Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 2. Terminsgebühr

Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht die Terminsgebühr für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen. Rechtsanwalt K hat für seinen Mandanten drei Verhandlungs- und Beweisaufnahmetermine wahrgenommen und hat deshalb nach Nr. 3104 VV die 1,2-Terminsgebühr verdient.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Fragen und Lös... / a) Verfahrens- und Terminsgebühr

Diese sind dem Prozessbevollmächtigten des Klägers unter denselben Voraussetzungen wie im Ausgangsfall angefallen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Fragen und Lös... / a) Verfahrensgebühr

Der Auftrag des Rechtsanwalts H beschränkte sich auf die Vertretung in dem Beweisaufnahmetermin vor dem ersuchten Richter des AG Hamburg. Hierfür fällt ihm eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV i.H.d. Hälfte der dem Prozessbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr – das war hier eine 1,3-Verfahrensgebühr – an. Rechtsanwalt H steht somit eine 0,65-Verfahrensgebühr zu.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 2. Zusatzgebühr

Der objektive Tatbestand der Zusatzgebühr Nr. 1010 VV ist auch hier erfüllt. Auch in subjektiver Hinsicht dürften hier keine Bedenken bestehen, weil der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt K an allen drei Beweisaufnahmeterminen, also auch an dem Termin vor dem ersuchten Richter des AG Hamburg, teilgenommen hat.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühr

Rechtsanwalt K ist gem. Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts die Verfahrensgebühr angefallen. Diese ist mit einem Gebührensatz von 1,3 entstanden, weil er mit der Klageschrift einen Schriftsatz mit Sachantrag bei Gericht eingereicht hat und er außerdem die Verhandlungs- und Beweisaufnahmetermine wahrgenommen hat (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vereinfachtes Ertragswertverfahren i.S.v. §§ 199 bis 203 BewG

Rz. 317 [Autor/Stand] Wie die übrigen, nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG in Betracht kommenden Bewertungsmethoden setzt auch die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens i.S.d. §§ 199 bis 203 BewG voraus, dass der gemeine (Unternehmens-)Wert nicht aus zeitnahen Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet werden kann (vgl. dazu schon oben, Rz. 257). Darüber hinaus ist das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 11 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Einziehung ergeben sich – abgesehen von der Spezialregelung in § 375 Abs. 2 AO – über die Verweisung in § 369 Abs. 2 AO aus dem Allgemeinen Teil des StGB. Die inhaltlichen Voraussetzungen ergeben sich für die Einziehung von Taterträgen (dem vormaligen Verfall) aus §§ 73–73e StGB (s. § 399 Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Einführung der ... / 3. Inhalte

In den Modulen 1 bis 3 werden rechtliche Konsequenzen vorgesehen, die im Wesentlichen bereits jetzt durch einfache schriftliche Vollmachten herbeigeführt werden können. Der Schaffung eines gesonderten Gesetzes dazu bedarf es daher nicht. Das zentrale Thema der wechselseitigen Verantwortungsübernahme, das "Beisteuern" von laufenden Geldleistungen zur Deckung des täglichen Beda...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertermittlungsmethoden, welche die Ertragsaussichten oder diese neben anderen Erwartungsgrößen berücksichtigen

Rz. 301 [Autor/Stand] Zu den Bewertungsmethoden, die die Ertragsaussichten berücksichtigen, gehören nicht nur solche Methoden, die ausschließlich Ertragswertgesichtspunkte in den Blick nehmen, sondern vielmehr alle Methoden, welche, wenn auch neben anderen wertbeeinflussenden Faktoren, die Ertragsaussichten bei der Wertermittlung berücksichtigen.[2] Rz. 302 [Autor/Stand] Als ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Personengesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Personengesellschaften sind potenziell erklärungspflichtig als Eigentümer von Feststellungsgegenständen (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BewG) sowie als Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG, deren Gesellschaftsanteile zu bewerten sind (§ 153 Abs. 2 Satz 2 BewG). Für Grunderwerbsteuerzwecke können Personengesellschaften selbst Steuerschuldner sein. Dann ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Die Gegenstände des Erwerbs der Gesellschaft

