Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 3. Nichtigkeit des Anwaltsvertrags

Ein Anwaltsvertrag, mit dessen Abschluss der Rechtsanwalt gegen das Verbot verstößt, widerstreitende Interessen zu vertreten (§ 43a Abs. 4 BRAO), ist gem. § 134 BGB nichtig (BGH NJW 2016, 2561 Rn 12). Der Mandant bleibt allerdings trotz Nichtigkeit des Anwaltsvertrags nicht schutzlos. Hat ihm der Anwalt im Rahmen des nichtigen Vertrags Schaden zugefügt, kann er nach § 311 Ab...mehr

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ZAP 22/2015, Berufs-, vergü... / VIII. Gestaltungsmöglichkeiten beim Erfolgshonorar

Abschließend sei ein Blick auf die Fälle geworfen, in denen keine treuhänderisch "blockbare" Summe vom Mandanten oder Dritten vorhanden ist, die der Honorarsicherung dienen kann – oder eine Mischform zwischen diesem Gedanken und dem "reinen" Erfolgshonorar gesucht werden soll. Dies führt dazu, die denkbaren Umrisse einer ausgewogenen Vertragsgestaltung zu skizzieren. Insofer...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 8. Formular für die Tätigkeitsbeschreibung

Frage: Muss die Tätigkeitsbeschreibung auf dem Formular der RAK abgegeben werden oder ist auch ein Fließtext möglich? Die Tätigkeitsbeschreibung kann sowohl auf dem Formular der Kammer eingereicht werden, aber auch im Fließtext, etwa auf dem Briefbogen des Arbeitgebers (und mit der Unterschrift beider). Dann sollten aber alle Elemente übernommen werden. Sinnvoll ist es dabei,...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / VII. Phase 10: Rechtskraft der Scheidung

Die Rechtskraft der Scheidung löst eine Reihe von rechtlichen Konsequenzen aus, auf die der Anwalt seinen Mandanten hinweisen sollte. 1. Gerichtliche Zuständigkeit Die Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache endet. Auch die weitere Anhängigkeit eines abgetrennten Versorgungsausgleichs (s. § 140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG) ändert nichts daran. 2. Ehegattenunterhalt Beim Ehegattenunterhal...mehr

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ZAP 8/2015, Anwaltswechsel: Erstattungsfähigkeit höherer Gebühren

(AG Kleve, Beschl. v. 29.1.2015 – 12 Cs-801 Js 522/12-965/12) • Die nach einem Anwaltswechsel durch eine Gesetzesänderung entstandenen höheren Gebühren sind nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 91 Abs. 2 ZPO als notwendige Auslagen gegenüber der Staatskasse nur dann erstattungsfähig, wenn in der Person des Anwalts ein Wechsel eintreten musste, dessen Ursache nicht in der Sphäre ...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / bb) Vorangegangene außergerichtliche Vertretung

Ist dem Schlichtungsverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die dafür verdiente Geschäftsgebühr aus Nr. 2300 VV RVG nach Vorbem. 2.3 Abs. 6 S. 1 VV RVG auf die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG angerechnet. Die Anrechnung ist jedoch auf die Hälfte der zuvor angefallenen Geschäftsgebühr aus Nr. 2300 VV RVG begrenzt. Darüber hinaus darf kein...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / d) Zwischenergebnis

Die Geschäftsmodelle basieren allein auf der kostenpflichtigen Bereitstellung eines Mediums für die Kontaktaufnahme und Vereinbarung von Mandatsverhältnissen zwischen Rechtssuchendem und Anwalt. Dabei geht die Dienstleistung für die Parteien nicht über das bloße Überlassen der Plattform als technische Verbindung hinaus. Hierin ist folglich auch keine unzulässige Mandatsvermi...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / d) Säumnis und Teilerörterung

Möglich ist ein Mischfall auch dann, wenn im Termin der Gegner säumig und auch nicht anwaltlich vertreten ist, das Gericht aber über einen Teil des Streitgegenstandes mit dem erschienenen Anwalt des Klägers erörtert. Hier ist wiederum zu differenzieren: aa) Erörterung über Teil der Hauptforderung Wird nur über einen Teil der Hauptforderung erörtert, fällt insoweit die 1,2-Term...mehr

