Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ii) Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG

(1) Systematik Rz. 307 § 6b EStG eröffnet die Möglichkeit der Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter auf gesetzlich definierte Reinvestitionsobjekte, um in ausgewählten Sachverhalten die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Reinvestition zu verhindern. Es gilt der allgemeine steuerliche Veräußerungsbegriff. Demgegenüber sind Buch...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Antrag

(a) Allgemeines Rz. 288 Die Tarifbegünstigung wird nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG nur auf Antrag gewährt. Besondere Formvorschriften sind nicht vorgesehen. Der Antrag ist betriebs- bzw. mitunternehmeranteilsbezogen beim dem für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt (vgl. § 19 AO) zu stellen. Nach Satz 1 der Vorschrift kann der Antrag auch nur für Teile des nicht entnommene...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Besonderheiten der Gewinnermittlungsstufen

(1) Erste Gewinnermittlungsstufe Rz. 355 In der Steuerbilanz sind Ansatz- und Bewertungswahlrechte einheitlich für die Mitunternehmerschaft auszuüben. Personenbezogene Steuervergünstigungen z.B. nach § 6b EStG sind demgegenüber in den Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter abzubilden. Die zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns auf der ersten Stufe notwendigen außerbi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Nicht kodifizierte GoB

Rz. 107 In den §§ 238 ff. HGB sind nicht alle GoB gesetzlich normiert bzw. i.S.e. subsumtionsfähigen Obersatzes definiert worden. Es handelt sich um ein für die Rechtsfortbildung offenes System. Als nicht kodifizierte GoB gelten insb. personelle Zurechnungsprobleme etwa bei Treuhand- und Leasingverhältnissen, die Bilanzierung schwebender Geschäfte oder der Zeitpunkt der Gewi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / III. Querbezüge zum Gesellschaftsrecht

1. Jahresabschluss und Gesellschaftsrecht a) AG aa) Mitgliedschaftlicher Bilanzgewinnanspruch Rz. 18 Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch einen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Vert...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Ermittlung des Gewerbeertrags

(1) Laufende Erträge Rz. 415 Die Personengesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer. Insofern ist sie trotz eigentlicher ertragsteuerlicher Transparenz eigenständiges Steuersubjekt. Rz. 416 Bei der Personengesellschaft ist zu beachten, dass der gesamte einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb, d.h. unter Einbeziehung der Sonderbetr...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Zweistufigen Gewinnermittlung von Mitunternehmereinkünften

aa) Verfahrensweise Rz. 349 Der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft ist nach § 179 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO einheitlich und gesondert festzustellen. Der Gesamtgewinn stellt hierbei auch die Ausgangsgröße für die Ermittlung der Gewerbesteuer dar, welche von der Mitunternehmerschaft als Gewerbesteuersubjekt i.S.v. § 2 Abs. 1 GewStG gem. § ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Gewerbesteuer

aa) Steuerschuldner Rz. 315 Die Betriebe des Einzelunternehmers und – anders als bei der Einkommensteuer – der Personengesellschaft als solche unterliegen der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 1 GewStG), wenn die Einkünfte einkommensteuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG zu qualifizieren sind. Freiberufliche Betriebe [549] sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Verlustvorträge nach § 10a GewStG

(1) Voraussetzungen des § 10a GewStG Rz. 319 Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der Gewerbeertrag eines Erhebungszeitraums um Verlustvorträge aus früheren Erhebungszeiträumen gekürzt, die nach den Regeln der §§ 7–10 GewStG ermittelt worden sind. Zu unterscheiden sind damit das Verlustentstehungsjahr, in dem ein negativer Gewerbeertrag vorliegen muss und das Verlustabzugsjahr, in d...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) AG

aa) Mitgliedschaftlicher Bilanzgewinnanspruch Rz. 18 Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch einen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen ist....mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Anwendung von § 35 EStG

