Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.2 Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung

Eine Behinderung eines Menschen i. S. d. § 1 AGG liegt dann vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanziell beeinträchtigt sein kann. Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht a...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 1.1 Gesetzliche Grundlagen – Ziele

Die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs[1] – welches das zuvor zersplitterte und unübersichtliche Recht der Rehabilitation zusammengefasst und weiterentwickelt hat. Ziel des Gesetzes ist, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern und damit das B...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.7 Art und Umfang der Eingliederungshilfe nach Abs. 3

Rz. 58 Die Bestimmung von Aufgabe, Ziel und Personenkreis sowie Art der Leistungen richtet sich seit dem 1.1.2020 nach Kapitel 6 des Teils 1 SGB IX sowie § 90 und den Kapiteln 3 bis 6 des Teils 2 SGB IX, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden und sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. ...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6.2 Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 17 Leistungsort kann auch eine vollstationäre Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen nach § 43a Satz 1 und 3 i. V. m. § 71 Abs. 4 Nr. 1 oder § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI sein, in der Leistungen der Eingliederungshilfe für den pflegebedürftigen Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen. Eine stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 4 Musterantrag ambulante Eingliederungshilfe

Rz. 80 Antrag auf Übernahme der Kosten für eine ambulante Maßnahme/Therapie i. R.d. Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der zurzeit gültigen Fassung einschließlich Dyskalkulietherapie/Legasthenietherapie Angaben zur Person:mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 35a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde mehrfach geändert. Eine zentrale Änderung nahm der Gesetzgeber mit der Fassung v. 19.6.2001, gültig vom 1.7.2001 bis 30.6.2004 vor. M...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 5 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 81 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.12.2021, 12 A 3275/19; OVG Lüneburg, Beschluss v. 26.11.2021, 10 ME 168/21: Zum Anspruch auf Web-Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 4.4.2022, 12 A 3068/20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 12 A 4092/19 Rz. 6; BayVGH, Beschluss v. 15.7.2019, 12 ZB 16.1982: Zu den sc...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.5 Hilfeleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4

Rz. 39 Die Hilfe erfolgt gemäß § 35a Abs. 2 nach dem Bedarf im Einzelfall; hierbei ist das allgemeine Wunsch- und Wahlrecht des Anspruchsinhabers gemäß § 5 zu berücksichtigen, das auch nicht davon abhängig ist, dass die jeweiligen Anbieter mit dem Jugendhilfeträger eine (Kosten-)Vereinbarung nach § 77 getroffen haben (VG Hannover, Beschluss v. 3.7.2014, 3 B 9975/14 Rz. 7). Z...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ziel der Eingliederungshilfe i. S. d. § 35a ist es, den Betroffenen bei einer bestehenden seelischen Behinderung nach Möglichkeit wieder in die Gesellschaft einzugliedern, bzw. bei einer drohenden seelischen Behinderung dessen Ausgliederung zu vermeiden (zur Zielsetzung vgl. auch Münder, § 35a SGB VIII, Rz. 62; Wiesner, § 35 a SGB VIII Rz. 99, der die Zielsetzung noch ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde mehrfach geändert. Eine zentrale Änderung nahm der Gesetzgeber mit der Fassung v. 19.6.2001, gültig vom 1.7.2001 bis 30.6.2004 vor. Mit Art. 8 Nr. 1a SG...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.1 Seelische Störung – Fördervoraussetzung nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 § 35 a Abs. 1 nennt 2 Anspruchsvoraussetzungen. Zum einen muss das Kind oder der Jugendliche in seiner seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweichen – die sog. seelische Störung – und zum anderen muss infolgedessen seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solch...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.8.1 Kombinationsperspektive nach Satz 1

Rz. 74 Sofern i. S. v. Satz 1 mit der Eingliederungshilfe auch gleichzeitig Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 zu leisten ist, sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Mit der Kombinationsperspektive der Betreuung soll im Interes...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.10 Reformbestrebungen

Rz. 78b Für Personen unter 27 Jahren (§ 7 Abs. 1 Nr. 3) soll die Eingliederungshilfe künftig mit Wirkung ab 2028 unter dem Dach des SGB VIII zusammengeführt werden. Die Differenzierung zwischen Jugendlichen mit seelischer Behinderung, die dem Anwendungsbereich des SGB VIII i. S. eines Vorrangs zugewiesen sind, und denjenigen körperlich und geistig behindertend jungen Mensche...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.3 Drohen der seelischen Behinderung nach Abs. 1 Satz 2 und Verweis in Satz 3