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ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / II. Transparenz von AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nicht präzise gefasst und für den Bankkunden nicht durchschaubar sind, bergen grundsätzlich die Gefahr einer Benachteiligung in sich. Der erhebliche Vorteil, den Banken bereits aufgrund ihrer wirtschaftlichen Machtstellung für sich nutzen können, würde nochmals verstärkt, wenn formelhafte Texte Vertragsbestandteil werden, ohne dass man si...mehr

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ZAP 6/2016, Verwaltungsakt ... / 4. Widerruf und Rücknahme

Ein Verwaltungsakt kann rechtmäßig, rechtswidrig, nichtig, wirksam, unwirksam, fehlerfrei oder fehlerhaft sein. Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt kann nach § 49 Abs. 2 VwVfG widerrufen werden. Rechtmäßige nicht begünstigende Verwaltungsakte sind grundsätzlich frei widerrufbar. Ist ein Verwaltungsakt rechtswidrig, kann er zurückgenommen werden. Nicht zuletzt aufgrund der ...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 16. Grundbuchbezogene Vergleiche

Der Richter und die beteiligten Anwälte haben manchmal nur geringe Kenntnisse im Grundbuchrecht, die Vergleiche sind dann mangelhaft (vgl. Zempel NJW 2015, 2859). Das zeigen die folgenden Beispiele. a) Fehlende Einigung K und B waren im Grundbuch als Eigentümer in Erbengemeinschaft eingetragen. Zwecks Auseinandersetzung prozessierten sie vor dem LG und schlossen dort folgenden...mehr

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ZAP 19/2015, Bankenhaftung ... / VI. Fazit

Der Bereich der Kapitalanlage bietet aufgeschlossenen Anwälten ein dankbares und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld, vorausgesetzt, er kann nicht nur mit den einschlägigen Fachgesetzen, ihren Ausführungsbestimmungen und den spezifischen Organisationen innerhalb der Bankengruppen umgehen. Kleine, aber gezielte Anfragen können oft große Wirkung erzeugen. Terminsgebühren kann man b...mehr

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ZAP 10/2017, Die schlüssige... / 2. Fehlerhafte Berechnungen

Die Berechnung der Minderung muss genau erfolgen. Gemindert wird nicht der Gesamtreisepreis, sondern der Tagesreisepreis an jedem Tag, an dem ein Mangel vorliegt. Diese Beträge sind dann zu addieren. Hinweis: Formulierungen, "es sei wegen der dargestellten Mängel der Reisepreis um zumindest x % zu mindern", zeigen eine nicht hinreichende Bearbeitung der Klageschrift. Der Anwa...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / Zusammenfassung

Außergerichtliche Streitschlichtung ist das diesjährige Thema des DAV-Gebührenausschusses beim Deutschen Anwaltstag. Im nachfolgenden Beitrag wird daher die Vergütung des Anwalts in diesen Verfahren dargestellt.mehr

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zfs 8/2016, Brauchen wir ein Angehörigenschmerzensgeld? Ja!

Ich werde nie einen Fall vergessen, der mir als junger Anwalt angetragen wurde. Der Vater einer fünfköpfigen afghanischen Asylbewerberfamilie war auf einem Spaziergang völlig schuldlos von einem total betrunkenen Autofahrer, der die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte, totgefahren worden. Gleichwohl hatten die Hinterbliebenen kaum wirklich durchsetzbare Ansprüche. Ve...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / a) Krankenversicherung des Ehegatten

Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Praxishinweise: Zwar kann durch den – vorrangig abzuziehenden – Krankenvorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2 BGB) der Krankenversicherungsschutz sichergestellt werden. Mit dem Mandanten ist deshalb frühzeitig zu erörtern, ob Kra...mehr

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ZAP 12/2017, Kostenerstattung: Anwaltswechsel aufgrund der Verletzung anwaltlicher Pflichten

