Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Ausgangslage.

Rn 80 Erweist sich die Leistung (des Nichtberechtigten) zugleich als Eingriff in die Rechtssphäre eines anderen (des Berechtigten), so stellt sich vordergründig die Frage nach dem Verhältnis zwischen Leistungs- und Eingriffskondiktion, die va der BGH mit dem Subsidiaritätsgrundsatz zunächst dahin beantwortet hat, dass der Leistungskondiktion generell der Vorrang vor der Eing...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nachteilige Änderung.

Rn 13 Die Beurteilung der Nachteiligkeit einer Änderung ist nach ErwGr 75 DIRL ähnl wie bei § 327e III Nr 2 nach einem objektiven Maßstab unter Berücksichtigung von Art und Zweck des digitalen Produkts sowie dessen wesentlicher Merkmale einschließlich Qualität, Funktionalität und Kompatibilität vorzunehmen. Nach II 1 sind dabei die Zugriffsmöglichkeit des Verbrauchers auf da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatsächliche Feststellungen zu Abs 1 lit e (Abs 2).

Rn 18 Die Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des Ursprungsgerichts beschränkt sich auf die erforderlichen Tatsachen zur Beurteilung der in Abs 1 lit e angesprochenen Zuständigkeiten. Dadurch soll einer Verzögerung durch den Schuldner entgegengewirkt werden. Dabei ist umstr, ob der Schuldner auch mit neuem Tatsachenvortrag nicht mehr zu hören ist, wenn dieser schon i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zuschläge für AGK, WuG – § 650c I.

Rn 9 I 1 stellt klar, dass Allgemeine Geschäftskosten (AGK), Wagnis und Gewinn nicht zu den leistungsabhängigen Kosten gehören, die nach tatsächlich erforderlichem Aufwand abgerechnet werden müssen. Stattdessen sollen die tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für AGK, Wagnis und Gewinn beaufschlagt werden (dazu: Leupertz/Preussner/Sienz/Althaus/Katten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Klageabweisung als unbegründet.

Rn 62 Die Bejahung der Zulässigkeit entfaltet keine Rechtskraftwirkung, wenn eine Klage in der Sache abgewiesen wird. Der Richter ist in einem zweiten Prozess über denselben Streitgegenstand nach Behebung des materiell-rechtlichen Hindernisses, etwa der fehlenden Fälligkeit des Anspruchs nicht an die Beurteilung der Zulässigkeit des Erstrichters gebunden. Er hat die Prozessv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung.

Rn 2 Dafür gilt der notwendige Selbstbehalt, der von den Oberlandesgerichten unterschiedlich festgelegt worden ist. Entspr Angaben finden sich in den Leitlinien unter 21.2. In dem Selbstbehalt ist ein Betrag für den Wohnbedarf enthalten, der ebenfalls beziffert ist. Bei höheren oder geringeren Mietkosten oder sonstigen Umständen kann der Selbstbehalt im Einzelfall angemessen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ermessensbindung.

Rn 3 Der zu erwartende Erkenntnisgewinn aus der Verwertung der strafrechtlichen Ermittlungen und die Nachteile, die den Prozessbeteiligten aus einer Verzögerung des Zivilverfahrens drohen, sind gegeneinander abzuwägen. Ist ein zeitnaher Abschluss des Strafverfahrens innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten, scheidet eine Aussetzung idR aus (Zö/Greger Rz 2). In Arzthaftungssa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gegenstand und Rechtsnatur des Anerkenntnisse.

