Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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§ 2 Deutsches International... / a) Gesetzgebungsakte der EU-Kommission

Rz. 5 Darüber hinaus wird auch der Rat der Europäischen Gemeinschaften zunehmend auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts gesetzgeberisch tätig. Im sog. Stockholmer Programm des Europäischen Rates vom 11.12.2009 wurde beschlossen, auch auf dem Bereich des internationalen Familien- und Erbrechts innerhalb der Europäischen Union die Rechtsangleichung zu betreiben. Die...mehr

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Polen / 2. Kirchliche Trauung

Rz. 10 Eine Ehe kann auch dadurch wirksam geschlossen werden, dass ein Mann und eine Frau nach dem internen Recht einer Kirche oder eines anderen Bekenntnisverbandes in Gegenwart des Geistlichen den Willen erklären, miteinander die Ehe eingehen zu wollen und der Leiter des Standesamtes hiernach eine Heiratsurkunde ausfertigt (Art. 1 § 2 S. 1 FVGB).[10] Dies gilt jedoch nur, ...mehr

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Spanien / 7. Dauer und Kosten

Rz. 90 Seit der Reform des Scheidungsrechts lässt sich zur Dauer von Scheidungsverfahren sagen: Unter altem Recht waren langwierige Scheidungsverfahren mit einer Dauer von über zwei Jahren fast der Normalfall. Die gesetzgeberische Intention bei der Neuregelung lag gerade darin, die Verfahrensdauer drastisch zu verkürzen. Allein aufgrund der neuen gesetzlichen Mindest-"Warte"...mehr

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Rumänien / Literaturtipps

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§ 2 Deutsches International... / Literaturtipps

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Belgien / 1. Einführung

Rz. 76 Mit Gesetz vom 16.7.2004 wurde in Belgien erstmals ein IPR-Gesetz (im Folgenden: IPRG) erlassen[90] (in Kraft getreten am 1.10.2004), das das bis dahin weitgehend auf Richterrecht und Lehrmeinungen basierende Kollisionsrecht abgelöst und grundlegend umgestaltet hat.[91] Für Eheschließungen seit dem 29.1.2019 gilt auch in Belgien für das Kollisionsrecht in Sachen Ehegü...mehr

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Tschechische Republik / IV. Kollisionsrecht der Eheschließung

Rz. 13 Die Ehefähigkeit einer Person und die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Eheschließung richten sich nach der Rechtsordnung des Staates, dessen Staatsangehörigkeit diese Person besitzt, nach dem lex patriae (§ 48 Abs. 1 IPRG).[5] Haben die künftigen Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten, müssen die Voraussetzungen der Vorschriften beider Rechtsordnungen erfü...mehr

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Schweiz / b) Nach autonomem IPR

Rz. 60 Gemäß Art. 46 IPRG sind für Klagen oder Maßnahmen betreffend die ehelichen Rechte und Pflichten die schweizerischen Gerichte oder Behörden am Wohnsitz oder, mangels eines solchen, diejenigen am gewöhnlichen Aufenthalt eines der Ehegatten zuständig. Ist wenigstens einer der Ehegatten Schweizer Bürger und ein Verfahren im Ausland unmöglich oder unzumutbar,[99] sieht Art...mehr

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Russland / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 42 Das Rentenrecht wird in Russland durch folgende grundlegende Gesetze geregelt: An...mehr

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Bulgarien / 2. Kontradiktorische Scheidung

Rz. 63 Die kontradiktorische Scheidung setzt gem. Art. 49 Abs. 1 FamKodex eine tiefgreifende und unheilbare Zerrüttung der Ehe voraus. Der Richter prüft nur die vorgebrachten Gründe. Bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung nicht in den Prozess eingeführte Zerrüttungsgründe unterliegen bei deren Kenntnis durch die Partei(en) der Präklusion (Art. 322 Abs. 1 S. 2 ZPO...mehr

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Türkei / 5. Anerkennung und Vollstreckung im Falle von Mehrstaatigkeit

Rz. 115 Gemäß Art. 58 Abs. 1 türkIPRG und Art. 54 türkIPRG muss das ausländische Gericht das nach türkischem internationalem Privatrecht maßgebende Recht angewandt haben.[144] Die Anerkennung und Vollstreckung des Urteils eines ausländischen Gerichts ist nicht zulässig, falls es das Personalstatut von Türken betrifft, das nach den türkischen Kollisionsnormen maßgebende Recht...mehr

