Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Leitsatz 1. Der Solidaritätszuschlag war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. 2. Das SolZG 1995 i.d.F. durch Art. 4 des 2. FamEntlastG vom 01.12.2020 (BGBl I 2020, 2616) verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 oder Art. 14 GG. Normenkette §§ 1 ff. SolZG 1995, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 ...mehr

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Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 2.3 Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Rz. 14 Abs. 3 legt fest, dass sich die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes um das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen mindern. Damit steht fest, dass die Leistungen bedarfsorientierte Leistungen mit Fürsorgecharakter sind. Rz. 15 Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen enthalten §§ 11ff. und die aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 1 erlassene Bürge...mehr

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Sauer, SGB II § 19 Bürgerge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift listet die elementaren Leistungen zum Lebensunterhalt nach der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Darüber hinaus trifft die Vorschrift eine Regelung dazu, in welcher Reihenfolge zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen anzurechnen ist. Bürgergeld erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige (Abs. 1 Satz 1). Es umfasst Leistungen zur Sicheru...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.1 Grundsatz

Rz. 3 Die Verpflichtung nach Satz 1 betrifft nur Sozialleistungen. Andere Leistungen und Ansprüche werden von § 12a nicht erfasst. Eine Inanspruchnahme setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte die Leistung tatsächlich beanspruchen kann. Das ist z. B. auch bei volljährigen Kindern, für die die Eltern das Kindergeld beziehen, nicht der Fall, wenn die Eltern Unterhaltsleistu...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt einerseits die Verpflichtung aller Leistungsberechtigten klar, alle Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, die sich begünstigend auf den Umfang der Hilfebedürftigkeit auswirken und dadurch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende weniger belasten. Derartige oder damit im Zusammenhang stehende Vorschriften sind bereits in den §§ 3, 5, 7 un...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.3 Regelungen der Unbilligkeits-Verordnung

Rz. 15 Ausnahmen von Satz 2 Nr. 1 lässt eine aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 tatsächlich erlassene Verordnung zu. Sie regelt Sachverhalte, bei denen auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres eine geminderte Rente wegen Alters nicht in Anspruch genommen werden muss, weil eine solche Verpflichtung angesichts der in Anspruch genommenen Leistung nach Zeitraum oder Höhe...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 ist von ihrem Charakter her eine Grundsatzvorschrift mit rechtlichen Obliegenheiten des Leistungsberechtigten. Die Vorschrift listet die allerdings nicht einklagbaren Pflichten der Leistungsberechtigten nach dem SGB II auf (vgl. für das Recht der Arbeitsförderung auch § 2 Abs. 5 SGB III). Damit wird umfassend umschrieben, welche Forderungen der Gesetzgeber quasi al...mehr

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Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.4 Inanspruchnahme von Wohngeld und Kinderzuschlag

Rz. 22 Satz 2 Nr. 2 stellt den Leistungsberechtigten frei, Wohngeld, Kinderzuschlag oder beide Leistungen zu beantragen, wenn sie gleichwohl hilfebedürftig bleiben oder Hilfebedürftigkeit nur für einen Zeitraum von weniger als 3 Monaten beseitigt wird. Umgekehrt dürfen die Jobcenter auf Wohngeld und Kinderzuschlag als vorrangige Leistungen nur verweisen, wenn durch die Inans...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.1 Systemteil Fordern

Rz. 3 Der Grundsatz des Forderns wird durch § 2 in ein System von Verpflichtungen eingekleidet, das die vorrangige, eigeninitiative Beendigung der Erwerbslosigkeit herausstellt. Im Kern spiegelt dies das Konzept des aktivierenden Sozialstaates. Zentrale Forderung des Leistungssystems ist die Nutzung aller Möglichkeiten, insbesondere durch Einsatz der Arbeitskraft, zur Bestre...mehr

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Sauer, SGB II § 2 Grundsatz... / 2.2 Forderungsspektrum

