Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerkschaft

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Räumlichkeiten, "Schwarzes Brett" u.a.

Rz. 686 Um dem Betriebsrat einen reibungslosen Ablauf seiner Arbeit, insb. seiner Geschäftsführungstätigkeit zu ermöglichen, hat der Arbeitgeber ihm nach § 40 BetrVG die dafür erforderlichen Räume und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Je nach Größe des Betriebsrates – i.d.R. ab 200 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen ein freigestelltes Betriebsratsmitglied e...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) "AT-Status" des Angestellten

Rz. 20 Ganz anderer Struktur als die OT-Mitgliedschaft eines Arbeitgebers im Arbeitgeberverband ist der sog. "AT-Status" (außertariflicher Status) eines gewerkschaftsangehörigen (angestellten) Arbeitnehmers. Der außertarifliche Angestellte ist Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft, die satzungsgemäß ohne Einschränkung für ihn zuständig bleibt, und wird dennoch von den ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / F. Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 803 In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, ist gem. § 60 Abs. 1 BetrVG eine Jugendvertretung zu wählen, di...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / III. Arbeitsvertragliche Selbstbindung an den Tarifvertrag

Rz. 63 Um der Einheitlichkeit der materiellen Arbeitsbedingungen willen haben insb. tarifgebundene Arbeitgeber ein Interesse daran, die Regelungen des sie ohnehin bindenden Tarifvertrages auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden. Täten sie das nicht, müssten sie damit rechnen, dass auch bislang nicht organisierte Belegschaftsmitglieder der Gewerkschaft beitreten. Rz. 64 Die ar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Geschäftsführung des Wahlvorstands

Rz. 129 Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten und durchzuführen (§ 18 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ersetzt ihn das ArbG auf Antrag des Betriebsrates, von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Er kann ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Nichtigkeit der Betriebsratswahl

Rz. 338 Die Betriebsratswahl kann nichtig sein mit der Folge, dass eine wirksame Arbeitnehmervertretung nie bestanden hat und dass sämtliche durchgeführten Handlungen und Vereinbarungen ebenfalls ohne Wirkung sind. Eine solche Nichtigkeit, die jederzeit von jedem Betriebsangehörigen, der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber geltend gemacht werden kann, führt zur rückwirkenden Fe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Erforderlichkeit

Rz. 897 Es kann sein, dass die umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber, die Auswertung einschlägiger Unterlagen und selbst die Hinzuziehung von betriebsinternen Auskunftspersonen nicht ausreichen, um dem Betriebsrat eine eigenverantwortete Entscheidung anstehender Sachfragen zu ermöglichen. § 80 Abs. 3 BetrVG sieht für diesen Fall vor, dass der Betriebsrat "nach näher...mehr

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§ 51 Aussperrung / F. Arbeitslosen und Kurzarbeitergeld

Rz. 15 Der Entgeltverlust und die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte bei mittelbaren Arbeitskampffolgen führten zu der Frage, ob der mittelbar betroffene Arbeitnehmer Anspruch auf Kug oder Alg hat. Dies ist zumindest bei Auswirkungen innerhalb der umkämpften Branche nach der politisch motivierten Neufassung des § 116 AFG a.F. im Jahr 1986, jetzt § 146 SGB III, i.d.R. nic...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Verweisung auf die Tarifverträge der derzeitigen/einer künftigen Branche

Rz. 77 Weiterhin können Bezugnahmeklauseln sich auf den Wechsel des fachlichen Geltungsbereiches einer Branche erstrecken (sog. große dynamische Bezugnahmeklausel), oder nur innerhalb eines fachlichen Geltungsbereiches fortentwickeln (sog. kleine dynamische Bezugnahmeklausel). Rz. 78 Muster 17.4: Verweisung auf einen Tarifvertrag bei Branchenwechsel Muster 17.4: Verweisung au...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die durch ein arbeitsgerichtliches Verfahren anfallenden (Gerichts-)Kosten und Anwaltsgebühren richten sich nach den von dem Gericht festzusetzenden Streitwerten. Es handelt sich hierbei um Problemkreise, welche nicht nur das Gebühreninteresse des Anwaltes betreffen, sie haben vielmehr unmittelbare Auswirkungen für die Prozessparteien. Die Streitwertkommission hat eine...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Inhalt der Einladung

