Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Höhe.

Rn 10 Der Beklagte hat von Anfang an die gesamten Kosten sämtlicher Instanzen geltend zu machen (BGH NJW-RR 05, 148, 149 [BGH 30.06.2004 - VIII ZR 273/03]; s. § 112 Rn. 1). Die Rüge mangelnder Sicherheitsleistung für die Kosten der Revisionsinstanz kann grds in dieser Instanz nicht mehr erhoben werden, falls die Voraussetzungen für eine Sicherheitsleistung bereits in der Ber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vorzunehmende Arbeiten.

Rn 6 Geschützte Interessen der nach Rn 4 Betroffenen können durch die für die angekündigte Modernisierungsmaßnahme vorzunehmenden baulichen Maßnahmen (Schmutz, Dreck, Erschütterungen, Intensität usw) verletzt werden (AG Bremen WuM 17, 493). Die Belästigungen müssen nicht in den angemieteten Räumen verursacht werden (AG Bremen WuM 17, 493). Je länger die zu duldenden Modernis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erklärungsirrtum, § 119 I Alt 2.

Rn 23 Bei diesem Irrtum in der Erklärungshandlung (Irrung) stimmt der äußere Erklärungstatbestand nicht mit dem Willen des Erklärenden überein (BGHZ 177, 52 Tz 14). Er verspricht, verschreibt (Oldbg NJW 04, 168; NJW-RR 07, 268) oder vergreift sich, verwendet also unbewusst ein falsches Erklärungszeichen, so auch bei einer Urkundenverwechselung (Rn 15) oder Blankounterschrift...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen des Fristablaufs.

Rn 8 Ist die Frist verstrichen, ist der Beweis nicht mehr zu erheben, ohne dass das Gericht dies androhen müsste, §§ 230, 231. Dies gilt auch dann, wenn die Partei kein Verschulden trifft (hM, BGH NJW 89, 227, 228; aA Sass MDR 1985, 96, 99). Unter den Voraussetzungen des § 531 II ist aber eine Nachholung in der Berufung möglich (Bremen ZEV 10, 480, 481 [OLG Bremen 10.12.2009...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsächliche oder rechtliche Verhinderung des an sich zuständigen Gerichts an der Ausübung des Richteramts in einem einzelnen Fall (§ 36 I Nr 1).

Rn 2 Das ›verhinderte‹ Gericht muss ungeachtet der etwaigen Zuständigkeit auch anderer Gerichte für den konkret in Rede stehenden Rechtsstreit örtlich und sachlich zuständig sein. Eine Verhinderung eines ganzen Gerichts aus tatsächlichen Gründen, wie sie etwa im Kriegszustand, bei Ausbruch lokal beschränkter Epidemien oder im Falle schwerer Naturkatastrophen vorstellbar wäre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Herausgabe, Überlassung und Räumung.

Rn 8 Für die Bestimmtheit genügt es, wenn der Titel auf ›Herausgabe, Räumung oder Überlassung‹ (wie in § 885 formuliert) lautet, eine genauere Eingrenzung ist nicht erforderlich, weil alle drei Vorgänge vollstreckungsrechtlich nach denselben Regeln ablaufen (LG Bremen 22.12.20 – 4 T 504/20 Rz 2). Für die Anwendbarkeit des § 885 kommt es darauf an, ob nach dem Inhalt des Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. VKH.

Rn 19 Da es sich bei dem Vermittlungsverfahren um ein selbstständiges Verfahren handelt, kann den Eltern hierfür auch VKH bewilligt werden. Problematisch ist die Beiordnung eines Anwalts, da dies nach § 78 II voraussetzt, dass die Beiordnung wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erforderlich erscheint. Diese Voraussetzungen werden im Vermittlungsverfahren regelmäß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Entscheidungen des täglichen Lebens.

Rn 6 Was Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind, versucht I 3 näher zu beschreiben. Demnach weisen diese regelmäßig zwei Merkmale auf: die Entscheidungen müssen häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Dabei ist das Merkmal der Häufigkeit nicht ganz unproblematisch, weil der Gesetzgeber sicherlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben.

