Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 271 Aufteilungsmaßstab für die Vermögensteuer

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt den Maßstab für die Aufteilung der Vermögensteuer. Nach Maßgabe von § 270 Nr. 1 bis 3 AO ist auch für die VSt eine "fiktive Einzelveranlagung" durchzuführen, die an sich im VStG nicht vorgesehen ist. Derzeit spielt die Vorschrift indes nur noch für Altfälle eine Rolle, da die VSt nur für...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung

Schrifttum von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 177 AO, DB-Beilage Nr. 20/86; Trzaskalik, Über die Vorbehaltsfestsetzung und die Steueranmeldung, StuW 1993, 371; Leisner, Vorbehaltsfestsetzungen und Vertrauensschutz, DStZ 1999, 358; Günther, Aufhebung und Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung, AO-StB 2007, 104; Weber, Fehl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung

A. Ausweispflicht Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Prüfer muss sich bei Erscheinen unverzüglich auszuweisen; das gilt auch für Personen, die nach § 19 FVG oder § 21 FVG an der Prüfung teilnehmen (Schmieszek in HHSp, § 19 FVG Rz. 19 und § 21 FVG Rz. 16). Die Ausweispflicht nach § 198 Satz 1 AO wird nur durch Vorlage des Dienstausweises des Prüfers (Prüferausweis, s. A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 201 Schlussbesprechung

Schrifttum von Wedelstädt, Tatsächliche Verständigung – Rechtslage, Voraussetzungen, Inhalt und Folgen, DB 1991, 515; von Wedelstädt, Die tatsächliche Verständigung, AO-StB 2001, 190; Burkhard, Verwertungsverbot wegen fehlender Schlussbesprechung nach Betriebsprüfung, INF 2004, 823; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO. A. Pflicht zur Abhaltung der Schlussbesprechung Tz. 1 Stand: 22. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 13 Ständiger Vertreter

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des ständigen Vertreters ist in § 13 AO gesondert geregelt und unabhängig von § 12 AO auszulegen. Insoweit kommt dem ständigen Vertreter eine vergleichbare Funktion zu wie einer Betriebstätte. Maßgeblich für das Vorliegen einer Betriebstätte ist jedoch ausschließlich § 12 AO. Im deutschen innerstaat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Schrifttum Fischer, Feststellung der Einkünfte bei einer Zebragesellschaft, NWB F. 2, 8813; Streck/Mack, Grundsatzprobleme der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 80 Abs. 2 AO, DStR 1987, 707; von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1996, 696; Kohlhaas, Zebragesellschaften, Stbg 1998, 557, 559; Kohlhaas, Die Einkünftezuordnung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 163 Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen

Schrifttum Bartone, Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, AO-StB 2004, 356; Bartone, Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis in der Insolvenz, AO-StB 2005, 155; Seer/Kiesen, Kein Vorbehalt der Nachprüfung für eigenständigen Billigkeitserweis, NWB 2013, 33; von Wedelstädt, Abschnittsbesteuerung, AO-StB 2013, 219. Ferner s. Schrifttum zu § 227 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 165 Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung

Schrifttum von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 177 AO, DB-Beilage Nr. 20/86; App, Zum Umfang der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung gem. § 165 AO, DStR 1994, 127; Brockmeyer, Klagen gegen vorläufige Steuerbescheide wegen verfassungsrechtlicher Streitpunkte, DStZ 1996, 1; Brüggemann, Berücksichtigung von Rechtsfehlern i...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 145 Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen

Schrifttum S. Schrifttum zu § 146 AO. A. Allgemeine Bedeutung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 145 Abs. 1 AO umschreibt auch für Stpfl., die freiwillig Bücher führen, die allgemeinen Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Buchführung und an ordnungsgemäße Aufzeichnungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den §§ 140 bis 144 AO zu stellen sind. Der Gesetzgeber hat – ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 375 Nebenfolgen

A. Einführung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 375 Abs. 1 AO vorgesehenen Ehrenstrafen setzen – wie sich aus der Hauptstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsentzug ergibt – eine Steuerstraftat voraus, die im Unrechtsgehalt einem Verbrechen gleichkommt (s. § 12 Abs. 1 StGB), ohne dass es sich um ein Verbrechen handeln muss. Betroffen werden die schwereren Fäll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 200 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen

Schrifttum von Wedelstädt, Der Ort der Außenprüfung nach § 200 Abs. 2 AO, DB 1989, 1536; Finger, Die Rechte des Außenprüfers, StBp 2000, 33; Finger, Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen Maßnahmen der Außenprüfung, StBp 2002, 61 und 95; Graf Kerssenbrock/Riedel/Strunk, Zur Verfassungsmäßigkeit des Datenzugriffs der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 147 Abs. 6 AO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 2a Anwendungsbereich der Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Schrifttum Jarass, EUGrCh, 2. Aufl. 2013; Baum, Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.5.2018, NWB 2017, 3143, 3203, 3281, 3351, 3415; Krumm, Grundfragen des steuerlichen Datenverarbeitungsrechts, DB 2017, 2182; Myßen/Kraus, Steuerliches Datenschutzrecht: Verfahrensrechtsanpassung an die Datenschutz-Grundverordnung, DB 2017, 1860; Drüen, Aktuelle Entwicklungen im Ste...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 202 Inhalt und Bekanntgabe des Prüfungsberichts

Schrifttum Hardtke, "Förmliche Mitteilungen" nach einer Außenprüfung, AO-StB 2001, 79; Buse, Der Prüfungsbericht (§ 202 AO), AO-StB 2008, 50; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO bis § 201 AO. A. Bedeutung der Regelung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die für die Besteuerung erheblichen Prüfungsfeststellungen werden in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht im schriftlichen P...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen

Schrifttum Schmitz, Aufzeichnungspflichten des Freiberuflers bezüglich der Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, StBp 1988, 43; Zapf, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme, DStR 1996, 1259; Hennrichs, Der steuerrechtliche sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 EStG – Stand und Perspektiven –, StuW 1999, 138; Mösbauer, Die Anforderung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 15 Angehörige

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 15 AO enthält die Definition des Begriffs "Angehöriger" für den Anwendungsbereich der AO. Der Begriff wird in zahlreichen verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Vorschriften verwendet, z. B. beim Auskunftsverweigerungsrecht nach § 101 AO, und ist dort allein verbindlich. Verwendet das einzelne Steuerg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 109 Verlängerung von Fristen

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 109 Abs. 1 Satz 1 AO können Fristen, die von einer Finanzbehörde gesetzt sind, und Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen (auch wenn sie gesetzlich geregelt sind) vorbehaltlich der in Abs. 2 normierten Voraussetzungen verlängert werden (zur Erklärungsfrist die Erläuterungen zu s. § 149 AO). Andere gesetzliche,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht

Schrifttum Günther, Festsetzungsfrist und Feststellungsfrist, AO-StB 2009, 9; von Wedelstädt, Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach Ablauf der Feststellungsfrist, AO-StB 2009, 238; von Wedelstädt, Korrektur von Feststellungsbescheiden ohne Eingriff in die Bestandskraft, AO-StB 2011, 83. S. Schrifttum zu § 179 AO und s. Schrifttum zu § 180 AO. A. Bedeutung der Vo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Schrifttum Kruse, Über Vollverzinsung, FR 1988, 1; Siegert, Einzelfragen zur Vollverzinsung nach § 233a AO, DStR 2000, 46; Heuermann, Verzinsung nach § 233a AO 1977 bei Verlustrücktrag, StBp 2006, 384; Prinz, Der Erstattungsbetrag nach § 11 Abs. 2 AStG ist nicht zu verzinsen, StR 2006, 600; Maunz/Zugmaier, Erstattungszinsen für Steuervergütungsanspruch, DStR 2008, 2165; Bretz, Nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit

Schrifttum Maunz in Linklaters Oppenhoff & Rädler, Steueränderungen zum 1.1.2002 im Unternehmensbereich, DB 2002, Beilage 1, 6; Thieme, Die Änderung der Anzeigenpflicht nach § 138 Abs. 2 und 3 AO bei Auslandssachverhalten ab 01.01.2002, DStR 2002, 570; Bittner/Keil, Anzeigeverpflichtung nach § 138 Abs. 2 Nr. 3 AO bei indirekten Erwerben von Beteiligungen in ausländischen Körper...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 265 Vollstreckung gegen Erben

