Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begünstigte Aufwendungen

Rn. 304 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Als Kinderbetreuungskosten iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG sind Ausgaben in Geld oder Geldeswert, für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes zu berücksichtigen, und zwar einschließlich der Erstattungen an die Betreuungsperson, wie zB Fahrtkostenerstattungen, wenn die Leistungen im Einzelnen in einer Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fischer, Mehr Schatten als Licht im Steuerrecht der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge, BB 2003, 873; Söhn Altersvorsorgeaufwendungen als vorwegentstandene (vorweggenommene) WK, StuW 2003, 332; Weber-Grellet, Das AlterseinkünfteG, DStR 2004, 1721; Risthaus, Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das AlterseinkünfteG (Teil I und Teil II), DB 2004, 1329, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Einlagerungskosten

Einlagerungskosten von Haushaltsgeräten und Möbeln wegen Verlagerung des Familien-Hauptwohnsitzes zB ins Ausl sind keine ag Belastungen, da sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl FG Mchn v 11.05.2010, 8 K 461/10).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zivilrechtlicher Anspruch auf Zustimmung

Rn. 439 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Unterhaltsleistende kann nach bürgerlichem Recht unter dem Gesichtspunkt der (nachwirkenden) ehelichen Treuepflicht gegen den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten einen vor den Zivilgerichten (Familiengerichten) einklagbaren und durchsetzbaren Anspruch auf Zustimmung zum Antrag auf Realsplitting haben (vgl Gérard, FR 1980, 411;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fischer, Renten und dauernde Lasten bei Vermögensübertragungen, DStR 1992 Beiheft zu Heft 17; Fischer, Biergans/Koller, Vermögensübertragungen gegen private Versorgungsleistungen, DStR 1993, 742; Weber-Grellet, Veräußerung – Versorgung – Unterhalt, DStR, Beihefter zu Heft 31/1993; Strahl, Übertragung existenzsichernden Vermögens als Tatbestandsmerkmal des Rechtsinstituts Vermög...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 121 Abs. 1 ahndet die Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftspflichten, die dem Arbeitgeber nach einzelnen, in Abs. 1 genannten Regelungen obliegen. Während nach der alten Regelung des § 78 Abs. 1 BetrVG 1952 derartige Verletzungen als Straftat verfolgt wurden, werden sie seit dem Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15.1.1972 nur noch als Ordnungswidr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Es muss eine Verletzung der in § 121 Abs. 1 BetrVG ausdrücklich genannten Informationspflichten vorliegen. Diese sind: Planung von Neubauten, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen (§ 90 Abs. 1, 2 Satz 1 BetrVG); Personalplanung (§ 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG); betriebliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter (§ 80 Ab...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 1.5 Familiäre Situation des künftigen Unternehmers

Zu klären ist, ob der Ehe-/Lebenspartner bezüglich der geplanten beruflichen Selbstständigkeit positiv eingestellt und ob er u. U. bereit ist, den Gründungswilligen bei den Gründungsaktivitäten aktiv zu unterstützen. Vielleicht hat der Partner sogar eine Berufsausbildung, die ihm die aktive Unterstützung im geplanten Unternehmen erleichtert. Kann der Partner den Gründer nach...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind (Abs. 1 Satz 1 Fall 2)

Rz. 8 § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 ZPO setzt voraus, dass es sich bei den sonstigen Einkünften um selbst erwirtschaftete Einkünfte handelt (BGH, Rpfleger 2019, 102 = NZM 2019, 223; BGH ZInsO 2014, 1609 = Rpfleger 2014, 687 = JurBüro 2014, 606 = FamRB 2014, 334 = FoVo 2014, 164 = Vollstreckung effektiv 2014, 169; BGH, ZInsO 2016, 961 = Rpfleger 2016, 590 = Vollstreckung effekt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift ist Grundlage für die konkrete Berechnung des pfändbaren Betrages nach § 850c ZPO und § 850d ZPO. Aus dieser Vorschrift ergibt sich beispielhaft, wie der Gesetzgeber die Schuldner- und Gläubigerinteressen abwägen will (BGH, Vollstreckung effektiv 2014, 203 = WM 2014, 2094 = ZInsO 2014, 2223 = ZIP 2014, 2194 = NZI 2014, 957 = MDR 2014, 1413 = DB 2014, 252...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 1.1 Ermittlung der Motivation