(OLG Koblenz, Beschl. v. 4.1.2017 – 14 W 4/17) • Wird ein Anwaltswechsel vorgenommen, weil der bisherige Anwalt (vermeintlich) seine Pflichten verletzt hat, sind die dadurch entstandenen Mehrkosten nicht erstattungsfähig. Diese sind im Innenverhältnis als Schadensersatz gegenüber dem bisherigen Bevollmächtigten geltend zu machen. ZAP EN-Nr. 402/2017 ZAP F. 1, S. 620–620mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / f) Zwischenergebnis

Die von den Anbietern veranlasste Werbung ist berufs- bzw. wettbewerbsrechtlich zulässig. Es bestehen insbesondere keine Bedenken gegen die Bewerbung bei Google AdWords, die Werbung für eine "kostenlose anwaltliche Erstberatung" sowie die Kontaktierung des jeweiligen Interessenten durch den Anwalt.mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / I. Vorbemerkung

Scheidungsverfahren ziehen sich über einen längeren Zeitraum hin. In dieser Zeit treten eine Reihe von rechtlichen Veränderungen ein, über die der familienrechtlich beratende Anwalt gut informiert sein muss, um die sich jeweils an bestimmte Zeitabschnitte anknüpfenden rechtlichen Konsequenzen im Auge zu behalten. Dargestellt werden in einem ersten Teil die Phasen 1 (Trennung...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 3. Aktive Nutzungspflicht

Mit aktiver Nutzung ist die Nutzung für den Postausgang, d.h. für die Versendung von elektronischen Nachrichten aus dem beA, gemeint. Frage: Gibt es für Anwälte eine aktive Nutzungspflicht des beA? Zunächst erscheint eine Begriffserklärung sinnvoll, um diese Frage umfänglich beantworten zu können. Dabei erfolgt eine Beschränkung der Darstellung auf die ZPO, korrespondierende V...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / a) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung

Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines Teils der Klageanträge angezeigt, so ergeht i.Ü. ein Versäumnisurteil. Es entsteht dann eine 0,5-Terminsgebühr (Anm. Abs. 1 zu Nr. 3105 VV RVG) aus dem Wert, nach dem das Versäumnisurteil ergeht, und eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) aus dem restlichen Wert, über den der Termin stattfindet. Be...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 7. Einstellung nach Abtrennung

Kommt es zu einer Verfahrenstrennung, liegen ab dann zwei verschiedene Angelegenheiten vor, so dass der Anwalt die Zusätzliche Gebühr in jedem Verfahren verdienen kann. Möglich ist es dabei auch, dass die Zusätzliche Gebühr in allen Verfahren anfällt. AG Tiergarten, Beschl. v. 4.3.2016 – (431 Ls) 286 Js 945/15 (22/15): Die Zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV RVG fällt auch dann an...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / I. Vorbemerkung

Scheidungsverfahren ziehen sich über einen längeren Zeitraum hin. In dieser Zeit treten eine Reihe von rechtlichen Veränderungen ein, über die der familienrechtlich beratende Anwalt gut informiert sein muss, um die sich jeweils an bestimmte Zeitabschnitte anknüpfenden rechtlichen Konsequenzen im Auge zu behalten. Dargestellt wurden in einem ersten Teil die Phasen 1 "Trennung...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 3. Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG war umstritten, ob die Terminsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren in analoger Anwendung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG anfallen konnte, wenn ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde. Der Gesetzgeber hatte zunächst eine der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG entsprechende Regelung in Nr. 3106 VV RVG vergessen. Mit der...mehr

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ZAP 2/2016, Umgangsrecht / VIII. Ausschluss des Umgangsrechts

Das Umgangsrecht kann nur eingeschränkt werden, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 S. 1 BGB). Im Hinblick auf die Bedeutung des elterlichen Grundrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG ist eine Versagung des Umgangs nur dann zulässig, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam beg...mehr

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ZAP 10/2016, Versäumung der Berufungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden

(BGH, Beschl. v. 3.12.2015 – V ZB 72/15) • Eine konkrete Anweisung des Anwalts im Einzelfall macht nur dann allgemeine organisatorische Regelungen obsolet, wenn diese durch die Einzelanweisung ihre Bedeutung für die Einhaltung der Frist verlieren (vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.2003 – V ZB 28/03, NJW 2004, 367). ZAP EN-Nr. 370/2016 ZAP 10/2016, S. 514 – 515mehr

