Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / IV. Dauer der Gesellschaft

Rz. 38 Die Dauer der Gesellschaft sollte geregelt werden. Um Streitigkeiten über einen wichtigen Kündigungsgrund zu vermeiden, dürfte regelmäßig sachgerecht sein, die Gesellschaft auf unbestimmte Zeitdauer zu schließen. Der Vertrag sollte sich zudem dazu äußern, ob die Gesellschaft durch Tod, Trennung, Eheschließung und Scheidung aufgelöst wird, etwa wie im Folgenden Muster 4...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Die drei Hauptwirkungen der Grundbucheintragung

Rz. 10 Eine Grundbucheintragung beinhaltet drei Hauptwirkungen:[19] Der Buchungszwang des § 873 BGB hat dabei als notwendige Folge die Richtigkeitsvermutung des G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Rechtsmittel gegen Schutzvermerk

Rz. 115 Die Eintragung eines Schutzvermerks kann mit der unbeschränkten Beschwerde angegriffen werden. § 71 Abs. 2 GBO steht dem nicht entgegen, da sich an die Eintragung kein gutgläubiger Erwerb anschließen kann.[279] Es kann jedoch nur geprüft werden, ob der gesicherte Antrag früher als der durch Eintragung erledigte beim GBA eingegangen ist, nicht jedoch, ob er bei richti...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / A. Allgemeines

Rz. 1 Während punktuelle Vereinbarungen zwischen Lebensgefährten anlässlich des gemeinsamen Erwerbs einer Immobilie in der Kautelarpraxis regelmäßig begegnen und nachgefragt werden, kommen umfassende Partnerschaftsverträge in Beurkundungsform, aber auch in privatschriftlicher Form praktisch nur äußerst selten vor.[1] Mit derartigen Vereinbarungen soll das Zusammenleben in wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Löschung infolge Löschungsbewilligung

Rz. 8 S. 1 gilt nur, wenn ein Grundpfandrecht infolge einer Bewilligung des Gläubigers gelöscht werden soll, dann aber unabhängig davon, ob die Löschungsbewilligung auf eine rechtsändernde oder berichtigende Eintragung gerichtet ist oder nach Vorstellung der Beteiligten sein soll,[15] und ob Voll- oder Teillöschung, Herabsetzung des Kapitalbetrages oder Senkung des Zinssatze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ie) Tätigkeit des Fonds

Rn. 1517e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Tätigkeit des Fonds besteht idR im Erwerb von Beteiligungen an den zu finanzierenden Unternehmen (meist KapGes), dem Einziehen von Zinsen und Dividenden und – nach Erreichen des mit der Finanzierung beabsichtigten Zwecks – der Veräußerung der im Wert erheblich gestiegenen Beteiligungen; dabei werden die Beteiligungen durchschnittlich ...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VI. Auseinandersetzung, Erwerbsrechte

Rz. 43 Es sollte geregelt werden, ob bei Scheitern der Lebensgemeinschaft die Gesellschaft durch Versilberung des Gesellschaftsvermögens auseinandergesetzt wird oder ob ein Lebensgefährte das Recht oder die Pflicht hat, den Gesellschaftsanteil des anderen zu erwerben, ohne dass Versilberung erfolgen muss.[63] Nicht selten wird im Hinblick auf den Trennungsfall ein Vorkaufs- ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Nachtragsverteilung in der Insolvenz

Rz. 30 Zitat "Das Grundstück (oder: "Das Recht") unterliegt einer Nachtragsverteilung im Insolvenzverfahren. Eingetragen auf Ersuchen des AG … (Az.: …) am …" Anordnung einer Nachtragsverteilung lässt Insolvenzbeschlag wieder ex nunc aufleben. Zur Verhinderung gutgläubigen Erwerbs muss diese Tatsache eintragbar sein.[12] Neben diesen grundsätzlichen Verfügungsbeeinträchtigungen ...mehr

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Bürgergeld (Umfang) / 3.2 Grundsatz nach der Karenzzeit

Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf anerkannt, soweit diese angemessen sind.[1] Hierzu gehören bei Mietwohnungen neben der Kaltmiete und den Heizkosten alle üblichen Nebenkosten, die in den jeweiligen Abrechnungen des Vermieters entsprechend der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Bei erfolgter vorherig...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / e) Aufbau der Abrechnung

