Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / h) Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Vergleich?

Rz. 294 Grundsätzlich ist der erkennende Richter berechtigt, im Rahmen eines Vergleichs gem. § 127a BGB, Erklärungen aufzunehmen, die ansonsten der notariellen Beurkundung bedürfen. Ein solcher Vergleich wahrt nach Ansicht des BGH [214] auch die Form des § 127a BGB. Rz. 295 In dem vom BGH entschiedenen Fall wurden unter anderem die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie sowie d...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 385 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wurde durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können, § 48 Abs. 3 RVG wurde durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[288] Rz. 386 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne der Nu...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Gebührenunterschreitungsverbot

Rz. 10 § 49b Abs. 1 S. 1 u. 2 BRAO regelt das Gebührenunterschreitungsverbot sowie den Verweis auf das RVG für die Ausnahme zum Erfolgshonorarverbot. Zitat "(1) -1-Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt." -2-Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besond...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung und Erstreckung der Beiordnung

Rz. 53 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, ...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / I. Beratungshilfegebühr

Rz. 72 Die Beratungshilfegebühr, die der Anwalt vom Auftraggeber verlangen kann, beträgt 15,00 EUR. In der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ist klargestellt, dass neben der Gebühr keine Auslagen erhoben werden und die Gebühr erlassen werden kann. Mit der Klarstellung, dass Auslagen auf die Beratungshilfegebühr nicht entstehen, wurde der bisherigen Rechtsprechung[41] Rechnung get...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 1. Vorschriften

Rz. 18 Schon bei der Mandatsannahme warten auf Anwälte die ersten Fallstricke im Hinblick auf eine etwaige Interessenkollision. Gerade im Familienrecht ist der Wunsch, aus Kostengründen einen gemeinsamen Anwalt zu beauftragen für Mandanten vielfach verlockend. Doch kennt man die wichtigen BGH-Entscheidungen und die maßgeblichen Vorschriften, kann man mit Transparenz und Klar...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG

Rz. 502 Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG beträgt ebenfalls 0,8. Sie wurde mit dem FGG-Reform-Gesetz erheblich geändert.[336] Zitat "3. … soweit in einer Familiensache, die nur die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts zum Gegenstand hat, oder in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit lediglich ein Antrag gestellt und eine...mehr

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§ 1 Allgemeines / b) Kriterien zur Ausübung des Ermessens/Kammergutachten

Rz. 83 Unter welchen Kriterien eine Rahmengebühr bestimmt wird, regelt § 14 Abs. 1 RVG. Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt (und nicht der Mandant!) die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allemmehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Verrechnung mit Fremdgeldern

Rz. 448 Der Anwalt ist berechtigt, die ihm zustehenden Hebegebühren unmittelbar vor Weiterleitung der Fremdgelder an seinen Auftraggeber zu entnehmen, Anmerkung Abs. 2 S. 2 zu Nr. 1009 VV RVG. Rz. 449 Muster 44: Musterrechnung 5.44: Weiterleitung von Fremdgeld – Einbehalt der Hebegebühr Musterrechnung 5.44: Weiterleitung von Fremdgeld – Einbehalt der Hebegebühr Es soll ein Bet...mehr

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§ 1 Allgemeines / IX. Berechnung

Rz. 115 Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm (und nicht seinen Mitarbeitern!) unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern, § 10 Abs. 1 S. 1 RVG. Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig, § 10 Abs. 1 S. 2 RVG. Die Rechnung ist eigenhändig zu unterschreiben. Die Unterschrift (Schrif...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / f) Ursächliche Mitwirkung an Verhandlungen

Rz. 289 Genügend ist, dass die anwaltliche Tätigkeit für das Zustandekommen des Vertrags nachgewiesen werden kann. Keine Vergleichsgebühr nach BRAGO wurde nach Ansicht des OLG Düsseldorf ausgelöst, wenn der Rechtsanwalt lediglich mit der Protokollierung einer bereits abgeschlossenen – nicht formbedürftigen – Einigung beauftragt ist.[210] Diese Ansicht überzeugt nach Meinung ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Abgrenzung zur Vergütungsvereinbarung

Rz. 38 Grundsätzlich gilt: Der Begriff "Vergütung" ist in § 1 Abs. 1 RVG definiert. Es handelt sich dabei um "Gebühren und Auslagen". In § 3a Abs. 1 RVG sind einzuhaltende Form- und Inhaltsvorschriften geregelt, die Vertretungsmandate betreffen; § 34 RVG enthält keine solchen Form- und Inhaltsvorschriften; eine Anwendung von § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG wird sogar konkret in § ...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VIII. Aufhebungsmöglichkeiten bei Beratungshilfe

