Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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ZFS 5/2013, Bestimmung der ... / 3 Anmerkung:

Die recht optimistische Annahme der mitgeteilten Entscheidung, dass die angeführten Methoden zur Bestimmung der Höhe des merkantilen Minderwertes wissenschaftlichen Anforderungen genügten, setzt sich berechtigten Einwänden aus. Die Methode Ruhkopf/Sahm, die der BGH noch in einer weit zurückliegenden Entscheidung (NJW 1980, 281, 282) als brauchbare Methode bezeichnet hatte, b...mehr

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AGS 4/2013, Strategien beim Zugewinnausgleich. Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Walter Kogel. 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl. 2013. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 402 S. 49,00 EUR.

Das 2005 erstmals und nunmehr in 4. Auflage erschienene zum Standardwerk etablierte Praxishandbuch, schult den versierten und ambitionierten familienrechtlichen Praktiker. Seine Tipps, Tricks und als Leitfaden an die Hand gegebenen Strategien erweitern den juristischen Horizont des bereits erfahrenen Praktikers, zumal Kogel auch die Tücken und Haftungsfallen des Zugewinnausg...mehr

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zfs 04/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2013 Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Samstag, 27.4.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht R...mehr

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FF 04/2013, § 68 Abs. 3 Sat... / VIII. Was tun?

§ 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG ist durch einen Verweis auf § 522 Abs. 2 und 3 ZPO zu ersetzen, die Verfahrensvorschriften sind dem insgesamt anzupassen und der Rechtsweg zum Bundesgerichtshof ist wie in allgemeinen Zivilsachen zu ermöglichen. Das Argument der "staatlichen Ressourcen" sollte einmal kritisch hinterfragt[54] und bei den Verbänden sowie vom Familiengerichtstag diskutie...mehr

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ZErb 4/2013, GmbH-Geschäftsanteile im Erbfall

Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht Dr. Thomas Wachter zerb verlag 2012, 370 Seiten, broschiert, 49,– EUR Eine Dissertation steht in der Regel am Anfang einer (wissenschaftlichen) Laufbahn. Ausnahmen bestätigen aber bekanntlich die Regel. So ist es mit Wachters Arbeit zu den GmbH-Anteilen im Erbfall. Ein ganz besonders ausgewiesener Praktiker und Wissenschaftler hat hi...mehr

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FF 04/2013, Die mündliche Verhandlung in Familienstreitsachen in der Beschwerdeinstanz

In Ehesachen und Familienstreitsachen gelten die allgemeinen Vorschriften der ZPO, so sieht es § 113 FamFG vor. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist ein in § 128 ZPO festgelegtes wichtiges Prinzip. Gerade in Familiensachen bietet der Vortrag der Parteien ein anschauliches Bild des Lebenssachverhaltes und der Streitpunkte. Die Erörterung der Sach- und Rechtslage mit den Parteien...mehr

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zfs 03/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2013 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Dirk Buller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bochum; Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen Ort: Hagen / Mercure Hotel Datum: Freitag, 12.4.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung in Verke...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / 7

Anmerkung Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser im November 2012 auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Bremen gehalten hat. Der Vortragstext wurde um Fußnoten erweitert. Autor: Rolf Schlünder , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht, Mannheimmehr

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ZErb 3/2013, Testamentsauslegung

Dr. Claus-Henrik Horn/Dr. Ludwig Kroiß C.H.BECK 2012, 398 Seiten, 75,– EUR Wer ein Buch mit dem Titel "Testamentsauslegung" erwirbt, hat klare Erwartungen an den Inhalt. Um es vorweg zu nehmen: sie werden lückenlos erfüllt. Tatsächlich geht das im Frühjahr 2012 erschienene Werk von Horn und Kroiß allerdings deutlich über den gewählten Titel hinaus und widmet sich ergänzend der...mehr

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AGS 3/2013, Strategien bei der Teilungsversteigerung des Familienheims. Von Werner Kogel, Verlag Ernst und Gieseking, Bielefeld. 1. Aufl. 2012, 302 S. 49,00 EUR

Da die Zahl der Ehescheidungen weiter steigt, spielt in der Praxis auch die Teilungsversteigerung eine immer wichtigere Rolle. Gleichwohl ist das Teilungsversteigerungsverfahren vielen Anwälten suspekt, weil sie mitunter wenig Praxiserfahrung in diesem etwas abseitigen Thema haben und sich unsicher fühlen. Auf der einen Seite bietet die Teilungsversteigerung eine Vielzahl vo...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 3 Anmerkung

