Fachbeiträge & Kommentare zu Ergänzungsbilanz

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Leitfaden 2023 - Anlage EMU / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage EMU ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A). Sie dient der mitunternehmerbezogenen Verlustverrechnung, ist also von Einzelunternehmen und Körperschaften nicht auszufüllen. Die mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung berücksichtigt die Voraussetzung der Unternehmeridentität. Die Anlage EMU ist zu verwenden, wenn Verluste mitunternehmerbezogen zu ver...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.5 Wertpapierleihe nach § 8b Absatz 10 KStG

Vor Zeilen 81–84 Die Zeilen 81–84 erfassen einen Sonderfall. Sie sind auszufüllen, wenn die Personengesellschaft Vertragspartei eines Wertpapierpensionsgeschäfts oder -sachdarlehens bzw. eines ähnlichen Geschäfts i. S. d. § 8b Abs. 10 KStG ist.[1] An sich ist diese Vorschrift nur anwendbar, wenn überlassender und übernehmender ("anderer") Rechtsträger Körperschaften sind. Der...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39–102 sind nicht auszufüllen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (pauschale Ermittlung des Gewerbeertrags lt. Zeile 103). Bei Spartentrennung (Ermittlung in Anlage ÖHG mit Über...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.1 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 506 Die KGaA ist eine Körperschaft und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG eine Kapitalgesellschaft. Allerdings ist steuerlich ihre hybride Struktur zu berücksichtigen, die darin besteht, dass der persönlich haftende Gesellschafter nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG eine mitunternehmerähnliche Stellung einnimmt.[1] Es liegt aber keine Mitunternehmerschaft im eigentlichen Sinne vor....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.3 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 500 Der sachliche Regelungsbereich der Vorschrift hat sich durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] geändert. Die bis dahin geltende Fassung der Vorschrift erfasste das negative Einkommen des Organträgers, dem Wortlaut nach also nur den Fall, dass der Organträger ein negatives Einkommen auswies. Das Gesetz enthielt keine besonderen Voraussetzungen zur Einkommensquelle. Der Geset...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.2 Minderabführungen als Einlagen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 913 Nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG werden Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft behandelt. Der Grundfall für diese Regelung ist die Bildung einer zulässigen Gewinnrücklage in der Handels- und Steuerbilanz der Organgesellschaft.[1] In diesem Fall vermindert sich die handelsrechtliche Gewinnabf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.4.2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Rz. 867 Ausgleichsposten sind in der Bilanz des Organträgers auch zu bilden, wenn das Vermögen nach der Steuerbilanz von dem nach der Handelsbilanz abweicht. In diesen Fällen wird handelsrechtlich, je nach Lage des Falls, mehr oder weniger Vermögen an den Organträger abgeführt, als ihm steuerlich als Einkommen zugerechnet wird. Rz. 868 Die Fälle der Abweichung der Steuerbilan...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.3 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG

Rz. 158 Die Gesellschafter der bereits bestehenden Personengesellschaft gründen (gegebenenfalls unter Beteiligung Dritter) im Wege der Bargründung eine GmbH. Bei einer bestehenden GbR oder OHG tritt dann diese GmbH in die Gesellschaft als Komplementärin ein, während die bisherigen Gesellschafter in die Stellung von Kommanditisten wechseln. Bei einer bereits bestehenden KG tr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 145 Angesprochen ist die Überführung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen oder die Übertragung vorstehender Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter zwischen Mitunternehmern bzw. Mitunternehmerschaften. Speziell auf die Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) bezogen sind in diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. AfA im Anschluss des Rückwechsels

Rn. 257 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum BV-Vergleich sind die WG, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben (BFH vom 25.10.2018, IV R 35/16, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rücklagen nach §§ 6b, 6d und 7g EStG (§ 5a Abs 5 S 3 EStG)