Rz. 43 § 6a BerHG ermöglicht dem Anwalt, einen Aufhebungsantrag zu stellen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.[28] § 6a BerHG "(1) Das Gericht kann die Bewilligung von Amts wegen aufheben, wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorgelegen haben und seit der Bewilligung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist." (2) Beratungspers...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / B. Unzulänglichkeit der Beratungshilfegebühren

Rz. 58 Die Gebühren nach dem Beratungshilfegesetz sind insbesondere in Familiensachen oft nicht einmal kostendeckend, weil beispielsweise die Beratungsgebühr von 38,50 EUR kaum die Kosten für das Anlegen der Akte deckt (bei konkreter Gegenüberstellung der aufzuwendenden Materialien und Arbeitszeit der Angestellten), geschweige denn auch nur annähernd eine adäquate Vergütung ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) VKH-Bewilligung im VKH-Prüfungsverfahren

Rz. 403 Für das VKH-Prüfungsverfahren wird grundsätzlich keine VKH gewährt.[300] Eine Ausnahme stellt der Vergleich bzw. die Einigung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren dar.[301] Es ist umstritten, ob VKH (mit entsprechender Beiordnung) in diesem Fall für das gesamte Bewilligungsverfahren oder lediglich für den Abschluss der Einigung gewährt werden kann. In seiner...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / g) Der "steckengebliebene" Stufenantrag

Rz. 223 Die Bewertung eines – auch unbezifferten Leistungsantrags – im Rahmen eines Stufenantrags ist gem. § 34 FamGKG zum Zeitpunkt der Einreichung vorzunehmen.[167] Kommt es im Laufe des Verfahrens aus verschiedenen Gründen nicht zu einer Bezifferung des Leistungsantrags, muss für den unbezifferten Leistungsantrag gleichwohl ein Wert angesetzt werden, da der Leistungsantra...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / VII. Fazit

Rz. 98 Zuck hat in einem Aufsatz goldene Regeln für die Beratungshilfe aufgestellt, die nachstehend wiedergegeben werden:[87] Zitat "1. Die Beratungshilfe soll den Unbemittelten dem Bemittelten grundsätzlich gleichstellen." 2. Vergleichsmaßstab ist, ob ein vernünftig überlegender Bemittelter (jetzt schon) anwaltliche Hilfe gesucht hätte. 3. Eigenes Tätigwerden des Antragsteller...mehr

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§ 1 Allgemeines / X. Übergangsrecht – Verfahrenswerte

Rz. 74 § 71 Abs. 1 GKG und § 63 Abs. 1 FamGKG regeln die Übergangsvorschriften für die Streit-/Verfahrenswerte und insbesondere § 63 Abs. 1 FamGKG ist in Familiensachen von besonderer Bedeutung. Danach wird für die Frage, ob neues Recht für die Berechnung der Gerichtskosten anwendbar ist, einheitlich darauf abgestellt, wann ein Verfahren anhängig gemacht wurde bzw. ein Recht...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 110 Maßgeblich für die Wertberechnung der Notarkosten ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühren, § 96 GNotKG i.V.m. § 10 GNotKG somit mit der Beendigung des Geschäfts, d.h. bei Eheverträgen mit der Beurkundung (Abschluss der Niederschrift des Geschäfts[63]), was sich aber auch bereits durch den Begriff "gegenwärtiges Vermögen" in § 100 GNotKG ergibt. Zur Fälligkeit b...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 7. Kostenquotelung

Rz. 293 Auch die Kostenquotelung bringt dem Anwalt die Möglichkeit, weitere Gebühren bis hin zur Wahlanwaltsvergütung zu erhalten; hier über die Kostenerstattung und sein eigenes Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO. Beispiel Antrag auf Zahlung eines Zugewinnausgleichanspruchs des bedürftigen Antragstellers, dem VKH bewilligt wurde, i.H.v. 30.000,00 EUR, Endbeschluss mit Kostenen...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Die Hommerich-Studie

Rz. 170 Praxistipp Bei der Bemessung dessen, was in einer Familiensache als überdurchschnittlich umfangreich gilt, hilft der Gesetzgeber mit einer von ihm in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie über den Zeitaufwand der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Familiensachen selbst weiter. Diese Studie findet sich in der Begründung des KostRMoG.[113] Rz. 171 Bei dieser S...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Einigung im schriftlichen Verfahren

