Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.4.1.1 Neues Recht

Rz. 705 Bis zum In-Kraft-Treten des MoMiG war das Recht der kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen sowohl gesetzlich im Gesellschaftsrecht (in den jetzt weggefallenen §§ 32a, 32b GmbH a. F., § 172a HGB a. F.) und im Insolvenzrecht als auch durch komplizierte Rechtsprechungsregeln bestimmt.[1] Die jetzige Regelung[2] verlagert die gesamte Problematik des Eigenkapitalersatz...mehr

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FF 10/2019 / Staatsangehörigkeit

BVerfG, Beschl. v. 17.7.2019 – 2 BvR 1327/18 1. Hat eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung die Beseitigung der deutschen Staatsangehörigkeit des betroffenen Kindes zur Folge, weil dieses seine deutsche Staatsangehörigkeit allein vom rechtlichen Vater herleitet, handelt es sich verfassungsrechtlich um einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, der an Art. 16 Abs. 1 GG ...mehr

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FF 10/2019, Statusneutrale ... / 2 Anmerkung

Mit der Entscheidung klärt der BGH für die Praxis die Streitfrage, ob bei einem Anspruch auf Abstammungsklärung nach § 1598a BGB das international anzuwendende Recht sich nach Art. 19 oder 20 EGBGB richtet. Im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung billigt er inhaltlich einen Klärungsanspruch trotz bereits vorliegendem gerichtlich eingeholtem Gutachten auch dann zu, wen...mehr

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§ 5 Anwaltsvertrag / III. Anwaltsvertrag, Auftragserteilung und Vollmacht

Rz. 3 Der Anwaltsvertrag stellt regelmäßig einen Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 611 ff. BGB dar (BGH Urt. v. 10.7.2003 – IX ZR 5/00, NJW 2003, 2986). Fast immer wird die Auftragserteilung durch den Mandanten nicht schriftlich formuliert. In der teils irrigen Annahme, die schriftliche Bevollmächtigung in dem gängigen Vollmachtsformular ersetze den Auftrag, wird übers...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / II. Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat

Rz. 2 Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Muster 2.1: Vollmacht im verkehrsrechtlichen Mandat Geschäftszeichen der RA-Kanzlei: _________________________ Hiermit erteile ich, _________________________ (Mandantschaft),1 Frau Rechtsanwältin/Herrn Rechtsanwalt _________________________ (Verteidiger/in),2 in der Angelegenheit: w.o. wegen _________________________ (Ver...mehr

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Vereinfachte Anfechtung von Zahlungen an Gesellschafter in der Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen auf Gesellschafterforderungen können als "darlehensgleiche Forderung" angefochten werden, wenn der Gesellschafter die Forderung vorab für mehr als drei Monate gestundet hat. Hintergrund Kläger war der Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH. Die Beklagte war eine Schwestergesellschaft der GmbH (beide wurden zu 100 % von der gleichen Muttergesellscha...mehr

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Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

Leitsatz Wird ein Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden GbR von einem Gesellschafter, hier einer KG, im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten (sog. Zebragesellschaft), ist die Vorschrift des § 15a EStG auch hinsichtlich der aus der Beteiligung an der GbR bezogenen Einkünfte der KG nur auf der Ebene der KG anzuwenden. Die unbeschränkten Haftungsverhältnisse bei ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.11.3 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung

Fast immer erfolgt in der Praxis eine Anfechtung nach § 123 BGB (arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung). Mit dieser Regelung gibt das Gesetz die Möglichkeit, sich von einer unter Druck zustande gekommenen Erklärung wieder lösen zu können, weil der unter dem Druck einer Drohung Handelnde aufgrund der Zwangslage keine Möglichkeit hat, sich in zumutbarer Weise selbs...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.11.2 Anfechtung wegen Irrtums

In § 119 BGB sind Inhalts-, Erklärungsirrtum und der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person oder Sache erfasst. Eine Anfechtung wegen Irrtums muss gem. § 121 BGB unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen und ist in den seltensten Fällen begründet. Denn meist liegt allenfalls ein Irrtum über die Folgen des Auflösungsvertrags und damit ein unbea...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.11 Die Anfechtung von Auflösungsverträgen

