Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Abwasserhebeanlage, die lediglich der Abwasserentsorgung einer einzelnen Eigentumswohnung dient, gehört als Gebäudebestandteil gem. § 5 Abs. 1 WEG zu deren Sondereigentum

Normenkette § 5 Abs. 1 WEG, § 94 Abs. 2 BGB Kommentar 1. Eine Abwasserhebeanlage, die sich im gemeinschaftseigenen Heizungskeller befindet, aber lediglich der Abwasserentsorgung einer einzelnen Eigentumswohnung dient, gehört als Gebäudebestandteil gem. § 5 Abs. 1 WEG zu den Sondereigentumsräumen, deren Abwässer sie entsorgt und ist damit Gegenstand des Sondereigentums. Damit ...mehr

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Kein Vorbehalt = keine Ansprüche!

Leitsatz Mit dem die Jahresabrechnung genehmigenden Beschluss der Wohnungseigentümer wird dem Verwalter stillschweigend Entlastung hinsichtlich der in der Abrechnung dargestellten Zahlungsvorgänge einschließlich des zugrunde liegenden Verwalterhandelns erteilt, wenn sich die Eigentümer die Entlastung nicht ausdrücklich oder zumindest schlüssig vorbehalten. Fakten: Die Wohnung...mehr

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Abwasseranlage ist Sondereigentum

Leitsatz Eine Abwasserhebeanlage, die sich im gemeinschaftseigenen Heizungskeller befindet, aber lediglich der Abwasserentsorgung einer einzelnen Eigentumswohnung dient, gehört als Gebäudebestandteil gemäß § 5 Abs. 1 WEG zu den Sondereigentumsräumen, deren Abwässer sie entsorgt, und ist damit Gegenstand des Sondereigentums. Fakten: Die im Leitsatz erwähnte Bestimmung des § 5 ...mehr

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Noch hässlicher darf es nicht werden!

Leitsatz Bei einem bereits als uneinheitlich empfundenen optisch ästhetischen Gesamteindruck der Fassade einer Wohnanlage - hier durch die Wirkung verschiedenartiger Markisen - kann sich eine nachteilige Veränderung aus einer Verstärkung und Intensivierung dieses Eindrucks ergeben. Fakten: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gab es immer wieder Auseinandersetzungen über d...mehr

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Wirkung der Jahresabrechnungsgenehmigung

Leitsatz Mit Beschlussgenehmigung einer Jahresabrechnung ist grundsätzlich auch der Verwalter stillschweigend entlastet (hinsichtlich der in der Abrechnung dargestellten Zahlungsvorgänge einschließlich des der Abrechnung zugrunde liegenden Verwalterhandelns) Von einer stillschweigenden Entlastung ist hier auszugehen, wenn sich die Eigentümer die Entlastung nicht ausdrücklich ...mehr

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Nutzung und Betretung eines Spitzbodens über einer ausgebauten Dachgeschosswohnung

Leitsatz Spitzboden über ausgebauter Dachgeschosswohnung als Gemeinschaftseigentum Trotz ausziehbarer Bodentreppe im SE-Flurbereich der Dachgeschosswohnung rechtfertigt dies keine ausschließliche Nutzung des Spitzbodenraumes allein durch den DG-Wohnungseigentümer Betretungsgestattung zur Durchführung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten im gemeinschaftlichen Spitz...mehr

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Der Erwerber von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsvollstreckung haftet nur für die sog. Abrechnungsspitze, nicht für Wohngeldfehlbeträge seines Rechtsvorgängers

Normenkette § 16 WEG, § 28 WEG, § 56 Satz 2 ZVG Kommentar 1. Der Erwerber von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsvollstreckung haftet aus nach seinem Eintritt genehmigten Jahresabrechnungen nicht für Fehlbeträge, soweit diese auf rückständigen Beitragszahlungen des Rechtsvorgängers beruhen (vgl. BGH, ZMR 1999, 834, 836 und ZMR 1996, 215 sowie ZMR 1989, 434). Ein Abrechnungsge...mehr

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Bedeutsame Grundsatzentscheidung des OLG Hamm zum Abschluss und Inhalt eines Verwaltervertrages

