Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Kein Verschulden

Rz. 442 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle setzt weiter voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne Verschulden des Arbeitnehmers eingetreten ist, § 3 Abs. 1 EFZG. Ein Verschulden schließt die Entgeltfortzahlung aus. Verschulden meint ein Verhalten, bei dem es sich um einen groben Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen handelt.[1070] ...mehr

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§ 5 Urlaub / A. Allgemeines

Rz. 1 Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte haben, genauso wie Vollzeitbeschäftigte, einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der nicht nach Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung unterscheidet, sondern an die Arbeitnehmereigenschaft anknüpft. Es bedarf insoweit keines Rückgriffs auf das Dis...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / uu) Widerspruch und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch, § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 810 Bei einer ordentlichen Kündigung, der der BR widersprochen hat, kann der gekündigte Arbeitnehmer, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses seine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen auch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus verlangen. Voraussetzung für diesen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch ist der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Kein Zurückbehaltungsrecht

Rz. 1314 Liegen die Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs des Arbeitgebers vor, kann der Arbeitgeber von dem Arbeitnehmer jederzeit auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses die Rückgabe der anspruchsbefangenen Gegenstände verlangen. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer die Gegenstände für die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung benötigt;[2978] al...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Abfindungskündigung, § 1a KSchG

Rz. 76 § 1a KSchG regelt einen gesetzlichen Abfindungsanspruch für den Fall einer arbeitgeberseitigen Kündigung (§ 623 BGB), die auf betriebliche Gründe gestützt wird und bestimmten formellen Anforderungen genügt, sofern der Arbeitnehmer hiergegen keine Kündigungsschutzklage erhebt. Mit dieser Regelung sollte eine einfach zu handhabende, moderne und unbürokratische Alternati...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Umzugskostenerstattung

Rz. 1478 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.87: Umzugskostenerstattungmehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / jj) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 421 Sofern im Unternehmen ein System betrieblicher Altersversorgung vorhanden ist oder eine einzelvertragliche Pensionszusage erteilt worden ist, kann es sinnvoll sein, diesbezügliche Regelungen in den Aufhebungsvertrag mit aufzunehmen. Hierbei ist die jeweilige Eigenart des Altersversorgungssystems zu beachten. Als Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vertragsgegenstand/Tätigkeit, § 1

Rz. 615 Die unter § 1 Abs. 1 vorgesehene Verpflichtung zur Mitteilung der Erlaubnis sowie des Ortes und des Datums der Erteilung der Erlaubnis folgt unmittelbar aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 AÜG. Diese Verpflichtung tritt neben die Verpflichtungen, die Angaben nach § 2 NachwG zu machen.[1433] Fehlt die Erlaubnis, so ist der Leiharbeitsvertrag nach § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam, mit der Fo...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vergleichsmaßstab

Rz. 225 Es muss eine Ungleichbehandlung gegenüber einem vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Betrieb vorliegen.[655] Es kann insofern auf die Ausführung zur Definition von Teilzeitarbeit verwiesen werden (siehe oben Rdn 215). Rz. 226 Hinweis Eine Ungleichbehandlung zu vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / V. Weitere Konsequenzen der Elternzeit

Rz. 79 Mit dem Eintritt in die Elternzeit ruhen die beiderseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Es entfällt somit die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers. Jahressonderzahlungen mit Entgeltcharakter können um die Zeiträume gekürzt werden, die die Arbeitnehmerin sich in Elternzeit befand und deshalb nicht gearbeitet hat....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Festlegung des Arbeitsorts

Rz. 1662 Nach § 106 S. 1 GewO darf der Arbeitgeber unter anderem den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit dieser nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist.[4003] Der Inhalt der einzelvertraglichen Regelungen ist durch Auslegung unter B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Dienstbekleidung

Rz. 618 Die Erstattungsfähigkeit der Anschaffungs- und Reinigungskosten für Dienstbekleidung des Arbeitnehmers gem. § 670 BGB ist abhängig von dem Zweck, dem die Kleidung zu dienen bestimmt ist. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Arbeits- und Schutzbekleidung.[1439] Rz. 619 Schutzbekleidung soll den Arbeitnehmer vor den besonderen Einflüssen oder Gefahren am Arbeitsplatz, mi...mehr

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§ 11 Betriebsverfassung / D. Betriebsratsarbeit Teilzeitbeschäftigter