Rn 2 Das Anerkenntnis bezieht sich auf den prozessualen Anspruch, wobei es keinen Unterschied macht, ob dieser auf Leistung, Gestaltung oder Feststellung (auch bei einseitiger Erledigungserklärung, Hamm NJW-RR 95, 1073 [OLG Hamm 03.11.1994 - 4 U 6/91]) gerichtet ist. Präjudizielle Rechtsverhältnisse können uU Gegenstand eines privatrechtlichen Anerkenntnisvertrags sein (vgl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile, die ohne Zulassung der Berufung unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision (Sprungrevision) statt, wenn 2Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung 836 ZPO 15 Rangverhältnis 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung 758a ZPO 6 Räumung 721 ZPO 3; 762 ZPO 2 Ehewohnung 200 FamFG 3 nach 758a ZPO 17 von Wohnraum 721 ZPO 3 Räumungsfrist 721 ZPO 10; 751 ZPO 2 Kostenentscheidung 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere 885 ZPO 28 Herausgabe 885 ZPO 30 Verkauf 885 ZPO 34 Vernichtung 885 ZPO 37 Verwahrung 885 ZPO 27 Verwertung 885 ZPO 33 Räumungskl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestand.

Rn 2 Gutgläubiger Erwerb nach § 933 setzt voraus, dass zunächst der vollständige Tatbestand von §§ 929, 930 verwirklicht ist, dass also eine dingliche Einigung und Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses vorliegen. Darüber hinaus müssen die allg Anforderungen an den gutgläubigen Erwerb (Rechtsgeschäft, Verkehrsgeschäft, kein Rückerwerb, kein Abhandenkommen) gegeben sei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Passive Konzerneffekte

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 An seine Leistungsgrenzen stößt der Nachteilsbegriff dort, wo es um sog. passive Konzerneffekte geht. Darunter versteht man diejenigen Vor- und Nachteile, die sich bei völliger Passivität des herrschenden UN aus der bloßen Einbindung als abhängiges Glied einer UN-Gruppe ergeben (vgl. Hüffer-AktG (2022), § 311, Rn. 30). Auf ihre Berücksichtigu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Protokollierung.

Rn 6 Die Aussage des Zeugen ist zu protokollieren, § 160 III Nr 4. Für die spätere Beweiswürdigung, insb für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen kann es sich als sehr hilfreich erweisen, das Diktat hinsichtlich der vom Zeugen zunächst gem § 396 I ›im Zusammenhang‹ zu leistenden Aussage vorzunehmen, und erst danach und erkennbar hiervon abgesetzt die Antworten des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auf Parteiantrag.

Rn 34 Einem wiederholten Antrag muss das Berufungsgericht stattgeben, wenn die Bindung an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen entfallen ist, zB nach § 529 I Nr 1 Hs 2 bei fehlerhafter Zurückweisung eines Antrags in 1. Instanz (Art 103 I GG; BGH VersR 05, 1555; VersR 06, 950; MDR 09, 1184; VersR 13, 1558). Stattgabe auch bei einem erstmalig in der Berufungsinstanz ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Inhalt des Vorlagebeschlusses (Abs 3).

Rn 5 Der Vorlageschluss besteht gem Abs 3 aus zwei Teilen, nämlich den zusammengefassten Feststellungszielen (Nr 1) und einer Darstellung des einheitlichen Lebenssachverhalts (Nr 2). Bei der Formulierung der Feststellungsziele ist das Prozessgericht nicht an den genauen Wortlaut der gestellten Musterverfahrensanträge gebunden; vielmehr darf und sollte das Gericht im Interess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verbreitung von Werturteilen; Kritik.

Rn 96 Die Verbreitung von Werturteilen oder Kritik ist bei Vorliegen einer geschäftlichen Handlung iSd § 2 I Nr 2 UWG ausschließlich nach dem UWG zu beurteilen (Staud/J Hager § 823 Rz D 27; BeckOGK/Spindler § 823 Rz 231). IÜ kann – in engen Grenzen – das Recht am Unternehmen einschlägig sein (dazu zB BGH GRUR 20, 435 [BGH 14.01.2020 - VI ZR 496/18] Rz 37, 41; GRUR-RS 20, 191...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostenbeteiligung.

Rn 19 Hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten des Rechtsstreits bestimmt S 3, dass sich die Partei kraft Amtes, die inländische juristische Person oder die parteifähige Vereinigung entsprechend ihren wirtschaftlichen Verhältnissen an den Kosten der Prozessführung zu beteiligen hat. Für die Beurteilung der Bedürftigkeit findet nicht § 115 Anwendung, vielmehr ist eine Einze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Die Revisibilität des Anscheinsbeweises.

