News
18.06.2015
Menschenrechtsgerichtshof
Das Internet kann, wenn es in Fahrt kommt, Menschen durch sich rasant verbreitende Rufschädigungen ruinieren. Nun hat der Menschenrechtsgerichtshof entschieden, dass beleidigende Äußerungen auf einem Nachrichtenportal durch externe Kommentatoren dem Forenbetreiber zugerechnet werden können, wenn er die Beleidigungen nicht schnellstmöglich entfernt.
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