Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 3. Grundstücksvermächtnis oder Herausgabeanspruch aus §§ 2287, 2288 BGB

Rz. 210 Bei einem Grundstückvermächtnis sehen die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes wie folgt aus:mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / ee) Auseinandersetzungsverlangen des Pfändungsgläubigers

Rz. 312 Mit Erwerb des Pfändungspfandrechts kann der Pfändungsgläubiger anstelle des Miterben die Auseinandersetzung des Nachlasses nach §§ 2042 ff. BGB betreiben, auch wenn der Erblasser sie gem. § 2044 BGB ausgeschlossen hat, § 1258 BGB.[315] Das Pfandrecht setzt sich dann am Auseinandersetzungsguthaben fort bzw. an den auf den Schuldnermiterben entfallenden Nachlassgegens...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / b) Stellung des besonderen Vertreters

Rz. 10 Der besondere Vertreter, der durch das Vollstreckungsgericht bestellt wird, hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.[15] Er kann dann alle im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorzunehmende Handlungen vornehmen, die der Schuldner während der fortgesetzten Zwangsvollstreckung vornehmen könnte.[16] Allerdings gilt dies nicht für höchstpersönliche Zwangsvollstreckung...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Wertermittlungsanspruch

Rz. 61 Zunächst ist umstritten, ob es sich bei der Zwangsvollstreckung des Wertermittlungsanspruchs um eine vertretbare oder unvertretbare Handlung handelt. Die überwiegende Meinung in Literatur und Rechtsprechung bewertet zu Recht den Wertermittlungsanspruch aus § 2314 BGB als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO.[66] Ein Teil der Rechtsprechung[67] sieht dies mit beachtlich...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / (2) Differenzierung nach Art der geschuldeten Leistung

Rz. 336 Für die einzelnen Klaganträge ist zu differenzieren nach der Art der geschuldeten Leistung:mehr

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§ 3 Der Miterbe / d) Vorläufiger Rechtsschutz für den Herausgabeanspruch

Rz. 98 Eine Leistungsverfügung in Bezug auf erbrechtliche Herausgabeansprüche kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller auf die Sache zur Erzielung seines Lebensunterhalts oder zur Vermeidung oder Beseitigung einer Notlage angewiesen ist.[97] Bei erbrechtlichen Sachverhalten geht es häufig um die Nutzung eines Gegenstandes durch einen anderen als den endgültigen Rechtsinh...mehr

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FoVo 1/2017, EU-Verordnung über die vorläufige Kontopfändung (EuKoPfVO) gilt seit dem 18.1.2017

EU-Verordnung: vorläufige Kontopfändung ohne Titel Die Verordnung Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.5.2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen wurde am 27.6.2014 im Amtsblatt...mehr

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zfs 1/2017, Bereicherungsan... / 3 Anmerkung:

Die grundlegende Entscheidung des BGH gibt Anlass, die mit der Vorsteuerabzugsberechtigung der erstattungsberechtigten Partei zusammenhängenden Probleme darzustellen. I. Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren muss zunächst zwischen Anfall der Umsatzsteuer und der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug unterschieden werden, woran sich jedoch die Geri...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / a) Voraussetzungen

Rz. 7 Nach § 779 Abs. 2 ZPO besteht eine Besonderheit. Ist nämlich bei einer Vollstreckungshandlung die Hinzuziehung des Schuldners nötig, so hat, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen oder wenn der Erbe unbekannt oder es ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers dem Erben einen einstweiligen besonderen Vertreter...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / IV. Externer Ausgleich bei Vereinbarung

Rz. 469 § 9 Abs. 3 VersAusglG bestimmt, dass ein Anrecht nur dann nach den §§ 14 bis 17 extern zu teilen ist, wenn ein Fall des § 14 Abs. 2 oder des § 16 Abs. 1 oder 2 VersAusglG vorliegt. Gleichwohl besteht Einigkeit darüber, dass eine externe Teilung auch dann stattfinden kann, wenn die Eheleute sie zulässigerweise vereinbart haben und das Gericht sie daraufhin angeordnet ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / a) Voraussetzungen

