Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Zulässigkeit [Rdn 2455]

Rdn 2456 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2457 1.a) Die Revision ist zulässig gegen folgende Arten von Urteilen:mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, EGMR – Verfahrensgrundsätze [Rdn 126]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 127 Literaturhinweise: Lorz/Sauer, Wann genau steht Art. 3 EMRK einer Au...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, mündliche Verhandlung [Rdn 209]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Kosten [Rdn 588]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Auslandszustellung [Rdn 1868]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Grundgebühr, Allgemeines [Rdn 228]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Inhalt [Rdn 789]

Rdn 790 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 700. Rdn 791 1. Den Inhalt eines Strafbefehls gibt § 409 Abs. 1 S. 1 vor, wobei sich die Vorschrift z.T. an der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 S. 1), z.T. am Strafurteil (§ 275 Abs. 3) orientiert. In der Praxis dient der überwiegende Teil der erlassenen Strafbefehle der justiziellen Bewältigung v...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Akteneinsicht [Rdn 449]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 450 Literaturhinweise: Burhoff, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger zu neuerer Rechtsprechung in Strafsachen, ZAP F. 22 R,...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Statthaftigkeit [Rdn 1715]

Rdn 1716 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1290, m.w.N. Rdn 1717 1. Die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfs hängt davon ab, dass das Verfahrensrecht ein Rechtsmittel/einen Rechtsbehelf gegen die anzufechtende Entscheidung konstituiert hat (vgl. u.a. BGH NStZ 1995, 248). ☆ Welches Rechtsmittel statthaft ist,...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 93]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wiederaufnahmeverfahren, Strafverfahren, Gebühren [Rdn 611]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2307]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 843]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 67]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 153]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Endgültiges, A – Z [Rdn 122]

Rdn 123 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 124 1. Für ein Verwerfungsurteil ist außer dem Umstand, dass u.a. für den ausgebliebenen, aber ordnungsgemäß geladenen Angeklagten (→ Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines, Teil A Rdn 1588 ff.) auch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (→ Berufung,...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 183]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung [Rdn 206]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Revision [Rdn 867]

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zfs 6/2016, Keine grobe Fah... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. aus dem unstreitig bestehenden Kaskoversicherungsvertrag einen weiteren Zahlungsanspruch i.H.v. 2.694,08 EUR." Die Bekl. ist nicht berechtigt, ihre Leistungen gem. § 81 Abs. 2 VVG zu kürzen. Danach ist eine Kürzung nur möglich, wenn der VN den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Von grober Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn sc...mehr

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zfs 6/2016, Beweis des äuße... / 1 Aus den Gründen:

" … Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme vermag die Kammer nicht mit hinreichender Sicherheit festzustellen, dass, der streitgegenständliche Pkw tatsächlich entwendet worden ist, mithin ein Versicherungsfall vorliegt." Allerdings kommen einem VN im Rahmen derartiger Versicherungsschäden nach st. Rspr. Beweiserleichterungen zu. Auch diese führen vorliegend indes nicht dazu, da...mehr

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zfs 6/2016, Bedingungsgemäß... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. ist berufsunfähig i.S.d. einbezogenen Versicherungsbedingungen und hat ab dem 19.11.2008 Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsfreistellung bis einschließlich März 2009." 1. Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist auf das … vorgetragene Berufsbild abzustellen. a) Für Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinn ...mehr

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zfs 6/2016, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

"Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte, form- und fristgerecht eingelegte sowie begründete Rechtsbeschwerde (§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, §§ 341 Abs. 1, 344, 345 StPO) führt bereits mit der erhobenen Sachrüge zu einem – zumindest vorläufigen – Erfolg, so dass es auf die darüber hinaus erhobene Rüge der Verletzung formellen Rechts nicht mehr ankommt" 1. In den Gründen des ...mehr

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ZErb 06/2016, Auswirkungen ... / a) Privattestament

Ein Privattestament wird allerdings nur dann als gültig angesehen, wenn davon auszugehen ist, dass der Erblasser es errichtet hat und es seinem tatsächlichen letzten Willen entspricht, Art. 445 ZGB. Für den Fall, dass der Erblasser das ganze Testament nicht selbst ge- und unterschrieben hat, müssen bei der Errichtung mindestens zwei glaubwürdige Zeugen anwesend sein, Art 446...mehr