Rz. 12 Auch für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder gilt, dass diese das Amt unentgeltlich und als Ehrenamt führen, § 37 Abs. 1 BetrVG. Rz. 13 Wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hat auch ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied gem. § 37 Abs. 3 BetrVG Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für diejenigen Zeiten, für die eine Betri...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / V. Arbeit auf Abruf

Rz. 45 Auch die im Rahmen einer Arbeit auf Abruf beschäftigten (Teilzeit-)Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ergibt sich aus § 12 Abs. 4 TzBfG. Hierzu ist die maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne von § 4 Abs. 1 des EntgFG die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Monate...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Muster: Sonderzahlung

Rz. 1390 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.83: Sonderzahlung Variante 1 Der Arbeitnehmer erhält ein zusätzliches Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttomonatsgehalts, welches mit der Vergütung für den Monat November zur Auszahlung fällig wird. Variante 2: Entgeltcharakter 1 Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu der monatlichen Vergütung ein mit dem ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitszeit

Rz. 251 Die wöchentliche Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers muss im Arbeitsvertrag präzise angegeben werden. Nicht notwendig ist es, die Arbeitszeit des vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers aufzuführen. Die Verteilung der Arbeitszeit kann flexibel gestaltet werden. Dabei kommen unterschiedliche Verteilungszeiträume – Woche, Monat oder Jahr – in...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (sog. "Monokausalität")

Rz. 440 Weiterhin muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein (sog. "Monokausalität").[1057] Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er ohne Erkrankung gearbeitet hätte und arbeiten hätte können.[1058] Wäre die Arbeit im maßgeblichen Zeitraum (auch) aus einem anderen Grund nicht geleistet w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerklassen

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Höhe der Lohnsteuer (als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bei Angestellten) richtet sich notwendigerweise nach der Höhe des Arbeitslohnes und im Übrigen nach der lohnsteuerlichen Steuerklasse. Arbeitnehmer werden daher für Zwecke der Lohnsteuer/Einkommensteuer sowie der Annexsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) in Steuerklas...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Sperrfrist, § 8 Abs. 6 TzBfG

Rz. 89 Die Anträge auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit sind auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet, mit der Folge, dass der Arbeitnehmer nach überwiegend vertretener Auffassung[103] hieran gebunden ist, § 145 BGB. Er ist deshalb daran gehindert, einen einmal geäußerten Verteilungswunsch zu ändern. Dem Arbeitnehmer verbleibt nur, erneut die Verringerung der A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anregungen

Rz. 1318 Klausel 1 kann als Bestandteil des Arbeitsvertrages bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Demgegenüber ist Klausel 2 zur Aufnahme in einen Aufhebungsvertrag zur Regelung der Herausgabepflichten des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedacht. Wird die Klausel als Bestandteil des Anstellungsvertrages verwendet, sollte auf jede...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Mitteilungs- und Nachweispflichten bei Erkrankung im Ausland

Rz. 497 Bei einer im Ausland auftretenden Arbeitsunfähigkeit ergeben sich aus § 5 Abs. 2 EFZG modifizierte Pflichten. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer sowie auch die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Das sind in der Regel via E-Mail, Telefon oder Telefax. Nach den ges...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers

Rz. 1757 Erfüllt der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht oder ist er nach § 275 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB von seiner Arbeitspflicht befreit, richtet sich die Frage seines Anspruchs auf Gegenleistung (also: Anspruch auf Lohn/Gehalt) zunächst nach § 326 BGB. Danach erlischt grundsätzlich der Anspruch auf Gegenleistung, sofern nicht der Gläubiger den Leistungsausschluss allein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen

Rz. 1136 Das am 5.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts[3000] verschiebt das Instrument der Insolvenzanfechtung im Wirtschaftsverkehr wieder zugunsten der Arbeitnehmer. Zuvor galt noch: Leistete der Arbeitgeber in der Krise, d.h. vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, an den Arbeitnehmer Entgeltzahlungen, konnte der Insolvenzverwalter...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Urlaubsansprüche

Rz. 914 Häufig sollen mit der Freistellung – insbesondere, wenn diese bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt – zugleich bestehende (Rest-)Urlaubsansprüche erfüllt werden. Dies setzt zunächst voraus, dass der Arbeitgeber hinreichend deutlich erkennen lässt, dass durch die Freistellung der Urlaubsanspruch erfüllt werden soll.[2127] Außerdem darf die Freistellung f...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Festlegung der Arbeitszeit