(1) Auseinanderfallen von Gewerbesteuerschuldner und Anrechnungsberechtigtem Rz. 373 Bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags einer Mitunternehmerschaft wird nur ein Gewerbesteuermessbetrag ermittelt und nicht für jeden Mitunternehmer ein eigener Betrag ausgewiesen. Dies beruht darauf, dass die Mitunternehmerschaft gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldner ist. Ein...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Einzelunternehmer

a) Einkommensteuer aa) Bemessungsgrundlage/Gewinnermittlung Rz. 277 Einkünfte aus Gewerbetrieb (insbesondere aus Einzelunternehmen bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften) gehen mit dem nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn in das zu versteuernde Einkommen ein. Die Gewinnermittlung richtet sich im Grundsatz nach §§ 4,5 EStG (Betriebsvermögensvergleich oder Einn...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / e) Auswirkungen auf Gesellschaftsverträge

aa) Entnahmerechte für Steuerzahlungen bei Thesaurierung und für anrechenbare Steuern Rz. 420 Im Gegensatz zu Körperschaften müssen Gesellschafter einer Personengesellschaft im Regelfall (= transparente Besteuerung und keine Option zur Körperschaftsteuer) auch im Thesaurierungsfall Einkommensteuer auf den steuerlichen Gewinnanteil entrichten. Folglich sollte der Gesellschafts...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Besteuerung der Kapitalgesellschaft und deren Anteilseigner

a) Trennungsprinzip Rz. 427 In Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtslage ist das Trennungsprinzip das Grundkonzept der Kapitalgesellschaftsbesteuerung.[774] Die Körperschaftsteuer ist die "Einkommensteuer der juristischen Person" und besteuert die eigene Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.[775] Folglich ist die Kapitalgesellschaft Steuerschuldnerin der Körperschaftsteuer (...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern und Sachgesamtheiten in das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft

(1) Sacheinlage von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Sonderbetriebsvermögen oder einem anderen Betriebsvermögen (§ 6 Abs. 5 EStG) (a) Möglichkeit zur Ertragsteuerneutralität Rz. 384 In Zusammenhang mit Beteiligungen an Personengesellschaften besteht in der Praxis Bedarf, dass Gesellschafter Wirtschaftsgüter, insbesondere Anlagevermögen steuerneutral auf die Gesellschaft übertra...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Steuerliche Behandlung der KGaA

(1) Körperschaftsteuer Rz. 470 Nach § 1 Abs. 1 KStG und § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG ist die KGaA eigenständiges Steuersubjekt für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. Damit besteht die Gefahr einer Doppelerfassung von Erträgen sowohl bei der KGaA als auch beim Komplementär. Auf der Ebene der KGaA werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens für Körperschaft...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Vermögensverwaltende und freiberufliche Personengesellschaften

(1) Vermögensverwaltende Personengesellschaft und Zebragesellschaft Rz. 358 Bei den vermögensverwaltenden Personengesellschaften, die Überschusseinkünfte erzielen, ist die Personengesellschaft ebenfalls Subjekt der Einkünfteerzielung, sodass auf Ebene der Personengesellschaft die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen sind (§ 180 Abs. 1 N...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Formwechsel und Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ein Personenunternehmen

a) Formwechsel aa) Rechtsgrundlagen Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es bei einem Formwechsel nur zu einem Wechsel des Rechtskleides ohne Vermögensübertragung kommt, übernimmt das Ertragssteuerrecht nicht. § 9 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt, dass für den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft die §§ 3–7 UmwStG Anwendung finden. Durch diesen Verwei...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Behandlung von Verlusten

aa) Mindestbesteuerung Rz. 432 Auf Ebene der Kapitalgesellschaft sind die Vorschriften zur Mindestbesteuerung wie bei den Einzelunternehmern und Mitunternehmerschaften anzuwenden. Der Verlustabzug der Kapitalgesellschaft gem. § 10d EStG wird auf einen Sockelbetrag und einen verrechenbaren Betrag beschränkt. Dies gilt auch bei der Gewerbesteuer in § 10a GewStG (s.a. oben Rdn 3...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Untergang von Verlusten nach § 8c KStG

