Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Das objektive Nettoprinzip

Rn. 16a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Vorgang, der dem StPfl Einkommen verschafft, kann positiv oder negativ auf sein Vermögen wirken. Nur eine Gesamtbetrachtung aller aus demselben Vorgang herrührenden Vor- und Nachteile erklärt aber, ob tatsächlich die Leistungsfähigkeit gesteigert ist. Nur Nettozuflüsse können dies bewirken. Das Einkommen kann daher nur als Ergebnis eine...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Anrechnung des Steuerabzugsbetrages/Erstattungsverfahren

Tz. 16 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Das Anrechnungsverfahren hat der Gesetzgeber in § 48c Abs. 1 EStG geregelt. D.h., der vom Leistungsempfänger einbehaltene und an das zuständige Finanzamt abgeführte Steuerabzugsbetrag wird bei den Firmen auf deren steuerliche Verpflichtungen angerechnet, bzw. es wird gegen vorhandene Steueransprüche aufgerechnet. Die Anrechung kann nach (s. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) Spiel- und Wettgewinne

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Quellentheorie

Rn. 26 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sie wurde von Bernhard Fuisting formuliert (Die preußischen direkten Steuern IV, 1902, 107ff). Sie bestimmt das Einkommen als "die Gesamtheit der Sachgüter, welche in einer bestimmten Periode (Jahr) dem Einzelnen als Erträge dauernder Quellen der Gütererzeugung zur Bestreitung der persönlichen Bedürfnisse für sich und für die auf den Bezug i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berücksichtigung zusätzlicher Abzugsbeträge

ca) Vorbemerkung Rn. 30 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Einkommensbegriff des EStG erfasst nur aus bestimmten Einkunftsarten stammende Vermögensmehrungen. Außerdem klammert er zugleich Beträge aus, die bei dem StPfl im Ergebnis wie durchlaufende Posten behandelt werden. Dabei geht es um solche Vermögenszugänge, die der StPfl zwar erwirbt, aber zwangsläufig oder in einer vom Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kritik

Rn. 34 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Auch wenn man den Einkommensbegriff des EStG kritisieren mag, festzuhalten bleibt, dass er im System des EStG eine wichtige Basisgröße bildet.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außergewöhnliche Belastungen

1. Überblick Rn. 318 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Abzugsbeträge wegen außergewöhnlicher Belastungen enthalten §§ 33–33c EStG. Die Abzugsbeträge mindern dabei den Gesamtbetrag der Einkünfte (§§ 2 Abs 4 EStG). Es handelt sich dabei um folgende Vorschriften (Rechtslage ab VZ 2010): § 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen § 33a EStG: außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Das subjektive Nettoprinzip

Rn. 16h Stand: EL 159 – ET: 08/2022 S Rn 33, 307, 329.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Einkommensbegriff

1. Die Formel des EStG Rn. 11 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff des Einkommenswird gern als ein "ursprünglich ökonomischer Begriff" bezeichnet. Doch hat ihn das Steuerrecht seit langem integriert und zu einem Rechtsbegriff gemacht (glA Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 31, Stand 13.03.2019). Er findet sich auch in verschiedenen Gesetzen (Einzelheiten bei Brandis,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG (§ 2 Abs 5 S 1 EStG)

1. Allgemeines Rn. 333 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Familienleistungsausgleich (§ 31 EStG, seit VZ 1996, eingefügt durch JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250; s dazu BMF v 09.03.1998, BStBl I 1998, 347) stellt das steuerliche Existenzminimum eines Kindes (inklusive Betreuungsbedarf) frei, und zwar durch zwei Wege:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriffsfunktion und Formel des EStG

a) Allgemeines Rn. 23 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der vorläufigen Kennzeichnung des Einkommens als Maß wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ist der einkommensteuerliche Einkommensbegriff noch nicht zureichend umschrieben. Insbesondere ist noch zu berücksichtigen: Bestimmte Vermögenszuwachsarten werden nicht erfasst (s Rn 24–29). Bestimmte Abzugsbeträge werden zusätzlich berüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonderausgaben (§§ 10–10g EStG)