Rn 24 Ein Erwerb mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht ist gegeben, wenn die vertragschließenden Parteien mit der Vermögensübertragung einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen (BGH FamRZ 90, 1083; Bremen NJW-RR 22, 1374), gleich, ob der begünstigte Ehegatte gesetzlicher oder gewillkürter Erbe ist. Die Voraussetzungen liegen regelmäßig vor, wenn ein Ehegatte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Darlegung der Energieeinsparung.

Rn 19a Ist eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr 1 oder Nr 2 anzukündigen, muss dem Mieter die angestrebte Energieeinsparung näher dargelegt werden (s.a. § 559b Rn 4). Ausreichend, aber auch erforderlich, ist eine gegenständliche Beschreibung des alten und neuen Zustandes, die eine vergleichende Betrachtung ermöglicht (LG Bremen WuM 19, 195). Eine Ankündigung, die eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 6 Das Gericht entscheidet über eine Aussetzung nach § 149 vAw. Den Parteien ist zuvor rechtliches Gehör zu gewähren (Art 103 I GG). Der Beschl ist zu begründen und unterliegt der Anfechtung nach § 252, weshalb er nach Maßgabe des § 232 eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss. Eine Darstellung des Sachverhalts ist nicht erforderlich (Bremen MDR 11, 881 [OLG Bremen 16.12...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 22d GVG – [Handlungen eines unzuständigen Richters].

Gesetzestext Die Gültigkeit der Handlung eines Richters beim Amtsgericht wird nicht dadurch berührt, dass die Handlung nach der Geschäftsverteilung von einem anderen Richter wahrzunehmen gewesen wäre. Rn 1 Verletzungen des Geschäftsverteilungsplans und damit Verstöße gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art 101 GG) führen nicht zur Nichtigkeit der richterlichen Ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Reformatio in peius.

Rn 35 Im Beschwerdeverfahren ist eine Abänderung zulasten der beschwerdeführenden Partei nicht zulässig (BGHZ 159, 122; BGH MDR 08, 1181). Die reformatio in peius schützt den Beschwerdeführer davor, dass er auf sein eigenes Rechtsmittel hin über die mit der angegriffenen Entscheidung verbundene Beschwer hinaus belastet wird. Auch die Tatsache, dass unter den Voraussetzungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorbemerkung.

Rn 89 Die dritte Stufe des Pfändungsschutzes bildet die vollstreckungsgerichtliche Entscheidung (Kohte VuR 10, 257 [258]; Perleberg-Kölbel FuR 10, 311 [312]). Es besteht eine funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts unabhängig von der Herkunft des Guthabens, also auch bei einem Guthaben aus Sozialleistungen (LSG Bayern ZInsO 15, 1171, 1172). Diese Zuständigkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 32 Auch Asylbewerber haben bei entspr Dauer des Aufenthalts ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, solange eine Abschiebung nicht konkret absehbar ist (Kobl FamRZ 98, 536; Bremen FamRZ 92, 963; Nürnbg FamRZ 89, 1304; Spickhoff IPRax 90, 225), was aber nicht schon bei Ablehnung des Asylantrags der Fall ist (Looschelders Rz 10). Ist bei einem Flüchtling an den letzte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Rückgewähr von Zuwendungen.

Rn 14 Ehebedingte oder unbenannte Zuwendungen stellen ein ehebezogenes Rechtsgeschäft eigener Art dar, das darauf ausgerichtet ist, die eheliche Lebens- und Versorgungsgemeinschaft auszugestalten und zu sichern, was nicht mehr der Fall ist, wenn die Zuwendung mit Rücksicht auf die bevorstehende Scheidung erfolgt. Die unbenannte Zuwendung wird als Beitrag zur Verwirklichung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 48 Der Verkäufer ist für den Abschluss des Kaufvertrags sowie alle Regelungen darin beweispflichtig, auf die er sich beruft, also insb für die Höhe des Kaufpreises (BGH NJW 83, 2944; kein Anscheinsbeweis bzgl. Vertragspartner bei eBay-Kontonutzung, BGH NJW 11, 2421 ff [BGH 11.05.2011 - VIII ZR 289/09]; Bremen NJW-RR 12, 1519, 1520 [OLG Bremen 21.06.2012 - 3 U 1/12]; ausf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schadensersatzklagen auf Grund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen (I Nr 1).