Rz. 51 [Autor/Stand] § 2a Satz 2 ErbStG setzt nicht nur voraus, dass eine rechtsfähige Personengesellschaft in steuerbarer Weise bereichert wurde. Tatbestandlich zu klären ist auch, was sie hierdurch erworben hat. Um welche ihr zustehenden Wirtschaftsgüter es sich im Einzelfall handelt, richtet sich regelmäßig nach der zivilrechtlichen Rechtslage (§ 39 Abs. 1 AO); eine hierv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§ 74c StGB)

Rz. 54 [Autor/Stand] Häufig ist der Täter oder Teilnehmer in der Lage, die Einziehung der unter Rz. 42 ff. genannten Sachen zu vereiteln. Um in solchen Fällen die Eigentumssanktion der Einziehung nicht wirkungslos werden zu lassen, erlaubt § 74c StGB unter bestimmten Voraussetzungen die Einziehung des Wertersatzes.[2] Da die Maßnahme nur gegen den schuldhaft handelnden Täter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2024, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Celle ist im Ergebnis zuzustimmen. Leider hat das OLG Celle auch in dieser Entscheidung nicht dazu bekannt, ob es der Auffassung des BGH (RVGreport 2007, 110 (Hansens) = NJW-RR 2007, 422) folgt, nach der der Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrages im Kost...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 193) mit den zusätzlichen Verfahrensgebühren der Nrn. 4142 und 5116 VV bei Einziehung und verwandten Maßnahmen und liefert ein aktuelles Update. Mit der Frage der Abrechnung und Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Wertgebühren, wenn der Anwalt mehrere Auftraggeber vertritt, befasst sich Schneider in einem weiteren Betrag (S. 200) und erl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Norm

Rz. 4 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 398 AO enthält eine Sonderregelung zur Einstellung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens betreffend Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei oder Begünstigung in diesen Fällen sowie Bannbruch. Die Entscheidung darüber kann die Strafverfolgungsbehörde ohne Zustimmung des im Falle einer Anklageerhebung zuständigen Gerichts treff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Anwaltsvergütu... / I. Sachverhalt

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat vor dem LG Potsdam gegen die Beklagte ein Versäumnisurteil gem. § 331 Abs. 3 ZPO erwirkt, nach dem die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Außerdem hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers seinen Mandanten in dem Zwischenstreit über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention vertreten. Das LG Potsdam hat n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Vergütung des ... / II. Zeitaufwand als Regelvergütungsform – auch bei Eigenverwaltung und im vorläufigen Verfahren

Der einem Mitglied des Gläubigerausschusses gem. § 73 Abs. 1 S. 1 InsO für seine Tätigkeit zustehende Anspruch auf Vergütung und Erstattung angemessener Auslagen richtet sich – so das Gericht – im Regelfall nach dem Zeitaufwand und dem Umfang der Tätigkeit (§ 73 Abs. 1 S. 2 InsO). Das gilt auch für den vom Insolvenzgericht vor der Eröffnung des Verfahrens eingesetzten vorläu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Terminsvertret... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist hinsichtlich der festgesetzten Gebühren und Auslagen nach den Nrn. 4100, 4106, 4108, 7002 VV zutreffend. 1. Terminsvertreter ist grundsätzlich Vollverteidiger Der Terminsvertreter ist grds. voller Verteidiger (s. auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6., Aufl., 2021, Teil A Rn 2101 ff. m.w.N. aus der Rspr.), für den die Gebühren ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Terminsvertret... / I. Sachverhalt

Gegen den Angeklagten erging durch das AG Ingolstadt am 8.3.2023 u.a. wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags ein Haftbefehl. Hierauf wurde er am 28.3.2023 vorläufig festgenommen und am Folgetag dem AG Bonn vorgeführt. Nach Anhörung des bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verteidigten Angeklagten beschloss das AG in dem Vorführungstermin die Beiordnung von Rechtsanwältin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Fragen und Lös... / c) Zusatzgebühr

Auch hier liegen die objektiven Voraussetzungen für den Anfall der Zusatzgebühr, nämlich drei gerichtliche Termine in dem Rechtsstreit, in dem Zeugen vernommen worden sind, vor. Da die Gebührenvorschrift der Nr. 1010 VV keinerlei Anforderungen an die subjektive Tätigkeit des Rechtsanwalts bestimmt, könnte man auch bei der Ermittlung der Vergütung des Terminsvertreters auf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Anwaltsvergütu... / II. Anwaltsvergütung im Zwischenstreit

