Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2167 BGB – Belastung mit einer Gesamthypothek.

Gesetzestext 1Sind neben dem vermachten Grundstück andere zur Erbschaft gehörende Grundstücke mit der Hypothek belastet, so beschränkt sich die in § 2166 bestimmte Verpflichtung des Vermächtnisnehmers im Zweifel auf den Teil der Schuld, der dem Verhältnis des Wertes des vermachten Grundstücks zu dem Wert der sämtlichen Grundstücke entspricht. 2Der Wert wird nach § 2166 Abs....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Besteht für die Forderung eine Hypothek an mehreren Grundstücken (Gesamthypothek), so haftet jedes Grundstück für die ganze Forderung. 2Der Gläubiger kann die Befriedigung nach seinem Belieben aus jedem der Grundstücke ganz oder zu einem Teil suchen. (2) 1Der Gläubiger ist berechtigt, den Betrag der Forderung auf die einzelnen Grundstücke in der Weise zu verteilen, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zuschreibung (Abs 2, § 6 GBO).

Rn 9 Durch die Bestandteilszuschreibung wird das zugeschriebene Grundstück unwesentlicher Bestandteil des Hauptgrundstücks (MüKo/Lettmaier Rz 13). Belastungen in Abteilung II bezogen auf die Grundstücke bleiben getrennt bestehen und neue Belastungen können nur das neue einheitliche Grundstück erfassen. Belastungen in Abteilung III des Hauptgrundstücks erstrecken sich jedoch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner.

Rn 38 Den Ausgleichsanspruch kann zum einen der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks geltend machen. Zum anderen steht der Anspruch auch dem Besitzer zu (BGHZ 157, 188, 190), und zwar jedem Besitzer, der einen primären Abwehranspruch nach § 862 I hat. Der bloße Benutzer des Grundstücks ist allerdings nicht anspruchsberechtigt; der Ausgleichsanspruch leitet sich aus de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 26 § 1 IV stellt klar, dass das SonderE nur mit Miteigentum an einem Grundstück (vgl § 873 BGB Rn 2) verbunden werden kann (s.a. BGH NJW 23, 3090 [BGH 15.06.2023 - V ZB 12/22] Rz 5). Ein Überbau (Rn 27) steht dem nicht entgegen (BGH NJW 23, 3090 [BGH 15.06.2023 - V ZB 12/22] Rz 6). Grundstück idS ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Herkunft.

Rn 10 Die Einwirkungen müssen von einem anderen Grundstück ausgehen. Deshalb unterliegen zB Beeinträchtigungen einer Mietwohnung, die von einer anderen Mietwohnung innerhalb desselben Grundstücks ausgehen, nicht den Regelungen des § 906 (BGHZ 157, 188, 190f); allerdings ist zur Bestimmung der Grenzen dessen, was ein Mieter an Immissionen durch den Gebrauch einer anderen Wohn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fehlende Verbindung mit einem öffentlichen Weg.

Rn 6 Die Verbindung fehlt, wenn die tatsächliche oder die rechtliche Zugangsmöglichkeit zu einem öffentlichen Weg nicht gegeben ist. Kann die Verbindung aufgrund der Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht geschaffen werden, muss der Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks eine Befreiung davon notfalls im Klageweg anstreben (BGH WuM 21, 630, 632f [BGH 16.04.2021 - V ZR ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Qualifikation im Handelsrecht

Rn. 182r Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Unter "Bauten auf fremden Grundstücken" (§ 266 Abs 2 II.1. HGB) kommen ausschließlich Bauwerke zum Ansatz, die dem Bilanzierenden personell zuzurechnen sind, die sich aber auf Grundstücken befinden, die dem Bilanzierenden nicht zuzurechnen sind. Erforderlich ist also wirtschaftliches Eigentum am Gebäude bei fehlendem wirtschaftlichen Eigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechtigter und Verpflichteter.

Rn 4 Der Anspruch auf Duldung der Benutzung des Nachbargrundstücks steht dem Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks zu. Mehrere Miteigentümer können ihn – abw von § 1011 – nur gemeinsam geltend machen, weil anderenfalls ein einziger Miteigentümer die Verpflichtung der anderen Miteigentümer zur Zahlung der Notwegrente (II) begründen könnte (BGH NZM 06, 820). Das ist jedo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Scheinbestandteile

Rn. 163 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Scheinbestandteile sind Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt oder mit dem Grund und Boden verbunden wurden (§ 95 Abs 1 S 1, Abs 2 BGB), sowie Gebäude oder andere Werke, die in Ausübung eines dinglichen Rechts (Erbbraurecht, Nießbrauch) eines an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1021 BGB – Vereinbarte Unterhaltungspflicht.