Um Klarheit über dessen Eignung als Existenzgründer zu bekommen, sollte der Steuerberater den Mandanten nach dessen persönlicher Lebensplanung und seinen Grundwerten fragen, z. B. welchen Rang für den Gründer Familie, Einkommen, Wohnort, Sicherheit, Autonomie, Sozialprestige und Anerkennung einnehmen. Aktuelle Frustrationen im Beruf oder die Arbeitslosigkeit sind sicherlich k...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Ein weitgehendes Pfändungsverbot für Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, birgt die Gefahr, dass der Schuldner Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger dadurch entzieht, dass er wertvolle Tiere erwirbt, zu denen er keine engen emotionalen Beziehungen hat. In solchen Fällen besteht kein schutzwürdiges Interesse des Schuldners. Hi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Früchte

Rz. 3 Früchte i. S. d. Bestimmung sind nur die wiederkehrend (§ 101 Abs. 1 Satz 4 GVGA; z. B. Getreide, Hackfrüchte, Obst; dagegen nicht Holz auf dem Stamm, Torf, Kohle, Steine und Mineralien). Dies ergibt sich unmittelbar durch Bezug auf die Reifezeit (vgl. Abs. 1 Satz 2). Zum Verkauf bestimmte Bäume und Sträucher einer Baumschule können allerdings wie Grundstücksfrüchte ge...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren (Abs. 1)

Rz. 3 Pfändungsschutz wird nur auf ausdrücklichen Antrag des Schuldners – nicht Dritter – gewährt. Der Antrag ist bis zur Beendigung der Zwangsvollstreckung zulässig. Der Schuldner hat die Voraussetzung darzulegen und notfalls zu beweisen; eine Glaubhaftmachung genügt nicht. Rz. 4 Es entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger, § 20 Nr. 17 RPflG) bei freigestellter m...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 9.4 Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung bietet zu relativ günstigen Beiträgen umfassenden Versicherungsschutz vom ersten Beitrag an. Sie dient der Versorgung von Hinterbliebenen und zur Absicherung z. B. von Darlehen. Im Fall des Todes des Gründers können durch diese preisgünstige Vorsorge die Fixkosten des täglichen Lebens der Familie gedeckt werden und etwaige Schulden aus dem Untern...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009 mit Wirkung ab 1.7.2010 geändert worden (BGBl. I 2009, S. 1707). Danach hat der Gesetzgeber den Pfändungsschutz auf "sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind", erweitert (BGH, Vollstreckung effektiv 2018, 112 = FoVo 2018, 114 = ZInsO 2018, 866 = NZI 2018, 326 = ZIP 2018, 737 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Durchführung der Räumungsvollstreckung (Absatz 2 – 4)

Rz. 33 Das Verfahren des Gerichtsvollziehers ist in § 128 GVGA geregelt. Gem. § 128 Abs. 1 Satz 2 GVGA soll der Gerichtsvollzieher den Schuldner auffordern, eine Anschrift zum Zwecke von Zustellungen oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Die Zeit – Tag und Stunde – der beabsichtigen Räumung soll rechtzeitig mitgeteilt werden. Insbesondere wegen der Zweiwochenfr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Angemessener Zeitraum

Rz. 16 Die Belassung des dem Schuldner für sich und seine Familie zu belassenden notwendigen Unterhalts hat nach dem Gesetz für einen "angemessenen Zeitraum" zu erfolgen. Wie dieser zu bemessen ist, ist str. Eine aufgrund einer Altersteilzeit-Vereinbarung als Einmalzahlung zu leistende Abfindung unterfällt dabei dem Anwendungsbereich des § 850i ZPO in der seit dem 1.7.2010 g...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Der Zweck der Regelung schützt in Abs. 1 die Entscheidungsfreiheit des Pflichtteilsberechtigten und entfällt mit dessen Tod. In der Sache wertet die Vorschrift regelmäßig innerfamiliäre Bindungen höher als die Interessen außerfamiliärer Gläubiger. Sie beabsichtigt indessen keine Privilegierung des Erben des Pflichtteilsberechtigten zulasten dessen Abkömmlinge, die der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.3 Elterngeld

Rz. 190 Am 1.1.2007 ist das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (Bundeselterngeld- und Elternzeit-gesetzes = BEEG) in Kraft getreten BGBl I 2006, S. 2748). Eltern können zwischen Elterngeld (sog. Basiselterngeld) und ElterngeldPlus wählen oder bei-des miteinander kombinieren (vgl. auch https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-un...mehr

