Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 707d BGB – Verordnungsermächtigung

Gesetzestext (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die elektronische Führung des Gesellschaftsregisters, die elektronische Anmeldung, die elektronische Einreichung von Dokumenten sowie deren Aufbewahrung zu treffen, soweit nicht durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach § 387 Absatz 2 des Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Übergangsregelungen.

Rn 13 Für Unterhaltsansprüche aus vor dem 1.7.77 rechtskräftig aufgelösten Ehen (›Altehen‹) bestimmt sich das anwendbare Recht hinsichtlich der Unterhaltstatbestände (§§ 58–61 EheG), ihrer Begrenzung und Beendigung (§§ 65 ff EheG) weiterhin (vgl § 36 Nr 7 EGZPO) nach §§ 58 ff EheG. Dies gilt auch, wenn eine Abänderung eines Unterhaltstitels aus einer Altehe begehrt wird. Die...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / III. Berechnung des Ertragswertes

Rz. 311 § 2312 sieht in Abweichung von § 2311 BGB vor, dass Landgüter im Sinne der Vorschrift nicht mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert), sondern ledgilich mit dem Ertragswert (§ 2049 Abs. 2 BGB) anzusetzen sind.[884] Dieser bestimmt sich nach der Formel: Ertragswert = Reinertrag [885] × Kapitalisierungsfaktor. [886] Der Kapitalisierungsfaktor ist in nach Art. 137 EGBGB erlassen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 4 Der nach § 1782 Berufene hat nach § 1783 grds ein Recht darauf, als Vormund bestellt zu werden, soweit er für dieses Amt nicht iSd § 1784 ungeeignet ist oder kraft Gesetzes Amtsvormundschaft (§ 1786) eintritt. Der Berufene ist übergangen, wenn sein Antrag, als Vormund bestellt zu werden, zurückgewiesen oder eine andere Person als Vormund bestellt wird, unabhängig davon,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1308 BGB – Annahme als Kind.

Gesetzestext (1) 1Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen Personen, deren Verwandtschaft im Sinne des § 1307 durch Annahme als Kind begründet worden ist. 2Dies gilt nicht, wenn das Annahmeverhältnis aufgelöst worden ist. (2) 1Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn zwischen dem Antragsteller und seinem künftigen Ehegatten du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Vorrangige völkerrechtliche Vereinbarung ist das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen vom 17.2.29 (RGBl 1930 II 1006; BGBl 55 II S 829). Nach dessen Art 8 III erfolgt die Anknüpfung des Güterrechtsstatuts, soweit beide Eheleute iranische Staatsangehörige sind, an die gemeinsame iranische Staatsangehörigkeit (Frankf FamRZ 24, 268 [Morgengabe]). – Seit 29.1.19 wird an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Vollrechtstreuhand (echte Treuhand).

Rn 9 Bei der Vollrechtstreuhand erhält der Treuhänder Vermögensrechte zu eigenem Recht übertragen, darf diese aber nicht oder wenigstens nicht ausschließlich in eigenem Interesse ausüben. Diese Rechtsstruktur ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder nach außen hin ein Mehr an Rechten überträgt, als dieser nach der gleichzeitig getroffenen schuldrechtlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

Rn 5 Kraft Gewohnheitsrechts (K. Schmidt HandelsR § 19 III 1a) kann auch an das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben die Fiktion der Annahme durch den Empfänger geknüpft werden (s aber auch die gesetzliche Annahmefiktion in § 362 HGB, s Rn 3). Tatbestandlich gelten folgende Voraussetzungen: (1) Absender und Empfänger des Schreibens müssen Kaufleute sein ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 906 gilt als die Generalnorm des zivilrechtlichen Nachbarschutzes (BTDrs 12/7425 S 87) und als Inhaltsbestimmung des Eigentums; geregelt wird der privatrechtliche Immissionsschutz. Die Vorschrift beschränkt die negativen Eigentümerbefugnisse aus § 903 (§ 903 Rn 2), indem sie die dem Grundstückseigentümer zustehenden Abwehransprüche einschränkt. Dadurch wird ein Ausgle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Negativer Geschäfts- o Firmenwert

