Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 2. Kreis der Noterben und Höhe ihrer Beteiligung

a) Der überlebende Ehegatte Rz. 120 Der überlebende Ehegatte hat nach Art. 914–1 C.C. ein Noterbrecht in Höhe von einem Viertel des Nachlasses, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Pflichtteilsberechtigt ist ferner nur der nicht rechtskräftig geschiedene Ehegatte. Eine Trennung von Tisch und Bett oder die bloße Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens beseitigen das Note...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Kreis der Noterbberechtigten und Höhe ihrer Beteiligung

Rz. 151 Noterben, auch "zwingende Erben" (herederos forzosos), sind Kinder und deren Abkömmlinge, die Eltern und Vorfahren, sofern der Erblasser keine Abkömmlinge hat, sowie der überlebende Ehegatte (Art. 807 CC). Nur wer keine herederos forzosos hat, kann frei über sein gesamtes Vermögen verfügen (Art. 763, 806 CC). Rz. 152 Der nach Bedeutung und Häufigkeit wohl wichtigste F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / 2. Kreis der Noterbberechtigten und Höhe ihrer Beteiligung

Rz. 110 Noterben sind der Ehegatte, die Vorfahren und die Nachkommen. Für sie gelten gem. Art. 2157 CC die Reihenfolge und die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge (siehe Rdn 50 ff.). Rz. 111 Die Höhe des Noterbteils richtet sich nach Rang und Anzahl der vorhandenen Noterben. Der Ehegatte allein erhält als Noterbteil die Hälfte des Nachlasses (Art. 2158 CC); bei Zusammentreff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 3. Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 225 Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht ist gegeben, wenn keiner der Beteiligten, also weder der Erblasser (bzw. Schenkende) noch der Erwerber, Inländer ist. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich dann nur auf das sog. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG. Rz. 226 Inlandsvermögen sind die Vermögensgegenstände, die einen besonderen Inlandsbezug haben, z.B. Vermögen einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / I. Grundsätze

Rz. 118 Mehrere Erben bilden gem. § 2032 BGB eine Erbengemeinschaft. Mit dem Erbfall wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Dabei steht dem einzelnen Miterben aber keine Berechtigung nach Bruchteilen (Bruchteilsgemeinschaft) am Nachlass zu, vielmehr bilden die Miterben eine Gesamthandsgemeinschaft, in der der Nachlass den Miterben nur in ihrer gesamthänd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / I. Allgemeines

Rz. 94 Für bestimmte nahe Verwandte ist zwingend eine vermögensmäßige Beteiligung am Nachlass vorgesehen. Dabei ist das Pflichtteilsrecht nicht als echtes Noterbrecht ausgestaltet. Die Pflichtteilsberechtigten erhalten keine quotenmäßige Beteiligung am Nachlass und werden auch nicht Erben. Sie haben vielmehr nur einen Geldanspruch gegen den Erben bzw. die Erbengemeinschaft. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 1. Gegenständlich gespaltene Rückverweisung

Rz. 69 In vielen Rechtsordnungen wird das Erbstatut nicht einheitlich angeknüpft, also z.B. an Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz des Erblassers (Nachlasseinheit), sondern für Immobilien oder gar sämtliche Nachlassgegenstände dem jeweiligen Belegenheitsrecht unterstellt (siehe Rdn 198). Verteilt sich der Nachlass über mehrere Staaten, gelten für die Erbfolge der einzelnen Tei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeines zur Bewertung

Rz. 108 In der Vergangenheit ergaben sich für die nach Sondervorschriften zu bewertenden Vermögensteile (z.B. Betriebsvermögen oder Grundstücke) häufig erheblich vom Verkehrswert nach unten abweichende Werte. Dies war vom Gesetzgeber gewollt und bewusst in Kauf genommen worden, um auf diese Weise beispielsweise Betriebsvermögen von einer Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 3. Begründetheit der Klage

