Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGkompakt 10/2011, Gerichtskosten bei Widerklage

Einführung Ein Beklagter kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in jeder Lage des Verfahrens eine Widerklage gegen den Kläger und u.U. darüber hinaus auch eine Drittwiderklage gegen weitere Personen erheben. Je nach Einzelfall entstehen dadurch weitere Gerichtsgebühren. Daran wiederum schließen sich weitere Fragen an, über deren Beantwortung in der Praxis häufig Unkl...mehr

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AGkompakt 04/2011, Anrechnung der Gerichtskosten bei wieder aufgenommenem Versorgungsausgleich

Leitsatz Eine abgetrennte und nach dem 1.9.2009 wieder aufgenommene Folgesache über den Versorgungsausgleich ist nach dem FamGKG abzurechnen. Die in dem Scheidungsverbundverfahren zu erhebenden Gerichtsgebühren sind ohne den auf den Versorgungsausgleich entfallenden Wert zu berechnen. AG Bad Iburg, Beschl. v. 5.7.2010 – 5 F 202/07 1 I. Der Fall In einem vor dem 1.9.2009 eingelei...mehr

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AGS 08/2011, Verfahrensgebühr für Protokollierung eines Vergleichs auch bei Widerruf; Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren nach § 33 RVG

RVG § 33 RVG VV Nr. 3101 Nr. 2 Leitsatz Gem. Nr. 3101 Nr. 2 VV entsteht eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr für Verhandlungen vor Gericht zur Einigung von in diesem Verfahren nicht rechtshängigen Ansprüchen. Die vorgenannte Regelung gilt, sofern es sich um die Protokollierung einer Einigung in irgendeinem "normalen" Rechtsstreit handelt. Nötig ist zwar ein Antrag auf Einigungs...mehr

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AGS 01/2011, Kosten in Urku... / II. Gerichtskosten

1. Einmalige Entstehung der Gebühren Vorbehalts- und Nachverfahren bilden für die Gerichtskosten einen einheitlichen Kostenrechtszug i.S.d. § 35 GKG und § 29 FamGKG, sodass die Gerichtsgebühren nur einmal entstehen. Praxis-Beispiel Vor dem LG wird ein Urkundenverfahren durchgeführt. Es ergeht Vorbehaltsurteil. Der Beklagte macht seine Rechte im Nachverfahren geltend. Hier erge...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / II. Gerichtskosten

1. Anzuwendendes Recht Für das wiederaufgenommene Verfahren ist neues Recht anzuwenden, hierzu gehört neben dem FamFG und dem VersAusglG auch das FamGKG. Dieses ist als Art. 2 Bestandteil des FGG-RG gewesen und wird daher gleichfalls von der Übergangsregelung des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG erfasst. Die Gerichtskosten des selbstständigen Verfahrens sind daher ausschließlich nach d...mehr

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AGS 06/2011, Nichterhebung von Gerichtskosten bei unterlassener zwingender Verbindung; Verfahrenswert im vereinfachten Verfahren

FamGKG § 20 Abs. 1 S. 1 FamFG § 250 Abs. 3 Leitsatz Die zwingende Vorschrift des § 250 Abs. 3 FamFG, die eine Verbindung vorschreibt, wenn beim selben Gericht "vereinfachte Verfahren anderer Kinder des Antragsgegners" anhängig sind, gilt auch für parallele vereinfachte Verfahren, in denen die Unterhaltsvorschusskasse übergegangene Unterhaltsansprüche von Geschwistern gegenübe...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / a) Gerichtskosten

Für das Beschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr von 50,00 EUR nach Nr. 1912 FamGKG-KostVerz., wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Bei teilweiser Verwerfung oder Zurückweisung kann die Gebühr auf die Hälfte ermäßigt werden (Anm. zu Nr. 1912 FamGKG-KostVerz). Für das Rechtsbeschwerdeverfahren entstehen die Festgebühren nach Nrn. 1923 und 1924 FamGKG-Ko...mehr

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AGS 07/2011, Kosten- und ve... / bb) Gerichtskosten

