Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Nr 8, Entscheidung des EGMR.

Rn 16 Dieser Restitutionsgrund wurde durch Art 10 Nr 6 des zweiten Justizmodernisierungsgesetzes (BGBl I 06, 3416) eingefügt und gilt nach der Übergangsvorschrift des § 35 EGZPO nur für ab dem 31.12.06 rechtskräftige Urteile. Bis dahin hatten Urteile des EGMR trotz ihrer Bindungswirkung nach Art 46 I EMRK nur im Strafprozess, § 359 Nr 6 StPO, Einfluss auf die Rechtskraft inn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Durchführung des vereinfachten Verfahrens.

Rn 20 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 1626a II 2 BGB vor, soll das Gericht ohne mündliche Erörterung entscheiden. Der Gesetzesentwurf sah zunächst eine zwingende Durchführung des vereinfachten Verfahrens bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1626a II 2 BGB vor. Die Ausgestaltung als Soll-Regelung geht auf eine Beschlussempfehlung und Bericht des Rech...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / V. Erforderlichkeit einer Abmahnung – Steuerbares Verhalten

Rz. 264 Nach der Rspr. des BAG ist eine Abmahnung erforderlich, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten, steuerbaren Verhaltens gekündigt werden soll.[649] Dies gilt, wenn erwartet werden kann, dass in Zukunft eine Wiederherstellung der Vertragstreue und des Vertrauens erwartet werden kann.[650] Die frühere Unterscheidung zwischen Störungen im Leistungsbereich einerseits un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Endgültige Wertfestsetzung.

Rn 21 Vorrangig ist zu prüfen, ob die abschließende Wertfestsetzung in dem betr Verfahren an sich zulässig ist; im Verneinensfalle ist die Entscheidung per se aufzuheben (Nürnbg NJW-RR 18, 1277: Ordnungsmittelverfahren). Die endgültige Festsetzung unterliegt nach § 68 I GKG (§ 59 I FamGKG) der nach §§ 68 I 3, 63 III 2 GKG befristeten Beschwerde, auch bei Festsetzung im Urtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erforderliche Beiordnung.

Rn 4 Gemäß § 121 II hat eine Anwaltsbeiordnung zu erfolgen, wenn diese erforderlich erscheint. Die Beiordnung erfolgt nur auf Antrag. Im Antrag ist der ausgewählte Anwalt namentlich zu benennen, wobei die Benennung nicht ausdrücklich erfolgen muss, sondern darin liegen kann, dass der ausgewählte Anwalt seine Beiordnung beantragt. Stellt der Anwalt den PKH-Antrag ohne ausdrüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unterhaltssachen iSv § 231 Abs 1.

Rn 14 Unterhaltssachen iSv § 231 I sind gem § 112 Nr 1 Familienstreitsachen; auf das Verfahren sind deshalb neben den in Abschn 9 enthaltenen Vorschriften der §§ 231 ff FamFG gem § 113 I 2 auch ZPO-Vorschriften anzuwenden. Rn 15 Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet, der gem § 113 I 2 den Vorgaben des § 253 ZPO entsprechen muss. Es besteht auch im erstinstanzliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde.

Rn 9 Sowohl die Bejahung des angegangenen Rechtswegs (§ 17a III) als auch die Verweisungsbeschlüsse nach § 17a II sind, anders als Verweisungen bei sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit (§ 281 II 2 ZPO), nach den Vorschriften des jew anzuwendenden Verfahrensrechts mit der Beschwerde binnen zwei Wochen anfechtbar (§ 17a IV 3 GVG, etwa §§ 567 ff, 569 I ZPO; §§ 146 ff VwGO;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kaufmann (Abs 1 Nr 1).

Rn 4 Gegen einen eingetragenen Kaufmann gerichtete Ansprüche aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft können vor die KfH gebracht werden. Der Beklagte muss nach dem Wortlaut der Norm eingetragen sein (KG NJW-RR 08, 1023; zu Eigenbetrieben vgl Naumbg OLGR 08, 518). Zweck dieser Regelung ist es, langwierige Streitereien oder Beweiserhebungen um die Kaufmannseigenschaft zu verm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Erscheinungsformen.

