Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Rückzahlung

Rz. 630 Häufig sehen die Vereinbarungen eine Verrechnung der fällig werdenden Rückzahlungsraten mit laufenden Entgeltansprüchen vor. Diese Praxis ist grds. so lange nicht zu beanstanden, wie dem Arbeitnehmer weiterhin Entgelte nicht unterhalb der Pfändungsfreigrenzen zufließen (§ 394 BGB). Rz. 631 Die Vereinbarungen enthalten regelmäßig besondere Rückzahlungs- oder Gesamtfäll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kündigung / 2. Anfechtungserklärung

Rz. 303 Fraglich ist, ob eine unwirksame Kündigung in eine Anfechtungserklärung umgedeutet werden kann (zur Anfechtung des Arbeits-/Dienstvertrags vgl. § 18 Rdn 30 ff.). Auch diese Problematik kann sich insb. dann stellen, wenn die ausgesprochene Arbeitgeberkündigung wegen Verstoßes gegen § 9 MuSchG nichtig ist. Rz. 304 Die Umdeutung des Ausspruches einer unwirksamen ordentli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Ordentliche Kündigungsmöglichkeit

Rz. 966 Die ordentliche Kündigung ggü. Betriebsratsmitgliedern ist im Grundsatz unzulässig, § 15 Abs. 1 KSchG i.V.m. § 134 BGB. Liegt der Zeitpunkt des Kündigungszuganges vor dem zeitlichen Geltungsbereich des besonderen Kündigungsschutzes, greift dieser nicht ein. Dies gilt selbst dann, wenn der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses nach Beginn des besonderen Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XII. Auskunfts- und Kopieansprüche gem. Art. 15 DSGVO

Rz. 134 Gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Änderungskündigung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Änderungskündigung ist nach der Definition des § 2 KSchG eine Beendigungskündigung verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Der Arbeitgeber ändert also durch die Änderungskündigung die Arbeitsbedingungen i.d.R. einseitig zulasten des Arbeitnehmers. Eine Änderung zugunsten des Arbeitnehmers wird in den meisten Fällen e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung: Auflösungsantrag... / 3 Antrag des Arbeitgebers

Stellt dagegen der Arbeitgeber einen Antrag auf Auflösung, so muss er konkrete Tatsachen beweisen, aus denen hervorgeht, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich sein wird. Diese können im prozessualen wie im außerprozessualen Verhalten des Arbeitnehmers liegen. An diese Gründe werden im Interesse eines wirksamen Bestandsschutzes erhöhte A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kündigung / ff) Unterrichtung über Kündigungstermin und Kündigungsfrist

Rz. 107 Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, hat er dem Betriebsrat grds. die Kündigungsfrist mitzuteilen, mit der das Arbeitsverhältnis beendet werden soll (Ascheid/Preis/Schmidt/Koch, Kündigungsrecht, § 102 BetrVG Rn 101). Das BAG erachtet die Kündigungsfrist als notwendiges Element der Interessenabwägung. Zudem kann der Betriebsrat aufgrund der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Änderungskündigung / C. Abgrenzung zur Teilkündigung

Rz. 17 Mit der Teilkündigung bezweckt der Arbeitgeber, ebenso wie mit dem Widerrufsvorbehalt, die einseitige Änderung einzelner Vertragsbestandteile zulasten des Arbeitnehmers. Sie lässt den Bestand des Arbeitsverhältnisses als solchen unberührt, soll aber einzelne Vertragsbestimmungen beenden. Rz. 18 Die Teilkündigung ist grds. unzulässig (BAG v. 23.3.2011 – 10 AZR 562/09, N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kündigung / III. Ordentliche Kündigung

Rz. 197 Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist oder zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gem. § 622 BGB. Rz. 198 Arbeitnehmer benötigen keinen "Kündigungsgrund", um ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Demgegenüber sind Arbeitgeber hinsichtlich der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einseitig f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / III. Befristung und auflösende Bedingung

Rz. 31 Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Befristung von Arbeitsverhältnissen zu beachten und kann (zeit- oder zweck-) befristete Arbeitsverhältnisse nur kündigen, wenn das ordentliche Kündigungsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart ist (§ 15 Abs. 3 TzBfG); auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse können ebenfalls nur dann gekündigt werden, wenn das ord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1022 § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG setzt das Bestehen eines Anspruches auf Elternzeit voraus, § 15 Abs. 1 BEEG (BAG v. 17.2.1994 – 2 AZR 616/93, NZA 1994, 656). Rz. 1023 Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer muss die Elternzeit vom Arbeitgeber verlangen, § 16 Abs. 1 BEEG. Für das Elternzeitverlangen i.S.d. § 16 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG gilt das Schriftformerfordernis. Es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Resturlaub in Natur oder Auszahlung – Grundsätze

