Fachbeiträge & Kommentare zu Einstweilige Verfügung

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 6. Urlaubsanspruch

Rz. 47 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Gewährung von Urlaub durch einstweilige Verfügung (zum Urlaubsanspruch vgl. § 21 Rdn 1642 ff.). Dem Arbeitnehmer steht kein Recht auf Selbstbeurlaubung zu, insofern ist es dem Arbeitnehmer unbedingt zu empfehlen, bei einer Verweigerung der Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 8. Wettbewerbsverbot

Rz. 55 Ein vertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer ergibt sich bei kaufmännischen Angestellten aus § 60 HGB und für alle anderen Arbeitnehmer aus der ihnen obliegenden allgemeinen Treuepflicht (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, juris; BAG v. 16.8.1990 – 2 AZR 113/90, NZA 1991, 141 = DB 1991, 1682, vgl. allgemein zum Wettbewerbsverbot § 21 Rdn 1847 ff.). Der Anspruch...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 1. Ansprüche des Arbeitgebers

Rz. 89 Das LAG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung v. 24.10.1972 (11 (6) BV Ta 43/72, DB 1972, 2212) einen Anspruch des Arbeitgebers auf Untersagung einer Betriebsversammlung (s. zur Betriebsversammlung ausführlich § 43 Rdn 723 ff.) durch einstweilige Verfügung anerkannt. Eine solche Fallkonstellation ist möglich, wenn durch die Durchführung einer Betriebsversammlung zu ei...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 7. Arbeitskampf

Rz. 52 Der Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung ist zulässig (vgl. u.a. LAG Schleswig-Holstein v. 25.3.1987 – 6 Sa 172/87, NZA Beil. 1988 Nr. 2, 31 = DB 1987, 1308; vgl. allg. zum Arbeitskampfrecht §§ 45–51). Rz. 53 Der Verfügungsanspruch ist auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen gerichtet. In derartigen Konfliktsitua...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / a) Schulungsveranstaltungen

Rz. 92 Entsprechend § 37 Abs. 6, 7 i.V.m. Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freizustellen, sofern die Veranstaltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Teilweise wird ein Anspruch auf Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes zum Besuch ei...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / d) Ermöglichung der Betriebsratstätigkeit

Rz. 96 Gem. § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Überlassung geeigneter Räume und Ausstattung. Dieser Anspruch kann nur dann im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, wenn andernfalls eine Betriebsratstätigkeit unzumutbar erschwert wird (z.B. Weigerung des Arbeitgebers, einen Raum zu stellen bzw. überhaupt keine Ausstattung mit Sachmitte...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 1. Arbeitspapiere

Rz. 19 In der Praxis recht häufig ist der Fall, dass ein Arbeitnehmer anlässlich des Antrittes eines neuen Arbeitsverhältnisses die erforderlichen Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III, SVN; allgemein zu den Arbeitspapieren s. § 32 Rdn 2 ff.) beim neuen Arbeitgeber nicht vorlegen kann, da der alte Arbeitgeber mit der Ausstellung oder Überga...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / A. Einstweiliger Rechtsschutz im Urteilsverfahren

Rz. 1 Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, die sich ohne Weiteres über mehrere Jahre erstrecken können und deshalb ein ausreichender Rechtsschutz durch die lange Verfahrensdauer nicht gewährleistet ist, erklärt § 62 Abs. 2 S. 1 ArbGG für das gerichtliche Verfahren die Vorschriften der ZPO zum Arrest und zur einstweiligen Verfügung für anwendbar. Rz. 2 § 62 Abs. 2 S. 1...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / B. Einstweiliger Rechtsschutz im Beschlussverfahren

Rz. 75 § 85 Abs. 2 ArbGG regelt für das Beschlussverfahren, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung zulässig ist. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des 8. Buches der ZPO über die einstweilige Verfügung entsprechend mit der Maßgabe, dass die Entscheidungen durch Beschl. der Kammer ergehen, erforderliche Zustellungen von Amts wegen erfolgen und ein Anspruch auf S...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Arbeitsentgelt

