Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Entscheidung

Rz. 281 Vor der Entscheidung ist der Gläubiger zu hören, da überwiegende Belange des Gläubigers einer Erhöhung des Pfändungsfreibetrags entgegenstehen können (§ 850f Abs. 1 ZPO). Nach dem Wortlaut des Gesetzes ([...] einen Teil belassen [...]) darf die Erhöhung der Freibeträge jedoch nicht dazu führen, dass das ganze Arbeitseinkommen gänzlich unpfändbar wird, ein Rest des pf...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 3. Forderungsbezeichnung

Rz. 70 Bzgl. der zu pfändenden Forderung genügt der schlüssige Gläubigervortrag. Die angegebene Forderung muss lediglich pfändbar sein. Ob die Forderung tatsächlich dem Schuldner gegenüber dem Drittschuldner zusteht, prüft das Vollstreckungsgericht nicht. Rz. 71 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Drittschuldner die Pfändung nicht anerkennt, da die gepfändete Fo...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 4. Kosten der Drittschuldnererklärung

Rz. 255 Bzgl. der Kosten, die dem Drittschuldner durch die Auskunftsverpflichtung nach der Pfändung entstehen, ist zu unterscheiden zwischen: Rz. 256 Insbesondere der Arbeitgeber oder die Bank als Drittschuldner können die Kosten für die Bearbeitung des Pfändungsbeschlusses, den Personal...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XIX. Schutz des Gläubigers bei Lohnschiebungen

Rz. 310 Schutz gegen Lohnschiebungen gewährt § 850h Abs. 1 ZPO. Durch die Vorschrift soll verhindert werden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Nachteil des Gläubigers Vereinbarungen treffen, die das pfändbare Einkommen des Arbeitnehmers mindern.[445] Der Schuldner soll sich nicht durch eine Lohnschiebung der Zwangsvollstreckung entziehen. Die Pfändung des Anspruchs des S...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Zustellung an den Drittschuldner

Rz. 145 Erst mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner wird die Pfändung bewirkt (§ 829 Abs. 3 ZPO). Etwas anderes gilt auch deshalb nicht, weil die Pfändung aufgrund eines Arrestbefehls angeordnet worden ist. Nach § 928 ZPO sind auf die Vollziehung des Arrests die Vorschriften für die Zwangsvollstreckung entsprechend anzuwenden, soweit sich nicht aus...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / a) Urkundenherausgabe

Rz. 171 Nach Überweisung der gepfändeten Forderung hat der Gläubiger das Recht auf Herausgabe der zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Urkunden (§ 836 Abs. 3 S. 1 ZPO). Vollstreckungstitel ist der zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Die benötigten Urkunden sind für die Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 883 Abs. 1 ZPO in dem ...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 6. Dispositionskredit

Rz. 33 Aufgrund einer festen Kreditzusage der Bank kann dem Kunden ein vereinbarter Kreditrahmen zur Verfügung gestellt werden, den er jederzeit abrufen kann (Vorvertrag). Für die Einräumung des Kredits werden darüber hinaus konkrete Zinssätze vereinbart, die regelmäßig unter den Zinssätzen für einen Überziehungskredit liegen. Der Vertragsabschluss kommt dann durch die einse...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 6. Rechtsschutzinteresse

Rz. 95 Vor der Pfändung einer Geldforderung hat das Vollstreckungsgericht die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung zu überprüfen, also die für alle Vollstreckungsarten geltenden Vorschriften und die für die Forderungspfändung besonders aufgestellten Bedingungen. Ansonsten obliegt dem Vollstreckungsgericht lediglich eine Schlüssigkeitsprüfung. Es muss feststellen, ob sich aus...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 1. Voraussetzungen

Rz. 268 Der Zeitraum zwischen der Stellung des Antrages auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und der Zustellung an den Drittschuldner nimmt naturgemäß einige Zeit in Anspruch und kann im Einzelfall zu Nachteilen des Gläubigers führen.[397] Rz. 269 Der Schuldner kann z.B. bis zur Zustellung des Pfändungsbeschlusses über sein Arbeitseinkommen verfügen, indem er...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XVIII. Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen (§ 850g ZPO)