Rz. 144 Soweit nicht der Resturlaub durch die Freistellung abgegolten ist (s.o. Rdn 117 ff.), besteht entweder die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den restlichen Urlaub in dem Zeitraum bis zur rechtlichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses in Natur nimmt (Var. 1) oder aber der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auszahlt (Var. 2). Die konkludente Festlegung der Urlaubsze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 10. Herausgabeansprüche des Arbeitgebers

Rz. 64 Eine einstweilige Verfügung hinsichtlich der Herausgabe von Firmeneigentum ist grds. zulässig. Hierbei muss zwischen der Herausgabe von Arbeitsmitteln sowie der Herausgabe von Dienstwagen unterschieden werden. Rz. 65 Hinsichtlich der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (Handy, Laptop, Werkzeuge, Unterlagen etc.) ist der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kündigung / II. Änderungskündigung

Rz. 196 Auch die Änderungskündigung zielt auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Termin. Im Unterschied zur Beendigungskündigung enthält die Änderungskündigung jedoch gleichzeitig ein Änderungsangebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen mit dem der Kündigende i.d.R. versucht, eine Veränderung der Arbeitsbedingungen zu s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 3. Nachwirkung des Tarifvertrags

Rz. 55 Die Nachwirkung tritt ein, sobald der Tarifvertrag geendet hat, d.h. sobald er "abgelaufen" und damit die normative Tarifbindung entfallen ist (vgl. zur Blankettverweisung im nachwirkenden Tarifvertrag BAG v. 24.11.1999 – 4 AZR 666/98). Rz. 56 Der Unterschied zwischen Tarifbindung gem. § 3 Abs. 3 TVG und Nachwirkung der Tarifnormen gem. § 4 Abs. 5 TVG besteht darin, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 53 Urteilsverfahren / 1. Vom BAG entwickelte Grundsätze

Rz. 111 Die erfolgreiche Kündigungsschutzklage endet mit der Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Da sich ein Kündigungsschutzprozess geraume Zeit hinziehen kann, droht auch bei erfolgreicher Klage eine "Entfremdung" des Arbeitnehmers von seinem Arbeitsplatz. Vor diesem Hintergrund erlangen der allgemeine sowie der be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kündigung / 5. Angabe des Kündigungsdatums

Rz. 16 Eine Kündigung ist nicht deshalb unwirksam, weil im Kündigungsschreiben ein konkretes Beendigungsdatum nicht ausdrücklich genannt ist (BAG v. 10.4.2014 – 2 AZR 647/13, Rn 13). Eine Kündigung muss als empfangsbedürftige Willenserklärung so bestimmt sein, dass der Empfänger Klarheit über die Absichten des Kündigenden erhält. Der Kündigungsadressat muss erkennen können, z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Die Entsendung und ihre rechtliche Einordnung

Rz. 21 Zu den klassischen Modellen beim Auslandseinsatz zählt die echte Entsendung, bei der der Arbeitnehmer im Ausland keinen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, sondern wie bei der Arbeitnehmerüberlassung in eine fremde Organisation nur faktisch und nur partiell eingegliedert wird, um dort vorübergehend zu arbeiten. Die Einsatzorganisation kann eine unselbstständige Repräsent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Aufstellen des Sozialplans

Rz. 1348 Die Höhe des Sozialplanvolumens wird zwischen den Betriebspartnern vereinbart; diese sind in der Insolvenz an die Obergrenze des § 123 Abs. 1 InsO gebunden. Wird der Sozialplan durch Spruch der Einigungsstelle festgelegt, hat diese bei der Bildung des Sozialplanvolumens den in § 112 Abs. 5 Nr. 3 BetrVG niedergelegten Ermessensgrundsatz zu beachten. Die Einigungsstel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / B. Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder arbeitsgerichtlicher Vergleich?