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Portugal / 2. Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten

Rz. 61 Die Regelungen über die Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten spiegeln nunmehr das Zerrüttungsprinzip (Art. 1781 CC) wider. Das bis zum 30.11.2008 gültige Verschuldensprinzip wurde abgeschafft; das alte Recht war nach der Übergangsregelung in Art. 9 Gesetz Nr. 61/2008 auf vor diesem Termin bereits anhängige Scheidungsverfahren noch anwendbar. Das Verfahren w...mehr

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Großbritannien: England und... / b) Financial Provision Orders

Rz. 52 Zur finanziellen Versorgung eines Ehegatten kann das Gericht gem. s. 23 MCA 1973 wahlweise folgende Anordnungen treffen:mehr

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Ukraine / II. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 9 In der Ukraine werden grundsätzlich nur vor dem Standesamt geschlossene Ehen anerkannt (Art. 21 Abs. 1 FGB). Es gilt die obligatorische Zivilehe. Zuständig ist jedes Standesamt nach Wahl der Parteien (Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 1 FGB). Kirchliche Trauungen entfalten keinerlei Rechtswirkung, es sei denn, sie haben vor der Einrichtung bzw. Wiederherstellung der staatlichen...mehr

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Bulgarien / 1. Errungenschaftsgemeinschaft

Rz. 83 Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils wandelt sich das Errungenschaftseigentum der Ehegatten in einfaches Miteigentum zu gleichen Teilen (Art. 28 FamKodex), außer ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung bestimmen etwas anderes. Ferner können die Geschiedenen in einem Auseinandersetzungsvertrag abweichende Regelungen treffen. Zudem kann jeder Geschiedene b...mehr

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§ 2 Deutsches International... / a) Bedeutung

Rz. 40 Der gewöhnliche Aufenthalt erlangt als Anknüpfungspunkt für die persönlichen Verhältnisse zunehmend an Bedeutung. Seinen Siegeszug begann er nach dem Zweiten Weltkrieg, als er in den neu geschaffenen Konventionen der Haager Konferenz die bis dahin dominierende Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit ablöste. Im deutschen autonomen Kollisionsrecht war er zunächst im Wese...mehr

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Ukraine / VI. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 81 Die Anerkennung von im Ausland nach ausländischem Recht vorgenommenen Ehescheidungen in der Ukraine richtet sich mangels einer speziellen Regelung nach Art. 81 Abs. 1 IPRG, Art. 462–473 ZPO. Nach Art. 471 ZPO können ausländische Urteile, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, in der Ukraine anerkannt werden, wenn dies durch einen vom ukrainischen Parlament bes...mehr

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Schweiz / 2. Anwendbares Recht

Rz. 62 Für die Schweiz als Nichtmitgliedstaat der Europäischen Union haben die EU-Güterrechtsverordnungen (EUGüVO [103] und EUPartVO [104]) keine direkte Geltung. Sie sind aber für die Beratungspraxis auch in der Schweiz immer dann von grosser Bedeutung, wenn Ehen oder eingetragene Partnerschaften einen Bezug zum EU-Justizraum aufweisen.[105] Dabei können sich insbesondere in ...mehr

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Belgien / a) Nachweis der unheilbaren Zerrüttung der Ehe

Rz. 101 Ist es – bei einem einseitigen Antrag auf Scheidung – der Wunsch des Antragstellers, unverzüglich geschieden zu werden, also ohne dass eine gewisse Dauer des Getrenntlebens der Eheleute verstrichen ist, so kann dieser versuchen, unter Einsatz aller Rechtsmittel nachzuweisen, dass die Ehe zerrüttet ist, d.h., dass sowohl die Fortsetzung der Ehe als auch die spätere Wi...mehr

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Österreich / I. Abstammung

Rz. 251 Das österreichische Abstammungsrecht erfuhr im Zuge des Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetzes 2004 (FamErbRÄG 2004)[390] tiefgreifende Veränderungen; das gesamte Abstammungsverfahren wurde damals in das Außerstreitverfahren verlagert. Das KindNamRÄG[391] 2013 hat eine weitgehende Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder bewirkt und die Begriffe "ehelich" u...mehr