1. Grundsätze Gem. § 15 Abs. 2 RVG kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Dabei bildet gem. § 17 Nr. 1 RVG jeder Rechtszug eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Das OLG Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass zum Rechtszug gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG auch Zwischenstreite gehörten. Hierunter fielen nicht nur Streitigkeiten zwisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 3. Zusatzgebühr

Die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV fällt für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten an, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV richten und mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden. Vorliegend haben am 2.2., 3.5. und 10.8. vor dem LG Berlin drei Termine stattgefunden, in denen jeweils ein Zeuge ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Anwaltsvergütu... / III. Umfang der Kostenentscheidung

Geht der Zwischenstreit über die Zulassung der Nebenintervention zu Ungunsten des Nebenintervenienten aus, hat dieser entsprechend § 91 ZPO die Kosten des Zwischenstreits zu tragen (BAG BAGE 19, 366, 369 = NJW 1968, 73; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2008, 997). Eine solche Entscheidung gegen den Nebenintervenienten hatte hier auch das LG Potsdam getroffen. Diese Kostenentsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Anfall der Zus... / IV. Kostenerstattung

1. Kosten des Terminsvertreters Die durch die Bestellung des Terminsvertreters angefallenen Mehrkosten waren hier – zwischen den Parteien unstreitig – erstattungsfähig. Nach der Rspr. des BGH sind diese Mehrkosten dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, wenn und soweit die Kosten des Terminsvertreters die ersparten, grd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Nebengüterrecht... / II. Materielles Nebengüterrecht

Ehebezogene Zuwendung Eine Entscheidung des AG Hamburg[35] befasst sich mit der (neben)güterrechtlichen Behandlungen von Zuwendungen (hier: Geld) des einen an den anderen Ehegatten vor der Eheschließung. Diese sind nicht nach BGB privilegiert[36] und als Endvermögen, soweit dann noch vorhanden, über den Zugewinnausgleich zu teilen. So war es aber nicht. Der spätere Ehemann üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Anteile an Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen "Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 2, des § 15 Absatz 3, des § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und, wenn sie ihrer Tätigkeit nach einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, des §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Toussaint, Kostenrecht

Herausgegeben von Dr. Guido Toussaint. 54. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 3.037 S., 173,00 EUR Mit der 54. Aufl. des bewährten Kostenrechtskommentar haben die Autoren die sukzessive völlige Neubearbeitung des Kostenrechts fortgesetzt. So sind etwa die §§ 7–9, 22, 23, 32, 35, 36, 42 und 51 RVG und die Vorbem. 7 VV nebst den Nrn. 7003–7006 VV vollständig neu kom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Terminsvertret... / II. Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV

Zu Recht hat das LG nach Auffassung des OLG Köln angenommen, dass Rechtsanwältin E ihre Tätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abrechnen kann. Die von ihr im Rahmen der Wahrnehmung des Haftverkündungstermins vom 29.3.2023 entfalteten Handlungen seien nicht lediglich als Einzeltätigkeit i.S.v. Teil 4 Abschnitt 3 VV, namentlich nicht als Beistandsleistung bei einer richterlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Im Termin zur mündlichen Verhandlung, in dem für die Beklagte niemand erschienen war, hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass zur Klagforderung in Bezug auf den Zinsantrag teilweise noch nicht schlüssig vorgetragen sei. Der Klägervertreter hat daraufhin die Klage hinsichtlich der beanstandeten Zinsen zurückgenommen und i.Ü. den Erlass eines Versäumnisurteils beantragt, da...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Recht sprechungsreport

Tz. 156 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Beschlüsse des OLG Frankfurt am Main und verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zum Enforcement-Verfahren (abrufbar unter: www.lareda.hessenrecht.hessen.de) OLG Frankfurt am Main, WpÜG 1/06, Beschluss vom 12.02.2007, nicht anfechtbar Leitsatz: Der Abschlussprüfer hat auf Verlangen der BaFin im Enforcementverfahren seine Arbeitspapiere hinsichtlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2024, Keine Löschun... / 3 Der Praxistipp