Rn 99 Unter Beweisvereitelung wird ein Verhalten verstanden, durch das eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert, oder indem sie zumindest fahrlässig die Aufklärung eines bereits eingetretenen Schadensereignisses unterlässt, um dad...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erheblicher Interessenkonflikt (Abs 3 Nr 1).

Rn 17 Anders als in den folgenden Nr. 2–5 handelt es sich bei der hier umschriebenen Situation um einen gegenüber Abs 1 wenig konkretisierten weiteren Grundtatbestand (J/H/A/Döll § 158 aF Rz 8; Prütting/Helms/Hammer (5. Aufl) § 158 aF Rz 17). Die Regelung erfasst diejenigen Fälle, in denen das Gericht nach Prüfung feststellt, dass das Interesse des Kindes zu dem seiner geset...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kontoumwandlung.

Rn 22 Nach Abs 7 S 2 kann der Kunde jederzeit verlangen, also auch länger als vier Wochen nach einer Pfändung (BVerfG NJW 14, 3771 Rz 9), dass sein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Dabei handelt es sich um einen durchsetzbaren Rechtsanspruch des Kunden (BGHZ 195, 298 Rz 28). Das Pfändungsschutzkonto kann auch vorsorglich eingerichtet werden, unabhängig davon, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitigkeit aus Miet- oder Pachtverhältnis über Räume.

Rn 3 § 29a I spricht von Streitigkeiten aus einem Miet- oder Pachtverhältnis über Räume und über dessen Bestehen. Nach allgM werden hiervon alle Klagen und Anträge wegen Ansprüchen aus einem Miet- oder Pachtverhältnis über Räume iSd BGB erfasst (Zö/Schultzky Rz 8, Musielak/Voit/Heinrich Rz 10; ThoPu/Hüßtege Rz 4), also auch Anträge im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eingang.

Rn 5 Der Zeitpunkt des Eingangs ist derjenige, zu dem das Schriftstück in die Verfügungsgewalt des in der Adresse angegebenen Gerichts gelangt ist. Die Mitwirkung des Gerichts (zB durch die Entgegennahme des Schriftstücks) ist nicht erforderlich (BVerfG NJW 80, 580 [BVerfG 03.10.1979 - 1 BvR 726/78]; BGH NJW 81, 1216). Der Eingang bei einem anderen Gericht genügt auch dann n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG

Rz. 97 [Autor/Stand] Zum Inlandsvermögen gehören: 1. das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen (s. § 33 Abs. 1 und 2 BewG sowie § 121 BewG Rz. 86 ff.); 2. das inländische Grundvermögen (s. § 121 BewG Rz. 106 ff.), wobei es auf die Eintragung im Grundbuch ankommt; 3. das inländische Betriebsvermögen (auch Sonderbetriebsvermögen). Als solches gilt das Vermögen, das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit (Abs 1).

Rn 9 Ob die sofortige Beschwerde eröffnet ist, wird durch das Enumerationsprinzip (Abs 1 Nr 1) einerseits, eine beschränkte Generalklausel (Abs 1 Nr 2) andererseits bestimmt. Die sofortige Beschwerde findet zum einen dann statt, wenn dies in der ZPO sowie in anderen Gesetzen, die auf die ZPO verweisen (vgl etwa §§ 4, 6 InsO, § 17a IV 3 GVG für Entscheidungen der Amts- und La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgekürztes Urteil.

Rn 2 § 313b meint neben Anerkenntnis- und Verzichtsurteilen iSd §§ 306, 307 nur Versäumnisurteile iSd §§ 330 ff, nicht die nur aus Anlass der Säumnis ergehenden ›unechten‹ VU (BGH NJW-RR 91, 255 [BGH 31.05.1990 - VII ZB 1/90]), ebenso wenig Entscheidungen nach Lage der Akten (§ 331a) und erst recht nicht Prozessvergleiche (Kobl JurBüro 02, 550, 551). Für das 2. VU nach § 345...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Durchführung der Anhörung.