Rz. 262 Sofern der Auftragnehmer auch über die nicht erbrachten Leistungen abrechnen möchte, folgt aus den vorstehend geschilderten Erfordernissen nach der h.M. nahezu zwingend ein zweistufiger Aufbau der Schlussrechnung:[320] Rz. 263mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / b) Anmerkungen

Rz. 425 1. Dem Muster liegt als Beispiel ein typischer Sachverhalt zugrunde, der natürlich durch den konkreten Sachverhalt zu ersetzen ist. Rz. 426 2. Die "schulmäßige" Aufteilung nach Sachverhalt und rechtlicher Würdigung ist natürlich nicht zwingend. Sie ist aber gerade mit zunehmender Komplexität der Sachverhalte empfehlenswert. Es empfiehlt sich weiterhin der oben gewählt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überblick

Rz. 43 In den Fällen des § 20 GBO muss die materiell-rechtliche Einigung über die dingliche Rechtsänderung stattfinden:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Unzulässigkeit eines Widerspruchs

Rz. 60 Aus dem Wesen des Widerspruchs ergibt sich, dass seine Eintragung unzulässig ist, wenn er sich gegen eine keinem gutgläubigen Erwerb zugängliche Eintragung richten würde. Beispiele: Widerspruch gegen eine Vormerkung, die nicht gutgläubig erworben werden kann, z.B. Vormerkung für einen nichtigen Anspruch (siehe hierzu Rdn 20);[168] Widerspruch gegen Widerspruch;[169] Wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Besonderheiten

Rz. 147 Die Übertragung des Dauerwohnrechts und deren Vererblichkeit dürfen nicht ausgeschlossen sein (§ 33 Abs. 1 WEG). Eine Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts ist nach §§ 1850 Nr. 1, 1643 Abs. 1 BGB bei Veräußerung erforderlich, nach § 1850 Nr. 6 BGB bei Erwerb. Zulässig ist es, für den Fall der Veräußerung oder bei Eintritt sonstiger Bedingungen ein Heimfall...mehr

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Berufsausbildung / 1 Berufsausbildung in der Sozialversicherung

Der im Berufsbildungsgesetz [1] definierte Begriff der Berufsausbildung gilt auch für das Sozialversicherungsrecht. Die Vorschrift des § 7 Abs. 2 SGB IV dehnt den Begriff der Beschäftigung auf den Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen aus. Daher gelten Volontäre, Praktikanten und Anlernlinge als zur Berufsausbildung beschäftigt.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vollmachtserteilung

Rz. 159 Die Vollmacht muss wirksam erteilt worden sein und noch bestehen, wenn die in Ausübung der Vollmacht erklärte Bewilligung wirksam werden soll.[379] Ein Widerruf oder Wegfall der Vertretungsmacht nach Wirksamwerden der Bewilligung bzw. Auflassung macht die Vollmacht an sich nicht mehr unwirksam, kann aber dazu führen, dass die Eintragungsbewilligung nicht mehr ins Gru...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / II. Tod des Zuwendungsempfängers

Rz. 61 Den Tod des Zuwendungsempfängers wird man hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung anders behandeln müssen als den Tod des spendablen Partners.[209] Hier dürften Ausgleichsansprüche nach den Grundsätzen der Trennung der Partner gelten.[210] Rz. 62 Die Konstellation, dass die Partnerschaft durch den Tod des Zuwendungsempfängers endet, war, soweit ersichtlich, schon ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 193 [Autor/Stand] Wie schon angedeutet (vgl. Rz. 146), können die von der Rechtsprechung aufgestellten Teilwertvermutungen von demjenigen, der sich auf einen von dem vermuteten Wert abweichenden Teilwert beruft (Steuerpflichtiger oder Finanzamt), widerlegt werden.[2] Dazu bedarf es nicht nur einer substantiierten Darlegung der die Teilwertvermutung entkräftenden Tatsache...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 10. Stiftungsbesteuerung

Die Besteuerung von österr. Privatstiftungen erfolgt nach geltender Gesetzeslage auf drei Ebenen. Auf der ersten Ebene werden unentgeltliche Zuwendungen an die Privatstiftung im Rahmen der Stiftungseingangsbesteuerung[25] grundsätzlich mit einem fixen Steuersatz von 2,5 % besteuert. Dieser Steuersatz kann in den in § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz genannten Fällen au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Der private Wille nach Diskretion