Für das Verfahren nach § 31 AUG entsteht eine Festgebühr von 25,00 EUR nach Nr. 2119 GKG-Kost-Verz.[10] Kostenschuldner sind der Antragsteller (§ 22 GKG) und der Entscheidungsschuldner (§ 29 GKG). Die Fälligkeit tritt bereits mit Antragseingang ein (§ 6 Abs. 1 AUG). Das FamGKG gilt nicht, weil das Vollstreckungsgericht zuständig ist.mehr

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AGS 07/2011, Kosten- und ve... / bb) Gerichtskosten

Für das Verfahren nach § 34 Abs. 1 AUG ist eine Festgebühr von 50,00 EUR nach Nr. 1713 FamGKG-KostVerz. zu erheben. Kostenschuldner sind der Antragsteller (§ 21 FamGKG) und der Entscheidungsschuldner (§ 24 FamGKG). Die Fälligkeit richtet sich nach § 11 Abs. 1 FamGKG. Für das Beschwerdeverfahren entstehen Gebühren nach Nrn. 1720 bis 1722 FamGKG-KostVerz. Die Zustellungskosten ...mehr

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AGS 07/2011, Kosten- und ve... / c) Gerichtskosten

Für das Verfahren entsteht eine Festgebühr nach Nr. 1710 FamGKG-KostVerz. von 200,00 EUR, es kann Gebührenermäßigung nach Nr. 1715 FamGKG-KostVerz. eintreten. Kostenschuldner sind der Antragsteller (§ 21 FamGKG), der Entscheidungs- oder Vollstreckungsschuldner (§ 24 FamGKG). Die Fälligkeit richtet sich nach § 11 Abs. 1 FamGKG. Für das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahre...mehr

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AGkompakt 10/2011, Gerichts... / VI. Schlussabrechnung

Kostenausgleichung folgt nach Abschluss des Verfahrens Nach Abschluss des Verfahrens sind die gesamten Gerichtskosten zu verteilen. Eine Quotierung nach den Kosten der Klage und den Kosten der Widerklage ist unzulässig (Gehrlein/Prütting/Schneider, ZPO, 3. Aufl. 2011, § 91 Rn 4). Da in der Regel der Kläger aufgrund der Gebührendegression mehr an Gerichtsgebühren gezahlt hat, a...mehr

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AGkompakt 10/2011, Gerichts... / V. Vorauszahlungspflicht

Keine Vorauszahlungspflicht Eine Vorauszahlungspflicht besteht dagegen für die Kosten einer Widerklage nicht (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 GKG). Das Gericht darf insbesondere nicht die Zustellung der Widerklage von der vorherigen Einzahlung der Gerichtskosten abhängig machen (häufiger Fehler). Macht das Gericht zu Unrecht die Zustellung der Widerklage davon abhängig, dass weitere Gericht...mehr

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AGS 06/2011, Nichterhebung ... / 1 Sachverhalt

Das – durch das Jugendamt vertretene – Land (im weiteren: der Antragsteller) hatte mit parallelen, jeweils am selben Tag, dem 17.9.2010, beim AG eingegangenen Anträgen den Antragsgegner im vereinfachten Verfahren auf die durch Leistungen nach dem UVG übergegangenen bzw. künftig übergehenden Unterhaltsansprüche seiner beiden Zwillingstöchter in Anspruch genommen und jeweils e...mehr

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AGkompakt 10/2011, Gerichts... / I. Streitwert

Wird in demselben Verfahren eine Widerklage erhoben, so wird damit kein neues Verfahren ausgelöst. Gebührenrechtlich bleibt es vielmehr bei einer einzigen Angelegenheit. Grundsätzlich werden die Werte von Klage und Widerklage zusammengerechnet (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG), es sei denn, Klage und Widerklage betreffen denselben Streitgegenstand. Dann gilt nur der höhere Wert der beid...mehr

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AGkompakt 10/2011, Gerichts... / VII. Familienstreitsachen

Rechtslage in Familienstreitsachen ist die gleiche In Familienstreitsachen gilt zwar nicht das GKG, sondern das FamGKG. Die Rechtslage ist hier jedoch die gleiche. Auch hier werden die Werte von Klage und Widerklageantrag zusammengerechnet (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamGKG), es sei denn, es liegt derselbe Verfahrensgegenstand zugrunde (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Eine Vorauszahlungspflich...mehr

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AGkompakt 10/2011, Gerichts... / IV. Fälligkeit