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 beinhaltet eine eigenständige Regelung, wann ein Kind oder ein Jugendlicher von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurden in Abs. 1 Satz 2 die Wörter "dieses Buches" durch die Wörter "dieser Vorschrift" ersetzt (BR-Drs. 5/21 S. 79 = BT-Drs. 19/26107 S. 83). Damit einhe...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.8 Kombination und Integration nach Abs. 4

Rz. 73 § 35a greift den Primat der Kombination- und Integrationsperspektive auf und erschöpft sich zugleich darin. 2.8.1 Kombinationsperspektive nach Satz 1 Rz. 74 Sofern i. S. v. Satz 1 mit der Eingliederungshilfe auch gleichzeitig Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 zu leisten ist, sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl d...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2 Rechtspraxis

2.1 Seelische Störung – Fördervoraussetzung nach Abs. 1 Nr. 1 Rz. 8 § 35 a Abs. 1 nennt 2 Anspruchsvoraussetzungen. Zum einen muss das Kind oder der Jugendliche in seiner seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweichen – die sog. seelische Störung – und zum anderen muss infolgedessen seine Teilhab...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 76 Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 3 VwGO, §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO, mit dem ausdrücklich längstens bis zum Ende des Schuljahres die (vorläufige) Bewilligung einer Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Taxikosten (vgl. zu den Taxikosten auch Rz. 42) für die Beförderung zur Sekundarschule I begehrt wird, wird mangels eines Rechtsschu...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.4 Berücksichtigungspflicht nach Satz 4

Rz. 33 Durch das Gesetzes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 4 eingefügt, der es den Jugendhilfeträgern zur Pflicht macht, die Ausführungen zur Teilhabebeeinträchtigung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Stellungnahme nach Abs. 1a Satz 1 bei der Entscheidungs...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.2 Funktionsbeeinträchtigung – Fördervoraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 15 Nr. 2 setzt weiter und kumulativ voraus, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche in seiner Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die in Nr. 2 aufgestellte Anspruchsvoraussetzung, Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, beinhaltet sozialpädagogische Gesichtspunkte bzw...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4 Vorgaben zur Ermittlung der seelischen Behinderung nach Abs. 1a

Rz. 24 § 35a Abs. 1a ergänzt in der Zielsetzung § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 und ordnet ein geordnetes medizinisches Verfahren mit entsprechenden Vorgaben zur Feststellung der seelischen Störung – also der Abweichung der seelischen Gesundheit – nach Nr. 1 an. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.11.2022, 3 MB ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.2 Abweichung – Geltung des ICD-10 nach Satz 2

Rz. 30 Bei der Bestimmung der seelisch gesundheitlichen Abweichung findet gemäß § 35a Abs. 1a Satz 2 verbindlich das Klassifikationsschema für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters nach ICD-10 der WHO Anwendung (dessen Anwendung wurde bereits vor Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes – KICK zum 1.10.2005 (BGBl. I S. 2729) praktiziert...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.3 Krankheitswert der Abweichung nach Satz 3

Rz. 32 Gemäß § 35a Abs. 1a Satz 3 ist bei der Bestimmung der seelisch gesundheitlichen Abweichung auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Hiermit sollen etwaige Konkurrenzansprüche gegen die Krankenkassen abgegrenzt werden, die gemäß § 10 Abs. 1 bei einer diagnostizierten Krankheit vorrangig leistungsverpflichtet sind (vgl. auch...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.5 Inkompatibilitätsgebot nach Satz 5

Rz. 38 § 35a Abs. 1a Satz 5 stellt ein Inkompatibilitätsgebot auf. Die ursprünglich in Satz 4 enthaltene Regelung ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in einen neuen Satz 5 verschoben worden (vgl. auch BR-Drs. 5/21 S. 79, 80 = BT-Drs. 19/26107 S. 83 f.). Die Hilfe soll nicht von der Person, dem Dienst ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.8.2 Integrative Perspektive nach Satz 2

Rz. 75 Satz 2 greift die integrative Perspektive zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern auf und ordnet bei heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder im noch nicht schulpflichtigen Alter eine gemeinsame Betreuung an, sofern diese in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren ist und der Hilfebedarf es zulässt. Eine Beschränkung dieser Integrationsmaxime allein auf die...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 3 Muster Schweigepflichtentbindung

Rz. 79 Erklärung der Frau/des Herrn: … zur Vorlage bei: … bezüglich des Kindes/Jugendlichen: … Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass sowohl das Lehrpersonal der o. a. Schule als auch die maßgebliche Schulaufsichtsbehörde, des Weiteren der o. a. behandelnde Arzt sowie das genannte Therapie-Institut und alle weiteren oben näher aufgeführten Personen bzw. Institut...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.1 Haushalt oder sonst geeigneter Ort