Rn 2 Die Tatbestandsvariante des § 32b I Nr 1 setzt ihrem Wortlaut gemäß nur voraus, dass der geltend gemachte Schaden infolge der falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen verursacht wurde, nicht aber, dass der verfahrensgegenständliche Schaden auf eine bestimmte spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage gestützt wird (BTDrs 17/6051, 57; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ständige Vertretung bei ›Einmanngerichten‹.

Rn 1 Da bei einem – tatsächlich, also unabhängig von der Anzahl der Planstellen – mit nur einem Richter besetzten AG (nicht Zweigstelle, diese ist Teil eines AG) eine gerichtsinterne Vertretung ausgeschlossen ist, weist Abs 1 dem Präsidium des übergeordneten LG die Zuständigkeit zur Regelung von Vertretungsfällen zu. Dieses bestimmt nach allgemeinen Merkmalen (Bremen NJW 65,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zuständigkeit/Verfahren.

Rn 30 Für die Festsetzung des Ordnungsmittels besteht eine ausschl Zuständigkeit für das Prozessgericht des ersten Rechtszuges, § 802, also das Gericht, das den Vollstreckungstitel erlassen hat (BPatG GRUR 96, 402, 403 [BPatG 29.02.1996 - 2 Ni 8/93]). Dies gilt selbst dann, wenn das Gericht im Erkenntnisverfahren zu Unrecht von seiner Zuständigkeit ausgegangen war (BPatG aaO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Präsente Beweismittel.

Rn 4 Eine erhebliche Einschränkung besteht ggü dem normalen Beweisverfahren darin, dass eine Beweisaufnahme nur sofort erfolgen kann, dh sämtliche Beweismittel präsent sein müssen ( § 294 II). Damit ist verbunden, dass eine Beweiserhebung vAw nicht stattfindet, die Parteien also alle Beweismittel selbst beibringen müssen (BGHZ 156, 139, 141 = NJW 03, 3558). Die betreffende Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Begründung der Rüge (Abs 1 S 2).

Rn 10 Gem Abs 1 S 2 muss der Rügende Umstände darlegen, aus denen sich ergibt, dass das bisherige Verfahren nicht vorrangig und beschleunigt durchgeführt worden ist. Diese Darlegungspflicht soll dem Gericht die zielgerichtete Prüfung seiner Verfahrensführung im Hinblick auf die beanstandeten Umstände ermöglichen, ohne dass die Prüfung auf diese Umstände begrenzt wäre. Zuglei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderbedarf.

Rn 24 Der Begriff des Sonderbedarfs ist definiert in § 1613 Abs 2 Nr 1. Danach ist Sonderbedarf ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Unregelmäßig ist der Bedarf, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen ist und deshalb bei der Bemessung des Regelbedarfs und damit des laufenden Unterhalts nicht berücksichtigt werden kann. Ausgaben, auf die der Berechtigte si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfrüchte.

Rn 5 Unmittelbare Rechtsfrüchte sind die bestimmungsgemäßen Erträge eines Rechts. Diese bestehen selbstständig und als eigener Leistungsgegenstand neben dem Stammrecht. Hierunter fallen zB die Nutzungen des Pächters, des Nießbrauchers (KG NJW 64, 1808), des Reallastberechtigten und des Inhabers einer Grunddienstbarkeit oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Rechtsfrücht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Fehlendes interlokales Kollisionsrecht (Abs 2).

