Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Form

Rz. 24 Gemäß § 29 Abs. 1 GBO soll eine Eintragung ins Grundbuch nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Besondere Bedeutung bei den "sonstigen" Erklärungen im Sinne des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO hat im Grundbuchverfahren die E...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Allgemeine Anzeigepflicht

Rz. 2 Die allgemeine Anzeigepflicht gem. § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG ist eine gesetzlich normierte Pflicht aus dem Steuerschuldverhältnis. Die Unkenntnis über die Anzeigepflicht ist unerheblich;[1] jeder Steuerbürger muss sich über seine Pflichten informieren. Der anzuzeigende "der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb" bedeutet, dass für diesen Erwerb die Erbschaftsteuer i.S.v....mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Abs. 1 Nr. 1

Rz. 33 Mit dem Eintritt des Erbfalls tritt der Erbe die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers nach § 1922 BGB an. Sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers gehen auf den Erben über. Eine partielle Ausschlagung ist nicht möglich; entweder schlägt der Erbe vollständig aus, dann gilt das Erbe als nicht angefallen, oder er nimmt die Erbschaft vollständig an. Eine ausdrücklich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Die Gerichte, Behörden, Beamten und Notare haben dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich Anzeige zu erstatten über diejenigen Beurkundungen, Zeugnisse und Anordnungen, die für die Festsetzung einer Erbschaftsteuer von Bedeutung sein können. (2) Insbesondere haben anzuzeigen:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Festsetzungsverjährung

Rz. 4 Die Festsetzungsverjährung beträgt grundsätzlich vier Jahre und beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO, § 9 ErbStG). War der Beteiligte zur Abgabe einer Anzeige nach § 30 ErbStG oder einer Erklärung nach § 31 ErbStG verpflichtet, beginnt die Festsetzung erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Anzeige oder die Erklärung abgegeben wurde...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während die Pflicht zur Anzeige eines der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerbes nach § 30 ErbStG von Gesetzes wegen besteht, ist der Erwerber zur Abgabe der Steuererklärung nur verpflichtet, wenn er von der Erbschaftsteuerstelle zur Abgabe der Erklärung aufgefordert wird. Die Anzeige soll (neben einer Reihe anderer Erkenntnisquellen, wie z.B. die Einkommensteuerakte ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Sonderregeln zur Festsetzungsverjährung

Rz. 8 Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten für den Beginn der Verjährungsfrist Sonderregelungen, nach der die Frist für Erwerbe von Todes wegen erst dann zu laufen beginnt, wenn der Erwerber Kenntnis vom Erwerb hat (§ 170 Abs. 5 Nr. 1 AO). Bei gewillkürter Erbfolge erlangt der Erbe Kenntnis von dem Erwerb, wenn er die Gewissheit erlangt hat, dass er aufgrund der let...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 1.1 Inhalt

Unter einer Vollmacht versteht man eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vertretungsmacht (§ 166 Abs. 2 BGB) an eine oder mehrere dritte Personen. Sie kann als General- oder Spezialvollmacht ausgestaltet sein, je nachdem, wie viele und welche Aufgabenbereiche sie umfasst. Wird die Vollmacht für den Fall einer späteren Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers erteilt, spricht...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Tatbestand

Rz. 4 Der Erwerb von Todes wegen stellt dann einen steuerbaren Erwerb dar, sofern sich bei dem Erwerber der Vermögensanfall als Erhöhung seines Vermögens auswirkt. Nach § 10 Abs. 1 ErbStG findet eine Betrachtung statt, inwieweit eine Bereicherung des Erwerbers stattgefunden hat, sofern sie nicht steuerfrei ist, nachdem eine Saldierung aller Vermögensvorteile mit den Vermögen...mehr

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ZErb 01/2023, Zum Widerruf ... / 2 Gründe

Die Beteiligte B. ist die Schwester des am … 8.2021 ehelos verstorbenen Erblassers. Der Beteiligte G. ist sein unehelich geborener Sohn, zu dem er jedoch keinen Kontakt hatte. Der Erblasser lebte seit seiner Geburt fast sein gesamtes Leben mit seiner Schwester in einer Haushaltsgemeinschaft. Das elterliche Wohnanwesen wurde ihm im Jahr 197 … überschrieben, seine Schwester, d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Anfall und Ausschlagung

Rz. 6 Das deutsche Erbrecht wird vom Anfallsrecht bestimmt. Es bedarf also keiner ausdrücklichen Annahmeerklärungen wie dies in vielen ausländischen Erbrechtsordnungen der Fall ist.[11] Verstirbt eine Person, so findet nach § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge statt, dergestalt, dass ein oder mehrere Personen die Vermögensnachfolge der verstorbenen Person antreten. Dabei kann si...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

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ZErb 12/2022, Zustimmung aller Miterben zur Erteilung eines quotenlosen Erbscheins notwendig?

