Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / b) Arbeitsvertrag

Rz. 137 An der Vergleichbarkeit fehlt es, wenn der Arbeitgeber den kündigungsbedrohten Arbeitnehmer nicht einseitig ohne Änderung des Arbeitsvertrages oder Ausspruch einer Änderungskündigung auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann.[333] Anders ausgedrückt sind diejenigen Arbeitnehmer vergleichbar, die kraft Direktionsrecht mit den anderen Aufgaben beschäftigt we...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / II. Nicht geschützte Personen

Rz. 24 Vom Geltungsbereich des KSchG ausgenommen sind Selbstständige, Handelsvertreter,[42] Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende, Beamte (vgl. § 5 Abs. 2 ArbGG) und Personen, die die Arbeitsleistung aus karitativen oder religiösen Gründen erbringen.[43] Entsprechendes gilt für arbeitnehmerähnliche Personen (vgl. § 5 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 ArbGG), die ihre Arbeit für andere persö...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / II. Arbeitsvergütung

Rz. 30 Gegenstand einer einstweiligen Verfügung kann auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohn- oder Gehaltszahlung sein. Hier wird wiederum der Sicherungszweck der §§ 935, 940 ZPO überschritten. Die beantragte einstweilige Verfügung führt zu einer Befriedigung des Gläubigers. Deshalb müssen die besonderen Voraussetzungen der Leistungsverfügung insbesondere im Hinblick au...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / I. Beendigungsklausel

Rz. 6 Anlass und Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollten insbesondere im Aufhebungsvertrag Erwähnung finden. Hatte der Arbeitnehmer objektiv einen wichtigen Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrages, droht keine Sperrzeit nach § 159 SGB III (vgl. § 32 Rdn 25 ff.). Es empfiehlt sich daher, den Anlass für den Abschluss des Aufhebungsvertrages in der Bee...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / VI. Statusklage

Rz. 47 Ist der Dienstverpflichtete der Auffassung, das zwischen ihm und dem Dienstberechtigten bestehende Rechtsverhältnis sei ein Arbeitsverhältnis, kann er die sog. Statusklage beim Arbeitsgericht erheben. Für diese Statusklage ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet. Kommt das Arbeitsgericht zum Ergebnis, dass ein Arbeitsverhältnis nicht besteht, ist...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / III. Ausschlussfristen

Rz. 90 Im Hinblick auf Zahlungs- und andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ist im Grundsatz die Problematik zu beachten, dass Ausschlussfristen eine zügige außergerichtliche und ggf. auch gerichtliche Geltendmachung erfordern können. Im rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzprozess können Annahmeverzugslohnansprüche betroffen sein, aber...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / V. Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs und Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG

Rz. 57 Wenn der Arbeitgeber bei gestelltem Weiterbeschäftigungsantrag oder nach entsprechendem Obsiegen des Arbeitnehmers anbietet, diesen vorläufig bis Verfahrensabschluss weiterbeschäftigen zu wollen und der Arbeitnehmer dies ablehnt, ist fraglich, ob ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs i.S.d. § 615 S. 2 BGB, § 11 KSchG vorliegt. Nach der Rspr. des BAG handel...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 9. Sonstige sachliche Gründe

Rz. 156 Da § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG keine abschließende Aufzählung von sachlichen Gründen enthält,[366] bleibt auch in der Zukunft die Befristung aufgrund neu entwickelter Befristungsgründe sowie aufgrund von bereits in der Rspr. des BAG anerkannten Befristungsgründen möglich. Die Gesetzesbegründung nennt als weitere Befristungsgründe z.B. Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpa...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / II. Anspruchsinhalt

Rz. 11 Das gesetzliche Weiterbeschäftigungsverhältnis setzt das bisherige Arbeitsverhältnis auflösend bedingt durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage fort.[10] Der Arbeitnehmer hat also im gesetzlichen Weiterbeschäftigungszeitraum die Rechte und Pflichten wie im ungekündigten Arbeitsverhältnis. Der WBA geht allerdings nicht weiter als die Rechtspositione...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 2. Sachgrundlose Befristung bis zur Dauer von vier Jahren