Gesetzestext (1) 1Gehört zur Ausübung einer Grunddienstbarkeit eine Anlage auf dem belasteten Grundstück, so kann bestimmt werden, dass der Eigentümer dieses Grundstücks die Anlage zu unterhalten hat, soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert. 2Steht dem Eigentümer das Recht zur Mitbenutzung der Anlage zu, so kann bestimmt werden, dass der Berechtigte die Anlage zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine Definition.

Rn 8 § 650 erfasst nur die Herstellung oder Erzeugung beweglicher Sachen. Der Begriff der beweglichen Sache ist zwar für das Sachenrecht in § 90 legaldefiniert und umfasst neben vertretbaren und nicht vertretbaren Sachen nach § 90a auch Tiere. Beweglich sind nach der Rspr alle Sachen, die nicht Grundstück, den Grundstücken gleichgestellt (Erbbaurecht; Wohnungseigentum) oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des Eigentümers eine bestimmte Wohnung in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen (Dauerwohnrecht). 2Das Dauerwohnrecht kann auf einen außerhalb des Gebäudes lie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. 2Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sicherungsobjekt.

Rn 4 Dogmatischer Anknüpfungspunkt für den Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek ist ua der durch die Bauleistungen herbeigeführte Mehrwert des Baugrundstückes (vgl: BGH BauR 84, 413; auch das Erbbaurecht – BGHZ 91, 139, 142). Pfandgegenstand kann deshalb grds nur das Baugrundstück des Bestellers sein, für den der Unternehmer die Bauleistung erbringt – § 650e I 1....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Belastungsgegenstand.

Rn 5 Belastbar und damit dienende Gegenstände sind Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und die Wohnungseigentumsberechtigung. Der reale Teil eines Grundstücks kann unter der Voraussetzung des § 7 II GBO belastet werden. Auch bei Belastung des ganzen Objekts kann die Ausübung auf bestimmte reale Teile beschränkt werden. Der Ausübungsbereich kann dann der tatsächlichen Ausü...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Wohnungsrecht

Rz. 179 Es war lange Zeit umstritten, ob die unklare Rechtsprechung des BGH zum Nießbrauch auf Immobilienschenkungen unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts übertragen werden kann. Der BGH hat 2016 erstmalig einen Fall zum Wohnungsrecht entschieden und dabei den Beginn der zehnjährigen Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB bejaht. Bevor auf diese Entscheidung eingegangen w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vertragsgegenstand.

Rn 7 § 580a I erfasst nicht bebaute Grundstücke, Grundstücks- und Gebäudeteile sowie Gebäude und Räume, letztere jedoch nur, wenn sie weder als Geschäftsräume (dann gilt § 580a II) noch zu Wohnzwecken (dann gilt § 573c) vermietet sind. Rn 8 Grundstücke sind abgegrenzte, im Grundbuch unter einer bestimmten Nummer eingetragene Teile der Erdoberfläche; hierunter fallen auch Grun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 920 BGB – Grenzverwirrung.

Gesetzestext (1) 1Lässt sich im Falle einer Grenzverwirrung die richtige Grenze nicht ermitteln, so ist für die Abgrenzung der Besitzstand maßgebend. 2Kann der Besitzstand nicht festgestellt werden, so ist jedem der Grundstücke ein gleich großes Stück der streitigen Fläche zuzuteilen. (2) Soweit eine diesen Vorschriften entsprechende Bestimmung der Grenze zu einem Ergebnis f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1009 stellt klar, dass trotz des Bestehens von Bruchteilseigentum an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache, diese nach I auch zu Gunsten eines Miteigentümers belastet werden kann. Man könnte darin, im Hinblick auf das Selbstkontrahierungsverbot des § 181, eine Art Befreiungsregel sehen (RGZ 47, 202, 209; BVerwGE 128, 246). Richtiger erscheint jedoch mit Blick auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Durchsetzung des Notwegrechts.