Leitsatz 1. Eine Angabe der Erbteile der Miterben in dem Erbschein ist nicht erforderlich, wenn ein Miterbe als alleiniger Antragsteller hierauf verzichtet hat. 2. Der Erteilung des beantragten quotenlosen Erbscheins steht nicht entgegen, dass ein nichtantragstellender Miterbe dem widersprochen hat, denn die Zustimmung aller Miterben ist hierfür nicht erforderlich. OLG Hamm, Be...mehr

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ZErb 12/2022, Zustimmung al... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten sind Geschwister und einzige Kinder der Eheleute H und M. B. Am 23.2.2014 errichteten die Eltern der Beteiligten ein gemeinschaftliches, handschriftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten und hinsichtlich der Schlusserbeneinsetzung nach dem Tod des Letztversterbenden Folgendes bestimmten: Zitat "Schlußerben des länger von uns L...mehr

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ZErb 12/2022, Zustimmung al... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm hat sich in seiner Entscheidung vom 27.7.2022 mit erfreulicher Klarheit zu den Voraussetzungen des quotenlosen Erbscheins nach § 352a Abs. 2 FamFG positioniert. Ausgehend vom Wortlaut der Norm, der Gesetzesbegründung und dem Sinn und Zweck der Regelung (Beschleunigung des Erbscheinsverfahrens) ist der Senat zu dem überzeugenden Ergebnis, dass zur Erteilung eines...mehr

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ZErb 12/2022, Zustimmung al... / Leitsatz

1. Eine Angabe der Erbteile der Miterben in dem Erbschein ist nicht erforderlich, wenn ein Miterbe als alleiniger Antragsteller hierauf verzichtet hat. 2. Der Erteilung des beantragten quotenlosen Erbscheins steht nicht entgegen, dass ein nichtantragstellender Miterbe dem widersprochen hat, denn die Zustimmung aller Miterben ist hierfür nicht erforderlich. OLG Hamm, Beschl. v....mehr

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ZErb 12/2022, Zur Ableitung... / 1 Gründe

Der im Juni 2016 verstorbene Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet; die Ehe wurde 1984 rechtskräftig geschieden. Am xx.xx.2011 heiratete der Erblasser seine langjährige Lebensgefährtin, die Beteiligte zu 1. Der Beteiligte zu 3 ist der Sohn des Erblassers und seiner ersten Ehefrau; die Beteiligte zu 2 ist die Tochter des Erblassers und der Beteiligten 1. Letztwill...mehr

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ZErb 12/2022, Relativität v... / 1 Tatbestand

Mit ihrer Klage vom 29.4.2020 begehrt die Klägerin (im Hauptantrag) Feststellung, wonach sie Alleinerbin der am 18.3.2014 verstorbenen Erblasserin geworden sei. Sie hält die Erbeneinsetzung der Beklagten wegen Verstoßes gegen § 14 HeimG für nichtig. In ihrer Klageschrift ist sie der Ansicht, das gesamte Testament sei gem. §§ 138, 139 BGB nichtig (Klageschrift vom 29.4.2020, ...mehr

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ZErb 12/2022, Deutsches Erbrecht-Symposium

Praxisrelevante Themen, erläutert von namhaften Experten. Das 25. Deutsche Erbrecht-Symposium am 7. und 8. Oktober diesen Jahres in Heidelberg war ein großer Informationsgewinn sowie sehr netter Austausch unter Kollegen. FAErbR Michael Rudolf, Vorstand der DVEV, stimmte das Publikum schon bei seiner Eröffnung auf spannende zwei Tage ein. Anschließend führte FAErbR Jan Bittle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verzögerte Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands

Rz. 32 Konfliktstoff bietet das Stichtagsprinzip besonders dann, wenn nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung infolge verzögerter tatsächlicher Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands ein Wertverlust eingetreten ist. Rz. 33 Zu Einschränkungen der tatsächlichen Verfügbarkeit kann es in erster Linie bei Erwerben von Todes wegen kommen.[1] Fällt z. B. die Erbschaft nach Ausschlag...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 2. Farbdruck- oder Prägesiegel

Rz. 19 Vollstreckbare Ausfertigungen benötigen die Anbringung eines Farbdruck- oder Prägesiegels des Gerichts bzw. Notars.[11] Die Frage der Siegelung im digitalen Zeitalter ist in der Praxis relevant, weshalb an dieser Stelle hierauf kurz eingegangen wird. Rz. 20 Am 14.12.2016 hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob es sich bei einem "drucktechnisch" erzeugten Dienstsiege...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 9 Zunächst einmal erhält der Anwalt auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 10 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, bevor ein verfahrenseinleitender Antrag oder ein Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder eine Antragsrücknahme enthält, eingereicht oder bevor ein gerichtli...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / cc) Terminsgebühr

Rz. 20 Kommt es zur Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins, entsteht nach Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2. Rz. 21 Auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Die Terminsgebühr entsteht unter den dort genannten Voraussetzungen. Die Anwendung bereitet hier seit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG keine Probleme mehr, da Vorbem. 3 A...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 38 In Verfahren über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache erhält der Anwalt nunmehr eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, die sich grundsätzlich auf 1,6 beläuft. Rz. 39 Wie in allen Verfahren ermäßigt sich diese Gebühr bei vorzeitiger Erledigung nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV auf 1,1, also wenn der Auftrag endet, bevor der Rechtsanwalt das Re...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / h) Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 61 Wird im Beschwerdeverfahren die erstinstanzliche Entscheidung oder im Rechtsbeschwerdeverfahren die vorangegangene Beschwerdeentscheidung aufgehoben und die Sache an das Vorgericht zurückverwiesen, so ist auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 21 Abs. 1 RVG anwendbar. Die Gebühren entstehen erneut, wobei die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 6 VV anzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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ZErb 11/2022, Anforderungen... / 1 Gründe

I. Unter Bezugnahme auf eine notarielle Urkunde des Notars J., St. Wendel (UR Nr. 1021/2020, Bl. 4 ff. d.A.) beantragten die Beteiligten zu 3) und zu 4) die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins über die jeweils hälftige Beerbung der am xxx verstorbenen Erblasserin, wobei sie sich zur Begründung ihres Erbrechts auf ein – zunächst nur in Kopie vorgelegtes, später im Or...mehr

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ZErb 11/2022, Missglückte V... / 4. Fazit: Tendenzen für die Entscheidungsfindung der Erblasser bei der Wahl der passenden Wiederverheiratungsklausel

Das Motiv für den Einsatz der Wiederverheiratungsklauseln ist grundsätzlich der Wunsch, das Vermögen des Erstversterbenden bei Wiederheirat des überlebenden Ehegatten nicht in die neue Familie abwandern, sondern den eigenen Abkömmlingen zugutekommen zu lassen. Danach müssen die Entscheidungsmotive weiter eingegrenzt werden, um die passende Ausformung der Wiederverheiratungskl...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Bindungsw... / 1 Gründe

1. Die Beteiligte zu 1) ist das einzige Kind des am 9.11.2018 verstorbenen Erblassers. Bei der Beteiligten zu 2) handelt es sich um die Ehefrau des Erblassers. Am 17.12.2018 eröffnete das Nachlassgericht ein von der Beteiligten zu 2) am 14.12.2018 persönlich abgebenes handschriftliches gemeinschaftliches Testament mit Datum vom 20.10.2017, dessen Text sich über die wechselseit...mehr

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ZErb 11/2022, Einzuhaltende... / 1 Urteil

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 13 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachla...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / 3. Gegenständlich beschränkter Erbschein

Rz. 15 Bei Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach § 352c FamFG ist der Wert der im Inland befindlichen Gegenstände maßgeblich, § 40 Abs. 3 GNotKG. Dabei kann kein Schuldenabzug vorgenommen werden. § 40 Abs. 3 GNotKG lautet: (3) Erstrecken sich die Wirkungen eines Erbscheins nur auf einen Teil des Nachlasses, bleiben diejenigen Gegenstände, die von der Erb...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / VI. Neuer Erbschein