Rn. 201 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 5a Abs 5 S 3 EStG sind Rücklagen nach § 6b EStG und § 6d EStG (zusätzlich durch das StEntlG 1999/2000/2002) und § 7g EStG beim Übergang zur Gewinnermittlung nach § 5a Abs 1 S 1 EStG dem Gewinn im Erstjahr hinzuzurechnen. Das Erstjahr in diesem Sinne ist nicht identisch mit dem Erstjahr des § 5a Abs 3 S 1 EStG (s Rn 120). Es ist vielm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 16 EStG (§ 5a Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 199 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 5a Abs 5 S 1 EStG iVm § 5a Abs 1 EStG umfasst der pauschal ermittelte Gewinn auch Gewinne aus der Veräußerung des Betriebs im Ganzen nach § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG wie auch den Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen nach § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG. Eine Mindestbeteiligungsdauer ist dort ebenso wenig wie in § 15 Abs 1 S 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 202 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für die Anwendung des § 15a EStG ist der nach § 4 Abs 1 EStG und § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Dh, dass § 15a EStG in seiner Gesamtheit zur Anwendung gelangt, sich aber aus der StB (Gesamthands- und Ergänzungsbilanzen) ableitet. Damit sind zwei getrennt voneinander laufende Systeme zu berücksichtigen, die lediglich eine Berüh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 5a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Unterschiedsbetrag ist gesondert – und einheitlich – festzustellen. Die Feststellung dient insbesondere dem Zweck, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Rechtssicherheit zu erlangen. Streitigkeiten über die Höhe des Teilwerts können somit zeitnah und müssen nicht erst im Zeitpunkt der Besteuerung ausgetragen werden. Die erforderlichen Erk...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.3 Gewinne aus Ergänzungsbilanzen (Zeilen 5, 19, 42, 56)

In Zeilen 5, 19, 42 und 56 sind Gewinne und Verluste aus evtl. für einzelne Gesellschafter geführten Ergänzungsbilanzen/Ergänzungsvermögen (bei Vermietungseinkünften) zu erfassen (Summenspalte) und den jeweiligen Gesellschaftern (Gesellschafterspalten) zuzurechnen. Sofern hier der Fall eintritt, dass bei der Veräußerung oder Entnahme von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeilen 7, 21, 44 und 57)

Die Zeilen 7, 21, 44 und 57 betreffen den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen d...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 6.8 Anlagen FE-K und FE-K-Bet

Die Anlagen FE-K und FE-K-Bet werden benötigt, wenn an einer Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar (über eine andere Personengesellschaft) Körperschaften beteiligt sind. Hier geht es insbesondere um die zutreffende Ermittlung der Körperschaftsteuerminderung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG sowie um die zutreffende Anwendung von § 8b KStG. Die Anlage FE-K-Bet ist auszuf...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 8-12, 24-28, 45-49)

Die Angaben in den Zeilen 8-12, 24-28 und 45–49 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen enthalten sind. Als Einkünfte sind hier die den §§ 3 Nr. 40, 3c Ab...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 35 Dieser Zwang zur Einheitlichkeit (Rz. 34) hat zur Folge, dass die Entscheidungsmöglichkeit des Einzelnen eingeschränkt ist. Für die Ausübung des Wahlrechts kommt es primär auf etwaige vertragliche Regelungen an.[1] Wegen einer entsprechenden Anwendung des Grundsatzes, dass Abschreibungen bei mehreren Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden dürfen, auf die Norma...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 3 Gewinnermittlung

Ärzte und sonstige "Heilberufler" erzielen aus freiberuflicher Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.[1] Sie sind grundsätzlich weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet.[2] Umsatz- oder Gewinngrenzen sind hierfür nicht zu beachten.[3] Ärzte und sonstige "Heilberufler"können daher den Gewinn nach der sog. "Einnahmen-Überschussrechnung"...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 4. Ergänzungsbilanzen