Rz. 559 Der Gesetzgeber hat Abs. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG zum 1.1.2021 sprachlich angepasst.[359] Bis 31.12.2020 wurde noch auf einen "schriftlichen Vergleich in einem solchen Verfahren" abgestellt. Es war schon seit einiger Zeit in der Fachliteratur immer wieder die Frage aufgeworfen worden, wie Abs. 1 Nr. 1 der Anmerkung zu Nr. 3104 VV RVG zu verstehen ist. Dabei wurd...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 6. Nur teilweise Bewilligung von VKH

Rz. 287 Oft wird dem Antragsteller nur für einen Teil der beabsichtigten Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung VKH bewilligt. Erscheint das beabsichtigte Verfahren nur teilweise aussichtsreich, so wird das Gericht auch nur teilweise VKH bewilligen und der Rechtsanwalt wird nur insoweit beigeordnet, wie auch VKH bewilligt wurde. Rz. 288 Beispiel Gegen den Antragsgegner ist ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Abwehr unberechtigter Ansprüche

Rz. 254 Was die Frage eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs bei Abwehr unberechtigter Ansprüche betrifft, so geht der BGH nicht davon aus, dass grundsätzlich ein solcher Anspruch besteht, wenn jemand mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird und diese durch einen Anwalt zurückweist. Zitat "Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nich...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Umfang

Rz. 312 Mit "Umfang der Sache" ist der Zeitaufwand gemeint, der im jeweiligen Verfahren berücksichtigt werden muss. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass die Bewertung für das Gericht eine völlig andere sein kann als für den Anwalt; da der Wert aber für die Gerichtsgebühren festgesetzt wird und dieser dann auch für den Anwalt gilt, § 32 Abs. 1 RVG, kann auch der zeitliche Bear...mehr

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§ 6 Auslagen / 1. Uneingeschränkte Beiordnung

Rz. 30 Ist die VKH-Beiordnung ohne Einschränkung erfolgt, bewirkt dies, dass sämtliche Reisekosten des Anwalts unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der Nrn. 7003 ff. VV RVG grundsätzlich zu erstatten sind. Es gibt auch keine Obergrenze dahingehend, dass nur maximal die Kosten zu erstatten wären, die bei Beauftragung eines Verkehrsanwalts angefallen wären.[5]mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Anrechnung auch auf eine 0,8 Verfahrensgebühr

Rz. 201 Die vorgerichtliche entstandene Geschäftsgebühr ist auch auf die verminderte Verfahrensgebühr von 0,8 (Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG) anteilig anzurechnen.[130] Muster 24: Musterrechnung 5.24: Außergerichtliche Vertretung – unbedingter Verfahrensauftrag – Einigung Musterrechnung 5.24: Außergerichtliche Vertretung – unbedingter Verfahrensauftrag – Einigung Beispiel: Eine Rechtsa...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / d) Bezeichnung der Vergütungsvereinbarung

Rz. 82 In § 3a Abs. 1 S. 2 RVG stellt der Gesetzgeber klar, dass die Vergütungsvereinbarung als solche, oder "in vergleichbarer Weise" bezeichnet werden muss. Der Gesetzgeber hält in seiner Begründung zu dieser Neuregelung fest, dass auch die Bezeichnung "Honorarvereinbarung" zulässig ist.[57] Der Begriff Beratervertrag sollte vermieden werden.[58] Rz. 83 Die Aufnahme der Verg...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Abänderung des Werts gem. § 50 Abs. 3 FamGKG

Rz. 549 Auch in Versorgungsausgleichsverfahren besteht die Möglichkeit, dass das Familiengericht den Wert höher oder niedriger festsetzt, wenn der rechnerisch ermittelte Wert in keinem Verhältnis zu Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache steht, § 50 Abs. 3 FamGKG. Zwar kann nach teilweiser Auffassung auch der Mindestwert für den Versorgungsausgleich noch unterschritte...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 3. Rückforderungsanspruch bei Nichteinhaltung der Formvorschriften?

