Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Sauer, SGB II § 69 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Übergangsregelung zur Berücksichtigung von Freibeträgen aufgrund des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879). Die Regelung sieht ...mehr

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Sauer, SGB II § 71 Kinderfr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bundesregierung hat am 5.5.2021 das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" beschlossen, um Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu unterstützen, die eine lange Zeit von teils harten Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie betroffen waren. Das Aktionsprogramm sieht u. a. einen Kinderfreizeitbonus als Unterstützung für Kinder und Ju...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / D. Italienische Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 131 In Italien ansässige Steuerpflichtige sind nach dem Welteinkommensprinzip mit ihren gesamten Einkünften in Italien steuerpflichtig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf die Einkünfte der in Italien Steuerpflichtigen auch im Ausland Steuern bezahlt werden. Das italienische Steuerrecht sieht die Anrechnung der ausländischen Steuer bis zur Höhe der auf die ausl...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 1. Einkommensteuer (IRPEF – Imposta sul reddito delle persone fisiche)

Rz. 27 Italien besteuert das Einkommen von natürlichen Personen durch die Einkommensteuer (IRPEF – imposta sul reddito delle persone fisiche). Die Regelungen zur Einkommensteuer finden sich im Testo Unico delle imposte sui redditi – TUIR.[20] Dieser wird durch eine Vielzahl von Sondergesetzen ergänzt. Rz. 28 Das italienische Einkommensteuerrecht bedient sich dabei eines progr...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / I. Beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 1 Abs. 4 EStG, und erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 48 Falls die natürliche Person nach ihrem Wegzug weiterhin inländische Einkünfte i.S.v. § 49 Abs. 1 EStG bezieht, bleibt sie mit diesen Einkünften in Deutschland nach § 1 Abs. 4 im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht steuerpflichtig. Auch im Verhältnis zu Österreich als Wohnsitzstaat entstehen hierbei Besteuerungskonflikte, die das DBA Österreich/Deutschland r...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 480 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 8 Abs 1 S 2 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. Nach § 8 Abs 1 S 2 KStG ist bei BgA iSd § 4 KStG die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtsch Verkehr nicht erforderlich. Die Regelung soll klarstellen, dass für einen derartigen BgA auch ein Einkommen zu ermitteln ist. Zur stlichen Behandlung...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 5. Anrechnung von in Italien gezahlter ausländischer Erbschaftsteuer

Rz. 130 Das Doppelbesteuerungsabkommen DBA Italien[67] regelt die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht. Wegen § 21 ErbStG ist dort eine Regelung zur Anrechnung von in Italien gezahlter Erbschaftsteuer entbehrlich. Dieser verfolgt den gleichen Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens, nämlich die Vermeidung von Doppelbesteuerungen desselben Vermögens im In- und Ausland.[68] Au...mehr

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Anhang / VI. BMF-Schreiben betr. zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Rz. 10 (BMF-Schreiben v. 20.1.2000, IV B 4 – S 1320 – 1/00, BStBl I 2000, 102 (ohne Inhaltsverzeichnis und Anlagen abgedruckt)). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

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Sauer, SGB II § 70 Einmalza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt eine Einmalzahlung an Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Begünstigt werden Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet. Sie erhalten für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 30.6.2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandem...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / Literaturtipps

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / c) Übertragung auf Dritten – Abrechnung zu Lasten der Masse

Grds. können Sonderaufgaben auch an Dritte delegiert werden und dies dürfte auch der gängigste praktische Sachverhalt sein. Im Unterschied zu b) werden hier die Gebühren nicht vorfinanziert, sondern direkt der Masse entnommen. Als Geschäftsbesorgungsvertrag können solche Aufträge direkt durch den Insolvenzverwalter abgeschlossen und zu Lasten der Masse abgerechnet werden.[20...mehr

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Anhang / III. BMF-Schreiben betr. Anwendung des § 2 AStG bei Wohnsitzwechsel nach Österreich

