Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 7. Die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 97 Gemäß § 2325 Abs. 3 S. 1, 2 BGB sind grundsätzlich nur solche Schenkungen ergänzungspflichtig, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgten.[147] Für Erbfälle ab dem 1.1.2010[148] sieht das Gesetz dabei in § 2325 Abs. 3 S. 1 BGB statt dem früher geltenden Alles-oder-Nichts-Prinzip eine Abschmelzung vor: Für jedes Jahr, das zwischen Schenkung und Erbfall ver...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / V. Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 83 Nicht selten ist die vermächtnisweise Zuwendung eines dinglichen Wohnungsrechts an einer Wohnung zugunsten des überlebenden Ehegatten bzw. zugunsten unverheirateter oder behinderter Kinder. Dingliches Wohnungsrecht einerseits und Mietverhältnis andererseits sind rechtlich voneinander verschieden. Rechtsgrund für das Wohnungsrecht ist bei seiner vermächtnisweisen Zuwen...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 339 Angesichts der engen Verbindung des Erbrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Steuerecht und Familienrecht ist bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer auf die Ermittlung des Sachverhaltes ganz besondere Sorgfalt zu legen.[368] Im Hinblick auf die zu treffenden Verfügungen ist unbedingt darauf zu achten, dass steuerliches Privat- und ...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / V. Grundbuchberichtigung nach Erbteilsübertragung

Rz. 82 Der Erbteil eines Miterben geht mit der notariellen Beurkundung des Erbteilsübertragungsvertrages nach § 2033 BGB auf den Erbteilserwerber über. Gehört zum Nachlass Grundbesitz, so wird das Grundbuch damit unrichtig, § 894 BGB. Die Übertragung von Erbteilen bildet einen Fall nachträglicher Grundbuchunrichtigkeit (§ 22 GBO), d.h. einer Rechtsänderung, die sich außerhalb...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 2. Der Grundbuchberichtigungsanspruch – weitere Beispielsfälle

Rz. 141 Zur besseren Veranschaulichung sollen noch zwei weitere Beispielsfälle betrachtet werden. Rz. 142 Beispielsfall 2 Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und deshalb lediglich pflichtteilsberechtigt. A lässt sich im Wege der Grundbuchberichtigung als Alleineigentümer des Grundbesitzes des...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / e) Transmortale Vollmacht und Verfügung von Todes wegen

Rz. 42 Ein Erbschein, ein Europäisches Nachlasszeugnis bzw. eine notariell errichtete Verfügung von Todes wegen muss zur Grundbuchberichtigung auch dann vorgelegt werden, wenn eine über den Tod des Erblassers hinaus wirkende Vollmacht erteilt wurde. Der Bevollmächtigte kann jedoch in diesem Fall ohne Nachweis des Erbrechts Verfügungen über Nachlassgrundstücke treffen, wenn d...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / aa) Formale Hürden für den Widerspruch

Rz. 192 Der vom Gesetz zur Verfügung gestellte Widerspruch nach § 899 BGB, der gegen die Richtigkeit eines falschen Grundbucheintrags "protestiert", kann im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn entweder der Buchberechtigte die Eintragung bewilligt oder wenn eine einstweilige Verfügung ergangen ist, § 899 Abs. 2 BGB. Da wirksame Rechtssicherung bei dinglichen Grundstücksrec...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ll) Zusammentreffen von Testamentsvollstreckung und Nießbrauch in einer Person

Rz. 220 Der überlebende Ehegatte soll aufgrund gemeinschaftlicher Verfügung von Todes wegen häufig sowohl Nießbraucher am Nachlass als auch Testamentsvollstrecker zur Verwaltung des gesamten Nachlasses des Erstversterbenden werden. Der Nießbraucher, dem sonst nur Verwaltungs- und geringe Verfügungsbefugnisse an den dem Nießbrauch unterliegenden Nachlassgegenständen zustehen,...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / c) Formulierungsbeispiel: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot

Rz. 111 Formulierungsbeispiel: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des (...)gerichts (...) vom (...) – Az. (...) – wird, soweit sie über reine Sicherungsmaßnahmen hinausgeht, für die Zeit bis zum Abschluss des beim Amtsgericht (...) unter Az. (...) betriebenen Verfahrens zum ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / b) Rechtswirkung des Vorbehalts

Rz. 106 Aufgrund des Vorbehaltsurteils (§ 305 ZPO) kann der Gläubiger gem. § 782 ZPO nur Sicherung verlangen, nicht aber Erfüllung, also nur Pfändung, nicht aber Überweisung. Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens kann der Erbe entscheiden, ob das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet werden muss oder nicht. Sollte der Vermächtnisanspruch auf Übertragung des Eigentums an einem ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Rechtsgrundlage

Rz. 579 Die Höfeordnung gilt seit 1.7.1976 in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und zwar als partikuläres Bundesrecht gem. Art. 125, 72 Abs. 2, 74 Nr. 1 GG. Nur im Saarland, in Bayern, in Berlin und in den neuen Bundesländern gelten keine höferechtlichen Sonderregelungen. In Baden-Württemberg gilt unterschiedliches Recht (vgl. un...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 3. Exkurs: Die neue Europäische Güterrechtsverordnung EU 2016/1103

Rz. 108 Nach Einführung der EuErbVO wurde schnell der Ruf nach einer weiteren Harmonisierung auch im Bereich des Familienrechts laut. Der Rat verabschiedete am 26.6.2016 die Verordnung 2016/1103 "zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des eheli...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 8. Formulierungsbeispiel: Auflassungserklärung des Klägers

Rz. 129 Formulierungsbeispiel: Auflassungserklärung des Klägers (...) (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend ist Herr (...) und erklärt mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgende Auflassung I. Vorwort Im Grundbuch des Amtsgerichts (...) für (...), Band (...), Heft (...), ist in Abt. I Nr. 1 Frau (...) als Alleineigentümerin des Grundstücks BV Nr. (...), Gemarkung (...), F...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / III. Krematorium und Friedhof

Rz. 78 Ethisch problematisch kann der Umgang mit Leichen in Krematorien sein. Dort wird eine zweite Leichenschau vorgenommen, zu der die Leiche entkleidet werden muss. Für ein ordentliches Anziehen wird aber oft die Zeit nicht aufgewandt. Ein Sonderproblem ist das Zahngold, welches aus der Asche herausgefiltert werden kann.[61] Da an den Leichen kein Eigentum bestehen kann, ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Allgemeines

Rz. 144 Der Erblasser braucht einem Vermächtnisnehmer nicht zwingend ein dingliches Vollrecht zuzuwenden; er kann einer Person auch alle beschränkten dinglichen Rechte, die das Sachenrecht kennt, einräumen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Nießbrauchsvermächtnis, das auch eine steuergünstige Alternative zur nicht befreiten Vorerbschaft darstellt.[188] Häu...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Sekundärer Unrichtigkeitsnachweis: Beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments samt Eröffnungsniederschrift

Rz. 15 Die Vorlage eines Erbscheins ist nicht in allen Fällen erforderlich. Beruht die Erbfolge auf einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen, reicht statt der Vorlage eines Erbscheins die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der notariellen letztwilligen Verfügung zusammen mit einer Abschrift der Eröffnungsniederschrift durch das Nachlassgericht aus, § 35 Abs. ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (aa) Umlaufvermögen des Unternehmens

Rz. 196 Das Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 HGB) stellt u.a. auch verbrauchbare Sachen im Sinne des § 1067 BGB dar. Deshalb werden die verbrauchbaren Sachen nach dieser Vorschrift Eigentum des Nießbrauchers. Verbunden damit ist das Verfügungsrecht des Nießbrauchers.mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / XI. Nach dem Urteil