Rn 3 Fehlt ein interlokales Kollisionsrecht (wie iA in den Common Law-Ländern wie den USA, Frank/Leithold ZEV 14, 462, 468), so gilt die dreistufige Regel des Abs 2. Die Bezugnahme auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers ist als Bezugnahme auf das Recht der Gebietseinheit zu verstehen, in der er im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (II lit a)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befähigung zum Urkundsbeamten.

Rn 5 Der gesetzliche Regelfall des Urkundsbeamten gem Abs 2 ist der Beamte des mittleren Justizdienstes. Absolventen der Rechtspflegerprüfung können gem Abs 3 Nr 1 Aufgaben des Urkundsbeamten übertragen werden. Dem Rechtspfleger sind durch die §§ 26, 20 S 1 Nr 12, 21, 24 RpflG folgende Aufgaben der Geschäftsstelle zugewiesen: die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 199 FamFG – Anwendung des Adoptionswirkungsgesetz.

Gesetzestext Die Vorschriften des Adoptionswirkungsgesetzes bleiben unberührt. Rn 1 Die Bestimmung trifft eine Ergänzung zu § 97 Abs 2 für das AdWirkG. Dieses Gesetz geht über die Umsetzung und Ausführung von Rechtsakten nach § 97 Abs 1 hinaus. Die Vorschriften des AdWirkG verdrängen als Spezialvorschriften die des FamFG. Da es sich gleichwohl um eine Familiensache handelt, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beginn.

Rn 13 Die Verschuldenszurechnung setzt immer das Bestehen eines wirksamen Mandats im Innenverhältnis voraus und scheidet deshalb aus, wenn die Partei bei der Bevollmächtigung geschäftsunfähig war (BGH NJW 87, 440, 441). Deshalb beginnt die Zurechnung nicht schon mit der Auftragserteilung oder dem Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht sondern erst mit der Annahme des Auftrags...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 21 § 363 verbietet es nicht, im Ausland belegene Beweismittel für eine Beweiserhebung vor dem Prozessgericht im Inland heranzuziehen. Grenzen werden dem Gericht jedoch durch den Souveränitätsanspruch des fremden Staates gezogen. In seiner Ausprägung als Gebietshoheit steht er einer Ausübung hoheitlicher Gewalt anderer Staaten auf seinem Gebiet entgegen. Dazu zählt auch ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ablehnung von Richtern, Sachverständigen.

Rn 31 §§ 42, 1036. Für GeS und ReS zählt der volle Wert der Hauptsache (BGH NJW-RR 07, 776: für Beschwer; Ddorf NJW-RR 94, 1086; Brandbg NJW-RR 00, 1091; Frankf JurBüro 06, 370 und JurBüro 17, 364; Bremen MDR 11, 1134: jedenfalls bei Einzelrichter; Frankf JurBüro 17, 364; aA Frankf MDR 07, 1399: generell Bruchteil der Hauptsache, 25 %), weil das Interesse an unparteiischer B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 30 Schließen die Beteiligten in einer selbstständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten VKH auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (BGH NJW 18, 1679 [BGH 17.01.2018 - XII ZB 248/16]), Rn 31 Mit Prozessve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einkommen.

Rn 95 Zur Ermittlung sind Gehaltsbescheinigungen und Steuerbescheide heranzuziehen. Bei Selbstständigen hat der Lebenszuschnitt erhöhte Bedeutung. Zum Einkommen zählen die Einkunftsarten nach § 2 EStG sowie die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG (FA-FamR Kap 6 Rz 32 ff). Hinzu kommen Zuwendungen anstelle oder zur Ergänzung des Einkommens, namentlich Arbeitslosengeld I (Hamm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsstellung des Vorerben.

Rn 47 Der Vorerbe ist als Erbe auf Zeit grds Träger aller zum Nachlass gehörenden Rechte und Pflichten. Im Interesse des Nacherben darf er ihn aber grds nur nutzen, nicht auch darüber verfügen. Er ist für ihn ein Sondervermögen, wofür ihn Verwaltungspflichten treffen, denen jedoch auch ein Recht zur Verwaltung gegenübersteht. Zwischen Vor- und Nacherben besteht ein gesetzlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigter.