Rz. 88 Für die Berechnung der Vierjahresfrist gelten die §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. Die zeitliche Höchstdauer der vierjährigen Befristung bemisst sich ab dem vereinbarten Beginn des Arbeitsvertrags, nicht ab dem Tag der Unterzeichnung. Nimmt ein Unternehmen seine Erwerbstätigkeit zum 1.1.2022 auf, so kann es eine sachgrundlose Befristung am 1.1.2022 bis zum 31.12.2025 für...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 4. Präventive Maßnahmen, insbesondere betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 70 Bevor der Arbeitgeber sich entschließt, das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers zu kündigen, hat er gem. § 167 Abs. 1 SGB IX beim Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, die zu dessen Gefährdung führen könnten, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung, den Betriebs- oder Personal...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Aufhebungsvertrag

Rz. 89 Eine Ausnahme vom Sonderkündigungsschutz stellt der Aufhebungsvertrag dar. Der Arbeitnehmer begibt sich mit Abschluss eines Aufhebungsvertrags insgesamt dem allgemeinen und auch dem besonderen Kündigungsschutz.[175] Schließt ein schwerbehinderter Arbeitnehmer also einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber, so bedarf es keiner Zustimmung des Integrationsamtes mehr...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / I. Geltungsbereich und Dauer

Rz. 93 § 15 Abs. 1 KSchG gewährt den besonderen Kündigungsschutz Betriebsratsmitgliedern, Mitgliedern einer Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Arbeitnehmervertretung auf Schiffen. Die Regelung ist zwingend, sodass ein Verzicht des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Kündigung nicht in Betracht kommt. Nach Erhalt der Kündigung bleibt es dagegen dem Betroffenen überlas...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / A. Einführung

Rz. 1 Um eine sachgerechte und dem Mandanteninteresse dienende Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bzw. im Rahmen von Kündigungs- und sonstigen Bestandsstreitigkeiten zu gewährleisten, müssen zwingend einige wichtige Vorschriften des Sozialversicherungsrechts beachtet werden. Andernfalls drohen dem Mandanten erhebliche finanzie...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / a) Soziale Überbrückung

Rz. 125 Als personenbedingte Sachgründe sind in der Vergangenheit Übergangsregelungen gewertet worden, bei denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf dessen persönliche Verhältnisse aus sozialen Erwägungen eine vorübergehende Beschäftigung ermöglicht hat.[295] Ein solcher Fall ist angenommen worden bei einer befristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zum ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Mindestarbeitnehmerzahl

Rz. 38 Das KSchG ist nur auf Betriebe – i.S.d. obigen Darstellung (siehe Rdn 25 ff., 31 ff.) – anwendbar, die eine bestimmte Mindestanzahl von Arbeitnehmern beschäftigt. Nach § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts des KSchG mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 KSchG nicht für Betriebe, die in der Regel fünf oder weniger Arb...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 7. Nr. 7 – Haushaltsrechtliche Gründe

Rz. 145 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird. Rz. 146 Durch die Regelung des § 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG ist es zu einer Lockerung der Anforderungen an den Sachgrund bei einer haushaltsr...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / II. Beendigung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 43 Der allgemeine WBA endet mit der rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzprozess. Wird die Kündigungsschutzklage abgewiesen, hat ein Arbeitsverhältnis über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus nicht bestanden. Das erzwungene Weiterbeschäftigungsverhältnis ist nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung rückabzuwickeln. Das einvernehmlich gestalte...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / II. Empfehlungen zum Verhalten des Mandanten

Rz. 66 Ein vorausschauender Anwalt wird seinem Mandanten Empfehlungen hinsichtlich dessen außerprozessualen und – soweit der Mandant an der Güteverhandlung teilnehmen soll oder will – des Verhaltens in der Verhandlung geben. Dazu gehört der dringliche Hinweis, mit der Information über die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses, wenn sie gelingt, nicht hausieren zu gehen...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / III. Wettbewerbsverbot

Rz. 42 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, jedwede Konkurrenztätigkeit zu Lasten seines Arbeitgebers zu unterlassen. Dieses Wettbewerbsverbot bedarf keiner arbeitsvertraglichen Vereinbarung, sondern folgt aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Treuepflicht [44] und beruht auf § 60 Abs. 1 HGB, der auf kaufmännische Angest...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Frist

Rz. 36 Die Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts beträgt einen Monat. Sie beginnt in jedem Falle mit Zugang der Unterrichtung in Textform nach § 613a Abs. 5 BGB. Aber nur eine ordnungsgemäße Unterrichtung setzt die Widerspruchsfrist in Lauf.[77] Andernfalls wird die Ausübung des Widerspruchsrechts nur durch die Verwirkung begrenzt.[78] Der Arbeitnehmer kann bei ordnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Allgemeine Staatenimmunität.