Rn 32 Die tatsächlichen Feststellungen eines angefochtenen Urteils sind für das Revisionsgericht bindend, so dass die revisionsrechtliche Prüfung grds auf Grund des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts vorzunehmen ist. Im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises kann das Revisionsgericht aber überprüfen, ob ein bestehender Erfahrungssatz beachtet,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz der Zulassungsrevision.

Rn 1 § 543 I beinhaltet den Grundsatz der Zulassungsrevision: Die Revision ist nur statthaft, wenn sie entweder vom Berufungsgericht oder im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH als Revisionsgericht zugelassen worden ist. In der Berufungsinstanz bedarf es dazu keines Antrags der Parteien auf Zulassung der Revision; das Berufungsgericht entscheidet vAw. Eine Anregung an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zeitpunkt für die Glaubhaftmachung.

Rn 9 Die den Antrag auf Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen sind nach der gesetzlichen Regelung bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Die Glaubhaftmachung kann mithin bis zur Entscheidung über den Antrag und auch noch im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden, aber nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren, denn der Beurteilung des Rechtsb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verschulden.

Rn 32 Beim Verschulden gilt ein objektiver Maßstab, es genügt bereits ein objektiver Sorgfaltsverstoß (BGH NJW 03, 1308 [BGH 20.02.2003 - III ZR 224/01]). Jeder Amtsträger muss die Kenntnisse und Einsichten besitzen oder sich verschaffen, die für die Führung des übernommenen Amtes erforderlich sind (BGH NJW 05, 748 [BGH 09.12.2004 - III ZR 263/04]). Er hat bei der Gesetzesau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Jahresabschluss und Lagebericht

Rn. 13 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Erweiterung des JA um eine KFR und einen EK-Spiegel, sofern keine Verpflichtung zur Aufstellung eines KA besteht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 2); Einstufung als große KapG (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 2); kein Verzicht auf die Anhangangaben gemäß § 285 Nr. 11 und 11b, auch wenn diese nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet sind, dem UN eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Zeitpunkt.

Rn 12 Für die Beurteilung der Bösgläubigkeit ist auf denjenigen Zeitpunkt abzustellen, in dem der letzte Akt des Rechtserwerbs erfüllt ist. Im Falle der §§ 929, 932 muss also guter Glaube noch in dem Augenblick vorliegen, in dem Einigung und Übergabe erfolgt sind. Ist die Einigung unter einer Bedingung erklärt, so ist auch in diesem Fall der Zeitpunkt der Abgabe der bedingte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Beschluss nach § 155b Absatz 2 Satz 1 kann von dem Beteiligten innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen Bekanntgabe mit der Beschwerde angefochten werden. § 64 Absatz 1 gilt entsprechend. 3Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt; es hat die Akten unverzüglich dem Beschwerdegericht nach Absatz 2 vorzulegen. (2) Über die Beschleunigungsbeschwerde e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gewinnermittlung und -zurechnung bei der Erbengemeinschaft

Rn. 2964 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Gewinn des von der Erbengemeinschaft betriebenen Unternehmens ist durch BV-Vergleich nach § 5 EStG zu ermitteln. Die Höhe des den einzelnen Mitunternehmern zuzurechnenden Gewinnanteils ergibt sich aus ihrem Anteil am Nachlass (BFH vom 10.02.1987, VIII R 297/81, BFH/NV 1987, 637). Das bedeutet, dass der laufende Gewinn nicht anders als ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachdienlichkeit.

Rn 20 Liegt vor, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt und durch die Zulassung ein neuer Prozess vermieden wird (BGH NJW 01, 1210 [BGH 15.01.2001 - II ZR 48/99]). Es ist unerheblich, ob nach Zulassung neue Parteierklärungen und Beweiserhebungen nötig werden und dadurch die Erledigung des Rechtsstreits verzögert wird (BGH NJW-RR 87, 58 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Art 4 ff.