Rz. 137 Sofern ein Dritter die Auflage vollziehen kann, erfolgt die Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO durch Ersatzvornahme. Für diese Vollstreckung ist das Prozessgericht der ersten Instanz zuständig, selbst wenn der Rechtsstreit zwischenzeitlich in einer höheren Instanz anhängig ist.[144] Dementsprechend gilt Anwaltszwang, soweit das Landgericht sachlich zuständig ist. Unter ...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / V. Erteilung des Zuschlags

Rz. 134 Vor der Entscheidung hat das Gericht noch einmal die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens zu überprüfen, insbesondere, ob erkennbar Zuschlagsversagungsgründe vorliegen. Die Versagungsgründe sind teilweise heilbar (vgl. §§ 83, 84 ZVG). Der Zuschlag ist gem. § 81 ZVG dem Meistbietenden zu erteilen. Meistbietender ist der, der während der Bietzeit das letzte (höchs...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 1. Voraussetzungen

Rz. 80 Klagen auf Zustimmung oder Einwilligung in Handlungen zur ordnungsgemäßen Verwaltung etc. sind im Erbrecht sehr häufig. Der große Vorteil dieser Titel ist, dass die Willenserklärung nicht speziell vollstreckt werden muss, weil der Titel die Willenserklärung gem. § 894 ZPO ab Rechtskraft ersetzt. Damit die Fiktion des § 894 ZPO eintritt, bedarf es zunächst eines rechtsk...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 5. Kostenentscheidungen

Rz. 59 Der Streitwert richtet sich nach dem Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung. Somit ist er regelmäßig der Höhe nach identisch mit dem Wert der Hauptsache, der ebenfalls nach § 3 ZPO geschätzt wird. Gerichtsgebühren fallen für das Verfahren nicht an. Für die Beitreibung des Zwangsgeldes bzw. der Vollziehung der Zwangshaft fallen Gebühren des...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Anwendungsbereich

Rz. 1 Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Willenserklärung gemäß § 130 Abs. 1 S. 1 BGB zugegangen, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normal...mehr

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Ist ein Einwurf-Einschreiben für die Fristwahrung ausreichend?

Zusammenfassung Sofern der Gesellschaftsvertrag keine weiteren Regelungen vorsieht, erfüllt auch ein Einwurf-Einschreiben die Anforderungen an ein Einschreiben im vertraglichen Sinne. Dies hat der BGH kürzlich auch für die gesetzliche Regelung der Aufforderung zur Leistung der Stammeinlage durch Einschreiben nach § 21 GmbHG klargestellt. Hintergrund Bei der Beklagten handelte ...mehr

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FoVo 12/2016, Endlich: Gege... / 3 Der Praxistipp

Die Bedeutung der Entscheidung Die Entscheidung betrifft zunächst § 802d in der bis zum Inkrafttreten des "Reparaturgesetzes" zur Reform der Sachaufklärung (BGBl I, 2016, 2591) geltenden Fassung. Die gesetzliche Neuregelung bringt wohl die vom BGH geforderte gesetzliche Einschränkung der Dispositionsbefugnis des Gläubigers. Hinweis Dass der BGH diese als dem Vollstreckungsrech...mehr

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FoVo 12/2016, Endlich: Gege... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde erfolgreich: GV muss Gläubigerauftrag ausführen Die vom LG zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch sonst zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Das LG hat zu Unrecht angenommen, der Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin stehe unter einer unzulässigen Bedingung, wenn sie eine Abschrif...mehr

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FoVo 12/2016, Nutzen Sie di... / Leitsatz

1. Modul i.S.d. § 2 Abs. 5 GVFV ist jeder Teil des Formulars, der Angaben enthält, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den Beteiligten des Vollstreckungsauftrags sowie den dem Gerichtsvollzieher erteilten Aufträgen stehen, d.h. jeder einzelne mit einer Ordnungsziffer versehene Abschnitt unter den mit Großbuchstaben versehenen Einzelpunkten des Formulars. 2. Sie können ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2.2 Erlöschen