Rz. 246 Schließlich kennt das Ertragsteuerrecht im Zusammenhang mit der Besteuerung von Mitunternehmerschaften noch sog. Ergänzungsbilanzen, die von den Sonderbilanzen der Gesellschafter zu unterscheiden sind. Ergänzungsbilanzen werden erforderlich, soweit handelsrechtlich eine Übernahme der "neuen" steuerlichen Werte in der Handelsbilanz der Gesellschaft nach GoB nicht zulä...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Ergänzungsbilanzen

Rz. 350 Ergänzungsbilanzen dienen der Korrektur einzelner Positionen aus der Gesamthandsbilanz, wenn dies aus steuerlichen Gründen für einzelne Gesellschafter erforderlich ist. In der Gesamthandsbilanz kann ein Wirtschaftsgut nur mit einem einheitlichen Wert ausgewiesen werden. Als Ausfluss des Transparenzprinzips sind der Besteuerung jedoch die individuellen steuerlichen Ve...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (f) Behaltefristen

Rz. 394 Im Unterschied zu den Überführungen nach Satz 1 und 2 wechselt bei einer Übertragung nach Satz 3 der wirtschaftliche Eigentümer des Wirtschaftsguts. Die Buchwertübertragung nach Satz 3 ist daher mit einer 4-jährigen Haltefrist ("Sperrfrist") verknüpft. Nach der Rspr. des BFH sind vom Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG allerdings zutreffend solche Fälle ausz...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Entgeltlicher Beitritt und einseitige Kapitalerhöhung in der Personengesellschaft

Rz. 406 Nach Tz. 01.47 des Umwandlungssteuererlasses 2011 vom 11.11.2011 liegt bei Eintritt eines weiteren Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein Anwendungsfall des § 24 UmwStG vor (Rdn 401). Der Vorgang wird ertragsteuerlich fiktiv als Gründung einer "neuen" erweiterten Mitunternehmerschaft (z.B. d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen

Rz. 932 Bei entgeltlicher Übertragung[1265] erzielt der Veräußerer einen Veräußerungsgewinn oder -verlust i.H.d. Mehr- bzw. Minderbetrags des Kaufpreises, abzgl. der Veräußerungskosten ggü. dem steuerlichen Kapitalkonto, der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert wird.[1266] Wird nur ein Teil der Beteiligung veräußert, entfällt die steuerliche Privilegierung durch die ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Einkommensteuer

Rz. 122 Die einkommensteuerliche Behandlung der Eintrittsklausel ist umstritten. Richtigerweise wird man zwischen der Treuhand- und der Abfindungsvariante unterscheiden müssen.[217] Im Fall der Treuhandvariante folgt der Eintrittsberechtigte zumindest ertragsteuerlich unmittelbar in den Anteil des Erblassers nach, sodass u.E. unabhängig vom Zeitpunkt der Ausübung des Eintrit...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Steuerliche Behandlung des Komplementärs (natürliche Person)

Rz. 473 Die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA sind zwar – anders als die persönlich haftenden Gesellschafter einer KG – im Gesetz nicht als Mitunternehmer bezeichnet. Sie sind aber nach der BFH-Rspr.[839] "wie Mitunternehmer zu behandeln". Nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG werden die von der KGaA gezahlten Gewinnanteile und Vergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG im R...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerneutralität nach § 24 UmwStG bei der Einbringung eines Einzelunternehmens

Rz. 402 Die Einbringung eines Einzelunternehmens führt nach allgemeinen Grundsätzen zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns (ggf. tarifbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG) für den Einzelunternehmer. § 24 UmwStG findet als besondere Bewertungsvorschrift abweichend von § 16 Abs. 2 EStG Anwendung.[735] Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 führen Einbringungen zum Ansatz des gem...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Verfahrensweise

Rz. 349 Der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft ist nach § 179 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO einheitlich und gesondert festzustellen. Der Gesamtgewinn stellt hierbei auch die Ausgangsgröße für die Ermittlung der Gewerbesteuer dar, welche von der Mitunternehmerschaft als Gewerbesteuersubjekt i.S.v. § 2 Abs. 1 GewStG gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 Gew...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Verursachungsgerechte Zuweisung des Gewerbesteueraufwands