Rz. 7 (BMF-Schreiben v. 15.3.1996, IV C 6 – S 1343 – 1/96, BStBl I 1996, 161.) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 2 AStG bei Wohnsitzwechsel nach Österreich folgendes: § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG Österreich gehört nicht zu den niedrig besteuernden Ländern im Si...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / VI. Einkünfte von Künstlern und Sportlern

Rz. 62 Aufgrund des "Sportler-Erlasses" (siehe hierzu Rdn 16 ff.) ist Österreich ein attraktives Zuwanderungsland insbesondere für Sportler. Nach Art. 17 Abs. 1 S. 1 DBA Österreich/Deutschland dürfen Einkünfte, die ein im Vertragsstaat (A) ansässiger Künstler oder Sportler aus seiner persönlich ausgeübten Tätigkeit im Vertragsstaat (B) bezieht, in diesem Staat (B) besteuert ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Auswirkung auf andere Bescheide

Tz. 157 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die sich aus § 8 Abs 3 S 4 KStG ergebende StPflicht der verdeckten Einlage schlägt über § 7 GewStG auch auf die GewSt durch. Das kstliche Einkommen ist nämlich Ausgangsgröße iSv § 7 S 1 GewStG für die Ermittlung des Gewerbeertrags (s R 7.1 Abs 4 GewStR 2009). Ebenso s Lehmann (in F/D, KStG, § 8 Rn 234). Tz. 158 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Dem...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 157 § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG verlangt für die Anrechnung, dass die ausländische Steuer der deutschen Erbschaftsteuer entspricht, sog. Entsprechensklausel. Insbesondere bei Nachlasssteuern, also Steuern, die am gesamten Nachlass und nicht wie die deutsche Erbanfallsteuer am Erwerb des Einzelnen anknüpfen, ist fraglich, ob die Entsprechung gewahrt ist. Der BFH[168] hat hier...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 3. Steuerprogramm "Lavoratori impatriati"

Rz. 79 Italien leidet unter einem starken Bevölkerungsrückgang. Die Geburtenquote geht zurück. Daneben wandern viele Italiener aus, um im Ausland zu arbeiten. Diese Emigranten aber auch andere Ausländer sollen wieder ins Land zurückgeholt werden. Als Anreiz sollen Steuererleichterungen dienen. Neben der Steigerung der Steuereinnahmen verspricht man sich eine Wiederbevölkerun...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 2.1 Anrufung des Kooperationsausschusses

Rz. 8 Abs. 1 enthält Anlass und Möglichkeiten, den Kooperationsausschuss anzurufen. Die Vorschrift geht von einer Meinungsverschiedenheit über die Zuständigkeit aus, der gemeinsamen Einrichtung eine Weisung erteilen zu dürfen. Diese Zuständigkeit wiederum ist über die Sachzuständigkeit zu lösen. In Betracht kommen vor allem örtliche Weisungen, dann ist der auf Landesebene an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Rechtsfolgen auf Ebene der Körperschaft

Tz. 71 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Durch § 8 Abs 3 S 3 KStG wird verhindert, dass sich Einlagen als gesellschaftsrechtlich veranlasste Vorgänge auf das Einkommen auswirken. Soweit die Einlage als Ertrag verbucht wurde, ist deshalb nach uE zutr hM eine außerbilanzielle Korrektur vorzunehmen (zB s B. Lang in E&Y, KStG, § 8 Rn 479ff; s Roser, in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8 Rn 97)....mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 5. Flat Tax für selbstständige Kleinunternehmer

Rz. 88 Im Zuge der Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie auf die nationale Wirtschaft wurde eine bereits seit 2007[46] bestehende und seitdem mehrfach geänderte[47] Flat Tax-Regelung für Kleinunternehmer reformiert. Das Haushaltsgesetz für 2019[48] hat die Regelung in seinem Kern nicht geändert. Dennoch wurde der Kreis der Berechtigten durch die Erhöhung der maximalen Ein...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / B. Historischer Kurzüberblick zum Besteuerungssystem in Italien