1.11.1 Grundsätzliches Die Anfechtung von Auflösungsverträgen (genauer gesagt: der eigenen Willenserklärung, die den Vertrag zustande brachte: für den Arbeitnehmer meist die Annahmeerklärung des Arbeitgeberangebots) kann allenfalls gem. § 119 BGB oder § 123 BGB erfolgen. Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung sind: Anfechtungserklärung und Anfechtungsgrund Wird ein Auflösung...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.11.1 Grundsätzliches

Die Anfechtung von Auflösungsverträgen (genauer gesagt: der eigenen Willenserklärung, die den Vertrag zustande brachte: für den Arbeitnehmer meist die Annahmeerklärung des Arbeitgeberangebots) kann allenfalls gem. § 119 BGB oder § 123 BGB erfolgen. Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung sind: Anfechtungserklärung und Anfechtungsgrund Wird ein Auflösungsvertrag wirksam angef...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.8 Klageverzichtsklauseln

Zudem wird in Auflösungs- oder Abwicklungsverträgen gerne die Formulierung aufgenommen, dass die Vertragsparteien auf "die Einlegung von Rechtsmitteln" gegen den Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung verzichten. Ist ein solcher Verzicht wirksam, kann der Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung nicht mehr gerichtlich überprüft werden, eine ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.14 Der Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag im gerichtlichen Vergleich

In der Praxis werden die meisten Kündigungsrechtsstreitigkeiten durch gerichtlichen Vergleich, in dem die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart wird, beendet. Für solche Prozessvergleiche gilt das bereits oben Ausgeführte ebenfalls. Wegen der erwünschten Vermeidung wirtschaftlichen Risikos und der schlechten Arbeitsmarktsituation ist de...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.1 Abwicklungsvertrag mit Erläuterungen

Praxis-Beispiel Zwischen der Fa … und Frau/Herrn … wird folgender Abwicklungsvertrag geschlossen: § 1 Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund ordentlicher und fristgerechter, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen[75z5] (oder: aus krankheitsbedingten Gründen[75z6] oder: aus betrieblichen Gründen oder: Begründung weglassen) ausgesprochener Arbeitgeberkündigung mit Ablauf des ….[...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.15 Checkliste für Auflösungs-/Abwicklungsverträge

1. Zulässigkeit des Auflösungsvertrags: kein besonderes Abschlussverbot. 2. Form: schriftlich, § 623 BGB, beim Auflösungsvertrag zwingend, beim Abwicklungsvertrag dringend zu empfehlen. 3. Beendigungszeitpunkt: wegen Arbeitslosengeld nach Möglichkeit ordentliche Kündigungsfrist. 4. Beendigungsart: beim Abwicklungsvertrag schon deshalb erforderlich, weil außerhalb des Vertrags l...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.13 Bedenkzeit, Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Ein Auflösungsvertrag ist nach Ansicht des BAG nicht allein schon dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht eingeräumt hat und ihm auch das Thema des beabsichtigten Gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat.[1] Ob jedoch das BAG diese Auffassung auch in Zukunft so uneingeschränkt vertreten werde, war im H...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.2 Erlass der Steuer nach bestandskräftiger Steuerfestsetzung

Rz. 11 Besondere Probleme bei einem Erlass nach bestandskräftiger Steuerfestsetzung entstehen nur bei einem Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit. Soll die Steuer wegen persönlicher Unbilligkeit (dazu § 163 AO Rz. 169ff.) erlassen werden, ist dies bei Vorliegen von Erlasswürdigkeit und Erlassbedürftigkeit möglich, ohne dass die Bestandskraft der Steuerfestsetzung eine Rolle s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4 Sachliche Billigkeitsmaßnahmen zur Vermeidung der Verfassungswidrigkeit

Rz. 124 Eine Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163, 227 AO kann auch dazu dienen, die steuerliche Belastung im Einzelfall mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Einklang zu bringen. Steuerlich relevant sind dabei insbesondere folgende Artikel bzw. Prinzipien des Grundgesetzes [1]: Art. 2 GG und das hieraus folgende Gebot, nicht zu einer die Leistungsfähigkeit übersteigenden, unverhäl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.3 Unbilligkeit bei ESt