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FF 6/2016, Statthaftigkeit ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner, der von dem Antragsteller, seinem Sohn, in einem Unterhaltsverfahren im Wege eines Stufenantrags zunächst auf Auskunft in Anspruch genommen wird, wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die vom Amtsgericht ausgesprochene Auskunftsverpflichtung. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner, der freiberuflich als Zahnarzt tätig ist, verpflichtet, Ausku...mehr

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zfs 6/2016, Anforderungen a... / Leitsatz

1. Unerlässlich für ein Bußgeldurteil ist die Angabe der für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit gesehen werden, und zwar hinsichtlich des Sachverhalts sowie des Orts und der Zeit. Wenn mehrere Lichtzeichenanlagen vorhanden sind, sind deren Lage und die Funktion zueinander festzustellen. 2. Für die Berechnung der Rotlichtda...mehr

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ZErb 06/2016, Auswirkungen ... / c) Stellungnahme

Aus praktischen Gründen erscheint es für den Erblasser die beste Möglichkeit, im Rahmen eines öffentlichen Testaments eine eindeutige Erklärung seiner Rechtswahl abzugeben. Nur so kann auch tatsächlich sichergestellt werden, dass nicht irrtümlicherweise eine konkludente Rechtswahl angenommen wird.[10] Wird ein Privattestament gewählt, kann es zu Beweisschwierigkeiten kommen....mehr

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AGS 6/2016, Jeweils eigene ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist teilweise begründet. Der Beschwerdeführer kann Erstattung der ihm entstandenen Auslagen in Höhe der Gebühren eines Wahlverteidigers verlangen, wenn er einen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse hat, § 52 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 RVG. Demnach steht ihm eine Erstattung von in 16 Verfahren geltend gemachten Wahlverteidigergebühren in Höhe von je...mehr

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zfs 6/2016, Beweisverwertun... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung des Bekl. hat in der Sache Erfolg. Das angefochtene stattgebende Urteil ist abzuändern, weil die Klage im vollen Umfang abzuweisen ist. Die Kl. hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 823, 828, 249 BGB, 25 Abs. 3 StVO. Den Beweis für die einen solchen Anspruch begründende unerlaubte Handlung durch den Bekl. muss der Kl. als Anspruchsteller f...mehr

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zfs 6/2016, Außergerichtlic... / 3 Anmerkung:

Die Klägerin hatte hier – ähnlich wie die Kläger im Fall des AG Aichach vorstehend – eine ihr wohlgesonnene Richterin. Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, hängt in der Praxis von den Umständen des Einzelfalls ab. Zu Recht weist das AG Bochum darauf hin, dass dabei insbesonder...mehr

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ZErb 06/2016, Beweislastver... / Sachverhalt

I. Die Beklagten begehren im Wege einer Widerklage die Feststellung einerseits der Alleinerbenstellung ihrer Mutter H. G. nach ihrem vorverstorbenen Vater A. G. sowie ihrer eigenen Erbenstellung nach ihrer nachverstorbenen Mutter. Das Landgericht hat mit dem angefochtenen Urteil vom 7.6.2013, auf das hinsichtlich der weiteren tatsächlichen Feststellungen sowie der erstinstan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.4 Ausbleiben des Zeugen – §§ 380–381 ZPO

Rz. 45 Ordnungsmaßnahmen nach § 380 ZPO sind nur gegen einen ordnungsgemäß geladenen [1] Zeugen möglich, wobei der Zugang der Ladung nicht nachgewiesen sein muss[2]. Ordnungsmaßnahmen sind nicht möglich, wenn ein nach § 377 Abs. 3 ZPO zu schriftlichen Äußerungen aufgeforderter Zeuge sich nicht meldet. Dieser ist dann ggf. zu laden. Rz. 46 Das Vorgehen nach § 380 ZPO ist für da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.8 Verzicht auf Zeugen, Befugnisse des verordneten Richters, Zeugenentschädigung – §§ 399–401 ZPO

Rz. 62 Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen[1]. Es bestimmt daher selbst, welche Beweise erhoben werden. Allerdings können Beweisanträge von den Beteiligten gestellt werden, an die das Gericht aber nicht gebunden ist. § 399 ZPO (Verzicht auf Zeugen durch die Beteiligten) ist im finanzgerichtlichen Verfahren daher nicht anwendbar. Rz. 63 § 400 ZPO regelt die Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.7 Vernehmung – §§ 394–398 ZPO