Rz. 17 Gerade der Gedanke, hinter jeder Transaktion einer juristischen Person müsse auch eine natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigter stehen, ist Ausdruck aktuellen gesellschaftlichen und politischen Zeitgeistes, der das Immobilieneigentum juristischer Personen als mindestens verdächtig empfindet. Noch schlimmer ist es, wenn die juristische Person als "anonymer Kon...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cni) Die von § 3 Nr 2 Buchst d EStG nF steuerbefreiten Leistungen nach SGB II – Überblick

Rn. 119 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Überblick § 3 Nr 2 Buchst d EStG nF stellt steuerfrei: 1 § 35 SGB II wurde mit Wirkung ab 01.08.2016 aufgehoben durch Art 1 Nr 31 Neuntes Gesetz zur Änderung des SGB II – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Auss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Der Begriff der Reisekosten

Rn. 650 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Weder § 3 Nr 16 EStG aF noch andere Vorschriften des EStG definierten den Begriff "Reisekosten". Reisekosten waren (BFH BStBl II 2013, 169; auch s Rn 611) nach H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.4 LStR 2011 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten, wenn (ab VZ 2008) diese so gut wie ausschließlich durch die beruflich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / he) Übernachtungs- und Reisenebenkosten

Rn. 697 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übernachtungskosten waren die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung entstanden. Rn. 697a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Benutzte der ArbN ein Mehrbettzimmer, so waren, wenn nur er zu seinem ArbG in einem Dienstverhältnis stand, die bei Inanspruchnahme eines Einzelzimmers ent...mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Erlöschen des Vorkaufsrechts

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Grundbuchvorlage und Rücknahme der Bewilligung

Rz. 125 Die Bewilligung wird im Grundbuchverfahren wirksam, wenn sie vom Bewilligenden selbst (oder von einem Vertreter) oder mit seinem Einverständnis dem GBA zur Eintragung beantragt wird.[294] Die Grundbuchvorlage hat diese Wirkung nicht, wenn ihre Zurücknahme dem GBA vor der Bewilligung (oder gleichzeitig mit ihr) zugeht.[295] Enthält die Urkunde mehrere, in keinem Zusam...mehr

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zfs 01/2024, Eignung zum Fü... / 2. Voraussetzungen § 69 Abs. 1 StGB

Wichtig ist dabei, zunächst die Voraussetzungen aus Abs. 1 der Bestimmung zu beachten. Es muss sich um eine rechtswidrige Tat handeln. Dies ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB nur eine solche, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht. Diese Tat muss beim Führen, im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugf...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 2. Muster: Klage Rücktritt vom Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf

Rz. 81 Muster 7.1: Klage Rücktritt vom Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf Muster 7.1: Klage Rücktritt vom Kaufvertrag, Verbrauchsgüterkauf An das Amtsgericht _________________________ Klage in Sachen – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Firma _________________________ AG, gesetzlich vertreten durch ihre Vorständ...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / I. Rechtsprechungsgrundsätze zu Angehörigenverträgen

Rz. 2 Schließen Ehegatten untereinander oder Eltern mit ihren Kindern schuldrechtliche Verträge ab und erbringen sie einander Leistungen zur Vertragserfüllung, so fehlt nach weit verbreiteter Auffassung in einkommensteuerlichen Rechtsprechung und Schrifttum die "Richtigkeitsgewähr".[10] Begründet wird dies damit, dass Abschluss und Durchführung von Angehörigenverträgen durch...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Klarstellungsvermerke und Wirksamkeitsvermerke

Rz. 85 Ihre Eintragungsfähigkeit ist gesetzlich nicht geregelt, jedoch allgemein anerkannt.[153] Zu nennen sind:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zweck

Rz. 2 Der Zweck der Bestimmung des Abs. 1 ist in sich zwiespältig. Wirklich verständlich wird die Norm wohl nur vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung, da zeitweise die grundbuchförmliche Legitimation des Verfügenden als Voraussetzung der materiellen Wirksamkeit der Verfügung vorgesehen war. Die Bestimmung soll einerseits erreichen, dass der Stand des Grundbuches in...mehr

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Mit Business Model Canvas K... / 2.2 Baustein 2: Wertangebote (Value Proposition)