Leitsatz Antragsbefugnis eines einzelnen Eigentümers auf Feststellung der Unwirksamkeit (bzw. Teilunwirksamkeit) eines Verwaltervertrages, der kraft Beschlussfassung vom Beirat auszuhandeln bzw. nur zu unterzeichnen war Beschlussweise Bevollmächtigung des Verwaltungsbeirats zum Abschluss eines Verwaltervertrags ermächtigt diesen nur, Regelungen zu treffen, die ordnungsgemäßer...mehr

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Begrenzte Befugnisse des Verwaltungsbeirats

Leitsatz Die Vollmacht, die dem Verwaltungsbeirat durch einen Eigentümerbeschluss zum Aushandeln und Abschließen eines Verwaltervertrages erteilt ist, ermächtigt diesen nur zu solchen Regelungen, die ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Fakten: Gängige Praxis in den Eigentümergemeinschaften ist es, den Verwaltungsbeirat mit dem Abschluss des Verwaltervertrags zu beauftrage...mehr

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Im Schadensersatzprozess eines Eigentümers mit eigenen Ansprüchen gegen einen anderen Eigentümer müssen die restlichen Eigentümer nicht beteiligt werden

Leitsatz Muss kraft Vereinbarung ein Eigentümer eine Änderung der Teilungserklärung "unverzüglich" genehmigen, ist die Genehmigung spätestens nach 2 Wochen fällig Strenge Anforderungen an den Entlastungsbeweis eines Schuldners bei vorgetragenem Rechtsirrtum Im Fall eines Schadensersatzprozesses eines Eigentümers mit eigenen Ansprüchen gegen einen anderen Eigentümer müssen die ...mehr

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Verhältnisse bei Begründung sind maßgebend

Leitsatz Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer nur den Schallschutz verlangen, der im Zeitpunkt der Begründung des Wohnungseigentums bestand. Fakten: Im vorliegenden Fall besteht die Eigentümergemeinschaft aus zwei Mitgliedern. Bei der Anlage handelt es sich um ein ehemaliges Einfamilienhaus, das in zwei Sondereigentumsbereiche geteilt worden war. Die das Erdgeschoss be...mehr

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Schallschutzverschlechterung durch veränderten Bodenbelag

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Grundsätzlich können Eigentümer nur den Schallschutz verlangen, der im Zeitpunkt der Begründung des Wohnungseigentums an einem Altbau bestand. Hingegen kann bei bestehendem unzureichenden Schallschutz trotz evtl. Lärmbelästigungen keine Abhilfe von einem anderen Sondereigentümer gefordert werden, wenn dieser...mehr

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Richterliche Würdigung ist entscheidend

Leitsatz Die Feststellung, ob die von einem Wohnungseigentümer angebrachte Balkonverglasung den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert, liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet. Fakten: Zunächst stellt die Verglasung von Balkonen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG dar. Denn durch die Verglasung wird zw...mehr

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Angebrachte Balkonverglasung als beseitigungspflichtige, nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 2 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 242 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. Ein Eigentümer hatte an seinem Balkon im 3.OG eine Verglasung angebracht, bestehend aus 5 Fensterelementen in weißen Kunststoffrahmen, die wie eine Faltwand zusammengeschoben werden konnten. Die Gemeinschaft beschloss daraufhin mehrheitlich die Entfernung und Wiederherstell...mehr

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Gärtnerische Gestaltungsfreiheit

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der an einer abschüssigen Gartenfläche ein Sondernutzungsrecht hat, kann berechtigt sein, die Hangfläche in einen Steingarten umzugestalten. Fakten: Zum zweckbestimmungsgemäßen Gebrauch und zur Pflege einer Gartenfläche gehört auch die gärtnerische Gestaltung nach dem Geschmack und Gutdünken des Nutzungsberechtigten. Demgemäß ist der sondernut...mehr

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Gegenstand muss in Einladung nur "bezeichnet" werden

Leitsatz Die Bezeichnung des Beschlussgegenstands "Wirtschaftsplan" in der Einladung zur Eigentümerversammlung deckt grundsätzlich auch die Beschlussfassung über eine Erhöhung der jährlichen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Fakten: In der Einladung zu einer Eigentümerversammlung war u.a. folgender Tagesordnungspunkt genannt: "3. Wirtschaftsplan 1999 - Die Verwaltung sch...mehr

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Auch bei "Rückbau"?