Rn 19 Das Pfändungspfandrecht erlischt, wenn der Gläubiger oder Gerichtsvollzieher den Pfandgegenstand freigibt[50] oder wenn Vollstreckungsmaßnahmen auf eine Erinnerung (§ 766 ZPO) hin als unzulässig erklärt werden und daraufhin nach §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO aufgehoben werden.[51] Aufgrund der Akzessorietät erlischt das Pfändungspfandrecht nach § 804 Abs. 2 ZPO auch mit dem Un...mehr

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FoVo 12/2016, Endlich: Gege... / 1 I. Der Fall

Antrag auf Vermögensauskunft Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung und beantragte, ihr die Vermögensauskunft (VA) nach §§ 802f, 802c ZPO abzunehmen. Der Antrag war mit folgender Einschränkung versehen: Vorliegende VV nur, wenn nicht älter als zwölf Monate Sollte der Schuldner innerhalb der letzten zwei Jahre nach altem Recht des § 807 ZPO oder d...mehr

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FoVo 12/2016, Nutzen Sie di... / 2 II. Aus der Entscheidung

Erinnerung des Gläubigers ist erfolgreich Die Erinnerung ist begründet. Entgegen der Auffassung des OGV entspricht der Vollstreckungsauftrag den Vorgaben der GVFV. Zwar sind gemäß § 1 S. 1 GVFV inhaltliche Abweichungen von dem mit der GVFV eingeführten Formular für Vollstreckungsaufträge grundsätzlich nicht zulässig. Erforderlich: Nur Module mit Eintragungen Gemäß § 2 Abs. 3 Nr...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / II. Räumung der Wohnung, Kaution und Vermieterpfandrecht

Rz. 445 Sind dem Nachlasspfleger Angehörige des Erblassers bekannt (die die Erbschaft ausgeschlagen haben), sollte er diesen vor einer Räumung der Wohnung Gelegenheit geben, nicht werthaltige Nachlassgegenstände (Erinnerungsgegenstände, Fotos etc.) aus der Wohnung zu entfernen bzw. verwertbare Nachlassgegenstände zum Schätzpreis erwerben zu können. Rz. 446 Der Nachlasspfleger...mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / VIII. Mitteilung der Genehmigung

Rz. 84 Allein die Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses lässt das Rechtsgeschäft nicht wirksam werden. Dazu bedarf es – wie bisher – der Mitteilung durch den Nachlasspfleger nach § 1829 Abs. 1 S. 2 BGB. Für einen Grundstückskaufvertrag bietet sich folgende Regelung an: Rz. 85 Muster 6.3: Genehmigungsvollzug im Kaufvertrag Muster 6.3: Genehmigungsvollzug im Kaufvertrag Dieser...mehr

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FoVo 11/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung ist beschlossen und tritt in Kraft

Die wichtigsten Änderungen Reform der Sachaufklärung: Es hakt noch! Am 1.1.2013 ist die Reform der Sachaufklärung in Kraft getreten. Es handelt sich nach der Reform der Kontopfändung im Jahr 2010 um die letzte große Reform des Vollstreckungsrechts. Dass es ungeachtet der damit erzielten Fortschritte noch an einigen Stellen hakt, sieht jeder Praktiker Tag für Tag. Der Gesetzgeb...mehr

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FoVo 10/2016, Keine Gebühre... / Leitsatz

Kosten für die erledigte Zustellung des Haftbefehls können vom Gerichtsvollzieher (GV) nicht verlangt werden, da es sich bei der Übergabe des Haftbefehls um keine Zustellung im Parteibetrieb handelt. AG Schwäbisch Hall, 13.1.2016 – M 2350/15mehr

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FoVo 10/2016, Selbstauskunft des Schuldners

Fragen kostet nichts? "Fragen kostet nichts", so meint man landläufig. In der Zwangsvollstreckung sieht das anders aus. Die Abnahme der Vermögensauskunft löst ebenso Gebühren und Auslagen des Gerichtsvollziehers aus wie die Einholung von Drittauskünften. Beispielmehr