Rz. 295 Die Besonderheit im zweistufigen Verfahren liegt darin, dass bereits auf der ersten Wahlversammlung, auf der zunächst der Wahlvorstand gewählt werden muss, abschließend Wahlvorschläge gemacht werden müssen. Wahlvorschläge sind nach dem Ende der ersten Wahlversammlung nicht mehr zulässig. Dies muss den wahlberechtigten Arbeitnehmern mitgeteilt werden. Der Aushang – Ei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Belegschaftsrecht

Rz. 1 Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie sich durch Betriebsräte vertreten lassen wollen. Schon ein einziger Arbeitnehmer kann – ggf. mithilfe einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft – die Durchführung der Wahl des Betriebsrats erreichen. Bei den Bestimmungen über die Betriebsratswahl, die sich im BetrVG und der (zuletzt im Jahr 2021 neu erlassenen) Wahlord...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Abmahnung von Betriebsratsmitgliedern

Rz. 20 Betriebsratsmitglieder können wegen Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, aber nicht wegen Kritik an ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Amtsausübung abgemahnt werden. Bei Amtspflichtverletzungen ist als Sanktion das Amtsenthebungsverfahren gem. § 23 Abs. 1 BetrVG vorgesehen. Rz. 21 Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Bereichen bereitet teilweise Schwieri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Zweck, Umfang und Grenzen der Mitbestimmung des Betriebsrates

Rz. 917 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten bestehen, soweit nicht gesetzliche oder tarifliche Regelungen vorrangig sind und damit sperrend eingreifen, in den zu 14 Gruppen zusammengefassten "Angelegenheiten" des § 87 Abs. 1 BetrVG. Sinn und Zweck der Mitbestimmung ist es, die kraft seines Direktionsrechtes bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / I. Mehrkosten bei Anrufung des unzuständigen Gerichts

Rz. 13 Gem. § 12a Abs. 1 S. 3 ArbGG gilt die Ausnahmevorschrift des Satzes 1 nicht für die Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit zunächst angerufen hatte und dieses den Rechtsstreit dann an das ArbG verwiesen hat (BAG v...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 596 Um den Betriebsrat überhaupt in die Lage zu versetzen, die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, haben Betriebsräte gem. § 37 Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG Anspruch auf bezahlte Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Rz. 597 Dabei sindmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Bestellung bei Unklarheiten über den Wahlbereich

Rz. 125 Ein Sonderproblem ergibt sich, wenn sich der Wahlbereich ändern soll. Denkbar sind folgende Fall-Konstellationen:mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Sozialauswahl unter Anwendung von tariflichen und betrieblichen Auswahlrichtlinien

Rz. 101 Außerhalb des Anwendungsbereiches des § 125 Abs. 1 InsO ist eine Beschränkung der Sozialauswahl auf grobe Fehlerhaftigkeit auch in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 Abs. 1 BetrVG möglich, denn nach § 1 Abs. 4 S. 1 KSchG dürfen die Betriebspartner in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG hinsichtlich der sozialen Gesichtspunkte, die durch § 1 Abs. 3 S. 1 KSch...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 14. Wahlniederschrift, Bekanntmachung und Wahlunterlagen

Rz. 278 Nach § 16 WO ist durch den Wahlvorstand – also aufgrund eines entsprechenden Beschlusses in öffentlicher Sitzung (a.A. DKW/Homburg, § 16 WO Rn 2: Nur die Feststellung des Stimmergebnisses muss in der öffentlichen Sitzung erfolgen, nicht aber unbedingt auch die Anfertigung der Niederschrift) – eine Wahlniederschrift anzufertigen. Sie ist vom Vorsitzenden des Wahlvorst...mehr

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§ 47 Gesetzliche Verankerun... / A. Streikrecht im GG

Rz. 1 Mittlerweile ist es allgemein anerkannt, dass das Streikrecht verfassungsrechtlich garantiert ist. "Das Grundrecht schützt als koalitionsmäßige Betätigung auch Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind. Sie werden jedenfalls insoweit von der Koalitionsfreiheit erfasst, als sie erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomi...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / a) Schulungsveranstaltungen

Rz. 92 Entsprechend § 37 Abs. 6, 7 i.V.m. Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freizustellen, sofern die Veranstaltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Teilweise wird ein Anspruch auf Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes zum Besuch ei...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / bb) Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten gem. §§ 92 ff. BetrVG

