Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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§ 11 Zwangsverwaltung / VIII. Muster: Teilungsplan

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.8: Teilungsplan 21 L _________________________/_________________________ Teilungsplanmehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Heilbare Zuschlagsversagungsgründe

Rz. 384 Solche relativen Versagungsgründe stehen einer Zuschlagsentscheidung nicht im Wege, wenn das Recht des Beteiligten durch den Zuschlag nicht beeinträchtigt wird oder wenn der Beteiligte das Verfahren genehmigt, § 84 Abs. 1 ZVG. Allerdings ist die Genehmigung eines Beteiligten nach einer wirksamen Zuschlagsentscheidung nicht mehr möglich. Solche Gründe finden sich in §...mehr

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Italien / VII. Auf die Nachlassabwicklung anwendbares Recht

Rz. 59 Das Erbstatut ist grundsätzlich für die Voraussetzungen für den Erwerb der Erbenstellung (titulus) maßgebend, während für den dinglichen Vollzug (modus) das Sachstatut, also i.d.R. das Recht des Belegenheitsortes, maßgebend sein soll. Rz. 60 Aus italienischer Sicht ist nach überwiegender Auffassung die Differenzierung zwischen titulus und modus durch die EuErbVO entfal...mehr

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Italien / 4. Erbschein/Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 284 Mit Art. 62 ff. EuErbVO wurde nun auch in Italien für Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug, also insbesondere bei in Italien verstorbenen ausländischen Staatsangehörigen, das Europäische Nachlasszeugnis eingeführt. Gemäß G. 30 ottobre 2014, n. 161., Art. 32 Abs. 1 sind die Notare zuständig. Für das Erbscheinsverfahren und dessen Inhalt gilt nach Art. 32 dieses Geset...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Erteilung eines deutschen Erbscheins

Rz. 132 Kommt englisches Erbrecht zur Anwendung (zu den Fallgruppen siehe Rdn 13), ist aber Vermögen in Deutschland belegen, wird zur Nachlassabwicklung in Deutschland regelmäßig ein deutscher Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigt werden. Da Großbritannien kein Mitgliedstaat der EuErbVO ist, werden deutsche Gerichte zu deren Erteilung regelmäßig entweder n...mehr

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Belgien / IV. Erburkunden und Erbscheine – Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 111 Gemäß Art. 4.59 ZGB erfolgt der Nachweis der Eigenschaft als Erbe aufgrund einer Erburkunde oder Erbscheins, wobeimehr

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Frankreich / cc) Güterrechtsstatut bei Eheschließung zwischen dem 1.9.1992 und 29.1.2019

Rz. 7 Für den Zeitraum zwischen dem 1.9.1992 und dem 29.1.2019 gilt in Frankreich das Haager Übereinkommen über das auf Ehegüterstände anwendbare Recht vom 14.3.1978 (HGA). Gemäß Art. 2 HGA handelt es sich dabei um loi uniforme. Die Bestimmungen gelten also aus französischer Sicht auch im Verhältnis zu Deutschland, obgleich Deutschland das Übereinkommen nicht ratifiziert hat...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Unterschiedliche Informationsquellen nutzen

Rz. 30 Für ein aktives Informationsmanagement stehen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung: Zunächst muss das Unternehmen die eigenen Informationsquellen nutzen, was den Vorteil hat, dass diese Informationen nicht gesondert vergütet werden müssen, wie es bei Nutzung eines externen Dienstleisters, insbesondere Wirtschaftsauskunftsdiensten der Fall ist. Rz. 31 Hinweis G...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Teilungsanordnungen

Rz. 88 Häufig finden sich in letztwilligen Verfügungen Regelungen, wie der Nachlass zwischen mehreren Miterben aufzuteilen ist. Für die Erbschaftsteuer in Deutschland sind solche Teilungsanordnungen des Erblassers bei Geltung des inländischen Erbstatuts irrelevant. Es kommt nur darauf an, was der Erbe von Todes wegen unmittelbar durch den Erbfall erlangt hat, § 11 ErbStG. Un...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / III. Die Verwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses im deutschen Grundbuchverfahren

Rz. 23 Gemäß § 29 GBO kann im deutschen Grundbuchverfahren ein Nachweis der Erbfolge nur durch öffentliche Urkunde geführt werden. Gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 GBO kann dies durch öffentlich beurkundetes Testament samt gerichtlicher Eröffnungsniederschrift erfolgen. Regelmäßig wird die Erbfolge aber gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO durch Erbschein nachgewiesen. Hierunter wurde bislang au...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Wirkung der Forderungsübertragung