Rz. 80 Das Urteil ersetzt gem. § 894 S. 1 ZPO die Zustimmung des Beklagten zum beantragten Teilungsplan. Mit der Rechtskraft des Urteils gilt die Willenserklärung als unmittelbar und direkt abgegeben. Daher bedarf es keiner weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme bzw. eine solche wäre sogar unzulässig. Rz. 81 Sollte es aus irgendeinem Grund im Rahmen der Erbteilungsklage zu ein...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / bb) Aus der Erbschaft

Rz. 151 Aus der Erbschaft erlangt sein muss der Vermögensvorteil, unabhängig davon, ob es sich nur um einzelne Vermögensgegenstände oder den gesamten Nachlass des Erblassers handelt.[145] Als aus dem Nachlass stammend gelten hierbei nicht nur solche Gegenstände, die im Eigentum des Erblassers standen, sondern auch jene, an denen der Erblasser nur Besitz hatte.[146]mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / aa) Leistungsgegenstand

Rz. 89 Alles was der Erblasser dem Beschenkten geleistet hat, ist grundsätzlich gegenständlich an den Vertragserben herauszugeben, bspw. Eigentum, Besitz, Gebrauchsvorteile an Gegenständen wie etwa Kraftfahrzeug oder Wohnung, Schuldübernahme. Mit anderen Worten: Alles was Leistungsgegenstand sein kann, kann auch Gegenstand des Herausgabeanspruchs sein.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Grundsatz: Erwerb kraft Gesetzes

Rz. 82 Liegen die Voraussetzungen des § 2041 BGB vor, so gehört der Ersatzgegenstand kraft Gesetzes zum Nachlass und muss nicht etwa aufgrund eines Forderungsrechts auf die Erben in Gesamthandsgemeinschaft übertragen werden. Es ist gleichgültig, ob der Handelnde zu erkennen gibt, für den Nachlass handeln zu wollen. Auch gegen den Willen beider Vertragsparteien wird Eigentum ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Die Gesamthandsklage

Rz. 351 Da der Nachlassgläubiger letztlich eine Vollstreckung in das Gesamthandsvermögen "Nachlass" beabsichtigt, ist die Klage gegen alle Gesamthänder, also alle Miterben, zu richten (Gesamthandsklage, § 747 ZPO). Haben einzelne Miterben ihre Zustimmung dazu erteilt, dass die Forderung des Nachlassgläubigers aus dem Nachlass erfüllt wird, so würde einer Klage auch gegen die...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 2. Wahl zwischen Erbschaftsanspruch und Einzelansprüchen des Erben

Rz. 140 Der wahre Erbe hat die Wahl, statt des Erbschaftsanspruchs gegen den Besitzer von Nachlassgegenständen auch die Einzelansprüche geltend zu machen, die ihm aufgrund der Rechtsnachfolge zustehen. Rz. 141 Als solche kommen in Betracht:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / bb) Gebrauchsvorteile

Rz. 56 Zum Gebrauch der Nachlassgegenstände ist jeder Miterbe insoweit befugt, als er dadurch die anderen Miterben nicht in ihrem Recht auf Mitgebrauch beeinträchtigt (§§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB). In der Praxis regeln die Miterben den Gebrauch regelmäßig durch ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung. Solche Vereinbarungen entsprechen grundsätzlich einer ordnungsmäßige...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Besonderheit Testamentsvollstreckung

Rz. 264 Besteht Testamentsvollstreckung mit dem Aufgabenkreis der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses (§ 2204 BGB), so ist den Erben die Aufteilung des Nachlasses entzogen. Vielmehr verfügt der Testamentsvollstrecker kraft der ihm verliehenen Rechtsmacht über die Nachlassgegenstände (§ 2205 BGB) und vollzieht die Teilung unter den Miterben in erster Linie nach d...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 4. Rechtswirkungen der Zuweisung