(1) Tatbestandsmerkmale/Rechtsfolgen Rz. 433 Das KStG schränkt bei einem Wechsel der Anteilseigner einer Körperschaft den Abzug von Verlustvorträgen aus der Vergangenheit unter gewissen Voraussetzungen ein. Zunächst sah § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a.F. als "Grundstufe" einen quotalen Untergang des Verlustabzugs bei Übertragung von mehr als 25 % bis 50 % der Anteile oder Stimmrecht...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / e) Teileinkünfteverfahren

aa) Dividenden- und Veräußerungsgewinnbefreiung beim Anteilseigner für Zwecke der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer (1) Besteuerung der Ausschüttungen Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil

Rz. 339 Der Anteil eines Gesellschafters ist unter bestimmten Umständen einem anderen als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen. Diese Problematik stellt sich u.a. bei Ehegattenanteilen in Familienpersonengesellschaften (vgl. Rdn 336).mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IV. Handelsbilanzrecht und Rechtsordnung

1. Nationale Rechtsquellen Rz. 52 Das Handelsbilanzrecht wird im Wesentlichen durch die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB "Handelsbücher" geregelt (§§ 238 ff. HGB). Der erste Abschnitt (§§ 238–263 HGB) enthält "Vorschriften für alle Kaufleute" und ist damit rechtsformunabhängig an Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften adressiert. Im zweiten Abschnit...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Eigenkapitalrelevante Geschäftsvorfälle ohne Gewinnauswirkung

Rz. 10 Privatentnahmen und Privateinlagen (z.B. aus der Geschäftskasse) sind Geschäftsvorfälle, die zwar das Eigenkapital ändern, die aber außerbetrieblich veranlasst sind und deshalb keine Gewinnauswirkung haben dürfen. Sie sind deshalb erfolgsneutral zu qualifizieren. Jede Entnahme mindert das Eigenkapital, jede Einlage führt zu seiner Erhöhung.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Ergänzungs- und Sonderbilanzen

(1) Ergänzungsbilanzen Rz. 350 Ergänzungsbilanzen dienen der Korrektur einzelner Positionen aus der Gesamthandsbilanz, wenn dies aus steuerlichen Gründen für einzelne Gesellschafter erforderlich ist. In der Gesamthandsbilanz kann ein Wirtschaftsgut nur mit einem einheitlichen Wert ausgewiesen werden. Als Ausfluss des Transparenzprinzips sind der Besteuerung jedoch die individ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Verdeckte Gewinnausschüttungen

(1) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung (Grundfall) Rz. 453 Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Kapitalgesellschaften ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG sieht lediglich in § 8 Abs. 3 KStG vor, dass vGA das Einkommen nicht mindern. Der BFH[806] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA als:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Mitunternehmerschaften

a) Gesellschaft als Subjekt der Einkünfteerzielung aa) Transparenzprinzip Rz. 321 Die Mitunternehmerschaft kann handelsrechtlich gem. § 124 HGB selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Im deutschen Einkommensteuerrecht hingegen ist die Personengesellschaft kein eigenständiges Steuersubjekt. Die Gesellschaft kann als Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung verstan...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Sonderbilanzen

(a) Grundlagen Rz. 352 Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft umfasst zum einen Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen der Gesellschaft gehören, als auch zum Sonderbetriebsvermögen, welches einem Mitunternehmer steuerlich zuzurechnen ist und dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft dient. Im Gegensatz zu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Grundlegende Pflichten

a) Buchführung und Inventar Rz. 74 Der Jahresabschluss (§§ 242–342e HGB) ist aus der Buchführung (§§ 238–241 HGB) zu entwickeln, wobei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowohl für die Buchführung (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB) als auch für den Jahresabschluss und Konzernabschluss gelten (§§ 243 Abs. 1, 297 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die gesamte Buchführungstechnik bezweckt,...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Auswirkung gewerbesteuerlicher Verlustvorträge