Leitsatz Ist mit Zustimmung der Eigentümer einmal ein baulicher Zustand hergestellt worden, der nicht der ursprünglichen Teilungserklärung entsprach, so ist dieser bauliche Zustand künftig bei der Frage, ob weitere bauliche Maßnahmen eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 WEG darstellen, zugrunde zu legen. Fakten: In dieser Entscheidung musste zu der durchaus...mehr

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Welche Ansprüche sind gegenseitig?

Leitsatz Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Ansprüchen der Wohnungseigentümer wegen eines Anspruchs gegen den Verwalter scheidet schon wegen der erforderlichen Gegenseitigkeit aus. Die Einschränkung von Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht gilt nicht nur für Wohngeldvorschüsse, sondern auch für Nachforderungen aufgrund einer Jahresabrechnung. Fakten: Die Eigentümergemeinsch...mehr

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Grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Wohngeldvorschüssen und abgerechneten Nachforderungen

Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 28 Abs. 5 WEG, § 273 BGB Kommentar 1. Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Ansprüchen der Wohnungseigentümer wegen eines Anspruchs gegen den Verwalter (hier: rechtskräftige Verpflichtung des Verwalters, dem betreffenden Eigentümer Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu gewähren) scheidet bereits wegen fehlender Gegenseitigkeit der wechselseitig...mehr

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Vermietungsbefugnis des jeweiligen Eigentümers

Leitsatz Steht der Müllraum einer Wohnanlage im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers, kann dieser einen Teil des Müllraums an die Eigentümer einer benachbarten Wohnanlage vermieten und diesen dadurch grundsätzlich das Recht übertragen, Gemeinschaftseigentum zu überqueren, um zu dem Müllraum zu gelangen. Fakten: Der Müllraum der Wohnanlage ist Bestandteil des Sondereigentu...mehr

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Richter entscheidet, ob Nachteil gegeben ist oder nicht

Leitsatz Eine von den Wohnungseigentümern nicht hinzunehmende Beeinträchtigung kann auch in der nachteiligen Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bestehen. Ob dies der Fall ist, hat grundsätzlich der Tatrichter festzustellen und zu entscheiden. Fakten: Einer der Wohnungseigentümer brachte vor seiner Dachgeschosswohnung einen Balkon an. Die übrigen ...mehr

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Gebührenhöhe bei Kabelanschluss

Leitsatz Ist Verfahrensgegenstand die Frage, ob die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, einen Wohnungseigentümer aus dem bestehenden Fernsehkabelanschluss zu entlassen und ihm dadurch Kabelgebühren in Höhe von 128 DM jährlich zu ersparen, wird der für die Rechtsmittelbeschwer maßgebende Wert nicht überschritten. Fakten: Der Antrag eines Wohnungseigentümers auf Abmelden sein...mehr

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Verzicht auf Errichtung einer Grenzmauer (wegen Einräumung einer Gehrechts-Dienstbarkeit)

Leitsatz Vermietung eines Müllraum-Sondereigentums an Nachbareigentümer Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 21 Abs. 4 und Abs. 5 Nr. 2 WEG Kommentar 1. Ist im Aufteilungsplan und in den Bauplänen zur Abgrenzung gegenüber dem Nachbargrundstück die Errichtung einer Mauer vorgesehen, kann ein Verzicht auf Einfriedung darin gesehen werden, dass den Eigentümern des einen Grundstücks ein...mehr

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Verzicht nach bürgerlichem Recht ist nicht möglich

Leitsatz Wohnungs- und Teileigentum (hier: Schwimmbad im Kellergeschoss) kann nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt wirksam aufgegeben werden. Fakten: Das Bürgerliche Gesetzbuch eröffnet dem Eigentümer eines Grundstücks in § 928 BGB die Möglichkeit, sich seines Grundstücks alternativ zum Verkauf per Verzicht zu entledigen. Eine derartig...mehr

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BGH kippt Zitterbeschluss!

