Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 113 Beschlüsse

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zu den für den Erlass von Urteilen bestehenden Vorschriften scheinen die wenigen, in § 113 FGO für Beschlüsse getroffenen Verweisungen zwar dürftig, sie sind jedoch für die Praxis ausreichend. Unerlässliche Grundlage bleibt auch hier nach § 113 Abs. 1 FGO der Grundsatz der freien, aus der Gesamtheit aller Umstände gewonnen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mitteilung im Interesse der Besteuerung und der Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. -ordnungswidrigkeiten (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen bedingt ebenso wie die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit die Offenlegung aller verfahrensrelevanten Tatsachen und sonstigen Umstände an die für die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ausgestaltung dieses Revisionsgrundes als absolutem Revisionsgrund beruht auf dem verfassungsrechtlich verankerten (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) Verfahrensgrundrecht, dass der Einzelne Anspruch auf eine Entscheidung durch den sog. gesetzlichen Richter hat. Durch dieses Recht soll Manipulationen bei der Gerichtsbesetzung entgegengewirkt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Behörde

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Behörde ist nach § 6 AO jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Nach h. M. sind Behörden durch Organisationsakt geschaffene, selbstständige, nicht rechtsfähige Organisationseinheiten, die eigenverantwortlich öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben. Keine Behörden sind die Abteilungen eines Ministeriums...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Abstimmungen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der vierte Komplex, der in § 52 Abs. 1 FGO geregelt ist, betrifft die Beratung und Abstimmung des Gerichts. Insoweit verweist das Gesetz auf die §§ 192 bis 197 GVG. § 192 GVG (1) Bei Entscheidungen dürfen Richter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken. (2) Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann der Vorsitzende die Zuziehung v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 AO definiert den Begriff "Gesetz" als jede "Rechtsnorm", wobei dieser Begriff selbst nicht konkretisiert wird, sondern seinerseits näher bestimmt werden muss. Der Begriff der Rechtsnorm ist der Oberbegriff, unter den auch die förmlichen Gesetze fallen. § 4 AO erweitert demnach den Anwendungsbereich der AO insoweit, als Gesetze im mat...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Grundsätzliche Bedeutung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung s. § 115 FGO Rz. 10 ff. Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gehört ein substantiiertes Eingehen auf die Rechtssache; dabei ist der Begriff der Rechtssache gleichbedeutend mit dem Begriff der Rechtsfrage. Die Rechtsprechung stellt weiterhin hohe Anforderungen an die Darlegung. Die g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 63 Passivlegitimation

Schrifttum Rozek, Verwirrspiel um § 78 VwGO? – Richtiger Klagegegner, passive Prozessführungsbefugnis und Passivlegitimation, JuS 2007, 601; Schellhammer, Zivilprozess, 15. Aufl. 2016. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 63 FGO stellt klar, wer im Klagensystem der FGO (§§ 40, 41 FGO) richtiger Beklagter i. S. von § 57 Nr. 2 FGO ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, welche öf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 88a Sammlung von geschützten Daten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ist der Einzelne vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten geschützt (BVerfG v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83 u. a., BVerfGE 65, 1). Nach der Rechtsprechung des BVerfG erfasst das sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur die Verhältn...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 15 Richter auf Probe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Richter auf Probe sind solche Richter, die später als Richter auf Lebenszeit oder als Staatsanwalt verwendet werden sollen, und dazu in einer mindestens dreijährigen Probezeit erprobt werden (§§ 10 Abs. 1, 12 DRiG). Sie führen die Dienstbezeichnung "Richter" (§ 19a Abs. 3 DRiG). Zum Richterkraft Auftrags können Beamte auf Lebenszeit erna...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 10 Verfassung des Bundesfinanzhofs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 10 Abs. 1 und Abs. 2 FGO legt fest, dass der BFH ebenso wie die FG ein in Senate gegliedertes Kollegialgericht ist. Die Bildung der Senate – zurzeit sind es elf – erfolgt durch die Justizverwaltung (BMJV; so auch Brandis in Tipke/Kruse, § 10 FGO Rz. 2; Sunder-Plassmann in HHSp, § 10 FGO Rz. 27). Dies ist kein Akt der Geschäftsverteilun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsatz des Amtsbetriebs, Abs. 1