Rz. 102 Vereinzelt haben unterinstanzliche Gerichte einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer vorläufigen personellen Maßnahme im Rahmen einer einstweiligen Verfügung bejaht (vgl. LAG Köln v. 13.8.2002 – 12 Ta 244/02, juris; LAG Niedersachsen v. 25.7.1995 – 11 TaBV 68/95, juris; ArbG Frankfurt am Main v.13.11.1985 – 9 BVGa 53/85). Das BAG hatte dies...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / f) Sonstige Streitigkeiten

Rz. 110 Ein Spruch der Einigungsstelle kann im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden (LAG Hessen v. 16.12.2004 – 5 TaBVGa 153/04, ArbRB 2005, 241; LAG Berlin v. 8.11.1990 – 14 TaBV 5/90, DB 1991, 1288 = BB 1991, 206). Gem. § 77 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Durchführung von Einigungsstellensprüchen. Nach allgemeine...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / I. Zeitliche Lage und Durchführung der ordentlichen Betriebsversammlung

Rz. 728 Der Betriebsrat ist gem. § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG verpflichtet, einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen. Es haben daher nach der gesetzlichen Regelung grds. in jedem Jahr regelmäßig mindestens vier Betriebsversammlungen stattzufinden. Häufig wird dies mangels ausreichender Themen nicht einzuhalten sein. Dies wird zumindest so lange un...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.2 Berufsrichter

Die Ernennung der Berufsrichter der Arbeitsgerichte erfolgt auf Vorschlag der zuständigen obersten Landesbehörde nach Beratung mit einem Ausschuss (§ 18 Abs. 1 ArbGG). Ein solcher Ausschuss wird von der obersten Landesbehörde errichtet. Ihm gehören im gleichen Verhältnis Vertreter der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie der Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern, die für...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Wahlvorstand

Rz. 7 Die Durchführung der Wahl obliegt einem je nachdem vom bisherigen Betriebsrat oder vom Gesamt- oder Konzernbetriebsrat bestellten, von der Belegschaft in einer Betriebsversammlung gewählten oder vom ArbG eingesetzten Wahlvorstand. Dieser hat bestimmte, im BetrVG und insb. in der Wahlordnung (WO) aufgeführte Pflichten. Der Wahlvorstand besteht aus drei wahlberechtigten ...mehr

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§ 19 AGG / IX. Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Rz. 104 § 23 AGG regelt die Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände. Die Richtlinien verlangen eine Möglichkeit der Beteiligung solcher Verbände an Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die der Durchsetzung von Ansprüchen aus Ungleichbehandlungen dienen. Die Antidiskriminierungsverbände dürfen, wenn sie mindestens 75 Mitglieder haben oder einen Zusammenschluss aus min...mehr

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§ 44 Mitwirkungsrechte des ... / I. Zusammenarbeitsgebot und Friedenspflicht

Rz. 11 Nach § 2 Abs. 1 S. 1 SprAuG haben der Sprecherausschuss und seine Mitglieder mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll zum Wohl der leitenden Angestellten des Betriebs zusammenzuarbeiten. Da im SprAuG anders als im BetrVG die Gewerkschaften nicht erwähnt sind, stehen ihnen hier keine Rechte zu. Das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit wird ergänzt durch eine entsprechen...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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§ 48 Grundsatz der Verhältn... / B. Verbot der Tarifzensur

Rz. 3 Eine arbeitsgerichtliche Kontrolle der Tarif- bzw. Streikziele ist aufgrund des Verhältnismäßigkeitsprinzips verboten. Man nennt dies das Verbot der Tarifzensur. Des Weiteren würde eine Tarifzensur dem Grundgedanken der Tarifautonomie widersprechen (BVerfG v. 26.6.1991 – 1 BvR 779/85, AuR 1992, 29; BAG v. 10.6.1980, DB 1980, 1266; BAG v. 24.4.2007, DB 2007, 1924; LAG S...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. "Amtszeit" des Wahlvorstands

Rz. 137 Die Amtszeit des Wahlvorstandes beginnt mit der Bestellung. Lag die Zustimmung des bestellten Wahlvorstandsmitgliedes im Zeitpunkt seiner Bestellung noch nicht vor, so beginnt sie mit der Annahme der Wahl. Sie endet mit der Bestellung eines Wahlleiters zur Wahl des Betriebsratsvorsitzenden auf der vom Wahlvorstandsvorsitzenden einzuberufenden konstituierenden Betrieb...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / d) Ermöglichung der Betriebsratstätigkeit