Rz. 170 Im Oktober 2015 hat der BGH eine Entscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen ein Mandant ein gezahltes Honorar wieder zurückfordern kann, wenn die von ihm unterzeichnete Honorarvereinbarung nicht die gesetzlich vorgeschriebene Form hat. Zitat "Zu den Voraussetzungen, unter denen die Rückforderung von vereinbartem Anwaltshonorar nach Treu und Glau...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Verbund von Scheidungs- und Folgesachen

Rz. 671 Nach § 137 Abs. 1 FamFG ist über Scheidung und Folgesachen zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). Gemeinsam zu "verhandeln" bedeutet jedoch nicht, dass nicht in einer Folgesache eine Verhandlung nur über einen (Streit-)Gegenstand erfolgen kann, z.B. wenn wegen des Zugewinnausgleichs eine Beweisaufnahme erfolgen muss (Feststellung des Anfangsvermögens et...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Gütertrennung

Rz. 148 Wird ein Ehevertrag im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung "als Mittel zu Zweck" getroffen, um z.B. den Güterstand zu beenden, damit ein Zugewinnausgleich berechnet werden kann, so wird in der Praxis teilweise bei der Wertberechnung abweichend von der Regelung des § 100 GNotKG ein deutlich niedrigerer Wert angesetzt. Rz. 149 Das OLG Frankfurt a.M. setzt in solch...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Der Rechtsmittelverzicht – Fluranwalt

Rz. 471 § 144 FamFG regelt die Möglichkeit des umfassenden Rechtsmittelverzichts: Zitat "Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist." § 144 FamFG setzt voraus, dass die Ehegatten beide...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Erstattungsfähigkeit eines Zeithonorars für vorprozessuale Tätigkeit?

Rz. 175 In einer Entscheidung vom 16.7.2015[111] stellte der BGH wichtige Leitsätze für die Risikoverteilung zwischen Rechtsberater und Mandanten im Regressverfahren auf. Im Zusammenhang mit Vergütungsvereinbarungen ist der vierte amtliche Leitsatz dieser Entscheidung von besonderem Interesse. Rz. 176 Er lautet wie folgt: Zitat "4. Vorprozessuale Rechtsverfolgungskosten in Form...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

Rz. 261 Bei einem Gegenstandswert bis einschließlich 4.000,00 EUR berechnen sich die Gebühren nach der Gebührentabelle als Anlage zu § 13 Abs. 1 RVG. Die Gebühren bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR sind der Tabelle des § 49 RVG zu entnehmen. Der Höchstwert liegt bei über 50.000,00 EUR. Ab diesem Wert erhält der Rechtsanwalt eine Festgebühr von 659,00 EUR (en...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / E. Widerrufsbelehrung

Rz. 93 Die Regelungen der §§ 312b, 312g, 355, 356, 357a BGB, Art. 246a, 246b EGBGB des Fernabsatzes und des Verbraucherschutzes sind auch auf Anwaltsverträge anwendbar, so entschied der BGH 2017.[33] Rz. 94 Die Voraussetzungen zur Annahme eines Fernabsatzgeschäfts sind nach BGH:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / g) Praxistipps/Berechnungsbeispiele

Rz. 127 Praxistipp In der Praxis hat es sich bewährt, vor der Abrechnung gegenüber dem Mandanten sich bei notariell beurkundeten Eheverträgen mit dem Notar bezüglich des Wertes abzustimmen, sonst sind Rückfragen des Mandanten vorprogrammiert. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die anwaltliche Tätigkeit möglicherweise insgesamt mehr umfasst hat, als lediglich die Beurk...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 3. Geltendmachung von Differenz-Gebühren

Rz. 266 Wegen der Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann der Rechtsanwalt grundsätzlich Differenzansprüche, die sich aus der Anwendung der VKH-Gebühren-Tabelle und den Gebühren nach der Tabelle zu § 13 RVG ergeben, nicht gegenüber dem Auftraggeber abrechnen, solange die VKH-Bewilligung nicht aufgehoben ist. Rz. 267 Dies gilt auch für Differenzansprüche, die sich aufgrun...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Einmaligkeit der Gebühren

Rz. 1 § 15 Abs. 2 RVG regelt, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern darf. In gerichtlichen Verfahren darf der Rechtsanwalt die Gebühren in jedem Rechtszug fordern; insoweit stellen das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug verschiedene Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 1 RVG). Rz. 2 Die Werte mehrerer Gegenstä...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Auslagen neben der Erstberatungsgebühr?

