Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anerkenntnis.

Rn 3 Im Falle der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ist gem Abs 2 vor den Amtsgerichten zusätzlich zu den Belehrungen nach §§ 276 II, 277 II eine weitere Belehrung über die Folgen eines schriftlich abgegebenen Anerkenntnisses – insb die Möglichkeit des Erlasses eines Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung gem § 307 S 2 – vorgeschrieben. Diese Belehrung hat fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Frist zur Einreichung.

Rn 15 Kann der Prozessbevollmächtigte den Nachweis nicht führen, weil er bspw die Vollmachtsurkunde nicht in seinen Terminsakten hat, kann das Gericht ihn einstweilen nach § 89 zur Prozessführung zulassen (§ 89 Rn 3). Es kann aber auch davon absehen und eine Frist zur Nachreichung der Vollmacht bestimmen (§ 80 S 2). Die Fristsetzung richtet sich an die vertretene Partei, der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) KiSt und SolZ

Rn. 29 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zur pauschalen LSt wird nach den Landesgesetzen ein KiSt-Zuschlag festgesetzt, allerdings nicht in den Fällen des § 40a Abs 2 EStG . In diesem Fall ist in dem 2-%-Pauschsteuersatz sowohl der SolZ als auch die KiSt abgegolten. Die Bemessungsgrundlage für die pauschale KiSt ist die pauschale LSt. Der Steuersatz für die pauschale KiSt ist in den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Wirkung.

Rn 1 Die Vorschrift besitzt in der forensischen Praxis kaum Relevanz. Sie erlaubt es, prozessleitend durch einen nicht selbstständig anfechtbaren, abänderbaren Beschl die mündliche Verhandlung, nicht das Verfahren als solches, auf selbstständige Angriffs- und Verteidigungsmittel zu beschränken. Hierzu zählen alle zur Begründung des Klageantrags oder zur Rechtsverteidigung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann/Plenker, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 01.04.2003, DB 2003, 304; Beyer-Petz, Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen zum Jahreswechsel 2012/13, DStR 2013, 47. Verwaltungsanweisungen: Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 08.08.2016, BStBl I 2016, 773 (KiSt bei Pauschalierung der LSt und ESt); OFD Magdeburg v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Liquide Mittel, Geld

Rn. 1514 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer Mitunternehmerschaft in der Weise aus, dass sein Mitunternehmeranteil den verbleibenden Mitunternehmern oder dem letzten verbleibenden Mitunternehmer anwächst und er eine Abfindung in Geld erhält, liegt nach Auffassung der FinVerw kein Fall der Realteilung vor (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6). Das b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Durch die Regelung soll erreicht werden, dass immer dasjenige Gericht über die Wiederaufnahmeklage entscheidet, gegen dessen Urt sie sich richtet. Bei Entscheidung nur einer Instanz ist dies immer das erstinstanzliche Gericht. Hat das frühere Verfahren mehrere Instanzen umfasst, wird durch § 584 bei richtiger Auslegung und Anwendung erreicht, dass über die Wiederaufnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Verfahrensgrundsätze.

Rn 26 Das Verfahren in Kindschaftssachen ist, wie auch das materielle Recht, § 1697a BGB, am Kindeswohl ausgerichtet. Dies beinhaltet zunächst die Verpflichtung des Gerichts, auch bei der Ausgestaltung des Verfahrens die Interessen und Belange des Kindes im Blick zu behalten. Diesem Ziel dienen insb die § 159 (Anhörung des Kindes), § 158 (Bestellung eines Verfahrensbeistands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Inhalt des Haftbefehls.

Rn 13 Der Inhalt des Haftbefehls ergibt sich aus Abs 1 S 2. Gläubiger, Schuldner und Haftgrund sind zu bezeichnen. Bei Prozessunfähigen sind die gesetzlichen Vertreter zu nennen und – da sie die Vermögensauskunft abzugeben haben (§ 802c Rn 9–12) – zu verhaften (BTDrs 16/10069, 28; BGH NJW 22, 393 [BGH 23.09.2021 - I ZB 20/21]). Als Haftgrund ist anzuführen, auf welcher genau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verfahren.

Rn 32 Das Verfahren kann nicht als Folgesache geführt werden, weil die Norm nur die Möglichkeit einer vorläufigen Regelung bis zur Rechtskraft der Ehescheidung gibt. Es richtet sich nach §§ 200 ff, nicht nach § 266 FamFG (Frankf FamRZ 22, 1274). Eine Verbindung mit einem Verfahren nach § 1 GewSchG ist dagegen möglich (Nürnbg FamRZ 21, 1799). Eine Beteiligung Dritter kommt ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mitteilung.