Rz. 71 Eine Klage auf family provisions ist begründet, wenn das Testament oder die gesetzliche Erbfolge zu keiner angemessenen finanziellen Versorgung des Antragstellers (reasonable financial provision) führt. Bei der Prüfung dieser Voraussetzung hat das Gericht alle Umstände des Einzelfalles einzubeziehen, wie z.B. die derzeitige und künftige finanzielle Situation des Kläge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / G. Erbstatut und Gesellschaftsrecht

Rz. 132 Erbrechtliche Nachfolge und Gesellschaftsrecht verhalten sich wie Wasser und Öl. Schon im nationalen Bereich ergeben sich hier schwer überbrückbare Widersprüche. Im kollisionsrechtlichen Bereich bereitet die Zuordnung der zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht vermittelnden Lösungsmechanismen besondere Unsicherheiten und Zweifel bei der Qualifikation. Rz. 133 Der Ausgan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Doppelbesteuerung wegen unterschiedlicher Anknüpfungsmerkmale

Rz. 127 Zu einer Doppelbesteuerung kommt es auch dann, wenn ein Land wegen des Wohnsitzes eine persönliche Steuerpflicht und ein anderes Land wegen des Belegenheitsortes des Nachlassvermögens eine sachliche Steuerpflicht annimmt. Vor diesem Hintergrund stellen sich zahlreiche Fragen, die neben dem inländischen Steuerrecht auch das ausländische nationale Recht betreffen. Rz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Kollisionsrechtliche Behandlung des Erbrechts in einer gleichgeschlechtlichen Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 30 Die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner fand in Europa Anfang des Jahrhunderts Verbreitung, als es darum ging, gleichgeschlechtlichen Ehepaaren ein Institut für ein eheliches Zusammenleben zu verschaffen, ohne diese den Ehegatten gleichzustellen (z.B. in Deutschland, Dänemark, Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Finnland, Irland, Kroatien, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Sachliche Steuerpflicht (beschränkte Erbschaftsteuerpflicht)

Rz. 68 Gibt es keine persönlichen Anknüpfungsmerkmale für eine unbeschränkte Steuerpflicht, ist zu prüfen, ob sich aufgrund von sachlichen Anknüpfungsmerkmalen zumindest eine auf bestimmte Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht ergibt. Ist aufgrund der persönlichen Verhältnisse des Erblassers oder der Begünstigten keine Besteuerung möglich, versuchen viele Staaten, z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / IV. Weitere im Rahmen der Erbfolge anfallende Steuern

Rz. 202 Immobilienschenkungen werden über die Registersteuer hinaus mit einer Eintragungsgebühr (droits de transcription) in Höhe von 1 % belegt. Rz. 203 Im Rahmen der Einkommensteuer kann ggf. u.a. insbesondere bei Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der Wertzuwachs steuerpflichtig werden. Dies ist der Fall, wenn d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbfallbezogene Verfügu... / F. Der Erbschaftskauf

Rz. 89 Wegen der im Erbrecht vorgesehenen besonderen Folgen des Erbschaftskaufs für den Käufer (Haftung des Käufers für Nachlassverbindlichkeiten) wurde in der Literatur vielfach ein untrennbarer Zusammenhang mit dem Erbstatut unterstellt, der notwendigerweise eine erbrechtliche Qualifikation verlange.[69] Dieses Argument kann schon deswegen wenig überzeugen, weil auch ein K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Internationales Erbverf... / 6. Rügeloses Einlassen

Rz. 58 Zuletzt kann ein rügeloses Einlassen nach Art. 9 Abs. 1 EuErbVO bei einer wirksamen Rechtswahl des Erblassers zugunsten seines Heimatstaates die Zuständigkeit dieser Gerichte begründen. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist jedoch gering. Sie setzt voraus, dass sich in einem Verfahren vor dem Gericht eines Mitgliedstaates, das seine Zuständigkeit nach Art. 7 EuE...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 3. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 209 Art. 2.7.3.2.12 des Codex sieht einen Steuerfreibetrag für behinderte Erben und Vermächtnisnehmer vor. Unbebauter, in Naturschutzgebieten belegener Grundbesitz ist unter den in Art. 2.7.6.0.5. des Codex festgelegten Bedingungen (insbesondere das Bestehen eines Bewirtschaftungsplans i.S.d. flämischen Gesetzgebung) von der Erbschaftsteuer befreit. Für Erbschaften, die na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / D. Besteuerung der Erbfolge