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 stellt die Aktivierung des Erwerbsfähigen und seiner Bedarfsgemeinschaft in den Mittelpunkt. Sie haben es zunächst selbst in der Hand, gegen ihre Hilfebedürftigkeit vorzugehen. Abs. 1 ist eine Grundsatznorm, jedoch kein eigenständiger Ausschlusstatbestand, der herangezogen werden könnte, um Leistungen nicht zu erbringen. Dabei spielt der Einsatz des Einko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 2.2 Steuerbegünstigte Einkünfte

Sind in der Summe der Einkünfte auch steuerbegünstigte Einkünfte enthalten, sind die in dem zu versteuernden Einkommen enthaltenen außerordentlichen Einkünfte ermäßigt zu besteuern.[1] Zu diesen außerordentlichen Einkünften gehören Veräußerungsgewinne[2], Entschädigungen wie z. B. als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen[3], bestimmte Nutzungsvergütungen und Zinse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 7 Zusammentreffen von Verlustvor- und -rücktrag in einem VZ

Treffen der Verlustvortrag aus einem früheren VZ und der Verlustrücktrag aus dem/den nachfolgenden VZ in einem VZ zusammen, hat der Verlustvortrag Vorrang vor dem Verlustrücktrag. Das entspricht ständiger Verwaltungspraxis. Dem Steuerpflichtigen geht dadurch auch nichts verloren. Diese Vorrang-Regelung des Verlustvortrags vor dem Verlustrücktrag gilt unabhängig davon, ob es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 1.1 Einkunftsarten

Verluste können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen einer der im Gesetz genannten 7 Einkunftsarten entstanden sind.[1]. Es muss sich daher um Verluste oder negative Einkünfte handeln aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder um "sonstige Einkünfte" i. S. d. § 22 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 2.3 Nicht entnommener Gewinn

Nimmt der Steuerpflichtige die Begünstigungsregelung des § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne in Anspruch, ist der Ausgleich der ermäßigt besteuerten Gewinne i. S. v. § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG mit negativen Einkünften nicht zulässig.[1] Sind begünstigungsfähige Einkünfte vorhanden, ist das zu versteuernde Einkommen aber negativ, kann die Thesaurierungsbegünstigung des § 34a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Abfrage von Kontenstammdaten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 )

Rz. 10 Das Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn richtet sich darauf, die bei den Kreditinstituten in § 93b Abs. 1 und 1a AO bezeichneten Daten, ausgenommen die Identifikationsnummer nach § 139b AO, abzurufen (§ 93 Abs. 8 AO). Gemäß § 93b Abs. 1 AO haben Kreditinstitute das nach § 24c Abs. 1 KWG zu führende Dateisystem auch für Abrufe nach § 93 Abs. 8 AO zu fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 5.2.2 Feststellung von Amts wegen

Die gesonderte Feststellung des am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustabzugs erfolgt von Amts wegen.[1] Das gilt auch dann, wenn eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht besteht und kein Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer gestellt wird. Verluste sind auch in solche VZ vorzutragen, in denen der Steuerpflichtige ein Einkommen unterhalb des Grundfrei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Besteuerung einer Fotovolta... / Zusammenfassung

Überblick Im Rahmen des Klimaschutzes erhalten die Fotovoltaikanlagen immer mehr an Bedeutung. Das Bundesland Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines neuen Gebäudes als Voraussetzung für eine Baugenehmigung verlangt. Die aktuelle Bundesregierung verfolgt bundesweit ähnliche Ziele. Der Klimaschutz ist die eine Seite der Medail...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3.2.1 Grundsatz der wirtschaftlichen Belastung

Mit dem Tod einer Person erlischt deren Einkommensteuerpflicht. Der letztmalig durchzuführenden Veranlagung wird das vom Jahresbeginn bis zum Tod des Steuerpflichtigen bezogene Einkommen zugrunde gelegt (abgekürzter Erhebungszeitraum). Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustausgleich oder -abzug grundsätzlich nicht bei seiner eigenen Veranlagung geltend ...mehr

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Energiepreispauschale nach ... / 1.8 Verfahrensrechtliche Bestimmungen

Die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung sind entsprechend anzuwenden; dies regelt § 120 Abs. 1 EStG. Die Billigkeitsregelung des § 163 AO gilt nicht.[2] Für die EPP gelten die Strafvorschriften sowie die Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung entsprechend.[3] Die EPP ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von der Höhe anderer Einkommen abhängig ist...mehr

