Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Leistungen der Eisenbahnen des Bundes

Rz. 13 Eisenbahnen des Bundes (EdB) sind die Eisenbahnen im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Status ergibt sich aus Art. 87e GG . Diese Eisenbahnen sind danach als privatrechtliche Wirtschaftsunternehmen zu führen und unterliegen bundeseigener Verwaltung. Sie müssen, soweit ihre Aufgabe den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Schienenwegen umfasst, mehrheitl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 41 Die Umstellung der Bemessungsgrundlage für die EUSt vom Erwerbspreis auf den Wert (§ 11 UStG Rz. 4) entspricht der Umstellung des spezifischen Zolls auf den Wertzoll. Bei dem spezifischen Zoll wurde die Verzollung nach Maßen und Gewichten vorgenommen. Diese Art der Verzollung brachte oft Unbilligkeiten insofern mit sich, als für bestimmte Gegenstände oder bestimmte Me...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionsrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen aus betrieblicher Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung bildet in Deutschland neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Eigenvorsorge eine Säule des Alterssicherungssystems. Eine Versorgungszusage (sog. Pensionszusage) kann Altersruhegeld, Invalidenrente und Hinterbliebenenversorgung beinhalten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Im Ausland geschuldete Abgaben (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 UStG)

Rz. 260 Hinzuzurechnen zum Zollwert oder Veredelungsentgelt sind die im Ausland für den eingeführten Gegenstand geschuldeten Beträge an Einfuhrabgaben, Steuern und sonstigen Abgaben. Der frühere Begriff "Eingangsabgaben" ist durch den im EU-Recht (UZK) und in § 1 Abs. 1 S. 3 Zollverwaltungsgesetz seit 1994 verwendeten Begriff "Einfuhrabgaben" ersetzt worden (Art. 20 Nr. 11 d...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Bereits vor dem Inkrafttreten ist § 302 durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Abs. 2 wurde neu gefasst und Abs. 3 ist eingefügt worden. Mit dem RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ist mit Wirkung zum 1.1.2000...mehr

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Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 302a ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und durch das RÜG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) ergänzt worden. Mit Wirkung zum 1.4.1999 ist Abs. 2 Satz 1 aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) geändert worden. Durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ist mit Wirkung zum 1.1.2000 Abs. 2 um Sa...mehr

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Jansen, SGB VI § 301 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift, die durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) eingeführt worden ist, gilt in den alten Bundesländern mit Wirkung seit 1.1.1992. In den neuen Bundesländern ist sie aufgrund der Regelungen im Einigungsvertrag seit 1.1.1991 anzuwenden. Mit Wirkung vom 1.1.2001 ist Abs. 1 um Satz 2 erweitert worden. Ferner ist Abs. 3 angefügt worden (Gesetz zur R...mehr

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Jansen, SGB VI § 302b Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 302b ist durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 eingefügt worden und betraf Regelungen zu Hinzuverdienstgrenzen. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2001 einen vollkommen neuen Inhalt erhalten. Die Vorschrift ist durch ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 67 trat durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die fast gleichlautende Vorgängervorschrift war § 47. Diese trat aufgrund Art. 1 i. V. m. Art. 68 Abs. 1 SGB IX am 1.7.2001 in Kraft (BGBl. I S. 1046) und aufgrund des BTHG am 31.12.2...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 17 Abs. 2 bis 4. Seit dem 1.1.2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budget...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerfreie Zuschläge für t... / e) Zuschläge auf "passive" Tätigkeiten

Individuell belastende Tätigkeit unmaßgeblich: Dies gilt auch, soweit die Zuschläge auf etwaige "passive" Fahrzeiten entfallen. Unerheblich ist diesbezüglich weiter, ob sich die Reisezeiten für die Arbeitnehmer als individuell belastende Tätigkeit darstellen. Eine konkret individuell belastende Tätigkeit verlangt das Gesetz für die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- od...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 2.2.1 Bei einer Neueinstellung

Die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses mit einem externen Bewerber erstreckt sich grundsätzlich bis auf vier Jahre. Diese vier Jahre kann, muss der Arbeitgeber aber nicht ausschöpfen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, mit dem Beschäftigen eine höchstens zweimalige Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses bis zu einer Gesamtdauer von acht Jahren zu vereinba...mehr