Für den Erfolg des Geschäftsmodells Ihrer Kanzlei ist im Kern relevant, welchen Wert Sie und Ihr Team mit der Arbeit in Ihrer Kanzlei Ihren Mandanten schaffen. Entscheidend dabei ist der Wert aus der Sicht der Mandanten. Dieser unterscheidet sich häufig von dem Wert, den man der eigenen Arbeit aus der internen oder der Expertensicht des Faches beimisst. Mit der Beschäftigung ...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 3. Anmerkungen

Rz. 109 Aufgrund der Neugestaltung des § 650 BGB gilt auch dann Kaufrecht, wenn die gekaufte Sache vom Lieferanten nach den Wünschen des Käufers neu hergestellt wird. In den Fällen, in denen es sich um eine vertretbare Sache handelt, gilt uneingeschränkt das Kaufrecht.[137] Ist die neu herzustellende Sache nicht vertretbarer Art, wird das Kaufrecht um die Anwendung zusätzlic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Maßnahmen zum Schutz des Verkäufers

Rz. 31 Dem Schutz des Verkäufers gegen die Risiken des Verlustes seines Eigentums vor Kaufpreiszahlung dienen z.B.:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätzliches zum Bodenwertanteil

Rz. 69 [Autor/Stand] Eine weitere Komponente des Werts des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ist nach § 195 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 BewG die über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierte Differenz aus dem angemessenen Verzinsungsbetrages des Bodenwertes des fiktiv unbelasteten Grundstücks und dem vertraglich vereinbarten jährlichen Nutzungsentgelt. Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geschichtliche Entwicklung des Teilwertbegriffs

Rz. 19 [Autor/Stand] Der Begriff des Teilwerts hat sich aus dem früher entstandenen Begriff des gemeinen Werts entwickelt, der sich wiederum bis in das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) zurückverfolgen lässt. § 112 ALR verstand unter dem "gemeinen Werth" den "Nutzen, welchen die Sache einem jeden Besitzer gewähren kann", mit anderen Worten einen Wert, de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Fälle der Rechtsübertragung

Rz. 16 Übertragung ist neben der rechtsgeschäftlichen Abtretung und Auflassung auch die Übertragung kraft Gesetzes oder aufgrund richterlicher Anordnung; auch die Überweisung an Zahlungs Statt ist eine Übertragung. Sie kann im Gegensatz zu einer etwa vorhergehenden selbstständigen Pfändung ohne Voreintragung des betroffenen Erben geschehen. Die Voreintragungspflicht entfällt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Weiterveräußerung des Grundstücks (Kettenauflassungen)

Rz. 138 Die Weiterveräußerung[328] des noch im Eigentum des A stehenden Grundstücks durch den Auflassungsempfänger B an C ist eine Verfügung über fremdes Eigentum. Ihre Wirksamkeit ist nach § 185 BGB zu beurteilen (vgl. § 19 GBO Rdn 55 ff.).[329] Die Übertragung des Anwartschaftsrechts des B an C (vgl. Rdn 129) ist eine Verfügung über sein eigenes Recht (siehe § 5 Einl. Rdn ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zur Berücksichtigung eintragungshindernder Tatsachen

Rz. 19 Aus dem Legalitätsprinzip folgert die herrschende Praxis u.a., dass die GBA nicht sehenden Auges an der Herbeiführung einer Grundbuchunrichtigkeit mitwirken dürfen.[34] Deswegen dürfen eintragungshindernde Tatsachen uneingeschränkt berücksichtigt werden, auch wenn sie dem GBA durch Erklärungen, die nicht die Form des § 29 GBO einhalten, bekannt geworden sind. Wollte m...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Vollmachtsinhalt

Rz. 160 Die Vollmacht muss inhaltlich die Bewilligung bzw. Auflassung decken. Der Umfang der Vollmacht ist notfalls durch Auslegung nach den für Grundbucherklärungen geltenden Grundsätzen zu ermitteln.[386] Die Vollmacht kann eine General-, Gattungs-, Spezial-, Einzel- oder Gesamtvollmacht, Haupt- oder Untervollmacht sein. Im letzteren Fall müssen Haupt- und Untervollmacht a...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 gehört zu den öffentlich-rechtlichen Normen des MiLoG und zu den zentralen Vorschriften des Abschnitts 3 – Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden. Festgestellte Verstöße gegen die Verpflichtung, den Mindestlohn nach § 20 MiLoG zu zahlen, aber auch Verstöße gegen die Verpflichtungen zur Anmeldung und Versicherung nach § 16 MiLoG, zur Arbeitszeitaufzei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Warenhäuser (Nr. 3)