Rn 23 Zur Durchsetzung des Notwegrechts ist zunächst ein ›Verlangen‹ des Eigentümers des verbindungslosen Grundstücks erforderlich. Empfänger des Verlangens ist der Eigentümer des Nachbargrundstücks; wird durch den Notweg eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, muss das Verlangen auch an den Dienstbarkeitsberechtigten gerichtet werden (BGH MDR 22, 1086, 1...mehr

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ZErb 08/2024, Keine Anfecht... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten darüber, ob der Insolvenzverwalter des Erben Verfügungen der Erblasserin nach § 134 InsO anfechten kann. Der Kl. ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Insolvenzschuldners. Über das Vermögen des Insolvenzschuldners hat das aufgrund der Anträge vom 4.8.2021 und 7.9.2021 mit Beschl. v. 23.6.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzschuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 906 gilt als die Generalnorm des zivilrechtlichen Nachbarschutzes (BTDrs 12/7425 S 87) und als Inhaltsbestimmung des Eigentums; geregelt wird der privatrechtliche Immissionsschutz. Die Vorschrift beschränkt die negativen Eigentümerbefugnisse aus § 903 (§ 903 Rn 2), indem sie die dem Grundstückseigentümer zustehenden Abwehransprüche einschränkt. Dadurch wird ein Ausgle...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / aa) Grundsätzliches

Rz. 135 Gebäude gehören grundsätzlich zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks (§ 94 Abs. 1 S. 1 BGB). Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind auch die zur Herstellung desselben eingefügten Sachen (§ 94 Abs. 2 BGB), so dass deren Wert auch Teil des Grundstückswertes ist. Jedoch sind auch hier Ausnahmen zu beachten: Nach § 95 Abs. 1 BGB sind Scheinbestandteile ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift beschränkt die negativen Befugnisse des Eigentümers (§ 903 Rn 2) des Grundstücks, über welches der Notweg führt, indem sie ihn zur Duldung der Benutzung seines Grundstücks durch den Nachbarn verpflichtet, dessen Grundstück keine Verbindung mit einem öffentlichen Weg hat. Nur wenn die Zugangslosigkeit nicht anders behoben werden kann, kommt ein Notwegrecht...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / cc) Bewertung vermieteter Immobilien

Rz. 148 Renditeimmobilien dienen grundsätzlich der Erzielung laufender Einkünfte. Daher ist für ihre Bewertung vorrangig das Ertragswertverfahren anzuwenden.[498] Für einen potenziellen Erwerber stellen die zukünftig erzielbaren Überschüsse den für die Wertbemessung entscheidenden Gesichtspunkt dar.[499] Ein Grundstück kann demnach nur so viel wert sein, wie sich durch seine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Definition.

Rn 5 Als Grundstücke gelten auch grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht). Als Rechte an Grundstücken kommen Nießbrauch und beschränkte persönliche Dienstbarkeit, da unvererblich, hier nicht in Betracht. Rn 6 § 2113 I betrifft hingegen nicht Verfügungen über Grundstücke und Rechte an Grundstücken, die zunächst zum Vermögen einer Gesamthand gehören, von welcher wiederum nur ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nachbargrundstücke.

Rn 10 Nicht nur unmittelbar an das beeinträchtigte Grundstück angrenzende Grundstücke fallen unter den Begriff ›Nachbargrundstücke‹, sondern alle Grundstücke, deren Anlagen auf andere Grundstücke einwirken können.mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Begünstigung von Mietwohnimmobilien, § 13d ErbStG

Rz. 8 Die Begünstigung von Grundbesitz erfolgt nicht mehr auf der Bewertungsebene, sondern nach Ermittlung des gemeinen Wertes durch Vornahme eines konkreten Bewertungsabschlags von 10 % des gemeinen Wertes. Eine Haltefrist nach dem Erwerb ist durch den Beschenkten nicht einzuhalten. Rz. 9 Begünstigt sind nur zu Wohnzwecken vermietete Immobilien, die im Inland oder im EU/EWR-...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 591 [Autor/Stand] Gemäß § 4 Nr. 6 GrStG ist – soweit sich nicht bereits eine Befreiung nach § 3 GrStG ergibt – von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der für Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird. Zusätzlich zu dieser Nutzungsanforderung gehören zwei weitere kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen: Erfüllung der Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 AO bzw. § 67 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege

a) Überblick Rz. 141 [Autor/Stand] Die Regelung des § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG stellt hinsichtlich der dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen eine abschließende Aufzählung dar. Allerdings ist die Aufzählung derart umfassend, dass tatsächlich von einer bewusst abschließenden Erfassung sämtlicher in Betracht kommender unmittelbar dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Betriebsgrundstücke