1. Allgemeines Rn. 307 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sonderausgaben (§§ 10–10g EStG; die §§ 10h u 10i EStG sind aufgehoben mit Wirkung ab 23.07.2016 durch Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016, BGBl I 2016, 1679) sind Aufwendungen, die nicht zu den BA/WK gehören, weil sie nicht unmittelbar mit der Einkunftserzielung zusammenhängen (§ 10 Abs 1 EStG). S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerbemessungsgrundlage und Grundfreibetrag

Schrifttum: Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Orientierung an der Begriffsfunktion

a) Allgemeines Rn. 14 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Einkommen bezeichnet im EStG den Gegenstand und Grund der Besteuerung. Orientiert man sich an diesen Funktionen des Einkommensbegriffs, so ergeben sich wichtige, nachfolgende Begriffsmerkmale (s auch die Erläuterung des Einkommensbegriffs durch Beschreibung von vier Strukturelementen): Einnahmen, Ausgaben, Saldierung, Rechnungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausgrenzung bestimmter Vermögenszuwachsarten

Rn. 24 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nicht jeder (Rein-)Vermögenszuwachs soll erfasst werden, nicht jede Steigerung der Leistungsfähigkeit soll erfasst werden. Das wichtigste Ziel besteht daher darin, den einkommensrelevanten von dem nichteinkommensrelevanten Vermögenszuwachs zu trennen. Dazu sind insbesondere zwei Theorien wichtig: ba) Die Reinvermögenszugangstheorie Rn. 25 Stan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das Nettoprinzip

ca) Verfassungsrecht Rn. 16 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Bereich des ESt-Rechts wird die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft, insbesondere begrenzt durch (BVerfG, 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, st Rspr; s auch Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 9, Stand 13.03.2019): das Gebo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Vom Aufteilungs- und Abzugsverbot zum Aufteilungsgebot

Rn. 304 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Vom Gesamtbetrag der Einkünfte können nur die in § 2 Abs 4 EStG genannten Posten abgezogen werden. Eine andere Frage ist, ob § 12 EStG ein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot enthält. Diese Frage bejahte der BFH in jahrzehntelanger Rspr (GrS BFH BStBl II 1971, 17; 1979, 213; 1990, 49; s § 12 Rn 126ff (Wienbergen)), änderte diese aber s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abflussprinzip?

Rn. 311 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nachgewiesene Sonderausgaben sind von Amts wegen zu berücksichtigen, es bedarf keines Antrags des StPfl (BFH BStBl II 1993, 738; s § 10 Rn 3 (Hoheisel/Tippelhofer)). Echte und unechte Sonderausgaben (Ausnahme: § 10d EStG) sind in dem Zeitpunkt abzuziehen, in dem sie geleistet werden (§ 11 Abs 2 EStG). Auf den Zeitpunkt oder Zeitraum, für de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zur Überschrift, Überblick über den Regelungsinhalt

Rn. 8 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Überschrift des § 2 EStG lautet: "Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen" und ist nur unvollständig. § 2 EStG regelt nämlich insbesondere den Gegenstand und nicht den Umfang der Besteuerung. Rn. 8a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 EStG enthält folgende Regelungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Pflegepersonen (§ 33b EStG)

Rn. 321 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 33b EStG gewährt in § 33b Abs 1–3, 5 EStG: Behinderten-Pauschbeträge, gestaffelt nach dem dauernden Grad der Behinderung ab 20 % (deren Höhe war für die Jahre 1988–1990 verfassungsgemäß, so BVerfG DStZ 1996, 112; ebenso BFH BFH/NV 2003, 1164; s § 33b Rn 36 (Nacke)); § 33b Abs 4, 5 EStG: Hinterbliebenen-Pauschbeträge (s § 33b Rn 136ff (Nacke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Steuerbemessungsgrundlage – Allgemeines