Rn 3 Art 4 ff gelten – in Anlehnung an die Rspr zu Art 5 Nr 3 EuGVVO aF und Art 7 Nr 2 Brüssel Ia-VO – für alle nicht durch Art 1 ausgenommenen Schadenshaftungen, die nicht auf einem Vertrag beruhen (s insb EuGH Slg 88, 5565 Rz 17; 92, I-2149 Rz 16; 98, I-6511 Rz 22; 02, I-6367 Rz 33; I-8111 Rz 36; 05, I-481 Rz 51; NJW 16, 2727 Rz 37; 21, 144, C-59/19 Rz 23 = ECLI:EU:C:2020:...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlschlagen der Nacherfüllung.

Rn 8 Soweit die og Entbehrlichkeitstatbestände der Unmöglichkeit und der (berechtigten oder unberechtigten) Nacherfüllungsverweigerung reichen (Rn 3 ff), kommt es auf ein Fehlschlagen der Nacherfüllung für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung nicht an. Fehlgeschlagen iSd § 636 ist die Nacherfüllung mithin, wenn Nachbesserungsbemühungen des bisher nicht fristgebunden zur Mäng...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verfahrenseinleitung auf Antrag.

Rn 1 Die Norm ordnet für Abstammungsverfahren das Antragsprinzip an. Das Erfordernis dieser Regelung ergibt sich aus der Verlagerung der Abstammungssachen in das FamFG, welches – anders als § 253 ZPO – neben der grundsätzlichen Disposition der Parteien über das Verfahren allgemein auch eine solche vAw vorsieht, vgl § 24 I. Letztere wird durch § 171 vor dem Hintergrund der Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Darstellung im Urteil.

Rn 54 Über die Frage, ob verspäteter Vortrag zurückgewiesen wird, ergeht nicht etwa ein Zwischenurteil (Rn 18) oder ein Beschl (BGH NJW 02, 290, 291). Das Gericht prüft die Verzögerung bezogen auf den Schluss des letzten Termins der mündlichen Verhandlung. Der Vortrag wird in der Prozessgeschichte im Tatbestand des Urteils wie sonstiger streitiger Vortrag, nur mit Hinweis au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelanknüpfung: Vertragstypisierung (Abs 1).

Rn 8 I enthält feste Anknüpfungsregeln für die in lit a–h spezifizierten Vertragstypen. Für eine anderweitige Beurteilung im Einzelfall ist damit kein Raum, soweit eine Korrektur nicht anhand von III zu rechtfertigen ist. Gedanklich liegt der Mehrheit der Fälle des I (vgl Rn 2) der Anknüpfungsgrundsatz des II zugrunde. Einen einheitlichen unionsrechtlichen Vertragsbegriff en...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Begründetheit einer Beschl-Ersetzungsklage (Notwendigkeit).

Rn 31 Das Gericht gibt einer zulässigen Beschl-Ersetzungsklage statt, wenn der vom Kläger begehrte Beschl im Sinne des Gesetzes ›notwendig‹ ist (LG München I NZM 23, 164 [BGH 24.03.2022 - V ZB 60/21]). Ein Beschl ist notwendig, wenn der Kläger einen Anspruch auf ihn hat (BRDrs 168/20, 92) und die WEigtümer noch nicht beschlossen haben (BGH NJW-RR 23, 226 Rz 21). Für den Besc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtskräftige Entscheidungen des Anordnungsverfahrens.

Rn 6 Der Schadensersatzrichter ist ferner an rechtskräftige Entscheidungen des Anordnungsverfahrens gebunden, die – bejahend oder verneinend – über den Anordnungsgrund entschieden haben. Gleiches gilt, wenn durch rechtskräftige Entscheidung im Anordnungsverfahren die einstweilige Rechtsschutzmaßnahme wegen Fehlens des Anordnungsanspruchs als von Anfang an unbegründet aufgeho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Reife der Früchte.