Leitsatz Ein Sondernutzungsrecht kann nur durch Vereinbarung, nicht auch durch bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluss begründet werden. Der Wohnungseigentümerversammlung fehlt hierzu die absolute Beschlusskompetenz. Durch Beschlussfassung können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnun...mehr

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Wohnungs- und Teileigentum (hier: Schwimmbad im Kellergeschoss) kann nicht durch Verzicht gegenüber dem Grundbuchamt aufgegeben werden

Normenkette § 11 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 928 BGB Kommentar 1. Auf einen Miteigentumsanteil kann nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB verzichtet werden (h.R.M., anderer Ansicht neuerlich Kanzleiter, MK-BGB, 3. Aufl., 1997, § 928 Rz 2a; derselbe, NJW 1996, 905). Dasselbe gilt auch und gerade in Bezug auf ein Wohnungs- und Teileigentum, bei dem es sich nicht um ein grundstücksglei...mehr

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Sondernutzungsrecht nur durch Vereinbarung

Leitsatz Zur Einräumung eines Sondernutzungsrechts genügt ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung nicht. Die Wohnungseigentümer können den Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums durch Vereinbarung regeln. Soweit nicht eine solche Vereinbarung entgegensteht, können die Eigentümer durch Mehrheitsbeschluss einen der Zweckbestimmung des...mehr

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Keine Gleichheit im Unrecht

Leitsatz Haben die Wohnungseigentümer mehrheitlich die Beseitigung der Verglasung einer Terrasse verlangt, stellt sich ein derartiger Beschlussinhalt auch dann nicht als schikanös dar, wenn bereits andere bauliche Veränderungen in unzulässiger Weise vorgenommen wurden. Fakten: Einer der Wohnungseigentümer hatte seinen Terrassenfreisitz verglast. Dem entsprechenden Beseitigung...mehr

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Festlegung des Verzugs durch Regelung im Verwaltervertrag

Leitsatz Durch einen von der Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich gebilligten Vertrag mit dem Verwalter können die Wohnungseigentümer zugleich die Fälligkeit und den kalendermäßigen Verzug mit ihren monatlichen Beitragsvorschüssen festlegen. Fakten: Innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft ist weder in der Teilungserklärung noch in der Gemeinschaftsordnung die Fäll...mehr

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Rechtsmittelwert richtet sich nach Beschwer

Leitsatz Bemisst sich die Beschwer für den unterlegenen Antragsgegner nach dem Aufwand für die Auskunftserteilung oder Rechnungslegung, so richtet sich danach auch der Geschäftswert in der Rechtsmittelinstanz. Fakten: Die Wohnungseigentümer hatten im vorliegenden Verfahren Rechnungslegung und Auskunftserteilung von der Verwalterin begehrt. Gegen die erstinstanzliche Entscheid...mehr

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Zahlungs- und Abrechnungspflichten einer unechten Wohnungseigentumsverwaltung

Leitsatz Zahlungs- und Abrechnungspflichten einer "unechten" Wohnungseigentumsverwaltung durch den teilenden Eigentümer im Vorstadium bis zu ordnungsgemäß bestellter und beginnender WEG-Verwaltung Individuelle Abrechnungspflichten des nach Auftragsrecht handelnden teilenden Eigentümers Verneinte Aufrechnungsberechtigung des Teilenden gegenüber Wohngeldvorschüssen für die hi...mehr

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Fälligkeit und kalendermäßiger Verzug von Wohngeldvorschüssen können mangels getroffener Vereinbarungen auch in einem mehrheitlich gebilligten Verwaltervertrag festgelegt werden

Leitsatz Feststellung von Verzugszinsen gegen den Konkursverwalter als Massekosten auch bei Massearmut zum Zeitpunkt der landgerichtlichen Entscheidung Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 28 Abs. 1, 2, 5 WEG, § 284 Abs. 2 BGB, § 58 Nr. 2 KO, § 62 Nr. 1 KO Kommentar 1. Durch einen von der Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich gebilligten Vertrag mit dem Verwalter können die Wo...mehr

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Verwalter darf Hilfskräfte einsetzen

Leitsatz Der Verwalter ist grundsätzlich berechtigt, die Leitung von Wohnungseigentümerversammlungen mit Hilfe von Mitarbeitern durchzuführen, sofern diese nur als seine Hilfspersonen tätig werden. Fakten: Die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentumsanlage enthält eine Bestimmung, wonach Besuchern die Teilnahme an Eigentümerversammlungen nicht gestattet ist. Anlässlich ei...mehr