Das Urteil des BGH setzt die bisherige Rechtsprechung zur Rangordnung des Güterstandes bei Eheverträgen konsequent fort. Diese war durch die Grundsatzentscheidung BGH FamRZ 2004, 601 begründet worden. Seither unterstellen der BGH und ihm folgend die Obergerichte den Zugewinn (nur) dem Randbereich. Diese Rechtsprechung ist vor allen Dingen unter verfassungsrechtlichen Gesicht...mehr

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zfs 03/2013, Versicherte Ro... / 2 Aus den Gründen:

“ … Die angefochtene Entscheidung trifft zu. In dem Wasseraustritt aus dem Brunnenwasser führenden, nicht mit dem Wasserversorgungssystem verbundenen Rohrendstück liegt kein versicherter Leitungswasserschaden. Nach § 3 der hier zunächst vereinbarten “Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 92 Fassung Januar 1995)’ bzw. nach § 1 der hier sodann einbezogenen “Allgemein...mehr

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zfs 02/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis März 2013 Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt; Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, LVM, Münster Ort: Groß-Gerau / Hotel Adler Datum: Freitag, 1.3.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Vernehmungstaktik im V...mehr

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zfs 02/2013, Genetische Def... / F. Zusammenfassung

§ 18 GenDG und die Selbstverpflichtungserklärung der Versicherer betreffen unterhalb bestimmter Versicherungssummen nur prädiktive Gentests. Bestehen unabhängig davon bei Antragsstellung Gesundheitsbeeinträchtigungen, sind diese in der Regel anzeigepflichtig. Fehlen Gesundheitsbeschwerden, können ausnahmsweise Anzeigepflichten in Betracht kommen, weil Gendefekte, die mit ein...mehr

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ZErb 2/2013, Steuerfindungs... / D.46. Berliner Steuergespräch

Das 46. Berliner Steuergespräch zum Thema "Elektronisches Steuerverfahren" findet am 18. Februar 2013 um 17.30 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt (www.berlinersteuergespraeche.de). Autor: von Dr. Andreas Richter LL.M. und Berthold Welling[2]mehr

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zfs 02/2013, Neues vom Werbungsausschuss: Die Fahrschulakquise

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat – unter anderem – die Aufgabe, ihren Mitgliedern zu helfen, die Mandatszahlen und somit den Umsatz zu steigern. Sie erfüllt ihre Aufgaben durch Verwendung der Mitgliedsbeiträge. Diese enthalten zu 50 % einen Anteil für Werbemaßnahmen. Für diese Werbemaßnahmen ist der "Werbungsausschuss" zuständig. Es sei hierbei an die Aktion erinnert...mehr

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FF 02/2013, Erhöhung des ko... / 1 Aus den Gründen:

I. Mit seinem am 5.5.2011 bei Gericht eingegangenen Antrag erstrebt der Antragsteller die Abänderung eines zwischen den Beteiligten im Jahre 1998 geschlossenen gerichtlichen Vergleiches über nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 3.150,00 DM zugunsten der Antragsgegnerin mit dem Ziel, ab Mai 2011 keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen. Er beruft sich darauf, dass das ...mehr

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FF 02/2013, Selbstgenutzte Immobilie und Altersschonvermögen im Elternunterhalt

1. Im Rahmen des Elternunterhalts sind durch grundlegende Entscheidungen des BGH wesentliche Eckpunkte in Bezug auf die Fragen der Leistungsfähigkeit[1] sowie den Einsatz von Vermögen[2] einer Klärung zugeführt worden. Hierbei sind die Entscheidungen im Wesentlichen von dem Grundsatz getragen worden, dass dieses Unterhaltsverhältnis vergleichsweise schwach ausgestaltet ist u...mehr

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zfs 12/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2013 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Dresden / Residenz Alt Dresden Datum: Freitag, 1.2.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis...mehr

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ZErb 11/2012, Dauertestamen... / 10

Auf einen Blick Im Ergebnis ist demnach festzuhalten, dass die Dauerverwaltungsvollstreckung gemäß § 2209 BGB über das der Stiftung zugewandte Vermögen grundsätzlich zulässig ist. Die Einwände des OLG Frankfurt am Main sowie der Kommentarliteratur gegen die Dauerverwaltung bei der Stiftung von Todes wegen greifen nicht durch. Weder die Autonomie der Stiftung noch die Rechte ...mehr

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zfs 11/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2012 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Groß-Gerau / Hotel Adler Datum: Samstag, 24.11.2012, 9.30 Uhr bis 17.00...mehr

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ZErb 12/2012, Angleichung d... / D.46. Berliner Steuergespräch