Rz. 101 Die Wichtigkeit der Bestimmungen über die Besteuerung der Erbfolge (ob im Gewand der "verteilenden Gerechtigkeit" oder, nüchterner betrachtet, als Beteiligung des Staates an den Erbschaften – jedenfalls verfassungsrechtlich als grundsätzlich unbedenklich angesehen) braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden. I. Rechtsgrundlagen Rz. 102 Gesetzliche Grundlage für di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russische Föderation / 3. Immobilien

Rz. 95 Im Gegensatz zu russischen Gesellschaftsanteilen ist eine Übertragung von Immobilien im Rahmen eines Erbfalls unter Beteiligung von Ausländern aus "unfreundlichen Ländern" möglich. Wenn jedoch z.B. ein deutscher Staatsangehöriger Erbe wird, ist zu beachten, dass gemäß dem Dekret des Präsidenten Nr. 81 vom 1.3.2022 bei einer anschließenden Veräußerung der Immobilie der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 1. Allgemeines

Rz. 151 Zur Abwicklung des Nachlasses ist in Deutschland die Beteiligung der Nachlassgerichte nicht zwingend. Dies folgt schon aus dem Grundsatz der Universalsukzession und des Vonselbsterwerbs. Der Nachlass geht als Ganzes auf den oder die Erben über. Insofern besteht auch keine zwingende Verpflichtung, einen Erbschein zu beantragen, um das Erbrecht nachzuweisen, obwohl die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / V. Dingliche Wirkung eines pflichtteilsrechtlichen Herabsetzungsurteils

Rz. 129 In vielen Rechtsordnungen wird den Pflichtteilsberechtigten kein Geldanspruch gegen den Nachlass, sondern eine unmittelbare Beteiligung am Nachlass in Höhe einer garantierten Mindestquote (réserve) vorbehalten (Noterbrecht). In den meisten dieser Rechte setzt sich diese Mindestbeteiligung aber nicht ipso iure gegen eine entgegenstehende testamentarische Verfügung dur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / a) Der überlebende Ehegatte

Rz. 120 Der überlebende Ehegatte hat nach Art. 914–1 C.C. ein Noterbrecht in Höhe von einem Viertel des Nachlasses, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Pflichtteilsberechtigt ist ferner nur der nicht rechtskräftig geschiedene Ehegatte. Eine Trennung von Tisch und Bett oder die bloße Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens beseitigen das Noterbrecht des Ehegatten noch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / V. Weiterverweisung auf das Recht eines Drittstaates

Rz. 81 Das IPR des Aufenthaltsstaates kann auch das Recht eines weiteren Drittstaates für anwendbar erklären. Gemäß Art. 34 Abs. 1 lit. b EuErbVO ist nach Verweisung auf das Recht eines Drittstaates die Verweisung des IPR dieses Drittstaates auf das Recht eines weiteren Drittstaates zu befolgen, wenn dieser sein eigenes Recht anwenden würde. Rz. 82 Beispiel 4 Der Erblasser is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / I. Grundsatz

Rz. 108 Für sachenrechtliche Verhältnisse gilt gem. Art. 43 Abs. 1 EGBGB das am Belegenheitsort der Sache geltende Recht (Sachenstatut). Dieses Recht entscheidet nicht nur darüber, welche Rechte an einer Sache begründet werden können, sondern auch, wie diese entstehen. Wenn es zur Übertragung des Eigentums im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge, also z.B. der Erbfolge, kommt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 8. Begünstigung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen

Rz. 232 Gemäß Art. 60bis ErbStGB BH gilt in der Region Brüssel-Hauptstadt ein Steuersatz von 3 % (für Erben in gerader Linie, Ehegatten oder gesetzlich Zusammenwohnende) oder 7 % (für alle anderen Erben) für:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / 2. Teilung der Vermögenswerte