Rn 2 Die Früchte dürfen erst versteigert werden, wenn sie reif sind. Anders als für den Zeitpunkt der Pfändung (§ 810) kommt es hier nicht auf die Zeit der gewöhnlichen Reife an, sondern auf die tatsächliche Reife der gepfändeten Früchte. Die Zeitgrenze ist auch zu beachten, wenn die Früchte üblicherweise vor der Reife abgeerntet werden. Die Parteien können jedoch eine abwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einleitung.

Rn 76 Der Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen gehört zu den schwierigsten, jedenfalls zu den unübersichtlichsten Problemfeldern, die das allg Zivilrecht für den Rechtsanwender bereithält. Das hat zu einer bis in kleinste Verästelungen reichenden Diversifizierung der Meinungen in einer nicht unerheblichen Anzahl von dogmatischen Streitpunkten geführt, die eher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. 2Sind die erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Besteller die Zahlung eines angemessenen Teils des Abschlags verweigern. 3Die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung verbleibt bis zur Abnahme bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 43 Die Entscheidung über die Festsetzung erfolgt durch einen zu begründenden und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehenden Beschluss gem §§ 38 ff (Prütting/Helms/Fröschle § 292 Rz 40; Sternal/Giers § 292 Rz 19). Rn 44 Der Beschluss erwächst in materielle Rechtskraft, sodass eine erneute Entscheidung über die geregelten Ansprüche nicht in Betracht kommt, also weder Nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zu den Einkünften zu rechnen.

Rn 29 Nicht privilegiert sind einmalige oder regelmäßige Zuwendungen, die nicht der Vermögensbildung, sondern dem laufenden Verbrauch der Familie zu dienen bestimmt sind (BGH FamRZ 14, 98), wie Zahlungen für den Erholungsurlaub der Familie, zum Erwerb des Führerscheins oder eines Kfz, Zuschüsse zum Erwerb von Hausrat (Kobl FamRZ 06, 1839). Nicht zu den Einkünften zu rechnen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anhörung der unmittelbar Beteiligten (Abs 1).

Rn 1 Geht es um die Annahme als Kind (§ 186 Nr 1) oder die Aufhebung des Annahmeverhältnisses (§ 186 Nr 3), ist die persönliche Anhörung des Annehmenden und des Kindes – im Falle der Anhörungsfähigkeit unabhängig von seinem Alter – geboten (§ 192 Abs 1). Dabei geht es insb um die Beurteilung, ob die Voraussetzungen des § 1741 Abs 1 S 1 BGB erfüllt sind. Das Gericht soll in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Räumlicher Schutzbereich.

Rn 10 Der Schutz des § 12 für den bürgerlichen Namen bezieht sich auf das gesamte Bundesgebiet. Lediglich im Handels- und Unternehmensrecht gibt es für Firmen und Geschäftsbezeichnungen Einschränkungen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gilt für die rechtliche Beurteilung des Namens das Personalstatut. Maßgebend ist das Recht des Heimatstaates (BGHZ 56, 193, 195; 72, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Werterhöhung.

Rn 3 Der gutgläubige Besitzer kann Ersatz nur dann verlangen, wenn der Wert der Sache im Zeitpunkt der Wiedererlangung durch den Eigentümer noch erhöht ist. Dabei ist der Kaufpreis der Sache hier unerheblich für die Bewertung der Werterhöhung. Erste Voraussetzung ist eine Kausalität von (nützlicher) Verwendung und Werterhöhung. Die zweite Voraussetzung bildet der Fortbestand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nicht erfasste Urteilselemente.

Rn 33 Tatsächliche Feststellungen und rechtliche Folgerungen, auf denen die getroffene Entscheidung aufbaut, werden von der Rechtskraft nicht erfasst (BGH NJW 86, 2508, 2509; NJW-RR 96, 827 [BGH 08.02.1996 - IX ZR 215/94]; NJW 17, 893 [BGH 07.07.2016 - I ZB 45/15] Rz 13; NJW 19, 71 [BGH 09.02.2018 - V ZR 299/14] Rz 20). So stellt bspw ein den vertraglichen Anspruch infolge I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bindungswirkung.