Weitere Gebühr wird sofort fällig Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 GKG werden die weiteren Gerichtsgebühren aus dem Wert der Widerklage sofort fällig. Es gilt hier nichts anderes als bei der Gebühr für die Einreichung der Klage selbst.mehr

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AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / 1 I. Der Fall

In einem vor dem 1.9.2009 eingeleiteten Scheidungsverbundverfahren wurde die Folgesache Versorgungsausgleich nach § 2 VAÜG ausgesetzt und abgetrennt. Nach dem 1.9.2009 wurde das Verfahren wieder aufgenommen und als selbstständige Familiensache fortgeführt. Das Gericht hat nach Beendigung des Verfahrens eine Gerichtskostenrechnung aufgestellt. Dabei hat es die Gebühren und de...mehr

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AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / Leitsatz

Eine abgetrennte und nach dem 1.9.2009 wieder aufgenommene Folgesache über den Versorgungsausgleich ist nach dem FamGKG abzurechnen. Die in dem Scheidungsverbundverfahren zu erhebenden Gerichtsgebühren sind ohne den auf den Versorgungsausgleich entfallenden Wert zu berechnen. AG Bad Iburg, Beschl. v. 5.7.2010 – 5 F 202/07mehr

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AGkompakt 10/2011, Gerichts... / III. Kostenschuldner

Kostenschuldner der weiteren Gebühr ist der Widerkläger Kostenschuldner für die Kosten der Widerklage ist der Widerkläger, da er hinsichtlich der Widerklage als Antragsteller der Instanz i.S.d § 22 Abs. 1 S. 1 GKG anzusehen ist. Eine Zweitschuldnerhaftung des Klägers kommt nicht in Betracht.mehr

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AGS 02/2009, Gerichtskosten... / Leitsatz

Verzichten die Parteien eines Scheidungsverfahrens auf Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtsmittel, ermäßigt sich die Gerichtsgebühr. Der Ermäßigungstatbestand ist so zu verstehen, dass es ausschließlich auf den Verzicht der Parteien auf Rechtsmittel und auf die Absetzung eines streitigen Urteils ankommt. Die Kostenfolge tritt auch dann ein, wenn der Scheidungsausspruch...mehr

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AGkompakt 10/2011, Gerichts... / Einführung

Ein Beklagter kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in jeder Lage des Verfahrens eine Widerklage gegen den Kläger und u.U. darüber hinaus auch eine Drittwiderklage gegen weitere Personen erheben. Je nach Einzelfall entstehen dadurch weitere Gerichtsgebühren. Daran wiederum schließen sich weitere Fragen an, über deren Beantwortung in der Praxis häufig Unklarheit bes...mehr

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AGS 06/2011, Nichterhebung ... / 2 Aus den Gründen

Die jeweils parallelen vereinfachten Verfahren betreffend die Festsetzung des auf den Antragsteller übergegangenen Unterhalts für die beiden Töchter des Antragsgegners sind für beide Instanzen – wie § 250 Abs. 3 FamFG schon nach seinem Wortlaut ("hat zu") zwingend vorschreibt (vgl. für das insofern einhellige Verständnis im Schrifttum etwa MüKo ZPO-Macco, § 250 FamFG Rn 11; ...mehr

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AGS 06/2011, Nichterhebung ... / Leitsatz

Die zwingende Vorschrift des § 250 Abs. 3 FamFG, die eine Verbindung vorschreibt, wenn beim selben Gericht "vereinfachte Verfahren anderer Kinder des Antragsgegners" anhängig sind, gilt auch für parallele vereinfachte Verfahren, in denen die Unterhaltsvorschusskasse übergegangene Unterhaltsansprüche von Geschwistern gegenüber dem nämlichen Elternteil verfolgt. Ist die Verbind...mehr

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AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / 2 II. Die Entscheidung

Gerichtsgebühren im Altverfahren sind neu zu berechnen Das Gericht hat die Erinnerung zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Wertfestsetzung richtet. Es hat dabei auf Art. 111 Abs. 4 FGG-RG verwiesen und zutreffend festgestellt, dass das seit dem 1.9.2009 geltende Recht anzuwenden ist. Hinsichtlich der Gebührenberechnung wurde der Erinnerung stattgegeben, da eine Neurechnu...mehr