Rz. 84 Die Erben sind Miteigentümer zu Bruchteilen der beweglichen und unbeweglichen Sachen, gemeinsame Inhaber zu Bruchteilen der restlichen Vermögensrechte des Nachlasses und anteilige nichtsolidarische Schuldner (Teilschuldner) für die Verbindlichkeiten der Erbschaft. Eine Teilung der Vermögenswerte ist nicht zwingend. Ob sie eingeleitet wird und wie sie verläuft, das hän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / I. Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge)

Rz. 4 Das deutsche Erbrecht wird beherrscht vom Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge). Gemäß § 1922 BGB geht mit dem Erbfall das Vermögen als Ganzes mit unmittelbarer dinglicher Wirkung auf den oder die Erben über. Die Gesamtrechtsnachfolge erfasst dabei grundsätzlich alle vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten. Diese gehen insgesamt und ungeteilt auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / II. Umfang der Steuerpflicht

Rz. 223 Ein Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, das diesen Namen trägt, gibt es in Portugal nicht. Weggefallen ist damit auch die Erbersatzsteuer (Imposto sobre as Sucessões e Doações por Avença), die anstelle der Erbschaftsteuer als Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Dividenden inländischer wie ausländischer Aktionäre erhoben wurde. Die Besteuerung der Übertragung von Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Funktionell gespaltene Rückverweisung

Rz. 75 In manchen Rechtsordnungen werden bestimmte Fragen der Nachlassabwicklung nicht dem Erbstatut, sondern dem Belegenheitsrecht unterstellt. So wurde die im österreichischen Recht erforderliche gerichtliche Einantwortung der Erben in den Nachlass für in Österreich belegene Liegenschaften unabhängig davon verlangt, ob österreichisches Recht Erbstatut ist.[73] Umgekehrt wu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Voraussetzungen für den Gutglaubensschutz

Rz. 19 Wer sich auf den Schutz des guten Glaubens beruft, muss gem. Art. 69 Abs. 3 und 4 EuErbVO "auf der Grundlage der in dem Zeugnis enthaltenen Angaben" gehandelt haben. Ihm muss also der Inhalt des ENZ – z.B. über eine von der Behörde ausgestellte Abschrift – bekanntgemacht worden sein (konkreter Gutglaubensschutz). Nach der deutschen Rechtsprechung zum BGB-Erbschein hin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 4. Nachfolge- und Abfindungsklauseln bei Personengesellschaften

Rz. 182 Soweit zum Nachlass Beteiligungen an Gesellschaften gehören, bedarf es stets einer genauen Abstimmung der gesellschaftsrechtlichen Regelung und der Regelung im Testament bzw. Erbvertrag. Dies gilt in besonderer Weise für die Beteiligung an Personengesellschaften, da diese regelmäßig nicht frei vererbbar sind (siehe Rdn 5). Rz. 183 Nach der Reform des Personengesellsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Albanien / D. Pflichtteilsrecht

Rz. 10 Den minderjährigen und den arbeitsunfähigen Kindern, bei deren Vorversterben ihren minderjährigen arbeitsunfähigen Abkömmlingen sowie ggf. auch den anderen zur gesetzlichen Erbfolge berufenen Personen steht gem. Art. 379 ZGB ein sog. Noterbrecht (rezerva ligjore) zu. Das gesetzliche Erbteil dieser privilegierten Erben kann in keiner Weise testamentarisch entzogen oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 2. Erbeinsetzung

Rz. 67 Erbeinsetzungen im eigentlichen Sinne, wie diese dem deutschen Erbrecht bekannt sind, sind nach luxemburgischem Recht unbekannt und unzulässig. Als Erben (héritiers) versteht das luxemburgische Recht nur die gesetzlichen Erben. Dennoch kennt auch das luxemburgische Recht die Testierfreiheit und die Möglichkeit zu testieren, wenngleich nicht im gleichen Maße wie im deu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 1. Allgemeines

Rz. 30 Gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Erblasser kein bzw. kein gültiges Testament errichtet hat. Ferner kommt es auch dann zur gesetzlichen Erbfolge, wenn sich ein Testament nur auf Teile des Nachlasses bezieht.[45] Rz. 31 Da in Irland kein Vonselbsterwerb erfolgt, geht der Nachlass nicht automatisch auf die gesetzlichen Erben über. Sie haben vielmehr einen Anspruch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nordmazedonien / D. Pflichtteilsrecht

