Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / p) Elektronisches Grundbuch

Rz. 79 In allen Landesjustizverwaltungen wird die Führung des Grundbuchs derzeit auf das sog. elektronische Grundbuch umgestellt. Die Fortschritte sind je nach Bundesland unterschiedlich. Mittels Datenabrufs können online Abschriften bzw. Abdrucke angefordert und Informationen über gestellte und noch nicht erledigte Eintragungsanträge abgefragt werden. Rz. 80 Für den erbrechtl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / b) Erbscheinserteilung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 21 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, so kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines endgültig vollstreckbaren Titels ist – sogar das Erbscheinserteilungsverfahren betreiben.[16] Er hat ein eigenes Antragsrecht nach §§ 792, 896 ZPO und kann sogar die nach § 352 Abs. 3 FamFG erforderliche eidesstattliche Versicherung abgeben (vgl. Muster Rdn 43).[17] Dies gilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Begriff der Wechselbezüglichkeit

Rz. 37 Unter Wechselbezüglichkeit versteht man die gegenseitige innere Abhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen aus dem Zusammenhang des Motivs und wenn "eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll", § 2270 Abs. 1 BGB.[51] Beispiel Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Der eine würde den anderen nicht zum Erben einsetzen, wenn nicht auch der ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / V. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 22 Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (§ 81 BGB)[38] die Anerkennung durch die zuständige Behörde [39] des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 S. 1 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / 3. Sonderregelung für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler

Rz. 91 Für volksdeutsche Vertriebene ist das Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen (VFGüterstandG) zu beachten. Zwar gilt für Personen, die nach §§ 1–4 BVFG (Bundesvertriebenengesetz) unter den dort festgelegten Begriff des Vertriebenen fallen, im Hinblick auf die ausländische Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung grundsätzlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 189 Das erste Sicherungsmittel, welches das Gesetz dem Nacherben an die Hand gibt, ist das Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 2128 Abs. 1 BGB . Geschützt wird das Recht des Nacherben auf Herausgabe der Erbschaft im Zustand einer fortgesetzt ordnungsgemäßen Verwaltung, § 2130 BGB. Rz. 190 Hinweis Befreiungsmöglichkeit: Der Erblasser kann den Vorerben von der Verpfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / f) Ausstattung

Rz. 34 Eine Ausstattung ist nach der Definition des § 1624 BGB keine Schenkung (zum Begriff der Ausstattung vgl. § 19 Rdn 149 ff.). Lediglich bei übermäßiger Ausstattung ist deren nicht maßvoller Teil als Schenkung auch i.S.v. § 2287 BGB anzusehen. Drei konstitutive Kategorien einer Ausstattung sind zu unterschieden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 3. Zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV

Nach Abs. 1 Nr. 3 der Anm. zu Nr. 4141 VV erhält der Rechtsanwalt eine zusätzliche Gebühr, wenn er den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknimmt. Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr ist, dass der Rechtsanwalt den Einspruch gegen den Strafbefehl insgesamt zurücknimmt und damit das Verfahren vollständig erledigt ist. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln zur Teileins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Inhalt und Arten des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 38 Im Testamentsvollstreckerzeugnis sind anzugeben: Rz. 39 Es sind also alle vom Erblasser angeordneten Abweichungen von der Regelbefugnis der üblichen Abwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verzichtsverträge / 11. Steuerliche Folgen

Rz. 53 Der Erbverzicht selbst ist grundsätzlich erbschaftsteuerneutral, da die Erbteilserhöhung keine Schenkung für die verbleibenden Erben darstellt. Die Zahlung, die für einen Erbverzicht als Abfindung erfolgt, wird erbschaftsteuerlich wegen § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Demzufolge kann der Wert des Erbverzichts nicht vom Wert der Abfindung abgezo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Personen und Güterstände

Rz. 5 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zeichnen. Weiter ist der Familienstand des Erblassers zu erfassen (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden). Anhand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Auslegungsregel des § 2269 BGB

Rz. 68 Der Auslegungsregel des § 2269 BGB liegt der in der Praxis häufig vorkommende Sachverhalt zugrunde, dass Ehegatten den Überlebenden von ihnen vermögensmäßig absichern und erst nach dessen Tod ihr gemeinsames Vermögen den gemeinschaftlichen Kindern zukommen lassen wollen. Rechtstechnisch wäre dieses Ergebnismehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.2.3 Dauerhafte Zuordnung

Eine Zuordnung des Arbeitgebers zu einer Tätigkeitsstätte muss auf Dauer angelegt sein. Die Abgrenzung ist anhand einer im Voraus zu treffenden Prognoseentscheidung vorzunehmen, deren Grundlage die dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Festlegungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind. Diese sog. Ex-ante-Betrachtung hat regelmäßig zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / a) Dreimonatseinrede