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Jansen, SGB VI § 303a Große... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 eingefügt. Sie gilt seither unverändert. Eine Vorgängernorm bestand nicht.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 301a Einma... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 301a ist durch das Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971) mit Wirkung zum 1.1.2001 eingefügt worden und gilt seitdem unverändert.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 304 Waisen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt worden. Der jetzige Abs. 1 gilt seitdem unverändert. Durch das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1055) ist rückwirkend zum 1.1.2020 Abs. 2 angefügt worden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.6 Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige

Rz. 9 Bei Abs. 7 handelt es sich um eine übergangsrechtliche Vorschrift, die aus Gründen des Vertrauensschutzes erforderlich war, um Bestands- wie Neurentner, die ehrenamtlich tätig sind, nach geänderter Rechtsprechung des BSG zu schützen. Nach ihrer bisherigen Rechtsanwendung hatten die Rentenversicherungsträger Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte sowie für eh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 303 Witwer... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 303 ersetzt Art. 2 § 19a ArNVG i. V. m. § 1266 RVO (Art. 2 § 18a AnVNG i. V. m. § 43 AVG) und schafft eine Besitzschutzregelung für diejenigen Fälle, in denen die versicherte Frau vor dem 1.1.1986 gestorben ist oder die Ehegatten bis zum 31.12.1988 eine wirksame Erklärung über die weitere Anwendung des alten, d. h. bis zum 31.12.1985 geltenden Hinterbliebenenrechts a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2.1 Grundregel

Rz. 3 Das SGB VI ist vom Grundsatz her vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens (1.1.1992) auf alle Sachverhalte anzuwenden, soweit das Gesetz nichts anderes regelt (Abs. 5). Damit vollzieht der Gesetzgeber einen Wechsel vom "Versicherungsfallprinzip" zum "Rentenbeginnsprinzip". Bei Anwendung der Norm ist von dem konkret entstandenen Einzelanspruch und nicht vom abstrakten Stammr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist § 300 mit Wirkung zum 1.1.1992 um die Abs. 3a und 3b erweitert worden. Das RÜ-ErgG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) änderte rückwirkend zum 1.1.1992 Abs. 3a, der dann durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerfreie Zuschläge für t... / f) Belastende Tätigkeit nicht erforderlich

Eine Beschränkung der Steuerbefreiung für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge auf tatsächlich belastende Tätigkeiten während der Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist im Gesetz nicht angelegt. Weder der Wortlaut noch der Sinn und Zweck der Vorschrift lassen Dahingehendes erkennen. Diese Auffassung liegt auch den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) zugrunde. Denn ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verstrickungsbesteuerung – ... / 2 Inhalt

§ 4 Abs. 1 S. 8 Halbs. 2 EStG [1] enthält hierzu eine Regelung, die auch für Körperschaften (infolge von § 8 Abs. 1 KStG) Bedeutung hat. Wird ein Wirtschaftsgut in eine inl. Betriebsstätte überführt oder erfolgt ein Wechsel von einer Freistellungs- in eine Anrechnungsbetriebsstätte, so wird dieser Vorgang als fiktive Einlage angesehen. Nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 2.1 Abschluss des befristeten Vertrags

§ 32 TVöD enthält keine Regelungen hinsichtlich des Abschlusses – insbesondere der Zulässigkeit – eines befristeten Arbeitsvertrags zur Führung auf Zeit. Daher sind hier die Grundsätze anzuwenden, die die Rechtsprechung zu § 14 TzBfG entwickelt hat. Die Führung auf Zeit stellt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien keine sachgrundlose Befristung dar, sondern eine Befristun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2.3 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 26 Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des Bruttoarbeitsentgelts. Es wird bei diesem Personenkreis berechnet, indem das im Bemessungszeitraum (vgl. Rz. 7 ff.) erzielte Arbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) durch 30 geteilt wird (Hintergrund: Der Kalendermonat wird bei diesem Personenkreis ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kalendertage generell mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 4 S. 1 und 3)