Rz. 50 Bei der ESt liegt keine sachliche Unbilligkeit vor, wenn ein im Ausland gewährter Steuervorteil durch die inländische Besteuerung wieder verlorengeht, weil hier die Anrechnungsmethode Anwendung findet und die inländische Steuer daher mangels einer anrechenbaren ausländischen Steuer nicht gemindert wird.[1] Umgekehrt ist auch nicht allein deshalb eine Billigkeitsmaßnah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 209 Das Verfahren über die Billigkeitsmaßnahme ist selbstständig gegenüber dem Steuerfestsetzungsverfahren.[1] Beide Verfahren (Rechtsbehelf gegen die Steuerfestsetzung und Verfahren über die Billigkeitsmaßnahme) können unabhängig voneinander betrieben werden.[2] Da es sich um selbstständige Verfahren handelt, dürfen Aspekte des einen Verfahrens nicht in dem anderen Verf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Abweichende Steuerfestsetzung als gesonderte Feststellung

Rz. 199 Die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme erfolgt durch Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO. Dies gilt sowohl für die positive Entscheidung wie über die Ablehnung der Billigkeitsmaßnahme. Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine positive Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO eine gesonderte Feststellung, allerdings keine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7 Verfahrensrecht

Rz. 95 Im Verfahren eines Ehegatten gegen den zusammenveranlagenden Steuerbescheid ist regelmäßig weder eine notwendige noch eine einfache Hinzuziehung (§ 360 AO) bzw. Beiladung (§ 60 FGO) des anderen Ehegatten möglich, da der Zusammenveranlagungsbescheid kein einheitlicher Bescheid ist, sondern eine Zusammenfassung mehrerer selbstständiger Verwaltungsakte[1]; eine Ausnahme ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.2 Rechtsbehelfe

Rz. 22 Da es sich rechtlich um 2 Bescheide handelt, kann jeder der Ehegatten selbstständig gegen die ihn betreffende Festsetzung Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel einlegen, wenn er ihm gegenüber wirksam bekannt gegeben worden ist. Denn nur dieser Ehegatte ist durch den Zusammenveranlagungsbescheid beschwert. Der andere Ehegatte ist bei einer unwirksamen Bekanntgabe nicht zum R...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 2. Umfang des Kündigungsschutzes

Rz. 54 Das Kündigungsverbot erfasst alle Kündigungen: ordentliche, außerordentliche und Änderungskündigungen. Rz. 55 § 9 KSchG ist ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB. Dies bedeutet, dass eine trotz Bestehens des Sonderkündigungsschutzes erklärte Kündigung rechtswidrig und unbeachtlich ist. Rz. 56 Holt der Arbeitgeber die ausnahmsweise zu erteilende Erlaubnis der für den Ar...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / V. Anrufungsauskunft

Rz. 90 Möchte der Arbeitgeber im Voraus klären, wie bestimmte Zahlungen steuerlich zu behandeln sind, so steht ihm das Mittel der Anrufungsauskunft zur Verfügung. Nach § 42e EStG hat das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Eine Lohnsteuerausr...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / d) Stellungnahme

Für die Fälle des Angriffs der Erbenposition des überlebenden Ehepartners gilt es zu beachten, dass einerseits der Fall eintreten kann, dass der Pflichtteilsberechtigte mit seinem Begehren scheitert. Dann bleibt der überlebende Ehepartner alleiniger Erbe und wird auch nicht mit einer Zahlungsaufforderung überzogen, es sei denn, der Pflichtteilsberechtigte macht den Pflichtte...mehr

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ZErb 08/2019, Irrtumsanfech... / Sachverhalt

Der Erblasser, der nicht letztwillig verfügt hatte, hinterließ seine Ehefrau, die Mutter der Beteiligten, sowie zwei Kinder, die Beteiligte und deren Bruder, ferner als Geschwister einen Bruder. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 9. August 2016 schlugen die Beteiligte und ihr Bruder – für sich selbst sowie jeweils, gemeinsam mit ihrem Ehepartner, für ihren Sohn – die E...mehr

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ZErb 08/2019, Irrtumsanfech... / Aus den Gründen

Die Sache ist infolge der mit weiterem Beschluss des Nachlassgerichts vom 17. Juli 2017 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe dem Senat zur Entscheidung angefallen (§ 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. FamFG). Das Rechtsmittel der Beteiligten ist gemäß §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG als befristete Beschwerde statthaft und insge...mehr

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ZErb 08/2019, Irrtumsanfech... / Leitsatz

Bewirkt die Willenserklärung neben den gewollten auch andere, nicht beabsichtigte Rechtswirkungen, so kann auch hierin ein zur Anfechtung berechtigender Inhaltsirrtum gem. § 119 BGB liegen, selbst wenn der Erklärende rechtlich beraten war. Eine Anfechtung der Ausschlagungserklärung, die "lenkend" eine bestimmte Person begünstigen sollte, ist aufgrund Inhaltsirrtum dann mögli...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / 1