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FoVo 10/2016, Zulässigkeit ... / 1 I. Der Fall

Zuleitung des Vermögensverzeichnisses beschränkt Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher (GV), dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen und erteilte folgende Weisung: "Sollte der Schuldner innerhalb der letzten zwei Jahre nach altem Recht des § 807 ZPO oder der letzten zwei Jahre gemäß § 802c ZPO eine Vermögensauskunft abgegeben haben, so wird beantragt, dem G...mehr

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FoVo 10/2016, Keine Gebühre... / 1 I. Der Fall

Kosten für nicht erledigte ZU eines Haftbefehls? Die Gläubigerin wendet sich gegen den Kostenansatz des GV für eine nicht erledigte Zustellung nach Nr. 600 KVGvKostG über 3,00 EUR zuzüglich der anteiligen Auslagenpauschale nach Nr. 716 KVGvKostG über 0,60 EUR für die nicht erledigte Zustellung eines Haftbefehls. Zustellung oder bloße Übergabe? Die Gläubigerin trägt vor, dass es...mehr

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FoVo 10/2016, Zulässigkeit ... / 2 II. Aus der Entscheidung

LG folgt dem Gerichtsvollzieher Der Vollstreckungsauftrag war nach Ansicht des LG unzulässig, weil er mit Einschränkungen versehen ist, die das Gesetz nicht zulässt. In Rechtsprechung und Literatur ist tatsächlich umstritten, ob ein Gläubiger im Verfahren über die Erteilung einer Vermögensauskunft auf die Übersendung des früheren Vermögensverzeichnisses gemäß § 802d ZPO verzi...mehr

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zfs 10/2016, Eintritt des R... / 2 Aus den Gründen:

" … III. Die Bekl. hat gegen die Kl. einen Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.775,12 EUR sowie von Gerichtsvollzieher- und weiteren Rechtsanwaltskosten i.H.v. 452,05 EUR gem. §§ 1 S. 1, 125 VVG i.V.m. §§ 1, 5 (2) a) ARB 2011, § 257 BGB sowie i.V.m. dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag:" Gem. § 125 VVG ist der VR verpflichtet, di...mehr

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FoVo 10/2016, Kein Formular... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

BGH widerspricht AG und LG Der Antrag auf Erlass des PfÜb kann nach Ansicht des BGH weder mit der Begründung, er sei nicht formgerecht eingereicht worden, noch mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Verrechnung der erfolgten Zahlung zurückgewiesen werden. Grundsatz: Formularzwang Der Antrag des Gläubigers entspricht den formellen Vorgaben des § 829 Abs. 4 Satz 2 ZPO i.V.m. § 2 Sa...mehr

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FoVo 10/2016, Keine Gebühre... / 3 Der Praxistipp

GV suchen Gebühren Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die GV angesichts drastisch zurückgegangener Vollstreckungsaufträge nach Gebühren suchen. Von der FoVo immer wieder dokumentiert, treten Rechtsprechung und Gesetzgeber dem Versuch entgegen, für die Zustellung der Eintragungsanordnung Gebühren zu erheben (vgl. etwa OLG Karlsruhe FoVo 2016, 32; auch OLG Düsseldo...mehr

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FoVo 9/2016, Auskunftsanspruch des Gerichtsvollziehers gegenüber Behörden auch im Insolvenzverfahren

Leitsatz Sowohl nach der Stellung des Insolvenzantrages als auch nach der Insolvenzeröffnung ist der Gerichtsvollzieher auf Antrag verpflichtet, die Auskünfte nach § 802l ZPO über das Vermögen des Schuldners bei den Auskunftsbehörden einzuholen. AG München, 12.2.2016 – 1503 IN 3339/15 1 I. Die Entscheidung InsO verweist auf ZPO Die Erhebung der Auskünfte nach § 802l ZPO durch den...mehr

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FoVo 9/2016, Auskunftsanspr... / Leitsatz