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AGkompakt 10/2011, Gerichts... / II. Gerichtsgebühren

Widerklage löst Gebührendifferenz aus Mehrwert aus Die Widerklage löst ebenso wie die Klage die Gerichtsgebühr für das Verfahren im Allgemeinen aus (erstinstanzlich Nr. 1210 GKG-KostVerz.). Da Klage und Widerklage jedoch dieselbe Angelegenheit betreffen, werden für die Widerklage keine gesonderten Gebühren erhoben; vielmehr wird nur die Gebührendifferenz zwischen den Gebühren...mehr

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AGkompakt 04/2011, Anrechnu... / 3 III. Praxistipp

Verfahrenswert beträgt nach § 50 FamGKG 10 % für jedes Anrecht Verfahrenswert: Wird eine vor dem 1.9.2009 abgetrennte Folgesache Versorgungsausgleich danach wieder aufgenommen, ist sie nach Art. 111 Abs. 4 FGG-RG als selbstständige Familiensache fortzuführen, der auch für die nach § 628 ZPO a.F. abgetrennten Verfahren gilt (BT-Drucks 16/11903, S. 57; Holzwarth, FamRZ 2009, 18...mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / 3 Anmerkung

Entscheidungen wie die drei vorstehenden OLG-Beschlüsse sind in der Praxis an der Tagesordnung, weil den meisten Anwälten die gesetzlich geregelte Verknüpfung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe/Gerichtskostenbefreiung/Kostenerstattung nicht bekannt ist. Die meisten Anwälte meinen, wenn sie im Rahmen der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden sind, bräuch...mehr

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AGS 06/2011, Nichterhebung ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. I. Zwingende Verbindung Die gesetzliche Regelung des § 250 Abs. 3 FamFG ist eindeutig und nicht auslegungsfähig, auch wenn Schumacher/Grün[1] dies mit nicht überzeugender Begründung anders darzustellen versuchen. Zu verbinden war auch bereits auf der Grundlage der Geltung der ZPO gem. § 646 ZPO a.F., mit dem in das FamFG übernommenen Ziel, die ...mehr

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AGS 02/2009, Gerichtskosten... / 1 Aus den Gründen

Die Parteien dieses Scheidungsverfahrens haben im Termin auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet und Rechtsmittelverzicht erklärt. Damit ist das Verfahren i. S.v. § 313 a Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 1 ZPO beendet worden, so dass nach der Nr. 1311 Nr. 2 GKG-KostVerz. eine Ermäßigung der Kosten zu erfolgen hat. Denn der Ermäßigungstatbestand der Nr. 1311 GKG-KostVerz. ist so...mehr

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FF 04/2008, Übergang der Ko... / 2 Anmerkung

PKH-Verfahren haben Besonderheiten. Die zusätzlich liquidierbare Verfahrensgebühr gem. Ziff. 3335 KV RVG ist ein gesetzlicher Hinweis auf den Mehraufwand. Dieser beginnt für den PKH-Antragstellervertreter in der Regel links unten im amtlichen Antragsformular. Dort reicht der Platz in dem Feld F 3 für "Sonstige Versicherung" selten aus. Wird dieser Vorsorgeaufwand aber vollst...mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 66 Abs. 2 GKG statthafte Beschwerde ist zulässig und begründet. Der Kläger schuldet zunächst die ihm in Rechnung gestellten Gerichtskosten nach § 29 Nr. 2 GKG, weil er sich in dem gerichtlichen Vergleich durch Vereinbarung der Kostenaufhebung verpflichtet hat, die Hälfte der Gerichtskosten zu übernehmen (§ 92 Abs. 1 S. 2 ZPO). Diese Haftung des sogenannten Übernahm...mehr

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AGS 11/2011, Keine Freistel... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 66 Abs. 2 GKG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist die von § 66 Abs. 2 S. 1 GKG vorausgesetzte Mindestbeschwer erreicht. 2. Die Beschwerde hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat den Schriftsatz des Klägers zutreffend als Erinnerung qualifiziert. Es hat diese zu Recht zurückgewiesen, weil es nicht zu beanstanden ist, dass das LG Kosten i...mehr

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FF 07/2009, Unrichtige Sach... / 2 Anmerkung