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ZErb 02/2020, Satzungsgemäß... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine am … 2008 errichtete Familienstiftung i.S.d. Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in X/Schweiz. Stifterin ist die Z-Stiftung, ebenfalls aus der Schweiz. Die Klägerin verfolgt nach Art. A der Stiftungsurkunde sowie des durch den Stiftungsrat beschlossenen Stiftungsreglements keinerlei wirtsc...mehr

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ZErb 02/2020, Konzepte zur Sicherung des Familienvermögens inunruhigen Zeiten

Der Alumni-Verein Private Wealth Management e.V.[2] des Masterstudiengangs "Erbrecht & Unternehmensnachfolge"[3] veranstaltete am 15. November 2019 – in Kooperation mit dem Verband unabhängiger Family Offices (VUFO)[4] – ein Symposium zum Thema "Nachhaltigkeit in populistischen Zeiten – Konzepte zur Sicherung des Familienvermögens in unruhigen Zeiten" in den Räumlichkeiten d...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Der angemessene Eigenbedarf

Das Gesetz begrenzt die Unterhaltspflicht durch die Leistungsfähigkeit: "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer … außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren" (§ 1601 Abs. 1 BGB). Der BGH hat diese Grenze treffend dahin umschrieben, dass der Unterhaltspflichtige "eine spürbare und dauerhafte Senkung seines berufs- und einkommenstypis...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 4. Einkommen und Vermögen des Schwiegerkindes

Einkommen und Vermögen eines Schwiegerkindes sind für die Beurteilung eines Anspruchsübergangs ohne Bedeutung. Als Quelle des Familienunterhalts war das Einkommen des Schwiegerkindes nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit heranzuziehen. Dies führt zu der Frage, ob sich diese nicht unumstrittene Rechtsprechung[57] auch angesichts der ...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / I. Vorgeschichte

Obwohl es immer wieder Kritik an den Ungereimtheiten gab, dass zwar die Leistungen zur sozialen Grundsicherung beim Unterhaltsregress begünstigt waren, nicht aber die wenigstens ebenso drängenden Belastungen im Fall der Heimpflege,[2] hatte die Politik einen Handlungsbedarf für lange Zeit verneint.[3] Wie der geneigte Leser dem Koalitionsvertrag entnehmen konnte, soll es dam...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Bei der Bewertung bebauter Grundstücke wurde von Anfang an von unterschiedlichen Grundstücksarten – auch Grundstücksgruppen bzw. Grundstückshauptgruppen genannt – ausgegangen. Die Durchführungsbestimmungen zum RBewG für die erste Feststellung der Einheitswerte zum VStG für die Veranlagung 1925 und 1926[2] und die Verordnung über de Bewertung zwangsbewirts...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / Leitsatz

1. Es ist rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tatsachengerichte im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon ausgehen, dass ein Familieneinkommen bis zur Höhe des Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags vollständig für den Lebensbedarf der Familie verwendet worden ist. Der Unterhaltsbedarf kann in diesem Fall oh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnteil bei Kleinbetrieben

Rz. 90 [Autor/Stand] Auch bei Kleinbetrieben stellt sich die Frage, ob die zu diesen Kleinbetrieben gehörenden Wohnungen der Betriebsinhaber noch dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem Grundvermögen zuzurechnen sind. Die Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen in Form des Wohnteils des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist an eine mehr als...mehr

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ZErb 02/2020, Ergänzende Te... / 1 Gründe

I. Der Erblasser errichtete am 18.5.1939 das folgende handschriftliche Testament: Zitat "Mein Testament" Hierdurch widerrufe ich alle früheren letztwilligen Verfügungen und bestimme Folgendes:I. Zum Alleinerben bestimme ich meinen Neffen, Dr. H. G. in Breslau, … und im Falle seines Ablebens dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen untereinander.II. E. A. in Breslau ist auf jeden F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Der Begriff "Wohnung"

a) Überblick Rz. 29 [Autor/Stand] Wie schon nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 BewDV a.F. kommt auch nach § 75 Abs. 5 BewG dem Wohnungsbegriff für die Einreihung eines Grundstücks in die Grundstücksart Einfamilienhaus entscheidende Bedeutung zu. Der Begriff "Wohnung" wird in einer Vielzahl von Rechtsgebieten verwendet (z.B. in §§ 8 Abs. 2, 9 Abs. 2, 21 Abs. 2 EStG; § 5 Abs. 2 GrEStG; § 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tatsächliche Nutzung am Bewertungsstichtag