Rn 18 Anders als in § 159 IV enthält das Gesetz für die Anhörung der Eltern des Kindes keine Vorgaben. Die Gestaltung steht im Ermessen des Gerichts, das über Zeit und Ort der Anhörung sowie die Anwesenheit weiterer Verfahrensbeteiligter frei entscheiden kann. Erforderlich ist eine persönliche Anhörung der Eltern, die es dem Gericht ermöglicht, sich einen unmittelbaren Eindr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Zu den Zuständigkeiten nach § 266 I Nr 1–5 FamFG im Einzelnen.

Rn 19 § 266 I Nr 1 FamFG erfasst Streitigkeiten ›zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses‹. Erfasst sind lediglich Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses (ausf dazu Bömelburg FF 14, 232, 234 f), denn aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden, § 1297 BGB....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag und Verfahren.

Rn 30 Da der Pfändungsfreibetrag nach Abs 1 S 2 aF bzw jetzt II erhöht wird, um den Unterhaltsbedarf von Angehörigen decken zu können, enthält Abs 6 eine Korrekturregel. Sachlich stimmt die neue Bestimmung vollständig mit der früheren Regelung aus Abs 4 überein. Lediglich die Stellung im Gesetz und die Verweisungen sind angepasst worden. Es gelten damit die bisherigen Ausfüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (Abs 3).

Rn 13 Nach Abs 3 darf von einer Anhörung bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes abgesehen werden. Die Vorschrift ermöglicht ein Absehen mithin nicht nur von einer nach Abs 1 S 1 gebotenen Anhörung, sondern auch von der (zwingenden) Anhörung auch in einem Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB (Prütting/Helms/Hammer § 160 Rz 17; FAKomm-FamR/Ziegler § 160 Rz 8; Sternal/Schäder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (3) Gutachten.

Rn 17 Auch das Gutachten oder seine Erläuterung im Prozess kann den Verdacht der Parteilichkeit erwecken. Dies kann sich ergeben etwa aus sprachlichen Entgleisungen und unsachlichen Reaktionen (BGH NJW 81, 2009; Frankf MedR 22, 750 [OLG Frankfurt am Main 20.08.2021 - 17 W 16/21] m Anm Frahm: Unterstellung ›unmoralischen‹ Verhaltens; Hamm MDR 15, 1320 [BGH 07.07.2015 - X ZR 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vermögensrechte.

Rn 3 Dem Regelungsbereich der Vorschrift unterfallen nach Abs 1 andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind. Gemeint sind damit Vermögensrechte, in die sonst nach den Vorschriften des Abschnitts 2 des 8. Buchs der ZPO, also gem den §§ 808 bis 871, nicht vollstreckt werden darf. Auf andere Vermögensrechte eröffnet § 8...mehr

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zfs 04/2024, Zur Räum- und ... / 1 Aus den Gründen:

(gem. §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO) I. Die Berufungen beider Parteien sind zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. In der Sache hat nur die Berufung der Beklagten Erfolg. Ansprüche der Klägerin bestehen nicht. Im Einzelnen: 1. Die Klägerin hat keinen Anspruch gem. § 839 Abs. 1, § 253 BGB; Art. 34 GG; § 256 Abs. 1 ZPO. Die Beklagte hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zustellungen und Mitteilungen an Gläubiger und Schuldner (Abs 4 u 5).

Rn 9 Im Hinblick auf den Schuldner gilt, dass ihm die Zahlungsaufforderungen nach Abs 1 S 1, die Ladung in die Geschäftsräume nach Abs 1 S 2 Hs 2, die Bestimmung des Termins für die Abgabe der Vermögensauskunft nach Abs 1 S 2 Hs 1 und die Bestimmung der Schuldnerwohnung als Ort der Vermögensauskunft nach Abs 2 S 1 sowie die Belehrungen nach Abs 3 zuzustellen sind, wobei die Zustel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidung über den Anspruchsgrund (Abs 2 S 1 Nr 4).