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 88 Abs. 1 Satz 1 AO begründet die Verpflichtung, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Die Norm ist damit die Grundnorm des Untersuchungsgrundsatzes. Die Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung ist aber nicht grenzenlos. In diesem Sinne wird die Art und Weise der Ausfüllung dieser Verpflichtung durch § 88 Abs. 1 Satz 2 und Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsmittel

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Beschluss, mit dem die Rüge als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, ist kein Rechtsbehelf/Rechtsmittel mehr möglich (§ 133a Abs. 4 Satz 2 FGO: unanfechtbar). Eine erneute Anhörungsrüge gegen den Beschluss ist ebenso ausgeschlossen wie eine außerordentliche Beschwerde (u. a. BFH v. 16.09.2010, IX B 12...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 287 Abs. 1 AO gibt dem Vollziehungsbeamten die Befugnis, die Wohn- und Geschäftsräume sowie die Behältnisse zu durchsuchen. Durchsuchen bedeutet mehr als nur Betreten. Kennzeichnend für den Begriff der Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen des Vollziehungsbeamten nach Sachen, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wo...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 105 Verhältnis der Auskunfts- und Vorlagepflicht zur Schweigepflicht öffentlicher Stellen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift statuiert den grundsätzlichen Vorrang der Auskunftsrechte der Finanzbehörden gegenüber den Geheimhaltungspflichten von Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen, deren Organen und Bediensteten. Die Regelung bewirkt, dass der sonst geltende Grundsatz, wonach ohne Aussagegenehmigung (s. die Beamtengesetze des Bundes und der L...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger

Schrifttum Heuermann, Entrichtungspflicht – Steuerpflicht – Grundpflicht?, FR 2013, 354. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt rahmengesetzlich die Person des Steuerschuldners bzw. des Gläubigers einer Steuervergütung und des Entrichtungsschuldners. Sie hat nur deklaratorische Bedeutung. Die Aufnahme des Erstattungsberechtigten war entbehrlich, weil die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit den in § 328 Abs. 1 AO aufgeführten Zwangsmitteln können nur solche Verwaltungsakte durchgesetzt werden, die auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet sind. Demgegenüber können Verwaltungsakte, die auf eine Geldleistung gerichtet sind, nur in dem nach §§ 259 bis 327 AO zulässigen Verfahren erzwungen wer...mehr

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AGS 10/2018, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Die zulässig erhobene sofortige Beschwerde des Beklagten zu 1) vom 25.6.2018 gegen den amtsgerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluss v. 20.6.2018 hat in der Sache teilweise Erfolg, erweist sich jedoch überwiegend als unbegründet. Im Ergebnis hat der nach der Kostengrundentscheidung kostenbelastete Beklagte zu 1) unbeschadet dessen, dass ihm Prozesskostenhilfe gewährt worden w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Anfechtungsklagen (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO)