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verweist hinsichtlich der Vollstreckung gegen Erben auf eine Reihe von Bestimmungen des BGB und der ZPO. Wegen der Einzelheiten s. Abschn. 29 bis 31 VollstrA. § 1958 BGB Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Na...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 166 Drittwirkung der Steuerfestsetzung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Drittwirkung einer unanfechtbaren Steuerfestsetzung und ihre Folgen auf die Zulässigkeit von Einwendungen durch Dritte. Nach § 166 AO müssen die dort genannten Dritten die Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung gegen sich gelten lassen, wenn sie – mit Ausnahme des Gesamtrechtsnachfolge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 278 Beschränkung der Vollstreckung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 278 AO beschreibt die vollstreckungsrechtlichen Rechtsfolgen nach Erlass eines Aufteilungsbescheids. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung in § 278 Abs. 1 AO, dass die Vollstreckung nach Ergehen des Aufteilungsbescheids nur nach Maßgabe des auf den einzelnen Schul...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

Schrifttum Duttge, Zur Verantwortlichkeit des gutgläubigen Steuerberaters nach § 378 AO, wistra 2000, 201; Rolletschke, Steuerliche Berater als Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung, wistra 2004, 49; Müller, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortung des Steuerberaters, StBp 2009, 299; Andresen/Kiesel, Weiße Einkünfte begründen keinen Tatbestand der Steuerordnung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 260 Angabe des Schuldgrundes

Schrifttum Carl, Die Angabe des Schuldgrundes in der Pfändungsverfügung (§ 260 AO), DStZ 1995, 430; Strunk, Forderungspfändung, Drittschuldner und Steuergeheimnis, DStZ 1997, 704; Bartone, Forderungspfändung und Übermaßverbot – Hinweise zur Prüfung von Formmängeln und Verhältnismäßigkeit, AO-StB 2002, 397. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vors...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 397 Einleitung des Strafverfahrens

Schrifttum Blesinger, Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens, wistra 1994, 48; Braun, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren; der neue § 10 BpO, DStZ 2001, 320; Rolletschke, Verfahrenseinleitung auf Grund einer Selbstanzeige, wistra 2007, 89; Kemper, Der Anfangsverdacht in der Außenprüfung, StBp 2007, 263; Müller, Die Belehrung des Beschuldigten, AO-StB 2008, 305; Hentschel, D...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung

Schrifttum Söhn, Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO bei Anfechtung des Feststellungsbescheids, DStZ 2002, 881; Steinhauff, Abgrenzung Grundlagenbescheid von bloßer Tatbestandsverwirklichung, AO-StB 2010, 271; von Wedelstädt, Korrektur von Feststellungsbescheiden ohne Eingriff in die Bestandskraft, AO-StB 2012, 83; Klose, Die Anpassung von Folgebescheiden bei Erl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 147a Vorschriften für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen bestimmter Steuerpflichtiger

Schrifttum Dißars, Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften nach § 147a AO, BB 2010, 2085; Dißars, Neue Aufbewahrungspflichten und weitere Verschärfungen der Rechtslage bei Beteiligungen an Drittstaat-Gesellschaften, BB 2017, 2015. A. Die Regelung in § 147a Abs. 1 Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl 2009 I, 2302) eingefügte § 147a A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 67a Sportliche Veranstaltungen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt sowohl die Förderung des bezahlten Sports als auch von sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins. Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. von § 67a AO sind organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins zu verstehen, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben. Die Tätigkeit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 19 AO regelt die örtliche Zuständigkeit für die Steuern vom Einkommen und Vermögen (insoweit nur noch für Altfälle) natürlicher Personen. Sie gilt auch für die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse (DA-FamEStG 67.2.1 Abs. 2). Wegen des maßgeblichen Zeitpunkts der die Zuständigkeit bestimmenden Verhältnisse...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 338 Gebührenarten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift beinhaltet eine abschließende Aufzählung der Gebühren, die erhoben werden dürfen. Eine entsprechende Anwendung auf andere Aufwendungen der Vollstreckungsbehörden ist nicht zulässig.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 238 Höhe und Berechnung der Zinsen

