Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.4 Beantragung einer Beistandschaft und deren Bedeutung

Rz. 7 Das Jugendamt muss die Mutter auf die Möglichkeit hinweisen, gemäß § 1712 BGB eine Beistandschaft zu beantragen. Diese hat ihrerseits die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als Aufgabenbereiche (vgl. dazu die Kommentierung zu § 55 Rz. 3 bis 8). Es handelt sich nach dem Wortlaut sowie der Intention der Vorschrift ausschließlich um e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.1.1 Rechtmäßige Hilfegewährung

Rz. 3 Die Kostenerstattung beschränkt sich auf solche Kosten, die der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII entsprechen. Die Erstattungspflicht des zur Kostenerstattung verpflichteten Trägers umfasst somit alle Leistungen, die dem Hilfe gewährenden Träger in rechtmäßiger Anwendung des SGB VIII entstanden sind. Aufgewendete Kosten i. S. d. § 89f Abs. 1 Satz 1 sind solche A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn

Leitsatz Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 38 Abs. 1 Sätze 1 und 3, Abs. 3 Satz 1, § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 12 Abs. 2, § 14 Abs. 2 Nr. 9, § 51 BRAO Sachverhalt Die Klägerin war im Haftungszeitraum (2008 bis 2011) eine GbR. Gesellschaf...mehr

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AGS 3/2016, Vergütung des Anwalts bei vorbereitender Akteneinsichtnahme

Leitsatz Eine vorbereitende Akteneinsicht durch den Anwalt führt nicht zur Entstehung der Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV, wenn die Akteneinsicht ausschließlich zur Beratung dient und es zum Betreiben eines Geschäfts, also zu einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit, nicht kommt. Die Beratungsgebühr gem. Nr. 2501 VV deckt sämtliche mit der Beratung zusammenhängenden T...mehr

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AGS 3/2016, Vergütung des A... / 1 Sachverhalt

Der Antragstellerin wurde in der Angelegenheit "Beratung wegen Führerschein (Strafbefehl)" ein Beratungshilfe-Berechtigungsschein mit der Maßgabe erteilt, dass die rechtliche Beratung und – soweit erforderlich – die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bewilligt werde und dass sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Straf- und Bußgeldsachen auf die Beratung beschränke. Der An...mehr

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AGS 3/2016, Vergütung des A... / Leitsatz

Eine vorbereitende Akteneinsicht durch den Anwalt führt nicht zur Entstehung der Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV, wenn die Akteneinsicht ausschließlich zur Beratung dient und es zum Betreiben eines Geschäfts, also zu einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit, nicht kommt. Die Beratungsgebühr gem. Nr. 2501 VV deckt sämtliche mit der Beratung zusammenhängenden Tätigkeit...mehr

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AGS 3/2016, Vergütung des A... / 2 Aus den Gründen

1. Die vom AG zugelassene Beschwerde des Anwalts ist zulässig gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG. Soweit der Anwalt die Beschwerde nicht nur ausdrücklich im eigenen Namen, sondern auch im Namen der Antragstellerin erhoben hat, ist von einem offensichtlichen Versehen auszugehen, da der Vergütungsanspruch ausschließlich dem Beratungshilfe leistenden Anwalt zusteht und nur er...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung eines Rechtsanwalts im familienrechtlichen Vermittlungsverfahren

Leitsatz Ist dem Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG ein mit anwaltlicher Unterstützung erarbeiteter, familiengerichtlich gebilligter Umgangsvergleich vorausgegangen, dessen Umsetzung sich im Hinblick auf das Verhalten des anderen Elternteils als schwierig darstellt, so kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vermittlungsverfahren nicht mit der Begründung versagt w...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsvermittlungsverfahren

Leitsatz Über den Wortlaut des § 78 Abs. 2 FamFG hinaus zu berücksichtigende Umstände wie in der Person des antragstellenden Kindesvaters liegende subjektive Umstände, der an einer depressiven Störung litt und leidet, daher seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und wegen dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnahm, die erst kurz vor dem T...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / VI. Zusammenfassung und Ausblick

Nicht immer hat die Mehrheit recht, in diesem Falle aber schon, weil sie zwingende Logik auf ihrer Seite hat. Mit dem 28. Zivilsenat des OLG Hamm und seinem vormaligen Vorsitzenden Fahrendorf und gegen den IX. Zivilsenat des BGH und seinen Vorsitzenden Kayser können zwei Angelegenheiten nur dieselbe oder die nicht-selbe sein; ein Drittes gibt es nicht – kluge und wahre Worte...mehr