Rz. 299 Verlustvorträge nach § 10a GewStG führen im Erhebungszeitraum zu einem verminderten Gewerbesteuermessbetrag und zu einem verminderten Anrechnungsvolumen. Einkommensteuerlich kann ein Ermäßigungsüberhang entstehen.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Gewerbesteuerliche Besonderheiten

aa) Ermittlung des Gewerbeertrags (1) Laufende Erträge Rz. 415 Die Personengesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer. Insofern ist sie trotz eigentlicher ertragsteuerlicher Transparenz eigenständiges Steuersubjekt. Rz. 416 Bei der Personengesellschaft ist zu beachten, dass der gesamte einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb, d.h. ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Einkommensteuerliche Besonderheiten

aa) Verlustverrechnungsbeschränkungen gem. § 15a EStG und § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. EStG Rz. 371 Die Möglichkeit des vertikalen und horizontalen Verlustausgleichs negativer Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit positiven anderen Einkünften im Verlustentstehungsjahr wird durch besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen eingeschränkt:[665]mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Besteuerung der GmbH & Still

aa) Typische und atypisch stille Gesellschaft Rz. 464 Eine stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft, bei der sich der stille Gesellschafter am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt.[814] Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Besonderes vereinbart ist, ist der stille Gesellschafter an Gewinnen und ggf. an Verlusten der tätigen Gesellschaft bet...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Jahresabschluss und Gesellschaftsrecht

a) AG aa) Mitgliedschaftlicher Bilanzgewinnanspruch Rz. 18 Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch einen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / III. Besteuerung der verschiedenen Rechtsformen im Einzelnen

1. Einzelunternehmer a) Einkommensteuer aa) Bemessungsgrundlage/Gewinnermittlung Rz. 277 Einkünfte aus Gewerbetrieb (insbesondere aus Einzelunternehmen bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften) gehen mit dem nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn in das zu versteuernde Einkommen ein. Die Gewinnermittlung richtet sich im Grundsatz nach §§ 4,5 EStG (Betriebsvermögen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Einkommensteuer

aa) Bemessungsgrundlage/Gewinnermittlung Rz. 277 Einkünfte aus Gewerbetrieb (insbesondere aus Einzelunternehmen bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften) gehen mit dem nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn in das zu versteuernde Einkommen ein. Die Gewinnermittlung richtet sich im Grundsatz nach §§ 4,5 EStG (Betriebsvermögensvergleich oder Einnahme-/Überschussre...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 6. Vorschriften zum Bilanzansatz

a) Vermögensgegenstand Rz. 131 Das HGB legt in den §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1, 248 Abs. 2, 252 Abs. 1 HGB den Begriff des Vermögensgegenstandes zugrunde und zeigt damit, dass grds. nur gegenständlich verdichtete Positionen aktivierbar sind. Im Mittelpunkt der handelsrechtlichen Aktivierung steht dem Grunde nach damit die Definition des Vermögensgegenstandes. Hier haben entwick...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Steuerliche Behandlung der Kommanditaktionäre

Rz. 472 Die Kommanditaktionäre versteuern nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG die auf die Kommanditaktien ausgeschütteten Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Freibetrag und Staffeltarif

Rz. 318 Natürlichen Personen steht gem. § 11 GewStG ein Freibetrag i.H.v. 24.500,00 EUR zu. Die Steuermesszahl wurde durch das UntStRefG 2008 auf 3,5 % abgesenkt (§ 11 Abs. 2 GewStG). Der frühere Staffeltarif für kleine Gesellschaften wurde abgeschafft.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Sacheinlage von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Sonderbetriebsvermögen oder einem anderen Betriebsvermögen (§ 6 Abs. 5 EStG)

(a) Möglichkeit zur Ertragsteuerneutralität Rz. 384 In Zusammenhang mit Beteiligungen an Personengesellschaften besteht in der Praxis Bedarf, dass Gesellschafter Wirtschaftsgüter, insbesondere Anlagevermögen steuerneutral auf die Gesellschaft übertragen. Hierzu sieht der Gesetzgeber bestimmte Möglichkeiten für steuerneutrale Übertragungen vor. § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG regelt die...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Tarifbegünstigung für einbehaltene Gewinne nach § 34a EStG