Rz. 86 [Autor/Stand] Ein Warenhaus ist ein großes, i.d.R. mehrstöckiges Einzelhandelsgeschäft, in dem Waren jeglicher Art – im Gegensatz zum Kaufhaus auch Lebensmittel – zum Kauf angeboten werden. Umgangssprachlich werden die Begriffe Warenhaus und Kaufhaus jedoch weitgehend synonym verwendet. Warenhäuser verfügen über eine umfangreiche – im allgemeinen mindestens vierstelli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 91 [Autor/Stand] Eine wirtschaftliche Überalterung eines Gebäudes liegt vor, wenn die durch die Entwicklung der einschlägigen Technik bewirkte wirtschaftliche Abnutzung intensiver ist als die technische Abnutzung. Ergebnis der wirtschaftlichen Überalterung ist der vorzeitige Abbruch bzw. die Preisgabe des Grundstücks für den Verfall.[2] Eine wirtschaftliche Überalterung ...mehr

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zfs 01/2024, Zulänglichkeit... / 1 Aus den Gründen:

"… Das LG hat dem Antrag auf Feststellung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu Unrecht stattgegeben; denn die Bekl. ist von diesem Vertrag mit Schreiben vom 20.9.2018 wirksam wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch die Kl. zurückgetreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Ungeachtet der von ihr später anerkannten Verpflichtung, Leistungen wegen e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Eintragungen mit unerlaubtem Inhalt

Rz. 48 Zur inhaltlichen Unzulässigkeit eintragungsfähiger Rechte führt es ebenfalls, wenn diese mit einem gesetzlich nicht zugelassenen Inhalt eingetragen werden.[165] Die Zulässigkeit ist dabei nach den allgemeinen Vorgaben zu beurteilen, die das materielle Recht für jedes einzelne dingliche Recht aufstellt (siehe § 19 GBO Rdn 21 ff.). Rz. 49 Inhaltlich unzulässig sind bspw....mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Bauerrichtung und Eigentumsverschaffung

Rz. 6 Der Bauträger ist entsprechend den vertraglichen Regelungen zur fristgerechten Bauerrichtung und lastenfreien Eigentumsverschaffung verpflichtet. Der Umfang der geschuldeten Bauleistung ergibt sich regelmäßig aus der Baubeschreibung, die Bestandteil des Bauträgervertrages ist (siehe Rdn 26 und siehe auch § 16 Rdn 11, 26, 36). Daneben sind grundsätzlich die allgemeinen ...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Lösungsvariante: Pflichtteilsstrafklausel, Jastrowsche Klausel und Wegfall der Wechselbezüglichkeit/Bindungswirkung

Rz. 11 Kommt es nicht zum Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags, so können die Abkömmlinge des erstversterbenden Ehegatten den Pflichtteil verlangen und damit die beabsichtigte Nachfolgeplanung empfindlich aus dem Gleichgewicht bringen. Für diesen Fall sollte in der Verfügung von Todes wegen zumindest eine Pflichtteilsstrafklausel angeordnet werden. Mit einer solchen ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Ehrenamtliche, auch Freiwilligendienste (§ 22 Abs. 3)

Rz. 24 Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des MiLoG ist, dass es sich wirklich um eine ehrenamtliche Tätigkeit und nicht um ein verstecktes Arbeitsverhältnis handelt. Wer im Ehrenamt tätig ist, ist im Rahmen eines Auftragsverhältnisses [1] tätig. Dieses ist geprägt durch Unentgeltlichkeit, Aufwendungsersatz und jederzeitige Kündigungsmöglichkeit. Beim Ehrenamt besteht g...mehr

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AGS 01/2024, Nachfestsetzun... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Nachfestsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass in einem Kostenfestsetzungsantrag eine oder gar mehrere Kostenpositionen vergessen worden sind. Oder aufgrund einer Änderung der Rspr. ergibt sich, dass dem Erstattungsberechtigten ein höherer Erstattungsanspruch zusteht, als er in seinem ersten Kostenfestsetzungsantrag berücksicht...mehr