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AGS 3/2016, Vergütung des A... / 3 Anmerkung

Letztlich kam es auf die umfangreichen Ausführungen nicht an, da in Strafsachen Beratungshilfe nur für eine Beratung gewährt werden kann[1] und auch nur dafür gewährt worden war. Unabhängig davon, ob hier bereits eine Geschäftstätigkeit vorgelegen hätte, wäre diese aus der Landeskasse nicht zu vergüten gewesen. Abgesehen davon ist die Entscheidung auch zutreffend. Auch im Rah...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung eine... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 76 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und im Übrigen gem. §§ 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Kindesvaters hat auch in der Sache Erfolg. Der im Tenor näher bezeichnete Beschluss des AG, mit dem dieses den Antrag des Kindesvaters, ihm im Anschluss an den zum Verfahren des AG geschlossenen, gerichtlich gebilligten Vergleich zur Regelun...mehr

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AGkompakt 3/2016, Die doppe... / II. Fälle der doppelten Terminsgebühr

Auch Hauptbevollmächtigter kann Terminsgebühr verdienen Dadurch, dass ein Terminsvertreter beauftragt wird, ist aber nicht ausgeschlossen, dass auch in der Person des Hauptbevollmächtigten der Gebührentatbestand der Terminsgebühr erfüllt wird. Hier sind zahlreiche Fälle denkbar. Teilnahme an Beweistermin Eine Terminsgebühr für den Hauptbevollmächtigten kann z.B. anfallen, wenn ...mehr

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AGS 3/2016, Unterschiedlich... / 3 Anmerkung

Wird nachträglich die Abänderung einer nach § 17 Nr. 4 Buchst. c) RVG ergangenen Entscheidung beantragt, handelt es sich zwar auch gegenüber der Hauptsache um eine selbstständige Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG). Ein Verfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. c) RVG und ein Abänderungsverfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG stellen jedoch nach § 16 Nr. 5 RVG nur eine Angele...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung eine... / 1 Aus den Gründen

1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das FamG zurückverwiesen. Der Antragstellerin kann die beantragte Verfahrenskostenhilfe nicht mit der Begründung versagt werden, die Beiordnung eines Rechtsanwalts sei nicht geboten gewesen. Abgesehen davon, dass mit dieser Begründung ledigl...mehr

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AGS 3/2016, Verschiedene An... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, dem Kläger stehe gegen die Beklagte dem Grunde nach wegen der rechtswidrigen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts für die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung unstreitig ein Schadensersatzanspruch zu. Entgegen der Auffassung des AG handele es sich bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Unterlassung, Gege...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung eine... / Leitsatz

Ist dem Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG ein mit anwaltlicher Unterstützung erarbeiteter, familiengerichtlich gebilligter Umgangsvergleich vorausgegangen, dessen Umsetzung sich im Hinblick auf das Verhalten des anderen Elternteils als schwierig darstellt, so kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Vermittlungsverfahren nicht mit der Begründung versagt werden, s...mehr

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zfs 3/2016, Voraussetzungen... / 3 Anmerkung:

Die klagenden Rechtsanwälte sind hier zwischen alle Stühle gefallen, weil sie die Vereinbarung vom 16.11.2012 nicht sorgfältig abgefasst haben. Als Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG war sie nicht formfrei (siehe § 3a Abs. 1 S. 4 RVG), sondern sie unterlag den Formerfordernissen des § 3a Abs. 1 RVG, weil sie auch anwaltliche Geschäftstätigkeit abgegolten hat. Als...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung nach... / 2 Aus den Gründen

Die nach den §§ 76 Abs. 2, 111 Nr. 10 FamFG, 127 Abs. 2 ZPO, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. 1. Der Senat geht von der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde aus. Nach dem Akteninhalt ist nicht feststellbar, dass und wann das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 16.6.2015 zugestellt worden ist. Nach dem Empfangsbekenntnis vom 26.6.2015 i...mehr

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AGS 3/2016, AGS 3/2016

Auch dieses Heft bietet wieder eine Vielzahl interessanter Entscheidungen. Bemerkenswert ist die Entscheidung des BGH (S. 114), wonach die Verfolgung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen anlässlich derselben Persönlichkeitsverletzung jeweils eigene Angelegenheit darstellt. Gleich zweimal hatte sich das OLG Hamburg mit der Terminsgebühr im schri...mehr

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AGkompakt 3/2016, Die doppe... / IV. Fazit