Rz. 15 Den Kindern, einschließlich der angenommenen, und dem Ehegatten steht als Erben der ersten Ordnung ein Pflichtteil in Höhe der halben gesetzlichen Erbquote zu (Art. 30 Abs. 1, 31 Abs. 2 mazErbG). Die Eltern und Geschwister sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn sie arbeitsunfähig und bedürftig sind. In diesem Fall erhalten sie ein Drittel der ihnen kraft Gesetzes ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / a) Erbberechtigung und Erbquote

Rz. 41 Im irischen Recht erhält der überlebende Ehegatte – anders als in vielen anderen Common-Law-Rechtsordnungen – eine feste Erbquote. Die Höhe seiner Beteiligung hängt davon ab, ob er mit Nachkommen oder sonstigen Verwandten zusammentrifft. Neben Abkömmlingen erhält der überlebende Ehegatte eine Erbquote von zwei Dritteln. Das verbliebene Drittel erhalten die Kinder gemä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 2. joint tenancy

Rz. 106 Ausgenommen von der Nachlassabwicklung sind insbesondere Vermögensgegenstände, an denen eine joint tenancy besteht. In der Praxis ist diese Form beim Erwerb von Immobilien durch Ehegatten üblich, kann aber auch an beweglichen Gegenständen begründet werden. Im Gegensatz zur tenancy in common, die dem deutschen Bruchteilseigentum entspricht, handelt es sich dabei um ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Moldawien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 5 Die Erbfolge ist im Vierten Buch des Zivilgesetzbuches vom 6.6.2002 in den Art. 1432–1575 geregelt. Dort macht sich das moldawische Erbrecht weitgehend – wenn auch nicht vollständig – von den Einflüssen des sowjetischen Rechts frei. So ist z.B. das Erbrecht erheblich detaillierter geregelt als bisher. Die testamentarische Erbfolge wird vor der gesetzlichen Erbfolge ger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / b) Abkömmlinge

Rz. 121 Vorbehaltserben sind gem. Art. 913 C.C. im Übrigen die Abkömmlinge des Erblassers. Dabei ist ohne Bedeutung, ob es sich um eheliche oder nichteheliche Abkömmlinge handelt. Gemäß Art. 913–1 C.C. gelten innerhalb der Gruppe der Deszendenten die allgemeinen Prinzipien des gesetzlichen Erbrechts, insbesondere der Grundsatz der Repräsentation nach Stämmen bei Vorversterbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / d) Besonderheiten bei Vorhandensein eines überlebenden Ehegatten

Rz. 124 Besonderheiten ergeben sich gem. Art. 1094 ff. C.C. bezüglich der Höhe der quotité disponible, wenn der überlebende Ehegatte mit anderen Noterben, also Abkömmlingen,[100] zusammentrifft. Diese besonderen Quoten gelten nur für Verfügungen zugunsten des Ehegatten, nicht aber für Verfügungen zugunsten Dritter. Es ist auch nicht möglich, dass der Erblasser zum einen zugu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Das Europäische Nachlas... / III. Erben und ihre Quoten

Rz. 7 Das Zeugnis führt den Erbteil jedes Erben auf (Art. 68 lit. l EuErbVO), samt Vor- und Zunamen und gegebenenfalls Identifikationsnummer (Art. 68 lit. g EuErbVO). Damit sind nicht nur die gesetzlichen Erben und die testamentarischen Erben gemeint. Gleiches gilt für Vermächtnisnehmer, soweit das Erbstatut – wie das französische – keine testamentarische Erbeinsetzung kennt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russische Föderation / 1. Gesellschaftsanteile und Aktien

Rz. 92 Fallen Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in den Nachlass, so werden die Erben entweder Mitgesellschafter oder erhalten eine Abfindung für ihre Anteile in Höhe des Buchwertes. Ob eine Aufnahme als Mitgesellschafter erfolgt oder die Erben abgefunden werden, hängt davon ab, ob die Satzung der Gesellschaft vorsieht, dass die Aufnahme der Erben als Mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / a) Allgemeines