Rn 3 Die Mitteilung (AG Bremen ZMR 13, 808) ist bloße Rechtshandlung. Trotzdem finden auf sie analog die Vorschriften über Willenserklärungen Anwendung. Eine besondere Form ist für die Mitteilung nicht vorgesehen. Absender der Mitteilung muss der Vermieter sein. Die Mitteilung eines Dritten genügt, sofern dieser vom Vermieter bevollmächtigt war. Eine durch den Erwerber erfol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 309 (Erkennende Richter).

Rn 8 Die Regelung gilt nach § 329 I 2 ausdrücklich für auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergangene Beschlüsse. Somit gelten auch die §§ 192 ff GVG, dh die Beschlüsse haben durch die Richter zu ergehen, die an der Verhandlung teilgenommen haben. Der BGH verlangt zudem, dass nur diejenigen Richter mitwirken dürfen, die dazu im Zeitpunkt des Erlasses nach der Geschäftsvert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 53 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv EUR 20,–. Für den Antrag nach Abs 6 entsteht eine gesonderte Gebühr. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 59 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Veräußerung muss gegen Entgelt erfolgen. Dass nur die entgeltliche Veräußerung den Tatbestand des § 16 Abs 1 EStG erfüllt, ist aus § 16 Abs 2 EStG zu schließen (BFH v 23.04.1971, BStBl II 1971, 686). Eine entgeltliche Veräußerung liegt dann vor, wenn der Veräußernde eine Gegenleistung (= Entgelt) für die Übertragung der Sachgesamtheit o ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bereicherung des Erwerbers

a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hier...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art 11 ROM I 2, 4; Art 12 EGBGB 2; Art 6 EGBGB 11; Art 6 EGBGB 3; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art 17b EGBGB 1, 23 so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschließlich der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 2 Voraussetzung für die Ermessensentscheidung betreffend die Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist, dass der Streitwert 600 EUR nicht übersteigt. Es handelt sich hierbei um den Zuständigkeitsstreitwert gem § 2 ff (LG Mainz Urt v 17.7.12 – 6 S 31/12), und zwar zunächst um den bei Einreichung der Klage (§ 4 I). Bei einer späteren Änderung ist zu unterscheiden: Bei unve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschriften über das Versäumnisurteil setzen die Obliegenheit der Parteien zur Mitwirkung im Verfahren durch Antragstellung und Beibringung von Tatsachen voraus. Sie sind unanwendbar in allen Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz gilt. Die §§ 330 ff galten daher in den Verfahren nach dem FGG – auch den sog echten Streitsachen – nicht (Bassenge/Roth Einl Rz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rückblick und Regelungszweck

Rz. 601 [Autor/Stand] Verändert sich das Vermögen einer Gesellschaft, wird stets auch der Wert der Gesellschaftsanteile beeinflusst: Die Belastung des Gesellschaftsvermögens geht einher mit einer Verminderung der Anteilswerte. Bei Vermehrung ihres Vermögens ist sie selbst, konsequent sind auch ihre Gesellschafter anteilig bereichert. Persönlich erbschaft-/schenkungsteuerpfli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristbeginn.

Rn 5 Gem III beginnt der Lauf der Rechtmittelfrist m der schriftlichen Bekanntgabe des in vollständiger Form abgefassten anzufechtenden Beschl an den Beschwerdeführer (BGH FamRZ 15, 839). Bei mehreren Beschwerdeführern ist der Fristbeginn für jeden v ihnen separat zu ermitteln. Die (erste) Zustellung an einen Versorgungsträger, bei dem mehrere Anrechte eines oder beider Eheg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Säumnis des Klägers.

Rn 7 Voraussetzung eines Urteils nach §§ 330 ff ist die Säumnis des Klägers. Eine Partei ist säumig, wenn sie trotz ordnungsgemäßer Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht nach Aufruf der Sache am hierzu bestimmten Ort nicht erscheint, bei notwendiger Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Behauptung einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse (S 2).

Rn 24 Der Abänderungsantrag ist zulässig, wenn der ASt Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt. Tatsächliche Veränderungen können individueller Natur sein, wie zB Veränderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit Auswirkungen auf den Unterhaltsbedarf o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Wertordnungen anderer gesetzlicher Vorschriften.