A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 238 AO ist die Berechnungsvorschrift für alle in den Zinsvorschriften der §§ 233a bis 237 AO enthaltenen Zinstatbestände. Sie sieht damit eine einheitliche Berechnung vor. Da sich die Zinspflicht auf jeden Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erstreckt, bedarf es einer gesonderten Berechnung aller Zinsfälle und zwar ge...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 360 Hinzuziehung zum Verfahren

Schrifttum Apitz, Die Hinzuziehung zum Rechtsbehelfsverfahren nach § 360 AO, NWB Fach 2, 3185; Eberl, Die Hinzuziehung von Ehegatten bei Zusammenveranlagung, DStR 1983, 418; Lohmeyer, Beiladung und Hinzuziehung Dritter im Steuerstreitverfahren, DB 1986, 201; Olbertz, Die Hinzuziehung gemäß § 360 AO, DB 1988, 1292; Meyer, Zur Frage der Hinzuziehung (Beiladung) zusammenveranlagter ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 204–207

A. Zusagen und Auskünfte der Finanzbehörde I. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die AO regelt verbindliche Zusagen oder ähnliche Rechtsinstitute in § 89 Abs. 2 AO mit der allgemeinen verbindlichen Auskunft (s. Rz. 2) und in §§ 204ff. AO mit der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung. Sonderfälle außerhalb der AO geregelter verbindlicher Auskünfte sind...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 281 Pfändung

Schrifttum Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Sachpfändung, AO-StB 2004, 189. A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Pfändung ist die staatliche Beschlagnahme mit dem Ziel, den Gläubiger zu befriedigen. Die §§ 281 bis 284 AO beinhalten allgemeine Vorschriften für die Vollstreckung in ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 339 Pfändungsgebühr

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Pfändungsgebühr. Sie regelt den Gegenstand, den Entstehungszeitpunkt und die Höhe der Gebühr. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 339 AO wurde durch das EURLUmsG (s. § 337 AO Rz. 2) vollkommen neu gefasst. Als wesentliche Änderung tritt die Festgebühr an die Stelle der bisherigen ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 AO ist zum einen Definitionsnorm, in der die Begriffe "Steuer" (s. Rz. 5 ff.), "Realsteuer" (s. Rz. 46), "steuerliche Nebenleistung" (s. Rz. 47) definiert werden. Außerdem wird klargestellt, dass die europarechtlich geregelten Ein- und Ausfuhrabgaben Steuern i. S. v. § 3 Abs. 1 AO sind (s. Rz. 41). Diese De...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 132 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung im Rechtsbehelfsverfahren

A. Inhalt und Zweck der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt in Satz 1 klar, dass die Einleitung eines Einspruchsverfahrens oder die Durchführung eines Finanzprozesses die im Besteuerungsverfahren der Finanzbehörde zustehenden Befugnisse nicht beeinträchtigt. Soweit die Finanzbehörde nach den Vorschriften der AO für die Rücknahme, den Widerru...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Steuermessbetragsverfahren stellt eine Ausnahme von dem in § 157 Abs. 2 AO aufgestellten Grundsatz der unselbstständigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen dar. Die Regelung dient der Verfahrensvereinfachung. Steuermessbescheide sind für die Festsetzung von Realsteuern Grundlagenbescheide i. S. des § 171...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 188 Zerlegungsbescheid

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt Inhalt und Bekanntgabe des Zerlegungsbescheids. Er muss schriftlich ergehen, auf § 119 Abs. 3 und 4 AO wird insoweit verwiesen. Er ist im Verhältnis zum Messbescheid Folgebescheid, im Verhältnis zum Realsteuerbescheid Grundlagenbescheid. B. Bekanntgabe (§ 188 Abs. 1 AO) Tz. 2 Stand: 22. Aufl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 315 Wirkung der Einziehungsverfügung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich §§ 836, 837 ZPO. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mit der förmlichen Zustellung an den Drittschuldner wirksam werdende Einziehungsverfügung (§ 314 Abs. 1 AO) führt noch nicht zur Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers, bewirkt als...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 240 Säumniszuschläge

Schrifttum Janssen, Der Erlass von Säumniszuschlägen, DStZ 1990, 463; Baum, Neuregelung der Säumniszuschläge durch … (FKPG), DStZ 1993, 522; Baum, Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit, BB 1994, 695; Herold, Kein Erlass von Säumniszuschlägen bei laufender Ausnutzung der Schonfrist, GStB 2000, 218; Hundt-Esswein, Säumniszuschläge nach § 240 AO, NWB Fach 2, 821...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 361 Aussetzung der Vollziehung