Rz. 9 In der Praxis kommt der Aufhebungsvereinbarung sowohl als außergerichtlicher Aufhebungsvertrag ohne vorausgehende Kündigung (= klassischer Aufhebungsvertrag) als auch im Rahmen eines nach Ausspruch einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess geschlossenen gerichtlichen Vergleiches, der vielfach bereits im Gütetermin (vgl. § 54 ArbGG) abgeschlossen wird, große Bedeutung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 5. Unterschiede im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 762 Wünschenswert wäre es, wenn der Gesetzgeber eine für alle drei tangierten Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht identische und möglichst eindeutige Definition des freien Mitarbeiters bzw. eine Definition der Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit vorgegeben oder zumindest einheitliche Begriffe verwandt hätte. Dem i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Abwicklung / 3. Arbeitsbescheinigung

Rz. 6 Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen (§ 312 Abs. 1 SGB III). In der Arbeitsbescheinigung sind ins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Abwicklung / b) Unterbrechung der Beschäftigung

Rz. 88 Kürzere Unterbrechungen der Tätigkeit (Urlaub, Krankheit, Kur, Freistellung aus persönlichen Gründen, Schöffen- oder Beisitzertätigkeit, Wehrübung, Arbeitskampf) sind nicht in das Zeugnis aufzunehmen (LAG Chemnitz v. 30.1.1996, AiB 1996, 505 m. Anm. Weuster). Durch längere gesetzliche oder vereinbarte Freistellungen von der Arbeitspflicht (Krankheit, unbezahlter Urlau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / VI. Muster Heimarbeitsvertrag

Rz. 13 Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Muster 82.1: Heimarbeitsvertrag Heimarbeitsvertrag zwischen der _________________________ [Name und Anschrift der auftraggebenden Gesellschaft] – im Folgenden "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau [Name und Anschrift der Heimarbeiterin/des Heimarbeiters] – im Folgenden "Heimarbeiter" genannt – wird folgender Heimarbeitsvertrag geschlossen: § 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialversicherungsrec... / G. Minderung des Anspruchs

Rz. 69 Als weitere Rechtsfolge tritt gem. § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III eine Minderung der Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ein. Der Anspruch mindert sich um die Tage einer Sperrzeit nach § 159 SGB III. Ist allerdings eine Sperrzeit von 12 Wochen festgestellt worden, mindert sich der Anspruch um mindestens ¼ der Anspruchsdauer, die dem Arbeitslosen bei erstmaliger Erfül...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Briefwahlberechtigte

Rz. 249 Schriftliche Stimmabgabe ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die sich "zum Zeitpunkt der Wahl" nicht im Betrieb befinden. Dabei hat der Wahlvorstand, dem bekannt ist, dass Arbeitnehmer "nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses" voraussichtlich am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sein werden, diesen automatisch die Briefwahlunterlagen zuzusenden. Dies betriff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (2) Kündigung mit Kündigungsgrund

Rz. 244 Unbeschadet der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist stets die Rechtsnatur des Geschäftsführerverhältnisses im Blick zu halten, ob unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Position ein Freies Dienstverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien besteht. Besteht – wie vielfach – Streit zwischen den Part...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / l) Dauerrechtsverhältnis – Rahmenverträge – Arbeit auf Abruf

Rz. 799 Gerade das Recht der selbstständigen Leistungserbringung kennt Rahmenverträge, in denen die Vertragsparteien lediglich die grundsätzliche Ausgestaltung ihrer Geschäftsbeziehung regeln. Die konkrete Leistungserbringung, wie die Übersetzungen von Schriftstücken, regeln dann Einzelverträge. Der 9. Senat des BAG hat mehrfach Rahmenverträge als Verträge mit einem Selbstst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kündigung / V. Unzulässige Kündigungserschwerungen

Rz. 259 Nach § 622 Abs. 6 BGB ist es unzulässig, für die Kündigung durch den Arbeitnehmer eine längere Frist zu vereinbaren als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine Vereinbarung, die für die Arbeitnehmerkündigung eine längere Frist vorsieht als für die Arbeitgeberkündigung und ggf. auch die Kündigungstermine weiter gehend beschränkt, ist insoweit nach §§ 134, 139 BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / (4) Besonderheiten für die (Weiter-) Beschäftigung bzw. den Schadensersatzanspruch des Geschäftsführers nach Abberufung