Rn. 322 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 5 EStG führt den Begriff des zu versteuernden Einkommens (zvE) ein. Dabei ist zu unterscheiden: der Begriff des zvE für das ESt-Recht (§ 2 Abs 5 S 1 EStG) der Begriff des zvE für andere Gesetze (§ 2 Abs 5 S 2 EStG) § 2 Abs 5 S 1 EStG wurde zuletzt durch Art 9 Nr 3b HBeglG 2004 (v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076) neu gefasst, bedingt durc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Kinderfreibetrag beträgt 1falls es sich um zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner handelt und das Kind zu beiden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beschränkt Steuerpflichtige

Rn. 312 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für beschränkt StPfl gelten in Bezug auf die Sonderausgaben Besonderheiten (§ 50 Abs 1 S 4–6 EStG): § 10 Abs 1, 1a Nr 1,3, 4, Abs 2–6, § 10a EStG sind grds nicht anwendbar (§ 50 Abs 1 S 4EStG), Sonderregelungen aber für ArbN nach § 50 Abs 1 S 5EStG. § 10b EStG ist idR anwendbar (Umkehrschluss aus § 50 Abs 1 S 4EStG). § 10c EStG ist idR nicht a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Die in § 2 Abs 3 EStG genannten Beträge

Rn. 31 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 3 EStG führt (abschließend) auf: den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG), s Rn 196–198, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG), s Rn 198a–198c, den Abzug nach § 13 Abs 3 EStG (betreffend LuF), s Rn 199. Die vom StPfl in der Höhe der Abzüge erwirtschafteten Beträge stehen aus der Sicht des Gesetzgebers den durch BA oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Grundlagenentscheidung des BFH

Rn. 95 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Grundlegend zum Thema "Liebhaberei" führt GrS BFH BStBl II 1984, 751 aus: Zitat "Bei der Ermittlung des Einkommens für die ESt sind nur solche positiven oder negativen Einkünfte anzusetzen, die unter die Einkünfte des § 2 Abs 3 Nr 1 bis 7 EStG (jetzt: § 2 Abs 1 Nr 1 bis 7 EStG) fallen. Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einteilung der Sonderausgaben

Rn. 310 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Sonderausgaben nach §§ 10–10g EStG lassen sich nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Allgemeines, Konkurrenz zu § 2 Abs 5a EStG

Rn. 349b Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 5b S 1 und § 2 Abs 5a EStG bezieht deckungsgleich sich auf folgende Begriffe: Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen, zvE. Rn. 349c Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Jedoch regelt § 2 Abs 5a EStG, wie diese Begriffe für außersteuerliche Zwecke zu verstehen sind, § 2 Abs 5b EStG, wie diese Begriffe für einkommensteue...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition des steuerlichen Vorteils

„(3) [1] Ein steuerlicher Vorteil im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a liegt vor, wennmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vorbemerkung

Rn. 30 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Einkommensbegriff des EStG erfasst nur aus bestimmten Einkunftsarten stammende Vermögensmehrungen. Außerdem klammert er zugleich Beträge aus, die bei dem StPfl im Ergebnis wie durchlaufende Posten behandelt werden. Dabei geht es um solche Vermögenszugänge, die der StPfl zwar erwirbt, aber zwangsläufig oder in einer vom Gesetz als zwangsl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Die in § 2 Abs 4 EStG genannten Beträge

Rn. 32 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei ihnen handelt es sich um die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Rn. 33 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Beide Beträge gehören nicht zur Einkünfteebene, sie betreffen nicht die objektive Leistungsfähigkeit. Dennoch sollen sie nicht zum zvE gehören: Sie sind nämlich nicht frei verfügbarer Vermögenserwerb, reduzieren also die subjekti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. "Unechte" Sonderausgaben (= "Quasi-Sonderausgaben")