Rn. 727 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 In der jüngeren Diskussion hat das Thema negativer Geschäftswert eine besondere Ausbreitung in der Literatur gefunden. Hintergrund ist eine gewisse Ratlosigkeit über die bilanzmäßige Abbildung eines nicht ganz ungewöhnlichen "Geschäftsvorfalls": Ein Unternehmen wird verkauft, und der Kaufpreis erreicht nicht einmal das ausgewiesene, ordnungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abweichender Wille.

Rn 4 Etwas anderes gilt, wenn sich ein Wille, weiterhin zu gelten, aus der Vereinbarung mit hinreichender Deutlichkeit ergibt (BRDrs 168/20, 95). Dies ist der Fall, wenn sich im Wege der Auslegung aus der Vereinbarung der Wille ergibt, dass die Vereinbarung auch ggü künftigen Gesetzesänderungen Vorrang genießen sollte (BRDrs 168/20, 95). Dieser ›Versteinerungswille‹ muss sic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Übergehung oder Hinzukommen eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079.

Rn 8 Ein im Zeitpunkt des Erbfalls Pflichtteilsberechtigter (§§ 2303, 1923 II) wird dann übergangen, wenn er in der angefochtenen Verfügung überhaupt vom Erblasser nicht erwähnt, also weder enterbt (Hambg FamRZ 90, 910) noch als Erbe eingesetzt noch mit einem Vermächtnis bedacht worden ist (BayObLG ZEV 94, 106; Karlsr ZEV 95, 454). Eine hinter dem gesetzlichen Erbteil (oder ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Grundsätze zur Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 560 In den USA ist das Zivilrecht interlokal gespalten. Jeder der 50 Einzelstaaten hat nicht nur ein eigenes materielles Erbrecht, sondern auch ein eigenes Erbkollisionsrecht. Dabei gelten sowohl im Verhältnis der Erbrechtssysteme einzelner US-Staaten untereinander (interlokal) als auch im Verhältnis zum Erbrecht ausländischer Staaten (internationales Erbrecht) in den me...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Statut der Pflichtteilsrechte

Rz. 567 Im Kollisionsrecht der US-Staaten schlägt sich nieder, dass die Funktionen des aus dem Erbrecht entfernten Pflichtteils nun von verschiedenen anderen Rechtsinstituten mit jeweils eigener Ausgestaltung und Zielsetzung wahrgenommen werden. So wird der Anspruch des Ehegatten und unterhaltsbedürftiger Familienangehöriger auf Unterhalt während einer bestimmten Zeit unmitt...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 2. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 287 Gem. § 2312 Abs. 3 BGB muss der Übernehmer dem Kreis der nach § 2303 BGB pflichtteilsberechtigten Personen angehören. Ausreichend ist insoweit eine "abstrakte" Pflichtteilsberechtigung.[796] Ob dem Übernehmer nach § 2309 BGB im konkreten Fall tatsächlich ein Pflichtteilsrecht zusteht, ist nicht entscheidend.[797] Allerdings muss der Übernehmer des Landguts Gesamtrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 47a VersAusglG – Erstattung nach interner Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis.

Gesetzestext (1) Ist ein Anrecht aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis intern geteilt worden und wechselt die ausgleichspflichtige Person danach den Dienstherrn oder scheidet aus dem Dienst- oder Amtsverhältnis aus, ohne dass ein Anrecht bei dem bisherigen Versorgungsträger für sie fortbesteht, so hat der bisherige Versorgungsträger einen Anspruch auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erkenntnisquellen.

