Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gebühren

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Gebührenanteile, die ArbN verbleiben, gehören im Allgemeinen zum Arbeitslohn. Sie können aber ganz oder teilweise > Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen sein. Zu Einzelheiten > Gerichtsvollzieher Rz 1, > Notare Rz 4, > Tierärzte Rz 2. Zu Gebühren für > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 12, 55, 65. Zur Verteilung der Gebühren bei Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2018, Auskunftspflicht des Gerichtsvollziehers gegenüber einem Gläubiger über Daten von Drittkontoinhabern

Leitsatz Daten über Konten Dritter mit Verfügungsmacht des Schuldners sind für Zwecke der Vollstreckung erforderlich und deshalb nicht gemäß § 802I Abs. 2 ZPO zu löschen. Der Gerichtsvollzieher (GV) ist deshalb nicht befugt, die Personalien von Drittkontoinhabern, über deren Konten der Schuldner verfügungsberechtigt ist, bei Auskunftserteilung an den Gläubiger zu schwärzen. AG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2018, Auskunftspflic... / Leitsatz

Daten über Konten Dritter mit Verfügungsmacht des Schuldners sind für Zwecke der Vollstreckung erforderlich und deshalb nicht gemäß § 802I Abs. 2 ZPO zu löschen. Der Gerichtsvollzieher (GV) ist deshalb nicht befugt, die Personalien von Drittkontoinhabern, über deren Konten der Schuldner verfügungsberechtigt ist, bei Auskunftserteilung an den Gläubiger zu schwärzen. AG Kirchha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2018, Auskunftspflic... / 1 I. Der Fall

Antrag auf Drittauskünfte Der Gläubiger beauftragte den GV, über den Schuldner aufgrund eines Vollstreckungsbescheids, u.a. mit dem Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 der AO bezeichneten Daten abzurufen. Auf das vom Gerichtsvollzieher gestellte Kontenabrufersuchen erteilte das Bundeszentralamt für Steuern Auskunft. In de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2018, Auskunftspflic... / 2 II. Die Entscheidung

Schuldner wird zum Rechtsmittel nicht angehört Die Entscheidung über die Erinnerung erfolgt ohne rechtliches Gehör des Schuldners, da andernfalls ein durch § 802I ZPO bezweckter Vollstreckungserfolg der Gläubigerin gefährdet wäre. Gemäß § 802I Abs. 3 ZPO wird der Schuldner erst vier Wochen nach dem Gläubiger über das Ergebnis des Auskunftsersuchens in Kenntnis gesetzt. Dadurc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2018, Herausgabe von... / 1 I. Der Fall

Herausgabe von Projektunterlagen Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung auf Herausgabe von Unterlagen für das Projekt "Errichtung und Betrieb der … Anlage …/Nigeria". Der maßgebliche Tenor dieses Urteils lautet: Was konkret herauszugeben ist "Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin sämtliche Unterlagen bestehend aus allen t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2018, Herausgabe von... / 2 II. Aus der Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde des Schuldners hat in der Sache keinen Erfolg. Der Rechtsreferendar durfte unterschreiben Der unter dem Briefkopf des vorinstanzlichen Rechtsanwalts der Gläubigerin angefertigte Beschwerdeschriftsatz ging innerhalb der laufenden Beschwerdefrist beim Amtsgericht ein. Dieser Schriftsatz wurde nicht von dem Rechtsanwalt selbst unterzeichnet, sondern mit dem V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2018, Darf der GV Ko... / II. Die Lösung

Vergütung des GV nach dem GvKostG Grundsätzlich hat der Gerichtsvollzieher einen Vergütungsanspruch nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG). Die Vergütung setzt sich aus Gebühren und den Auslagen zusammen. Diese sind der Höhe nach weitgehend als Festgebühren in der Anlage 1 zum GvKostG, dem Kostenverzeichnis, aufgeführt. Ausnahme: bewilligte PKH Nach § 122 Abs. 1 Nr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2018, Darf der GV Ko... / I. Das Problem

Wer trägt Vollstreckungskosten bei der PKH-Bewilligung? Der Gläubiger möchte gegen den Schuldner die Vollstreckung betreiben, sieht sich aber nicht in der Lage, die Kosten zu tragen. Er beantragt deshalb Prozesskostenhilfe für die Mobiliarzwangsvollstreckung, die ihm auch unter unserer Beiordnung bewilligt wird. Der Gerichtsvollzieher verlangt nun aber von dem Gläubiger seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2018, Auskunftspflic... / 3 Der Praxistipp