Rz. 77 Das neue Zivilgesetzbuch lässt wie bisher drei Testamentsformen zu. Gemäß §§ 1532 ff. ZGB kann ein Testament eigenhändig oder in anderer Schriftform unter Beteiligung von Zeugen oder durch notarielle Beurkundung errichtet werden. Die Errichtung kann nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist unzulässig (§ 1496 ZGB). Die Bezeichnung als "Testament" oder "Letzter Will...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / VII. Patto di famiglia

Rz. 179 Der in Art. 768 bis ff. c.c. (mit Gesetz Nr. 55 vom 14.2.2006 eingeführt) geregelte patto di famiglia als Vertrag unter Lebenden erleichtert nunmehr die lebzeitige Unternehmensnachfolge,[281] die wegen des strengen italienischen Pflichtteilsrechts (= Ausgleichungs- und Herabsetzungspflicht des Unternehmensnachfolgers im Fall des Todes des Erblassers) und des Verbots ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / c) Testament in anderer Schriftform

Rz. 80 Ein Testament, das der Erblasser nicht eigenhändig geschrieben hat (allografní závět), muss er eigenhändig unterschreiben und vor zwei gleichzeitig anwesenden Zeugen ausdrücklich erklären, dass die Urkunde seinen letzten Willen beinhaltet (§ 1534 ZGB). Wer das Testament verfasst hat, ist unerheblich. Der Inhalt muss den Zeugen nicht bekannt sein. Ebenso wenig ist ents...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 1. Vereinbarungen auf güterrechtlicher Ebene

Rz. 85 In den meisten Fällen wird das Ziel verfolgt, den überlebenden Ehegatten weitgehend zu begünstigen. Dies kann güterrechtlich geregelt werden. Leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, ist schon von Gesetzes wegen jeder von ihnen zur Hälfte an der Errungenschaft des anderen, am sog. Vorschlag, beteiligt. Art. 237 Abs. 1 ZGB bietet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Europäische Erbrech... / VI. Anwendung des Sachrechts (Erbstatut)

Rz. 68 Nach Abschluss der kollisionsrechtlichen Prüfung und Bestimmung des Erbstatuts kann das einschlägige materielle Recht (Sachrecht im Gegensatz zum Kollisionsrecht) angewandt werden. Rz. 69 Im englischen Recht steht dem Abkömmling keine zwingende Beteiligung am Nachlass seines verstorbenen Vaters zu. Auf der Basis des Inheritance Act 1975 kann er zwar unter Berufung dara...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 4. Verzicht auf den Pflichtteil

Rz. 122 Ein Erbe kann gegenüber dem Erblasser in einem Erbvertrag ganz oder teilweise auf seine Erbansprüche, insbesondere auf den Pflichtteil, verzichten. Weil ein nicht pflichtteilsgeschützter Erbe ohne Begründung übergangen, ein testamentarisch eingesetzter Erbe jederzeit mittels einer neuen Verfügung von Todes wegen (Art. 509 Abs. 1 ZGB) und ein erbvertraglich eingesetzt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 4. Schutz vor Umgehungen

Rz. 75 Zum Schutz der Antragsteller vor Umgehungen eröffnet der Inheritance Act 1975 dem Gericht Möglichkeiten, Vermögen, das nicht zum Nachlass zählt, in seine Anordnungen einzubeziehen. Dem Reinnachlass hinzuzurechnen sind insbesondere Vermögensteile, die durch eine Schenkung auf den Todesfall oder durch (Zahlungs-)Anweisung an Dritte mit dem Tod des Erblassers an besonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Montenegro / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 18 Nach montenegrinischem Recht besteht der Pflichtteil in einer dinglichen Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten in Höhe seiner Pflichtteilsquote an allen Nachlassgegenständen (Art. 29 montErbG), über die der Erblasser nicht testamentarisch verfügen kann (Art. 28 Abs. 1 montErbG). Der Pflichtteilsberechtigte hat also keinen Geldanspruch, sondern ein echtes Noterbrech...mehr