Rz. 512 Durch die Übertragung scheidet die Forderung gegen den Ersteher aus dem Vermögen des Vollstreckungsschuldners aus und wird als reine Geldforderung in das Vermögen des in der Übertragungsanordnung genannten Berechtigten überführt. Hinweis Übertragen wird die im Teilungsplan festgestellte Forderung nebst 4 % Zinsen vom Tag des Verteilungstermins an. Eine Erhöhung dieses...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / IV. Muster: Antrag auf Versteigerung wegen eines dinglichen Anspruchs

Rz. 634 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.4: Antrag auf Versteigerung wegen eines dinglichen Anspruchs An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – vertreten durch Prozessbevollmächtigten _________________________ gegen den _________________________ – Schul...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / V. Muster: Antrag auf Versteigerung wegen einer persönlichen Forderung

Rz. 635 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.5: Antrag auf Versteigerung wegen einer persönlichen Forderung An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Antrag auf Zwangsversteigerung wegen persönlicher Forderung In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – vertreten durch Prozessbevollmächtigten _____...mehr

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Belgien / b) Unbewegliches Vermögen des Erblassers

Rz. 103 Die Abwicklung in Bezug auf das zum Nachlass gehörende, in Belgien belegene unbewegliche Vermögen richtete sich nach belgischem Erbrecht. Auch nach Inkrafttreten der EuErbVO gilt für inländischen Grundbesitz, der einem im Ausland wohnhaften Erblasser gehört, dass gem. Art. 38 des belgischen Erbschaftsteuergesetzbuchs beim zuständigen Amt Rechtssicherheit der Generalve...mehr

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Italien / III. Bewertung des Nachlasses

Rz. 306 Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs richtet sich nach den Art. 14–19 d.legs. 346/90. Rz. 307 Für Immobilien und dingliche Rechte auf Immobilien ist grundsätzlich deren Verkehrswert heranzuziehen. Bei in Italien belegenen Wohnimmobilien wird jedoch der in der Erbschaftsteuererklärung angegebene Katasterwert akzeptiert (valutazione automatica).[462] Der Kataster...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XXXI. Muster: Bietungsvollmacht

Rz. 661 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.31: Bietungsvollmacht Vollmacht Ich bevollmächtige _________________________ (Name des/der Bevollmächtigten), mich in dem Zwangsversteigerungsverfahren betr. das Objekt _________________________ (Angabe des Grundstücks bzw. der Wohnungseigentumseinheit oder des Aktenzeichens) zu vertreten. Die Vollmacht berech...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / I. Muster: Antrag auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung und der Zahlung eines Vorschusses

Rz. 168 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Antrag auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung und der Zahlung eines Vorschusses An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht[197] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragssteller – Verfahrensbevollmächtigte: R...mehr

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Bulgarien / 6. Der Staat und die Kommunen als Erben

Rz. 22 Wenn keine erbfähigen Verwandten bis zum sechsten Verwandtschaftsgrad vorhanden sind oder alle Erben das Erbe ausschlagen, erbt der Staat. Gewisse Vermögensgegenstände fallen jedoch der Gemeinde zu, in der sie sich im Zeitpunkt des Erbfalls befinden, nämlich die beweglichen Sachen, Wohnungen, Ateliers und Garagen sowie Grundstücke, die zur Wohnbebauung bestimmt sind.mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / a) Eintragungsantrag

Rz. 18 Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek erfolgt nur auf Gläubigerantrag (§ 867 Abs. 1 ZPO; § 13 Abs. 1 S. 1 GBO) durch das Grundbuchamt, in dessen Bezirk das Grundstück oder grundstücksgleiche Recht liegt. Die für die Eintragung gem. § 19 GBO grundsätzlich erforderliche Bewilligung des Eigentümers wird durch den vollstreckbaren Schuldtitel ersetzt.[17] Rz. 19 Als G...mehr

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Türkei / 1. Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilsquote

Rz. 62 Pflichtteilsberechtigt sind gem. Art. 505 Abs. 1 ZGB und Art. 506 ZGB (zuvor Art. 453) die Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte. Das Pflichtteil der Geschwister des Erblassers wurde bereits 2007 abgeschafft. Der Pflichtteil ist im Gegenteil zum deutschen Recht kein lediglich schuldrechtlicher Anspruch, sondern ein echtes Noterbrecht.[105] Es ist die den Noterben v...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 4. Nachlassspaltung