Rz. 305 Soweit sich die Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nachträglich ändern,[437] kann sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger eine entsprechende Änderung des Pfändungsbeschlusses beantragen (§ 850g ZPO, z.B. Änderung der Zahl der Unterhaltsberechtigten durch Tod, Heirat, Geburt). Antragsberechtigt sind auch Dritte, denen de...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 3. Vollstreckungsbeschränkung

Rz. 107 Miet- und Pachtzinsforderungen unterliegen i.R.d. Hypothekenhaftungsverbands der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§ 865 Abs. 1 ZPO). Solange jedoch die Beschlagnahme im Wege der Immobiliarzwangsvollstreckung nicht erfolgt ist,[93] können sie auch von persönlichen Gläubigern gepfändet werden (§ 865 Abs. 2 ZPO). Rz. 108 Von der Beschlagnahme in der Zwan...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 2. Pfändung und Verwertung

Rz. 174 Die stille Gesellschaft, die keine juristische Person ist, einer solchen auch nicht gleichsteht, reine Innengesellschaft ist und kein Gesamthandsvermögen kennt, kann selbst nicht Vollstreckungsschuldner sein. Rz. 175 Die Forderung des Unternehmers gegen den stillen Gesellschafter auf Leistung der Einlage ist als gewöhnliche Geldforderung nach § 829 ZPO zu pfänden und ...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 7. Verbot der Überpfändung

Rz. 98 Grds. darf jede Vollstreckungsmaßnahme nur soweit erfolgen, als es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich ist (§ 803 Abs. 1 ZPO). Dies gilt auch für die Forderungspfändung und die Pfändung in andere Vermögensrechte.[188] Rz. 99 Da bei der Forderungspfändung aber nur die angebliche Forderung des Schuldners gegen d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren. Bei einem in der Schw...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Wirkung der Vorpfändung

Rz. 276 Die Vorpfändung hat die Wirkung eines Arrests (§ 930 ZPO), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die rangwahrende Arrestwirkung beschränkt sich im Fall einer weiter gehenden endgültigen Pfändung nur auf die vorgepfändeten Forderungen.[409] Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Vorpfändungsbenachrichtigung dem Drittschuldner zugest...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Vorbehaltlose Annahme der mangelhaften Sache

Rz. 5 Erkennt der Mieter den Mangel und nimmt er die Mietsache dennoch an, zieht z. B. in die Wohnung ein, so geht er der Rechte aus §§ 536, 536a verlustig, wenn er sich nicht seine Rechte wegen des Mangels vorbehält – § 536b Satz 3. Dies gilt allerdings nicht für zugesicherte Eigenschaften. Der Vorbehalt ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die keiner For...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Prozessuales

Rz. 15 Die Entscheidung der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG darüber, ob, wann, in welcher Weise und in welchem Umfang der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss zu unterrichten hat, unterliegt der Rechtskontrolle der Arbeitsgerichte (BAG, Beschluss v. 11.7.2000, 1 ABR 43/99 [1]). Die Einigungsstelle trifft keine Ermessensentscheidung hinsichtlich des Umfangs der zu erteilende...mehr

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FF 03/2023, Rechtsprechung ... / 10 Zwangsvollstreckung

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.4.2022 – 3 WF 4/22 1. Die aus §§ 1605 Abs. 1 S. 3, 260 Abs. 1 BGB geschuldete Auskunft ist als Wissenserklärung durch Vorlage einer systematischen Aufstellung der erforderlichen Angaben, die dem Berechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung des Unterhaltsanspruchs ermöglicht, schriftlich zu erteilen. Sie hat grundsätzlich durch Vorl...mehr

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zfs 03/2023, Auslegung eine... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Sie macht auf zwei Probleme aufmerksam, die bei der Auslegung von Kostenregelungen in einem gerichtlichen Vergleich in der Praxis immer wieder auftreten. Kosten des Vergleichs Das OLG Brandenburg hat die zwischen den Parteien und Frau F. getroffene Kostenregelung zutreffend ausgelegt. Die Klägerin hatte (wohl) in den beiden...mehr