(1) Anknüpfungspunkt einbehaltener Gewinn Rz. 283 § 34a EStG soll mit einer Thesaurierungsbegünstigung für nicht entnommene Gewinne ein Beitrag zur Rechtsformneutralität bei der Besteuerung von Einzelunternehmern und Mitunternehmerschaften im Vergleich zu der Besteuerung von Kapitalgesellschaften leisten.[510] Ausgangspunkt für die Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns ist...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IV. Umstrukturierungen

Rz. 475 Gegenstand der folgenden Erläuterung sind die Umwandlungen von Kapital- in Personengesellschaften und umgekehrt.[840] Zu den gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen s. ausführlich § 14 Rdn 1 ff. 1. Formwechsel und Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ein Personenunternehmen a) Formwechsel aa) Rechtsgrundlagen Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es be...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) GmbH

aa) Mitgliedschaftlicher Gewinnanspruch und Dividendenforderung Rz. 28 Ähnlich der Rechtslage bei der AG ergibt sich auch der Gewinnanspruch der Gesellschafter einer GmbH aus den Vorschriften des Handelsbilanzrechts und den sie ergänzenden bzw. modifizierenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG steht den Gesellschaftern ein mitgliedschaftli...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Wirkungsweise der Tarifbegünstigung

(a) Begünstigung und Nachversteuerung Rz. 285 Die Besteuerung des begünstigten nicht entnommenen Gewinns erfolgt im Begünstigungsjahr mit 28,25 % + SolZ. Diese Tarifbegünstigung wird nur auf Zeit gewährt und hat den Effekt einer Steuerstundung. Anlassbezogen, bspw. bei einer Überentnahme, d.h. die Entnahmen übersteigen die Einlagen und den Gewinn, kommt es zu einer Nachverste...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / h) Rückstellungen

aa) Systematik Rz. 155 Rückstellungen werden zwischen Eigenkapital und Verbindlichkeiten eingeordnet (vgl. § 266 Abs. 3 HGB). Ihr theoretisches Verständnis ist davon geprägt, ob man der statischen oder dynamischen Bilanzauffassung zuneigt.[314] Nach statischer Auffassung dienen Rückstellungen der zutreffenden Erfassung (rechtlicher) Verbindlichkeiten, während die dynamische A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Formwechsel

aa) Rechtsgrundlagen Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es bei einem Formwechsel nur zu einem Wechsel des Rechtskleides ohne Vermögensübertragung kommt, übernimmt das Ertragssteuerrecht nicht. § 9 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt, dass für den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft die §§ 3–7 UmwStG Anwendung finden. Durch diesen Verweis wird ein Ver...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Zurechnung der Einkünfte an Mitunternehmer

(1) Bedeutung der Mitunternehmerstellung Rz. 326 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche Einkünfte erzielen nach §§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 18 Abs. 3 oder § 13 EStG die Gesellschafter, die als Mitunternehmer anzusehen sind. Nur unter dieser Voraussetzung sind sie in die steuerliche Gewinnverteilung einzubeziehen. Erzielt eine Gesellsch...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / X. Querbezüge zum Steuerbilanzrecht

1. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz Rz. 231 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass Gewerbetreibende bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung das Betriebsvermögen anzusetzen haben, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen ist.[444] Die Vorschrift gilt nicht nur für Einzelkaufleute und bei der Gewinnerm...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Voraussetzungen der Mitunternehmerstellung

(a) Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative Rz. 327 Der Begriff des Mitunternehmers ist im Gesetz nicht definiert und muss daher ausgelegt werden. Als Typusbegriff umfasst der Mitunternehmerbegriff eine Vielzahl von Anzeichen und Merkmalen, die in ihrer Gesamtheit dazu führen müssen, dass der Gesellschafter Mitunternehmerinitiative entfalten kann und ein Mitunterneh...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Mitunternehmerstellung von Nichtgesellschaftern

(a) Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil Rz. 339 Der Anteil eines Gesellschafters ist unter bestimmten Umständen einem anderen als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen. Diese Problematik stellt sich u.a. bei Ehegattenanteilen in Familienpersonengesellschaften (vgl. Rdn 336). (b) Verdeckte Mitunternehmer Rz. 340 Durch ein ausreichendes Maß an Mitunternehmer...mehr