Das 46. Berliner Steuergespräch zum Thema "Elektronisches Steuerverfahren" findet am 18. Februar 2013 um 17.30 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt. Autor: Dr. Andreas Richter LL.M. und Berthold Welling[2]mehr

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ZErb 1/2013, Betreuung und Erbrecht

Der Betreute als Erbe oder Erblasser Walter Zimmermann Gieseking Verlag 2012, 252 Seiten, 44,00 EUR In einem eingängigen Werbespot hieß es: "Gibt es da auch etwas von Ratiopharm?" Im Erbrecht könnte es heißen: "Gibt es da auch etwas von Zimmermann?" Es scheint fast, dass einem beim Blick in eine gut sortierte Erbrechtsbibliothek zu jedem Thema auch ein Werk von oder mit Prof. ...mehr

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FF 01/2013, Neues Recht der... / III. Praxistipps

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zfs 01/2013, ARGE Verkehrsrecht des DAV

Veranstaltungen bis März 2013 Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Hannover / Andor Plaza Hotel Datum: Samstag, 15.2.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249,– EUR Mi...mehr

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zfs 11/2012, Abrechnungspra... / D. Fazit

Nach alledem ist festzuhalten, dass die Schadensregulierungspraxis der polnischen Versicherer gegen Art. 363 § 1 k.c. verstößt. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden bereits vorliegt, wenn die Reparaturkosten 70–80 % des Wiederbeschaffungswerts betragen. Auch das Fordern von Reparaturrechnungen stellt einen Gesetzesverstoß dar, der so vom Ge...mehr

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ZErb 1/2013, Aktuelle Probl... / 6

Auf einen Blick Der unselbstständigen Stiftung kommt grundsätzlich keine Rechtsfähigkeit zu. Die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung über die Verwaltung des Nachlasses ist mit der Errichtung einer nicht rechtsfähigen Stiftung in derselben Weise möglich wie auch im Fall einer rechtsfähigen Stiftung. Entgegen einer gelegentlich geäußerten Meinung bedarf die Tätigkeit ...mehr

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ZErb 1/2013, Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall

Widerruf, Auskünfte und Rechtsverfolgung Dieter Trimborn v. Landenberg zerb verlag, 2. Aufl. 2012, 159 Seiten, 39,00 EUR Umfang verloren, Gewicht gewonnen. Das gilt nicht nur nach einer guten Diät, bei der Fett in Muskeln umgewandelt wurde. Es gilt auch für die zweite Auflage dieses Buches, das Ihnen zeigt, wie Sie gegen schlechte Bevollmächtigte vorgehen können. Es hat an rec...mehr

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ZErb 1/2013, Totenfürsorger... / Sachverhalt

Die Erblasserin, die Großmutter des Klägers und Mutter der Drittwiderbeklagten sowie des Beklagten, ist am 13.10.2010 in S verstorben. Die Erblasserin war verwitwet. Die Drittwiderbeklagte und der Beklagte waren die einzigen Kinder der Verstorbenen. Letztwillige Verfügungen der Verstorbenen lagen nicht vor. In den letzten 1 1/2 Jahren vor ihrem Tod war die Verstorbene in S b...mehr

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ZErb 1/2013, Totenfürsorger... / Anmerkung

Der Rechtsstreit zeigt, dass in zunehmendem Maße auch über die Frage, wer zur Totenfürsorge berufen ist und in welcher Art und an welchem Ort die Bestattung des Erblassers zu erfolgen hat, in erbitterter Art und Weise gestritten wird. Nicht immer geht es um das Vermögen des Erblassers. Im vorliegenden Fall war die Erblasserin gänzlich vermögenslos. Die Urteilsbegründung sowoh...mehr

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AGS 09/2013, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Von Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen. Verlag C. H. Beck, 7. Aufl., 2013. XXII, 411 S. 35,00 EUR.

Einmal jährlich muss die Gemeinschaft über die gemeinschaftlichen Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres abrechnen. Die Abrechnung ist gem. § 28 Abs. 3 WEG die Aufgabe des Verwalters. Die Bestandteile einer vollständigen Jahresabrechnung sind die Hausgeldabrechnung, die Kontenentwicklung und die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage. Zu Letzterer hat der BGH in seiner grundl...mehr

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zfs 01/2013, Verneinter Ans... / 3 Anmerkung:

1. In dem Europäischen Übereinkommen über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kfz v. 20.4.1959 (BGBI. II 282) wurde bestimmt, dass in Schadensfällen, in denen die Haftung eines anderen gegeben ist, und wenn die zivilrechtlich haftpflichtigen Personen nicht ermittelt werden können, die Geschädigten Schadensersatz erhalten. Das bot Veranlassung, den seit 1955 besteh...mehr

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zfs 12/2012, Die Zeiten ändern sich!