Rz. 6 Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Weiterführung des Haushalts erhält nur ein Versicherter in seinem Haushalt, seiner Familie oder – nach der Neufassung durch das GKV-WSG – an einem sonst geeigneten Ort. Aus Abs. 3 ergibt sich, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege grundsätzlich nur besteht, wenn der Versicherte im eigenen Haushalt o...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 21a Zur Angleichung der Rechtskreise und zur geplanten Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ab 1.1.2028 sind einige rechtliche Harmonisierungen notwendig. So sollte auch für die Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung nach § 35a ausdrücklich das Merkmal der "Wesentlichkeit der Behinderung" vorgesehen werde...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.1 Stellungnahme nach Satz 1

Rz. 25 Hierfür zählt die Vorschrift abschließend den Personenkreis auf, der für die Abgabe einer solchen Stellungnahme in Betracht zu ziehen ist: ein Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Nr. 1) oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ein Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Nr. 2) oder ein Arzt...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 3 Literatur

Rz. 22 Eicher, Aspekte einer Zusammenführung von Eingliederungshilfe für junge Menschen im SGB VIII durch das KJSG Die zum 1. 1. 2023 vorgesehen Änderungen durch das geplante Bürgergeld konnten nicht berücksichtigt werden, SGb 2022, 592; Eicher, Rehabilitation im Sozialrecht, jM 2023, 192; Grünenwald, Auswirkungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf das Recht der Eingl...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 in Kraft getreten) die Zusammenführung der Zuständigkeiten der Leistung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Anwendungsbereich des SGB VIII, sog. "Inklusive Lösung" oder auch "Große Lösung" (BR-Drs. 5/21 S. 120 = BT-Drs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 5 Literatur und Materialien

Rz. 71 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200, 336; 15. Kinder-und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050, 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; Beckmann/Berneiser, Kinderschutz in der (Corona-)Krise: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit, ZKJ 2021, 4; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen des De...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1 Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beratung und Hinweis nach Satz 1

Rz. 8 Der Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 41 Abs. 2 auf § 36. Die Voraussetzungen einer dieser Vorschriften muss vorlie...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.2 Beteiligung von Sozialleistungsträger, Rehabilitationsträger und Schule nach Satz 2

Rz. 46 Die bisher in Abs. 2 Satz 4 geregelte Beteiligung der Arbeitsverwaltung wurde durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in Abs. 3 Satz 2 verschoben und der sachliche Anwendungsbereich auf alle Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I erweitert. Rz. 47 Bei der Beteiligungspflicht handelt es sich um eine Sollvorschrift; es ist daher bei Vorliege...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 27 ist derzeit i. d. F. des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die in §§ 27 ff. geregelte Hilfe zur Erziehung gehörte zu den Schwerpunkten des Gesetzgebers im Kinder- und Jugendhilferecht. Es war zentrales Anliegen bei der Ablösung des Jugendwohlfahrtsges...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.1.1.1 Verfahrenslotsen – Inkrafttreten von § 10b zum 1.1.2024 nach Nr. 1

Rz. 8 Sinn der Übergangsregelung in Nr. 1 ist es zu klären, ob die Einführung von Verfahrenslotsen beim Jugendamt im Jahr 2024 das Ziel der Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) Behinderungen im SGB VIII befördert (BR-Drs. 5/21 S. 121 = BT-Drs. 19/26107 S. 119). Sinn des Anspruchs auf einen Verfahrenslotsen ist die Verwirklichung und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.3 Gruppenangebote (Pooling) nach Abs. 3 Satz 3

Rz. 53 Satz 3 bestimmt, dass eine für Kinder oder Jugendliche erforderliche Leistung zur Anleitung und Begleitung im Bildungsbereich – in der Schule oder Hochschule – als Gruppenangebot erbracht werden kann. Ziel war eine Angleichung an die Regelungen, wie sie bereits in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer B...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 36 regelt das Hilfeplanverfahren sowie die Mitwirkungsrechte der Anspruchsberechtigten (zu einem möglichen idealtypischen Ablauf des Hilfeplanverfahrens, vgl. Münder, § 36 SGB VIII, Rz. 57). Das Hilfeplanverfahren dient dem Ziel, den Bedarf erzieherischer Hilfe (§§ 27ff.) für einen jungen Menschen festzustellen und die für ihn notwendigen und geeigneten Hilfen zu bes...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.2 Definition: versichertes Kind (einschließlich Altersgrenzen)