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Bulgarien / 3. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 69 Die einvernehmliche Scheidung genießt stets Vorrang. Nach Art. 49 Abs. 2 FamKodex und Art. 321 Abs. 2 ZPO muss das Gericht die Parteien ausdrücklich auf die Möglichkeit der Streitbeilegung qua Mediation oder einvernehmlicher Scheidung hinweisen. Die Mediation unterbricht das Scheidungsverfahren (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Der Prozess endet, falls ihn die Ehegatten binnen s...mehr

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Niederlande / a) Nachehelicher Unterhalt

Rz. 101 Der Richter kann zum Zeitpunkt der Ehescheidung oder ggf. später demjenigen Ehegatten, der über unzureichende Einkünfte für seinen Lebensunterhalt verfügt und solche in redlicher Weise auch nicht erwerben kann, auf dessen Antrag und zu Lasten des anderen Ehegatten Unterhaltszahlungen zusprechen (Art. 1:157 Abs. 1 BW). Diese nacheheliche Unterhaltspflicht entsteht gru...mehr

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Niederlande / VIII. Ehescheidungsverfahrensrecht

Rz. 135 Art. 815–828, § 1 Titel 6 von Buch 3 der niederländischen ZPO (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering, Rv) regelt das Verfahren in Ehescheidungsangelegenheiten. Obwohl der Gesetzgeber für sämtliche familienrechtliche Verfahren ein Antragsverfahren angestrebt hat, sind dennoch in manchen Fällen Verfahren noch immer auf Ladung anzuwenden. Zu denken ist an das "kort ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 1 Zie... / 3 Bedeutung der Zielvorgabe

Rz. 11 Für den Bereich der befristeten Arbeitsverträge beschränkt sich das Gesetz auf die Nennung seines Zwecks, nämlich der Festlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen und der Verhinderung der Diskriminierung befristet beschäftigter Arbeitnehmer. Der Schutz vor Diskriminierung ist Gegenstand der besonderen Regelung in § 4 Abs. 2 TzBfG. Zur Frage, ob der Abschluss befristete...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.4.3 Verlängerung wegen Behinderung oder schwerwiegender chronischer Erkrankung

Rz. 25 Aufgrund des am 17.3.2016 in Kraft getretenen Ersten Änderungsgesetzes zum WissZeitVG verlängert sich die nach § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 WissZeitVG zulässige Befristungsdauer bei Vorliegen einer Behinderung nach § 2 Abs. 1 SGB IX oder einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung um 2 Jahre, § 2 Abs. 1 Satz 6 WissZeitVG n. F. Der neue Satz 6 soll dem Umstand Rechnung tr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.8 Ermessensrichtlinien für einen Sozialplan

Betriebsrat und Arbeitgeber sind grundsätzlich frei, den Inhalt eines Sozialplans nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Sie können entscheiden, dass Nachteile als geringfügig anzusehen und daher nicht auszugleichen sind oder in welchem Umfang Nachteile abzumildern bzw. auszugleichen sind.[1] Die Betriebspartner sind dabei an das geltende Recht gebunden und müssen insbesond...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Pflegearbeiten / Zusammenfassung

Begriff Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen. Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten un...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Heimarbeit / 2 Digitale Heimarbeit?

Da in nahezu allen Branchen der Anteil von kommunikations- und informationsbezogenen Tätigkeiten zugenommen hat, bietet es sich im Verbund mit leistungsfähigen Telekommunikationsstrukturen an, dass Arbeitnehmer auch von zu Hause oder einem anderen selbstgewählten Ort aus für ihren Arbeitgeber tätig werden können. Grundsätzlich könnten sie damit unter das HAG fallen. Tatsächl...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Heimarbeit / 1 Handarbeitsorientierte Heimarbeit

Die handarbeitsorientierte Heimarbeit war eine historisch gewachsene Erscheinung der frühen Industrialisierung, als der Bedarf an Waren und Zuliefererzeugnissen von den noch jungen Industrie- und Gewerbebranchen nicht in eigenen Strukturen komplett abgedeckt werden konnte. Zudem konnten die Arbeiter gerade in ländlichen Bereichen die jeweiligen Betriebe nicht täglich erreich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bürofläche / 5.5 Telearbeit

Bei der Telearbeit wird besonders die Vereinbarkeit von Familie und Beruf positiv bewertet.mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / II. Rechtsnachfolgebesonderheiten bei einer Patchwork-Familie