Rz. 23 Voraussetzung für die Bewilligung eines Persönlichen Budgets ist der Abschluss einer Zielvereinbarung (außer, wenn ausnahmsweise die Pflegekasse allein nur für ihre Leistungen ein persönliches Budget erbringen will; vgl. Abs. 4 S. 1 und 3). Die Zielvereinbarung umfasst im Normalfall alle Details des vereinbarten Persönlichen Budgets, die im gesamten vorausgehenden Pro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 301a Einma... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine übergangsrechtliche Folgeänderung wegen der Einbeziehung einmal gezahlten Arbeitsentgelts bei der Berechnung der Höhe des Übergangsgeldes gemäß § 21. Die Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Einmalzahlungen war aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss v. 24.5.2000, 1 BvL 1/98, NJW 2000 S. 2264) erforderlich,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die bis dahin geltende Vorgängervorschrift war § 54. § 74 entspricht bis auf redaktionelle Anpassungen dem bisherigen § 54. Um eine Dynamisierung der Pauschbeträge zu bezwecken, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 304 Waisen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 304 Abs. 1, der im Wesentlichen § 1267 RVO, § 44 AVG, Art. 2 § 41 ArVNG, Art. 2 § 40 AnVNG i. V. m. Art. 2 § 31 des Gesetzes Nr. 635 zur Einführung des RKG und des KnVNG im Saarland entspricht, stellt eine Sonderregelung zu § 48 dar. Er beinhaltet einen Besitzschutz für die im früheren Saarland begründeten Ansprüche auf Waisenrenten wegen Gebrechlichkeit, die ohne Al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.2 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Nach § 14 Abs. 1 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch hierauf besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Der Begriff "Arbeitsentgelt" umfasst somit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fremdvergleich (hypothetisc... / 2 Inhalt

Für die Durchführung des hypothetischen Fremdvergleichs hat die Fiktion der umfassenden Kenntnis nach § 1 Abs. 1 S. 3 AStG besondere Bedeutung.[1] Darin werden einerseits der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter und andererseits die Fiktion der umfassenden Kenntnis geregelt. Danach wird fingiert, dass jeder der Geschäftspartner über die Verhältnisse des anderen umfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnvergleichsmethode – A... / 4 Beratungshinweise

§ 1 Abs. 4 S. 1 AStG bringt nach den Änderungen durch das Gesetz v. 14.8.2007[1] zum Ausdruck, dass auch bei einer Schätzung des Gewinns auf Grundlage einer Renditebetrachtung der Bezug zu den Funktionen und Risiken ("Funktions- und Risikoanalyse") gewahrt bleiben soll.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Kleinbetragsverordnung

Rz. 6 Daneben ist bei der Festsetzung von Erbschaft- und Schenkungsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KBV die aufgrund § 156 Abs. 1 S. 1 AO erlassene Kleinbetragsverordnung [1] zu beachten. Die aktuelle Fassung der Kleinbetragsverordnung ist anwendbar auf Steuern, die nach dem 31.12.2016 entstanden sind.[2] Rz. 7 Nach der Kleinbetragsverordnung unterbleiben Änderungen der Steuerfests...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Allgemeines

Rz. 80 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Die Zuwendung ist das Ergebnis einer Vermögensverschiebung im Rechtssinne.[1] Daran zeigt sich das enge systematische Zusammenspiel der Steuerbarkeit nach § 7 ErbStG und der Steuerentstehung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Besteuerungsgegenstand der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Tatbestände der Steuerpflicht eines Erwerbs von Todes wegen[1], einer Schenkung unter Lebenden[2], einer Zweckzuwendung[3] und der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen[4] an und konkretisiert bzw. ergänzt diese im Hinblick auf den Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung. Systematisch steht § 9 ErbStG im Zusammenhang mit § 38 AO, wonach di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Funktionsverlagerung – ABC ... / 1 Systematische Einordnung

Für die Zuordnung von Gewinnpotenzial hat die Verteilung der Funktionen und Risiken eine große Bedeutung ("Funktions- und Risikoanalyse"). Werden diese verändert, so führt dies zu einer anderen künftigen Gewinnsituation der Gesellschaften innerhalb des Konzerns. Daher stellt sich die Frage, ob die Verlagerung von Funktionen zu einem Entschädigungsanspruch der abgebenden Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 120 Abweichend von der Regelungstechnik beim Erwerb von Todes wegen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit den Ausnahmeregelungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–i ErbStG führt § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bei Schenkungen unter Lebenden keinen vergleichbaren ergänzenden Ausnahmekatalog auf. Hannes/Holtz [1] begründen dies damit, dass das Gesetz mit der Ausführung bereits das am spät...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Aussetzung der Versteuerung (§ 9 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 129 § 9 Abs. 2 ErbStG nimmt auf § 25 ErbStG a. F. Bezug. § 25 ErbStG a. F. war durch das ErbStG 1974 eingeführt worden und regelte ein Abzugsverbot für verschiedene mit dem Erwerb verbundene Belastungen.[1] Zugleich eröffnete die bis zum 30.8.1980 anwendbare Fassung die Aussetzung der Versteuerung, die durch Gesetz vom 18.8.1980[2] für Fälle, die nach dem 30.8.1980 entst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen – ABC In... / 2.2 Besteuerungsfolgen