Mit einer Pflichtteilsklausel in gemeinschaftlichen Testamenten soll verhindert werden, dass Abkömmlinge der Ehepartner im ersten Erbfall ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Je nach Formulierung der Klausel handelt es sich dabei im Regelfall um eine auflösend bedingte Schlusserbfolge, wobei Bedingungseintritt die Geltendmachung oder das Verlangen des Pflichtteils ist....mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / 6

Auf einen Blick Die Aufnahme einer Pflichtteilsklausel in eine ehegemeinschaftliche letztwillige Verfügung entspricht mittlerweile dem Standardrepertoire eines rechtlichen Beraters bei deren Erstellung. Nicht bedacht wird hierbei oftmals, dass der illoyale Abkömmling den Willen seiner Eltern nicht nur durch die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs auf Ableben des erstver...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / c) Entscheidung des OLG Dresden vom 16.2.1999

Das OLG Dresden hat in seiner Entscheidung vom 16.2.1999[16] herausgearbeitet, dass, soweit sich aus dem Testament nichts Anderes ergebe, davon auszugehen sei, dass die Klausel nicht ausschließlich dann eingreifen soll, wenn der Abkömmling die Anfechtung des Testaments gem. den §§ 2078, 2079 BGB erklärt, sondern in jedem Fall, in dem das Testament angegriffen wird. Auszunehm...mehr

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zfs 08/2019, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Beschwerde ist zulässig und auch begründet." 1. Die Beschwerde ist zulässig. Dass das AG Kaiserslautern über den Antrag nicht durch Beschluss entschieden, sondern seine Ablehnung durch eine formlose Mitteilung bekanntgegeben hat, steht der Möglichkeit zur Einlegung einer Beschwerde nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 304 ff. StPO nicht entgegen (vgl. LG Hanau zfs 2019, ...mehr

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ZErb 08/2019, Bindung des N... / Sachverhalt

Der am XX.XX.2006 verstorbene, zuletzt in Stadt 1 wohnhafte Erblasser war in letzter Ehe mit der Beteiligten zu 3) im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 1) und 4) hervor. Bei der am XX.XX.1951 geborenen Beteiligten zu 2) handelt es sich um ein außereheliches Kind des Erblassers. Eine letztwillige Verfügung hinterließ der Erblasser nich...mehr

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ZErb 08/2019, Bindung des N... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zwar zulässig, aber im Ergebnis unbegründet. a) Auch wenn das Nachlassgericht dies nicht ausdrücklich erklärt hat, ist dem Beschluss bei verständiger Auslegung zu entnehmen, dass das Gericht nicht nur den Erbscheinsantrag zurückgewiesen, sondern die hiermit zugleich wieder aufgenommene Anregung auf Einziehung des bereits erteilten, anderslautenden Erbsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Rechtsfolgen der Aufrechnung

Rz. 46 Die Aufrechnung ist Erfüllungsersatz und führt daher zum Erlöschen der beteiligten Forderungen.[1] Wirkung der Aufrechnung ist nach § 389 BGB, dass die Haupt- und die Gegenforderung, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in dem beide Forderungen sich erstmals aufrechenbar gegenüberstanden (Aufrechnungslage). Maßgebend für diese Aufrechnungslag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 53 Die Aufrechnung wird durch Aufrechnungserklärung geltend gemacht. Für die Aufrechnungserklärung durch die Finanzbehörde und durch den Stpfl. gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Die Aufrechnungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche öffentlich-rechtliche Willenserklärung, durch die ein steuerschuldrechtliches Gestaltungsrecht ausg...mehr

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Keine Sonderregeln für die Vertretung der AG in Liquidation bei Anfechtungsklagen

Zusammenfassung Im Fall einer Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft wird die Gesellschaft immer durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten (Prinzip der Doppelvertretung). Dies gilt auch für eine in Liquidation befindliche AG. Eine unwirksame Vertretung führt zu Unzulässigkeit der Anfechtungsklage. Der Mangel kann aber durch eine nachträgliche Genehmigung geheilt werd...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 2. Rechtsfolge

