken, den Bereich so weit zu ziehen, wie das US-Recht Erbstatut ist. Das Testament würde also nur in den USA belege...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 3. Zuwendungsverzicht

Rz. 108 Hier verzichtet ein im Testament oder Erbvertrag Bedachter vor dem Erbfall auf die Zuwendung. Der Zuwendungsverzicht ist nur in seltenen Fällen sinnvoll, da in der Regel der Widerruf der letztwilligen Verfügung einfacher ist. Zu bedenken ist ferner, dass nach dem Verzicht an die Stelle des Verzichtenden regelmäßig ein Ersatzerbe oder ein Ersatzvermächtnisnehmer trete...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 259 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle richtet sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht auch aus niederländischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO, Art. 83 EuErbVO. Für die vor diesem Stichtag und seit dem 1.10.1996 eingetretenen Erbfälle war das Erbstatut aufgrund des Wet Conflictenrecht Erfopvolging bzw. seit dem 1.1.2012 gem. Art. 10:145 Burgerlijk We...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Vorliegen der Testierfähigkeit ist nicht nur bei der Errichtung, sondern auch bei Änderung oder Widerruf einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen von Bedeutung. Immer wieder wird im Einzelfall zu beurteilen sein, inwieweit der Testierende aufgrund seiner geistigen Fähigkeiten auch dazu in der Lage war. I. Testierfähigkeit Rz. 2 Der Begriff der Testierfähigkeit i...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / X. Vermächtnis betreffend ausgleichungspflichtige Vorempfänge

Rz. 308 Bei der Gewährung ausgleichungspflichtiger Vorempfänge in der Form von Ausstattungen (§§ 1624, 2050 Abs. 1 BGB) oder Schenkungen (§§ 516, 2050 Abs. 3 BGB) an Abkömmlinge sollte bei der Hingabe der Zuwendung bestimmt werden, ob eine Ausgleichung stattzufinden hat oder nicht. Bei Schenkungen, die nicht kraft Gesetzes ausgleichungspflichtig sind (§ 2050 Abs. 3 BGB) und b...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / II. Errichtungsstatut

Rz. 10 Anders als das Wie der Testamentserrichtung richtet sich das Ob der Testamentserrichtung nicht nach den Formerfordernissen des Art. 26 Abs. 1 EGBGB i.V.m. dem Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl 1965 II S. 1144, 1145) und Art. 27 EuErbVO, welches weiterhin gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO Vorrang genie...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / VI. Gemeinschaftliche Testamente

Rz. 87 Die Zulassung des gemeinschaftlichen Testaments stellt im internationalen Vergleich die Ausnahme dar. Zahlreiche Rechtsordnungen verbieten ausdrücklich die gemeinschaftliche Errichtung von Testamenten. In manchen Rechtsordnungen ist dieses wirksam, aber mit keinen besonderen rechtlichen Folgen verbunden.[44] Wohl nur im deutschen Recht gibt es die komplizierte Stufung...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament

Rz. 238 Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente sind nach griechischem Recht (Art. 368 ZGB bzw. Art. 1717 ZGB) unzulässig. Unsicher ist die Anerkennung in Griechenland, wenn diese von Ausländern nach dem jeweiligen Erbstatut wirksam errichtet worden ist. Für den Erbvertrag wurde vertreten, dieser sei mit dem griechischen internationalen ordre public (Art. 33 ZGB) unvere...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / II. Voraussetzungen der Anwachsung

Rz. 79 Die Anwendung des § 2094 BGB setzt eine Aufteilung des gesamten Nachlasses durch den Erblasser voraus. Falls die Erbeinsetzung nur eine teilweise Verfügung über die Erbschaft darstellt, tritt gemäß § 2094 Abs. 2 BGB die Anwachsung nur ein, wenn die Testamentserben auf einen gemeinschaftlichen Erbteil gemäß § 2093 BGB eingesetzt wurden.[149] Rz. 80 Weiterhin muss ein Mi...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / Literaturtipps