Rz. 11 Zu den Kindern i. S. d. § 45 gehören wegen des Verweises in Abs. 1 S. 2 auf § 10 Abs. 4: leibliche Kinder Kennzeichnend hierfür ist die biologische Abstammung. Die Anerkennung als leibliches Kind setzt bei einem unverheirateten Mann voraus, dass die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde (vgl. §§ 1594, 1600d BGB). Adoptivkinder Bei den Adoptivkindern ha...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 76 OVG Saarland, Beschluss v. 1.4.2022, 2 B 46/22: Zum Beurteilungsspielraum des Jugendhilfeträgers bei der Hilfeartentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 und bei der Ausgestaltung der Hilfe nach § 36 Abs. 2 Satz 2 und zur nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28.4.2021, 12 A 1753/18, Zum Verhältnis von Jugendhilfeplan...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.4 Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 Der durch des GKV-WSG neu eingefügte Satz 3 des Abs. 2 eröffnet einen Anspruch auf Sicherungspflege auch für solche Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 43 SGB XI, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Die Krankenkassen, die nach § 132a Abs. 2 Verträge mit de...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.2 Leistungen wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit (Abs. 1a)

Rz. 13a Der durch das KHSG 2015 (vgl. Rz. 3b) neu eingeführte Abs. 1a eröffnet einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung (Unterstützungspflege), ohne dass gleichzeitig die Notwendigkeit medizinischer Behandlungspflege, die Anspruchsvoraussetzung für die übrigen Tatbestände des § 37 ist, gegeben ist. Damit wird ein ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.4 Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 14 Krankenversicherte Elternteile können gegenüber ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beanspruchen, wenn sie deshalb der Arbeit fernbleiben müssen, weil sie ihr erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen oder nur für die Kalenderjahre 2021 und 2022 sowie für die Zeit vom 1.1. bis 7.4.2023: ihr Kind wegen pandemiespezifischen Schließungen von Schulen ode...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.10 Kostenerstattung (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 beruht auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit (BT-Drs. 19/20720 S. 56). Die Krankenkasse hat die außerklinische Intensivpflege grundsätzlich als Sachleistung (§ 13 Abs. 1, § 2 Abs. 2) zu erbringen. Ist die Krankenkasse dazu nicht in der Lage, weil sie z. B. über keine ausreichende Anzahl von geeigneten, qualifizierten Pflegef...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des SGB VIII i. d. F. v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993, wurde die Vorschrift neu gefa...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 3 Musterantragsformular Jugendhilfe

Rz. 66 Information für Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte Sehr geehrte Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte, Sie haben beim Jugendamt der Stadt … für sich/Ihr Kind/Ihren Pflegling die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe beantragt. Damit Ihnen/Ihrem Kind/Ihrem Pflegling die richtige Hilfe zuteilwerden kann, ist das...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.1.5 Haushaltshilfe ohne Kind (Abs. 1 Satz 3 und 4)

Rz. 12 Die Erkenntnis der gesellschaftlichen Entwicklung, dass in der familiären Struktur insbesondere bei Alleinerziehenden, bestimmte krankheitsbedingte Bedarfssituationen weit weniger als in der Vergangenheit aufgefangen werden, war für den Gesetzgeber Anlass, den Leistungsumfang mit dem Krankenhausstrukturgesetz 2015 (vgl. Rz. 2b) zu erweitern. Versicherte erhalten nunme...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.4.1 Erziehungsgefährdung – erzieherischer Bedarf – Mangellage

Rz. 23 Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung setzt voraus, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist; erforderlich ist das Vorliegen einer erzieherischen Mangellage (Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 27 Rz. 41); Hilfe zur Erziehung setzt daher ein Erziehungsdefizit voraus (zutreffend und i...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.4.2 Geeignetheit und Notwendigkeit

Rz. 27 Es ist für eine Hilfegewährung nicht ausreichend, dass eine kindeswohlentsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Voraussetzung ist weiter, dass die Hilfe für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig ist (vgl. stellv. BVerwG, Urteil v. 9.12.2014, 5 C 32/13, Rz. 18 zum Begriff der Geeignetheit, Rz. 21 zum Begriff der Notwendigkeit; vgl. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.2.2 Auswahl der Hilfe nach Satz 2

Rz. 39 Die Auswahl der Hilfe hat bedarfsgerecht und am Einzelfall orientiert zu erfolgen, wie Abs. 2 Satz 2 klarstellt. Das engere soziale Umfeld und damit wichtige Bezugspersonen des Kindes sind einzubeziehen. Hilfe soll insbesondere pädagogisch und therapeutisch orientiert sein, Abs. 3 Satz 1. Die aufgelisteten Hilfstypen sind nicht abschließend. Es können also auch andere...mehr