Schrifttum Szymczak, Aussetzung der Vollziehung von Steuerverwaltungsakten, NWB Fach 2, 8145; Nommensen/Pinternagel/Söffing, Einschränkungen bei der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO, DStR 1998, 70; Birkenfeld, Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung, DStZ 1999, 349; Mack, Der Streit um die Aussetzung der Vollziehung, Steuerstreit und Steuerstrafverteidigung 1999, 37...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 363 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Schrifttum Gast-de Haan, Ermessensschranken bei der Aussetzung des Besteuerungsverfahrens nach § 363 Abs. 2 AO, DStZ 1983, 254; Wendland, Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 363 Abs. 2 AO, INF 1991, 459; Rößler, Verfahrensaussetzung bei verfassungsgerichtlichem Musterprozess vor dem Bundesverfassungsgericht, DStZ 1993, 148; Löhlein, Die "Zwangsruhe" des § 363 Abs. 2 Satz 2 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 69 Haftung der Vertreter

Schrifttum Buciek, Erlasssituation und Haftungsverfahren, DB 1986, 2254; Fett/Bank, Die Rückforderung von Investitionszulagen bei Subventionsnehmern und Haftungsschuldner, DStZ 1999, 591; Haunhorst, Haftung ohne Grenze? DStZ 2002, 368; Haunhorst, Die Optionsausübung gemäß § 9 UStG als haftungsbegründende Pflichtverletzung? DStR 2003, 1907; Meier, Zur Haftung für Steuerschulden e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit den technischen Zahlungsmodalitäten hinsichtlich von Zahlungen an Finanzbehörden (§ 224 Abs. 1, 2 und 4 AO) bzw. Zahlungen der Finanzbehörden (§ 224 Abs. 3 AO). Sie stellt nicht auf die Person des Zahlenden ab, sondern auf Zahlung schlechthin. Zahlung durch Dritte ist nach § 48 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 341 Verwertungsgebühr

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Verwertungsgebühr. Sie regelt, wann eine Verwertungsgebühr entsteht (§ 341 Abs. 1, 2 AO), wie hoch die Gebühr ist (§ 341 Abs. 3 AO) und wie hoch die Gebühr im Fall der Abwendung der Verwertung ist (§ 341 Abs. 4 AO). S. Abschn. 51 ff. VollzA. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Sta...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

A. Behörde (§ 6 Abs. 1 AO) Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff der Behörde i. S. des § 6 Abs. 1 AO entspricht nicht mehr ganz dem in § 1 Abs. 4 VwVfG und § 1 Abs. 2 SGB X enthaltenen allgemeinen Behördenbegriff. Es wird in der AO nun klargestellt, dass es sich um eine öffentliche Stelle handeln muss. Die detaillierte Differenzierung in "öffentlichen Stellen" und...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 118–133

Schrifttum Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2017. A. Regelungsgegenstand Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der zweite Abschnitt des dritten Teils der Abgabenordnung enthält in §§ 118–124 AO die allgemeinen Verfahrensvorschriften bezüglich Begriff, Inhalt, Nebenbestimmungen, Form, Begründung, Bekanntgabe und Wirksamkeit von Steuerverwaltungsakten...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 75 Haftung des Betriebsübernehmers

Schrifttum Leibner/Pump, Die Vorschriften des § 75 AO und § 25 HGB – Wege zur zivilrechtlichen und steuerlichen Haftungsvermeidung, DStR 2002, 1689; Klein, Steuerliche Haftung beim Immobilienerwerb, DStR 2005, 1753; Gehm, Die Haftung nach § 75 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp 2015, 317. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 75 Abs. 1 AO ordnet ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 159 Nachweis der Treuhänderschaft

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Treuhandverhältnissen können Unklarheiten über die Zurechnung von Rechten und Sachen entstehen (BFH v. 04.12.1996, I R 99/94, BStBl II 1997, 404), die die Finanzbehörde bei Anwendung üblicher Beweislastregelungen nicht oder nur erschwert lösen kann. Die Vorschrift bezweckt, Steuerausfälle zu vermeiden, die ...mehr