Verdeutlicht werden die möglichen Rechtsfolgen einer Erbteilsausschlagung anhand eines Schaubildes zu nachfolgend geschildertem Sachverhalt: 1. Sachverhalt Der Erblasser E beruft seine Lebensgefährtin A (oder etwa ein leibliches Kind seiner vorverstorbenen zweiten Ehefrau aus deren erster Ehe) sowie seine beiden Kinder B und C zu je 1/3 zu Erben. A und B sind kinderlos, C hat ...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 1

In Patchwork-Familien, aber auch in sonstigen eheähnlichen Formen des Zusammenlebens, besteht typischerweise das erhöhte Risiko, dass Kinder der Seniorengeneration weder untereinander noch mit beiden Elternteilen verwandt sind. Solange die Familie funktioniert, ist alles mehr oder weniger unproblematisch. Aber wenn ein Elternteil verstirbt, tauchen zumindest abstrakt Rechtsp...mehr

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FF 10/2020, Notbetreuung wä... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Antragstellerin und Antragsgegner sind gemeinsam sorgeberechtigte Eltern der beiden aus ihrer beendeten nicht-ehelichen Partnerschaft hervorgegangenen Söhne. Nachdem anfangs noch eine Verständigung der Kindeseltern dahingehend erfolgt war, dass Mutter und Kinder in Deutschland leben, während der Antragsgegner in Großbritannien verbleibt und ein Besuchsrecht ausüb...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 3. Ergebnis

Die B erhält den gesamten Nachlass nach E: Kraft eigenen Erbrechtes hat sie 1/3 erhalten, nach der Ausschlagung durch A und anschließend des C kommt sie alleine zur Rechtsnachfolge in deren Erbteil und ist damit Alleinerbin geworden. Sie schuldet allerdings dem C Erfüllung seines Pflichtteilsanspruchs.mehr

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ZErb 10/2020, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

Streitig ist, ob zur Erfüllung des Betriebes der Klägerin, der in der Vermietung von Wohnungen bestand, ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erforderlich war (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG). Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der X-GmbH & Co. KG (nachfolgend auch als "KG" bezeichnet). Im Feststellungszeitpunkt, dem Todestag der Erblasserin Frau B. S. am x.4.2...mehr

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / I. Grundsätze des Kindesunterhalts und System der Düsseldorfer Tabelle

Verwandte in gerader Linie schulden sich nach § 1601 BGB gegenseitig Unterhalt. Dies gilt insbesondere für Eltern gegenüber ihren Kindern, wobei die Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern auch Ausdruck der elterlichen Sorge nach §§ 1626 ff. BGB ist.[1] Wenn das unterhaltsberechtigte Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten, ist eine Unterhaltsb...mehr

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FF 10/2020, Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Interview mit Prof. Dr. Kathinka Beckmann, FB Sozialwissenschaften, Hochschule Koblenz Prof. Dr. Kathinka Beckmann Schnitzler/FF: Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 1.7.2020 im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in den letzten Monaten eine Pressemitteilung herausgegeben und außerdem einen Maßnahmenkatalog beschlossen. Hierbei interessiert mich we...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 2. Auswirkung von Erbverzicht/Pflichtteilsverzicht eines gesetzlichen Erben auf seine Nachfolgeberechtigung nach dem Ausschlagenden

a) D hat einen Erbverzicht ausgesprochen. Dafür wurde er mit Vermögen bedacht. Die Umstände legen nahe, dass E mit D nichts mehr zu tun haben wollte. Weil der Erbverzicht dazu führt, dass nach § 2346 Abs. 1 BGB der Verzichtende und sein Stamm von der Erb- und Pflichtteilsberechtigung ausgeschlossen werden (§ 2349 BGB), erhalten in diesem Fall weder D noch DK den von CK ausges...mehr

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ZErb 10/2020, Ausschlagung ... / 1. Sachverhalt

Der Erblasser E beruft seine Lebensgefährtin A (oder etwa ein leibliches Kind seiner vorverstorbenen zweiten Ehefrau aus deren erster Ehe) sowie seine beiden Kinder B und C zu je 1/3 zu Erben. A und B sind kinderlos, C hat ein Kind (CK). Er ordnet Testamentsvollstreckung an. Eine Ersatzerbenbestimmung trifft er nicht. Mit seinem dritten Kind D hatte E einen Erbverzicht (alterna...mehr