Rn 4 Von der spezifischen diplomatischen Immunität der Mission eines ausländischen Staates ist die von § 18 GVG nicht umfasste sog allg Staatenimmunität zu unterscheiden (dazu § 20 Rn 3 ff). Staatenimmunität und diplomatische Immunität stellen unterschiedliche Institute des Völkerrechts mit jew eigenen Regeln dar, so dass von Beschränkungen in einem Bereich nicht auf den and...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 52 Der Arbeitgeber darf das Beschäftigungsverhältnis nach § 5 Abs. 1 PflegeZG vom Zugang der schriftlichen Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung oder der Pflegezeit nicht kündigen. Das gilt selbst dann, wenn die Pflegezeit erst Wochen oder Monate später beginnen soll. Die Grenze bildet hier erst rechtsmissbräuchliches Verhalten (§ 242 BGB) d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 7.1 Einzelheiten zu den die Nachversteuerung auslösenden Umständen des § 19a Abs. 4 EStG

Rz. 51 Nr. 1 des § 19a Abs. 4 EStG: Die in dieser Nr. genannten Vorgänge, insbesondere Weiterübertragungen der Vermögensbeteiligungen, setzen jeweils einen Rechtsträgerwechsel bezüglich des Vermögensgegenstands voraus. D. h. im Umkehrschluss sollten Nießbrauchsbestellungen, bei denen es zivil-, aber auch steuerrechtlich nicht zu einem Wechsel der Inhaberschaft an den Vermöge...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Rechtliche Struktur

Rz. 113 Grundidee des Einsatzes einer BQG ist der schnelle und sichere Personalabbau beim insolventen Arbeitgeber durch einvernehmliche Überleitung der Arbeitsverhältnisse in die BQG, in der sie qualifiziert, fortgebildet und auf eine Anschlussbeschäftigung im ersten Arbeitsmarkt oder bei einer Auffanggesellschaft vorbereitet werden. Dabei kann die BQG als Vehikel zur Person...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / 3. Aut-aut-Fall

Rz. 87 Ein sog. Aut-aut-Fall liegt vor, wenn mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht kommen, die in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen sich aber gegenseitig ausschließen. Rz. 88 In den Fällen, in denen sich die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen wechselseitig rechtlich ausschließen, hat das BAG entschieden, dass die Gerichte für Arbeitssachen vorab zu prüfen haben, ob...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / II. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Rz. 172 Der Betriebsrat ist vor der Einstellung eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers gem. § 99 Abs. 1 BetrVG zu beteiligen. Eine Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG ist auch die Verlängerung des befristeten Vertrags nach § 14 Abs. 2 und Abs. 3 TzBfG und eine unbefristete Fortsetzung des bisher befristeten Arbeitsverhältnisses oder eine Fortführung über eine vorgesehe...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / A. Einführung

Rz. 1 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein, § 613a Abs. 1 BGB. Damit kommt es zu einem gesetzlichen Arbeitgeberwechsel, der das bestehende Arbeitsverhältnis im Übrigen unverändert lässt. Die Kündigung des Arbeits...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Überblick

Rz. 284 Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist, § 2 S. 1 KSchG. § 2 KSchG soll den Arbeit...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 5. Arbeitspapiere, Zeugnis

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.6: Antrag auf einstweilige Verfügung: Herausgabe von Arbeitspapieren, Zeugnis Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Herausgabe von Arbeitspapieren, Zeugnis Wir b...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 1. Unternehmensneugründung

Rz. 82 Die erleichterte Möglichkeit der Befristung findet nur Anwendung auf neu gegründete Unternehmen in den ersten vier Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit. Nach § 14 Abs. 2a S. 3 TzBfG ist für den Zeitpunkt der Gründung die Aufnahme der Erwerbstätigkeit i.S.v. § 138 AO maßgebend.[184] Rz. 83 Entsprechend der Regelung in § 112a Abs. 2 BetrVG sollen nur erstmalige Neugründu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hälftige Mehrarbeitsvergütung (Nr 1).