Rz. 1659 Das Direktionsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, die Arbeitszeit – Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen, Gleitzeit- oder Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Verteilung auf die Wochentage, Sonntagsarbeit[3987] – auszugestalten und den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, soweit kein höherrangiges Recht entgegensteht.[3988] Hingegen ist die Dauer der...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) § 4 Nutzungspauschale und Kilometergeld, Fahrtenbuch

Rz. 553 Das Muster kombiniert aus steuerlichen Gründen eine Nutzungspauschale mit einem Kilometergeld. Die Nutzungspauschale ist vom Arbeitnehmer voll zu versteuern und sozialabgabenpflichtig. Dagegen kann nach derzeitigem Recht dem Arbeitnehmer ein Kilometergeld für Dienstfahrten in Höhe von 0,30 EUR pro Kilometer steuerfrei zugewendet werden.[1358] Dies gilt allerdings nic...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Formalia

Rz. 260 Die äußere Form des Zeugnisses spiegelt die dem Arbeitnehmer entgegengebrachte Wertschätzung wider. Daher ist das Zeugnis auf haltbares Papier guter Qualität, regelmäßig auf DIN-A4-Geschäftspapier des Arbeitgebers ohne Ausbesserungen, Flecken oder Beschädigungen abzufassen.[447] Grundsätzlich nicht zu beanstanden ist es, wenn das Zeugnis zweimal gefaltet wird, um es ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verlängerung der Anspruchsdauer

Rz. 865 Eine Verlängerung der Anspruchsdauer wird typischerweise in Führungspositionen vereinbart, in Anlehnung an die üblichen Vertragsbedingungen der Geschäftsführer und Vorstände, die nicht unter den Anwendungsbereich des EFZG fallen und deshalb eine Entgeltfortzahlung nur dann beanspruchen können, wenn diese vertraglich vereinbart ist.[2034] Ebenfalls möglich ist eine ge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 423 Klausel mit Festlegung des Arbeitsorts Arbeitsort ist Frankfurt am Main. Eine örtliche Versetzung durch den Arbeitgeber ist nur innerhalb von Frankfurt am Main möglich. Rz. 424 Klausel mit Einschränkung des Direktionsrechts zum Arbeitsort innerhalb eines bestimmten Umkreises Arbeitsort ist Frankfurt am Main. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer auch an ein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 858 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Grundrechte

Rz. 1666 Bei der Ausübung seines Weisungsrechts hat der Arbeitgeber die Grundrechte seiner Arbeitnehmer zu beachten. So kann der Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin nicht per se das Tragen eines – islamischen – Kopftuches untersagen. Sowohl bei der Ausübung des Weisungsrechts als auch bei der Ausgestaltung der vertraglichen Pflicht zu angemessener Kleidung ist das spezifische, ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 564 Mit Wirkung zum 1.1.1989 hat der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen vom 20.12.1988[1366] in § 74 SGB V die Regelung zur stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer implementiert. Diese in das gesetzliche Krankenversicherungsrecht integrierte Norm lässt jedoch eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen, die sich bei der...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / II. Höhe der Lohnsteuer

Rz. 52 Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht (Jahresarbeitslohn), § 38a EStG. Sie wird nach dem Jahresarbeitslohn so bemessen, dass sie der Einkommenssteuer entspricht, die der Arbeitnehmer schuldete, wenn er ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielte. Vom laufenden Arbeitslohn wird die Lo...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / B. Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 6 Maßgebend für die Lohnsteuerpauschalierung ist grundsätzlich das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Eine Lohnsteuerpauschalierung ist nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 8a SGB IV möglich. Dabei ist zwischen der "einheitlichen Pauschsteuer" von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG)[4] und dem "Pauschsteuersatz" von 20 % de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) "Erforderlichkeit" der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung i.S.d. § 26 Abs. 1 BDSG

Rz. 775 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG muss die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich sein. Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Arbeitnehmerdaten zur Erfüllung gesetzlicher, kollektivrechtlicher oder einzelvertraglicher Pflichten oder zur Wahrnehmung vertraglicher...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / hh) Aufwendungen/Spesen, § 8