Rn 8 Regelmäßig wird der Gläubiger der Einlageforderung (Berechtigter) auch Kontoinhaber sein. Das ist jedoch nicht zwingend. Entscheidend kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an. Berechtigter ist jedenfalls derjenige, der nach dem (erkennbaren) Willen des die Kontoeröffnung vornehmenden Kunden der Bank ggü Gläubiger sein soll (BGH NJW 94, 931; Saarbrücken MDR 03, 1003...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verpflichtung, Bestellung.

Rn 2 Die schuldrechtliche Verpflichtung ist ein einheitliches Geschäft. Sie unterliegt nach § 311b III der notariellen Beurkundung. Rn 3 Das dingliche Bestellungsgeschäft erfordert so viele Einzelakte, wie Gegenstände vorhanden sind, S 1, Spezialitätsgrundsatz. Die Art der Bestellungsakte richtet sich nach den jeweiligen Regeln, §§ 873, 1031, 1032, 1067, 1069 I, 1081 II, § 9 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 18 § 569 III Nr 2 fingiert, dass die durch die wirksam erklärte fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§ 543 II 1 Nr 3) bewirkte Beendigung des Mietverhältnisses rückwirkend ›als nicht eingetreten‹ gilt (BGH NJW 18, 3517 [BGH 19.09.2018 - VIII ZR 231/17] Rz 24), wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten (Schonfrist) nach Eintritt der Rechtshängigke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Würdigung der Glaubwürdigkeit.

Rn 4 Weitere Voraussetzung des § 375 I ist, dass das Prozessgericht prognostisch das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag (Bremen OLGR Bremen 09, 352, Rz 13). Wenn es also auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen ankommt, wird ein Verfahren gem § 375 regelmäßig ausscheiden, zB dann, wenn einander widerspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift ist in den Kindschaftssachen des § 151 Nr 1–5 und Nr 8 anwendbar, unabhängig davon, ob der Richter oder der Rechtspfleger funktionell zuständig ist; für die Verfahren betreffend die freiheitsentziehende Unterbringung des Kindes iSv § 151 Nr 6 und 7 enthält § 167 I 1 iVm § 319 eine abschließende Sonderregelung (vgl MüKoFamFG/Schumann § 158 Rz 3; Prüttig/He...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälligkeit.

Rn 2 Kalendermäßige Fälligkeit nach Ablauf der Zahlungsfrist oder nach Stundung. Nicht Anspruch auf Durchführung von Schönheitsreparaturen, weil Fälligkeit sich nach dem Grad der Abnutzung der Wohnung richtet (LG Hannover NZM 02, 120 [LG Hannover 28.02.2001 - 12 S 1107/00]). Kalendermäßig bestimmt, wenn die Leistung im Laufe eines bestimmten Jahres oder in gleich bleibenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarte Beurkundung, Abs 2.

Rn 6 § 154 II bestimmt, dass bei gewollter aber noch nicht vorgenommener Beurkundung der Vertrag im Zweifel noch nicht geschlossen sein soll (BGH NJW-RR 06, 847, 849 [BGH 08.03.2006 - IV ZR 145/05] zu Sicherungsabrede; Hess LAG 15 Sa 254/10 zur Wirksamkeit trotz fehlender Schriftform). Anders als bei Formfehlern nach § 125 S 2 ist der Vertrag also nicht nichtig (NK-BGB/Radem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgaben.

Rn 30 Handelt der Staat bei einer Leistungserbringung im Wege des Öffentlichen Rechtes, verlangt er idR eine Abgabe (Beitrag, Gebühr, Steuer). Diese schulden – soweit sie auf das gemE bezogen ist – grds (was gilt, bestimmt das jeweilige Gesetz) die WEigtümer als Gesamtschuldner (BGH ZMR 11, 50; NJW 10, 932; BVerwG ZMR 06, 242, 244; OVG Bremen ZMR 19, 641). Eine Abgabenforder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abweichende Besetzungen.