Rz. 96 Gem. § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Überlassung geeigneter Räume und Ausstattung. Dieser Anspruch kann nur dann im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, wenn andernfalls eine Betriebsratstätigkeit unzumutbar erschwert wird (z.B. Weigerung des Arbeitgebers, einen Raum zu stellen bzw. überhaupt keine Ausstattung mit Sachmitte...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / e) Sicherung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats

Rz. 98 Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates werden i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes dadurch gesichert, dass dem Arbeitgeber aufgegeben wird, eine Maßnahme so lange zu unterlassen, bis die erforderliche Beteiligung des Betriebsrates erfolgt ist oder dem Arbeitgeber aufgegeben wird, eine bereits durchgeführte Maßnahme aufzuheben (GMP/Spinner, ArbGG, § 85 Rn 32). Die Z...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / II. Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in der Datenschutz-Grundverordnung

Rz. 2 Der Beschäftigtendatenschutz ist im EU-Recht nicht gesondert geregelt. Art. 88 DSGVO ermächtigt dazu, "spezifischere Vorschriften ("more specific rules" im englischen Text) …im Beschäftigungskontext" zu erlassen. Im Rahmen des Normsetzungsverfahrens von Europäischem Parlament, Rat und Kommission konnten sich die Mitgliedstaaten nicht über eine bereichsspezifische Regel...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Abberufung und Anfechtung der Wahl

Rz. 440 Vorsitzender und Stellvertreter können vom Betriebsrat aus ihrer Funktion abberufen werden. Eine besondere Mehrheit ist dafür nicht erforderlich, es genügt die einfache Mehrheit der Abstimmenden. Wie bei der Wahl sind die betroffenen Betriebsratsmitglieder auch bei der Abstimmung über ihre Abwahl stimmberechtigt. Rz. 441 Hinweis Für die Anfechtung betriebsratsinterner...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.3.2 Ehrenamtliche Richter auf Arbeitnehmerseite

Zu ehrenamtlichen Richtern der Arbeitnehmerseite können berufen werden: Arbeitnehmer und ihnen nach § 5 ArbGG gleichgestellte Personen; Mitglieder und Angestellte von Gewerkschaften, von selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung und Vorstandsmitglieder und Angestellte von Spitzenorganisationen; arbeitslose Personen, gleichgü...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.3.4 Berufung

Die ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten für Arbeitssachen werden durch die zuständige oberste Landesbehörde bzw. für das BAG vom Bundesarbeitsminister aufgrund von Vorschlagslisten berufen. Es bedarf keiner Wahl und keiner Ernennung. Sie werden für die Dauer von 5 Jahren berufen (§ 20, § 37, § 43 ArbGG). Die Vorschlagslisten können einreichen Gewerkschaften, selbstständige...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 2. Insb.: Angelegenheiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Rz. 31 In der Praxis liegt den meisten Beschlussverfahren eine Streitigkeit nach dem BetrVG zugrunde. Ein Beschlussverfahren ist nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 BetrVG aber auch dann durchzuführen, wenn sich das streitige Beteiligungsrecht aus einem anderen Gesetz ergibt (z.B. § 14 AÜG). Dagegen ist das Beschlussverfahren nicht eröffnet für Individualansprüche der Arbeitnehmer (z.B. ...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / c) Betriebsratswahlverfahren

Rz. 94 Nach § 19 BetrVG kann die Betriebsratswahl angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften verstoßen worden ist. Es besteht Einigkeit darüber, dass es zulässig ist, im Wege der einstweiligen Verfügung in eine laufende Betriebsratswahl einzugreifen (u.a. LAG Düsseldorf v. 25.6.2003 – 12 TaBV 34/03, ArbuR 2004, 78; LAG Bremen v. 26.3.1998 – 1 TaBV 9/98, BB 1998,...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / V. Plattformarbeiter als arbeitnehmerähnliche Person oder Heimarbeiter?