Der der Beschwerde gegen den Kostenansatz zugrunde liegende Sachverhalt ist ein Beispiel dafür, wie mitunter nachlässig mit den im Verfahren anfallenden Kosten umgegangen wird. Das "böse Erwachen" erfolgt dann zu einem Zeitpunkt, in dem nur noch selten eine Möglichkeit besteht, zu einer angemessenen Regelung zu kommen. Die hier vom Beschwerdegericht gefundene Lösung der Nich...mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / Leitsatz

Übernimmt die mit Prozesskostenhilfe prozessierende Partei in einem gerichtlichen Vergleich die Gerichtskosten, kann sie den Prozessvergleich später nicht wegen Irrtums anfechten, wenn sie dem Prozessgegner Gerichtskosten zu erstatten hat, die dieser verauslagt hat. OLG Hamm, Beschl. v. 17.5.2011 – I-28 U 60/10mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte Minderung des Kaufpreises für ein gebrauchtes Wohnmobil verlangt. Die Klage hatte in erster Instanz in Höhe von 2.199,91 EUR Erfolg. Zur Abwehr der von der Beklagten eingelegten und von ihrer Streithelferin begründeten Berufung hat der Senat der Klägerin Prozesskostenhilfe bewilligt. Im Senatstermin schlossen die Parteien sowie die Streithelferin der Bekla...mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / Leitsatz

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt nach § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) ZPO lediglich, dass die bedürftige Partei zunächst vorläufig von der Zahlung der Gerichtskosten und eigener Anwaltskosten befreit wird. Das betrifft jedenfalls diejenigen Fälle, in denen die klagende Partei als Entscheidungsschuldnerin diese Kosten schuldet. Anders verhält es sich aber, wenn di...mehr

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AGS 11/2011, Wegfall der Ve... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenansatz erweist sich als unbegründet, was zur Änderung des angefochtenen Beschlusses führt. 1. Durch die Klage sind nach Nr. 8210 GKG-KostVerz. 2,0-Verfahrensgebühren entstanden, deren Höhe sich gem. § 40 GKG nach dem Streitwert im Zeitpunkt der Klageeinreichung (9.265,42 EUR) bestimmt. Die Gebühren ermäßigten sich nach Nr. 8211 Nr....mehr

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AGS 11/2011, Kostentragungs... / 2 Aus den Gründen

I. Der Rechtsbehelf des Antragsgegners ist als Erinnerung gegen den gegen ihn gerichteten Kostenansatz zu verstehen. Dieser Rechtsbehelf ist unbefristet und ohne Beachtung einer bestimmten Form zulässig (§ 66 Abs. 1 S. 1 GKG; Hartmann, KostG, 38. Aufl. § 66 GKG Rn 15, 18; weiteres unten unter II 4). II. Der Rechtsbehelf der Erinnerung ist im Ergebnis jedoch erfolglos, unbegrü...mehr

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AGS 12/2009, Kostenhaftung ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige, als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung ist unbegründet. Es ist nicht zu beanstanden, dass der Rechtspfleger die von der Klägerin verauslagten Gerichtskosten anteilig in Höhe von 233,25 EUR gegen den Beklagten festgesetzt hat. Denn dies entspricht der Kostenregelung, wie sie in dem Vergleich getroffen wurde. Entgegen ...mehr

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AGS 05/2009, Erfolglosigkei... / 1 Aus den Gründen

I. Das Schreiben des Zweitschuldners ist als Erinnerung gegen die im Tenor genannte Kostenrechnung auszulegen und als solche gem. §§ 72 Nr. 1 2. Hs., 66 Abs. 1 GKG n.F. zulässig. Sie ist jedoch aus den in jeder Hinsicht zutreffenden Gründen im Schreiben der Leiterin des Dezernats 4, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, unbegründet. Danach liegen die Vor...mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Fortsetzung des Berufungsverfahrens ist mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg abzulehnen (§ 114 S. 1 ZPO). Beruft sich ein Beteiligter nach Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs mit einem Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens auf eine im Wege der Irrtumsanfechtung rückwirkend herbeigeführte Nichtigk...mehr