Rz. 422 Der Gewinn, den der Gesellschafter in seiner Einkommensteuererklärung zu versteuern hat, ergibt sich aus dem ihm zuzurechnenden Anteil am Gesamthandsergebnis und seiner Ergänzungs- und Sonderbilanz. Bei der Ermittlung der Gewerbesteuer fließen indes die Ergebnisse der Gesamthandsbilanz sowie der Ergänzungs- und Sonderbilanzen aller Gesellschafter zusammen (zweistufig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XI. Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung

Rz. 756 Die vormaligen Sonderregeln für die Gewinn- und Verlustbeteiligung von Kommanditisten in den §§ 167, 168 HGB a.F. wurden in der Praxis regelmäßig abbedungen und galten als antiquiert. Der Gesetzgeber hat dieser Regelungen daher aufgehoben. Grundnorm für die Gewinnverteilung ist nunmehr § 709 Abs. 3 BGB, wonach in erster Linie die "vereinbarten Beteiligungsverhältnisse...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen des Eintritts

Rz. 915 Einkommensteuerrechtlich ist die entgeltliche Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Mitunternehmerschaft grds. als Einbringungsvorgang anzusehen, bei dem die bisherigen Mitunternehmer ihre Anteile in eine neue, erweiterte Mitunternehmerschaft einbringen. Der neue Gesellschafter leistet entweder eine Einlage in das KG-Vermögen (entgeltliche Aufnahme)...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / h) Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 47 Der Wertabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG [91] ist eine der größeren Fehlleistungen des Gesetzgebers, dessen Inanspruchnahme regelmäßig nicht zu empfehlen ist und deshalb nur ganz besonders gelagerten Einzelfällen vorbehalten bleiben dürfte. Die Problematik, die mit dem Wertabschlag gelöst werden soll, entsteht dadurch, dass nach § 9 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 B...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (2) Einkommensteuer

Rz. 91 Die Rechtsnachfolge in den Gesellschaftsanteil erfolgt einkommensteuerlich[176] zwingend zu Buchwerten (§ 6 Abs. 3 Satz 1 und 3 EStG). Eine Gewinnrealisierung scheidet infolge der Nachfolge aus. Die Erben werden – sofern eine zu Gewinneinkünften führende Tätigkeit oder gewerbliche Prägung der Gesellschaft vorliegt – zu Mitunternehmern der Gesellschaft. Die einfache Na...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (2) Einkommensteuer

Rz. 101 Die einkommensteuerliche Betrachtung folgt streng der zivilrechtlichen Sonderzuordnung: Mitunternehmer wird allein der qualifizierte Nachfolger. Ungeachtet des Umstandes, dass die wirtschaftliche Wirkung einer qualifizierten Nachfolgeklausel – nicht anders als bei einer einfachen Nachfolgeklausel – die einer dinglich wirkenden (Teil-)Erbauseinandersetzung ist, was je...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Auslegung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG

Rz. 374 Bei dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel handelt es sich um die handelsrechtliche Gewinnverteilungsabrede. Im Regelfall sind die Bestimmungen demnach dem Gesellschaftsvertrag zu entnehmen. Die handelsrechtliche Gewinnverteilung ist, soweit sie aus steuerlicher Sicht anzuerkennen ist, auch für Zwecke des § 35 EStG maßgeblich. Sondervergütungen, Ergebnisse aus de...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Option zur Körperschaftsteuer bei Personengesellschaften

Rz. 365 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes v. 25.6.2021 wurde die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG eingeführt, die Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, ertragsteuerlich wie eine Körperschaft behandelt zu werden. Zweck der Vorschrift ist das Bestreben des Gesetzgebers nach einer rechtsformneutralen Besteuerung von Personen...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Berechnungsgrundlage: Handels- oder Steuerbilanz