Rz. 83 Bei Beendigung der Testamentsvollstreckung benötigt der Erbe einen neuen Erbschein (ohne Testamentsvollstreckervermerk). Dabei fallen wieder Gebühren nach dem vollen ursprünglichen Nachlasswert an. Das Gericht muss hierauf grundsätzlich nicht hinweisen. Wird ein Erbschein mit Testamentsvollstreckervermerk eingezogen und ein neuer Erbschein ohne einen solchen Vermerk e...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / 4. Erbschein für bestimmte Zwecke

Rz. 16 § 107 Abs. 3 KostO sah eine beschränkte Bewertung für Erbscheine vor, bei denen glaubhaft gemacht wird, dass sie nur zur Verfügung über Grundstücke oder im Grundbuch eingetragene Rechte oder zur Grundbuchberichtigung benötigt werden. Der Wert bestimmte sich dann nach dem Wert des Grundstücks bzw. des eingetragenen Rechts. Diese gebührenrechtliche Privilegierung ist mi...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / II. Gemeinschaftlicher Erbschein, § 352a FamFG

Rz. 37 Bei mehreren Erben kann auch ein gemeinschaftlicher Erbschein von einem, mehreren oder sämtlichen Miterben beantragt werden. Wird der Antrag nicht von allen Miterben gestellt, muss dargetan werden, dass alle übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben, § 352a Abs. 3 FamFG . Die Annahme kann durch eigene Erklärung der Miterben, durch Urkunden oder durch eidesstattliche...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / I. Erbschein

1. Grundsatz Rz. 13 Nach § 40 GNotKG ist maßgebend der Wert des Reinnachlasses, d.h. Verbindlichkeiten (auch Vermächtnisse und Pflichtteile[3]) sind in Abzug zu bringen. Auch die Beerdigungskosten sind als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen. 2. Teilerbschein Rz. 14 Bei einem Teilerbschein, der nur das Erbrecht eines Miterben ausweist, bestimmt sich der Wert nach dessen ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / E. Erbschein für den Gläubiger nach § 792 ZPO

Rz. 59 Benötigt der Gläubiger des Erblassers zur Durchführung der Zwangsvollstreckung einen Erbschein, so ist er insoweit nach § 792 ZPO antragsberechtigt. Wurde dem Erben bereits ein Erbschein erteilt, kann der Gläubiger eine Ausfertigung gemäß § 357 FamFG verlangen. Ein Erbschein nach § 792 ZPO ist bei dieser Fallkonstellation entbehrlich. Zuständig für die Erteilung der A...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / V. Erbschein über mehrere Erbfälle (Sammelerbschein)

Rz. 46 Verstirbt der Erbe B des Erblassers A nach Erbschaftsannahme seinerseits, so muss dessen Erbe C für beide Erbfälle einen Erbschein beantragen, wenn er ein amtliches Zeugnis will, das ihn als Berechtigten hinsichtlich beider Vermögensmassen ausweist. Diese beiden Erbscheine können äußerlich in einer Urkunde zusammengefasst werden (sog. Sammelerbschein). Was die Erteilu...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Muster: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein

Rz. 39 Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Muster 8.12: Notarieller Antrag auf gemeinschaftlichen Erbschein Urkundenrolle Nr. _________________________/_________________________ Geschehen am _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________ Beim Notariat _________________________ Erscheint heute Frau _________________________ Die Ers...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / III. Testamentsvollstreckung und Erbschein

Rz. 90 Gemäß § 2205 S. 2 BGB ist der Testamentsvollstrecker berechtigt, über die Nachlassgegenstände zu verfügen.[86] § 352b Abs. 2 FamFG dient der Kenntlichmachung dieser Verfügungsbeschränkung gegenüber Dritten. 1. Anordnung der Testamentsvollstreckung Rz. 91 Im Eigenrechtserbschein sind die Tatsache, dass Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, und der Umfang der Testamen...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / D. Testamentsvollstreckung und Erbschein