Rz. 676 Spesen und sonstige Aufwendungen des Arbeitnehmers während des Auslandseinsatzes werden durch den Arbeitgeber erstattet. In diesem Zusammenhang hat sich bewährt, innerhalb bestehender Reisekostenrichtlinien die Erstattungsfähigkeit bestimmter Einzelposten vorab zu regeln. Aus diesem Grunde verweist § 8 Abs. 1 des Mustervertrages auf eine entsprechende Reisekostenrich...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Kollektiver Bezug als Voraussetzung der Mitbestimmung

Rz. 145 Die überwiegende Anzahl der Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG bezieht sich auf kollektive (generelle) Angelegenheiten und somit nicht auf (individuelle) Einzelfälle.[449] Von diesem Grundsatz abweichende Ausnahmen, in denen auch die Regelung von Einzelfällen mitbestimmungspflichtig ist, finden sich in den Nr. 5 (Urlaub für einzelne Arbeitnehmer) und Nr. 9 ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 661 Betriebliche Altersversorgung sind Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden (§ 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz – BetrAVG). Für sie gilt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), bei dem es sich um ein sog. "Arbeitnehmerschutzgesetz" handelt, so dass dess...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 982 Anzeige- und Genehmigungsregel entsprechend § 10 BAT/§ 3 Abs. 2 TVöD-AT Der Arbeitnehmer darf von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf seine Tätigkeit nicht annehmen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Werden dem Arbeitnehmer solche Vergünstigungen angeboten, hat er dies dem Arbeitgeber unverz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 242 Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der "vorübergehenden … Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit." Damit sind hauptsächlich Überstunden gemeint. Von Überstunden ist Mehrarbeit begrifflich abzugrenzen. Überstunden sind die vorübergehende Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit, Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die gese...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz (Nr. 3)

Rz. 791 Der Widerspruchstatbestand der Nr. 3 greift bei allen ordentlichen Kündigungsarten, bei der betriebsbedingten wie bei der verhaltens- oder personenbedingten Kündigung. Einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung kann der BR widersprechen, wenn in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb des Unternehmens eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit an einem anderen Arbeit...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 115 Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG gilt für alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG.[346] Sie erstreckt sich somit insbesondere auch auf alle außertariflichen Angestellten (sog. AT- bzw. ÜT-Angestellte), sofern es sich nicht um leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, da diese nicht vom Betriebsrat vertreten werden.[347] Auch eine Vertretungsberechti...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Mitteilungspflichten

Rz. 487 Gemäß § 5 Abs. 1 EFZG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bei jeder zur Arbeitsunfähigkeit führenden Krankheit dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Benachrichtigung hat "unverzüglich" (ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB) zu erfolgen. Unverzüglich meint, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber so schnell zu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung

Rz. 794 Auszugehen ist von der grundsätzlichen Freiheit des Arbeitnehmers, bei der Arbeit die Kleidung der persönlichen Wahl zu tragen.[1863] Dieser grundsätzlichen Freiheit des Arbeitnehmers kann aber aufgrund entsprechender vertraglicher Regelung unter Berücksichtigung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht kraft § 241 Abs. 2 BGB eine Schranke gesetzt werden. Voraussetzun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ff) Schlussfolgerungen für die Vertragsgestaltung

Rz. 1502 Im Bereich der Urheberrechte, die im Normalarbeitsverhältnis entstehen, wird der Umfang der Rechteübertragung häufig nicht wirklich relevant. Anders ist dies jedoch in den Arbeitsrechtsbereichen, in denen eine besondere Urheberrechtsrelevanz besteht, da Arbeitnehmer von vornherein als Kreative eingestellt worden sind und, gegebenenfalls sogar über den Bereich der kl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Muster

Rz. 292 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.34: Betriebsvereinbarung Kurzarbeit Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) –...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag mit geringfügig entlohntem Beschäftigten zur Beschäftigung in einem Privathaushalt

Rz. 15 Arbeitsvertrag Zwischen _________________________ – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: der/die Mitarbeiter/in– wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der/Die Mitarbeiter/in wird ab dem _________________________ als Teilzeitbeschäftigte/r für die Tätigkeit als ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten

Rz. 351 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.39: Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Gesamtbetriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Vorsi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Provision (Verkauf/Vertrieb/Außendienst)

Rz. 310 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.37: Betriebsvereinbarung Provision Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[946] der _________________________ (Name Arbeitgeber), vertreten durch den/die Betriebsratsvorsitzende/n _________________________, wird zur Regelung von Provisionszahlungen ( ggf .: unter Beachtu...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 11 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: der/die Mitarbeiter/in– wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der/...mehr