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Testierfreiheit

Rz. 102 Um die Testierfreiheit des Mandanten feststellen zu können, bzw. gegebenenfalls wieder herzustellen, sollte der Berater sich alle bisherigen vom Mandanten errichteten Verfügungen von Todes wegen geben lassen. Hat der Mandant bereits ein gemeinschaftliches Testament errichtet, welches wechselbezüglich und bindend ist, so ist vor der Errichtung einer neuen Verfügung vo...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / C. Ehe- und Erbvertrag mit erb- und güterrechtlicher Rechtswahl

Rz. 53 Die am 16.8.2012 (vgl. Art. 84 EuErbVO) in Kraft getretene EuErbVO hat bekanntlich mit der Anknüpfung des Erbstatuts an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt zum Todeszeitpunkt und der damit einhergehenden Unterwerfung der Rechtsnachfolge von Todes wegen unter das Recht, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz hatte, einen Paradigmenwechsel – glei...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 16 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / A. Allgemeines

Rz. 1 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Diese kann z.B. dadurch eingeschränkt sein, dass sich der Erblasser bereits in einem Erbvertrag oder einem durch wechselbezügliche Verfügungen bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament gebunden hat. Bei Vorliegen einer solchen bindenden Verfügung von Todes wegen sind alle späteren V...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Errichtung von Testamenten

Rz. 323 Die Testierfähigkeit beginnt gem. § 467 ZGB mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Rz. 324 Das Gesetz stellt zur Errichtung von Testamenten drei Errichtungsformen zur Verfügung (Art. 498 ZGB): Die öffentliche letztwillige Verfügung erfolgt gem. Art. 500 ZGB unter Mitwirkung von zwei Zeugen vor der nach dem kantonalen Recht für die Beurkundung zuständigen Person (Notar, B...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung

Rz. 25 Will ein deutscher Erblasser sicherstellen, dass er trotz Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung auch dann noch nach deutschem Recht beerbt wird, wenn er zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat (z.B. weil ihn seine Kinder wegen des angenehmen Klimas und der geringeren Kosten in ein Pflegeheim an der kroatischen Adria verbracht ...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / I. Protokollierung in gewöhnlichen Fällen

Rz. 11 Urkundsmäntel in gewöhnlichen Fällen könnten wie folgt lauten: Muster 5.1: Urkundsmantel Testament Muster 5.1: Urkundsmantel Testament _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) erschien: Herr/Frau _________________________, geboren am _________________________ in _________________________ (Geburtenregister-Nr. _________________________ des Geburtsstandesamt...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Registrierung in einem ausländischen Testamentsregister

Rz. 71 In einer zunehmenden Anzahl von europäischen Staaten werden zentrale Testamentsregister eingerichtet. Für einige Staaten[36] ergibt sich die Verpflichtung dazu aus dem Baseler Europäischen Übereinkommen über die Einrichtung einer Organisation zur Registrierung von Testamenten vom 16.5.1972.[37] Inhalt des Registers ist regelmäßig nicht der Inhalt des Testaments, sonde...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / IV. Materielle Wirksamkeit von Testamenten

Rz. 75 Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen mit Ausnahme eines Erbvertrags, also materielle Gültigkeit eines Testaments wird aus Gründen des Vertrauensschutzes wie schon in Art. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB a.F. auch in Art. 24 Abs. 1 EuErbVO nicht dem – zum Zeitpunkt der Errichtung noch nicht sicher feststellbaren – Erbstatut unterstellt, ...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / IV. Besonderheiten beim gemeinschaftlichen Testament

Rz. 4 Im Hinblick auf die Frage, inwieweit Ehegattenverfügungen wechselbezüglich sein sollen, ist der Wille der Ehegattenerblasser mit größter Sorgfalt zu erforschen. Gerade die Unterscheidung zwischen wechselbezüglichen und nicht wechselbezüglichen testamentarischen Anordnungen ist für einen Laien schwer verständlich. Deshalb kommt gerade in diesem Fall der notariellen Prüf...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 1. Allgemeines