Rz. 58 Nach § 394 ZPO sind die Zeugen einzeln und in Abwesenheit der später anzuhörenden Zeugen zu vernehmen und können einander gegenübergestellt werden. Gewöhnlich werden die Zeugen gebeten, außerhalb des Gerichtssaals auf ihren Aufruf zu warten, um eine möglichst unvoreingenommene Aussage zu erhalten. § 394 ZPO verbietet jedoch nicht die Anwesenheit von Ze ugen vor dem Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.3 Zeugenladung – § 377 ZPO

Rz. 42 § 377 ZPO regelt die Ladung der Zeugen zur Beweisaufnahme. Im Zivilrecht kann die Ladung von im Ausland ansässigen Zeugen mit einfachem Postbrief zulässig sein[1]. Im finanzgerichtlichen Verfahren ist jedoch nach st. Rspr. ein im Ausland ansässiger Zeuge von dem Beteiligten, der die Vernehmung des Zeugen beantragt, nach § 76 Abs. 1 S. 4 FGO i. V. m. § 90 Abs. 2 AO dem...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.1 Vorbereitung der Zeugenvernehmung – §§ 373, 375 ZPO

Rz. 34 Nach § 373 ZPO erfordert der Beweisantritt durch Vernehmung von Zeugen die Bezeichnung der Tatsachen, über die die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll. Das Beweisthema und das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme in Bezug auf einzelne konkrete Tatsachen müssen genau angegeben werden[1]. Die Tatsachen, die der Zeuge bekunden soll, müssen entscheidungserhebli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.5 Zeugnisverweigerung – §§ 386–390 ZPO

Rz. 51 §§ 386 bis 390 ZPO regeln nur das Verfahren der Zeugnisverweigerung. Um im finanzgerichtlichen Prozess die Sachverhaltsermittlung nach den gleichen Grundsätzen wie im Besteuerungsverfahren zu ermöglichen, richten sich Inhalt und Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts nicht nach §§ 383 bis 385 ZPO – auf diese verweist § 82 FGO nicht –, sondern nach § 84 FGO i. V. m. §§ ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.1.3 Beweisaufnahme im Ausland – §§ 363, 364, 369 ZPO

Rz. 17 Grundsätzlich sind deutsche Staatsorgane und damit auch die Gerichte wegen der sog. Territorialhoheit nicht befugt, im Ausland tätig zu werden. Sie müssen ausländische Rechts- und Amtshilfe in Anspruch nehmen. Eine innerstaatliche Rechtsgrundlage [1] für das finanzgerichtliche Verfahren gibt es dafür nicht[2]. Eine Inanspruchnahme internationaler Rechtshilfe kommt in B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 87 Zeugnis von Behörden

Rz. 1 Die Vorschrift ergänzt die Regeln über den Zeugenbeweis[1]. Wenn das Gericht nicht weiß, welche bestimmte natürliche Person als Zeuge in Betracht kommt, genügt es, wenn das Gericht sein Ersuchen an den Vorstand usw. richtet. Das Gericht muss nicht zunächst ermitteln, welche konkrete Person infrage kommt. Soll z. B. Beweis erhoben werden über die Arbeitsweise in der Pos...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3.6 Beeidigung – §§ 391–393 ZPO

Rz. 54 § 391 ZPO regelt die Grundsätze, nach denen ein Zeuge vereidigt wird oder von der Vereidigung abzusehen ist. Rz. 55 Im finanzgerichtlichen Verfahren ist die Beeidigung die Ausnahme und sollte es, um die Bedeutung nicht zu entwerten, auch bleiben. Sie steht im Ermessen des Gerichts und kann vom BFH nur eingeschränkt überprüft werden. Der BFH darf die gerichtliche Entsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 3 Fragerecht, § 83 Sätze 2 und 3 FGO

Rz. 9 Alle Beteiligten können unmittelbar sachdienliche Fragen an Zeugen, Sachverständige und die übrigen Beteiligten stellen[1]. § 83 FGO geht über § 82 FGO i. V. m. § 397 ZPO hinaus. Die Vorschrift bedeutet nicht, dass der Vorsitzende insoweit die Verhandlungsleitung abgibt. Die Fragen der Beteiligten sind erst nach Aufforderung durch den Vorsitzenden, nachdem der Zeuge od...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.8 Selbstständiges Beweisverfahren – §§ 485–494 ZPO