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FF 03/2023, Teilungsverstei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung einer in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie. [2] Der 1972 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist türkischer Staatsangehöriger. Die 1980 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) besitzt seit der Geburt die türkische u...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners

Leitsatz 1. Eine (willentliche) Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hintergrund der drohenden Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung (entgeltlich) auf seinen geschiedenen Ehepartner innerhalb ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

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Darlehensaufnahme in der WE... / 4 Haftung

Vertragspartner des Darlehensvertrags Beim Abschluss eines Darlehensvertrags fungiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartnerin des Kreditinstituts und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer. Haftung des Verbands Da der rechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft Vertragspartner des jeweiligen Kreditinstituts ist, trifft ihn auch in erster Linie ...mehr

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Zahlungsunfähigkeit des Eig... / 1 Rechtliche Konsequenzen

Die Rückstände bleiben als Forderungen gegenüber dem zahlungsunfähigen Eigentümer bestehen. Soweit sie jedoch nicht durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen realisiert werden können, müssen sie auf die übrigen Eigentümer umgelegt werden. Praxis-Tipp Hausgeldforderungen umlegen Für die Verwaltung empfiehlt sich, rückständige Hausgeldforderungen jährlich auf die Miteigentümer umzuleg...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.5 Feststellungsinteresse

Rz. 27 Die bei Feststellungsklagen notwendige Prüfung, ob der klagende Arbeitnehmer an der begehrten Feststellung ein rechtliches Interesse hat (§ 256 ZPO), erübrigt sich im Rahmen der Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG regelmäßig. Das erforderliche Feststellungsinteresse folgt daraus, dass der betreffende Arbeitnehmer nur mit einer Klage nach § 17 Satz 1 TzBfG ...mehr

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Übertragung von Miteigentum... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 11 Eigentümer. Diese einigen sich, dass das für die Teileigentümerin 2 eingetragene Sondereigentum gemeinschaftliches Eigentum wird und der ihr zustehende Miteigentumsanteil von 12,86/1.000stel anteilig auf die anderen Wohnungseigentümer übertragen wird. Das Grundbuchamt will das so nicht eintragen. Erstens sei für die übertragenen Mi...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / c) Kündigung

Für die ordentliche Kündigung gelten gem. § 234 Abs. 1 HGB die Vorschriften der §§ 132 und 134 HGB entsprechend. Danach kann eine auf unbestimmte Zeit eingegangene Gesellschaft sowohl durch den Inhaber des Handelsgewerbes als auch durch den stillen Gesellschafter mit einer Frist von sechs Monaten zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres gekündigt werden. Eine Gesellschaft, di...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen Formulare in der Zwangsvollstreckung: Die Module A und B zu Gläubiger und Schuldner sind immer gleich strukturiert

Einführung In FoVo 2023, 1 haben wir einen ersten Überblick zu der am 22.12.2022 in Kraft getretenen neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) gegeben. Seit diesem Zeitpunkt dürfen die neuen Formulare in der Zwangsvollstreckung genutzt werden. Die gegenüber dem Umfang der Formulare eingeschränkte Nutzungspflicht beginnt dann am 1.12.2023. Beginnend mit dieser Ausgab...mehr

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AGS 02/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 81. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3.180 S., 179,00 EUR Ebenso zuverlässig wie das Christkind erscheint jedes Jahr die Neuauflage des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars. Die 81. Aufl. berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil zur Drucklegung noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Ei...mehr

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ZErb 02/2023, Zur Verhängun... / 1 Gründe

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und auch in der Sache erfolgreich. I. Der Kläger (= Gläubiger) hat die Festsetzung eines Zwangsgelds gegen den Beklagten (= Schuldner) beantragt, damit dieser ein notarielles Nachlassverzeichnis vorlegt. Der Beklagte war durch Teilanerkenntnis-, Teilversäumnis- und Teilurteil des LG Memmingen v. 3.12.2020 zur Auskunftserteilung unter gleich...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / I. Zwei identische Module für drei Formulare