Rz. 75 Geht der Betrieb infolge der Betriebsstillegung unter, endet das reguläre Mandat des Betriebsrats. § 21b BetrVG regelt die Entstehung des Restmandats. Dem Betriebsrat stehen aufgrund seines Restmandates die Beteiligungsrechte zu, die einen funktionellen Bezug zur Betriebsstilllegung aufweisen.[89] Das sind insbesondere die nach §§ 111 ff. BetrVG. Selbst nach Beendigung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Allgemeines

Rn 70 Für das Verbraucherinsolvenzverfahren gelten zunächst die Vorschriften der §§ 1 bis 303, sofern im Neunten Teil der Insolvenzordnung keine anderweitigen Bestimmungen getroffen sind (§ 304 Abs. 1).[122] Die §§ 304 ff. enthalten in den §§ 305–310 erhebliche Abweichungen vom Regelinsolvenzverfahren, die zunächst zur Entlastung der Insolvenzgerichte dem gerichtlichen Verfa...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / Z

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AGS 07/2019, Forderungsüber... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Beklagten hat nach einstimmiger Auffassung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die Sache hat keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung; auch erfordert weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung durch Urteil des Berufungsgerichts. Schließlich ist nach den Umständen des F...mehr

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ZErb 07/2019, Amtshaftungsa... / Aus den Gründen

Die zulässige Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner (unter anderem in DGVZ 2018, 208 veröffentlichten) Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Es könne dahinstehen, ob dem Antragsgegner G. eine Kopie (einfache Abschrift) oder eine ...mehr

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ZErb 07/2019, Zur Berechtig... / Aus den Gründen

I. Die Berufung, über die ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann, ist zulässig, aber unbegründet. 1. Der Senat kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, weil die Beteiligten hierzu ihr Einverständnis erklärt haben, §§ 124 Abs. 2, 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG). 2. Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das Sozialgericht hat zu Recht die Beklagte zur Bewi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verrechnung überzahlter Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Behält der ArbG für einen Lohnzahlungszeitraum zu viel LSt ein, kann das unterschiedliche Ursachen haben:mehr

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Anfechtung von Zahlungen auf ein Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Zusammenfassung Die Gläubigerbenachteiligung bei Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens entfällt nicht dadurch, dass der Gesellschaft von dritter Seite die gleiche Summe wieder zufließt. Hintergrund Eine Tochter-GmbH hatte an den alleinigen Gesellschafter ihrer Muttergesellschaft (diese eine GmbH & Co. KG) 100.000 EUR auf ein (Gesellschafter)Darlehen zurückgezahlt. Der Gese...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.5 Hemmung durch schriftlichen Antrag oder Widerspruch (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 beinhaltet für den Bereich des Sozialrechts einen eigenständig geregelten Fall der Hemmung der Verjährung durch schriftlichen Antrag und die Weiterverfolgung abgelehnter Anträge im Widerspruchsverfahren (Vorverfahren nach § 78 SGG). Diese Regelung entspricht den verfahrensrechtlichen Besonderheiten im Sozialrecht für die Geltendmachung und Verfolgung von Sozial...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4.1 Hemmung der Verjährung

Rz. 22 Die Hemmung der Verjährung bewirkt, dass der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird (§ 209 BGB), diese also für den Zeitraum der Hemmung in ihrem Ablauf unterbrochen wird. Nach Beendigung der Hemmung läuft die bereits begonnene Verjährungsfrist weiter. Der Lauf der Verjährungsfrist ist daher nur vorübergehe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 63... / 4 Fristsetzung zur Mittelverwendung (§ 63 Abs. 4 AO)

Rz. 5 Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 AO grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden.[1] Sammelt eine Körperschaft Mittel an, ohne dass die Voraussetzungen zur Rücklagenbildung nach § 62 AO erfüllt sind, liegt an sich ein Verstoß gegen das Gebot der satzungsmäßigen Geschäftsführung vor. § 63 Abs. 4...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 272 [Autor/Stand] Klare Rechtsbehelfsbefugnis des Vergütungsgläubigers und ungeklärte Rechtsbehelfsbefugnis des Vergütungsschuldners. Rechtsbehelfsbefugt ist der Vergütungsgläubiger als Adressat der Freistellungsbescheinigung. Fraglich ist, ob daneben auch der Vergütungsschuldner als potentieller Haftungsschuldner Drittbetroffener und damit ebenfalls rechtsbehelfsbefugt ...mehr