Rn 2 Mehrarbeit iSd vollstreckungsrechtlichen Bestimmung ist die über die gewöhnliche betriebliche oder tarifliche bzw im Arbeitsvertrag festgeschriebene Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (BGH NZI 14, 773 [BGH 26.06.2014 - IX ZB 87/13] Rz 8; St/J/Würdinger § 850a Rz 6). Von dieser Terminologie weicht die arbeitsrechtliche Begrifflichkeit ab. Arbeitsrechtlich bezeichnen Üb...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / D. Kündigung, verbunden mit einem Angebot nach § 1a KSchG

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Kündigung und Angebot nach § 1a KSchG Sehr geehrte(r) Herr/Frau _________________________, hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich fristgemäß zum _________________________, hilfsweise zum nächsten rechtlich möglichen Termin. Die Kündigung ist auf dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Arbeitnehmeransprüche

Rz. 130 Ansprüche der Arbeitnehmer unterliegen nach der Insolvenzordnung grundsätzlich dem gleichen Regime, wie die Ansprüche anderer Gläubiger des insolventen Unternehmens: Ihre Ansprüche können sowohl Insolvenzforderungen als auch Masseverbindlichkeiten sein. Die frühere Privilegierung der Ansprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt nach der KO wurde abgeschafft. Allerdings...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / III. Kündigung

Rz. 18 Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, § 626 BGB. Rz. 19 Eine ordentliche Kündigung ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG nur zulässig, wenn dies einzelvertraglich oder in einem anwendbaren Tarifvertrag (z.B. § 30 Abs. 4 und 5 TVöD/TV-L) geregelt ist. Dementsprechend sollte in jedem befristeten Arbeitsvertrag ein ordentliches ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 5. Außerbetriebliches Verhalten

Rz. 222 Außerdienstliches Verhalten ist grundsätzlich nicht geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Etwas anderes gilt, wenn sich aus dem außerdienstlichen Verhalten unmittelbare Einwirkungen auf das Arbeitsverhältnis ergeben, wenn also das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird.[565] Bei Lehrern und Erziehern kann eine Verurteilung wegen vorsätzlicher ...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / 1. Form und Frist

Rz. 32 Der Vorbehalt kann dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich oder mündlich erfolgen, das Gesetz schreibt insoweit keine Form vor. Theoretisch kann die Annahme der geänderten Vertragsbedingungen unter Vorbehalt auch durch schlüssiges Verhalten des Arbeitnehmers geschehen. Rz. 33 Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist unter Akzeptanz der geä...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / I. Maximal vier Befristungen in zwei Jahren

Rz. 61 Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser Gesamtdauer kann ein befristeter Vertrag bis zu dreimal verlängert werden, sodass äußerstenfalls vier Befristungen innerhalb von zwei Jahren aneinandergereiht werden können. Nach § 14 Abs. 2 S....mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / I. Allgemeines

Rz. 18 Die von Amts wegen erfolgende Prüfung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges obliegt in erster Linie dem erstinstanzlichen Gericht. Im Hinblick auf die ausschließliche Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte für bürgerliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis sowie über Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsve...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 8. Nr. 8 – Gerichtlicher Vergleich

Rz. 153 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht. Da mit der Nr. 8 ausweislich der Gesetzesbegründung an die st. Rspr. des BAG angeknüpft werden soll, ist teilweise die Auffassung vertreten worden, die Regelung gelte nur, wenn gerichtlich über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gestri...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / 2. Mitbestimmungsrecht bei Befristung

Rz. 166 Einige Landespersonalvertretungsgesetze (z.B. Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen) sehen neben der Mitbestimmung bei der Einstellung ausdrücklich eine Mitbestimmung bei Befristungen vor. Nach der Rspr. des BAG ist eine ohne Zustimmung des Personalrats vereinbarte Befristung unwirksam, wenn nach dem entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetz ...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / II. Kündigungsrechtliche Stellung der Arbeitnehmer bei Umwandlungen