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ZAP 15/2016, Bundesjustizministerium will Urteilsverkündungen live aus dem Gerichtssaal

Ende Mai hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte“ vorgelegt. Bis zum 8.7.2016 sollte die Stellungnahme der Beteiligten erfolgen. Ein Grund für die gerade einmal vier bis fünf Woc...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Verteidigung oder Beratung

Eine Bürgerin dieses Landes erhält von der Polizeidirektion Chemnitz im Jahre 2013 eine Vorladung, in der ihr eine Rechtsverletzung, nämlich eine Beleidigung, vorgeworfen wird. Sie ist klug genug, einen Verteidiger zu konsultieren, der ein erstes Gespräch führt, was jedoch wenig Aufklärung bringt und sodann – wie üblich – mit Hilfe der erteilten Verteidigervollmacht Aktenein...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 3. Zerrüttetes Vertrauensverhältnis

Kommt es im Verlauf des Verfahrens zu einer nicht mehr heilbaren Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger, kann die Rücknahme der Bestellung angezeigt sein (ausführlich hierzu Hellwig/Zebisch NStZ 2010, 602). Die Anforderungen hierfür sind jedoch hoch. Der bloße Wunsch des Angeklagten, künftig von einem anderen Rechtsanwalt vertre...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / c) Unverzügliche Bestellung

Der Pflichtverteidiger ist nach § 141 Abs. 3 S. 4 StPO "unverzüglich" zu bestellen. Das bedeutet nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB grundsätzlich, dass der Pflichtverteidiger "ohne schuldhaftes Zögern" beigeordnet werden muss (vgl. dazu Heydenreich StraFo 2011, 263, 264; D. Herrmann StraFo 2011, 133, 136 f.; Jahn, a.a.O., S. 275, 288; ders. StraFo 2014, 177, 182, 1...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / II. Überblick

Die §§ 46 ff. BRAO schaffen nunmehr die Grundlage für ein völlig neues System der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Neben der Klarstellung, dass auch der angestellte Rechtsanwalt bei einem anwaltlichen Arbeitgeber als Rechtsanwalt tätig ist (§ 46 Abs. 1 BRAO), gibt es nun ausdrücklich den Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), der für seinen nichtanwaltlichen Arbeitgeber (§ 46...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / c) Zugesagte Kostenobergrenze

Einen nicht ganz alltäglichen Einwand hatte der Mandant im Fall des OLG Koblenz (RVGreport 2016, 56 [Hansens]) gegenüber dem Vergütungsfestsetzungsantrag seiner Rechtsanwältin erhoben. Er hat nämlich geltend gemacht, ihm sei von der Anwältin mitgeteilt worden, dass Kosten über 1.050 EUR hinaus nicht entstehen würden. Hierzu hatte er den Text einer E-Mail vorgelegt, aus der s...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Beschwerde

Aufgrund der allgemeinen Verweisung in § 11 Abs. 2 S. 3 RVG auf die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung betreffend die Kostenfestsetzung gelten auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren die die Beschwerde betreffenden Vorschriften der VwGO. Danach ist gegen die Entscheidung des Richters gem. § 151 S. 3 i.V.m. § 147 Abs. 1 S. 1 VwGO die Beschwerde gegeben. Da nach § 1...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 8. Rechtsprechung und Literatur

Sowohl das OLG Brandenburg als auch das OLG Oldenburg sind somit zu der Auffassung gelangt, dass den Verfahrensbevollmächtigten der jeweiligen Antragstellerseite die Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG angefallen ist. Beide Gerichte haben die Rechtsbeschwerde gegen ihre Entscheidung mit der Begründung nicht zugelassen, die Rechtsfrage sei durch den ...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / ee) Rückfestsetzung trotz Aufrechnung

Die Aufrechnung des Klägers gegen den im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.6.2014 titulierten Kostenerstattungsanspruch des Beklagten i.H.v. 231,25 EUR mit einer Gegenforderung aus einem anderen Rechtsverhältnis hat gem. § 389 BGB dazu geführt, dass beide Forderungen (also der Kostenerstattungsanspruch des Beklagten einerseits und die Gegenforderung des Klägers andererseits)...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / b) Fall des OLG Hamm