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Bundesrat stimmt Inflations... / a) Einkommensteuertarif (§ 32a EStG)

Der Grundfreibetrag wird für VZ 2023 um 561 EUR auf 10.908 EUR bei Einzelveranlagung und für den VZ 2024 um weitere 696 EUR auf 11.604 EUR erhöht. Der Spitzensteuersatz kommt im VZ 2023 ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 EUR (Einzelveranlagung) und im VZ 2024 ab 66.761 EUR (Einzelveranlagung) zur Anwendung.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.2.1 Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Rz. 19 Nach der gesetzlichen Definition in § 24 Abs. 3 S. 2 EStG liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor, wenn der Stpfl. mit der anderen Person in der gemeinsamen Wohnung gemeinsam wirtschaftet. Entscheidend ist allein das gemeinsame Wirtschaften ("aus einem Topf") in der Wohngemeinschaft. Auf die Dauer des Zusammenlebens kommt es nicht an. Auch setzt die Haushaltsgemeinschaft...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Gläubigerkenntnis vom Einkommen des anderen Elternteils zur Nichtberücksichtigung des gemeinsamen Kindes

Leitsatz 1. Da der Gläubiger in der Regel keine konkreten Kenntnisse zum Einkommen der gegenüber dem Schuldner unterhaltsberechtigter Personen hat, trifft den Schuldner eine sekundäre Darlegungslast, wenn der Gläubiger nur hinreichende Anhaltspunkte dafür vorgetragen hat, dass eigene Einkünfte erzielt werden. 2. Macht der Schuldner keine Angaben, ist von der Gewährung von Unte...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 4. Energiepreispauschale als einzusetzendes Einkommen

Ist die Energiepreispauschale (EPP) pfändbar und ist sie damit ggf. auch als Einkommen i.S.d. BerHG zu berücksichtigen? Diese Frage stellten sich viele im September 2022. Die Antwort darauf ist ernüchternd. Trotz einer "Sonderhilfe" hatte es der Gesetzgeber[9] versäumt, die EPP als unpfändbar einzustufen. Liest man die "FAQ" des BMF[10] hierzu, so könnte man eigentlich stets ...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / Leitsatz

1. Da der Gläubiger in der Regel keine konkreten Kenntnisse zum Einkommen der gegenüber dem Schuldner unterhaltsberechtigter Personen hat, trifft den Schuldner eine sekundäre Darlegungslast, wenn der Gläubiger nur hinreichende Anhaltspunkte dafür vorgetragen hat, dass eigene Einkünfte erzielt werden. 2. Macht der Schuldner keine Angaben, ist von der Gewährung von Unterhalt du...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 2 II. Die Entscheidung

Eigenbedarf und dessen Deckung stehen im Zentrum der Abwägung Die nach § 793 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der Antrag der Gläubigerin anzuordnen, das Kind der Schuldnerin bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens jeweils zur Hälfte unberücksichtigt zu lassen, ist berechtigt. Gemäß § 850c Abs. 4 ZPO [Anm.: nunmehr § 850c Abs. ...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 1 Der Fall

Antrag auf hälftige Nichtberücksichtigung eines Kindes Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Auf ihren Antrag erließ das AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend Lohnzahlungsansprüche der Schuldnerin gegen ihren Arbeitgeber. Die Schuldnerin ist Mutter eines Kindes. Die Gläubigerin beantragte dur...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger kann immer nur Anhaltspunkte für Einkommen vortragen Der Gläubiger kann die Einkommensverhältnisse des Schuldners und der ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen kaum verlässlich ermitteln und angeben, wenn er hierzu nicht unmittelbare Informationen vom Schuldner erhält. Da der Schuldner über solche Einkünfte im Rahmen der Vermögensauskunft ohnehin auskunftspf...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / I. Die Abfindung im Rahmen der Unterhaltsberechnung