Rz. 551 [Autor/Stand] Nach § 99 Abs. 2 BewG a.F. galt "das ganze Grundstück" nur dann "als Teil des Gewerbebetriebs und als Betriebsgrundstück", wenn "das Grundstück, das, losgelöst von dem Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen (gehört haben würde), zu mehr als der Hälfte seines Werts dem Gewerbebetrieb (diente)." Diese Sonderregelung betraf Grundstücke, die zu unterschiedlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Nutzung durch Veräußerung/Belastung

Rn. 170f Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Möglichkeit, ein unbewegliches WG zu veräußern oder zu belasten, ist wesentlicher Ausdruck der Sachherrschaft über ein unbewegliches WG. Insb im Wege der Veräußerung können dessen Substanz nutzbar gemacht und Wertsteigerungen realisiert werden. Wirtschaftliches Eigentum setzt gleichwohl nicht voraus, dass der nutzungsberechtigte potenz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Plückebaum, Gebäudeteile als selbstständige WG, DB 1980, 1086; Wichmann, Das Gebäude als WG ein Phänomen?, DB 1983, 1329; Karrenbauer, Der Gebäudeabbruch, BB 1985, 2288; Knobbe-Keuk, Die Einkommensbesteuerung der entgeltlichen Überlassung von Bodensubstanz, DB 1985, 144; Glanegger, AK und HK bei Grundstücken und Gebäuden, DB 1987, 2115, 2173; Paus, Vermietete Grundstücke als gewi...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / V. Verteidigungsvorbringen gegen den materiell-rechtlichen Wertermittlungsanspruch

Rz. 197 Aus § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt sich, dass dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Wertermittlung zusteht. Der Vorschrift des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB kann jedoch nicht entnommen werden, dass der Wertermittlungsanspruch, z.B. bei Grundstücken, nur durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens erfüllt werden kann. Nur wenn sich der Pflichtteilsberechtigte n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermögensarten

Rn. 110 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die Frage, ob ein WG in die steuerliche Gewinnermittlung einzubeziehen ist, ist zunächst das BV vom PV abzugrenzen. Der BFH differenziert für das BV weiter zwischen notwendigem u gewillkürtem BV u geht damit in st Rspr von einer steuerlichen Dreiteilung des Vermögens in notwendiges BV, gewillkürtes BV u PV aus (zB BFH v 26.11.1973, GrS ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Verwaltung der Grundsteuer obliegt zum Teil den Finanzbehörden der Länder, zum Teil den Gemeinden. In den Ländern Berlin und Hamburg wird die Grundsteuer nur von den Finanzbehörden verwaltet. Für die Feststellung der Grundsteuerwerte nach dem Bundesmodell sowie für die Festsetzung und ggf. Zerlegung der Grundsteuermessbeträge sind die Finanzämter zus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Willkürliche Aufhebung der Verbindung (Abs 1).

Rn 1 Hat der Eigentümer des Grundstücks, welchem die für die ordnungsmäßige Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt (§ 917 Rn 6 ff), die verbindungslose Situation willkürlich herbeigeführt, besteht kein Anspruch gegen den Nachbarn auf Duldung der Benutzung des Nachbargrundstücks mit einem Notweg, auch nicht nach den Grundsätzen des nachbarlichen Geme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Berechtigter.

Rn 4 Die Vorschrift schützt nicht nur den Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks, sondern alle dinglich Berechtigten, denen der Eigentumsanspruch aus § 1004 I in entspr Anwendung zusteht. Dazu gehören der Nießbraucher (§ 1065), der Dienstbarkeitsberechtigte (§§ 1027, 1090 II) und der Erbbauberechtigte (§ 11 I ErbbauRG). Rn 5 Hat der Eigentümer des beeinträchtigten Grunds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet. 2Landwirtschaft sind die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, sowie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vertragsgegenstand.