Rz. 594 Mit Rechtskraft der Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts geht das Eigentum an den zugewiesenen Sachen und Rechten auf den Zuweisungsempfänger über, § 13 Abs. 2 GrdstVG. Die weichenden Miterben erhalten statt ihres Erbteils am landwirtschaftlichen Betrieb einen Abfindungsanspruch in Geld, der wertmäßig ihrem Anteil am Betrieb entspricht, § 16 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Surrogation bei der Zugewinngemeinschaft

Rz. 104 § 1370 BGB, der sich auf Haushaltsgegenstände bezieht, regelt gleichzeitig die Frage, welche Gegenstände zum gesetzlichen Voraus des § 1932 BGB gehören: "Haushaltsgegenstände, die an Stelle von nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenständen angeschafft werden, werden Eigentum des Ehegatten, dem die nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenstän...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Das Verschaffungsvermächtnis

Rz. 132 Im Gegensatz zu einem Gegenstandsvermächtnis besteht beim Verschaffungsvermächtnis die Besonderheit, dass ein nicht zum Nachlass gehörender bestimmter Gegenstand vermacht wird, indem der Beschwerte verpflichtet wird, dem Bedachten Eigentum an dem entsprechenden Gegenstand zu verschaffen (§ 2170 BGB). Ein Verschaffungsvermächtnis ist dann gegeben, wenn der Erblasser d...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 1. Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs eines gutgläubigen Erwerbers durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

Rz. 185 Verliert ein Vormerkungsberechtigter den guten Glauben an das Eigentum des Veräußerers zwischen der Eintragung einer Vormerkung und der Eintragung des hierdurch gesicherten Rechts, so hat dieser Verlust für den Erwerb des gesicherten Rechts keine Auswirkung.[104] Streitig ist jedoch, auf welche Weise der Erwerber seinen Anspruch auf Eintragung als neuer Rechtsinhaber...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / IV. Verfahrensrechtliche Alternative zur Grundbuchberichtigungsklage: das Erbscheinsverfahren

Rz. 168 Die Grundbuchberichtigungsklage bezieht sich lediglich auf ein konkretes Grundstück/mehrere konkrete Grundstücke, während das Erbscheinsverfahren die Erbfolge als Ganze in den gesamten Nachlass betrifft. Das Erbscheinsverfahren unterliegt dem Amtsermittlungsgrundsatz nach den §§ 26, 29 und 352d FamFG (für Erbfälle bis zum 16.8.2015 gilt § 2358 BGB a.F.); das kann im ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Die Wahl zwischen Erbschaftsanspruch und Einzelansprüchen des Erben

Rz. 145 Der wahre Erbe hat die Wahl, statt des Erbschaftsanspruchs gegen den Besitzer von Nachlassgegenständen auch die Einzelansprüche geltend zu machen, die ihm aufgrund der Rechtsnachfolge zustehen. Als solche kommen in Betracht:mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Subjektive Voraussetzungen

Rz. 152 Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der eine Nachlasssache aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erb- oder Miterbenrechts besitzt (possessor pro herede). Ob der Scheinerbe hinsichtlich seines vermeintlichen Erbrechts gutgläubig oder bösgläubig ist, ist für den Herausgabeanspruch als solchen ohne Bedeutung, sondern spielt erst dann eine Rolle, wenn der un...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / VIII. Gerichtliche Geltendmachung der dinglichen Surrogation

Rz. 89 Ist unter den Miterben streitig, ob ein bestimmter Gegenstand sich aufgrund der Rechtsfolgen der dinglichen Surrogation im Nachlass befindet, so kann dies auf unterschiedliche Weise geklärt werden: Mittels einermehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Unteilbare Gegenstände

Rz. 256 Bei Gebäuden ist eine Teilung in Natur so gut wie immer ausgeschlossen. Der häufig gemachte Vorschlag, eine Aufteilung in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum vorzunehmen, ist durch §§ 749 Abs. 1, 752 BGB nicht gedeckt, denn damit würde eine Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, die gem. § 11 WEG unauflöslich ist. Es würde also ein noch engerer Verband unter den Mi...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / (3) Zerstörung des guten Glaubens eines potenziellen Erwerbers