Tz. 44 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt ein Ermessensfehler vor (s. Rz. 36 ff.), so hebt das FG den angefochtenen Verwaltungsakt auf (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). Ansonsten weist es die Klage ab. Es darf sein Ermessen im Hinblick auf das Gewaltenteilungsprinzip (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) nicht an die Stelle des behördlichen Ermessens setzen (s. Rz. 33). Für die gerichtlich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriff und steuergesetzliche Ausprägung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Steuerschuld nach Grund und Höhe regeln die Einzelsteuergesetze und der Zollkodex (s. Art. 77 bis 88 UZK) in Verbindung mit den Tarifen. Sie normieren die Steuertatbestände als Gesamtheit der Merkmale, die in objektiver und subjektiver Beziehung zutreffen müssen, um die Steuerschuld entstehen zu l...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verletzung der Beleg- und Buchungswahrheit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Gefährdung der Besteuerung durch Verletzung der Beleg- und Buchungswahrheit erkennt das Gesetz in zweifacher Hinsicht, nämlich durch das Ausstellen unrichtiger Belege und das unrichtige Verbuchen von Geschäftsvorfällen. In beiden Fällen ist nur die vollendete Handlung mit Geldbuße bedroht. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betrof...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 RAO 1919 lautete: "Bei der Auslegung der Steuergesetze sind ihr Zweck, ihre wirtschaftliche Bedeutung und die Entwicklung der Verhältnisse zu berücksichtigen." Diese Norm, die 1977 nicht in die AO übernommen wurde, ist Ausdruck der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht und entspricht sinngemäß auch heute noch dem herrsch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 5 Verfassung der Finanzgerichte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus § 5 Abs. 1 bis Abs. 3 FGO folgt, dass die FG in Senate gegliederte Kollegialgerichte sind. Die Zahl der Senate wird durch das Land bestimmt, welches das FG errichtet hat. Eines gesetzgeberischen Aktes (entsprechend § 3 FGO) bedarf es dazu nach h. M. nicht. Eine Mindestanzahl von Senaten ist durch das Gesetz nicht vorgegeben (FG Sa v....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 56 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Steuerrecht ist der Grundsatz von Treu und Glauben nicht allgemein geregelt. Gleichwohl ist anerkannt, dass der in §§ 242, 157 BGB geregelte Grundsatz von Treu und Glauben, weil auf allgemeinen Rechtsgedanken beruhend, auch im Steuerrecht gilt, und zwar sowohl für den Stpfl. wie für die Finanzbehörde (u. a. BFH v. 05.11.2009, IV R 40...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Wiederherstellung der Finanzgerichtsbarkeit nach dem Kriege

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiederherstellung der Finanzgerichtsbarkeit nach Kriegsende wurde durch das Gesetz Nr. 36 des Alliierten Kontrollrates 10.10.1946 (ABl. 1946, 183) über die Verwaltungsgerichte eingeleitet. Art. V dieses Gesetzes hob den Erlass des "Führers und Reichskanzlers" über die Vereinfachung der Verwaltung 28.08.1939 auf, desgleichen die hierz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Auslegung von Prozesshandlungen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Prozesshandlungen sind der Auslegung (entsprechend § 133 BGB ) zugänglich (z. B. BFH v. 21.05.2014, III B 3/14, BFH/NV 2014, 1389). Die für die Auslegung bürgerlich- rechtlicher Willenserklärungen entwickelten Grundsätze sind dabei anzuwenden (z. B. BFH v. 31.08.1999, VIII B 29/99, BFH/NV 2000, 442; BFH v. 15.05.2002, I B 8/02, I S 13/01,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 85 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung, für die bereits die bloße Einleitung des Strafverfahrens ausreicht (s. Rz. 82), dauert bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide. Auf eine Verurteilung des Stpfl. oder eine anderweitige Einstellung des Steuerstrafverfahrens kommt es danach nicht an. Auch hier bleiben Pro-for...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriff des Ermessens und Ermessensentscheidung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Normen sind üblicherweise konditional aufgebaut: Sind die Tatbestandsmerkmale erfüllt, tritt die in der Norm angeordnete Rechtsfolge ein. Bei einer Ermessensnorm führt die Erfüllung des Tatbestands grds. nicht zu lediglich einer einzigen Rechtsfolge. Vielmehr wird der Behörde in diesem Fall ein Handlungsspielraum auf Rechtsfolgenseite ei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216, 256; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 AO gegenüber Bankmitarbeitern und Bankkunden bei Erscheinen der Steuerfahndung in den sogenannten Bankenfällen, DStZ 1999, 783; Braun, Sperrwirkung der Fahndungsprüfungen, DStZ 2000, 715; Rüping, Tatausgleich durch Selbstanzeige, wistra 2001, 121; Keller/Keln...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 400 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls

Schrifttum Meyer I., Erledigung von Steuerstrafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung, DStR 2005, 1477. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Antrag auf Erlass eines richterlichen Strafbefehls, zu dem § 400 AO die Finanzbehörde ermächtigt, setzt voraus, dass die Sache zur Zuständigkeit des Strafrichters oder des Schöffengerichts gehört. Der Fall soll in tatsächlicher und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93a Abs. 1 Satz 1 AO ermöglicht es, die genannten Stellen zur Mitteilung folgender Sachverhalte zu verpflichten: § 93a Abs. 1 Nr. 1a AO: Mitteilung der Empfänger gewährter Leistungen sowie den Rechtsgrund und die Höhe und den Zeitpunkt dieser Leistungen. Die Verpflichtung soll sicherstellen, dass sowohl der Empfänger als Steuersubjekt e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Die Folgen der Präklusion (§ 79b Abs. 3 Satz 1 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind die Voraussetzungen für die Präklusion gegeben, sieht § 79b Abs. 3 Satz 1 FGO vor, dass Erklärungen oder Beweismittel, die erst nach Ablauf der nach § 79b Abs. 1 oder Abs. 2 FGO gesetzten Frist vorgebracht werden, vom Gericht zurückgewiesen, d. h. bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt werden können und das Gericht ohne ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32i Gerichtlicher Rechtsschutz

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). § 32i AO dient insbes. der Durchführung des Art. 78 Abs. 1 und 2 DSGVO. Nach Abs. 1 des Art. hat jede natürliche oder juristische Person das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen sie betreffenden rec...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Erzwingung der Vermögensauskunft (Abs. 8)

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung erfolgt durch ein Ersuchen an das zuständige Amtsgericht auf Anordnung der Erzwingungshaft. Sie ist zulässig, wenn der Schuldner ohne ausreichende Entschuldigung in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anberaumten Termin nicht erschienen ist, oder die Abgabe der Vermögensausku...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 28 Zuständigkeitsstreit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Fälle des positiven oder negativen Kompetenzkonfliktes sowie die Zuständigkeitsbestimmung bei sonstigen Zweifeln, in denen nur eine Behörde objektiv zuständig ist. Bei eindeutiger Mehrfachzuständigkeit greift § 25 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Vermeidung des Stillstands der Behördentätigkeit wird ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Das Klagensystem der FGO

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO kennt ebenso wie die anderen Prozessordnungen Gestaltungsklagen, Leistungsklagen und Feststellungsklagen, und ihr Klagensystem entspricht dem der VwGO. Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO) ist verwaltungsaktsbezogen und stellt ihrer Art nach eine Gestaltungsklage dar, da mit ihr ei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Justizförmliches Verfahren

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren der FGO gliedert sich in die Klage zum FG, der im Regelfall ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren der Finanzverwaltung (§§ 347ff. AO) vorausgeht, und die gegen finanzgerichtliche Urteile stattfindende Revision zum BFH. Gegen Entscheidungen der FG, die nicht Urteile oder diesen gleichstehende Gerichtsbescheide (§ 90...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ablauf einer angemessenen Frist seit Einspruchseinlegung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO enthält keine Aussage darüber, was eine angemessene Frist seit Einlegung des Einspruchs darstellt. Die Angemessenheit bestimmt sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles, also z. B. nach dem Umfang des Falles, Umfang und Schwierigkeiten der gebotenen Sachverhaltsermittlung (Levedag in Gräber, § 46 FGO Rz. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 38 Örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 38 FGO bestimmt die örtliche Zuständigkeit des FG, den Gerichtsstand, regelt damit, welches der sachlich zuständigen FG (§ 35 FGO) den konkreten Rechtstreit zu entscheiden hat. Die Vorschrift gilt für das Klageverfahren. Für Anträge auf AdV ist das "Gericht der Hauptsache" zuständig (§ 69 Abs. 3 Satz 1 FGO). Dies gilt auch für die örtl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Versagung rechtlichen Gehörs

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf Gehör beinhaltet das Recht der Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, sich vor Erlass der Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern. Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 31 Dienstaufsicht