Aufgrund des Gebührensystems des RVG ist es durchaus möglich, dass sowohl der Terminsvertreter als auch der Hauptbevollmächtigte eine Terminsgebühr verdient. Für die Erstattungsfähigkeit kommt es darauf an, ob die Mehrkosten des Terminsvertreters einschließlich der zusätzlichen Terminsgebühr die ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten um nicht mehr als 10 % übersteige...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung eine... / Leitsatz

Über den Wortlaut des § 78 Abs. 2 FamFG hinaus zu berücksichtigende Umstände wie in der Person des antragstellenden Kindesvaters liegende subjektive Umstände, der an einer depressiven Störung litt und leidet, daher seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und wegen dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnahm, die erst kurz vor dem Termin be...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / a) Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Verjährung ergeben sich seit Aufhebung der Sonderregel des § 1378 Abs. 4 BGB zum 1.1.2010 aus den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195 ff. BGB.[1] Zeitlich unterliegt die Zugewinnausgleichsforderung der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, sie verjährt also, wie früher, in drei Jahren. Allerdings beginnt die Frist nicht mehr von eine...mehr

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FF 3/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Wie bekannt, wurde zum 1.1.2015 die Anwaltsfortbildungsdauer gemäß § 15 Abs. 3 Fachanwaltsordnung von 10 auf 15 Zeitstunden erhöht. Man durfte gespannt sein, wie sich das DAI entscheiden würde: Belässt es das Fachinstitut im Rahmen seiner Arbeitstagung weiterhin bei lediglich 10 Fortbildungsstunden, hängt es die Mehrstunden der Jahresarbeitstagung an oder widmet es den 5 Meh...mehr

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zerb 3/2016, Sozialhilferegress bei Erbfall und Schenkung

Gudrun Doering-Striening zerb verlag, 1. Auflage 2015, 482 Seiten, gebunden, 69,– EUR ISBN 978-3-941586-06-2 Das von Frau Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening in erster Auflage verfasste Buch besetzt praxisorientiert die Schnittstelle zwischen sozialhilferechtlichem Nachranggrundsatz einerseits und dem Zufluss bzw. Abfluss von Vermögen durch Schenkung und Erbfall andere...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / II. Vorüberlegungen und Begrifflichkeiten

Um bei der Lektüre von Gesetzen, Urteilen und Kommentierungen nicht sofort in die Irre zu gehen, ist es zunächst unumgänglich zu vergegenwärtigen, dass es eine Mehrzahl von Vorschriften über den "Wert" mit je unterschiedlichem Regelungsziel und Reglungsinhalt gibt. Selbst langjährig erfahrenen Zivilrichtern ist nicht zwangsläufig bewusst, oder wird es erstmals in einem "Pann...mehr

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AGS 3/2016, Keine Terminsge... / Leitsatz

Ergeht eine Kostenentscheidung im schriftlichen Verfahren, löst dies für die beteiligten Anwälte keine Terminsgebühr aus. OLG Hamburg, Beschl. v. 2.12.2015 – 8 W 117/15mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / 1. LG Münster v. 29.3.2011 – 4 O 199/10 /OLG Hamm v. 8.11.2011 – I-28 U 89/11

a) Als erstes Gericht entschied das LG Münster in Kammerbesetzung zugunsten der klagenden Sozietät. Es prüfte für die Frage, ob die Vertretung in den 17 bzw. 150 Prozessrechtsverhältnissen "dieselbe" Angelegenheit darstellte oder nicht, die drei Kriterien des und verstand letzteren, den Leitsatz der Entsc...mehr

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AGS 3/2016, Kostenteilung b... / 3 Anmerkung

Mit der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 4 zu Nr. 4141 VV ist durch das 2. KostRMoG ein weiterer Tatbestand der Zusätzlichen Gebühr eingeführt worden. Geregelt wird hier der Fall der Entscheidung über einen Einspruch gegen einen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung. Ist gegen den Beschuldigten ein Strafbefehl ergangen, so kann der Einspruch dagegen auf die Höhe der verhängten Tagessätze bes...mehr

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zfs 3/2016, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Das BG hat einen aus vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage folgenden Honoraranspruch der Kl. für die Monate August und September 2013 mit Recht verneint … ." [7] 1. Die Vergütungsvereinbarung unterliegt den Formerfordernissen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG. Das BG hat den der Kl. erteilten Auftrag dahin ausgelegt, dass er auch nach Nr. 2300 VV RVG zu vergütende...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.1 Allgemeines