Die Entscheidung des OLG Hamm[5]: Die beteiligten Ehegatten trennten sich am 1.7.2015. M zahlte Trennungsunterhalt bis Februar 2017. In diesem Monat erhielt er eine Abfindung des damaligen Arbeitgebers von 69000EUR, wobei das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 28.2.2017 endete. M stellt seine Unterhaltszahlungen ab März 2017 ein.[6] Er unterlag im Unterhaltsrechtsstreit für die...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 2. Bedürftigkeit: Ansatz von Wohnkosten

Wie sind die Voraussetzungen der Beratungshilfe? Die Antwort ergibt sich aus dem BerHG. Zum einen müssen die objektiven Zugangsvoraussetzungen vorhanden sein. Danach darf die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheinen, es muss sich um eine notwendige Hilfe handeln und es dürfen keine anderen zumutbaren Hilfen vorliegen. Außerdem muss es sich um eine vorderg...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / V. Aufwendungen zur Vermögensbildung und gute Einkommensverhältnisse

Die dargestellte Rechtsprechung betrifft mit Leistungen zum Erwerb von Immobilien- und Altersvorsorgevermögen Sonderfälle vermögensbildender Aufwendungen. nämlich solche, die einen bestimmten, unterhaltsrechtlich anerkennenswerten Zweck verfolgen. Darüber hinaus sind Leistungen zur Vermögensbildung unterhaltsrechtlich bedeutsam bei guten Einkommensverhältnissen. Diese sind ge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Entnahmebeschränkungen

Rz. 359 § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG fordert, die gesellschaftsvertragliche Beschränkung der Entnahmen oder Ausschüttungen[856] auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen anfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerrechtlichen Gewinns zu beschränken. Entnahmen bzw. Ausschüttungen, die zur Begleichung der auf die Beteilig...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / 1. Ehegattenunterhalt

Die ältere Rechtsprechung hat Maßnahmen zur Bildung von Vermögen auf der Ebene des Bedarfs grundsätzlich anerkannt. Haben Eheleute – gleich aus welchen Einkommensteilen – während bestehender Ehe Vermögensbildung betrieben, standen diese Mittel für Zwecke des Konsums nicht zur Verfügung. Sie haben grundsätzlich die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt. Allein zu prüfen war, o...mehr

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FoVo 03+04/2023, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 führt zu einer deutlichen Anhebung der Freibeträge

Mit der Änderung von § 850c ZPO im letzten Jahr wurde in § 850c Abs. 4 ZPO die Änderung der Pfändungsfreigrenzen von einem zweijährlichen auf einen jährlichen Turnus umgestellt. Zugleich ist die Anlage zu § 950c ZPO entfallen und wurde durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung ersetzt. Für 2023 ist diese am 15.3.2023 erfolgt und am 20.3.2023 im Bundesgesetzblatt bekanntge...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / 1.1 Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter könne...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / I. Monatliche Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten ohne unterhaltsberechtigte Kinder (§§ 1361, 1569, 1578, 1581 BGB):

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / III. Tilgungsraten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Immobilienvermögen der beteiligten Ehegatten oder Eltern generiert unterhaltsrechtliches Einkommen nicht nur über den Vorteil des Wohnens in einer eigenen Immobilie. Für Unterhaltszwecke einzusetzen sind auch Einkünfte des Pfllichtigen wie des Berechtigten aus Vermietung und Verpachtung. Grundbesitz, der solche Erträge erbringt, ist in der Regel ebenfalls fremdfinanziert, so...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / IV. Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die sich mit der Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils bzw. bis zur Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung befassen, enthalten – sinngemäß – den Satz: "Tilgungsleistungen, die über den positiven Wohnwert (die positiven Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) hinausgehen, können als zusätzliche...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / III. Struktur der Unterhaltstabelle

1. Nachdem die Struktur der Düsseldorfer Tabelle bereits zum 1.1.2022 mit der Erweiterung von bislang zehn auf heute 15 Einkommensgruppen geändert wurde[22] und schon zuvor, im Jahr 2018, praktisch die komplette, bis 2017 noch übliche Einkommensgruppe bis 1.500 EUR/Monat "herausgeschnitten" worden ist, so dass die Tabelle seit 2018 in der ersten Gruppe undifferenziert monatl...mehr