Der Titel ist sicherlich keine überraschende Aussage. Das Dezember-Editorial befasst sich – auch das ist nicht neu – mit Entwicklungen der Zukunft. In diesem Jahr ist das Thema "die Zeit". Der erste Punkt dazu ist die Bearbeitungsdauer der Verfahren an den Gerichten. Generell ist das kein Thema, an dem – von Einzelausnahmen abgesehen – von Seiten der Anwaltschaft Kritik geübt...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / III. Bewährung des "Fachanwalts für Familienrecht" in der Praxis

Die Fachanwaltschaft für Familienrecht wurde sowohl in der Anwaltschaft als auch beim rechtsuchenden Publikum von Anfang an gut angenommen. Schon wenige Monate nach Inkrafttreten der Fachanwaltsordnung (nämlich zum Stichtag 1.1.1998) gab es 1.160 "Fachanwälte für Familienrecht". Zum 1.1.2012 waren es bundesweit 8.716. Seit mehreren Jahren liegt das Familienrecht damit konsta...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / II. Die Geburt des Fachanwalts für Familienrecht

Zu Beginn der Ersten Satzungsversammlung war die Schaffung einer Fachanwaltschaft für Familienrecht (und einer Fachanwaltschaft für Strafrecht) bzw. die Schaffung weiterer Fachanwaltschaften überhaupt nicht unumstritten. 1. Die Grundsatzfrage Rechtsanwalt Dr. Stobbe aus dem Kammerbezirk Celle beantragte in der 1. Sitzung der Ersten Satzungsversammlung am 13.10.1995 u.a., die S...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / IV. Ergebnisse einer aktuellen Soldan-Befragung

Zu den hier dargestellten Erfahrungen passen die Ergebnisse, die soeben eine Studie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement zur Fachanwaltschaft für Familienrecht zutage gefördert hat.[20] Im Einzelnen fanden die Forscher heraus: Fachanwälte für Familienrecht sind "Fachanwälte durch und durch". 67 % aller Fachanwälte für Familienrecht registrieren eine Steigerung ihrer famil...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / 1. Die Grundsatzfrage

Rechtsanwalt Dr. Stobbe aus dem Kammerbezirk Celle beantragte in der 1. Sitzung der Ersten Satzungsversammlung am 13.10.1995 u.a., die Satzungsversammlung möge noch am selben Vormittag beschließen, ob die bestehenden Fachanwaltschaften um Fachanwaltschaften für Familien- und/oder Strafrecht erweitert werden sollten.[9] Auch wenn sich im Protokoll der Sitzung keine einzelnen ...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / VI. Kaum Schwierigkeiten beim Erfüllen der Voraussetzungen

Die unter Ziff. V. dargestellten Voraussetzungen wurden von den "promovierten" Fachanwälten für Familienrecht offenbar nicht als nennenswerte Hürde empfunden. 81 % der Teilnehmer an der Studie des Soldan Instituts für Anwaltmanagement (s.o.) verneinten die Frage nach Schwierigkeiten beim Erwerb der Fachanwaltschaft.[31] In der kleinen Gruppe der Fachanwälte für Familienrecht,...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / V. Zu den Voraussetzungen des Erwerbs der Fachanwaltsbezeichnung Familienrecht

Da es hier um eine Würdigung aus Anlass des 15-jährigen Geburtstags der Fachanwaltschaft geht, sollen die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachanwaltschaft zwar nicht ganz ausgespart, aber auch nicht vertieft werden. Die Voraussetzungen sind – in aller Kürze: Eine mindestens dreijährige Zulassung zur Anwaltschaft und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jah...mehr

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FF Nr.12/2012, Auswahl und Qualifikation von Familienrichtern(innen) – Familienrichter(innen) auf Probe – Fortbildung der Familienrichter(innen)

Interview mit Margarete Gräfin von Schwerin, Präsidentin des Landgerichts Bonn Margarete Gräfin von Schwerin FF/Schnitzler: Frau Präsidentin, Sie sind seit Dezember 2010, kurz vor Weihnachten, Präsidentin des Landgerichts Bonn, also seit knapp zwei Jahren. Sie sind damit zuständig für die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl. Sie waren ...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / 2. Die Beschlüsse der Ersten Satzungsversammlung