Rz. 24 Lohn- und Gehaltsansprüche können nach allgemeiner Meinung im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden (vgl. LAG Hamburg v. 6.5.1986 – 1 Ta 7/86, DB 1986, 1629 = LAGE § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 15; Vossen, RdA 1991, 216). Rz. 25 Eine einstweilige Verfügung gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung von Lohnansprüchen (zum Arbeitsentgelt s. § 17 Rdn 309 ff...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / bb) Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten gem. §§ 92 ff. BetrVG

Rz. 102 Vereinzelt haben unterinstanzliche Gerichte einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer vorläufigen personellen Maßnahme im Rahmen einer einstweiligen Verfügung bejaht (vgl. LAG Köln v. 13.8.2002 – 12 Ta 244/02, juris; LAG Niedersachsen v. 25.7.1995 – 11 TaBV 68/95, juris; ArbG Frankfurt am Main v.13.11.1985 – 9 BVGa 53/85). Das BAG hatte dies...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / f) Sonstige Streitigkeiten

Rz. 110 Ein Spruch der Einigungsstelle kann im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden (LAG Hessen v. 16.12.2004 – 5 TaBVGa 153/04, ArbRB 2005, 241; LAG Berlin v. 8.11.1990 – 14 TaBV 5/90, DB 1991, 1288 = BB 1991, 206). Gem. § 77 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Durchführung von Einigungsstellensprüchen. Nach allgemeine...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / e) Sicherung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats

Rz. 98 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates werden i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes dadurch gesichert, dass dem Arbeitgeber aufgegeben wird, eine Maßnahme so lange zu unterlassen, bis die erforderliche Beteiligung des Betriebsrates erfolgt ist oder dem Arbeitgeber aufgegeben wird, eine bereits durchgeführte Maßnahme aufzuheben (GMP/Spinner, ArbGG, § 85 Rn 32). Die Z...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 3. Durchsetzung des Anspruchs auf Beschäftigung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Rz. 28 Im bestehenden Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung (s. dazu § 21 Rdn 819§ 21 Rdn 819). Dieser Beschäftigungsanspruch besteht grds. auch nach dem Ausspruch der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fort (BAG v. 26.5.1977 – 2 AZR 632/76, DB 1977, 2099 = BB 1977, 1504; LAG Hessen v. 20.3.2013 – 18 SaGa 175/13, juris...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 4. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 33 Die Durchsetzung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs (s. dazu § 29 Rdn 145 ff.) nach Ablauf der Kündigungsfrist während der Dauer eines Kündigungsschutzprozesses des Arbeitnehmers ist im Wege der einstweiligen Verfügung nur unter strengen Voraussetzungen möglich, da die Beschäftigung des Arbeitnehmers eine Befriedigung des Arbeitnehmers darstellt. Rz. 34 Über...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / aa) Mitbestimmungsrechte gem. § 87 BetrVG

Rz. 99 Es war lange umstritten, ob auch die Beteiligungsrechte des Betriebsrates auf Anhörung, Beratung und Mitbestimmung Ansprüche begründen, die Gegenstand einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung oder Aufhebung der Maßnahme seitens des Arbeitgebers sein können. In einer Entscheidung v. 3.5.1994 hat das BAG (1 ABR 24/93; DB 1994, 2450 = NZA 1995, 40) unter Aufgabe se...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 10. Herausgabeansprüche des Arbeitgebers

Rz. 64 Eine einstweilige Verfügung hinsichtlich der Herausgabe von Firmeneigentum ist grds. zulässig. Hierbei muss zwischen der Herausgabe von Arbeitsmitteln sowie der Herausgabe von Dienstwagen unterschieden werden. Rz. 65 Hinsichtlich der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel (Handy, Laptop, Werkzeuge, Unterlagen etc.) ist der Arbeitnehmer ...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / b) Zugangsrecht eines Gewerkschaftsbeauftragten

Rz. 93 Gem. § 2 Abs. 2 BetrVG ist Gewerkschaftsbeauftragten nach Unterrichtung des Arbeitgebers Zugang zum Betrieb zu gewähren, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufes, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen. Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann das vom Arbeitgeber bestrittene Zugangsrecht...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 11. Konkurrentenschutzklage