Rz. 54 Sinn und Zweck des Ehegattentestaments ist es u.a., die gemeinschaftlichen Verfügungen auch wechselbezüglich anordnen zu können und dass diese ggf. nach dem Tod des Erstversterbenden gemäß § 2270 Abs. 2 BGB Bindungswirkung entfalten. Eine Bindungswirkung kann jedoch nur hinsichtlich der in § 2270 Abs. 3 BGB genannten Verfügungen entstehen: Gemäß § 2270 Abs. 3 BGB besch...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / I. Regelung für den Fall der Scheidung

Rz. 147 Ein in der Praxis oft übergangenes Problem ist die Vermutungsregelung des § 2268 Abs. 2 BGB, die die Frage regelt, ob im Falle der Erhebung der Klage auf Auflösung oder Scheidung der Ehe oder im Falle der Zustimmung zur Scheidung durch den Erblasser eine Verfügung von Todes wegen wirksam bleiben soll.[271] Nach §§ 2077, 2268 BGB spricht eine Vermutung dafür, dass das...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / G. Verschließung und Verwahrung von Testament und Erbvertrag

Rz. 45 Nach der Fertigstellung der Testamentsniederschrift und nach der Anfertigung beglaubigter Abschriften soll der Notar die Niederschrift in einen Umschlag nehmen und diesen mit seinem Prägesiegel verschließen, § 34 Abs. 1 S. 1 BeurkG. Das Testament soll sodann unverzüglich in die besondere amtliche Verwahrung verbracht werden, § 34 Abs. 1 BeurkG. Die näheren Formalien s...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / f) Ersatzerbenbestimmung bei Wegfall des überlebenden Ehepartners

Rz. 20 Nicht gesetzlich geregelt ist die Frage, ob ein als Schlusserbe Bedachter auch gleichzeitig Ersatzerbe des erstversterbenden Ehegatten ist, wenn der überlebende Ehepartner die Erbschaft ausschlägt[26] oder aus sonstigen Gründen wegfällt (bspw. wegen Anfechtung, Zuwendungsverzicht oder Erbunwürdigkeit).[27] Auch wenn von einem grundsätzlichen Erfahrungssatz[28] ausgega...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / 1. Zu meldende Urkunden

Rz. 53 Das Zentrale Testamentsregister erfasst nur solche erbfolgerelevanten Urkunden, die öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen worden sind, § 78d Abs. 3 BNotO.[68] Registerpflichtig sind alle erbfolgerelevanten notariellen Urkunden, die allein von den Notaren zu melden sind. Ferner müssen Amtsgerichte alle eigenhändigen Testamente und Nottestamente mel...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Deutsch-türkisches Nachlassabkommen

Rz. 366 Im deutsch-türkischen Verhältnis bestimmt sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht nach den §§ 14 ff. des Anhangs zum deutsch-türkischen Konsularvertrags von 1929 (Nachlassabkommen NA).[198] Dieses bleibt auch nach dem Anwendungsstichtag für die Erbrechtsverordnung für Deutschland weiterhin vorrangig anwendbar, Art. 75 Abs. 1 EuErbVO. Rz. 367 Der persönliche Anwendu...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 9. Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag

Rz. 426 Testamente können von mehreren Personen – auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind – gemeinschaftlich (joint wills) und gegenseitig (mutual wills) errichtet werden. Die getroffenen Verfügungen bleiben jedoch jederzeit widerruflich. Insoweit ist allenfalls eine Verpflichtung des Erblassers auf schuldrechtlicher Ebene zulässig, ein bestimmtes Testament zu erric...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Ehegattenschenkung auf den Todesfall (institution contractuelle)