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FF 01/2023, Arbeitsrechtlic... / III. Unterhalt und Zugewinnausgleich: Doppelverwertung und Anwaltstaktik

Wie Abfindungen im Verhältnis von Unterhalt und Zugewinn zu behandeln sind, ist trotz dieser Entscheidungen noch nicht abschließend und einheitlich geklärt. Dies gilt insbesondere für den Umlagezeitraum. Hierzu ist die Feststellung des OLG Hamm "die Abfindung dient folglich dazu, die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend aufrechtzuerhalten, weshalb sie zeitl...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vorsorgeaufwendungen und Anderes

Vermögensrechtliche Abzüge vom unterhaltsrechtlichen Einkommen in der aktuellen Rechtsprechung I. Einleitung Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte wurde in der Vergangenheit, insbesondere nach dem 1.1.2008, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 (BGBl I, S. 3189), dominiert von den "großen P...mehr

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AGS 01/2023, Verwertung von... / II. Schonvermögen – angemessenes Hausgrundstück, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

Gem. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 1 Hs. ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren unter III. teilweise erläuterten Voraussetzungen zur Gewährung von PKH wie der zu bejahenden hinreichenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs, § 114 Abs. 1 S. 1 2 Hs. ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 bleibt vorbehaltlich der folgenden Absätze zu 85 Prozent steuerfrei (Verschonungsabschlag), wenn der Erwerb begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 zuzüglich der Erwerbe im Sinne des Satzes 2 insgesamt 26 Millionen Euro nicht übersteigt. Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens im Sinne des § 13b Absatz 2 ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften als Steuerschuldner

Rz. 22 Personengesellschaften sind insb. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) die Kommanditgesellschaft (KG) die GmbH & Co KG und die atypische stille Gesellschaft, nicht jedoch die typische stille Gesellschaft, weil bei ihr der gesellschaftliche Zusammenschluss nur im Innenverhältnis besteht. Die steuerliche Behandlung von Persone...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Intransparente Gemeinschaft

Rz. 8 Bei einer intransparenten Gemeinschaft gibt es keine Beteiligung Mehrerer an einem Wirtschaftsgut. Es gibt nur eine Beteiligung an dem Wirtschaftsgut, nämlich die der Gemeinschaft. So ist das auch in § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO bestimmt. Alsdann bestehen keine Besonderheiten bei der Bewertung. Das Wirtschaftsgut wird wie jedes andere Wirtschaftsgut in der Hand eines Alleineig...mehr

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FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und gleichrangiger Unterhaltsberechtigter im Sinne des § 1609 Nr. 1 BGB nicht aus (sog. Mangelfall), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmä...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Dänemark

Rz. 75 Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Dänemark wurde am 22.11.1995 abgeschlossen.[168] Es ist als sog. "großes" Doppelbesteuerungsabkommen konzipiert und umfasst sowohl die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen als auch bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern. Des Weiteren ist die Gewährung...mehr

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zfs 01/2023, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

1. Die Klage ist unbegründet. Der Kl. hat für den Zeitraum ab 1.6.2017 keinen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gemäß § 1 Abs. 1 Buchst. a und b AVB-BU. Denn die Bekl. hat ihre Leistungen gemäß § 13 Abs. 4 AVB-BU wirksam eingestellt. Die Bekl. hatte ihre Leistungspflicht zuletzt im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens am 14.6.2016 unbefristet anerk...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 1 Kindesunterhalt

BGH, Beschl. v. 31.5.2023 – XII ZB 190/22 § 7a UVG untersagt – auch zum Schutz des Unterhaltspflichtigen – nicht lediglich die Vollstreckung, sondern bereits die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialleistungsträger und gilt für die Zeiträume, in denen die Voraussetzungen der Norm erfüllt sind. OLG Celle, Beschl. v. 11.5.2023 – 21 WF 43/23 1. Ein g...mehr

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FF 07+08/2023, Auskunftsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I.1. [1] Der Antragsteller hat erstinstanzlich gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Landratsamtes Karlsruhe vom 14.4.2021 betreffend die Zahlung laufenden und rückständigen Elementarunterhalts sowie einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs geltend gemacht. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschl...mehr