Rz. 211 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlassbestand (Aktiva und Passiva) verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Beauftragung e... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kritik Ich halte die Entscheidung des BGH nach wie vor für unzutreffend. Soweit der BGH der Auffassung ist, der Anwalt würde den Terminsvertreter eigennützig beauftragen, so ist dies meiner Auffassung nach nicht zutreffend. Der Anwalt braucht den Terminsvertreter nicht, um die Terminsgebühr zu verdienen. Der Terminsvertreter wird eingeschaltet, um dem Mandanten die höheren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Zulässigkeitsvoraussetzung: Rechtliches Interesse

Rz. 575 Vor der Anhängigkeit eines Rechtsstreits kommt eine von einem Beweissicherungsbedürfnis unabhängige Erhebung des Sachverständigenbeweises in Betracht, und zwar nur das schriftliche Sachverständigengutachten und kein anderer Beweisantritt. Grund für den Ausschluss anderer Beweismittel: Das Gesetz will die Durchbrechung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Betreiben des Erbscheinserteilungsverfahrens

Rz. 22 Mit § 352a Abs. 2 FamFG ist es den Erben ermöglicht, einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, weil die genaue Erbquote vor allem interne Bedeutung innerhalb der Erbengemeinschaft hat.[21] Nach der Ansicht des OLG Düsseldorf genügt es für die Erteilung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / c) Aufgebotseinrede

Rz. 218 Das Gesetz gewährt dem Erben nach der Erbschaftsannahme eine weitere Schonungseinrede (§ 2015 BGB): Während des laufenden Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger, §§ 454 ff. FamFG, kann der Erbe ebenfalls die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit einredeweise verweigern. Auch hier soll dem Erben Gelegenheit gegeben werden, sich Klarheit über die Nachlassverbindli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 178 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf allgemeine Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gem. § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Durchgriff auf den Beschenkten nach § 2329 BGB

Rz. 197 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch richtet sich nur dann nach § 2329 BGB gegen den Beschenkten, wenn der Erbe "nicht verpflichtet" ist.[212] Die Frage, wann der Erbe nicht mehr verpflichtet ist, führt aufgrund des durchaus dehnbaren Begriffs zu erheblichen Streitigkeiten. Insbesondere die Frage, ob unter diesen Begriff auch der Tatbestand zu subsumieren ist, dass der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / d) Übernahmerecht

Rz. 222 Als weiteres "Aufteilungswerkzeug" kann neben dem Vorausvermächtnis und der Teilungsanordnung auch ein sog. Übernahmerecht bestimmt werden. Unter einem Übernahmerecht versteht man die Zuweisung eines bestimmten Nachlassgegenstands an einen Miterben mit der Bestimmung, dass dieser das Recht haben soll, den betreffenden Gegenstand zum Verkehrswert oder zu einem vom Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Feststellung zur Testierfähigkeit/Geschäftsfähigkeit

Rz. 188 Nach § 28 BeurkG soll der Notar seine Wahrnehmungen über die Geschäftsfähigkeit des Erblassers in der Niederschrift vermerken. Daneben gilt § 11 BeurkG, wonach der Notar eine Beurkundung ablehnen soll, wenn einem der Beteiligten nach seiner Überzeugung die erforderliche Geschäftsfähigkeit fehlt. Bestehen lediglich Zweifel an der Geschäftsfähigkeit, so soll der Notar ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Klage des Vorerben auf Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 85 Hinweis Das Vorkaufsrecht des Vorerben ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz. Es ist jedoch in der Literatur anerkannt, veröffentlichte Rechtsprechung zu dieser Frage gibt es – soweit ersichtlich – nicht. Die Erhebung einer Klage ist somit mit einem erheblichen Prozessrisiko verbunden. Rz. 86 Muster 14.13: Klage des Vorerben auf Übertragung des Nacherbenanwartsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / d) Arten von Streitigkeiten

Rz. 316 Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, für welche Streitigkeiten das Schiedsgericht eingesetzt werden kann. Die Schiedsklausel kann für alle Rechtsbeziehungen vorgesehen werden, die der Erblasser auch durch Testament regeln kann. Dies können sowohl Streitigkeiten über Vermächtnisse und Auflagen als auch Streitigkeiten über die Erbberechtigung sein.[385] Die Auslegung eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Erteilung der ... / 3 Anmerkung:

Mit seinem Versäumnisurteil vom 16.2.2023 hat der IX. ZS des BGH seine bisher zu § 18 Abs. 1 Satz 1 BRAGO ergangene Rechtsprechung fortgesetzt. Dem ist zuzustimmen. Zwischen der Vorgängerregelung des § 18 Abs. 1 S. 1 BRAGO und der jetzt geltenden Vorschrift des § 10 RVG über die Vergütungsberechnung gibt es keine inhaltlichen Unterschiede. Beide Vorschriften stimmen weitgehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 322 Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung (vgl. hierzu insgesamt § 13) hat der Erblasser die Möglichkeit, die Abwicklung seines Nachlasses in die Hände eines Dritten zu legen und darüber hinaus auch auf den Verbleib des Nachlasses nach seinem Tod Einfluss zu nehmen. Rz. 323 Die Testamentsvollstreckung gibt dem Testamentsvollstrecker im Außenverhältnis eine fas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / 2. Nichtrechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft

Rz. 4 Eine gesetzliche Norm, aus der sich die Rechtsnatur der Erbengemeinschaft ablesen lassen könnte, kennt das BGB nicht. Allenfalls § 2033 Abs. 2 BGB, wonach der Miterbe über seinen Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand nicht verfügen kann – entsprechend den Regeln bei der GbR und der Gütergemeinschaft in §§ 719 Abs. 1 und 1419 Abs. 1 BGB –, kennzeichnet das Charakterist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 293 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1, 662 ff. BGB). Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Selbstständige und uns... / a) Ehrenamtsstärkungsgesetz 2013

Rz. 103 Eine größere Reform des Stiftungssteuerrechts, insb. bei den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO), wurde mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013 (Ehrenamtsstärkungsgesetz)[136] verabschiedet. Rz. 104 Übersicht: Wesentliche Änderungen nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz 2013mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / aa) Bewertung bei auszugleichenden Vorempfängen

Rz. 108 Bewertungen der einzelnen Nachlassgegenstände werden erst erforderlich, wenn eine Teilung in Natur wegen der Beschaffenheit der Nachlassgegenstände nicht möglich ist oder wenn Vorempfänge auszugleichen sind.[87] Beim Vorhandensein ausgleichungspflichtiger Vorempfänge wird der Verteilerschlüssel für die Erbteilung, der sich primär nach den Erbquoten richtet, verändert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Muster: Verkauf und Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben

Rz. 83 Muster 14.12: Verkauf und Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben Muster 14.12: Verkauf und Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind: 1. Frau W 2. Herr A 3. Herr B Die Anwesenden erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Nacherben-Anwartschaftsrechts-Kauf- und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers

Rz. 12 Schon das Reichsgericht vertrat die Auffassung, dass der Testamentsvollstrecker nicht Vertreter des Erben ist.[40] Auch der BGH verfolgte diese Ansicht in seinen Entscheidungen regelmäßig weiter. Danach führt der Testamentsvollstrecker, Zitat "wie dies auch das Gesetz in den §§ 2201, 2202 BGB sagt, ein Amt aus, und zwar unabhängig vom Willen der Erben entsprechend der l...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2023, Vergütungsfest... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des VG München bedarf einiger Anmerkungen. 1. Festsetzung der Gebühren Zutreffend hat das VG München die Zulässigkeit der Vergütungsfestsetzung bejaht. Infolge der Kündigung des Anwaltsvertrages durch die hierzu von der Klägerin bevollmächtigte Rechtsanwältin war der Auftrag der Antragsteller erledigt und damit die Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 erster Fall RV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Verpflichtungsgeschäfte des Testamentsvollstreckers, § 2206 BGB

Rz. 111 Nach § 2206 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Testamentsvollstrecker berechtigt, Verbindlichkeiten für den Nachlass einzugehen, soweit die Eingehung zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich ist. Ferner ist er berechtigt, eine Verbindlichkeit zu einer Verfügung über einen Nachlassgegenstand einzugehen, sofern er zur Verfügung über den Nachlassgegenstand selbst nach § 2205 S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Teilungsversteigerung / a) Grundsatz

Rz. 150 Ein Nacherbenrecht hindert die Teilungsversteigerung auf Antrag eines – auch nicht befreiten – Vorerben nicht.[119] Eine Zwangsvollstreckung i.S.d. § 2115 BGB liegt hier nicht vor, denn es geht nicht um die Geltendmachung einer Verbindlichkeit gegen den Vorerben, sondern um die Durchsetzung des auch dem Mitvorerben zustehenden Rechts auf Aufhebung der Erbengemeinscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 5. Anordnung der Urkundenvorlage durch Dritte