Rz. 198 War der Erwerber im Hinblick auf die materiellrechtliche Eigentümerposition bösgläubig, aber gutgläubig im Hinblick auf die Rechtshängigkeit, so kann der materiellrechtliche Erwerb nicht eintreten. Seine teilweise Gutgläubigkeit nützt dem Erwerber also nichts.[117] Rz. 199 War der Erwerber jedoch bezüglich der materiellrechtlichen Eigentümerposition gutgläubig, aber b...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Vermeidung von Regressansprüchen

Rz. 719 Kommt ein Mandant mit dem Anliegen, im Wege der lebzeitigen Übertragung Eigentum an einen oder mehrere Abkömmlinge zu übertragen, so ist im Hinblick auf eine eventuelle Verarmung des Schenkers bei zu erwartender Wahrscheinlichkeit zu versuchen, einen reinen Schenkungsvertrag zu vermeiden. Vielmehr sollte man versuchen, den Wert der Zuwendung zu reduzieren bzw. die Üb...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (bb) Anlagevermögen

Rz. 197 Im Umkehrschluss zu § 1067 BGB verbleibt das Anlagevermögen im Eigentum des Nießbrauchsbestellers. Der Nießbraucher kann über die Gegenstände des Anlagevermögens dennoch im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft verfügen.[220] Er ist jedoch gemäß § 1041 BGB verpflichtet, Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen in angemessener Zeit wieder in das Unternehmen zu inve...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / i) Indexierungsalternativen der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

Rz. 427 Streitig ist, auf welchen Endzeitpunkt die Indexierung der Wertbeträge ausgleichungspflichtiger Vorempfänge zu erfolgen hat. Der BGH vertritt die Meinung, Endzeitpunkt sei der Erbfall, eine davon abweichende Literaturmeinung stellt auf den Zeitpunkt der Erbteilung bzw. im Falle des Prozesses auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ab. Die Erläuterung der...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Beweis- und Vermutungswirkung

Rz. 385 Erwägungsgrund 71 der EuErbVO umschreibt die Beweis- und Vermutungswirkung wie folgt: Zitat "Das Zeugnis sollte in sämtlichen Mitgliedstaaten dieselbe Wirkung entfalten. Es sollte zwar als solches keinen vollstreckbaren Titel darstellen, aber Beweiskraft besitzen, und es sollte die Vermutung gelten, dass es die Sachverhalte zutreffend ausweist, die nach dem auf die Rec...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Rechtswirkung

Rz. 359 Mit der Teilungsanordnung ist kein unmittelbarer Rechtsübergang verbunden; vielmehr bedarf es des dinglichen Vollzugs durch die Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses. Da die Teilungsanordnung nur schuldrechtlich[389] wirkt, ist der betreffende Nachlassgegenstand, auf den sich die Anordnung bezieht, bis zur Auseinandersetzung im gesamthänderischen E...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / hh) Unzulässigkeit der Teilungsversteigerung in Einzelfällen

Rz. 313 Problem: Ausschluss des Aufhebungsverlangens bei einer Bruchteilsgemeinschaft unter Ehegatten nach Scheidung der Ehe und Tod eines Ehegatten Fallkonstellation: Als je hälftige Miteigentümer eines Wohnhauses waren Ehegatten im Grundbuch eingetragen. Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Der Ehemann (EM) bewohnt das Haus, das bisher als Familienheim gedient hat. Die E...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Die Grenzen der Testamentsvollstreckung

Rz. 307 Bei einer Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich geht es insbesondere um die Führung des Unternehmens in der Zeit zwischen dem Erbfall bis zur Altersreife der möglichen Nachfolger. Die praktische Bedeutung einer Testamentsvollstreckung an Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist dementsprechend groß. Die Möglichkeit einer Anordnung der Testamentsvollst...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / m) Keine Genehmigungspflicht bei transmortaler Vollmacht