Rz. 127 In der Praxis werden als Berechnungsgrundlage meist der Handelsbilanzgewinn oder der Steuerbilanzgewinn des Geschäftsinhabers herangezogen. Rz. 128 Beim Handelsbilanzgewinn ist zu beachten, dass Zweck der Handelsbilanz nicht unbedingt eine realistische Darstellung des Unternehmenswertes ist, sondern nach heutigem HGB die Darstellung von dessen wirtschaftlicher Untergr...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Erste Gewinnermittlungsstufe

Rz. 355 In der Steuerbilanz sind Ansatz- und Bewertungswahlrechte einheitlich für die Mitunternehmerschaft auszuüben. Personenbezogene Steuervergünstigungen z.B. nach § 6b EStG sind demgegenüber in den Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter abzubilden. Die zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns auf der ersten Stufe notwendigen außerbilanziellen Korrekturen (vgl. Rdn...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Berechnungsgrundlage: Handels- oder Steuerbilanz

Rz. 285 Grundlage für die Ergebnisbeteiligung des Unterbeteiligten ist das Ergebnis der Hauptbeteiligung, d.h. der dem Hauptgesellschafter ausgeschüttete bzw. gutgeschriebene Anteil am Bilanzgewinn oder Verlust der Hauptgesellschaft.[360] Rz. 286 Ist vertraglich nichts vereinbart, wird als Berechnungsgrundlage der Handelsbilanzgewinn der Hauptgesellschaft herangezogen.[361] D...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (d) Bilanzierung

Rz. 389 Aus Sicht der Personengesellschaft stellt sich die Übernahme eines Einzelwirtschaftsguts (Vermögensgegenstand) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ein entgeltliches Anschaffungsgeschäft z.B. im Rahmen einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung dar. Dabei wird als Gegenleistung für den Erwerb des Wirtschaftsguts eine Beteiligung an der Gesellschaft gewährt oder ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Aufteilung des erbschaftsteuerlichen Wertes des Betriebsvermögens bei Mitunternehmerschaften zur Ermittlung des Anteilswerts

Rz. 20 Das Vermögen von Personengesellschaften ist im Ganzen zu bewerten; der Gesamtwert ist sodann auf die Beteiligten aufzuteilen (§§ 3, 97 Abs. 1a BewG; R B 97.4 ErbStR 2019). Die Bewertung des Betriebsvermögens basiert bei Personen- und Kapitalgesellschaften auf der gedanklichen Grundlage, dass der Anteilswert dem anteiligen Unternehmenswert entspricht. Das mag im Ausgang...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Ermittlung des Übernahmeergebnisses

Rz. 484 Nach §§ 4 Abs. 4–6 UmwStG ist auf Ebene der formgewechselten/übernehmenden Personengesellschaft ferner ein personenbezogenes Übernahmeergebnis zu ermitteln.[850] Es liegt aus Sicht des Anteilseigners eine Quasi-Veräußerung seines Anteils neben einer Quasi-Liquidation der GmbH vor. Rz. 485 Das Übernahmeergebnis ist für fiktiv eingelegte Anteile wie folgt zu ermitteln:[...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1153 Der Gesellschaftsvertrag kann bei der Gewinnverteilung von der gesetzlichen Regelung handelsrechtlich grds. beliebig abweichen.[1533] Die vereinbarte Gewinnverteilung ist aber nicht unbedingt auch steuerrechtlich anzuerkennen. Insb. bei Familiengesellschaften ist daher auf eine angemessene Gewinnverteilung zu achten.[1534] Die Verteilung des Jahresüberschusses kann e...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 3.3 Ergänzungsbilanzen bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Laut BFH sind negative Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter nach § 24 UmwStG zum Zweck der Buchwertfortführung gebildet worden sind, nicht aufzulösen, wenn der zunächst neu eingetretene Gesellschafter nachfolgend gegen Abfindung und unter Auflösung der für ihn spiegelbil...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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