Problem und Lösung des Schuldners Die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ist heute unabdingbar. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Arbeitgeber den Lohn bar auszahlt. Auch können Vermieter, Stromversorger oder Telekommunikationsunternehmen kaum bar bezahlt werden. Erhält der Schuldner kein P-Konto oder sind ihm die Kosten dafür zu hoch, wird nicht selten eine nahestehend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2018, Der Sinn der ö... / Einführung

Der unbekannt verzogene Schuldner als Praxisproblem Im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft stellt sich als Praxisproblem immer wieder die mangelnde Erreichbarkeit des Schuldners. Der für die bekannte Meldeanschrift des Schuldners zuständige Gerichtsvollzieher teilt mit, dass die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht zugestellt werden konnte, weil der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2018, Der Sinn der ö... / IV. Antragstellung mit Modul O

Die Beantragung der öffentlichen Zustellung kann mit dem Modul O im Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers erfolgen: Die nächste Streitfrage ist absehbar Die nächste Streitfrage ist bereits absehbar: Hat der GV einen weitergehenden Gebührenanspruch, wenn er die öffentliche Zustellung bewilligt? Da ein Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch nur in Betracht kom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2018, Herausgabe von... / Leitsatz

1. Noch nicht auf einem geeigneten Datenträger verkörperte Daten können nicht Gegenstand einer Herausgabevollstreckung nach § 883 Abs. 1 ZPO sein. 2. Die Unterstützung des Gerichtsvollziehers (GV) durch einen von ihm auf Kosten des Schuldners beauftragten Sachverständigen kann bei Herausgabetiteln zulässig und geboten sein, wenn andernfalls die Vollstreckung unmöglich ist ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 5/2018, Der Sinn der ö... / III. Die praktische Umsetzung

Über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft entscheidet nach dem BGH in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 1 S. 1 ZPO der GV und nicht das Vollstreckungsgericht (so schon LG Detmold JurBüro 2017, 45). GV entscheidet über die öffentliche Zustellung selbst Mit dem BGH ist davon auszugehen, dass es für eine öffentli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vollstreckungsschutz (Miete) / 4 Entscheidungen des Gerichtsvollziehers

Der Gerichtsvollzieher kann die Zwangsräumung bis zur Entscheidung des Vollstreckungsgerichts aufschieben, wenn ihm die Voraussetzungen des § 765 a Abs. 1 ZPO glaubhaft gemacht werden und dem Schuldner die rechtzeitige Anrufung des Vollstreckungsgerichts nicht möglich war.[1] Es handelt sich um eine einstweilige Vollstreckungsschutzmaßnahme, durch die dem in Not befindlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vollstreckungsschutz (Miete) / 1.2.1 Gesundheits- und Lebensgefahr

Eine sittenwidrige Härte liegt insbesondere dann vor, wenn die Vollstreckung mit einer erheblichen Gesundheits- oder gar Lebensgefahr für den Schuldner verbunden ist. Die mit der Vollstreckung verbundenen physischen oder psychischen Belastungen des Schuldners oder seiner Angehörigen genügen nicht. Auch das Bestehen einer lebensbedrohlichen Erkrankung wie einer Krebserkrankun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 4/2018, Der Schuldner muss in der Vermögensauskunft Angaben zu Mobilfunkgeräten machen

Nach § 802c Abs. 1 S. 1 ist der Schuldner verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Antrag des Gläubigers und auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu geben. Zu den wesentlichen Vermögenswerten gehören oft auch hochwertige Mobilfunkgeräte in Form von Handys oder Tabletts. Da die Mobilfunkverträge nicht selten eine jährlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 4/2018, Ausschluss des... / 1 I. Der Fall

Herausgabe mit Frist und Zahlungspflicht Die Schuldnerin wurde rechtskräftig verurteilt, an den Gläubiger ein im Einzelnen bezeichnetes Chorarchiv herauszugeben, wobei ihr zur Herausgabe eine Frist von vier Wochen ab Rechtskraft gesetzt wurde. Weiter wurde sie für den Fall, dass die Frist fruchtlos ablaufe, verurteilt, an den Gläubiger 10.000 EUR nebst Zinsen seit Fristablauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2018, zfs 4/2018 / Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Am 16.2.2018 ist die Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung in Kraft getreten (BGBl I S. 201). Durch die Verordnung wird in § 32a Abs. 2 S. 2, Abs. 4 Nr. 3 StPO enthaltene Verordnungsermächtigung genutzt, um durch eine Ergänzung der am 1.1.2018 in Kraft getretenen Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) den Anwendungsbereich der ERVV auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.2.7 Weitere Voraussetzungen an das Ersuchen der Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Die Übermittlung an den Gerichtsvollzieher ist darüber hinaus nach Abs. 2 Satz 3 nur zulässig, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nachkommt (Nr. 1) oder bei einer Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.2.6 Beschaffung der Daten auf andere Art und Weise