Rz. 11 Neben der Arbeitnehmereigenschaft wird die Einordnung von Plattformarbeitern (insbes. Crowd-workern) als arbeitnehmerähnliche Person diskutiert. Im Verhältnis zur Plattform wird diese aber bei reiner Vermittlung und damit verbundener Verschaffung einer Verdienstmöglichkeit abgelehnt (s.o.). Für die notwendige wirtschaftliche Abhängigkeit von einem der Auftraggeber wär...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Gesetzliche Bestimmungen

Rz. 4 Im BetrVG selbst finden sich einige Grundsätze über die Betriebsratswahlen, nämlichmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen

Rz. 849 Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden staatlichen, tariflichen und betrieblichen Vorschriften und Regelungen durchgeführt werden. Welcher Mittel er sich dazu bedient, hat das Gesetz ihm weitgehend freigestellt. Der Betriebsrat hat allerdings in jedem Fall die Grundsätze der vertrauensvollen ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Betriebsadresse, Orte für Aushänge und Wahltermin

Rz. 141 Erste Aufgabe des Wahlvorstandes ist es – neben der Bestellung eines Schriftführers, der die Niederschriften verantwortet und neben dem Vorsitzenden unterzeichnet, ggf. der Wahl eines stellvertretenden Wahlvorstandsvorsitzenden und der Festlegung, dass Sitzungen auch in Video- oder Telefonkonferenz stattfinden können –, die Betriebsadresse festzulegen. Diese Anschrif...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Zustandekommen

Rz. 1475 Die Betriebsvereinbarung kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner zustande, es gelten also die allgemeinen Regeln des BGB. Vertragspartner sind der Arbeitgeber und der Träger des Mitbestimmungsrechts, meist der Betriebsrat, im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat. Auf Arbeitgeberseite ist für den Abschluss da...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / aa) Mitbestimmungsrechte gem. § 87 BetrVG

Rz. 99 Es war lange umstritten, ob auch die Beteiligungsrechte des Betriebsrates auf Anhörung, Beratung und Mitbestimmung Ansprüche begründen, die Gegenstand einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung oder Aufhebung der Maßnahme seitens des Arbeitgebers sein können. In einer Entscheidung v. 3.5.1994 hat das BAG (1 ABR 24/93; DB 1994, 2450 = NZA 1995, 40) unter Aufgabe se...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / cc) Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen gem. §§ 111 ff. BetrVG

Rz. 103 Besondere Relevanz hat die Frage der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Durchführung einer Betriebsänderung vor Abschluss des Verfahrens um den Interessenausgleich gem. § 111 BetrVG. § 111 S. 1 BetrVG regelt, dass der Unternehmer in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Höhe der Schulungskosten – Verhältnismäßigkeit

Rz. 633 Genügt die Schulungsveranstaltung den Anforderungen des § 37 Abs. 6 BetrVG, hat der Arbeitgeber anders als bei Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 7 BetrVG neben der Fortzahlung des Arbeitsentgeltes auch die dem Betriebsratsmitglied entstehenden Schulungskosten gem. § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen. Die Kosten müssen auch der Höhe nach erforderlich sein. Insoweit gilt...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen

Rz. 747 Ausgenommen vom Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB sind Tarifverträge, Betriebs- sowie Dienstvereinbarungen. Dies ist ausdrücklich in § 310 Abs. 4 S. 1 BGB so bestimmt. Tarifverträge unterliegen damit einer reinen Rechtskontrolle anhand des zwingenden Gesetzesrechtes, Richterrechtes oder den Grundrechten, denn man geht von einem gesicherten Verhandlungsgleichgewich...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Außerdienstliches Verhalten von Tendenzträgern und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

Rz. 338 In Tendenzbetrieben (z.B. Kirche, Gewerkschaften, Rundfunk, Fernsehen, vgl. § 118 BetrVG) haben sich die sog. Tendenzträger (Arbeitnehmer, die durch ihre Arbeit an der geistig-ideellen Zielsetzung des Unternehmens bzw. der Organisation mitwirken) bei ihrer Tätigkeit nach der Tendenz zu richten und dürfen auch im außerbetrieblichen Bereich nicht gegen die Tendenzen ih...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / l) Wahlvorschläge

Rz. 308 Die Wahl erfolgt zwingend als Persönlichkeitswahl. Dennoch erfolgt sie aufgrund von Wahlvorschlägen wie beim normalen Wahlverfahren. Jeder Wahlvorschlag soll daher doppelt so viele Bewerber aufweisen – reine Sollvorschrift ohne Sanktion –, wie Betriebsräte zu wählen sind. Er kann aber selbst dann, wenn nur ein einköpfiger Betriebsrat zu wählen ist, eine Vielzahl von ...mehr