Rz. 99 Für die Übersendung der Vergütung allein können Auslagen nicht berechnet werden, Anmerkung zu Nr. 7001 VV RVG. Da Nr. 7002 VV RVG (für die Pauschale) auf Nr. 7001 VV RVG verweist ("anstelle"), gilt die Anmerkung auch für die Auslagenpauschale (auch PT-Pauschale genannt). Ausnahmsweise kann die Auslagenpauschale dann abgerechnet werden, wenn der Rechtsanwalt Auslagen i...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / C. Beratungshilfe wird nicht bewilligt

Rz. 62 § 8 Abs. 2 BerHG regelt ein Verbot der Abrechnung (außerhalb der Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR) in den Fällen nachträglicher Antragstellung nach § 6 Abs. 2 BerHG nur bis zur negativen Entscheidung des Gerichts. Lehnt das Gericht die nachträglich beantragte Beratungshilfe ab, kann der Anwalt somit seine gesetzliche Vergütung abrechnen, wenn er seinen Auftraggeber ...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / i) Hinweis zur begrenzten Erstattungspflicht

Rz. 155 Der Gesetzgeber hielt zur Vermeidung des Irrtums, dass ein Mandant bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars im Misserfolgsfall von sämtlichen Rechtsverfolgungskosten freigestellt wäre, in § 4 Abs. 3 Nr. 2 RVG den Hinweis in der Vergütungsvereinbarung für erforderlich, dass im Fall des Unterliegens Gerichtskosten und gegnerische Kosten dennoch zu tragen sind.[100] Rz. 1...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Anwendung ausländischen Rechts

Rz. 376 Solange eine Ehe- oder LPartsache vor einem deutschen Gericht anhängig gemacht wird, gelten für die Wertberechnung die Vorschriften des § 43 FamGKG. Nach Ansicht der Verfasserin ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in der Regel die Anwendung ausländischen Rechts Spezialkenntnisse des Rechtsanwalts im IPR erfordert. Das Haftungsrisiko des Anwalts ist höher, ebenso...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Freistellungs- oder Zahlungsanspruch?

Rz. 232 Voraussetzung für einen Antrag auf Zahlung (Leistung): Der Mandant hat diesen Betrag bereits an den Rechtsanwalt bezahlt, der Mandant beauftragt den Rechtsanwalt zur Geltendmachung, und der Gegner wurde diesbezüglich in Verzug gesetzt. Ist die Rechnung vom Mandanten nicht bezahlt worden, hat dieser insoweit gegen den Beklagten nur einen Freistellungsanspruch. Allerdi...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Übersicht

Rz. 1 Wichtige gesetzliche Grundlagen zur Abrechnung in Familiensachen sind:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Zeitlicher Aufwand

Rz. 165 In Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG wird allein auf die Kriterien Umfang und Schwierigkeit abgestellt, um eine höhere Gebühr als 1,3 abrechnen zu können. Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, die Geschäftsgebühr zu bemessen. Eine Möglichkeit: Die Gebühr wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG bis 2,5 bemessen. Sodann erfolgt eine...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Zeitpunkt der Bewilligung/Beiordnung

Rz. 24 Ärgernis in der Praxis ist immer wieder der Zeitpunkt einer Entscheidung über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe und/oder Beiordnung des Anwalts. Hier "hängt" nicht nur der Mandant/Auftraggeber sondern auch der anwaltliche Vertreter häufig völlig in der Luft, hat keine Kostensicherheit und trägt ein hohes Kostenrisiko im Falle einer Ablehnung. Dem Rechtssuchend...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / IV. Vertretung erforderlich?

Rz. 24 In § 2 Abs. 1 S. 1 BerHG ist geregelt, dass die Beratungshilfe in der Beratung und, soweit erforderlich, in der Vertretung besteht. In § 2 Abs. 1 S. 2 BerHG wird definiert, wann eine Vertretung als erforderlich anzusehen ist. Der Rechtspfleger muss bereits bei Antragstellung prüfen, ob die Beratung (allein) ausreichend ist oder nicht. Rz. 25 Zitat "2Eine Vertretung ist ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Allgemeines

Rz. 210 Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[142] wurde § 15a RVG eingeführt und § 55 Abs. 5 RVG geändert. Beide Bestimmungen haben große Auswir...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Haftungsfalle Versäumnisbeschluss?

Rz. 551 Während in der Vergangenheit bei begründetem Antrag oft der Anerkenntnisbeschluss gewählt wurde, um die Gebühren niedrig zu halten, ist seit 1.7.2004 festzustellen, dass der Rechtsanwalt im konkreten Fall berechnen muss, ob ein Anerkenntnis- oder Versäumnisbeschluss für seinen Mandanten kostengünstiger ist. Rz. 552 Beispiel Bei einem Anerkenntnisbeschluss fallen auf K...mehr