Liegen die o. g. Voraussetzungen vor, wird das Einkommen der Stiftung den in Deutschland unbeschränkt Stpfl. für Zwecke der ESt bzw. KSt zugerechnet, als seien ihnen diese Beträge bereits zugeflossen. Hierbei erfolgt die Einkünfteermittlung nach deutschen Vorschriften. Sind an der Stiftung auch Bezugsberechtigte beteiligt, die nicht der Besteuerung nach § 15 AStG unterliegen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Switch-over-Klausel – ABC I... / 2.2.2 § 20 Abs. 2 AStG

§ 20 Abs. 2 AStG setzt – neben der im Verhältnis zwischen Stammhaus und Betriebsstätte stets gegebenen Beherrschung durch inl. Stpfl.[1] – eine niedrige Besteuerung i. S. v. § 8 Abs. 5 AStG und das Nichtvorliegen der in § 8 Abs. 1 AStG genannten "aktiven" Einkünfte voraus. Durch Gesetz v. 20.12.2007[2] wurde die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7ff. AStG in Fällen von K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ständiger Vertreter – ABC I... / 2.1 Ständiger Vertreter (§ 13 AO)

Eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt, ist nach § 13 S. 1 AO dessen ständiger Vertreter. Hierbei kann es sich sowohl um eine juristische als auch um eine natürliche Person oder eine Personenvereinigung handeln. Die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz oder der Sitz dieser Person sind bedeutungslos. Anders ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transferpaket – ABC IntStR / 2.1 Bewertungsregelungen

§ 1 Abs. 3b S. 2 AStG ordnet an, dass in den Fällen der Funktionsverlagerung eine Ermittlung des Einigungsbereichs auf der Grundlage des Transferpakets unter Berücksichtigung der Funktions- und Risikoverteilung zu erfolgen hat. Damit wird kein konkreter Wert ermittelt, sondern der Einigungsbereich. Insoweit bedarf es einer weiteren Vorgabe, welcher Wert innerhalb dieses Inte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transferpaket – ABC IntStR / 2.2 Ausnahmeregelungen

Gem. § 1 Abs. 3b S. 3 AStG ist von einem Ansatz eines Transferpakets abzusehen, wenn das übernehmende Unternehmen die übergehende Funktion ausschließlich gegenüber dem verlagernden Unternehmen ausübt und das Entgelt, das für die Ausübung der Funktion und die Erbringung der entsprechenden Leistungen anzusetzen ist, nach der Kostenaufschlagsmethode zu berücksichtigen ist. Wie ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 1 Die Ambivalenz menschlichen Verhaltens

Die heutige Lebens- und Arbeitswelt ist so gestaltet, dass wir uns relativ sicher darin bewegen können: potenziell gefährliche Situationen werden so weit wie möglich minimiert oder ganz ausgeschaltet. Das gilt zumindest in Deutschland und in vielen westlichen Industrienationen: Wohnhäuser und Straßen werden sicher gebaut, die Atomkraft wird zugunsten anderer Energiequellen h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 285 Persone... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie zählt abschließend auf, für welche Aufgabenzwecke die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV, KZV) personenbezogene Daten der Ärzte und Versicherten erheben dürfen. Die Sammlung p...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Abs. 1 Nr. 1 trat zum 1.1.1993 in Kraft. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat ab 1.1.1993 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden und bestand zunächst nur aus einem Absatz. Weitere Änderungen und Ergänzungen sind mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 – (BGBl. I S. 378) mit Wirkung vom 1.4.2007 (wieder) eingefügt worden. Sie enthält Bestimmungen über die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung. Zuvor enthielt die Vorschrif...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 297 Weitere... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 297 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die Vorschrift trug zunächst die Überschrift "Stichprobenprüfung". Die RVO enthielt keine Vorgängervorschrift. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. Sie enthielt Regelungen über die Erhebung von Abrechnungs- und Leistungsdaten durch die Krankenkassen und die Mitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und deren Überm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 301a wurde mit Wirkung zum 1.7.1994 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (2. SGBÄndG) v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) eingeführt. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde v. 1.1.2004 an die Verpflichtung begründet, Daten im Wege elektronischer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 eingefügt worden. Sie stellt die datenschutzrechtliche Grundlage für die Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Selektivverträge, der integrierten Versorgungsformen und der ambulanten Notfallbehandlung...mehr