Rz. 10 [Autor/Stand] Für die Einordnung eines Grundstücks in die Grundstücksarten Mietwohn-, Geschäfts- und gemischtgenutztes Grundstück stellt das Gesetz entscheidend darauf ab, in welchem Umfang das Grundstück Wohnzwecken bzw. eigenen oder fremden gewerblichen/freiberuflichen (§ 96 BewG) oder öffentlichen Zwecken "dient". Entscheidend ist also die tatsächliche Nutzung des ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsentwicklung

Rz. 27 [Autor/Stand] Der für das Bewertungsrecht maßgebende Begriff des Einfamilienhauses hat sich mehrfach gewandelt. Das BewG 1925 (vgl. § 24 Abs. 3 RBewDB 1925 und oben Rz. 1) verstand unter einem Einfamilienhaus ein solches bebautes Grundstück, das seinem Charakter nach dazu bestimmt war, von einer Familie allein bewohnt zu werden. In den Durchführungsbestimmungen zum RB...mehr

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AGS 02/2020, Umsatzsteuerpf... / 1 Aus den Gründen

2. Zwischen den Beteiligten ist der Sache nach hinsichtlich des Erstattungsanspruchs der Erinnerungsführerin gegen die Erinnerungsgegnerin nur streitig, ob der Verfahrensbevollmächtigte der Erinnerungsführerin wegen der für sie im Verfahren VG 37 L 225.18 V erbrachten anwaltlichen Leistungen der Umsatzsteuer unterlag. Unstreitig dürfte hingegen sein, dass der bejahendenfalls...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Die 100.000 Euro-Grenze

Bis zu einem Gesamteinkommen von 100.000 EUR ist der Anspruchsübergang ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen pauschalen, auf einer politischen Entscheidung beruhenden Wert. Er dient nur der Abgrenzung des Personenkreises, bei dem eine Belastung durch den Unterhalt von vornherein ausscheiden soll. Anknüpfungspunkt ist ein Bruttobetrag, der abhängig von der Art der Ei...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / III. Was sich ändert und was bleibt

Ein Federstrich des Gesetzgebers und "ganze Bibliotheken werden zu Makulatur"[26] – treffender als mit den Worten Julius von Kirchmanns lassen sich die Konsequenzen aus der neuesten Gesetzesänderung nicht beschreiben. Der grundlegende Systemwechsel liegt darin, dass künftig Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern unberücksichtigt bleiben, soweit deren jeweiliges Ges...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 3. Unterhaltsberechtigte Angehörige

Zu den vorweg vom Einkommen abzuziehenden Verpflichtungen gehört auch der Unterhalt für alle vorrangig berechtigten Angehörigen. Für diese gilt in gleicher Weise, dass ihr eigener angemessener Lebensbedarf durch nachrangige Ansprüche nicht geschmälert werden darf. Daher sind die vorstehenden Überlegungen zugleich für den Unterhalt von Kindern und Ehegatten maßgeblich. Der Kin...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / V. Resümee

Die durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingeleiteten Reformen sind ein wichtiger Schritt, um das Sozialhilferecht an die veränderten Lebensumstände anzupassen. Bezogen auf den Gesamtaufwand bewirken verhältnismäßig geringe Mitteln eine substantielle Entlastung vieler Familien, die sich ohnehin schon – oft über viele Jahre – in einer persönlich belastenden Situation befi...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / II. Die Gesetzesänderungen

Die zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind nahezu wortgleich aus § 43 Abs. 5 und § 94 Abs. 1 SGB XII a.F. in dem neu eigefügten § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst, der nunmehr für alle Leistungen nach dem SGB XII gilt.[22] Eine entsprechende Regelung...mehr

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ZErb 02/2020, Zur Übermaßen... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Entlassung des Beteiligten zu 2) als Testamentsvollstrecker hinsichtlich des Nachlasses der Erblasserin. Die am … 1.2018 verstorbene Erblasserin war Reederin und frühere Alleinaktionärin der … Werft AG, eines mittelständischen Unternehmens mit ca. 100 Mitarbeitern. Von ihrem Ehemann … wurde sie … 2017 geschieden. Aus der Ehe sind zwei Töchte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3. Prüfungsschritt 1: Welteinkommensprinzip – Abgrenzung zur Quellenbesteuerung