Rz. 97 Das selbstständige Beweisverfahren dient der Vorbereitung und beweismäßigen Vereinfachung des Hauptsacheverfahrens [1] außerhalb des eigentlichen, auf ein Urteil gerichteten Prozesses. Auf Antrag kann vor Rechtshängigkeit, im rechtshängigen Verfahren auch von Amts wegen, ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt werden[2]. Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2 Benachrichtigung und Anwesenheit, § 83 Satz 1 FGO

Rz. 5 Von allen Beweisterminen sind die Beteiligten bzw. ihre Bevollmächtigten[1] durch Zustellung [2] zu benachrichtigen. Das gilt auch bei Beweisterminen vor dem verordneten Richter[3]. Denn § 357 ZPO ist in § 82 FGO nicht in Bezug genommen. Die Beteiligten sind unter Angabe des Beweisthemas, besser unter Mitteilung des Beweisbeschlusses, von allen Beweisterminen so rechtze...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.1 Allgemeines – §§ 414, 402, 403 ZPO

Rz. 65 Zu Begriff und Aufgabe des Sachverständigen vgl. § 81 FGO Rz. 10. Nicht nach den Regeln für Sachverständige, sondern nach den Regeln für Zeugen werden die sachverständigen Zeugen behandelt[1]. Die Beteiligten können an den Sachverständigen Fragen richten[2]. Das Gericht darf nur entscheiden, wenn es hinsichtlich der zu beurteilenden Tatsachen sachkundig ist[3]. Fehlt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.7 Entschädigungen an Auskunftspersonen, Sachverständige und Treuhänder (§ 344 Abs. 1 Nr. 7 AO)

Rz. 9 Im Vollstreckungsverfahren hinzugezogene Zeugen, Auskunftspersonen und Sachverständige sind nach § 107 AO in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes in dem dort vorgesehenen Umfang[1] zu entschädigen. Ebenso vom Auslagenersatz erfasst ist die Entschädigung eines Treuhänders nach § 318 Abs. 5 Satz 1 AO im Rahmen der Pfändung eines Anspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 89 Erzwingung der Vorlage von Urkunden

Rz. 1 § 89 FGO regelt, wie eine gesetzlich Vorlagepflicht der Beteiligten bzw. sonstigen Dritten erzwungen werden kann. Rz. 2 Die Pflicht zur Vorlage von Urkunden und elektronischen Dokumenten besteht für den beteiligten Stpfl. nach § 76 Abs. 1 S. 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO oder § 97 AO, den beteiligten Stpfl. nach § 76 Abs. 1 S. 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO oder § 97 AO, Behörd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.3 Zeugenbeweis – §§ 373–377, 380–382, 386–401 ZPO

Rz. 33 Außer den in § 82 FGO in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO über den Zeugenbeweis enthalten § 85 FGO und § 87 FGO ergänzende Vorschriften über das Einsehen von Schriftstücken und Geschäftsbüchern durch Zeugen und über die Vorlage von Urkunden und Akten durch Behörden. 2.3.1 Vorbereitung der Zeugenvernehmung – §§ 373, 375 ZPO Rz. 34 Nach § 373 ZPO erfordert der Beweis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.4.4 Pflichten, Gutachtenverweigerung, Eid – §§ 407–410 ZPO

Rz. 73 In § 407 ZPO und § 407a ZPO sind die grundsätzliche Pflicht zur Erstellung von Gutachten und die übrigen Pflichten der Sachverständigen geregelt. Rz. 74 Nur Sachverständige, die nach § 407 ZPO zur Erstattung eines Gutachtens grundsätzlich verpflichtet sind, können dieses eingeschränkt nach § 408 ZPO ablehnen. Die übrigen Sachverständigen sind zum Tätigwerden nicht verp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1.3 Verhandlungsort – § 91 Abs. 3 FGO

Rz. 4 Grundsätzlich wird an Gerichtsstelle verhandelt. Wenn es zur sachdienlichen Erledigung notwendig erscheint, kann das Gericht nach Ermessen in einem anderen Gebäude am Gerichtssitz oder an einem anderen Ort, auch außerhalb des Gerichtsbezirks, verhandeln[1]. Soll die (neutrale) Gerichtsverhandlung in den Räumen der Finanzverwaltung stattfinden, kann dagegen sprechen, da...mehr