Rn 54 Die wichtigsten deutschsprachigen Hilfsmittel bei der Ermittlung fremden Kollisions- und Sachrechts sind die beiden vielbändigen Quellensammlungen Bergmann/Ferid Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht und Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann Internationales Erbrecht, je Losebl, sowie Rieck Ausländisches Familienrecht, 2 Bde, Losebl, 6. Aufl 2010; Süß, Erbrecht in Europa,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1363 ff BGB

Rn 1 Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander, soweit sie auf dem Bestehen der Ehe beruhen. Treten sich die Eheleute wie Dritte ggü, sind die in diesem Zusammenhang begründeten Rechtsverhältnisse nicht dem Güterrecht zuzuordnen. Hierzu rechnen zB Ansprüche auf Ausgleich von Gesamtschulden (§ 426), Ausgleichsansprüche iRe Ehegattenin...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 5. Gefahren aus der Aufhebung von Pflichtteilsverzichten

Rz. 35 Gefahren können sich bei der vorweggenommenen Erbfolge für den Übernehmer daraus ergeben, dass der Übergeber ohne dessen Mitwirkung und "hinter seinem Rücken" durch bloße (allerdings formbedürftige) Vereinbarung mit dem Verzichtenden den Pflichtteilsverzicht nach § 2351 BGB wieder aufheben kann. Fehlt es an einer ausdrücklichen vertraglichen Störfallvorsorge, so dürft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 1 WEigtümer ist, wer zu Recht im Wohnungs- und/oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist (BGH ZMR 21, 402 Rz 17; 17, 906 Rz 6); dies kann auch die GdW (Rn 6) – auch in einer anderen WE-Anlage (München ZMR 16, 792) – sein (Hamm NJW 10, 1464). WEigtümer ist ferner, wer durch Erbfall (BGH ZMR 19, 423 Rz 7; NZM 13, 735 Rz 6), Umwandlung oder durch Zuschlag gem § 90 I ZVG Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 987 bis 993 BGB

Rn 1 Anwendungsziel der §§ 987 ff, welche ein gesetzliches Schuldverhältnis begründen, ist die Auflösung der Interessenlagen für die Fälle, in denen der Besitzer entweder nie ein Recht zum Besitz hatte oder dieses Recht später verloren hat, mithin § 986 nicht (mehr) einschlägig sein kann. Es besteht einerseits ein Interesse des Eigentümers am Erhalt möglichst aller Nutzungen...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Nach § 2316 Abs. 1 BGB bestimmt sich der Pflichtteilsanspruch eines Abkömmlings danach, was auf seinen gesetzlichen Erbteil unter Berücksichtigung der Ausgleichung einer Zuwendung des Erblassers oder einer Leistung des Abkömmlings (i.S.d. § 2057a BGB) bei der Teilung entfallen würde. Die Ausgleichung erfolgt nur hypothetisch, da aufgrund der Enterbung des Pflichtteilsb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Konkurrenzen.

Rn 1 § 536 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln sowie fehlenden zugesicherten Eigenschaften. Die Vorschrift entspricht § 537 I, II 1, III, § 541 jeweils aF. § 537 II 2 aF wurde gestrichen. Sachmängel sind in I geregelt, für Rechtsmängel ordnet III die entspr Anwendung von I u II an. Nach dem Wortlau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1593 BGB – Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod.

Gesetzestext 1 § 1592 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn die Ehe durch Tod aufgelöst wurde und innerhalb von 300 Tagen nach der Auflösung ein Kind geboren wird. 2Steht fest, dass das Kind mehr als 300 Tage vor seiner Geburt empfangen wurde, so ist dieser Zeitraum maßgebend. 3Wird von einer Frau, die eine weitere Ehe geschlossen hat, ein Kind geboren, das sowohl nach den Sätzen 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Neuveranlagung ohne Fortschreibung nach § 222 BewG

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrStG wird der Grundsteuermessbetrag neu festgesetzt, wenn dem Lagefinanzamt bekannt wird, dass Gründe, die im Feststellungsverfahren über den Grundsteuerwert nicht zu berücksichtigen sind, zu einem anderen als dem für den letzten Veranlagungszeitpunkt festgesetzten Steuermessbetrag führen. Rz. 31 [Autor/Stand] An dieser Stelle ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechte an einer Sache.