Rz. 218 Eine Ausnahme vom Verbot des Erbvertrags enthält Art. 1093 c.c. Eine institution contractuelle ist ein Vertrag, mit dem sich Eheleute in Form eines Ehevertrages Vermögensvorteile auf den Todesfall unter Überlebensbedingung zuwenden (Schenkung von Todes wegen). Die institution contractuelle kann sowohl gegenwärtiges als auch künftiges Vermögen umfassen. Unwiderruflich...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / 2. Nach Eintritt des ersten Todesfalls

Rz. 15 Mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten erlischt das Recht zum Widerruf (§ 2271 Abs. 2 S. 1 BGB) und es tritt für wechselbezügliche Verfügungen grundsätzlich eine Bindungswirkung ein. Ab diesem Zeitpunkt hat der überlebende Ehegatte nicht mehr das Recht bzw. die Möglichkeit, durch einseitige Verfügung die Wechselbezüglichkeit zu beseitigen. Der überlebende Ehegatt...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 3. Einseitige Verfügungen

Rz. 27 Im Erbvertrag können – neben mindestens einer vertragsmäßigen Verfügung, bei deren Fehlen ein Erbvertrag nicht vorliegt – auch einseitige Verfügungen (beispielsweise Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnung) getroffen werden, die auch in einem einseitigen Testament getroffen werden könnten, § 2299 Abs. 1 BGB. Das bedeutet aber auch, dass Erbeinsetzung, Vermächtnis- ...mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / V. Verwahrung des eigenhändigen Testaments

Rz. 25 Das eigenhändige Testament kann gem. § 2248 BGB in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts verbracht und beim Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Zu den Einzelheiten vgl. § 5. Auch der mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattete Bevollmächtigte kann die Verwahrung eines Testaments in der besonderen amtlichen Verwahrung ve...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / I. Erbenfeststellung

Rz. 66 In streitigen Fällen zwischen Erbprätendenten kann auch der Weg über eine Feststellungsklage im Zivilprozess gegangen werden, § 256 Abs. 1 ZPO. Das Erbrecht nach einer bestimmten Person ist ein Rechtsverhältnis, das zu klären ist. Ein Feststellungsinteresse ist deshalb grundsätzlich zu bejahen, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits betrieben wird oder sogar schon ...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 7. Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 19 Der Erwerb und die Weitergabe von Vermögen durch Verträge zugunsten Dritter (auf den Todesfall) führen dazu, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen nicht in den Nachlass des Erblassers fallen. Der Begünstigte erhält die Zuwendung außerhalb des Nachlasses durch Verfügung unter Lebenden. Die klassischen Anwendungsfälle sind in der Praxis die Bezugsberechtigung aus...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Vermögensverschiebung

Rz. 123 Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt als Schenkung unter Lebenden grundsätzlich jede freigebige Zuwendung der Schenkungsteuer, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Rz. 124 Als Schenkung in diesem Sinne ist jede substantielle Vermögensbewegung anzusehen, durch die sich eine Person (Zuwendender) zugunsten einer anderen Person (Bed...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 1. Demenz

Rz. 37 In der Praxis wird häufig im Verfahren darüber gestritten, ob der Erblasser aufgrund einer Demenz testierfähig war oder eben nicht. Die Demenz ist entweder eine primär auftretende Funktionsstörung (bei Krankheiten, Verletzungen oder Störungen, die das Gehirn direkt oder im besonderen Maße schädigen) oder eine sekundär auftretende Funktionsstörung (bei systemischen Kra...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
(Gescheiterte) Abwehr der Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück aufgrund eines Schenkungswiderrufs