Rn. 317 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sie unterscheiden sich von den Sonderausgaben ieS dadurch, dass sie nicht zwangsläufig anfallen, sondern eher Freibeträge und damit Steuervergünstigungen sind. Hierher gehören § 10d EStG: Überperiodischer Verlustausgleich, primär im Weg des Verlustrücktrags (betragsbegrenzt, § 10d Abs 1 EStG), sekundär im Wege des Verlustvortrags (zeitlich u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der erste Unter-Abschnitt des zweiten Teils

Rn. 6 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 EStG bildet zusammen mit § 2a EStG den 1. Unter-Abschnitt des 2. Teils. Der Titel dieses Unter-Abschnitt lautet: "Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung". Dies ist: nicht besonders aussagekräftig, da diese Bezeichnung eigentlich für den ganzen zweiten Abschnitt gelten kann. nicht umfassend beschrieben, da sich die sachlichen Vorausse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 318 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Abzugsbeträge wegen außergewöhnlicher Belastungen enthalten §§ 33–33c EStG. Die Abzugsbeträge mindern dabei den Gesamtbetrag der Einkünfte (§§ 2 Abs 4 EStG). Es handelt sich dabei um folgende Vorschriften (Rechtslage ab VZ 2010): § 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen § 33a EStG: außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen § 33b EStG: P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen (§ 33a EStG)

Rn. 320 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 33a EStG typisiert besonders häufig vorkommende außergewöhnliche Belastungen und ist insoweit speziell gegenüber § 33 EStG (§ 33a Abs 4 EStG). Dabei betrifft: § 33a Abs 1 EStG: Aufwendungen für Unterhalt und/oder eine Berufsausbildung einer dem StPfl oder seinem Ehegatten gegenüber unterhaltsberechtigten Person § 33a Abs 2 EStG: Aufwendunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Abgrenzung der Einkünfte

Rn. 46 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Während das EStG für jede Person innerhalb desselben Zeitabschnitts nur ein Einkommen kennt, rechnet es mit der Möglichkeit, dass dieselbe Person innerhalb desselben Zeitraums verschiedene nebeneinander stehende Einkünfte bezieht. Solcher nebeneinander stehenden Einkünfte werden nach dem Kriterium der Einkunftsart voneinander abgegrenzt: Wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 20 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soll die Besteuerung die gesteigerte Leistungsfähigkeit erfassen, muss sie die vermögensmehrenden Vorgänge nach den Personen gliedern, bei denen sie eintritt. Nur der Zuwachs in dem Vermögen des jeweiligen einzelnen Menschen ist für dessen StPfl relevant. Gemeinschaftlich erzielte Vorteile müssen daher für Besteuerungszwecke auf die daran be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Betreuungsfreibetrag (§ 32 Abs 6 S 1, 2 EStG)

Rn. 338 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Betreuungsfreibetrag (genauer: Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) wurde ab VZ 2000 (Gesetz zur Familienförderung v 22.12.1999, BGBl I 1999, 2552) zusätzlich zum Kinderfreibetrag eingeführt, um den Anforderungen des BVerfG BStBl II 1999, 182 Rechnung zu tragen. Danach muss die geminderte Lei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 333 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Familienleistungsausgleich (§ 31 EStG, seit VZ 1996, eingefügt durch JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250; s dazu BMF v 09.03.1998, BStBl I 1998, 347) stellt das steuerliche Existenzminimum eines Kindes (inklusive Betreuungsbedarf) frei, und zwar durch zwei Wege:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 23 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der vorläufigen Kennzeichnung des Einkommens als Maß wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ist der einkommensteuerliche Einkommensbegriff noch nicht zureichend umschrieben. Insbesondere ist noch zu berücksichtigen: Bestimmte Vermögenszuwachsarten werden nicht erfasst (s Rn 24–29). Bestimmte Abzugsbeträge werden zusätzlich berücksichtigt (s R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Berücksichtigung periodenübergreifender Zusammenhänge