Rz. 94 Statt einer Vermächtniseinsetzung könnte allerdings auch geprüft werden, ob eine sog. Nachlassspaltung (etwa durch Rechtswahl) erreicht werden kann.[84] Dann könnte jeder Erbe als Alleinerbe eines Nachlassteils eingesetzt werden. Erbschaftsteuerlich wäre dies anzuerkennen. Jedenfalls unter der Geltung des (früheren) Art. 25 EGBGB bot die Möglichkeit der Rechtswahl Ges...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Vertretung

Rz. 299 Beim Auftreten eines Vertreters muss dessen Legitimation im Termin durch öffentlich beglaubigte Urkunde (§ 129 BGB) nachgewiesen werden,[305] ansonsten ist ein Gebot zurückzuweisen (§ 71 Abs. 2 ZVG). Damit erlischt das Gebot. Eine Ausnahme besteht bei Offenkundigkeit (§ 71 Abs. 2 ZVG). Dies hat das Gericht durch Ausweispapiere (Personalausweis) festzustellen. Bei juri...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / aa) Verfahren endet vor Inbesitznahme

Rz. 131 Ist das Verfahren der Zwangsverwaltung aufgehoben worden, bevor der Zwangsverwalter das Grundstück in Besitz genommen hat, so erhält er eine Vergütung von 450,00 EUR, sofern er bereits tätig geworden ist (§ 20 Abs. 2 ZwVwV). Diese sog. Mindestvergütung erscheint angemessen und ist geeignet, Streitigkeiten über die Höhe der Vergütung zu vermeiden.mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Übernahmegrundsatz

Rz. 10 Soweit solche Rechte, für die der Schuldner persönlich haftet, an dem Grundstück bestehen bleiben, wird durch den Eigentumserwerb durch Zuschlag (§§ 89, 90 ZVG) kraft Gesetzes auch eine persönliche Haftung des Erstehers begründet. Daneben bleibt die Haftung des ursprünglichen Schuldners bestehen.mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / b) Zuständigkeit

Rz. 130 Zuständig für die Klauselklage ist ausschließlich (§ 802 ZPO) das Prozessgericht erster Instanz, d.h. das Gericht, welches den Vollstreckungstitel geschaffen hat. Liegt dem Vollstreckungstitel also eine Familiensache zugrunde, so ist auch hier das Familiengericht zuständig.[89] Entsprechendes gilt für das Arbeitsgericht. Rz. 131 Wird die Zwangsvollstreckung aus einer ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 563 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis Stand. Mit der Revision war davon auszugehen, dass das Rechtsmittel unbeschränkt zugelassen worden war. Die Entscheidungsformel des Berufungsurteils enthielt keinen Zusatz, der die dort ausgesprochene Zulassung der Revision einschränkt. Auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils erg...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / XVIII. Muster: Auftrag zur Räumungs-/Herausgabevollstreckung

Rz. 648 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.18: Auftrag zur Räumungs-/Herausgabevollstreckung An das Amtsgericht _________________________ – Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge – Auftrag zur Räumung nach § 885 ZPO und Vollstreckung nach § 883 ZPO In der Vollstreckungssache _________________________ Ersteher (Gläubiger) ./. ____________________...mehr

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Slowakei / VII. Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 159 Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) wird in den §§ 214–219 ZPO geregelt und bezieht sich weitgehend auf die EuErbVO. Die Stelle zum Erlass des ENZ ist der örtlich zuständige Notar. Jedes ausgestellte ENZ ist im Zentralen Dokumentenregister der Notare zu registrieren.[101] Der Antrag auf die Ausstellung dieses ENZ wird abgelehnt, soweit die Voraussetzungen gem. EuEr...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 5. Grundstücksverwaltung

Rz. 75 Die vordringlichste Aufgabe des Zwangsverwalters besteht in der Verwaltung des beschlagnahmten Grundstücks. § 152 Abs. 1 ZVG regelt hierzu, dass die Pflicht und das Recht bestehen, alle Handlungen vorzunehmen, welche das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand erhalten und zu einer ordnungsgemäßen Nutzung führen. Hierbei handelt er selbstständig und ist nur an W...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Pfändungsschutz für Mietzinsforderungen

Rz. 861 Dem Schuldner bietet § 851b ZPO eine Möglichkeit, einen Antrag auf Vollstreckungsschutz zu stellen. Rz. 862 Gem. § 851b ZPO ist die Pfändung von Miete und Pacht auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als diese als Einkünfte für den Schuldnermehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Unheilbare Zuschlagsversagungsgründe