Standardisierung aktueller und künftiger Formulare In den Antragsformularen der Anlagen 1 (Gerichtsvollzieherauftrag) und 2 (Antrag auf Durchsuchungsanordnung oder Anordnung der Zulässigkeit der Vollstreckung zur Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen) sowie in der Anlage 5/Entwurf für einen Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) der ZVFV wurden die Angaben zum...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung des OLG Brandenburg für falsch. Das OLG wendet eine jedenfalls nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig einschlägige Gesetzesvorschrift, nämlich hier § 25 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 RVG, nicht an und gibt für seine hiervon abweichende Begründung keine Vorschrift an. Es setzt somit Richterrecht anstelle des Gesetzes. Die hierfür vom OLG Brandenburg herangezogenen...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / Einführung

In FoVo 2023, 1 haben wir einen ersten Überblick zu der am 22.12.2022 in Kraft getretenen neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) gegeben. Seit diesem Zeitpunkt dürfen die neuen Formulare in der Zwangsvollstreckung genutzt werden. Die gegenüber dem Umfang der Formulare eingeschränkte Nutzungspflicht beginnt dann am 1.12.2023. Beginnend mit dieser Ausgabe der FoVo...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / Leitsatz

Die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG, nach der für die Bemessung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung der Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung maßgebend sein soll, findet nur dann Anwendung, wenn die Vollstreckung der Befriedigung des Gläubigers zu dienen bestimmt ist. Ist die Vollstreckung ausschließlich auf vorläufige Sicherung des Gläubigers vor eine...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung der Einzelrichterin des BGH bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zuständigkeit der Einzelrichterin Die Einzelrichterin hatte auf den Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 9.8.2021 (zfs 2021, 642 m. Anm. Hansens = AGS 2021, 471 [Hansens]) verwiesen, wonach über einen Antrag gem. § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Gegenstandswertes nach Inkrafttreten des § ...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte bei dem AG Bernau – FamG – einen Arrest wegen einer Hauptforderung i.H.v. 2.027.000,00 EUR erwirkt. Den Gegenstandswert für dieses Anordnungsverfahren hat das AG auf ein Drittel der Hauptforderung, mithin auf 675.667,00 EUR bemessen. Auch das OLG Brandenburg hatte sich in dem Beschwerdeverfahren gegen den Arrestbeschluss an einem Bruchteil von einem...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / IV. Praxiserfahrungen

Bei rund 4.200 Gerichtsvollziehern und 650 Amtsgerichten mit einer Vielzahl von Rechtspflegern entspricht es den praktischen Erfahrungen, dass die Handhabung der formellen Anforderungen durchaus unterschiedlich erfolgt. Angesichts der neu eingeführten Verordnung ist hier durchaus auch mit Rechtsmittelverfahren zu rechnen. Bis eine höchstrichterliche Klärung herbeigeführt ist...mehr

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FoVo 02/2023, Unverzichtbar: Der Grüneberg

Grüneberg Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 82. Aufl. 2023 3.270 Seiten, 125 EUR ISBN 978-3-406-78885-7 Wer mit der Einziehung einer Forderung beauftragt ist, kommt selbstverständlich an einem Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorbei. Einerseits ist zu prüfen, welcher Anspruch dem Gläubiger wirklich zusteht und welche Nebenforderungen sich aus der Nichterfüllung de...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / II. Modul A: alles zum Gläubiger

Basisdaten Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindest eines Gläubigers zu benennen. Hierbei muss es sich gemäß § 750 Abs. 1 ZPO um einen im Vollstreckungstitel benannten Gläubiger handeln. Anderenfalls würde es an den allgemeinen Vollstreck...mehr

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AGS 02/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Rehberg, Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV in Kinderschutzverfahren nach §§ 1666, 1666a BGB, JurBüro 2022, 563 Die Einigungsgebühr entsteht einmal nach Nr. 1000 Nr. 1 VV für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. In Kindschaftssachen kann eine Einigu...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / III. Modul B: vieles zum Schuldner