Rn 19 Die Anmeldung stellt eine Verfahrenshandlung dar. Mit ihr beantragt der Gläubiger, zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen zu werden. Rn 20 Für das Anmeldeverfahren ist regelmäßig keine Prozesskostenhilfe zu gewähren. Da das Insolvenzverfahren dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegt und zahlreiche Fürsorgepflichten von Insolvenzgericht und -verwalter normiert, is...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / IV. Randbemerkungen zur Meinungsdurchsetzung im Schrifttum

Im oben III. 8. geschilderten Verfahren wurden die zu III. 3. a) und 4. a) geschilderten Urteile von den Prozessgegnern des Autors als "Literaturverweis" eingebracht, und zwar aus dieser Zeitschrift.[7] An der Veröffentlichung war dreierlei bemerkenswert:mehr

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zerb 3/2016, Der deutsch-si... / 3. Electronic filing checklist

Nachdem die Antragsschrift elektronisch eingereicht wurde, wird der Erbsache ein vorläufiges Aktenzeichen zugeteilt und eine Liste mit weiteren einzureichenden Dokumenten (supporting documents) generiert (sog. electronic filing checklist). Bei diesen Dokumenten handelt es sich in der Regel um folgende:mehr

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zerb 3/2016, Der deutsch-si... / 3. Zeugen als Begünstigte

Ausweislich Sec. 10 WA sollte ferner darauf geachtet werden, dass die jeweiligen Zeugen oder deren Ehepartner selbst nicht Begünstigte der letztwilligen Verfügung sind. Andernfalls ist die Verfügung bezüglich des Erbanteils der Zeugen unwirksam. Es empfiehlt es sich daher regelmäßig, die letztwillige Verfügung von Unbeteiligten (Vermögensverwalter, Anwälte etc.) bezeugen zu ...mehr

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AGS 3/2016, Kosten des vom ... / 2 Anmerkung

Entweder war der erschienene Anwalt Terminsvertreter der Partei: Dann ist für ihn eine 0,65-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100 VV und eine 1,2-Terminsgebühr nach den Nrn. 3402, 3104 VV entstanden. Oder er war Vertreter des Prozessbevollmächtigten: Dann ist für diesen nach § 5 RVG eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV angefallen. So oder so ist also die Terminsgebühr entstand...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / I. Einleitung

Grundmodell des deutschen Prozessrechtes ist das Zwei-Personen-Streitverhältnis. Das Recht fingiert die Gleichsetzung der juristischen Person mit der natürlichen, eine der größten und erfolgreichsten Abstraktionsleistungen, die seit dem römischen Recht auf uns gekommen sind, und unterstellt damit formale Gleichheit jeden Bürgers, auch des ärmsten Obdachlosen, mit einem DAX- ...mehr

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FoVo 3/2016, Pfändung der Anwaltsvergütung aus der Staatskasse

Rechtsanwälte sind nicht nur Rechtsdienstleister, sondern können (auch) als Schuldner in Betracht kommen. Neben den Vergütungsansprüchen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag des Rechtsanwalts mit seinen konkret als Drittschuldner zu benennenden Mandanten können auch die Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse aus Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gepfändet werden. Hier ist...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / III. Die Verfahrensserie und ihre Ergebnisse im Einzelnen

Der Autor war von 2006 bis 2015 mit der Führung von zwei Umfangsverfahren betraut, in welchen die von ihm vertretenen Publikumsgesellschafter zweier Immobilienfonds des Berliner Sozialen Wohnungsbaus Schadenersatzansprüche wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen und aus Delikt gegen die Prospektherausgeberin – zugleich Erbbaurechtsgeberin der Fondsgrundstücke –...mehr

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / 5. Prozessorganisation

Abschließend möchte ich an dieser Stelle kurz noch einige Bemerkungen zur Organisation des Verfahrens machen, die nicht explizit zivilverkehrsprozessspezifischer Natur sind, aber das Zeitmanagement der Gerichte und damit auch das der Anwälte betreffen: a) Warum wird beispielsweise ein früher erster Termin – ohne vorherige Hinweise zur Sach- und Rechtslage – angeordnet, wenn e...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung nach... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner die Herausgabe von Schmuck. Der Antragsgegner tritt dem Begehren entgegen. Auf entsprechenden Antrag hatte das FamG dem Antragsgegner unter Beiordnung seines seinerzeitigen Verfahrensbevollmächtigten, des Herrn Rechtsanwalts P (im Folgenden: seinerzeitiger Verfahrensbevollmächtigter), ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Mit...mehr