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AGS 11/2011, Haftungsfalle Vergleich bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Ist einer Partei oder einem Beteiligten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden, so hat dies nach § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zur Folge, dass die Partei oder der Beteiligte zunächst von der Zahlung von Gerichtskosten befreit ist und dass er von einem beigeordneten Anwalt nicht wegen der Rechtsanwaltsvergütung in Anspruch genommen werden kann (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)....mehr

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AGS 04/2009, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Kostenfestsetzung ist auch in Höhe der Kosten der eingeholten Grundbuchauszüge zu Recht erfolgt. I. Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterlegene Partei, hier der Kläger, dem Gegner die Kosten zu erstatten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig waren. Dazu gehören gem. Abs. 2 der Vorschrift auch die A...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 1. Anzuwendendes Recht

Für das wiederaufgenommene Verfahren ist neues Recht anzuwenden, hierzu gehört neben dem FamFG und dem VersAusglG auch das FamGKG. Dieses ist als Art. 2 Bestandteil des FGG-RG gewesen und wird daher gleichfalls von der Übergangsregelung des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG erfasst. Die Gerichtskosten des selbstständigen Verfahrens sind daher ausschließlich nach dem FamGKG zu berechnen...mehr

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AGS 10/2011, Verjährung bei... / 2 Aus den Gründen

I. Für die Erhebung der Gerichtskosten ist nach §§ 72 Nr. 1 i.V.m. 71 Abs. 1 GKG n.F. das GKG in seiner vor dem 1.7.2004 geltenden Fassung anzuwenden, weil der zugrunde liegende Rechtsstreit vor dem 1.7.2004 anhängig gemacht worden war. Ebenso gilt grundsätzlich das Verjährungsrecht in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung, Art. 231 § 6 Abs. 1 EGBGB. II. Die Beschwerde der...mehr

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AGS 12/2009, Keine unrichti... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das LG die Niederschlagung der in Rechnung gestellten Gerichtskosten mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 GKG abgelehnt. Für einen offensichtlichen schweren Fehler des Gerichts, der zudem auch noch offen zu Tage getreten ist, ist nicht ansatzweise etwas erkennbar. Die Gerichtskosten sind mit Eingang der Antra...mehr

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ZErb 06/2011, Beerdigungs- ... / 5. Kosten der Nachlassregelung

Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung, Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG zählen u. a. auch die Kosten der Erbauseinandersetzung[28], ferner die Kosten für die Übertragung der Nachlassgegenstände, insbesondere von Grundbesitz auf die Miterben, entstandene Notariatskosten und...mehr

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AGS 11/2011, Keine Freistel... / Leitsatz

§ 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) ZPO befreit die bedürftige Partei nicht von der in einem Vergleich übernommenen Last, Gerichtskosten zu tragen. Aus der in der Regelung des § 31 Abs. 3 GKG zum Ausdruck gekommenen Wertung des Gesetzgebers ergibt sich, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur den Entscheidungsschuldner (§ 29 Nr. 1 GKG), nicht aber den Übernahmeschuldner i....mehr

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AGS 01/2011, Kosten in Urku... / 1. Einmalige Entstehung der Gebühren

Vorbehalts- und Nachverfahren bilden für die Gerichtskosten einen einheitlichen Kostenrechtszug i.S.d. § 35 GKG und § 29 FamGKG, sodass die Gerichtsgebühren nur einmal entstehen. Praxis-Beispiel Vor dem LG wird ein Urkundenverfahren durchgeführt. Es ergeht Vorbehaltsurteil. Der Beklagte macht seine Rechte im Nachverfahren geltend. Hier ergeht ein Urteil, mit dem das Vorbehalt...mehr

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AGS 09/2009, Kosten in Familiensachen – Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten der Mediation. Von Dipl.-Rpfl. Renate Baronin von König und VizePräs. OLG a.D. Hans Helmut Bischof. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld 2009. XXXII. 333 S. 54,00 EUR

In der Reihe FamRZ-Buch liefern die Verfasser eine umfassende Darstellung des ab dem 1.9.2009 geltenden Kostenrechts in Familiensachen. Behandelt werden sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten und selbstverständlich auch die neuen Verfahrenswerte in Familiensachen. Auch die Änderungen durch die Neuordnung des Berufsrechts sind bereits berücksichtigt, insbesondere die ...mehr