Im Fall des OLG Hamm (Beschl. v. 21.6.2016 – 28 W 14/16) lag der dem Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren zugrunde liegende Sachverhalt etwas anders. In jenem Fall hatte die Antragstellerin im Jahr 2011 ein Neufahrzeug vom Typ VW Polo Trendline 1,6 l TDI zum Preis von knapp 20.000 EUR gekauft. Im Oktober 2015 hatte die Antragstellerin erfahren, dass ihr Fahrzeug vom sog. A...mehr

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ZAP 18/2016, Anwaltsmagazin / Rückwirkende Befreiung der Syndikusanwälte von der Rentenversicherungspflicht

Mit seinen Entscheidungen vom 3.4.2014 hat das Bundessozialgericht (BSG) grundsätzliche Rechtsfragen zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten aufgeworfen, die zunächst den Gesetzgeber und nun auch das BVerfG beschäftigt haben. Nachdem die Rechtsmaterie durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte" (BGBl I 2015, S. 2517; s. dazu auch ausführlich...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / 3. Beispiele

Beispiel 1: Gegen den Betroffenen wird am 1.8.2015 ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO (Verbot des Telefonierens im Straßenverkehr) eingeleitet und eine Geldbuße von 60 EUR festgesetzt. In dem Bußgeldverfahren wird er von Rechtsanwalt R verteidigt. Rechtsanwalt R rechnet nach den neuen Gebührenstufen ab. Es entstehen also die Gebühren nach den n...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / b) Umbeiordnung und Mehrkosten

Das LG Bielefeld befasst sich im Beschluss vom 7.9.2016 (8 Qs 379/16 VIII, StRR 11/2016, S. 2 [Ls.]) mit der in der Praxis häufigen Frage der "Umbeiordnung" und zwar, wenn im Beiordnungsverfahren das Anhörungsrecht des Beschuldigten verletzt worden ist. Das Beiordnungsverfahren war wie folgt abgelaufen: Der Angeklagte war ein der deutschen Sprache nicht kundiger Ausländer. I...mehr

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ZAP 1/2016, Der schuldlose Betrug der Rechtsprechung und -wissenschaft?

Galbraith, einer der weltweit renommiertesten Nationalökonomen des 20. Jahrhunderts und Berater mehrerer US-Präsidenten hat ein Werk mit dem Titel "Die Ökonomie des unschuldigen Betrugs – Vom Realitätsverlust der heutigen Wirtschaft" vorgelegt. Er führt darin aus, dass die herrschende Meinung und die Wirklichkeit ständig auseinanderklaffen. Letztlich komme es nur auf die Wir...mehr

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ZAP 6/2016, Verwaltungsakt ... / 6. Praxishinweise: Klagemöglichkeiten aus öffentlich-rechtlichen Verträgen

Der Grundsatz pacta sunt servanda gilt auch für öffentlich-rechtliche Verträge. Gleichwohl sind die Klagemöglichkeiten vielfältig. Die Rechtswegzuständigkeit der Verwaltungsgerichte für Klagen aus öffentlich-rechtlichen Verträgen ergibt sich im Umkehrschluss aus § 40 Abs. 2 S. 1 VwGO. Für Ansprüche aus c.i.c. war die Zuständigkeit nach der Neufassung des § 40 VwGO zunächst st...mehr

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ZAP 18/2016, Verfassungswidrigkeit des Regierungsentwurfs zum Bauvertragsrecht?

Der Entwurf der Bundesregierung zum Bauvertragsrecht vom 18.5.2016 (BT-Drucks 18/8486) befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Nach erster Lesung im Bundestag am 10.6.2016 und einer Stellungnahme des Bundesrats wurden am 22.6.2016 Sachverständige im Rechtsausschuss angehört. Mit Inkrafttreten des Gesetzes rechnet man im Jahr 2017. Heftig umstritten ist dabei insbeso...mehr

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ZAP 15/2015, Wer ist Querulant im Rechtssinne?