Rn 1 Der Vertrag muss eine Verpflichtung zur Änderung des Eigentums (auch von Miteigentumsanteilen) an einem Grundstück enthalten, also zur Übertragung oder zum Erwerb von Eigentum an einem Grundstück verpflichten. Einem Grundstück stehen gleich das Wohnungseigentum (§ 4 III WEG) und das Erbbaurecht (§ 11 ErbbauRG dazu Nürnbg MittBayNot 21, 234), auch das Sondereigentum an G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wiederkehrende Leistungen.

Rn 3 Bei einer Reallast sind wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu erbringen. Dies erfordert nicht, dass die Leistungen in Natur aus dem Grundstück gewährt werden müssen. Abgestellt wird nur auf die dingliche Haftung des Grundstücks im Weg der Zwangsvollstreckung. Es genügt, wenn die Reallast den Wert einer Leistung verkörpert, die dem Berechtigten bei Nichtleistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wesentlichkeit.

Rn 17 Für die Beurteilung der Wesentlichkeit gelten dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Unwesentlichkeit (Rn 12 ff). Auf das subjektive Empfinden des Beeinträchtigten kommt es somit nicht an, sondern auf das eines verständigen Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstücks. Damit wird ein Gleichlauf zwischen privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Immis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gewichtung

Rn. 170m Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wie der Rspr-Befund zeigt, sind in kritischen Zurechnungsfällen höchst selten alle Kriterien – Übergang von Besitz (in Erwartung des Eigentumserwerbs), Nutzung (periodisch/aperiodisch/Übergang Wertsteigerungschance), (Wertminderungs-)Gefahr, Lasten – erfüllt. Da es für die Zurechnung unbeweglicher WG auch insoweit auf das Gesamtbild der ta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Grundschuld). (2) Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen, dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Mittelbare Einlagevorgänge: Rechtsvorgang als Substitut der Einlagehandlung

Rn. 285 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ebenso wie bei der Entnahme (s Rn 226) kann in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Einlage statt durch eine Einlagehandlung auch durch einen Rechtsvorgang bewirkt werden. Ein solcher Rechtsvorgang kann insb der Eintritt in eine Gesellschaft kraft Erbfalls sein, wenn der Erbe dem Betrieb ein WG zur Nutzung überlassen hat (Sonder-BV I) o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1197 BGB – Abweichungen von der Fremdgrundschuld.

Gesetzestext (1) Ist der Eigentümer der Gläubiger, so kann er nicht die Zwangsvollstreckung zum Zwecke seiner Befriedigung betreiben. (2) Zinsen gebühren dem Eigentümer nur, wenn das Grundstück auf Antrag eines anderen zum Zwecke der Zwangsverwaltung in Beschlag genommen ist, und nur für die Dauer der Zwangsverwaltung. Rn 1 § 1197 knüpft an die formale Rechtsstellung als Eige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Hypothek erstreckt sich auf die von dem Grundstück getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile, soweit sie nicht mit der Trennung nach den §§ 954 bis 957 in das Eigentum eines anderen als des Eigentümers oder des Eigenbesitzers des Grundstücks gelangt sind, sowie auf das Zubehör des Grundstücks mit Ausnahme der Zubehörstücke, welche nicht in das Eigentum des Eigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand.

Rn 3 Gegenstand einer Vereinigung oder Bestandsteilzuschreibung können neben Grundstücken auch grundstücksgleiche Rechte sein (Schöner/Stöber Rz 627). Möglich ist auch die Verbindung von Grundstücken mit grundstücksgleichen Rechten (BayObLGZ 93, 300; aA Staud/Gursky Rz 19). Unzulässig ist die Zuschreibung des Erbbaugrundstücks zu dem darauf lastenden Erbbaurecht (KG DNotZ 11...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / bb) Bewertung selbstgenutzter Immobilien

Rz. 138 Die Ermittlung des Wertes selbstgenutzter Immobilien, vor allem von Ein- und Zweifamilienhäusern,[469] erfolgt im Regelfall nach dem Vergleichswertverfahren.[470] Soweit verwendbare Vergleichswerte bzw. Vergleichsfaktoren nicht zur Verfügung stehen,[471] kommt dies allerdings nicht in Betracht; dann findet i.d.R. das Sachwertverfahren Anwendung.[472] Maßgeblich ist i...mehr