Zwangssicherungshypothek als Option Verfügt der Schuldner über Grundbesitz, kommt die Immobiliarzwangsvollstreckung in Betracht. Auch wenn die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung keinen unmittelbaren Erfolg versprechen und/oder die hohen Kosten des Verfahrens schrecken, sollte zumindest die Zwangssicherungshypothek in Betracht gezogen werden. Eine Zwangssicherungshyp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2024, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Der Beklagte, der sich als Rechtsanwalt selbst vertreten hat, war in dem vor dem LG Hildesheim in erster Instanz begonnenen und in der Berufungsinstanz vor dem OLG Celle fortgeführten Rechtsstreit in beiden Instanzen unterlegen. Aufgrund der zugunsten der Klägerin ergangenen Kostenentscheidungen hat die Rechtspflegerin des LG Hildesheim die von dem Beklagten an die Klägerin ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 05/2024, Der Antrag au... / VIII. Die Versicherungen

Die ZPO sieht in unterschiedlichen Kontexten vor, dass der Antragsteller eine Versicherung abgeben kann. Diese Versicherungen finden ihre Aufnahme im Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 zur ZVFV, obwohl sie nicht nur gegenüber dem Vollstreckungsorgan, sondern zumindest auch gegenüber dem Drittschuldner abge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Der in Berlin wohnhafte Kläger hat vor dem LG Berlin einen Zahlungsanspruch gegen den Beklagten i.H.v. 15.000,00 EUR geltend gemacht. Dabei lässt sich der Kläger durch den in Berlin kanzleiansässigen Rechtsanwalt K vertreten. Zu dem Verhandlungstermin vom 2.2. lädt das LG Berlin die Parteien und vorbereitend den Zeugen A, der zu dem Termin – ebenso wie die Prozessbevollmächt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsfachwirtin Silke Umland, Mehrvergleiche richtig abrechnen (Teil 1 und 2), RENOpraxis 2023, 112 ff., 136 ff. In ihrem zweiteiligen Beitrag befasst sich die Autorin mit der Berechnung der Anwaltsvergütung in den Fällen, in denen ein Vergleich nicht nur über rechtshängige Ansprüche, sondern auch über weitere nicht rechtshängige Ansprüche abgeschlossen worden ist. Zunächst e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ableitung des gemeinen Werts aus zeitnahen Verkäufen

Rz. 277 [Autor/Stand] Der gemeine (Unternehmens-)Wert ist primär aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die, vom Bewertungsstichtag (dazu unten, Rz. 368 ff.) an zurückgerechnet, weniger als ein Jahr zurückliegen. Ausnahmsweise können auch einige Wochen vor dieser Jahresfrist liegende Verkäufe berücksichtigt werden.[2] In Betracht kommen nach der (m.E. zutreffenden) h...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Finanzierung

Tz. 45 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Die Finanzierung der Bilanzkontroll-Aktivitäten der BaFin erfolgt im Wesentlichen über ein Kostenumlageverfahren (vgl. hierzu ausführlich die Webseite der BaFin zum Thema BaFin-Finanzierung). Die Kostenumlage wird jährlich bei sämtlichen Unternehmen, die der Bilanzkontrolle unterliegen, erhoben und ist insoweit unabhängig davon, ob bei dem um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Gesonderte Wer... / II. Antrag ist zulässig

Auf Antrag der Klägervertreterin war der Wert nach § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen. Der Antrag war zulässig. Die Vergütung ist fällig, weil das Verfahren durch Erlass des Urteils beendet und darin über die Kosten entschieden wurde (§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2024, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