Rn 10 Das Recht des Lageorts gilt für sämtliche sachenrechtliche Fragen; insb entscheidet es, wem die Sache gehört (Eigentum), welche dinglichen Rechte an ihr bestehen können (numerus clausus der Sachenrechte) sowie ob solche Rechte entstanden, übergegangen, geändert, erloschen oder verjährt sind (BTDrs 14/343, 15; zur Verjährung Stuttg v 2.2.06 – 19 U 47/05). Auch für den I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schuldschein.

Rn 3 Ein Schuldschein iSd § 371 ist jede die Schuldverpflichtung begründende oder auch nur bestätigende Urkunde, die der Schuldner zum Beweis für das Bestehen der Schuld ausstellt (BGH WM 76, 974). Sie muss den wesentlichen Inhalt der Schuld in einer als Beweis geeigneten Weise wiedergeben (vgl RGZ 117, 59, 60). Auf die Rechtsnatur der zugrunde liegenden Forderung kommt es n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 305 Absatz 2 und 3, § 308 Nummer 1, 2 bis 9 und § 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden. 2 § 307 Abs. 1 und 2 findet in den Fällen des Satzes 1 auch insoweit Anwendung, als dies zur Unwirksamkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Prinzip 1: Vorrang bestehender völkerrechtlicher Verträge (Abs 1).

Rn 1 Art 25 regelt das Verhältnis zwischen dem unionsrechtlichen IPR in ROM I und staatsvertraglichem IPR im Bereich des internationalen Schuldvertragsrechts. Kein Vertrag, keine Verordnung zu Lasten Dritter (vgl Erw 41, Art 34 WVRK, Art 351 I AEUV und Brödermann/Iversen/Brödermann Rz 431 ff). Deshalb bestimmt I, dass im Zeitpunkt der Annahme von ROM I fortbestehende Staatsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einnahmen aus der Holznutzung

Rn. 91 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bei der Frage, welche Einnahmen des Forstbetriebs solche aus der Verwertung des Holzes sind, hat sich dem Grunde nach keine Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben. Wie bisher gehören hierzu nur die Roherlöse aus dem Verkauf eingeschlagenen Derbholzes und dem Verkauf von Holz auf dem Stamm; bei Gewinnermittlung durch EÜR sowie a...mehr

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Berufsausbildung: Ablauf un... / 2.2.2 Teilzeitausbildung

§ 7a Abs. 1 Satz 1 BBiG lässt seit 2020[1] eine Teilzeitausbildung zu, ohne dass diese an weitere Voraussetzungen geknüpft wäre. Früher war für eine Teilzeitausbildung gemäß § 8 Abs. 1. Satz 2 BBiG a. F. ein berechtigtes Interesse des Auszubildenden erforderlich. Anders als beispielsweise in § 8 TzBfG besteht vonseiten des Auszubildenden jedoch kein einklagbarer Anspruch auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzungskriterien.

Rn 6 Maßgebend für die Erforderlichkeit einer Einwilligung zu einer Willenserklärung sind die Wirkungen der Willenserklärung für den Minderjährigen. Grundsatz ist die Einwilligungsbedürftigkeit. Keine Einwilligung ist mangels Schutzbedürfnis des Minderjährigen dann erforderlich, wenn die Willenserklärung ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Abzustellen ist allein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung, Beeinträchtigung, Erlöschen.

Rn 28 Die Befugnis zur Ausübung der Dienstbarkeit kann mit dinglicher Wirkung unter die Bedingung der Zahlung eines Entgelts gestellt werden. Eine solche Bedingung muss nicht in das Grundbuch selbst eingetragen werden, anders bei einer den Bestand des Rechts betreffende Bedingung. Es genügt die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung. Dadurch kann der Eigentümer bei Nichtz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs, II 1.