Rn 20 Leitlinie der Konkretisierung von § 242 ist schließlich das geltende Recht iÜ. Auch jenseits der Voraussetzungen einer Analogie lassen sich auf diese Weise Wertungen gesetzlicher Vorschriften im Wege der Rechtsfortbildung auf von diesen nicht erfasste Fälle übertragen. Umgekehrt dienen – was va der Verweis auf das gesetzliche Leitbild in § 307 II zeigt (s § 307 Rn 8) –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Lehnt der Urkundsbeamte den Antrag der Partei nach Abs 1 (Rn 3) auf Einsichtnahme oder Fertigung von Ausfertigungen etc nach Abs 1 oder 3 ab, entscheidet darüber auf Erinnerung nach § 573 I das Prozessgericht. Gegen dessen Entscheidung ist nach § 573 II die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff) zulässig. Gegen die Versagung der Akteneinsicht besteht die sofortige Beschwerde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1301 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das steuerliche Rechtsinstitut der Realteilung hat seit 1998 mehrere erhebliche Umgestaltungen erfahren, die zum Teil auf gesetzlichen Änderungen, in jüngster Zeit aber vor allem auf einer Fortentwicklung der Rspr beruhen. Rn. 1302 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bis einschließlich 1998 war die Realteilung gesetzlich nicht geregelt, sondern von ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Zuwendungen mittels Kompetenzüberschreitung

Rz. 192 [Autor/Stand] Einschlägige Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass Vertretungsorgane von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG oder andere Personen, die mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen beauftragt sind, rechtswirksam Zuwendungen zu Lasten des ihnen anvertrauten Vermögens vornehmen oder vera...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung der Vorschrift und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Anknüpfung des auf die Durchführung einer Adoption anwendbaren materiellen Rechts. Sie unterscheidet zwischen inl (I 1) u ausl (I 2) Adoptionen (BGBl 20 I 541; RegE BTDrs 19/15618; Finger FuR 20, 693 ff; Helms FamRZ 20, 645, 648 f; R. Magnus IPRax 22, 552 ff). Auf vor dem 31.3.20 abgeschlossene Vorgänge bleibt das bisherige IPR anwendbar (Art 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 119 FamFG – Einstweilige Anordnung und Arrest.

Gesetzestext (1) In Familienstreitsachen sind die Vorschriften dieses Gesetzes über die einstweilige Anordnung anzuwenden. In Familienstreitsachen nach § 112 Nr. 2 und 3 gilt § 945 der Zivilprozessordnung entsprechend. (2) Das Gericht kann in Familienstreitsachen den Arrest anordnen. Die §§ 916 bis 934 und die §§ 943 bis 945 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Rn 1 G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Prüfung der geltend gemachten Forderung.

Rn 28 Die Prüfung vAw erstreckt sich auf Grund und Höhe des Anspruchs (BGH FamRZ 15, 248; Prütting/Helms/Hammer § 168 aF Rz 20; Heilmann/Heilmann § 168 aF Rz 12). Insoweit besteht eine Mitwirkungspflicht des ASt nach § 27: Dieser muss die für die Bemessung der Vergütung maßgeblichen Tatsachen mitteilen und die erforderlichen Belege, auch auf Verlangen des Gerichts, vorlegen....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Persönliche Beziehungen zwischen Schenker und Erwerber

Rz. 110 [Autor/Stand] Bei völligem Fehlen einer Gegenleistung kommt es auf ein besonderes Näheverhältnis zwischen den Beteiligten nicht an. Derartige personenbezogene Beziehungen beeinflussen grundsätzlich nur die Höhe der anfallenden Erbschaft-/Schenkungsteuer (§§ 15–19a ErbStG) und ermöglichen daher regelmäßig keinen zwingenden Schluss auf die Steuerbarkeit eines Bereicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Widerspruchsfreiheit; Unabhängigkeit des Teil- vom Schlussurteil.

Rn 9 Das Teilurteil ist unzulässig, wenn es davon abhängig ist, wie über den restlichen Streitgegenstand entschieden wird (BGH NJW 04, 1452 [BGH 25.11.2003 - VI ZR 8/03]). Zu praktisch bedeutsamen Ausnahmen oben Rn 5. Zur Heilung durch Rechtskraft unten Rn 21. Im umgekehrten Fall ist das Teilurteil grds möglich; das Teilurteil darf also über eine für das Schlussurteil präjud...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines, Verhältnis zum Erbfall

Rn. 3051 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Erbengemeinschaft ist grds auf Auseinandersetzung angelegt (sog geborene Liquidationsgemeinschaft; Frank/Helms, Erbrecht, § 19, Rz 2, 7. Aufl), was aber nicht ausschließt, dass sie mitunter jahrelang als solche bestehen kann, sog fortgesetzte Erbengemeinschaft, s Rn 2932. Im Regelfall haben die Erben jedoch ein Interesse daran, die Erbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Androhung des Ordnungsmittels.