Rz. 386 Eine Zuschlagsversagung hat ohne Heilungsmöglichkeit nach §§ 84 Abs. 1, 83 Nr. 6, 7, 8 ZVG zu erfolgen,mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / IV. Behandlung des Renvoi bei interlokaler Rechtsspaltung

Rz. 172 Beispiel: Der Erblasser war Professor an einer Hochschule in Berlin. Aufgrund eines universitären Kooperationsprogramms ist er für zunächst zehn Jahre an eine Partnerhochschule nach Glasgow gegangen. Noch bevor sein Engagement verlängert wurde, verstarb er plötzlich. Er hinterlässt ein Grundstück in Spandau, eine Eigentumswohnung in London und ein Haus in Glasgow sow...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / 3. Gegenstände der Auseinandersetzungsversteigerung

Rz. 521 Bei den durch Versteigerung aufzuhebenden Gemeinschaften an Grundstücken kann es sich sowohl um Bruchteils- als auch Gesamthandsgemeinschaften handeln. In Betracht kommen: a) Bruchteilsgemeinschaft Rz. 522 Hierbei steht jedem einzelnen Eigentümer ein – ideeller – Anteil an dem Gegenstand zu (§§ 741–758 BGB). Insofern hat der Bruchteilseigentümer (z.B. Ehegatte) die Ste...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 31 Neben den allgemeinen (Titel, Klausel, Zustellung) und besonderen (Sicherheitsleistung, Kalendertag, Wartefristen, Zug um Zug Leistung, keine Vollstreckungshindernisse etc.) Vollstreckungsvoraussetzungen, ist bei jedem Antrag auf Zwangsversteigerung zunächst von Amts wegen ein Rechtsschutzbedürfnis zu prüfen.[25] Besteht dieses bis zum Zuschlag[26] nicht (mehr), so mu...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / VII. Verwendung und Verteilung der Erträge

Rz. 92 Aus den gezogenen Nutzungen hat der Verwalter vorweg die Ausgaben der Verwaltung sowie die Verfahrenskosten [156] zu begleichen (§ 155 Abs. 1 ZVG). Hierunter fallen:mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Einstweilige Einstellung nach § 180 Abs. 2 ZVG

Rz. 591 Nach § 180 Abs. 2 ZVG ist die einstweilige Einstellung des Verfahrens auf Antrag eines Miteigentümers auf die Dauer von längstens sechs Monaten anzuordnen, wenn dies bei Abwägung der widerstreitenden Interessen der mehreren Miteigentümer angemessen erscheint. Die einmalige Wiederholung der Einstellung ist zulässig. § 30b ZVG gilt entsprechend. Rz. 592 Dieser Rechtsbeh...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / a) Deckungsgrundsatz

Rz. 606 Ebenso wie in der Forderungszwangsversteigerung gilt auch bei der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft der allgemeine Deckungsgrundsatz (§ 182 ZVG), wonach nur ein solches Gebot zuzulassen ist, durch welches die dem Anspruch des Antragstellers vorgehenden Rechte und die Verfahrenskosten gedeckt werden. Das geringste Gebot setzt sich ebenso ...mehr

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Kroatien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 7 Das materielle Erbrecht ist in dem am 3.4.2003 in Kraft getretenen Erbgesetz[10] enthalten, welches das noch aus dem Jahr 1955 stammende alte jugoslawische Bundesgesetz über das Erbrecht abgelöst hat.[11] Da die jugoslawische Teilrepublik Kroatien während der Dauer der Zugehörigkeit zur SFR Jugoslawien von ihrer Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Erbrechts keine...mehr

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Schweiz / 7. Ehegattengesellschaft

Rz. 174 Art. 168 ZGB erlaubt den Ehegatten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben den Abschluss beliebiger Rechtsgeschäfte unter sich und mit Dritten. Beim Erwerb von Grundstücken begründen die Ehegatten, gestützt auf diese ihnen offenstehende Möglichkeit und im Sinne einer Alternative zum Miteigentum, vielfach eine einfache Gesellschaft (Ehegattengesellschaft).[313] Diese Rech...mehr

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Schweiz / e) Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen und Ausstellung des Erbenscheins (Art. 556–559 ZGB)

Rz. 205 Die Bestimmungen der Art. 556–559 ZGB enthalten Regelungen für den Fall, dass im Erbgang eine Verfügung von Todes wegen vorhanden ist. Rz. 206 Art. 556 ZGB sieht vorab eine allgemeine Pflicht zur Einlieferung letztwilliger Verfügungen (Testamente) vor. Einzuliefern sind sämtliche Dokumente, die inhaltlich als Testamente erscheinen.[371] Über den sich auf letztwillige ...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / IV. Sonderregelungen für eine vor dem 17.8.2015 getroffene Rechtswahl