Rz. 21 Abs. 2 geht – wie auch Abs. 1 – im Interesse des Sozialdatenschutzes über § 4 Abs. 3 hinaus. Nach Abs. 2 Satz 2 haben sich die Gerichtsvollzieher zunächst zu bemühen, die von ihr benötigten Daten auf andere Weise zu beschaffen, d. h. woanders als bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie haben darzulegen, dass sie die Datenbeschaffung bereits anderweiti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.2 Übermittlung zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2lässt unter sehr begrenzten Voraussetzungen eine Übermittlung von Sozialdaten zur Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens an Gerichtsvollzieher zu. Die zu vollstreckenden Ansprüche müssen mindestens 500,00 EUR betragen. 2.2.1 Adressaten Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 lässt eine Übermittlung von Sozialdaten ausschließlich durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.2.5 Einzelfallbezogenheit

Rz. 20 Die Übermittlung setzt ein Ersuchen im Einzelfall durch die Gerichtsvollzieher voraus. Dies schließt nicht aus, dass in einem Auskunftsersuchen ausnahmsweise auch nach mehreren betroffenen Personen gefragt wird.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.2.2 Übermittlungsumfang

Rz. 16 Der Umfang der zulässig zu übermittelnden Sozialdaten ist abschließend in Satz 1 aufgezählt. Es soll sich um nicht mehr als Grundinformationen für die Gerichtsvollzieher handeln, damit diese in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Übermittelt werden dürfen nur die derzeitige Anschrift der betroffenen Person, ihr derzeitiger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.1 Gerichtliches oder Vollstreckungsverfahren wegen Unterhaltsansprüchen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 4 Eine Datenübermittlung kommt nur gegenüber dem Gericht in Betracht, im Vollstreckungsverfahren auch gegenüber dem beauftragten Gerichtsvollzieher. Hierunter fallen ausschließlich Verfahren nach zivilrechtlichen Vorschriften. Für die gerichtlichen Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwillig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.2 Drittschuldnererklärung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 30 Abs. 1 Satz 2 schafft die datenschutzrechtliche Grundlage für die Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO und § 316 AO). Die Zulässigkeit ist im Gesetz negativ formuliert, indem der Gesetzgeber pauschal darauf hinweist, dass die Erklärungspflichten durch das SGB nicht berührt werden. Die Drittschuldnererklärung hat somit Vorrang vor dem Sozialgeheimnis. Mit Einf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 74alässt eine Übermittlung von Sozialdaten ohne Einwilligung der betroffenen Person zu, wenn es um die Durchsetzung offener Forderungen von mindestens 500,00 EUR geht. Seit 25.5.2018 enthält weder Art. 4 Nr. 2 DSGVO noch § 67 eine Definition des Begriffs Übermittlung. Aus § 67d Abs. 1 ist jedoch zu entnehmen, welche Vorgänge der Verarbeitung Übermittlungen i. S. d. SG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2018, Anfrage an den Gerichtsvollzieher über eine Abgabe der Vermögensauskunft innerhalb der Sperrfrist

Leitsatz Der Gerichtsvollzieher hat eine von einem Gläubiger vor dem 26.11.2016 gestellte Anfrage, ob ein Schuldner innerhalb der Frist des § 802d Abs. 1 Satz 1 ZPO die Vermögensauskunft abgegeben hat, zu beantworten. BGH, Beschl. v. 9.11.2017 – I ZB 23/17 1 I. Der Fall Bedingter Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft Die Gläubigerin beantragte, dem Schuldner gemäß §§ 802c, 802f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2018, Hintzen, Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher (Mobiliarvollstreckung – Sachpfändung – Vermögensauskunft)