Rz. 68 Im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes kommt dem einstweiligen Verfügungsverfahren i.R.d. Konkurrentenklage eine besondere Bedeutung zu (BAG v. 28.5.2002 – 9 AZR 751/00, NZA 2003, 324 = BB 2003, 692; BAG v. 2.12.1997 – 9 AZR 445/96, NZA 1998, 884 = BB 1999, 269). Art. 33 Abs. 2 GG eröffnet jedem Deutschen nach seiner Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung glei...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / c) Betriebsratswahlverfahren

Rz. 94 Nach § 19 BetrVG kann die Betriebsratswahl angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften verstoßen worden ist. Es besteht Einigkeit darüber, dass es zulässig ist, im Wege der einstweiligen Verfügung in eine laufende Betriebsratswahl einzugreifen (u.a. LAG Düsseldorf v. 25.6.2003 – 12 TaBV 34/03, ArbuR 2004, 78; LAG Bremen v. 26.3.1998 – 1 TaBV 9/98, BB 1998,...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 5. Direktionsrecht/Versetzung

Rz. 44 Nicht atypisch ist der Fall, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, ab sofort andere Tätigkeiten auszuüben und sich hierbei auf ein ihm vermeintlich zustehendes Direktionsrecht (zum Direktionsrecht s. § 21 Rdn 530 ff.) beruft und deshalb eine Änderungskündigung für nicht erforderlich hält. Da die Sicherung der bisherigen Beschäftigung eine auf Befriedigung ...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / a) Anspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

Rz. 59 Nach § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 7 TzBfG kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat, verlangen, dass eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird, wenn der Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsausbildung i.d.R. mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Lehnt der Arbeitgeber form- und fristgerecht ab, kan...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / cc) Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen gem. §§ 111 ff. BetrVG

Rz. 103 Besondere Relevanz hat die Frage der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Durchführung einer Betriebsänderung vor Abschluss des Verfahrens um den Interessenausgleich gem. § 111 BetrVG. § 111 S. 1 BetrVG regelt, dass der Unternehmer in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / III. Schadensersatzpflicht

Rz. 71 Der Anwalt hat seinen Mandanten – sei er nun Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – darauf hinzuweisen, dass er Gefahr läuft, sich schadensersatzpflichtig zu machen, wenn die einstweilige Verfügung später aufgehoben wird. Rz. 72 § 945 ZPO regelt, dass, wenn sich die Anordnung des Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung als von Anfang an als ungerechtfertigt erweist oder d...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / I. Arrest

Rz. 4 Im Zivilverfahren ist für die Anordnung des Arrestes gem. § 919 ZPO sowohl das Gericht der Hauptsache als auch das AG zuständig, in dessen Bezirk sich der mit Arrest zu belegende Gegenstand befindet. Rz. 5 Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist das Gericht der Hauptsache das ArbG, welches auch im Hauptsacheverfahren die Entscheidung über das streitige Rechtsverhältnis zu...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / IV. Klage auf Urlaubserteilung

Rz. 186 Wird dem Arbeitnehmer der ihm zustehende und von ihm beantragte Urlaub nicht gewährt, kann dieser Anspruch im Wege der Klage auf Abgabe einer Willenserklärung verfolgt werden, welche nach § 894 Abs. 1 S. 1 ZPO mit der Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils als abgegeben gilt (vgl. BAG v. 27.6.2017 – 9 AZR 120/16, juris). Der Urlaub ist grds. gem. § 7 Abs. 1 ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Rechtsmittel gegen Bestellung und Amtsführung

Rz. 138 Nach § 18 Abs. 1 BetrVG können der Betriebsrat, drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Wahlvorstand durch das ArbG ersetzen lassen, wenn dieser seiner Pflicht zur unverzüglichen Einleitung der Wahl nicht nachkommt. In diesem Fall bestellt das ArbG einen anderen Wahlvorstand. Fehler bei der Bestellung des Wahlvorstandes – mi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Rechtsmittel des abberufenen Vorstandsmitglieds – Verfahrensverstöße

Rz. 682 Das abberufene Vorstandsmitglied kann auf Feststellung der Unwirksamkeit der Abberufung klagen. Die Wirksamkeit des Widerrufes der Bestellung ist gerichtlich voll überprüfbar. Allerdings ist die Wirkung des Urteils nur ex nunc (§ 84 Abs. 4 S. 4 AktG), d.h., dass bis zur Rechtskraft des Urteils der Widerruf der Bestellung (= der Amtsverlust als Organ) wirksam bleibt. ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung

Rz. 134 Das ArbG kann den Arbeitgeber auf dessen Antrag durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung in den folgenden drei Fällen entbinden (§ 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG):mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Durchsetzung des Anspruchs auf Teilnahme und Kostenerstattung

Rz. 641 Hat der Arbeitgeber gegen Inhalt oder Thema des Seminars Bedenken oder hält er die Veranstaltung für nicht erforderlich, steht das betroffene Betriebsratsmitglied vor der Frage, ob es gegen den Willen des Arbeitgebers trotzdem an der Schulung teilnimmt. Dies kann mit einem erheblichen Arbeitsentgelt- und Kostenrisiko verbunden sein. Rz. 642 Vielfach wird vertreten, da...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Bestellung bei Unklarheiten über den Wahlbereich

Rz. 125 Ein Sonderproblem ergibt sich, wenn sich der Wahlbereich ändern soll. Denkbar sind folgende Fall-Konstellationen:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Ersetzung der Zustimmung des Arbeitgebers zur Beauftragung

Rz. 717 Weigert sich der Arbeitgeber, eine derartige Vereinbarung mit dem Betriebsrat abzuschließen, oder kommt eine Einigung über die Vereinbarung nicht zustande, kann der Betriebsrat die Zustimmung des Arbeitgebers hierzu beim ArbG ersetzen lassen. In Ausnahmefällen kann zur Abwendung wesentlicher Nachteile ein Sachverständiger auch durch eine einstweilige Verfügung im Bes...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / H. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Rz. 104 Verstößt der Arbeitnehmer während des Anstellungsverhältnisses gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot, stellt dieser Verstoß i.d.R. einen wichtigen Grund dar, der den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt (BAG v. 26.6.2008 – 2 AZR 190/07, NZA 2008, 1416). Nach Ausspruch einer vom Arbeitnehmer angefochtenen fristlosen Kündigung kann...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / V. Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen

Rz. 1448 Nach BAG (v. 23.6.2009 – 1 ABR 23/08, juris) steht dem Betriebsrat außerhalb des § 23 Abs. 3 BetrVG kein allgemeiner Unterlassungsanspruch bei vom Betriebsrat angenommenem mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen, Eingruppierungen (§ 99 BetrVG) zu. Ein solcher Anspruch wäre hiernach mit den in §§ 100 und 101 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / VI. Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen

Rz. 1454 Will der Arbeitgeber Betriebsänderungen i.S.d. §§ 111, 112a BetrVG durchführen, indem er beabsichtigt, Personal abzubauen, den Betrieb zu verlegen, stillzulegen oder zu verkleinern, muss er den Betriebsrat zuvor rechtzeitig umfassend unterrichten und die geplante Betriebsänderung mit ihm beraten. Es ist höchst fraglich, ob zur Sicherung dieser Beteiligungsrechte des...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

Rz. 1227 Unabhängig davon, ob es sich bei dem Mobber um den Arbeitgeber, um Vorgesetzte oder Arbeitskollegen handelt, hat der Arbeitnehmer gegen den Mobber in analoger Anwendung der §§ 12, 862, 1004 BGB einen Anspruch auf künftige Unterlassung (LAG Thüringen v. 10.4.2001, NZA-RR 2001, 351 ff.; LAG Stuttgart v. 27.7.2001 – 5 Sa 72/01, n.v.). Die hierfür erforderliche Wiederho...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Erfüllungsanspruch nach Vertragsabschluss

Rz. 817 Der Arbeitgeber kann gegen seinen Arbeitnehmer auf Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten klagen. Bei vertretbaren Arbeitsleistungen, bei denen es also für den Arbeitgeber unerheblich ist, ob sie der Arbeitnehmer oder ein Dritter erfüllt, kann der Arbeitgeber gem. § 887 ZPO vom Vollstreckungsgericht ermächtigt werden, einen Dritten auf Kosten des Arbeitnehmers ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Versetzung von Betriebsratsmitgliedern

Rz. 1198 Nach § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands und von Wahlbewerbern der Zustimmung des Betriebsrats. Durch die Regelung soll verhindert werden, dass eine der genannten geschützten Personen aus dem Betrieb gedrängt...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Anträge auf Berichtigung im Wahlausschreiben