Rz. 74 Dass eine über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkende Vollmacht auch als Generalvollmacht – in der Praxis sehr häufig als Vorsorgevollmacht – erteilt werden kann, ist allgemein anerkannt.[38] Rechtsfolge der Vollmacht über den Tod hinaus ist, dass der Bevollmächtigte nach dem Tode des Vollmachtgebers dessen Erben in Bezug auf den Nachlass vertritt, auch wenn dies...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / h) Ausgleichungspflicht für besondere Leistungen, § 2057a BGB

Rz. 416 Mit dem Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19.8.1969, in Kraft getreten am 1.7.1970, wurde in den alten Bundesländern die erste Stufe des gesetzlichen Erbrechts nichtehelicher Kinder an ihrem Vater und den väterlichen Verwandten eingeführt. Bis zum 30.6.1970 arbeitete das Gesetz mit einer Fiktion und erklärte nichteheliches Kind und Vat...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 1. Allgemeines

Rz. 202 Zumindest fünf Grundsätze beherrschen das Erbrecht des BGB: Neben das in den §§ 1931 ff. BGB geregelte Ehegattenerbrecht tritt die in den §§ 1924 ff. BGB normierte unbegrenzte Blutsverwandtenerbfolge. Das Erbrecht hat sich aus dem Familienrecht e...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Grundsatz und Ausnahme

Rz. 114 Nach dem Prinzip gesamthänderischer Bindung könnten Forderungen, die zum Nachlass gehören, grundsätzlich nur von allen Erben gemeinsam geltend gemacht und eingezogen werden. Dies wäre für die Praxis jedoch viel zu schwerfällig. Deshalb macht § 2039 S. 1 BGB eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Jeder Miterbe hat die Befugnis, eine Nachlassforderung allein geltend zu mac...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Formfreiheit der Abfindungsvereinbarung

Rz. 488 Der BGH[516] betrachtet den Abschichtungsvertrag als formfrei mögliche Erbauseinandersetzung. Auch wenn Grundstücke im Nachlass verbleiben, ist der Abfindungsvertrag formfrei. Die Frage der Form wird von § 2042 BGB her beurteilt. Für den Erbteilungsvertrag ist eine Form nicht vorgesehen, es sei denn, die Vereinbarung würde eine Verpflichtung zur Übertragung des Eigent...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Gutglaubenswirkung

Rz. 387 Erwägungsgrund 71 der EuErbVO führt zur Gutglaubenswirkung aus: Zitat "(…) Einer Person, die Zahlungen an eine Person leistet oder Nachlassvermögen an eine Person übergibt, die in dem Zeugnis als zur Entgegennahme dieser Zahlungen oder dieses Vermögens als Erbe oder Vermächtnisnehmer berechtigt bezeichnet ist, sollte ein angemessener Schutz gewährt werden, wenn sie im ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung

Rz. 294 Zum Schutz der Beteiligten und insbesondere als Korrektiv der streng gehandhabten Vorschriften der §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB zum Auseinandersetzungsverlangen sieht des ZVG verschiedene Möglichkeiten der zeitweiligen Verfahrenseinstellung vor. Rz. 295 & Einstweilige Einstellung auf Bewilligung des Antragstellers Nach § 30 ZVG ist das Verfahren einstweilen einzustellen, we...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Vor dem 29.5.2009 eingetretene Erbfälle

Rz. 233 Für die vor dem Bekanntwerden des EGMR-Urteils, also vor dem 29.5.2009 eingetretenen Erbfälle verbleibt es bei der bisherigen Gesetzeslage, d.h. die Zeitgrenze 1.7.1949 bleibt bestehen, Art. 12 § 10 Abs. 1 NEhelG in der Fassung des Zweiten ErbRGleichG. Hier sind Zweifel erlaubt, ob diese Regelung für alle Fälle den Anforderungen der EMRK entspricht. Der vom EGMR ents...mehr