Rz. 14 Die steuerlichen Rahmenbedingungen in Italien sind bereits aus historischen Gründen nicht mit den deutschen steuerlichen Rahmenbedingungen vergleichbar. Ziel der Besteuerung war die Deckung der Staatsausgaben durch Steuereinnahmen. Bereits das Albertinische Statut von 1848 sah hierzu eine Besteuerung des Vermögens vor. Nach der Einigung Italiens im Jahre 1861 wurden i...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Pauschalbesteuerung

Rz. 6 Das schweizerische Steuerrecht kennt die sog. "Besteuerung nach dem Aufwand", welche auch unter dem Begriff. "Pauschalbesteuerung" bekannt ist.[12] Diese Pauschalbesteuerung steht grundsätzlich nur natürlichen Personen zu, die weder die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben.[13] Als weitere Voraussetzung ist erforderli...mehr

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Anhang / IV. BMF-Schreiben betr. Ansässigkeit nach Art. 4 DBA Schweiz

Rz. 8 (BMF-Schr. v. 25.1.2000 – IV B 3 – S 1301 Schz – 1/10.) Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zu der Frage, ob ein Steuerpflichtiger, der seinen Wohnsitz in Frankreich hat, in Deutschland weder über einen Wohnsitz verfügt, noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, aber nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig beh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Grundsätzliches

Tz. 36 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Enthält das Nenn-Kap auch Beträge, die ihm durch die Umwandlung von sonstigen Rücklagen mit Ausnahme von aus Einlagen der AE stammenden Beträgen zugeführt worden sind, sind diese Teile des Nenn-Kap getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen (Sonderausweis, s § 28 Abs 1 S 3 KStG). Wie bereits ausgeführt (s Tz 7), benennt der Sonderauswei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Systembedingte Abweichungen vom Einkommensbegriff des EStG

Tz. 6 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Hinweis in § 8 Abs 1 S 1 KStG auf die Vorschriften des KStG trägt den systembedingten Unterschieden zwischen Kö und natürlichen Personen Rechnung. Das KStG enthält dazu folgende Sondervorschriften: Regelungen über vGA (s § 8 Abs 3 S 2 KStG; hierzu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 1ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1ff sowie s § 8 Abs 3 KStG Anh ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 1. Ansässigkeit nach Art. 4 Abs. 1, 2 DBA Schweiz/Deutschland

Rz. 38 Nach Art. 4 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland[53] ist eine Person grundsätzlich in demjenigen Vertragsstaat ansässig, in dem sie gemäß innerstaatlichem Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sofern eine natürliche Person nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und damit in beiden Vertragsstaat...mehr

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Sauer, SGB II § 71 Kinderfr... / 2.2 Kinderfreizeitbonus

Rz. 8 Die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen haben nach der Gesetzesbegründung gerade Kinder und Jugendliche stark belastet und zu Lernrückständen geführt. Sie benötigen deshalb besondere Unterstützung, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur ...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / E. Unilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Österreich

Rz. 67 Das ÖstEStG hält keine allgemeinen unilateralen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bereit. Falls kein DBA angewendet werden kann oder trotz eines anwendbaren DBA eine Doppelbesteuerung eintritt, kann das österreichische BMF innerhalb seines Ermessensrahmens gem. § 48 BAO auf Antrag Ausnahmen von der Besteuerung gewähren. Nach § 48 BAO können zu diesem Zwec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstattung von Unternehmen, BB 1984...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Rechtsfolgen bei einer verbilligten Nutzungsüberlassung

Tz. 97 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verbilligte Nutzungsüberlassung ist kein einlagefähiger Vermögensvorteil und führt deshalb nicht zu einer verdeckten Einlage; dazu s Tz 42ff. Bei der Kö erfolgt in diesen Fällen also weder eine (Aufwands-)Buchung noch eine außerbilanzielle Korrektur; damit weist die Kö allerdings ein aus gesellschaftsrechtlichen Gründen überhöhtes Einko...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / III. Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 61 Nach § 2 AStG sind natürliche Personen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, die in einem sog. Niedrigsteuerland ansässig sind oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig sind und im Inland wesentliche wirtschaftliche Interessen haben, erweitert ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 3 KStG erhöhen verdeckte Einlagen das Einkommen nicht. Eine Definition der verdeckten Einlagen enthält das KStG allerdings nicht; es handelt sich also um einen sog unbestimmten Rechtsbegriff (wie auch bei den vGA; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 1). Ebenso findet sich im KStG keine Regelung, wonach offene Einlagen zu neutrali...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis zu anderen Regelungen