Es kann des Guten zu viel sein. Auch für die höchstrichterliche Rechtsprechung gilt diese Volksweisheit. Liest man unbefangen in den Beitrag "Rechtliches Gehör für Querulanten" (ZAP Anwaltsmagazin 9/2015, S. 456) hinein, erweckt dies die amüsierliche Erwartung, in den Genuss einer lesenswerten Justizposse zu kommen: Ein hyperaktiver Vielprozessierer oder fehdegestimmter Bürg...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 2. Schutz von Geheimnissen bei Outsourcing von Dienstleistungen

Am 15.2.2017 hat die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen (BR-Drucks. 163/17) ein weiteres, auch das anwaltliche Berufsrecht betreffendes Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Berufsgeheimnisträger sind bei ihrer beruflichen oder dienstlichen...mehr

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ZAP 8/2015, Streitverkündun... / III. Kritische Würdigung der Entscheidung

Nach meiner Überzeugung gibt diese Entscheidung allerdings für die Fälle der Alternativhaftung in dieser Form nichts her. Der VI. Senat führt dort aus: "Kommen mehrere Personen als Schädiger in Betracht, so ist es allerdings in der Regel das Risiko des Klägers, ob er den richtigen oder den falschen verklagt, denn er verstößt gegen seine Pflicht zur Minderung des Schadens (§ ...mehr

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ZAP 12/2017, Von der Rundfunkgebühr zur Fernsehsteuer

Jeder, der ein Auto hält (und meist auch selber fährt), zahlt dafür selbstverständlich eine staatliche Kfz-Steuer (§ 1 KraftStG). Kaum ein Steuerpflichtiger regt sich darüber auf. Leistung und hoheitliche Gegenleistung empfinden die meisten als halbwegs fair. Bis vor einigen Jahren wurde mit der Forderungserhebung für eine andere (staatsvertraglich verordnete) "Leistung" ähnl...mehr

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ZAP 16/2016, Oberste Gerichtshöfe – ineffektive Rechtsschutzinstanz?

Sind mehr als 20.000 EUR (noch) im Streit (Wert der Beschwer für eine Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 26 Nr. 8 EGZPO), gibt es in der Zivilgerichtsbarkeit i.d.R. einen dreistufigen Gerichtsaufbau, der beim BGH endet. Ebenso endet der Instanzenzug in Strafsachen beim BGH, sofern das LG Eingangsinstanz war. Eine Kontrolle durch den BGH erscheint damit in den wesentlichen Fäll...mehr

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ZAP 2/2015, Teppichkauf in Anatolien – Widerruf nach deutschem Recht?

Die meisten der jährlich mehr als vier Millionen deutschen Türkei-Urlauber kommen irgendwann an einem Teppichladen in Istanbul, Antalya oder Izmir vorbei. "Kommen Sie herein, nur schauen, nicht kaufen!" Eine halbe Stunde später ist der Kaufvertrag dann doch unterschrieben – für knappe tausend Euro vielleicht kein Schnäppchen, aber schön sieht er schon aus, der handgeknüpfte ...mehr

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ZAP 13/2015, Rechtsschutzlücken bei der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO)

Bekanntlich kann seit dem 27.10.2011 (Gesetz vom 21.10.2011 BGBl I, S. 2082) gegen sog. einstimmige Zurückweisungsbeschlüsse Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Das ist eine Verbesserung gegenüber dem früheren Rechtszustand, bei dem der Rechtssuchende solchen Zurückweisungsbeschlüssen hilflos ausgeliefert war (vgl. Reinelt, Die unendliche Geschi...mehr

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ZAP 7/2015, Äpfel und Birnen

"Öffentlich wird über eine Überlastung der Gerichte lamentiert – dabei schwimmen der Ziviljustiz die Fälle davon wie nie zuvor." Mit diesem dem Bremer Rechtsprofessor Calliess zugeschriebenen Zitat wird ein vor kurzem in der "FAZ" erschienener Beitrag mit dem Titel "Den Gerichten schwimmen die Fälle weg" und dem Untertitel "Kuriose Entwicklung: Justiz beklagt Überlastung, dab...mehr