Rz. 168 Es besteht die Möglichkeit nach § 142 ZPO, dass das Gericht – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage von Urkunden nicht nur durch die Parteien, sondern auch durch Dritte anordnet, sofern dem Dritten dies zumutbar ist und er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.[217] Zwangsmittel stehen gegenüber dem Dritten wie gegenüber einem Zeugen zur Verfügung. Bedeut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / h) Wirksamwerden der nachlassgerichtlichen Genehmigung

Rz. 589 Der Genehmigungsbeschluss wird mit seiner Rechtskraft wirksam. Dies ist mit der Entscheidung auszusprechen, § 40 Abs. 2 FamFG. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen, § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG. Sie beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, § 63 Abs. 3 FamFG. Allerdings hindert die Versäumung der ordnungsgemäßen Beteiligung etwaiger unbekannter Erben du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Nachlassgericht/Familiengericht/Betreuungsgericht

Rz. 18 Dem Nachlassgericht steht, da das Amt des Testamentsvollstreckers seine Grundlage nicht in einem Gerichtsakt, sondern dem Willen des Erblassers hat, selbst wenn das Nachlassgericht gem. § 2200 BGB auf Ansuchen des Erblassers den Testamentsvollstrecker ernennt, gegenüber dem Testamentsvollstrecker kein direktes, allgemeines und ex officio wahrzunehmendes Aufsichtsrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / X. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung)

Rz. 489 Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes bei einer Grundstücksübertragung

Rz. 149 Bei Ansprüchen auf Grundstücksübertragung (vom Gesetz "Herausgabe" genannt) kommen je nach Verfahrensstadium folgende Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes in Betracht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / dd) Rücktritt durch Testament

Rz. 221 Wie das vorbehaltene oder gesetzlich gewährte Rücktrittsrecht vom Erbvertrag zu Lebzeiten des Vertragspartners ausgeübt wird, regelt § 2296 BGB (vgl. Rdn 203 ff.). Nach dem Tod des Vertragspartners übt der Erblasser beim einseitigen Erbvertrag sein Rücktrittsrecht durch Testament aus, § 2297 BGB (ist der Erblasser ebenfalls gestorben, so ist der Rücktritt ausgeschlos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / k) Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 272 Aus den §§ 1030 Abs. 1, 1036, 1059, 1061 BGB ergibt sich der Nießbrauch als grundsätzlich unvererbliches und unübertragbares dingliches Recht, eine Sache in Besitz zu nehmen, zu verwalten, zu bewirtschaften und sämtliche Nutzungen, d.h. Früchte (Erträge) und Gebrauchsvorteile, aus ihr zu ziehen, wobei die Pflicht des jeweiligen Eigentümers des belasteten Gegenstands ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Anfechtungsgründe

Rz. 327 Anfechtungsgründe können sein: Irrtum, Drohung oder Täuschung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 BGB) oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten als vom Gesetz vermuteter Irrtum (§§ 2281 Abs. 1, 2079 BGB). Voraussetzung für eine Anfechtung wegen des Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten ist aber, dass dieser zum Zeitpunkt der Anfechtung noch vorhanden ist, § 2281 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Muster: Außergerichtliches Auskunftsbegehren

Rz. 224 Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren An _________________________ Auskunftsbegehren über den Nachlass von _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________ Hiermit zeigen wir an, dass wir _________________________ anwaltlich vertreten. Die Bestätigung einer ordn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / c) Nachlasspflegschaft

Rz. 30 Auf Antrag eines Nachlassgläubigers hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zu bestellen, wenn die Erbschaft entweder noch nicht angenommen oder der Erbe unbekannt oder ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, § 1961 BGB. Dies korrespondiert mit der Vorschrift des § 1958 BGB, wonach vor der Annahme der Erbschaft eine Klage gegen den Erben als unzulässig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / m) Wohnungsrecht

Rz. 291 Der wesentliche Inhalt eines Wohnungsrechts besteht in der Befugnis, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil allein und ausschließlich zu Wohnzwecken zu nutzen. Hauptnutzung muss das Wohnen sein; weiterer Gegenstand, allerdings als Nebenzweck, können andere Nutzungen sein, so z.B. die Mitbenutzung der Garage, des Gartens, des Hofs, des Treppenhauses, der Waschküche, von F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Rechtswirkung der gegenseitigen Abhängigkeit

Rz. 41 Das Gesetz nimmt Rücksicht darauf, dass ein Ehegatte seine Verfügungen im Vertrauen auf die Verfügungen des anderen Ehegatten trifft, von denen er – weil ein Entschluss zum gemeinsamen Testieren vorausgegangen ist – Kenntnis hat. Hätte der eine Ehegatte nicht in bestimmter Weise testiert, so hätte auch der andere nicht in dieser konkreten Weise verfügt. Aus diesem Gru...mehr