Von Prof. Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen. 4. Aufl., 2017. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 292 S., 44,00 EUR Das zwischenzeitlich in vierter Auflage erscheinende Werk von Hintzen deckt die gesamte Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen mittels Pfändung und Verwertung durch den Gerichtsvollzieher einschließlich des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft ab....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2018, Anfrage an den... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher hat eine von einem Gläubiger vor dem 26.11.2016 gestellte Anfrage, ob ein Schuldner innerhalb der Frist des § 802d Abs. 1 Satz 1 ZPO die Vermögensauskunft abgegeben hat, zu beantworten. BGH, Beschl. v. 9.11.2017 – I ZB 23/17mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2018, Anfrage an den... / 1 I. Der Fall

Bedingter Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft Die Gläubigerin beantragte, dem Schuldner gemäß §§ 802c, 802f ZPO die Vermögensauskunft abzunehmen. Sie stellte den Auftrag dabei unter die Bedingung, dass der Schuldner in den letzten beiden Jahren keine Vermögensauskunft abgegeben hat. Für den Fall, dass der Schuldner eine entsprechende Vermögensauskunft abgegeben habe oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2018, Anfrage an den... / 2 II. Die Entscheidung

BGH widerspricht allen Instanzen Die vom LG zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Das LG hat zu Unrecht angenommen, der Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin stehe unter einer unzulässigen Bedingung, wenn sie eine Abschrift des Vermögens verzeic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2018, Anfrage an den... / 3 Der Praxistipp

Verzicht auf die Vermögensauskunft nicht mehr möglich So klar, wie der BGH ausführt, dass bis zum 26.11.2016 ein Verzicht auf die Zuleitung der Vermögensauskunft zulässig war, so eindeutig spricht er jetzt in einem obiter dictum, d.h. in einem eigentlich für diesen Fall nicht relevanten Satz aus, dass ein Verzicht auf die Zuleitung nach dem inzwischen geltenden Recht unbeacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 3/2018, Eindeutige Bez... / 2 II. Entscheidung und Praxishinweise

Der BGH folgt den Vorinstanzen Das LG hat zutreffend angenommen, dass eine allgemeine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung gemäß § 750 Abs. 1 ZPO nicht vorliegt und die Gerichtsvollzieherin deshalb mit Recht die Durchführung der beantragten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abgelehnt hat. Ausgangspunkt: § 750 ZPO Gemäß § 750 Abs. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2 Gerichtliche Feststellung und Vollstreckung

Rz. 5 Leistet der kraft Vertrags Einstandspflichtige nicht freiwillig, so ist der privatrechtliche Anspruch durch eine Entscheidung der ordentlichen Gerichte festzusetzen.[1] Es muss erforderlichenfalls ein Mahnbescheid[2] erwirkt oder Klage[3] eingereicht werden. Nicht zulässig wäre es demgegenüber, wenn die Finanzbehörde ihren Anspruch nach § 192 AO mittels Haftungsbescheid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2018, Vergütung für R... / III. Keine Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsbewilligung durch Gerichtsvollzieher nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO

Eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 2 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV entsteht nicht, wenn der Gerichtsvollzieher nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO dem Schuldner eine Ratenzahlung bewilligt. Abgesehen davon, dass es bereits an einer Einigung fehlt, verzichtet der Gläubiger nicht vorläufig auf die Vollstreckung, sondern führt diese weiter durch, da ja gerade der Gerichtsvollzieher die Ra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2018, Aktuelles zum ... / IV. Kosten des Inkassoaußendienstes

AG sieht Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als erstattungsfähig an … Das Vorliegen positiver Erfahrungen mit der Tätigkeit des Inkassoaußendienstes führt nach Ansicht des AG Neubrandenburg (3.5.2017 – 602 M 2155/17, DGVZ 2017, 153) für sich allein noch nicht zur Erstattungsfähigkeit der Kosten im Rahmen der anschließenden Zwangsvollstreckung. Als erstattungsfähige Koste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 2/2018, Vergütung für R... / VI. Höhe des Gebührensatzes

Hinsichtlich der Höhe der Gebühr ist zu differenzieren:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2018, Gebühr für die... / 1 I. Die Entscheidung

Streit um die Gebühr für die gütliche Erledigung Die weitere Beschwerde der Landeskasse gegen die Annahme des Landgerichts, dem Gerichtsvollzieher stehe keine Gebühr nach Ziffer 207 a.F. KV GvKostG zu, ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG, § 66 Abs. 4 GKG zulässig, bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. Die Entscheidung der Kammer beruht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2018, Gebühr für die... / Leitsatz