Rn 6 Der Anspruch des Verbrauchers aus I 1 ist ausgeschlossen, wenn die Herstellung des vertragsmäßigen Zustands unmöglich oder absolut unverhältnismäßig wäre. Bei dem erwähnten Anspruchsausschluss wegen Unmöglichkeit handelt es sich angesichts der Regelung in § 275 I aus schuldrechtlicher Sicht lediglich um eine Klarstellung (›ultra posse nemo obligatur‹). § 275 II, III fin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1884 BGB – Abwesenheitspflegschaft.

Gesetzestext (1) Ein abwesender Volljähriger, dessen Aufenthalt unbekannt ist, erhält für seine Vermögensangelegenheiten, soweit sie der Fürsorge bedürfen, einen Abwesenheitspfleger. Ein solcher Abwesenheitspfleger ist ihm insbesondere auch dann zu bestellen, wenn er durch Erteilung eines Auftrags oder einer Vollmacht Fürsorge getroffen hat, aber Umstände eingetreten sind, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Aufrechnungsstatuts.

Rn 4 Die Reichweite des nach Art 17 bestimmten Aufrechnungsstatuts ist aufgrund autonomer Auslegung der ROM I zu ermitteln (s Vor ROM I Rn 12 ff). Der größtmögliche Nutzen (›effet utile‹) von Art 17 als Beitrag zur Errichtung des gemeinsamen Marktes (s Art 3 EUV) und der größtmögliche Schutz der Partei, der nach Art 17 eine Aufrechnungsmöglichkeit eingeräumt wird, wird durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1175 BGB – Verzicht auf die Gesamthypothek.

Gesetzestext (1) 1Verzichtet der Gläubiger auf die Gesamthypothek, so fällt sie den Eigentümern der belasteten Grundstücke gemeinschaftlich zu; die Vorschrift des § 1172 Abs. 2 findet Anwendung. 2Verzichtet der Gläubiger auf die Hypothek an einem der Grundstücke, so erlischt die Hypothek an diesem. (2) Das Gleiche gilt, wenn der Gläubiger nach § 1170 mit seinem Recht ausgesc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nichterfüllung zeitlicher Voraussetzungen (Abs 3).

Rn 17 Im Anwartschaftsstadium (also vor Einsetzen der Versorgungsleistungen) sind die zum Bezug einer Versorgung erforderlichen zeitlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt der Entscheidung häufig noch nicht erfüllt. Wenn sie aus diesem Grunde unberücksichtigt blieben, ließen sich viele Anrechte bei der Scheidung noch nicht ausgleichen. § 2 III sieht deshalb – in der Annahme, das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Taugliche Person.

Rn 11 IRd § 839 gilt der haftungsrechtliche Beamtenbegriff. Danach sind Amtsträger und ›Beamte‹ iSd § 839 und des Art 34 S 1 GG jeder, den der Bund, ein Land oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft mit öffentlicher Gewalt ausgestattet hat, ohne Rücksicht darauf, ob ihm staatsrechtliche Beamteneigenschaft zukommt. Beamte in diesem Sinne können deshalb auch Private...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umlaufvermögen

Rn. 1533 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Beim UV gelten die Vorschriften § 4 Abs 3 EStG und § 11 EStG. Dies gilt nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (BGBl I 2006, 1095) jedoch nicht uneingeschränkt. Danach sollen auch bestimmte WG des UV nicht mehr im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung als BA berücksichtigt werden können (s...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 6. Pflichtteilsrechtliche Relevanz güterrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 206 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung derart abweichender Quoten für die Zwecke des Pflichtteilsrechts nur in bestimmten Konstellationen als unentgeltlich. Derartige Vereinbarungen sind daher im französischen Erbrecht in allen anderen Konstellationen entgeltliche Verfügungen und damit "pflichtteilsfest". Ähnliches ergibt sich für die Vereinbarung einer joint t...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Recht auf eigene Ermittlungen/Interne Ermittlungen/Beweisanträge

Rz. 491 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat nach § 163a Abs. 2 StPO das Recht, Beweiserhebungen durch die Ermittlungsbehörde zu beantragen (näher § 385 Rz. 725 ff.). Diese ist allerdings nur dann zur Erhebung der beantragten Beweise verpflichtet, wenn sie für das Verfahren "von Bedeutung" sind, wobei die Entscheidung hierüber jedoch allein bei der Ermittlungsbehörde liegt (s. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 6 ProdHaftG – Haftungsminderung.