Rn 4 Für die KfH gibt § 105 I eine abweichende Besetzung vor, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Handelsrichtern. Die Baulandkammer besteht aus zwei Richtern des LG einschließlich des Vorsitzenden, zu welchen ein Richter des VG hinzutritt (§ 220 BauGB). In der Entschädigungskammer soll ein Mitglied dem Kreis der Verfolgten angehören (§ 208 III BEG). Für die Beschwerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Parabolantenne.

Rn 53 Klage auf Installation nach § 3 mit Interesse an Erweiterung des Empfangs zu bewerten; die Beschwer des verurteilten Vermieters richtet sich nach der Abwehr der Kosten und kann daher höher sein (LG Wuppertal WuM 97, 324 [LG Wuppertal 09.04.1997 - 8 S 11/97]). Für Klage auf Beseitigung ist der Wertverlust durch Beeinträchtigung von Substanz oder Optik maßgeblich (LG Bre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Für die erschienene Partei.

Rn 6 Nach hM wirkt § 342 auch zu Gunsten der erschienenen Partei, was damit begründet wird, dass der Prozess an den Beginn des versäumten Termins zurückversetzt wird. Dadurch werden auch für die erschienene Partei die für sie nachteiligen Folgen des Verhandelns in dem vom Gegner versäumten Termin beseitigt (Bremen NJW 62, 1822 [OLG Bremen 12.04.1962 - 2 U 114/61]; Hamm Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt.

Rn 26 Die Partei wählt ihren Anwalt aus und benennt ihn im Bewilligungsverfahren. In der Regel wird die Wahl schlüssig erklärt werden, indem der Anwalt PKH beantragt; der Antrag hinsichtlich seiner Beiordnung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Ein Anwalt, der die Partei nicht vertreten hat oder nicht mehr vertritt, darf nicht beigeordnet werden (Brandbg FamRZ 07, 17...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Mithören von Telefon- und anderen Gesprächen.

Rn 35 Beim Mithören von Telefongesprächen mit Hilfe einer zusätzlichen Sprech- und Mithöreinrichtung oder einer Raummithöranlage ist zunächst danach zu unterscheiden, ob der jeweilige Gesprächspartner Kenntnis vom Mithören einer dritten Person hat. Ist er auf die Anwesenheit eines Dritten und das Einschalten eines Lautsprechers hingewiesen worden, so kann von seiner Zustimmu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erfasste Tatbestände.

Rn 5 Unter das Namensstatut fällt zunächst die Bildung des Namens, ua ob etwaige Namenszusätze, auch religiöse Zusätze wie die aus Indien und Pakistan bekannten ›Singh‹ und ›Kaur‹ in den Individualnamen aufgenommen werden, weibliche Sonderformen uä (Hamm OLGZ 82, 34; StAZ 86, 10), sowie die Schreibweise (zur Transliteration s.u. Rn 16). Unter das Namensstatut fallen ferner E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erklärung.

Rn 3 Die in § 371a I 2 angesprochene ›Erklärung‹ muss keine Willenserklärung sein; es kann sich hierbei ebenso gut um eine Wissenserklärung handeln, zB um eine Quittung über den Empfang von Bargeld (Musielak/Voit/Huber § 371a Rz 2), oder um das anwaltliche Empfangsbekenntnis gem § 174 IV (OVG Bremen 27.4.21 – 1 LA 149/21).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abgrenzung.

Rn 14 Die Abgrenzung eines Fehlers zur bloßen (ggf ortsüblichen) Unangenehmlichkeit (sog nicht erheblicher Mangel – s BTDrs 18/10822, 79), die den Wert oder die Tauglichkeit der Reise nicht mindert, sondern ersatzlos vom Reisenden hinzunehmen ist, bestimmt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung. Auch insoweit kommt der Prospektbeschreibung entscheidende Bedeutung zu (Celle RRa ...mehr