Rz. 6 Die kündigungsrechtliche Stellung eines Arbeitnehmers bei Umwandlungen ist seit dem 1.3.2023 in § 132 Abs. 2 UmwG geregelt.[11] Danach verschlechtert sich die kündigungsrechtliche Stellung eines Arbeitnehmers, der vor dem Wirksamwerden einer Spaltung zu dem übertragenden Rechtsträger in einem Arbeitsverhältnis steht, aufgrund der Spaltung oder Teilübertragung für die D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Forderungen und Beweismittel (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 15 Anzugeben sind Forderungen auf Arbeitseinkünfte (s § 850 Rn 11 ff) und sonstige Einkünfte wie Renten und Pensionen, Unterhaltsrenten, Mieteinkünfte, Kontoguthaben, Versicherungsleistungen, Mieteinnahmen etc (s § 850 Rn 11 ff, § 850i Rn 7 ff). Ebenfalls anzugeben sind sonstige Rechte (s §§ 857, 859). Jeweils sind die Auskünfte mit den die Identifizierung ermöglichenden ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 1. Inhalt, Adressat, Form

Rz. 34 Der Widerspruch muss nicht gesondert begründet werden. Ausreichend ist die Erklärung des Arbeitnehmers, mit dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber nicht einverstanden zu sein. Adressat des Widerspruchs ist nach § 613a Abs. 6 S. 2 BGB der bisherige Arbeitgeber (Betriebsveräußerer) oder der neue Inhaber (Betriebserwerber). Zu beachten ist im ...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / 2. Sonderfall: Widerspruch des Arbeitnehmers bei Verschmelzung/Aufspaltung

Rz. 4 Das von der Rechtsprechung entwickelte Widerspruchsrecht (dazu allg. vgl. § 10 Rdn 34 ff.) gilt grundsätzlich auch im Falle einer Umwandlung, § 35a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 6 BGB. Umstritten ist dabei jedoch im Einzelnen, ob dies auch im Falle einer Verschmelzung bzw. Aufspaltung gilt, denn für diesen Sonderfall der Umwandlung hört der bisherige Arbeitgeber auf z...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 3. Folgen rechtmäßiger Aussperrungen

Rz. 42 Die rechtmäßige Aussperrung führt – mit Ausnahme der lösenden Aussperrung – zur Suspendierung der wechselseitigen Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis mit den betroffenen Arbeitnehmern. Die ausgesperrten Arbeitnehmer sind deshalb nicht berechtigt, ihr Arbeitsverhältnis aufgrund der unterlassenen Vergütungszahlung außerordentlich zu kündigen. Ihnen bleibt die o...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Umgehung durch Eigenkündigung, Befristung oder Auflösungsvertrag

Rz. 42 Unzulässig ist im Übrigen eine Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a BGB in der Form, dass der Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf die bevorstehende Betriebsveräußerung und auf Arbeitsplatzgarantien des Betriebserwerbers veranlasst wird, sein Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber selbst fristlos zu kündigen oder einem Auflösungsvertrag zuzustimmen, um damit dem...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / I. Verfassungsrechtlicher Hintergrund

Rz. 5 Der Schutz des Arbeitsplatzes ist mehr als bei anderen Vertragstypen Anliegen des Gesetzgebers. Die speziellen Kündigungsverbote sind unmittelbarer Ausdruck eines verfassungsrechtlichen Schutzes. So gebietet Art. 6 GG den Schutz von Ehe und Familie. Art. 6 Abs. 4 GG hat diesen Schutz konkretisiert und ausgestaltet auf den Anspruch einer jeden Mutter auf den Schutz der ...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / I. Massenänderungskündigung des Arbeitgebers

Rz. 47 Arbeitgeber können einer Vielzahl von Arbeitnehmern mit dem Ziel der Veränderung von Arbeitsbedingungen kündigen. Dies führt jedoch – da es sich nicht um eine Arbeitskampfmaßnahme im engeren Sinne handelt – nicht zur Suspendierung der wechselseitigen Hauptleistungspflichten. Wählt ein Arbeitgeber diese Möglichkeit, muss jede einzelne Änderungskündigung rechtswirksam e...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / VI. Bedingte Wettbewerbsverbote/Wettbewerbsverbote mit Wahlrecht

Rz. 51 Die Möglichkeiten des Arbeitgebers, sich von einmal vereinbarten Wettbewerbsverboten zu lösen, sind gesetzlich beschränkt (vgl. Rdn 56 ff.). Aus diesem Grunde sind nach der Rechtsprechung Wettbewerbsverbote unverbindlich, bei denen es der Entscheidung des Arbeitgebers überlassen sein soll, ob der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wettbewerb zu ...mehr