Gesetzestext (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; im Falle der Sachbeschädigung steht das Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, dem Verschulden des Geschädigten gleich. (2) 1Die Haftung des Herstellers wird nicht gemindert, wenn der Schaden durch e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen

Rn. 1657d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisierend mit 6 % der Überentnahme ermittelt. Der sich durch diese Berechnung ergebende Betrag wird jedoch begrenzt durch die um 2 050 EUR sowie die für die Darlehen zur Finanzierung von AK oder HK von WG des AV verminderten insgesamt im Wj angefallenen Schuldzinsen. Es bleiben somit Schuldzinse...mehr

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / VI. Fristsetzung zur Erklärung über die Vermächtnisannahme (Ausschlagungsfiktion)

Rz. 32 Für Vermächtnisse gibt es kraft Gesetzes keine Ausschlagungsfrist. Daher verschafft § 2307 Abs. 2 BGB dem mit einem Vermächtnis beschwerten Erben die Möglichkeit, dem Vermächtnisnehmer eine angemessene Frist zur Annahme des Vermächtnisses zu setzen, um Rechtsklarheit darüber zu erhalten, ob er mit der Pflichtteils- oder Vermächtniserfüllung belastet ist. Ist – im Wege...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Interessensgegensatz, wenn der überlebende Ehepartner Alleinerbe wird

Rz. 38 Der Fall, dass der überlebende Ehepartner auf der einen Seite Alleinerbe des Nachlasses wird und auf der anderen Seite aber das Vermögenssorgerecht für den minderjährigen Abkömmling hat, ist in der Praxis häufig anzutreffen. Wie oben dargelegt (siehe Rdn 36 f.), wird im Rahmen einer gegenseitigen Erbeinsetzung kaum einem Ehepartner das Vermögenssorgerecht für minderjä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1173 BGB – Befriedigung durch einen der Eigentümer.

Gesetzestext (1) 1Befriedigt der Eigentümer eines der mit einer Gesamthypothek belasteten Grundstücke den Gläubiger, so erwirbt er die Hypothek an seinem Grundstück; die Hypothek an den übrigen Grundstücken erlischt. 2Der Befriedigung des Gläubigers durch den Eigentümer steht es gleich, wenn das Gläubigerrecht auf den Eigentümer übertragen wird oder wenn sich Forderung und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Nachveranlagung aus anderen Gründen (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 18 Abs. 2 GrStG wird der Grundsteuermessbetrag nachträglich festgesetzt, wenn der Grund für die Befreiung des Grundstücks von der Grundsteuer wegfällt, der für die Berechnung der Grundsteuer maßgebende Grundsteuerwert (vgl. § 13 Abs. 1 GrStG) aber bereits festgestellt ist. Die Nachveranlagung nach § 18 Abs. 2 GrStG erfordert somit – im Gegensatz z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 1 Der mit Inkrafttreten des FGG-RG am 1.9.09 neu gestaltete § 1696 enthält die materiell-rechtliche Eingriffsbefugnis zur Änderung von sorge- und umgangsrechtlichen Entscheidungen sowie von gerichtlich gebilligten Vergleichen iSd § 156 II FamFG. Die verfahrensrechtlichen Regelungen wurden in § 166 FamFG übernommen. Inhaltlich neu ist lediglich, dass nunmehr auch gerichtli...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / Literaturtipps

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