Sowohl nach der Stellung des Insolvenzantrages als auch nach der Insolvenzeröffnung ist der Gerichtsvollzieher auf Antrag verpflichtet, die Auskünfte nach § 802l ZPO über das Vermögen des Schuldners bei den Auskunftsbehörden einzuholen. AG München, 12.2.2016 – 1503 IN 3339/15mehr

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FoVo 9/2016, Auskunftsanspr... / 1 I. Die Entscheidung

InsO verweist auf ZPO Die Erhebung der Auskünfte nach § 802l ZPO durch den Gerichtsvollzieher ist im Insolvenzverfahren gemäß § 4 InsO i.V.m. § 802 Abs. 1 ZPO zulässig und zur Sachverhaltsaufklärung auch verhältnismäßig. § 802l ZPO ist auch im Insolvenzverfahren anwendbar. Zwar gilt dies nicht für alle Vorschriften der ZPO über die Zwangsvollstreckung. Die Anwendung von Vorsc...mehr

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FoVo 9/2016, Keine Kosten, ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

OLG zweifelt an grundsätzlicher Bedeutung Die weitere Beschwerde ist nach § 5 Abs. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG zulässig, weil das LG sie ausdrücklich wegen angeblich grundsätzlicher Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage, ob ein Gläubiger auf die Übersendung eines bereits erteilten Vermögensverzeichnisses des Schuldners verzichten kann, zugelassen hat. Zweifel um ...mehr

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FoVo 9/2016, Die effektive Vollstreckung eines Haftbefehls

Schuldner entzieht sich VA Ein Leser schildert uns seiner Schwierigkeiten bei dem Verlangen nach Abnahme der Vermögensauskunft: Erst war die Adresse des Schuldners nicht zu verifizieren, danach folgte der Schuldner der Ladung des Gerichtsvollziehers nicht. Der Leser vermutet, dass der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgeben will, um die Angabe zugriffsfähigen Vermögens ...mehr

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FoVo 9/2016, Auskunftsanspr... / 2 Der Praxistipp

Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren unterscheiden Grundsätzlich liegt die Bedeutung der vorliegenden Entscheidung im Regelinsolvenzverfahren, wenn ein Dritter den Insolvenzantrag gestellt hat und der Schuldner bei der Feststellung der Insolvenzgründe nicht mitwirkt. Im Verbraucherinsolvenzverfahren bedarf es dieser Vorgehensweise nicht, weil das Gericht dem Schuldner bei...mehr

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FoVo 9/2016, Keine Kosten, ... / Leitsatz

Erklärt der Gläubiger in dem Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO, dass die Übersendung des Vermögensverzeichnisses nicht gewünscht werde, wenn der Schuldner bereits eine Vermögensauskunft erteilt habe, ist der Gerichtsvollzieher (GV) zur Vermeidung der Niederschlagung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung gehalten, entweder den bedingten Vollstrecku...mehr

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FoVo 9/2016, Die konkludent... / I. Das Problem

Ratenzahlungsvereinbarung als Vollstreckungsreaktion Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner wegen einer Forderung von 2.800 EUR nebst weiteren Zinsen und Kosten und hatte die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Darauf meldete sich der Schuldner und suchte eine gütliche Einigung. Der Gläubigervertreter übersandte dem Schuldner wunschgemäß ein R...mehr

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FoVo 9/2016, Pflicht zur Nu... / 2 II. Die praktischen Aspekte der Entscheidung

Nicht alle Möglichkeiten des Ausfüllens genutzt Der BGH hat die zulässige Rechtsbeschwerde im Ergebnis für unbegründet erachtet. Der Antrag auf Erlass des PfÜB entspreche nicht der nach § 829 Abs. 4 S. 2 ZPO, § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV i.V.m. Anlage 2 ZVFV, § 5 ZVFV vorgeschriebenen Form und sei daher als unzulässig zurückzuweisen. Verwendung des Formulars ist zwingend Gemäß § 829 A...mehr

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FoVo 9/2016, Zwangsvollstreckung aus einem Bruttolohntitel