1. Wenn die Gläubigerin im Zwangsvollstreckungsauftrag eine Zahlungsvereinbarung gem. § 802b Abs. 2 S. 1 ZPO ausdrücklich ablehnt, bleibt kein Raum für den Versuch einer gütlichen Erledigung, da dieser sich regelmäßig in den beiden Maßnahmen, die § 802b Abs. 2 S. 1 ZPO vorsieht (Zahlungsfrist oder Ratenzahlung) erschöpft. 2. Die bloße Aufforderung durch den Gerichtsvollzieher...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 3c EStG)

Rz. 70 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 § 3c EStG ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes: Der Stpfl soll neben dem Vorteil steuerfreier Einnahmen nicht noch den Abzug der unmittelbar damit zusammenhängenden Aufwendungen (> Rz 18 ff) beanspruchen. Deshalb dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als WK bei der Er...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 73 Meist liegt kein geeigneter Nachweis über die Befriedigung des Schuldners vor, sodass der Gerichtsvollzieher erst einmal den Schuldner in Annahmeverzug setzen soll. Dies geschieht in der Form, dass die Leistung dem Schuldner zunächst angeboten werden muss und dieser die Abnahme verweigert. Rz. 74 Der Annahmeverzug richtet sich nach dem BGB und unterscheidet in ein tats...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 295 Ferner hat der Gerichtsvollzieher zu berücksichtigen, dass der Erlös der zu pfändenden Sachen die Kosten der Zwangsvollstreckung und der Versteigerungsmaßnahme decken muss, anderenfalls wäre die Sachpfändung nicht rechtens. Rz. 296 Die Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher erfolgtmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Verwertung der gepfändeten Sache

Rz. 298 Die Verwertung der gepfändeten Sachen erfolgt in Form einer Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher. Die Versteigerung ist dabei in den §§ 814 – 825 ZPO geregelt. Nähere Einzelheiten zum Ablauf enthält auch noch die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Bei der Versteigerung handelt es sich um einen hoheitlichen Akt. Rz. 299 Der Gerichtsvollzieher kann d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Durchführung einer normalen Räumungsvollstreckung

Rz. 389 Bei der Räumungsvollstreckung wird der Schuldner aus dem Besitz gesetzt und der Gläubiger wird durch den Gerichtsvollzieher in den Besitz eingewiesen. Rz. 390 Der Gerichtsvollzieher hat die Räumung rechtzeitig dem Schuldner anzukündigen, damit dieser ggf. die 2-Wochenfrist des § 765a Abs. 3 ZPO für einen Räumungsschutzantrag (vgl. Rdn 480) nutzen kann. Gleichzeitig for...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Pfändung einer beweglichen Sache

Rz. 285 Wie bei jeder Vollstreckungsmaßnahme bedarf es zunächst eines Gläubigerauftrages. In diesem Auftrag ist die vorzunehmende Handlung zu beantragen und die einzutreibende Forderung detailliert aufzulisten nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Dies geschieht i.d.R. durch Beifügung eines sogenannten Forderungskonto. Rz. 286 Der Antrag ist an das zuständige Vollstreckungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 120 Grundsätzlich ist der Gläubiger Herr der Verfahrens und besitzt die Entscheidungsfreiheit, ob und in welchem Umfang er im Einzelfall von seinem Recht auf Zwangsvollstreckung und mit welcher Maßnahme er Gebrauch machen will. Für eine wirkungsvolle Zwangsvollstreckung benötigt der Gläubiger jedoch konkrete Informationen über verwertbares Vermögen des Schuldners. Nach d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Verfahren der Vermögensauskunft (VA) § 802c ZPO

Rz. 135 Geht beim Gerichtsvollzieher ein entsprechender Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft gem. §§ 802a, 802c ZPO ein, so fordert er den Schuldner zunächst zur Zahlung innerhalb von zwei Wochen auf und bestimmt gleichzeitig einen Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft (§ 802f Abs. 1ZPO). In der Regel wird die Vermögensauskunft nach dem Reformgesetz 2013 in den Räume...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Räumungsvollstreckung nach dem "Berliner Modell"

Rz. 397 Bei einen normalen Räumungsantrag können – wie bereits unter Rdn 500 dargestellt – schnell mehrere tausend Euros als Kostenvorschuss auf den Gläubiger zukommen, da dieser vorschusspflichtig ist und im ungünstigsten Fall, wenn beim Schuldner auch kein Geld zu holen ist, auch erst einmal als Kostenschuldner gegenüber den Gerichtsvollzieher tragen müsste. Rz. 398 Um dies...mehr