… "Die gemäß § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO zulässige, insbesondere form- und fristgerecht erhobene sofortige Beschwerde des Beklagten ist unbegründet und war zurückzuweisen. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Rechtspflegerin in dem angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss die von dem Beklagten an die Klägerin zu erstatt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2024, Gebühren für au... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Das – als Beschwerde gegen den als "Nichtabhilfe" bezeichneten Beschl. v. 10.11.2023, mit welchem über den (richtigerweise als Erinnerung auszulegenden, § 56 RVG) Rechtsbehelf gegen die Festsetzung entschieden worden ist, auszulegende – Rechtsmittel der Verfahrensbevollmächtigten hat Erfolg, weil das Amtsgericht zu Unrecht die Vergütung um die Positionen VV 1000,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin ist am xx.xx.2006 verstorben. Mit Beschl. v. xx.xx.2006 bestellte das Nachlassgericht den Beteiligten zu 2 zum Nachlasspfleger, dem die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und die Ermittlung der Erben übertragen wurde. Die Feststellung der berufsmäßigen Führung des Nachlasspflegschaft unterblieb. Am 17.3.2022 beantragte der Nachlasspfleger die Festsetzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Gesonderte Wer... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Abgrenzung Streitwert/Gegenstandswert Die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 63 GKG ist von der Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren nach § 33 RVG zu unterscheiden. Zwar besteht nach § 32 Abs. 1 RVG eine Bindungswirkung für den Anwalt an den vom Gericht festgesetzten Streitwert; jedoch können Auftraggeber und Anwalt nach § 33 Abs. 1 RVG eine gesonderte Fest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Rechtsanwalt K nimmt in der ersten Abwandlung für den Kläger den auswärtigen Beweisaufnahmetermin vor dem AG Hamburg selbst wahr. In diesem Termin wird wieder der Zeuge C zur Person und zur Sache vernommen. Zu dem Beweisaufnahmetermin ist Rechtsanwalt K mit der Bahn angereist und hat hierfür Fahrtkosten i.H.v. 150,00 EUR netto aufgebracht. Die Dauer der Geschäftsreise betrug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Der Zeuge C wohnt in Hamburg und wird auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts des LG Berlin gem. § 362 ZPO von dem ersuchten Richter beim AG Hamburg zur Person und zur Sache vernommen. Der Kläger lässt sich in diesem Beweisaufnahmetermin durch den von ihm beauftragten Hamburger Rechtsanwalt H als Terminsvertreter vertreten. Welche außergerichtlichen Kosten kann der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2024, zfs Aktuell / 4.1 Änderung der Zwangsverwalterverordnung

Am 4.4.2024 ist die Verordnung zur Änderung der Zwangsverwalterverordnung v. 22.3.2024 in Kraft getreten (BGBl I Nr. 110 v. 3.4.2024). Durch die Verordnung wird die zuletzt zum 1.1.2004 erhöhte Vergütung der von den Vollstreckungsgerichten im Zwangsverwaltungsverfahren bestellten Zwangsverwalter erhöht. Mit Blick auf die allgemeine Preissteigerung und die erheblich gestiegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Fragen und Lös... / II. Kostenfestsetzungsantrag

Somit wird der Kläger in seinem Kostenfestsetzungsantrag gegen den Beklagten folgende außergerichtliche Kosten geltend machen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Seit 1.1.2009 maßgebende Rechtslage

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Kostenfestsetz... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte vor dem LG Köln zwei Beklagte verklagt. Die Beklagte zu 1 war eine katholische Stiftung, die Beklagte zu 2 eine Privatperson, die sich beide durch dieselbe Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft mbB haben vertreten lassen. Diese Partnerschaftsgesellschaft war für die beiden Beklagten auch im Berufungsrechtszug tätig, der durch den Beschluss des 5. ZS des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermögensause... / 2. Zwischenschaltung eines Dritten (insb. GbR)

Empfohlen wird zur Bewirkung des Übergangs des Mietverhältnisses nach § 566 BGB auch die Zwischenschaltung einer Person, die sowohl im Verhältnis zum Veräußerer als auch zum an sich vorgesehenen Erwerber "echter" Dritter ist.[18] In Betracht kommt hier eine Zwischenveräußerung an eine andere (natürliche oder juristische) Person, aber insbesondere auch an eine zu der Erbengem...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Neuaufstellung des Abschlusses

Tz. 123 Stand: EL 53 – ET: 05/2024 Der BaFin steht es grundsätzlich offen, entweder die Fehlerkorrektur im nächsten Abschluss oder Bericht oder eine Neuaufstellung des Abschlusses oder Berichts zu verlangen. Entsprechend der Regierungsbegründung zum FISG dürfte eine Rückwärtsberichtigung im Rahmen einer rechtmäßigen Ermessensbetätigung nur in seltenen Ausnahmefällen in Betrac...mehr