Rz. 36 Das IPR zahlreicher Mitgliedstaaten enthielt vor dem Anwendungsstichtag für die EuErbVO Rechtswahlmöglichkeiten, die über die Rechtswahlmöglichkeiten der EuErbVO hinausgingen (Beispiele: Polen, wo bei gesetzlicher Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit das Wohnsitzrecht und das am gewöhnlichen Aufenthalt geltende Recht gewählt werden konnten; Wahl des deutschen Rechts ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Zuständigkeit für die Vollstreckungsgegenklage

Rz. 376 Richtet sich die Entscheidung gegen einen gerichtlichen Titel, d.h. insbesondere gegen ein Urteil, einen Prozessvergleich oder einen vollstreckungsfähigen Beschluss, so ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges nach § 767 ZPO bzw. nach §§ 794 Abs. 1, 795, 767 ZPO für die Entscheidung über die Vollstreckungsgegenklage sachlich und örtlich zuständig. Rz. 377 Unerheb...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB)

Rz. 525 Der einzelne BGB-Gesellschafter kann gleichfalls nicht allein über einzelne Vermögensgegenstände der Gesellschaft ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter verfügen. Gleichfalls kann er nicht über seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen verfügen. Erst nach Auflösung der Gesellschaft ist er berechtigt, eine Teilung bzw. Auseinandersetzung zu verlangen (§ 730 BGB). Ein...mehr

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Schweiz / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 885 Der Nießbrauch ist, ohne dass eine abweichende Vereinbarung zulässig wäre, unveräußerlich (§ 1059 S. 1 BGB) und unvererblich (§ 1061 BGB). Er kann allerdings befristet und auflösend oder aufschiebend bedingt bestellt werden. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unveräußerlichkeit des Nießbrauchs besteht für den Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 20 Grunddienstbarkeit

Rz. 587 Die Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB) ist wesentlicher Bestandteil des herrschenden Grundstücks (§§ 96, 93 BGB). Sie kann von ihm nicht getrennt werden. Sie kann weder selbstständig übertragen werden, noch ist ihre Ausübung auf einen Dritten übertragbar. Die Grunddienstbarkeit kann demzufolge weder belastet noch gepfändet werden (§ 851 Abs. 1 ZPO).mehr

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Schweiz / a) Siegelung (Art. 552 ZGB)

Rz. 197 Mit der Siegelung soll der Nachlass vor tatsächlichen Veränderungen durch Erben oder Dritte gesichert werden. Ist – wie bei Bankguthaben bzw. Bankdepots oder Grundstücken – das eigentliche Anbringen von Siegeln nicht möglich, kann eine Verfügungssperre angeordnet werden.[359]mehr

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Griechenland / 1. Allgemeines

Rz. 9 Vorbehaltlich der Regelungen der EuErbVO fallen grundsätzlich alle Fragen, die mit der Rechtsnachfolge von Todes wegen (gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen) zusammenhängen, in den Geltungsbereich des Art. 28 grZGB.[12] Darüber hinaus wird auch das Pflichtteilsrecht von Art. 28 grZGB umfasst.[13] Hinsichtlich des Pflichtteilsrechts der im Ausland lebenden Gr...mehr

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Schweiz / a) Aus Sicht der Schweiz

Rz. 53 Stirbt ein Deutscher Erblasser mit letztem Wohnsitz in der Schweiz, so sind gem. Art. 86 Abs. 1 IPRG grundsätzlich die Schweizer Gerichte und Behörden für die Behandlung des gesamten, weltweiten Nachlasses zuständig. Ein Vorbehalt gilt für im Ausland gelegene Grundstücke, falls der ausländische Staat die ausschließliche Zuständigkeit für diese beansprucht (Art. 86 Abs...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 3. Besonderheiten bei Miet- und Pachtverträgen

Rz. 25 Bei der Zwangsverwaltung sind insbesondere gegenüber den Mietern zwangsverwalteter Grundstücke eine Reihe rechtlicher Regelungen zu beachten, deren wichtigster Teil im Folgenden dargestellt werden soll: a) Ansprüche des Zwangsverwalters auf Zahlung von Mietzinsen und Betriebskostenvorschüssen aa) Umfang der Forderung Rz. 26 Gemäß § 152 Abs. 2 ZVG sind zum Zeitpunkt des W...mehr