Rz. 319 Für die Praxis sehr relevant ist die Frage, ob ein abberufener Geschäftsführer, bei dem kein sog. ruhendes Anstellungsverhältnisses besteht, welches nach der Abberufung aufleben könnte, und keine vertragliche Beschäftigungsvereinbarung für den Fall der Abberufung getroffen ist, verpflichtet ist, für die restliche Dauer seines Geschäftsführervertragsverhältnisses bis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 3. Arbeit im Dienste eines anderen

Rz. 82 Der Arbeitnehmerbegriff erfordert weiterhin, dass die Arbeit im Dienst eines Anderen geleistet wird. Das BAG stellt hier wesentlich darauf ab, ob die Dienstleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbracht wird (BAG v. 9.10.2002 – 5 AZR 405/01, NJOZ 2003, 1578; BAG v. 25.8.2020 – 9 AZR 373/19, NJW 2020, 3802). Insoweit greift das BAG auf die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / bb) Vertragslaufzeit – Kündigungsfrist nach BGH und BAG

Rz. 206 Von besonderer Bedeutung ist die Vertragslaufzeit. Da der GmbH-Geschäftsführer grundsätzlich keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, s. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften für Fremd-GF und Minderheitsgesellschafter-GF aufgrund der EUGH-Rspr. oben Rdn 148 ff., Rdn 166; unten Rdn 211, Rdn 236 ff.), auch keinen Sonderkü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Abwicklung / 10. Zeugnisvergabegrund

Rz. 178 Nach § 630 BGB kann der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Dienstverhältnisses ein "Zeugnis" verlangen. In der betrieblichen Praxis wird jedoch oft der Wunsch nach Erteilung eines Zwischenzeugnisses geäußert. Nicht selten benötigt ein Arbeitnehmer ein Zeugnis, ohne dass an eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedacht ist. Das Gesetz selbst regelt nur den Anspruch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / cc) Unterrichtung des Betriebsrats

Rz. 868 Gleichwohl hat der Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Unterrichtung hinsichtlich der Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, also auch bezüglich der Freien Mitarbeiter. Der Arbeitgeber schuldet insoweit diejenigen Angaben, die der Betriebsrat benötigt, um beurteilen zu können, ob und inwieweit Mitbestimmu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 2. Pensionsvereinbarung

Rz. 142 Muster 16.7: Pensionsvereinbarung Muster 16.7: Pensionsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird ergänzend zu dem Dienstvertrag vom _________________________ vereinbart, dass die Gesellschaft Versorgungsleistungen nach folgenden Bestimm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Abwicklung / b) Zwischenzeugnis

Rz. 51 Das Zwischenerzeugnis ist eine (Zwischen-) Beurteilung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Das Gesetz regelt nur den Anspruch auf Erteilung eines Schlusszeugnisses und erwähnt das Zwischenzeugnis nicht. Auch Tarifverträge regeln die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses nicht einheitlich. So ist nach § 35 Abs. 2 TVöD (§ 61 Abs. 2 BAT) ein Anges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Betriebsübergang

Rz. 1756 Mit dem Betriebsübergang tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem zum Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Veräußerer ein, § 613a Abs. 1 S. 1 BGB. Der Wechsel des Arbeitgebers durch Betriebsübergang stellt demzufolge kein Ende des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer dar, aufgrund dessen sich der Urlau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Vertragliche Kategorien

Rz. 1239 Das BAG vertritt darüber hinaus zur dogmatischen Begründung des Wiedereinstellungsanspruches die Auffassung, dass sich der die negative Vertragsfreiheit des Arbeitgebers einschränkende Kontrahierungszwang als vertragliche Nebenpflicht aus dem noch fortbestehenden Arbeitsverhältnis ergebe (vgl. BAG v. 28.6.2000 – 7 AZR 904/98, NZA 2000, 1097; BAG v. 25.10.2007 – 8 AZ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Abwicklung / b) Kompetenzen/Verantwortung

Rz. 110 Die Art der Beschäftigung und die Beschreibung des Aufgabengebietes gehen meist ineinander über. Es geht bei der Positionsbeschreibung im Zeugnis um die objektiven Merkmale, um den fest umrissenen Sachverhalt, um Aufgabe und Inhalt des Arbeitsplatzes, bei Änderungen im Laufe eines Arbeitsverhältnisses um die chronologisch aufgezählten Arbeitsplätze des Arbeitnehmers....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / A. Änderungsverträge