Leitsatz 1. Aufwendungen zur (im Ergebnis gescheiterten) Abwehr einer Rückforderung des Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück aufgrund eines Widerrufs der Schenkung nach § 530 BGB stellen weder (nachträgliche) Anschaffungskosten noch sofort abziehbare (Sonder‐)Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. 2. Der Widerruf der Schenkung nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 92 Kündigun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 92 regelt die Voraussetzungen, unter denen Auftragsverhältnisse durch Kündigung des Auftraggebers oder des Auftragnehmers mittels Abgabe von Kündigungserklärungen beendet werden können. Als zivilrechtliches Pendant regelt § 671 BGB den Widerruf des Auftrags. Der Gesetzgeber hat in § 92 die Bezeichnung "Kündigung" gewählt, um Begrifflichkeiten zu wahren und eine Abgre...mehr

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AGKompakt 012/2019, Kostenf... / III. Die Kosten des Vergleichs

Einigungsgebühren zählen zu den Kosten des Vergleichs Dass sowohl die 1,0-Einigungsgebühr der Nrn. 1000, 1003 VV aus dem Wert der anhängigen 15.000,00 EUR als auch die 1,5-Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) aus dem Wert der nicht anhängigen 8.000,00 EUR zu den Kosten des Vergleichs gehören und damit gegeneinander aufzuheben – also von jeder Partei selbst zu tragen – sind, ist eind...mehr

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zfs 12/2019, Zeitpunkt des ... / 1 Aus den Gründen:

"… Mit dem angefochtenen Urteil hat das LG die Klage zu Recht abgewiesen. Der Rechtsschutzfall ist nicht in versicherter Zeit eingetreten. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt keine andere Bewertung." Die Kl. begehren die Gewährung von Rechtsschutz für die Geltendmachung eines Direktanspruches aus § 115 Abs. 1 Nr. 2 VVG gegen die H Versicherung AG, den Vermögensschaden-Haftpf...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / a) Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1a DSGVO

Rz. 38 Als Grundlage für ein Auslesen der Fahrzeugdaten kommt insbesondere die Einwilligung des Betroffenen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck in Betracht.[22] Hier ist zu beachten, dass die datenschutzrechtlich betroffene Person nicht zwingend derjenige sein muss, auf den das Fahrzeug als Halter zugelassen oder dessen Eigentümer dieser i...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Rz. 5 Achtung bei einer Einstufung als Fernabsatzvertrag: Mit Urteil[1] vom 23.11.2017 hat der BGH entschieden, dass auch Anwaltsverträge widerrufen werden können, wenn der Vertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen wurde. Denn Anwaltsverträge sind Verträge über die Erbringung einer Dienstleistung und können als solche den Regeln über Fernabsatzverträge unterworfen sein. Dabe...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 1. Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1a DSGVO

Rz. 40 Die Einwilligung des datenschutzrechtlich Betroffenen als Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in Art. 6 Abs. 1a DSGVO und kommt natürlich auch zumindest im Verhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und einem ihm den Auftrag erteilenden Mandanten in Betracht. Sie hat allerdings den Nachteil, dass sie jederzeit widerrufen werden kann, zudem an eine Vielzahl an Hinweisen und ...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / II. Informationspflichten gegenüber dem Mandanten nach Art. 13 DSGVO

Rz. 44 Zu den wesentlichen Neuerungen der DSGVO gehört auch, dass derjenige, welcher – wie hier der Rechtsanwalt im Rahmen eines anvertrauten Mandats – personenbezogene Daten verarbeitet, die betroffene Person nach den Art. 13, 14 DSGVO über eine Vielzahl an wichtigen Gesichtspunkten und die ihnen zustehenden Rechten informieren muss. Zu unterscheiden sind diese Informationsp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 8.4 Verjährung

Rz. 35 Für den Erlass des Haftungsbescheids gelten die Regeln über die Festsetzungsfrist.[1] Sie sind auch auf die Berichtigung des Haftungsbescheids nach § 129 AO anzuwenden, sofern diese zu Lasten des Haftungsschuldners ausfällt. Da § 191 Abs. 3 S. 1 AO die Festsetzungsfrist nur auf den Erlass des Haftungsbescheids erstreckt, gilt sie für die Rücknahme[2] und den Widerruf[...mehr