Basisdaten Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindest eines Schuldners zu benennen. Hierbei muss es sich gemäß § 750 Abs. 1 ZPO um einen im Vollstreckungstitel benannten Schuldner handeln. Anderenfalls wü...mehr

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Das Testament / 2.2.4 Rentenvermächtnis

Zur längerfristigen Versorgung von Personen, die nicht erben, eignet sich das auf feststehende Geldzahlungen gerichtete Rentenvermächtnis, das durch eine Wertsicherungsklausel gegen die Wirkungen der Inflation gesichert werden kann. Die Modalitäten der Leibrentenzahlung richten sich bei Auslegungsschwierigkeiten nach §§ 759 f. BGB. Zweckmäßig ist ein Rentenvermächtnis nur dan...mehr

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Das Testament / 2.1.3.6 Bedürftigentestament: Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel bei verschuldeten Abkömmlingen oder Ehegatten

Ist der Ehegatte oder ein Abkömmling des Erblassers verschuldet, so wird der Erblasser daran interessiert sein, sein zu vererbendes Vermögen dem Zugriff der Gläubiger des Verschuldeten zu entziehen und letzterem dennoch möglichst unpfändbare Nutzungen der Vermögenssubstanz zukommen zu lassen. Im Hinblick auf überschuldete Abkömmlinge ist dies bereits unter den Voraussetzungen...mehr

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Forderungen: Sonderfälle un... / 2.4 Pauschalwertberichtigung

Die Pauschalwertberichtigung berücksichtigt das allgemeine Kreditrisiko von Forderungen. Nach dem Vorsichtsprinzip sind alle vorhersehbaren Risiken in die Bewertung einzubeziehen. Die Pauschalwertberichtigung bemisst sich nach dem Gesamtbestand der Forderungen ohne einzelwertberichtigte Forderungen und ohne Umsatzsteuer, bei denen Ausfallrisiken zwar nicht detailliert bekann...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers

1 Allgemeines Rz. 1 Zweck der Regelung ist es, die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung für den Gläubiger (gilt auch für Vollstreckungsbehörden; LG Stuttgart, DGVZ 2018, 215) durch die ergänzende Einholung von Fremdauskünften wirkungsvoll zu stärken. Die Bestimmung ermöglicht es, Auskünfte bei Dritten einzuholen, bei denen nach der Lebenserfahrung typischerweise Informat...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1.1 Erforderlichkeit

Rz. 6 Die Maßnahmen müssen zur Vollstreckung erforderlich sein. Mit diesem Erfordernis sollen unnötige Datenerhebungen in den Fällen verhindert werden, in denen nach den Umständen des Einzelfalls aus der jeweils begehrten Drittauskunft keine verwertbaren Erkenntnisse für die Vollstreckung zu erwarten sind (BGH, DGVZ 2022, 191), ebenso, dass unverhältnismäßig in das Recht des...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Voraussetzungen

2.1.1 Erforderlichkeit Rz. 6 Die Maßnahmen müssen zur Vollstreckung erforderlich sein. Mit diesem Erfordernis sollen unnötige Datenerhebungen in den Fällen verhindert werden, in denen nach den Umständen des Einzelfalls aus der jeweils begehrten Drittauskunft keine verwertbaren Erkenntnisse für die Vollstreckung zu erwarten sind (BGH, DGVZ 2022, 191), ebenso, dass unverhältnis...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 38 Wird die Einholung von Drittauskünfte im selben Auftragsformular erteilt wie die Abnahme der Vermögensauskunft, handelt es sich nicht um einen gesonderten Auftrag im kostenrechtlichen Sinne (AG Düsseldorf, DGVZ 2022, 115). Für jede Einholung der Auskunft bei den in § 802l ZPO genannten Stellen erhält der Gerichtsvollzieher eine Gebühr in Höhe von jeweils 14,30 EUR (Nr...mehr