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Mitarbeiter eines Verwalters als dessen Erfüllungsgehilfen sind an Eigentümerversammlungen teilnahmeberechtigt, selbst wenn in der Gemeinschaftsordnung vereinbart sein sollte, dass Besucher zu Versammlungen keinen Zutritt hätten

Normenkette § 24 Abs.5 WEG, § 278 BGB, § 675 BGB Kommentar 1. Gem. § 24 Abs.5 WEG führt der Verwalter den Vorsitz in Eigentümerversammlungen, sofern die Gemeinschaft nichts anderes beschließt. Als Leiter der Versammlung gehört es zu den originären Aufgaben eines Verwalters, für einen geordneten, gesetzmäßigen, reibungslosen und zügigen Versammlungsablauf zu sorgen. Auf welche...mehr

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Zur grundbuchrechtlichen Löschung und zum schuldrechtlichen Verzicht von Sondernutzungsrechten

Normenkette §§ 10 Abs. 1, 15 WEG, § 19 GBO, § 877 BGB Kommentar 1. Der V. Senat des BGHbestätigte die Meinung des vorliegenden BayOblG mit Beschluss vom 30.03.2000 (MDR 2000, 757 mit Anmerkung Böhringer = ZMR 2000, 472 mit Anmerkung Müller = ZWE 2000, 347 mit Anmerkung Röll, S. 343 = ETW, Gr. 2, S. 4161) gegen die Auffassung des OLG Düsseldorf vom 19.07.1995 (FGPrax 1995, 187...mehr

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Bauliche Veränderung und Abgeschlossenheit

Leitsatz Verbindung (Zusammenlegung) zweier Wohnungen durch Decken- oder Mauerdurchbruch nachteilig? BayObLG will den Verlust der Abgeschlossenheit sowie den dadurch der Teilungserklärung widersprechenden Zustand nicht mehr als Nachteil ansehen! Vorlage zum BGH Normenkette § 3 Abs. 2 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 22 WEG, § 28 Abs. 2 FGG, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB Kommentar 1. Vom BGH zu...mehr

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Mitverschulden ist zu berücksichtigen

Leitsatz Entsteht einem Wohnungseigentümer durch ein Verschulden des von den Wohnungseigentümern mit der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums beauftragten Unternehmens ein Schaden, so haften die Wohnungseigentümer dafür dem geschädigten Wohnungseigentümer. Dieser hat sich jedoch ein Verschulden des Unternehmens in Höhe seines Miteigentumsanteils als Mitverschulden...mehr

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Vergrößerung eines Fensters kann Nachteil bedeuten

Leitsatz Die Vergrößerung eines Fensters, die die Einbeziehung eines bisher nur als Lager- und Personalraum genutzten Raums eines Teileigentums in den Verkaufs- und Geschäftsbereich ermöglicht, kann eine unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer darstellen, wenn dadurch in erhöhtem Maß Geräusche und Gerüche in den bisher weitgehend abgeschirmten Garten der ...mehr

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Mauerdurchbruch als erheblicher Nachteil?

Leitsatz Allein die Tatsache, dass die Herstellung eines Mauerdurchbruchs zwischen zwei Wohnungen zum Verlust der Abgeschlossenheit und damit zu einem der Teilungserklärung sowie dem Gesetz widersprechenden Zustand führt, kann nicht als nicht hinzunehmender Nachteil gewertet werden (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Zweibrücken, OLG Köln und KG). Fakten: Ein Mauerdu...mehr

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Vergrößerung eines Oberlichtfensters als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 2 WEG Kommentar 1. Die Vergrößerung eines Fensters, welche die Einbeziehung eines bisher nur als Lager- und Personalraum genutzten Raumes eines Teileigentums in den Verkaufs- und Geschäftsbereich (hier: eines Friseursalons) ermöglicht, kann eine unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer darstellen, wenn dadurch in erhöht...mehr

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überqueren der Flächen ist u.U. zu gestatten

Leitsatz Soweit eine im Gartenplan einer Wohnanlage als Kinderspielplatz bezeichnete Fläche nur über Sondernutzungsflächen zu erreichen ist, ist es zwingend erforderlich, den Zugang über diese Sondernutzungsflächen zu gewährleisten, da ein Ausweichen auf Flächen, die im Eigentum Dritter stehen, ausscheidet. Fakten: Die Wohnanlage verfügt über einen Kinderspielplatz. Dessen Fl...mehr