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AGS 3/2016, Keine Festsetzu... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hat nach der Kostengrundentscheidung des OLG die den Beklagten im Berufungsverfahren entstandenen Kosten zu tragen. Allerdings besteht der Kostenerstattungsanspruch nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO nur in dem Umfang, in dem den Beklagten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten entstanden sind. a) Das Entstehen einer festsetzungsfähigen Verfahrensgebüh...mehr

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AGS 3/2016, Unterschiedlich... / 1 Sachverhalt

Im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO war der Antragsteller unterlegen und hatte die Kosten des Verfahrens zu tragen. Später hat er erfolgreich eine Abänderung nach § 80 Abs. 7 VwGO beantragt. Die Kosten des Abänderungsverfahrens wurden der Antragsgegnerin auferlegt. Der Antragsteller hat daraufhin die ihm im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO entstandenen Kosten zur Festsetzung an...mehr

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zfs 3/2016, Terbille/Höra: Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, C.H. Beck, 3. Auflage 2013, 1.938 Seiten, 159 EUR, ISBN 978-3-406-63671-4

Das Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht hat mit seiner dritten Auflage ein ganzes Paket an Änderungen und Neuerungen zu verkraften gehabt. Der wohl größte Schritt war der erforderliche Wechsel des Herausgebers vom verstorbenen Prof. Dr. Terbille zu Herrn Dr. Höra. Dieser Wechsel ist erfreulich gut gelungen. Das Gesamtkonzept und dessen Umsetzung wurden beibehalten. ...mehr

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AGkompakt 3/2016, Die doppe... / I. Ausgangslage

Terminsvertreter erhält hälftige Verfahrensgebühr und volle Terminsgebühr Wird im Namen der Partei für einen auswärtigen Termin ein Terminsvertreter beauftragt, so rechnet der Prozessbevollmächtigte nach den Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV ab und der Terminsvertreter nach den Gebühren der Nrn. 3401 ff. VV. In der Regel bleibt es bei einem oder zwei Terminen, die der Terminsvert...mehr

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zfs 3/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 64. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Essen / Welcome Hotel Termine: Baustein 1: 7.4.2016 – 9.4.2016; Baustein 2: 28.4.2016 – 30.4.2016; Baustein 3: 19.5.2016 – 21.5.2016; Baustein 4: 9.6.2016 – 11.6.2016; Baustein 5: 23.6.2016 – 25.6.2016; Baustein 6: 7.7.2016 – 9.7.2016 Gebühr: 1.865 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/FORUM Ju...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / 9. Endstand:

2 : 1 bei den Ober-, 3 : 4 bei den Land- und 3 : 1 bei den Amtsgerichten in der Frage, ob "je eine" oder "insgesamt eine" Angelegenheit vorlag, mithin – will man nicht gewichten – 8 : 6 insgesamt. Nach Verfahren: in vier der acht Verfahren setzten die Prozessbevollmächtigten den von ihnen unter der Annahme je eigener (verschiedener) Angelegenheiten berechneten Vergütungsansp...mehr

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AGS 3/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung ist nicht zu gering angesetzt worden. 1. Die Erstattungspflicht der Staatskasse nach den §§ 45 ff. RVG ist streng akzessorisch, d.h. sie besteht hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände nur in demjenigen Umfang, in dem der Mandant selbst einer entsprechenden Vergütungsverpflichtung unterliegt....mehr

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AGS 3/2016, Unterschiedlich... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 165, 151 VwGO zulässige Erinnerung ist begründet. Zwar weist die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle im angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss zutreffend darauf hin, dass nach § 16 Nr. 5 RVG das Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und jedes Verfahren auf deren Abänderung oder Aufhebung gebührenrechtlich dieselbe Angelegenhei...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung nach... / Leitsatz

Ein triftiger Grund für den Wechsel des im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts ist dann glaubhaft gemacht, wenn der Beteiligte seinem bisherigen Verfahrensbevollmächtigten vorwirft, ihn zu wahrheitswidrigen Angaben im Rahmen einer gerichtlichen Anhörung gedrängt zu haben. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes für einen Wechsel des beigeord...mehr

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zfs 3/2016, Zustellung nur ... / 2 Aus den Gründen:

"Der zulässigen Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft bleibt der Erfolg in der Sache versagt. Das Amtsgericht hat zu Recht angenommen, dass Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Die Verfolgung der vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt nach drei Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage, erhoben worden ist, dan...mehr