Tz. 7a Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Auf der Ebene der unter § 28 KStG fallenden Kö wirken sich Nenn-Kap-Erhöhungen aus Gesellschaftsmitteln und Nenn-Kap-Herabsetzungen als st-neutrale Vorgänge auf der Vermögensebene nicht auf das Einkommen iSd § 8 KStG aus. Bei diesen Kap-Maßnahmen handelt es sich um Vorgänge auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die zudem die wirtsch Leistun...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / a) Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 49 In Italien ansässige Personen unterliegen mit allen in- und ausländischen Einkünften der italienischen Einkommensteuerpflicht (sog. Welteinkommensprinzip). Als im Sinne des Art. 2 Abs. 2, Abs. 2-bis TUIR[25] in Italien steuerlich ansässig gilt, wer für den überwiegenden Teil des Steuerjahres (183 bzw. 184 Tage) in einer italienischen Gemeinde gemeldet ist, in Italien ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.5 Einschränkung der Anwendung der Steuerbefreiung gem § 8b KStG

Tz. 120 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Vor Inkrafttreten des JStG 2007 konnten die AE bei Vorliegen einer vGA die St-Befreiung gem § 8b KStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn auf der Ebene der ausschüttenden Kö eine Hinzurechnung der vGA iRd Einkommensermittlung – zu Recht oder zu Unrecht – nicht erfolgt war. Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt eine vGA auslöst, war bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 112 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Ab...mehr

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Fähigkeit zum Selbstunterhalt eines verheirateten behinderten Kindes

Leitsatz Es entspricht der Lebenserfahrung, dass in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den Einkünften des unterhaltsverpflichteten Ehepartners und den geringeren eigenen Mitteln des Kindes Unterhaltsleistungen des Ehegatten anzunehmen sind. Zur Beurteilung der Frage, ob ein abzweigungsberechtigtes behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und deshalb e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2 Milderungszone

Rz. 5 Die Milderungszone beginnt bei einem zu versteuernden Einkommen von 66.915 EUR und endet bei einem zu versteuernden Einkommen von 104.009 EUR (obere Milderungsgrenze). Liegt das zu versteuernden Einkommen vor Zurechnung der Entlastung über der Milderungsgrenze wird die Einmalzahlung in voller Höhe zugerechnet. Rz. 6 Der Zurechnungsbetrag berechnet sich in folgenden Schr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.3 Betragsgrenzen bei Zusammenveranlagung

Rz. 7 Für zusammen veranlagte Stpfl. verdoppeln sich die Ein- und Ausstiegsgrenzen der Milderungszone. Hier beginnt die Milderungszone ab einem zu versteuernden Einkommen von 133.830 EUR und endet bei einem zu versteuernden Einkommen von 208.018 EUR.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1 Einstiegsgrenze

Rz. 3 Eine Besteuerung der Einmalzahlung wird im vollem Umfang ausgeschlossen, sofern der Stpfl. keinen SolZ zahlen muss. Die Einstiegsgrenze endet somit bei 66.914 EUR Rz. 4 Maßgebend ist das zu versteuernden Einkommen vor Zurechnung der Entlastung. Liegt dieses unterhalb der Einstiegsgrenze erfolgt keine Zurechnung.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.3 § 123 Abs. 2 EStG

Rz. 7 Da die Besteuerung den sozialen Ausgleich sicherstellen soll, sind die Entlastungen, die Personen in ihrem Privatbereich erhalten haben, sofern sie nach § 123 Abs. 1 S. 1 EStG dem § 22 Nr. 3 S. 1 EStG als sonstige Leistungen zugeordnet werden, nur insoweit dem zu versteuernden Einkommen zuzurechnen, als die in § 124 EStG definierten Grenzen erreicht sind (§ 123 Abs. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Einstiegsgrenze und Milderungszone