Rz. 60 Gemäß § 2205 S. 2 BGB ist der Testamentsvollstrecker berechtigt, über die Nachlassgegenstände zu verfügen.[60] § 352b Abs. 2 FamFG dient der Kenntlichmachung dieser Verfügungsbeschränkung gegenüber Dritten. I. Anordnung der Testamentsvollstreckung Rz. 61 Im Erbschein sind die Tatsache, dass Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, und der Umfang der Testamentsvollstrec...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / e) Widersprechende Erbscheine

Rz. 78 Eine Einziehung wird auch ausgesprochen, wenn mehrere widersprechende Erbscheine in Umlauf sind. Rz. 79 Muster 8.25: Antrag auf Einziehung eines Erbscheins bei Vorliegen widersprechender Erbscheine Muster 8.25: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins bei Vorliegen widersprechender Erbscheine An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache ___...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 2. Muster: "Antrag" (Anregung) auf Einziehung eines Erbscheins

Rz. 60 Muster 1.13: Antrag (Anregung) auf Einziehung eines Erbscheins Muster 1.13: "Antrag" (Anregung) auf Einziehung eines Erbscheins An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, Az. _____________________...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 1. Muster: Antrag auf Erlass eines gemeinschaftlichen Erbscheins

Rz. 38 Muster 8.11: Antrag auf Erlass eines gemeinschaftlichen Erbscheins Muster 8.11: Antrag auf Erlass eines gemeinschaftlichen Erbscheins An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Namens und im Auftrag meiner Mandantin _________________________ beantrage ich, folgenden Erb...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / C. Die verschiedenen Arten des Erbscheins

Rz. 35 Inhaltlich und bezüglich ihres Geltungsbereichs lassen sich Erbscheine wie folgt differenzieren: I. Alleinerbschein, § 2353 Alt. 1 BGB Rz. 36 Der gesetzliche Grundfall sieht einen einzigen zur Rechtsnachfolge berufenen Erben vor. Ein entsprechender Antrag lautet: Muster 8.10: Antrag auf Erteilung eines Alleinerbscheins Muster 8.10: Antrag auf Erteilung eines "Alleinerbsc...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / G. Einziehung des Erbscheins, § 2361 BGB

Rz. 66 Unrichtige Erbscheine "hat" das Nachlassgericht von Amts wegen einzuziehen. Das Gericht ist dabei nach § 26 FamFG verpflichtet, Ermittlungen über die Richtigkeit eines Erbscheins anzustrengen, soweit Anhaltspunkte für einen Einziehungsgrund gegeben sind. I. Voraussetzungen der Einziehung 1. Zuständigkeit Rz. 67 Zuständig für die Einziehung eines Erbscheins ist das Nachla...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / A. Begriff und Wesen des Erbscheins

I. Funktion Rz. 1 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein bezeugt als amtliche Bescheinigung folgende Punkte:mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 2. Einziehung durch das Nachlassgericht

Rz. 124 Der im Erbschein bezeichnete Erbe kann sich gegen die Einziehung wie folgt wehren: Voll...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / a) Formelle Fehlerhaftigkeit

Rz. 70 Bei schweren Verfahrensfehlern, insbesondere beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen (h.M., die über den Wortlaut des § 2361 BGB hinausgeht). Rz. 71 Beispiele aus der Rechtsprechung:mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / III. Kraftloserklärung, § 353 FamFG

Rz. 83 Stellt sich die Unrichtigkeit des Erbscheins heraus, ist die Konsequenz zwar im Regelfall die Einziehung, es kann jedoch auch die Kraftloserklärung nach § 353 Abs. 1 FamFG notwendig werden. Diese ist dann anzuregen, wenn der Erbschein nicht sogleich erlangt werden kann. Auch die Kraftloserklärung erfolgt durch einen mit Gründen zu versehenden Beschluss, der nicht mehr ...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / b) Materielle Unrichtigkeit

Rz. 73 Der Erbschein ist einzuziehen, wenn er sachlich unrichtig ist, § 2361 S. 1 BGB. In der Praxis kann sich die materielle Unrichtigkeit vor allem ergeben, wenn ein Testament vom Gericht falsch ausgelegt, nachträglich ein jüngeres widersprechendes Testament gefunden oder eine wirksame Anfechtung erklärt wurde. Beispiele Falscher Erbe oder Erbteil, fehlende Beschränkung, fa...mehr