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Kein Friseursalon bei zu Wohnzwecken bestimmter Nutzung

Leitsatz Der Widerruf einer vereinbarten Verwalterzustimmung zu einer Nutzungszweckänderung eines Wohnungseigentums beurteilt sich nach § 183 BGB Nutzung einer Wohnung im 1. OG (Wohnbereich) als Friseursalon grundsätzlich störender als Nutzung zu Wohnzwecken Büronutzung eines Wohnungseigentums beurteilt sich nach Umständen des Einzelfalles (Größe, Charakter der Wohnanlage u...mehr

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Schuldrechtlicher Anspruch gegen Eigentümergemeinschaft

Leitsatz Ist das mit den Miteigentumsanteilen von zwei Speichern verbundene Sondereigentum wegen eines Widerspruchs zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan nicht entstanden, besteht ein gegen die übrigen Wohnungs- und Teileigentümer gerichteter Anspruch auf Begründung von Sondereigentum, das mit den isolierten Miteigentumsanteilen verbunden werden kann. Fakten: Derzeit...mehr

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Im Keller darf musiziert werden

Leitsatz Die Unterlassung der zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines Kellerraums als Musikzimmer kann dann nicht verlangt werden, wenn diese Nutzung nicht mehr stört und beeinträchtigt als eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung. Fakten: Zur Wohnung eines Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört ein unter der Wohnung eines weiteren Eigentümers liegender, in der Teilung...mehr

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Grenzstreit zwischen 2 Speicher-Teileigentumseinheiten

Leitsatz Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Darstellung der beiden Speicherflächen im Aufteilungsplan: Keine Entstehung von Sondereigentum, sondern nur von isolierten Miteigentumsanteilen; jedoch Verpflichtung der Gemeinschaft auf nachträgliche Einräumung von Sondereigentum (vgl. BGHZ 130, 159) Hier: Schuldrechtlicher Anspruch auf Bereinigung der mit dem Gesetz nicht ...mehr

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Problemfälle: "Friseursalon" und "Büro"

Leitsatz Die Nutzung einer im ersten Obergeschoss gelegenen Eigentumswohnung als Friseursalon stört und beeinträchtigt jedenfalls in einer kleinen Wohnanlage mehr als die zweckbestimmungsgemäße Nutzung zu Wohnzwecken. Für die Frage, ob der Nutzung einer Wohnung als Büro ein wichtiger Grund entgegensteht, kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere...mehr

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Keine Bedenken gegen elektrische Rollläden

Leitsatz Unabhängig davon, ob der nachträgliche Einbau elektrischer Rollladenheber eine bauliche Veränderung darstellt, ist eine Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer gem. § 22 Abs. 1 WEG S. 2 nicht erforderlich, da diese nicht über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Fakten: Eine Wohnungseigentümerin wehrt sich vorliegend gegen den Einbau vo...mehr

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Beschwer richtet sich nach ersparten Aufwendungen

Leitsatz Wird der Beschluss über die Jahresabrechnung oder den Wirtschaftsplan wegen bestimmter Einzelposten für ungültig erklärt, bemisst sich die Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungseigentümers, der diese Entscheidung anficht, nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der seiner Ansicht nach richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre. Fakten: Die Rechtsmittelbeschwer bemis...mehr

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Verbot der Hundehaltung kann unzulässig sein

Leitsatz Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verbietet, bindet alle Wohnungseigentümer. Die Durchsetzung des Verbots kann allerdings im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig sein. Fakten: Die Wohnungseigentümer beschlossen mehrheitlich, dass in der Wohnanlage keine Hunde, Katz...mehr

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Teilnahme von Nichteigentümern an der Versammlung

Leitsatz Nutzungsberechtigte eines Nachbargrundstücks dürfen nicht in der Eigentümerversammlung erscheinen. Vereinbarte Kostenverteilung nach Wohnflächen bedeutet bei Teileigentum Verteilung nach Nutzflächen Auf Wirtschaftsplan gestützter Zahlungsanspruch wird lediglich durch das Ergebnis der Jahresabrechnung begrenzt Normenkette § 16 Abs. 2 WEG, § 23 Abs. 1 WEG, § 28 Abs. 1 WE...mehr