Sämtliche deutsche DBA sehen eine Verteilung des Besteuerungsrechts zwischen dem Wohnsitzstaat, der umfassend nach dem Welteinkommensprinzip, und dem Quellenstaat, der nur die in seinem Territorium erwirtschafteten Einkünfte i. d. R. sogar noch der Höhe nach begrenzt besteuern darf. Die Abgrenzung erfolgt i. d. R. nach den Grundsätzen des Art. 4 OECD-MA zur Ansässigkeitsbesti...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Doppelwohnsitz von natürlichen Personen (sog. "tie breaker rule")

Hat ein Steuerpflichtiger sowohl im Ausland als auch in Deutschland einen Wohnsitz, bestimmt sich die Ansässigkeit in diesen Doppelwohnsitzfällen nach der sog. tie breakter rule[1]. Hierbei ist folgende nachgeordnete Prüfungsreihenfolge abzuarbeiten: Erläuterungen: Die Erläuterung erfolgen anhand des Art. 4 Abs. 2 DBA-Schweiz, für den umfangreiche Rechtsprechung und Verwaltung...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Begriff der Doppelbesteuerung

Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die meisten anderen Staaten in der Welt knüpfen bei der Besteuerung regelmäßig an folgende Tatbestände an: Welteinkommensprinzip Für im Inland ansässige natürliche Personen oder Gesellschaften (Steuerinländer) erstreckt sich das Besteuerungsrecht aufgrund der Festlegung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufe...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Genehmigung des Familien- bzw. Betreuungsgerichts

Rz. 11 Der gesetzliche Vertreter – beide Elternteile (§ 1629 Abs. 1 BGB), der Vormund, Pfleger oder Betreuer – eines vorläufigen Erben bedarf für die Erklärung der Ausschlagung der Genehmigung des Familien- bzw. Betreuungsgerichts (§§ 1643 Abs. 2, 1822 Nr. 2, 1896, 1903, 1908i, 1915 Abs. 1 BGB). Ausnahmsweise bedürfen die Eltern keiner familiengerichtlichen Genehmigung, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Das gesamte Vermögen wird verteilt

Rz. 32 Sofern von einem Nachlass, der im Wesentlichen aus einem Bankvermögen von rd. 69.000 DM besteht, an vier Töchter und sechs Enkel je 5.000 DM verteilt werden und "das darüber Vorhandene" bei der Familie G (Familie einer der vier Töchter) verbleiben soll, so soll darin eine Erbeinsetzung der "Familie G" sowie die Zuwendung von Vermächtnissen an die übrigen Abkömmlinge g...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Unzumutbarkeit der Nachlassteilhabe für den Erblasser

Rz. 40 Neben dem Erfordernis der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr ohne Bewährung erfordert die Pflichtteilsentziehung aber auch eine Unzumutbarkeit der Nachlassteilhabe des Pflichtteilsberechtigten aus der Sicht des Erblassers. Auf diese Weise wird abgesichert, dass der Schutz der Familie, der einen tragenden Grun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

(1)Der nach der Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Überschuss gebührt den Erben nach dem Verhältnis der Erbteile. (2)Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen, bleiben gemeinschaftlich.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Adoptionen seit dem 1.1.1977

Rz. 6 Seit dem 1.1.1977[27] wird die Adoption Minderjähriger von der Adoption Volljähriger unterschieden.[28] Die Adoption eines minderjährigen Kindes – maßgeblich ist der Zeitpunkt des familiengerichtlichen Ausspruchs der Annahme[29] – führt zur sog. Volladoption, so dass das angenommene Kind die Stellung eines ehelichen Kindes des Annehmenden (bzw. eines gemeinschaftlichen...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Adoptionen ab dem 1.1.1977

Rz. 19 Das seit dem 1.1.1977 geltende Adoptionsrecht unterscheidet zwischen Minderjährigen- und Volljährigen-Adoptionen. Für minderjährige Kinder gilt grundsätzlich die sog. Volladoption. D.h., dass das minderjährige Kind grundsätzlich Erbe erster Ordnung nach dem Annehmenden und sein Verwandtschaftsverhältnis zu seiner natürlichen Familien aufgelöst wird.[21] Es besteht dahe...mehr