Nach der Debatte wurden die Anträge auf Einführung der Fachanwaltsbezeichnungen für Strafrecht und für Familienrecht angenommen – der Antrag zur Einführung der Fachanwaltsbezeichnung im Strafrecht mit 57 Ja-Stimmen bei 27 Nein-Stimmen, der für die Einführung der Fachanwaltsbezeichnung im Familienrecht mit einem weniger eindeutigen Votum von 47 Ja-Stimmen bei 36 Nein-Stimmen....mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / I. Einleitung

In diesen Wochen gibt es viele Veranstaltungen und Veröffentlichungen, die an die Aufhebung der früheren "Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts (RichtlRA)" durch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts[2] vom 14.7.1987, also von vor 25 Jahren, erinnern.[3] Damals wurde der Mythos des Sturms auf die Bastille (am 14.7.1789) von der Anwaltschaft kurzerhand adaptiert und a...mehr

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FF Nr.12/2012, Happy Birthd... / VII. Aktuelle Diskussion im Ausschuss 1 der Satzungsversammlung

Die §§ 5 Abs. 1 lit. e und 12 FAO sind seit ihrer Entstehung weitgehend unverändert geblieben. Durch Aufnahme des Zusatzes "sowie der Lebenspartnerschaften" in § 12 Nr. 1 FAO a.E. trug die Zweite Satzungsversammlung in ihrer Sitzung am 7.11.2002 der Verabschiedung des "Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" vo...mehr

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FF Nr.12/2012, Kleines familienrechtliches Wörterbuch

Dr. Mathias Grandel Es ist uns gelungen, exklusive Vorabdruckrechte der nachfolgenden Passagen aus dem in Kürze posthum erscheinenden Werk "Nagelmann [1]: Kleines familienrechtliches Wörterbuch"[2] für die FF zu sichern: " … "Fiktion": Juristische Kunstform, vorhandene Tatsachen und Sachverhalte zu ignorieren und durch erdachte zu ersetzen. Erfreut sich insbesondere im Familien...mehr

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FF Nr.12/2012, Ausgleichsan... / 3 Anmerkung:

Der Sachverhalt der Entscheidung des BGH zum Ausgleich vor und nach der Eheschließung geleisteter unbenannter Zuwendungen kann folgendermaßen zusammengefasst werden: Die (spätere) Ehefrau hatte ein Jahr vor Eheschließung ein Grundstück zu Alleineigentum erworben. Zur Finanzierung des (restlichen) Kaufpreises nahmen die Verlobten gemeinsam ein Darlehen in Höhe von 495.000 DM a...mehr

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Beschluss über Nachgenehmigung einer Honorarvereinbarung des Verwalters mit einem beauftragten Fachanwalt entgegen vorbeschlossener Honorarbegrenzung

Leitsatz Beschlussweise Nachgenehmigung einer Honorarvereinbarung des Verwalters mit einem beauftragten Fachanwalt ohne ausreichende Information der Eigentümer durch den Verwalter in Aufhebung zu bestandskräftig vorbeschlossener Honorarbegrenzung Normenkette §§ 21, 46 WEG Kommentar Eine Gemeinschaft hatte beschlossen, eine Kanzlei zur rechtlichen Bewertung einer Dachaufstockun...mehr

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FF 11/2012, Unterhaltsrecht – Kommentar

Kleffmann/Klein (Hrsg.)1. Auflage 2011, 1.588 Seiten, 89,00 EUR, Luchterhand Verlag Der vorliegende Unterhaltskommentar aus dem Jahre 2011 enthält ein neues Konzept der Vermittlung notwendigen Fachwissens im Unterhaltsrecht. Unterhalt ist das Gebiet, das der Familienrechtler am häufigsten zu bearbeiten hat, beim Trennungsunterhalt, beim Geschiedenenunterhalt, beim Kindesunterh...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Bedarfsermittlung Unterhalt

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FF 11/2012, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Die 15. Jahresarbeitstagung Familienrecht des Deutschen Anwaltsinstituts fand wie in den Vorjahren in Köln statt, und zwar vom 27. bis 28.4.2012. Rechtsanwalt Dr. Norbert Kleffmann konnte zum Jubiläum eine anspruchsvolle Fortbildungsveranstaltung mit insgesamt zwölf Referentinnen und Referenten aus Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft eröffnen. Nach den obligatorischen...mehr

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FF 11/2012, Nebenberufliche... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache teilweise Erfolg. Dem Grunde nach verbleibt es dabei, dass die vollstreckbare notarielle Urkunde vom 29.4.2004 gemäß § 239 FamFG zugunsten des Antragstellers abzuändern ist. Der ihm gegen den Antragsgegner zustehende Anspruch auf Kindesunterhalt gemäß § 1601 BGB hat sich gegenüber den in der Urkunde titulierten 227 EUR infolge verände...mehr