Schrifttum Schmidt-Räntsch, DRiG, 7. Aufl. 2018. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 31 FGO obliegt die Dienstaufsicht über die Berufsrichter, Beamten, Angestellten und Arbeiter des FG bzw. des BFH dem Gerichtspräsidenten. Nicht erfasst sind die ehrenamtlichen Richter (§ 2 DRiG). Die Dienstaufsicht gehört zur Gerichtsverwaltung und betrifft daher "die Verwaltung der f...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Betroffener Personenkreis

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Personenkreis, dem das beruflich bedingte Verweigerungsrecht zusteht, ist in Abs. 1abschließend genannt. Es handelt sich also nicht um eine nur beispielhafte Aufzählung, sodass sich andere Berufsgruppen nicht auf ein berufsbedingtes Aussageverweigerungsrecht berufen können. Deshalb steht auch Mitarbeitern von Kreditinstituten kein Au...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.6.2018 – 1 UF 50/18, FamRZ 2018, 1319 m. Anm. Hammer 1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der es einem sorgeberechtigten Elternteil untersagt wird, aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen (sog. Ausreiseverbot), sowie das Bundespolizeipräsidium ersucht wird, durch geeignete Maßnahmen die Ausreise zu verhindern, bedarf aufgrund der...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 102 Satz 1 FGO überprüft das FG Ermessensentscheidungen der Finanzbehörden, ob der Ermessensverwaltungsakt (bei Anfechtungsklagen, § 40 Abs. 1 1. Alt. FGO) oder die Ablehnung bzw. Unterlassung eines Verwaltungsakts (bei Verpflichtungsklagen, § 40 Abs. 1 2. Alt. FGO) rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 21 Gründe für Amtsentbindung

Schrifttum Albers, Die Abberufung des ehrenamtlichen Verwaltungsrichters, MDR 1984, 888; App, Abberufung ehrenamtlicher Finanzrichter wegen Eröffnung eines Konkursverfahrens über ihr Vermögen, DStZ 1987, 464. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In § 21 FGO ist geregelt unter welchen Voraussetzungen berufene ehrenamtliche Richter von ihrem Amt entbunden werden können, während ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 186 Beteiligte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt die Beteiligten am Zerlegungsverfahren und ist Spezialregelung gegenüber § 78 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beteiligte sind der Steuerpflichtige und die Steuerberechtigten, denen ein Anteil am Steuermessbetrag zugeteilt worden ist oder die einen Anteil beanspruchen. Die Beteiligung des Steuerpflichtigen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Feststellungsinteresse

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gem. § 41 Abs. 1 FGO muss der Kläger an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens des Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes ein eigenes berechtigtes Interesse (Feststellungsinteresse, Rechtsschutzinteresse) haben. Das Interesse braucht kein rechtliches zu sein, insbes. kein abgabenrechtliches (ebenso Seer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Voraussetzungen der Anhörungsrüge

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 133a Abs. 1 FGO bestimmt neben dem Anwendungsbereich der Anhörungsrüge, dass die Rüge durch einen Beteiligten erhoben werden kann. Beteiligte sind die nach allgemeinen Regelungen zu bestimmenden Verfahrensbeteiligten i. S. des § 57 FGO, also in der Regel Stpfl. und Finanzbehörde. Erforderlich ist zudem eine Beschwer, die durch die Ents...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Ermessen

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es liegt im Ermessen des FA, ob es einen rechtswidrigen Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit oder für die Zukunft zurücknimmt. Die Ermessensausübung muss sich am Sinn und Zweck des § 130 AO orientieren, der eine Abwägung zwischen dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 GG) und dem des Vertrauensschutzes tri...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 103 Am Urteil beteiligte Richter

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Geschäftsverteilung und des Sitzungsplanes der Senate siehe die §§ 4 und 27 FGO; im Hintergrund steht der Grundsatz vom gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Prinzip der Einheit der mündlichen Verhandlung (s. § 92 FGO Rz. 1) bedeutet grundsätzlich, dass das Urteil nur von den...mehr