Rn. 362 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Einkommen des StPfl zerlegt § 2 Abs 7 EStG in jährliche Teilbeträge, die Steuer entsteht für jedes Kj neu (§ 36 Abs 1 EStG). Das EStG berücksichtigt aber auch periodenübergreifende Zusammenhänge. Beispiele: Verlustabzug durch Verlustrücktrag ins vorangegangene Jahr und Verlustvortrag in spätere Jahre nach Maßgabe des § 10d EStG Zulassung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. § 2 Abs 5a S 1 EStG

Rn. 348f Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soweit es außersteuerliche Rechtsnormen betrifft, werden bei folgenden Begriffen bestimmte Beträge hinzuaddiert: Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen, zvE. Rn. 348g Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Außersteuerliche" Rechtsnormen sind insbesondere solche des Sozialrechts, die an einkommensteuerliche Begriffe anknüpfen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Einkommensermittlung bei abweichendem Wj

Rn. 360 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Weil das EStG die jeweilige Steuerschuld nach dem jährlichen zvE des StPfl bemisst und weil nach § 2 Abs 7 S 2 EStG als Jahreseinkommen nur das Kj-Einkommen gelten kann, müssen Einkünfte des StPfl, die nach einer das Kj übergreifenden Periode ermittelt sind, auf Kj-Einkommensbeträge umgerechnet werden. Rn. 361 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die festzusetzende ESt

Rn. 351 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 6 S 1–3 EStG geben das Rechenschema für die Ermittlung der festzusetzenden ESt vor:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Der Standpunkt des EStG

Rn. 27 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufgrund der Mängel beider Theorien hat es der Gesetzgeber seit 1925 vermieden, sich auf ein einheitliches gedankliches Konzept der Einkommensabgrenzung festzulegen (vgl Begründung zum EStG 1934, RStBl 1935, 34). Im Übrigen hat er die Regelungstechnik gegenüber dem EStG 1920 geändert. Statt wie dort mit einer weiten Einkommensdefinition zu b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verlustrücktrag

Tz. 8 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Verluste, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum weder horizontal noch vertikal bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ausgeglichen werden konnten, können bis einschließlich 2021 in das Vorjahr (= einjähriger Verlustrücktrag) und Verluste ab dem VZ 2022 in die beiden vorhergehenden Jahre (= zweijähriger Verlustrücktrag) zurückget...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. "Echte" Sonderausgaben

Rn. 313 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zu ihnen gehören die in den §§ 10, 10b u 10c EStG genannten Abzugsposten. Die Grundnorm bildet § 10 EStG. In ihr sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Aufwendungen zusammengestellt. Den Aufwendungen ist gemeinsam, dass sie eine endgültige wirtschaftliche Belastung des StPfl voraussetzen. Ausgaben, die als Gegenleistung für den Erwerb eine...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sportler des Vereins

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 An einen Sportler des Vereins, der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als unbezahlt gilt, können Pauschalzahlungen für Aufwandsentschädigungen getätigt werden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 32, Anhang 2). Die pauschalen Aufwandsentschädigungen dürfen aber im Monatsdurchschnitt nicht höher als 450 EUR sein und im Kalenderjahr 5 400 EUR nicht übers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die "Mindestbesteuerung" in § 2 Abs 3 S 2–8 EStG aF (s Rn 200) wurde aufgehoben (Art 1 Nr 1, Art 8 Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum SteuervergünstigungsabbauG (v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840). Im Gegenzug allerding wurde aber die Beschränkung des überperiodischen Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR) s nachfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Spendenvortrag, gesonderte Feststellung des Zuwendungsvortrags (§ 10 Abs 1 S 9 u 10 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Abziehbare Zuwendungen, die die Höchstbeträge nach § 10b Abs 1 S 1 EStG überschreiten oder die den um die Beträge nach § 10 Abs 3 u 4 EStG, § 10c u § 10d EStG verminderten Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen, sind in den folgenden VZ iRd Höchstbeträge als Sonderausgaben abzuziehen (§ 10b Abs 1 S 9 EStG). Es handelt sich um einen zeitlich...mehr