Rn 10 Das Beschwerdegericht hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde lag, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen (Abs 4 S 4; vgl § 563 III). Die Reichweite der Bindungswirkung ist genau zu prüfen. Sie besteht nur hinsichtlich der rechtlichen Würdigung, die der Aufhebung unmittelbar zugrunde lag (BGHZ 159, 122, 127 = NJW-RR 04, 1422; BGH WM 17, 1326 Rz 7...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Haftungsverhältnisse in den Jahresabschlüssen Dritter

Rn. 13 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die gesetzlichen Vorschriften ebenso wie die folgende Kommentierung beziehen sich auf die RL aus der Sicht des Verpflichteten aus einem Haftungsverhältnis (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 251 HGB, Rn. 6). Zunächst soll hier aber die Behandlung von Haftungsverhältnissen in den JA der anderen an solchen Rechtsgeschäften Beteiligten (Begünstigten)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Notstandshandlung.

Rn 7 Notstandshandlung ist die zur Gefahrenabwehr vorgenommene Einwirkung auf eine fremde Sache. Sie kann in der Benutzung, Beschädigung, Veränderung oder Zerstörung der Sache liegen. Die Einwirkung muss nicht unmittelbar erfolgen; eine nur mittelbare Einwirkung reicht aus (RGZ 57, 187, 190). Auch der entstehende Schaden muss nicht unmittelbar durch den Eingriff hervorgerufe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsfälle.

Rn 2 Der Begriff des Gegenstands ist weit zu verstehen, er umfasst Handlungen, Erklärungen und Gebräuche (vgl Schulz JuS 05, 909, 912). Es muss sich um einen Gegenstand handeln, der kaufmännischer Beurteilung zugänglich ist. Dazu genügt, dass der Sachverhalt oder die konkrete Tatsache eine Beziehung zum Handelsverkehr aufweist (RGZ 79, 292). Den zweiten Anwendungsfall stellt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Normzweck.

Rn 1 § 1816 ersetzt § 1897 I u III–VI aF. Die Inhalte von § 1897 VII u VIII aF sind in das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) verschoben worden. Der Inhalt von § 1897 II aF findet sich nunmehr in § 1819 III. Die Norm regelt die Eignung und Auswahl des Betreuers und stellt Grundsätze dazu auf, wer zum Betreuer bestellt werden soll (I-V) und welche Personen von diesem A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verfahrensmangel.

Rn 12 Erforderlich ist ein Mangel im Verfahren, nicht ein Mangel in der Rechtsfindung (›error in procedendo‹, nicht ›error in iudicando‹). Mängel in der Anwendung des materiellen Rechts können auch dann nicht zu einer Zurückverweisung führen, wenn es sich um besonders grobe Fehler handelt, die für die Sachprüfung vorgreiflich sind und die gebotene Sachaufklärung vollständig ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inventarisierungspflicht.

Rn 1 Als Grundlage der Vermögensverwaltung und zu deren effektiver gerichtlicher Kontrolle ordnet die Norm an, dass zu Beginn der Betreuung durch den Betreuer, dem der Aufgabenbereich Vermögensbetreuung übertragen wurde, ein Verzeichnis über das gesamte Vermögen des Betreuten anzulegen ist. Erwirbt der Betreute später neues Vermögen, so ist das Verzeichnis jeweils zu ergänze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beweisregeln, Beweiserleichterungen, Beweislastumkehr.

Rn 13 Lässt der Tatrichter gesetzliche Beweisregeln unbeachtet oder legt er der Beweiswürdigung umgekehrt eine abstrakte Beweisregel zugrunde, die das Gesetz nicht kennt, liegt eine revisionsrechtlich beachtliche Rechtsverletzung vor (BGH NJW 99, 486, 488; Musielak/Voit/Ball § 546 Rz 10). Unbeschränkter revisionsrechtlicher Nachprüfung unterliegt auch die Frage, ob der Tatri...mehr