Rn 29 Eine Zurückverweisung ist möglich, wenn im Fall eines nach Grund und Betrag streitigen Anspruchs durch das angefochtene Urt über den Grund des Anspruchs vorab entschieden oder die Klage abgewiesen ist, es sei denn, dass der Streit über den Betrag des Anspruchs zur Entscheidung reif ist. Unmittelbar anwendbar ist Nr 4 damit auf die unbegründete Berufung gegen ein (statt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 3 Jeder der Prozessbevollmächtigten hat im Außenverhältnis eine nur nach § 83 beschränkbare (BGH NJW 19, 2397 [BGH 12.03.2019 - VI ZR 277/18] Rz 20; BSG NJW 98, 2078) Einzelvertretungsmacht, selbst wenn in die Vollmachtsurkunde eine Beschränkung aufgenommen wurde, nach der die Anwälte nur gemeinsam handeln dürfen (Zö/Althammer § 84 Rz 1; Musielak/Voit/Weth § 84 Rz 3). Ein...mehr

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / I. Gerichtskosten in 1. Instanz

Rz. 4 In der 1. Instanz entsteht regelmäßig eine Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr. 8210 KV; diese Verfahrensgebühr kann je nach Fall zwischen einem Gebührensatz von 0,4 und 2,0 liegen. Der Gebührensatz ist gegenüber der Verfahrensgebühr in ordentlichen zivilgerichtlichen Verfahren, in denen die Verfahrensgebühr 3,0 beträgt,[10] reduziert. Fälle des Kündigungssc...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / II. Arbeitsvergütung

Rz. 30 Gegenstand einer einstweiligen Verfügung kann auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohn- oder Gehaltszahlung sein. Hier wird wiederum der Sicherungszweck der §§ 935, 940 ZPO überschritten. Die beantragte einstweilige Verfügung führt zu einer Befriedigung des Gläubigers. Deshalb müssen die besonderen Voraussetzungen der Leistungsverfügung insbesondere im Hinblick au...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / B. Fragen der Vertragsgestaltung

Rz. 8 Die Wettbewerbsabrede bedarf nach § 74 Abs. 1 HGB der Schriftform nach § 126 BGB. Die Schriftform setzt voraus, dass entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein und derselben Urkunde unterschreiben oder jeder von beiden auf der für den anderen bestimmten Urkunde. Das Wettbewerbsverbot muss von der Unterschrift/den Unterschriften räumlich abgeschlossen werden. Ist das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Lehnt der Urkundsbeamte den Antrag der Partei nach Abs 1 (Rn 3) auf Einsichtnahme oder Fertigung von Ausfertigungen etc nach Abs 1 oder 3 ab, entscheidet darüber auf Erinnerung nach § 573 I das Prozessgericht. Gegen dessen Entscheidung ist nach § 573 II die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff) zulässig. Gegen die Versagung der Akteneinsicht besteht die sofortige Beschwerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Grundlage des Anspruchs.

Rn 19 Die materiell-rechtliche Grundlage des Hauptanspruchs ist ohne Bedeutung. Daher lässt eine Inanspruchnahme aufgrund Bürgenhaftung den Charakter des Zinsanspruchs als Nebenforderung nicht entfallen, solange die Haftung auf den Zinsanspruch abhängig von der Hauptforderung verlangt wird (BGH MDR 58, 765). Auch bei der Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nebst Zi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorliegen einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse (Hs 1).

Rn 39 Der Abänderungsantrag ist begründet, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass eine wesentliche Änderung der für die Bemessung des Unterhalts maßgeblichen Verhältnisse eingetreten ist. Rn 40 ›Wesentlich‹ ist eine Veränderung, wenn sie, ihre damalige Voraussehbarkeit unterstellt, in einer nicht unerheblichen Weise zu einer anderen Beurteilung des Bestehens, der H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem § 50a FGG aF und regelt die Anhörung der Eltern im Kindschaftsverfahren. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen der in Abs 1 geregelten Anhörung der Eltern in Verfahren, die die Person ihres Kindes betreffen (zwingende Anhörung in Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB) und der in Abs 2 geregelten Anhörung in Verfahren, die nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Beibringung.