Rz. 332 Vieles spricht dafür, hier zu differenzieren. Hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben noch nicht erlassen, kann ihm im Wege einstweiliger Verfügung aufgegeben werden, dieses mit einem bestimmten Inhalt zu erlassen – etwa wenn der Wahlvorstand von einer zu großen Zahl von zu wählenden Betriebsratsmitgliedern oder zu Unrecht von einem Gemeinschaftsbetrieb ausgehen wi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 905 Ein Streit zwischen den Betriebsparteien darüber, ob die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist oder war, ist im Beschlussverfahren auszutragen (BAG v. 18.7.1978 – 1 ABR 34/75, juris). Ist eine schnelle Entscheidung geboten, kann der Betriebsrat beim ArbG eine einstweilige Verfügung auf Bestellung eines Sachverständigen beantragen (LAG Hamm v. 15.3.1994...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Freizeit zur Stellensuche

Rz. 254 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur Meldung nach § 37b SGB III bei der Agentur für Arbeit zu informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungs...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Prozessuales

Rz. 184 Der Arbeitgeber kann gegen seinen Arbeitnehmer auf Erfüllung der Arbeitsleistung klagen. Eine Zwangsvollstreckung findet gem. § 888 ZPO bei unvertretbaren Handlungen, d.h. bei Handlungen, die nur durch den Schuldner und nicht durch Dritte vorgenommen werden können, nicht statt. Aufgrund des vorstehenden Grundsatzes der persönlichen Arbeitsleistung scheidet eine Zwang...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Erlöschen der Mitgliedschaft

Rz. 352 Weitere Fälle des Endes der "Amtszeit" sind die Niederlegung des Betriebsratsamtes (§ 24 Nr. 2 BetrVG), eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die ggü. dem Betriebsratsvorsitzenden oder in der Betriebsratssitzung formfrei erklärt werden kann. Sie ist unwiderruflich und unanfechtbar. Gibt es keine weiteren Betriebsratsmitglieder mehr, erfolgt die Niederlegung gegen...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Besonderheiten bei der Änderungskündigung

Rz. 157 Bei einer Änderungskündigung ist zu differenzieren: Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, wird der Arbeitsvertrag geändert und es kommt in diesem Fall zu keiner Kündigungsschutzklage. Eine dennoch eingereichte Kündigungsschutzklage wäre ohne Erfolgsaussicht. Der Arbeitgeber könnte gem. § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BetrVG beantragen, dass das ArbG ih...mehr

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§ 29 Kündigung / b) Inhalt des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Rz. 155 Infolge des Weiterbeschäftigungsanspruches ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu gleichbleibenden Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen. Gewinnt der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess, besteht sein Beschäftigungsverhältnis also nahtlos fort. Der Arbeitnehmer ist während der Weit...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Zeitpunkt der ersten Wahlversammlung

Rz. 293 Der Zeitpunkt der Wahlversammlung sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein. Zu beachten ist hierbei auch, dass die zweite Wahlversammlung zwingend innerhalb einer Woche nach der ersten Wahlversammlung zu erfolgen hat. Die Wahlversammlung findet im Betrieb und während der Arbeitszeit statt. Wie bei § 44 Abs. 1 BetrVG kann hiervon nur abgewichen werden, soweit die ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Elternzeit und Teilzeitarbeit

Rz. 583 Die Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit während der Elternzeit sind für Arbeitnehmer, die wegen eines ab 1.1.2001 geborenen oder angenommenen Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen, nach § 15 Abs. 4 bis 7 BEEG stark erweitert worden. Während zuvor die wöchentliche Arbeitszeit nur 19 Stunden betragen durfte, kann die wöchentliche TzA jetzt auf bis zu 30 Stunden ausgedehn...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Sitzungstermin und betriebliche Notwendigkeiten

Rz. 457 Die Betriebsratssitzungen finden gem. § 30 BetrVG i.d.R. während der Arbeitszeit statt. Dabei sind die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Es darf also z.B. im Kaufhaus keine Betriebsratssitzung auf den Samstagvormittag gelegt werden, wenn die Belegschaftsbesetzung da ohnehin knapp ist. Ebenso darf in der Spedition die Sitzung nicht auf die Mittagsstund...mehr