Rz. 2 Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass die Einmalzahlung dem zu versteuernden Einkommen des § 2 Abs. 5 S. 1 EStG unmittelbar in voller Höhe zugerechnet wird. Dazu wurde in § 124 Abs. 1 EStG eine Einstiegs- sowie eine Milderungszone geschaffen, die aber nur für den Kreis der Stpfl. gelten, die die Entlastungen des § 123 Abs. 1 EStG nicht bereits im Zusammenhang mit ande...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 1. Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich bei Körperschaftsteuersubjekten nach den Vorschriften des EStG und des KStG.[15] Notwendiges oder gewillkürtes BV oder PV? Nutzungsumfang bestimmt die Zuordnung: Wirtschaftsgüter, die hierbei ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden oder dazu be...mehr

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Ist die Abgeltungsteuer (do... / 3. Verfassungsrechtliche Beurteilung durch das FG Niedersachsen

Das FG Niedersachsen sieht in dem gesonderten Steuersatz des § 32d EStG i.H.v. 25 % eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zwischen Beziehern privater Kapitaleinkünfte gem. § 20 EStG und den übrigen Steuerpflichtigen, die nach § 32a EStG einem Steuersatz von bis zu 45 % unterliegen. Diese Ungleichbehandlung der Besteuerung, die bis zu 20 Prozentpunkte betragen könne, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.4 Örtliche Zuständigkeit und Kosten

Rz. 66 Die örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige richtet sich nach § 86a; ausschlaggebend nach Abs. 1 ist der gewöhnliche Aufenthalt des jungen Volljährigen vor Beginn der Leistung (zum Sonderfall der Antragstellung durch einen noch minderjährigen Anspruchssteller und nach mehrmaligem Wechsel des Aufenthaltsorts vgl. VG Freiburg, Urteil v. 21.2.2006, 4 K...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Sicherstellung des Unterhalts von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb ihres Elternhauses Hilfe zur Erziehung erhalten – das sog. Pflegegeld. Damit soll vermieden werden, dass sich der Leistungsberechtigte zur Deckung des Lebensunterhalts an das Sozialamt wenden muss ( Stähr, Hauck/Noftz, Stand: 06/2021, Werkstand: 2023, § 39 SGB VIII, Rz. 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 46 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022, L 1 KR 448/19: Zur Berücksichtigung des gezahlten Erziehungsgeldes nach § 39 bei der Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 13.12.2022, 3 O 40/19: Zum verwaltungsgerichtlichen Streitwert im Sinne des Streitwertkataloges für die Ver...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.5 Kostenbeitrag

Rz. 18 Ein Kostenbeitrag für die Erziehungsberatung kann bei Kindern, Jugendlichen, Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht gefordert werden. Dies folgt aus der abschließenden und erschöpfenden Aufzählung des § 91 Abs. 1. Nur bei den dort genannten Leistungen ist ein Kostenbeitrag möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen der §§ 92 bis 94 vorliegen. Erziehungsbera...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.12 Praxishinweise

Rz. 44a Der Pflegeeltern zufließende Erziehungsbeitrag nach § 39 Abs. 1 Satz 2 ist Einkommen i. S. der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (BGH, Beschluss v. 9.12.2020, XII ZB 191/19 mit Anm. in FamRB 2021 S. 193 und mit Anm. von Rosenzweig, FamRB 2021 S. 193 und von Götsche, jurisPR-FamR 11/2021 Anm. 7, zustimmend mit dem Hinweis, dass soweit es den für den Unterhalt des Pf...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 3 Musterbewilligungsbescheid

Rz. 45 Stadt Musterstadt · Postfach 1234 · 12345 Musterstadt Gegen Zustellungsurkunde Ihr Pflegekind …, geb. … Sehr geehrte(r) … auf Antrag gewähre ich der/dem/den sorgeberechtigten Mutter/Vater/(Amts-)Vormund/Eltern Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), und zwar in Form der Gewährung von Vollzei...mehr