Rn 10 Werden die Vollmacht/Genehmigung weder innerhalb der Frist noch bis zum Schluss der nachfolgenden mündlichen Verhandlung beigebracht, liegt ein endgültiger Mangel vor und die ohne Vollmacht erhobene Klage ist ohne Rücksicht auf eine evtl doch bestehende Vollmacht mit einer Kostenentscheidung nach dem Veranlasserprinzip (näher § 88 Rn 10) abzuweisen. Zugleich sind die d...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XVIII. Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 81 Eine weitere Sonderkonstellation kann vorliegen, wenn der Vorstand/Geschäftsführer zuvor bereits bei der Gesellschaft, für die er nun als Organ tätig ist, in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat. Nachdem das BAG früher die Auffassung vertreten hat, dass das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers nach Bestellung zum Organmitglied im Zweifel als ruhendes Arbeitsverhältn...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / 1. Allgemeines

Rz. 10 Die Ansprüche aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag kann grundsätzlich nur der Versicherungsnehmer geltend machen und, wenn dieser nicht gem. § 15 Abs. 2 ARB 2010 (2.1.2. ARB 2012) widerspricht, der Mitversicherte. Handelt es sich bei dem Mitversicherten um den ehelichen beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner, so kann der Versicherungsnehmer der Interessenwahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen, welche die Feststellung des Erbrechts zum Gegenstand haben.

Rn 3 § 27 ZPO schafft einen – nicht ausschließlichen – Wahlgerichtsstand für die in § 27 I abschließend aufgeführten Streitigkeiten (Bremen Beschl v 8.9.21 – 5 AR 3/21, Rz 6 – juris mwN). Der Hauptanwendungsfall dieses Merkmals sind positive oder negative Feststellungsklagen zwischen Erbprätendenten zur Klärung der Erbfolge, also der Frage, wer kraft gesetzlichen Erbrechts o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wiederkehrende Leistungen.

Rn 2 Dies sind einseitige (BGH NJW 86, 3142) Ansprüche, die sich als einheitliche Folgen aus demselben Rechtsverhältnis ergeben, so dass die einzelne Leistung in ihrer Entstehung nur noch vom Zeitablauf abhängig ist (BGH NJW 07, 294), wie Ansprüche auf Rente nach §§ 759, 843 II, 844 II, 912 ff BGB, Unterhalt (BGH NJW 07, 2249 [BGH 28.03.2007 - XII ZR 163/04]), Kapitalzins od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbar.

Rn 2 ist § 106 bei quotenmäßiger Verteilung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten. Gerichts- und außergerichtliche Kosten werden verrechnet und nicht getrennt festgesetzt. Für die umfassende Verrechnung aller Erstattungsansprüche aller Instanzen genügt es, wenn nur ein Teil der Kosten einer Instanz nach Quoten verteilt ist. Ferner schadet es nicht, wenn die Kosten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Elektronische Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (E-Vermögensverzeichnis) durch zentrale Vollstreckungsgerichte (Abs 1).

Rn 2 Geregelt wird die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse bei einem zentralen Vollstreckungsgericht (Satz 1). Soweit der Gerichtsvollzieher zur Übermittlung eines Vermögensverzeichnisses verpflichtet ist (§ 802f VI), hat er sie diesem Gericht zu übermitteln. Entsprechendes gilt für das nach § 284 VII 4 AO zu hinterlegende Vermögensverzeichnis. Das Eintragungsverfahren der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 4 Voraussetzung ist die Glaubhaftmachung (§ 113 I 2 iVm § 294 ZPO; s § 294 ZPO Rn 1 ff) eines nicht zu ersetzenden Nachteils für den Schuldner im Falle einer den sofort wirksamen Titel im Rechtsmittelverfahren zugunsten des Schuldners abändernden Entscheidung. Das bedingt zunächst, dass dem eingelegten Rechtsmittel Erfolgsaussichten beigemessen werden können (Rostock FamR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenvorschuss (Abs 2).