Rn 9 Vor Verurteilung des Schuldners zu einem Ordnungsgeld bzw zur Ordnungshaft muss die Verhängung angedroht werden, § 890 II. Den Antrag auf Androhung von Ordnungsmitteln kann allein der Gläubiger stellen, nicht der Schuldner (BGH NJW-RR 18, 960 [BGH 07.06.2018 - I ZB 117/17]). Auf die Androhung als zwingende gesetzliche Voraussetzung können die Parteien nicht wirksam verz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Aufhebung wegen fehlender persönlicher oder wirtschaftlicher Voraussetzungen (§ 124 Nr 3).

Rn 16 Nr 3 ermöglicht die Aufhebung, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben. Neue Erkenntnisse betreffend die objektiven Voraussetzungen, also Mutwilligkeit und Erfolgsaussicht, können eine Aufhebung nur unter den Voraussetzungen der Nr 1 herbeiführen (St/J/Bork Rz 18). Änderungen, die nach dem Zeitpun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag: Vertrag m... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verlangt vom Verwalter B den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die Warmwasserversorgung wiederherzustellen. Das AG gibt dem Antrag statt. Danach stellt B die Warmwasserversorgung wieder her. K erklärt seinen Antrag in der Hauptsache daher für erledigt. Dieser Erledigungserklärung schließt sich B nicht an. Fraglich ist, wer die Kosten zu tragen hat.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer: Gesells... / 3 Das Problem

In einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird fraglich, ob Ehegatte 1 und Ehegatte 2 oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Wohnungseigentümerin ist. Im Grundbuch heißt es: "1 und 2 in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)".mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer: Gesells... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer Wohnungseigentümer ist. Bei Gesellschaften wie der AG oder GmbH sind es nicht die Gesellschafter, sondern die Gesellschaft selbst. Bei der GbR gilt nichts anderes, wenn diese eine "Außen-GbR" ist. Dies ist der Fall, wenn die GbR selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann, weil sie nach dem gemeinsamen Willen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltervertrag: Vertrag m... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer handelt. Liegt es so, muss er die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagen oder, ist es eilig, gegen diese einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Der Verwalter kann nicht in Anspruch genommen werden, da er nur Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.6 Nachforderungsbescheid gegen den Vergütungsberechtigten

Rz. 188 Trotz der Haftung des Leistenden der Vergütung bleibt der Vergütungsempfänger der Steuerschuldner. Haftender und Steuerschuldner sind Gesamtschuldner. Der Steuerschuldner selbst darf aber unmittelbar nur in Anspruch genommen werden, wenn die Steuer nicht ordnungsgemäß einbehalten, also der Bruttobetrag ohne Steuerabzug an ihn ausgezahlt wurde. Für Vergütungen, die bi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Haftung des Vergütungsschuldners

Rz. 170 Nach § 50a Abs. 5 S. 5 EStG haftet der Steuerabzugsverpflichtete für die richtige Einbehaltung und Abführung der Steuer.[1] Steuerabzugsverpflichteter, und damit Haftender, ist derjenige, der zivilrechtlich verpflichtet ist, die Vergütungen zu zahlen, d. h. bei einer Personengesellschaft diese, nicht die Gesellschafter.[2] Zuständig für das Haftungsverfahren ist für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.5 Unentgeltliche oder verbilligte Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhung, verdeckte Einlage

Rz. 194 Werden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft unentgeltlich oder verbilligt auf nicht am Besitzunternehmen beteiligte Angehörige (Nur-Betriebsgesellschafter, vgl. Rz. 104) übertragen, führt dies, gleich ob die Anteile im Betriebsvermögen der Besitzunternehmung selbst oder im Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter bei der Besitzpersonengesellschaft gehalten wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.2 Besteuerung der Grenzpendler

Rz. 250a Grenzpendler bzw. Grenzgänger sind Personen, die in dem einen Staat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, in dem anderen Staat jedoch ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen verdienen. Grenzpendler können dem Begriff nach Einkünfte aus allen Einkunftsarten haben; i. d. R. wird es sich aber um Arbeitnehmer handeln. Grenzpendler sind beschr. stpfl., wenn si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2 Verfahrensvorschriften zum Steuerabzug

Rz. 152 Nach § 50a Abs. 5 S. 1 EStG entsteht die Steuer mit Zufluss der Vergütung bei dem Gläubiger.[1] Konkretisiert wird der Zeitpunkt des Zuflusses in § 73c EStDV. Maßgebender Zeitpunkt ist danach sowohl bei regelmäßiger Zahlung als auch bei Hinausschieben der Zahlung wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners als auch bei Zahlung von Vorschüssen der Zei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gemeinsamer Bundesausschuss / 4 Verfahrensordnung

Das BMG ist zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt, in der das Nähere zum Verfahren zu regeln ist, das der G-BA bei der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung[1] und der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus[2] zu beachten hat.[3] Die Verfahrensordnung des G-BA[4]...mehr