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24.09.2015
Praxis-Tipp
Zahlt ein Ehegatte gesamtschuldnerisch festgesetzte Vorauszahlungen, dienen diese der Tilgung der zu erwartenden Steuerschulden beider Ehegatten, unabhängig davon, ob die Eheleute später zusammen oder getrennt (seit 2013 Einzelveranlagung von Ehegatten) veranlagt werden. Bislang war nicht eindeutig geklärt, ob dies auch dann gilt, wenn die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nicht mehr vorliegen.
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