Brutto oder netto? Das ist hier die Frage Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung auch aus einem Titel betrieben werden kann, der auf einen Bruttolohnbetrag lautet (BAG NJW 2001, 3570; BAG AP Nr. 20 zu § 611 BGB; OLG Frankfurt DB 1990, 1291 = OLGZ 1990, 328; LG Berlin DGVZ 1993, 27; LG Mainz Rpfleger 1998, 530). Haben Arbeitgeber und Arb...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 1. Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist das funktionell zuständige Organ der Zwangsvollstreckung, soweit diese nicht den Gerichten zugewiesen ist (§ 753 Abs. 1 ZPO). In seine Zuständigkeit fallen vor allem solche Vollstreckungsmaßnahmen, bei denen unmittelbarer Zwang erforderlich sein kann (Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Aufl. 2015, Vorbemerkung – Grundlagen, Rn. 20 ff.). Das sin...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 4. Mehrfachnutzung durch den Gerichtsvollzieher eingeholter Adress- und Drittauskünfte, § 755 Abs. 3 ZPO

Bisher durfte der Gerichtsvollzieher eingeholte Adress- und Drittauskünfte nur für den die Vollstreckung betreibenden Gläubiger nutzen. Verlangte ein weiterer Gläubiger die gleichen Auskünfte zu demselben Schuldner, mussten die Auskünfte erneut eingeholt werden. Der eingefügte § 755 Abs. 3 ZPO ändert das indem er bestimmt, dass die nach § 755 Abs. 1 oder Abs. 2 ZPO erhobenen...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 2. Erweiterung der Anschriftenermittlung durch den Gerichtsvollzieher, § 755 Abs. 1 S. 2 ZPO

Da § 755 ZPO in seiner bisherigen Fassung auf natürliche Personen zugeschnitten ist, gab es bislang keine eindeutige Rechtsgrundlage dafür, dass der Gerichtsvollzieher zur Ermittlung der Hauptniederlassung oder des Sitzes und – soweit im jeweiligen Register erfasst – der Anschrift des Schuldners in das Handels-, Genossenschafts- Partnerschafts-, Unternehmens- oder Vereinsreg...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / VIII. Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

1. Allgemeines Nach § 753 Abs. 1 ZPO bedarf die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers eines Auftrags. Nach § 753 Abs. 2 ZPO kann der Gläubiger wegen der Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt dann als vom Gläubiger beauftragt. Den Auftrag kann der im Tite...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / 14. Auftrag an den Gerichtsvollzieher mittels elektronischem Dokument, § 753 Abs. 4 ZPO

Die auf Anregung des Bundesrats eingefügte Änderung hat klarstellenden Charakter. Bei der elektronischen Einreichung eines Vollstreckungsauftrags unter Mitwirkung der Geschäftsstelle des Amtsgerichts nach § 753 Abs. 2 ZPO und damit einer gerichtlichen Stelle gelten bereits § 130a Abs. 1, 2 ZPO. Danach ist eine solche elektronische Einreichung nur zulässig, soweit sie für das...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / b) Einholung der Adress- oder Drittauskünfte durch den Gerichtsvollzieher

Die beim Gerichtsvollzieher für die Einholung der Adress- und Drittauskünfte entstehenden Kosten werden in den Kostenverzeichnisnummern 440–442 neu geregelt. Nr. 440 KV GvKostG : 13 EUR; Erhebung von Daten bei einer der in §§ 755 Abs. 2, 802l Abs. 1 ZPO genannten Stellen (Adress- und Drittauskünfte, außer Meldebehörde). Hinweis: Die Gebühr entsteht nicht, wenn die Auskunft nach...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Schuldnerschutz vor Gläubigerschutz – oder: Was nutzt der Titel, wenn es dem Gerichtsvollzieher nicht gefällt?

Ein Gläubiger besitzt gegen eine Schuldnerin einen Titel und die Unverfrorenheit, aus diesem auch noch vollstrecken zu wollen. Er beantragt also bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher die Abnahme der Vermögensauskunft, den Erlass eines Haftbefehls, den Ausspruch von Zahlungsverboten und zusätzlich (wir erinnern uns, es gab eine Zwangsvollstreckungsreform) die Einholung von Au...mehr