Rz. 1 Der Arbeitsvertrag kann, wie jeder Vertrag, von den Parteien einvernehmlich geändert werden. Die Beförderung stellt einen Fall einer solchen einvernehmlichen Vertragsänderung dar. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer sich mit einem Änderungsangebot des Arbeitgebers einverstanden erklärt, oder umgekehrt der Arbeitgeber auf den Wunsch des Arbeitnehmers eingeht und das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Wettbewerbsverbot bei Betriebsübergang und Insolvenz

Rz. 111 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf ein anderes Unternehmen über, insb. beim Unternehmensverkauf, tritt der Erwerber kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613a BGB). Hiernach geht auch eine nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarung als Teil des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Verhältnis zum BEEG

Rz. 1791 Unter gewissen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit, also auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit (§ 15 BEEG). Insoweit handelt es sich um Sonderurlaub privatrechtlicher Natur, auf den das BUrlG oder tarifvertragliche Urlaubsregelungen keine Anwendung finden. Das BAG geht in st. Rspr. von einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der Elte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Altersbedingtes Aussch... / I. Kündigungsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 50 § 8 Abs. 1 AltTZG stellt zunächst klar, dass die Möglichkeit eines Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit weder als eine Tatsache anzusehen ist, die eine verhaltens-, betriebs- oder personenbedingte Kündigung des Arbeitgebers i.S.d. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG darstellt, noch bei der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zum Nachteil des Arbeitnehmers b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kündigung / I. Vornahme der Umdeutung

Rz. 287 Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, gilt gem. § 140 BGB das Letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde. § 140 BGB gilt nicht nur für zweiseitige, sondern auch für einseitige Rechtsgeschäfte wie die Kündigung. Die Rechtsfolgen des Rechtsgeschäftes, in welches ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. Fälligkeit der Abfindung

Rz. 240 Der Abfindungsanspruch wird mit dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses fällig (vgl. BAG v. 15.7.2004 – 2 AZR 630/03, NZA 2005, 292 = DB 2004, 2430; BAG v. 9.12.1987, NZA 1988, 329; LAG Düsseldorf v. 23.5.1989, DB 1989, 2031 = NZA 1989, 850; LAG Köln v. 21.9.1983, DB 1984, 568; a.A. LAG Hamm v. 16.5.1991, NZA 1991, 940 = BB 1991, 1343 sofort fällig), soweit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialversicherungsrec... / a) BSG-Urt. v. 12.7.2006 – B 11a AL 47/05 R (NJW 2006, 3514)

Rz. 29 In seinem Urt. v. 12.7.2006 (B 11a AL 47/05 R) hat das BSG entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der zur Vermeidung einer sonst erfolgenden objektiv sozial gerechtfertigten Arbeitgeberkündigung einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung abschließt, wonach das Arbeitsverhältnis zum selben Zeitpunkt wie bei der Kündigung endet, sich unter Umständen auf einen wicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / C. Massenentlassung mittels Interessenausgleichs mit Namensliste

Rz. 38 Den (vorläufigen/endgültigen) Insolvenzverwalter trifft keine Pflicht, mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Namensliste i.S.d. § 1 Abs. 5 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 InsO abzuschließen. Kommt ein solcher Interessenausgleich nicht zustande, dann verbleibt es für die Überprüfbarkeit ausgesprochener Kündigungen des (vorläufigen/endgültigen) Insolvenzverwalters b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / A. Vorzüge

Rz. 1 Die Bedeutung arbeitsrechtlicher Aufhebungsvereinbarungen ist in der Praxis erheblich. Dies gilt umso mehr als seit Oktober 2007 aufgrund der neuen Rspr. des BSG (12.7.2006 – B 11a AL 47/05 R, NZA 2006, 1359 = DB 2006, 2521) die Sperrzeitproblematik beim Alg in der für die Praxis bis dahin maßgeblichen DA der BA zu § 144 SGB III (heute: FW der BA = Fachliche Weisungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / c) Werkstudenten und Schüler

Rz. 11 Nicht zu ihrer Ausbildung, sondern innerhalb eines Arbeitsverhältnisses sind i.d.R. Werkstudenten und Schüler angestellt. Dieses Arbeitsverhältnis wird sich meist als Aushilfsverhältnis darstellen, auf das das Arbeitsrecht grds. Anwendung findet. Ziel dieser Aushilfsarbeitsverhältnisse ist nicht die Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, also die Ausbildung, so...mehr