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ZErb 10/2020, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. 1. Der angefochtene Bescheid vom 25.4.2014 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 6.12.2019 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. Der Beklagte hat zu Recht die Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens gemäß § 13b Abs. 2a ErbStG i.V.m. § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ErbStG m...mehr

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FF 10/2020, Gesetz zur Bekä... / 2. Prävention und Qualifizierung der Justiz:

Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichterinnen -richter, Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände von Kindern sollen gesetzlich geregelt und damit konkreter und verbindlicher gefasst werden. Die persönliche Anhörung von Kindern in Kindschaftsverfahren soll – unabhängig von ihrem Alter – grundsätzlich vorgeschrieben werden. Um ...mehr

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AGS 10/2020, Staudinger, Kommentar zum BGB - Familienrecht: §§ 1616-1625 (Kindesname, Eltern-Kind-Verhältnis)

Bearbeitet von Katharina Lugani. Otto Schmidt Verlag/Gruyter Verlag, Köln, Berlin. Neubearbeitung 2020. 292 S., 109,95 EUR In den letzten Jahren war eine stetige Entwicklung im Namensrecht allgemein und im Kindesnamensrecht zu beobachten. Diese Entwicklung wurde im Rahmen der Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie -änderung deutlich. Auch internationale Bezüge haben stark zuge...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / Einführung

Nach[1] Vollzug des Brexit und dem Austrittsabkommen vom 24.1.2020, das eine Übergangszeit bis zum 31.12.2020[2] vorsieht, kann es – und so sieht es derzeit aus – zu einem sog. Hard-Brexit kommen, d.h. ohne ein, auch das Familienrecht betreffendes Abkommen zwischen den verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten (EU MS 27) und dem Vereinigten Königreich (UK). Von einem solchen Hard-...mehr

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ZErb 10/2020, Zur Berichtig... / 1 Gründe

I. Die eingetragene Eigentümerin schloss am 14.7.1990 mit der Beteiligten und weiteren drei Geschwistern zur UR-Nr. x1990 des Notars x in Wx einen Erbvertrag. Darin setzte sie ihre vier Geschwister zu je ¼ Anteilen zu ihren Erben ein. Weiter bestimmte die eingetragene Eigentümerin: "Ersatzerben anstelle eines jeden Miterben sind dessen Abkömmlinge untereinander hinsichtlich d...mehr

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ZErb 10/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, RA, FA ErbR und Notar, Kiel steuer-lexikon, Die efv-Steuerrechts-Datenbank, Erich Fleischer Verlag, ISBN 978-3-8168-8200-8, 99 EUR. Zweimal im Jahr ...mehr

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / II. Abweichender Bedarf von den Tabellenwerten der Düsseldorfer Tabelle

Soweit ein Kind einen von den Tabellenwerten abweichenden Bedarf geltend machen möchte, muss es dann natürlich nicht nur das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen und damit dessen Leistungsfähigkeit nachweisen, sondern es muss auch seinen eigenen Bedarf konkret darlegen und beweisen. Da keine übertriebenen Anforderungen an die Darlegungslast geste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte aus in der Schweiz belegenem Grundbesitz – Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen aus der Vermietung eines in der Schweiz belegenen Grundstücks sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wenn das Grundstück einer Betriebsstätte "dient", die ihre Gewinne aus einer der in Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a Halbsatz 1 DBA-Schweiz 1971/2002 beschriebenen Tätigke...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 42b Mehrbed... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist mit Art. 4 des Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlages und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien Gesetzes – StaFamG) v. 29.4.2019 (BGBl. I S. 530) eingefügt worden. Sie trat zum 1.1.2020 in Kraft.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 § 93 BetrVG, der in § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG sein entsprechendes Gegenstück hat, dient nach dem Willen des Gesetzgebers der Aktivierung des innerbetrieblichen Arbeitsmarktes[1]. Gleichzeitig soll mit der Ausschreibung von Arbeitsplätzen vermieden werden, dass innerhalb der Belegschaft Unruhe geschaffen wird, wenn frei werdende oder neu geschaffene Arbeitsplätze mit e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 42 Bedarfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie entspricht im Kern dem bisherigen § 3 GSiG, enthält einen abschließenden Leistungskatalog und verweist im Wesentlichen auf Regelungen im Dritten Kapitel. Im Unterschie...mehr