Rn 50 Die Kostentragung findet allerdings nur in dem Umfang statt, wie die Kosten nicht durch Zahlung auf den vom Gericht festgesetzten Vorschuss gedeckt sind (München JurBüro 92, 270), es sei denn, es wurde noch nicht gezahlt (München MDR 97, 1068). Der Kostenvorschuss muss gesondert beantragt werden (AG Bremen Mietrecht kompakt 17, 20, Rz 10). Der Antrag des Gläubigers auf...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6 Ausgewählte Einzelfälle

Rz. 102a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Urteil vom 01.03.2018 (NWB Datenbank, SAAAG-85180, Leitsatz) werden die umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsanforderungen weiter konkretisiert. Danach steht es dem Vorsteuerabzug nicht entgegen, wenn keine Angaben zum Leistungszeitpunkt enthalten sind. Die Angabe des Kalendermonats kann sich aus dem Rechnungsstellungsdatum ergeben, wenn na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Leistungsfähigkeit.

Rn 57 Der Anspruch setzt wie jeder Unterhaltsanspruch voraus, dass der Unterhaltsverpflichtete in der Lage ist, den Vorschuss – neben der darüber hinaus geschuldeten Unterhaltsleistung – zu bezahlen. Das ist dann nicht der Fall, wenn der Unterhaltschuldner selbst Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungen hat (BGH FamRZ 04, 1633; Oldenbg NdsRpfl 12, ...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / VI. Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Rz. 75 Die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse richten sich in erster Linie nach dem Vertrag, mangels vertraglicher oder tarifvertraglicher Regelung nach § 622 BGB. Nach § 622 BGB gilt eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind dabei 28 Tage, nicht etwa ein Monat. Rz. 76 Gem. § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich di...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / III. Interessenabwägung

Rz. 53 Bei betriebsbedingten Kündigungen ist nach der Rspr. des BAG nur in seltenen Ausnahmefällen eine Abwägung der beiderseitigen Interessen bei einer an sich betriebsbedingten Kündigung vorzunehmen.[121] Ist mit der Feststellung der dringenden betrieblichen Erfordernisse unter Einbeziehung einer fehlenden zumutbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeit der gesetzliche Kündigun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 5 Sobald die nach Abs 1 erforderliche Anzeige erfolgt ist, erlischt die Prozessvollmacht im Außenverhältnis ex nunc mit der Folge, dass der bisherige Prozessbevollmächtigte seine Stellung als Ansprechpartner für Gericht und Gegner vollständig verliert (BGH NJW 91, 295, 296 [BGH 17.10.1990 - XII ZB 105/90]). Im Anwaltsprozess tritt diese Rechtsfolge nur dann ein, wenn zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schriftform, elektronisches Dokument, Unterschrift.

Rn 5a Die Beschwerdeschrift (II 1) ist gem II 4 v Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten der nach inhaltlicher Prüfung die Verantwortung übernimmt (BGH FamRZ 23, 369), zu unterzeichnen. Das gilt auch für Behörden u Versorgungsträger (Bremen FamRZ 20, 531). Zur Unterzeichnung m ›iA‹ bzw ›iV‹ oder einer unleserlichen Unterschrift sowie Einreichung mittels Telefax, Compu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nebenrechte.

Rn 76 Die mit der Pfändung des Hauptrechts verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne Weiteres auch auf alle Nebenrechte, die im Falle einer Abtretung nach §§ 412, 401 BGB auf den Gläubiger übergehen. Sie werden von der Pfändung und Überweisung der Hauptforderung miterfasst und dürfen vom Pfändungspfandgläubiger ausgeübt werden (BGH ZVI 21, 403). Einer gesonderten Neben- o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweis der Unrichtigkeit.

Rn 14 Wie bei den öffentlichen Urkunden über Erklärungen (§ 415 II) ist auch bei den öffentlichen Zeugnisurkunden der Beweis der Unrichtigkeit zulässig. Hierzu muss bewiesen werden, dass das in der Urkunde bezeugte Geschehen nicht mit dem tatsächlichen Geschehen übereinstimmt. Funktional betrachtet handelt es sich um einen Gegenteilsbeweis (s § 415 Rn 30). Prozessuale Sonder...mehr