Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3

Tz. 325 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Wird ein von einem Mutterunternehmen beherrschtes Tochterunternehmen erstmalig in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens einbezogen, ist eine sog. Erstkonsolidierung erforderlich. Zur Erstkonsolidierung findet sich in IFRS 10.B86 (b) lediglich ein Verweis auf die Regelungen in IFRS 3. Das Ergebnis eines Tochterunternehmens ist gem. IFRS...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Übergang auf die Einbeziehung als Gemeinschaftsunternehmen gem. IFRS 11

Tz. 378 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 11 iVm. IFRS 10.25 (b) ist ein aus dem Konsolidierungskreis ausgeschiedenes Tochterunternehmen, das die Voraussetzungen eines Gemeinschaftsunternehmens gem. IFRS 11 erfüllt, gem. IFRS 11 in den Konzernabschluss einzubeziehen. Teilveräußerungen der Beteiligung an dem ehemaligen Tochterunternehmen durch die Konzernobergesellschaft s...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Übergang auf die Bilanzierung als Finanzinstrument nach IFRS 9

Tz. 370 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10.25 (b) fordert, dass Beteiligungen an Unternehmen ab dem Zeitpunkt, an dem sie aus dem Konsolidierungskreis ausscheiden und nicht als assoziiertes Unternehmen oder als Gemeinschaftsunternehmen gem. IAS 28 bzw. IFRS 11 in den Konzernabschluss einbezogen werden, im Konzernabschluss als Finanzinstrument nach IFRS 9 (vgl. IFRS-Komm., Tei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Zur Weiterveräußerung erworbene oder später dazu bestimmte Tochterunternehmen

Tz. 206 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Zur Veräußerung gehaltene Tochterunternehmen nach IFRS 5 Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations sind unverändert zu konsolidieren. Wenn in einem Konzern ein Verkaufsplan für ein Tochterunternehmen existiert, der den Verlust der Beherrschung zur Folge hat, ist zu überprüfen, ob die Anwendungsvoraussetzungen des IFRS 5 fü...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzern­abschlusses für Investmentgesellschaften

Tz. 191a Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Eine Investmentgesellschaft ist ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung anbietet: Es sammelt finanzielle Mittel von Investoren ein und investiert diese, um Wertsteigerungen oder Kapitalerträge zu erwirtschaften (zur Bestimmung, ob ein Unternehmen eine Investmentgesellschaft iSd. IFRS 10 ist, vgl. Tz. 191d). ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen für Beherrschung

Tz. 55 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist in IFRS 10.4–4B unabhängig von Rechtsform und Sitz der betroffenen Unternehmen geregelt. Dieser weite Anwendungsbereich ist allerdings nur für Unternehmen in solchen Staaten unmittelbar relevant, die IFRS als verbindliches Normsystem für die Rechnungslegung installiert oder anderweitig ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Tochterunternehmen von Investmentgesellschaften

Tz. 225 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Rahmen des Konsolidierungsprojekts zur Veröffentlichung von IFRS 10 hat der IASB zahlreiche Stellungnahmen erhalten, in denen ua. dargelegt wurde, dass die Konsolidierung von beherrschten Unternehmen bei Investmentgesellschaften als beherrschendem Unternehmen eher zu einer Verschleierung als zu einer Verbesserung von entscheidungsrelevant...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995/2001; Baetge, Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf 1970; Baetge, Änderungen bestehender Beteiligungsverhältnisse im Konzernabschluß, in: Ballwieser/Böcking/Drukarczyk/Schmidt (Hrsg.), FS Moxter, 1994, S. 531ff.; Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, 14. Aufl., Düsseldorf 2021;...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 318 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben sich, wenn sich die Einflussmöglichkeit des berichtenden Mutterunternehmens auf die einbezogenen Konzernunternehmen ändert. Dies kann durch Änderungen der absoluten oder relativen Beteiligungsquote, zB durch Anteilserwerb oder Veräußerung sowie andere eigenkapitalverändernde Maßnahmen, aber auch ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses durch Aufstellung eines Konzernabschlusses von einem übergeordneten Mutterunternehmen

Tz. 180 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10.4 knüpft die Konzernrechnungslegungspflicht nach IFRS an das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses an. Im mehrstufigen Konzern ist daher grds. jedes Mutterunternehmen auf jeder Stufe zur Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses verpflichtet (Tannenbaumprinzip). Im Falle eines mehrstufigen Unterordnungskonzerns wäre demzuf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Beurteilung von Prinzipal-Agenten-Beziehungen

Tz. 156 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor mit Entscheidungsbefugnissen in Bezug auf ein Beteiligungsunternehmen, der sog. Entscheidungsträger, hat zu beurteilen, ob er als Prinzipal oder als Agent einer anderen Partei handelt (IFRS 10.18 iVm. B58ff.). Dies ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen Entscheidungsbefugnisse auf eine andere Partei übertragen oder de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Kapitalkonsolidierung

Tz. 252 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10.B86 (b) verweist bzgl. der Einzelheiten der Kapitalkonsolidierung sowie der Behandlung eines aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden Goodwills auf die detaillierten Regelungen des IFRS 3. In der allgemein gehaltenen Regelung des IFRS 10.B86 (b) wird lediglich gefordert, Kapitalverflechtungen zwischen dem Mutterunternehmen und se...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Strukturierte Unternehmen

Tz. 133 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der Begriff "strukturierte Unternehmen" (structured entities) ist faktisch der Nachfolgebegriff für die bisher verwandten Zweckgesellschaften (special purpose entities/vehicles). In IFRS 10 ist weder eine Definition enthalten noch wird der Begriff "strukturierte Einheit" verwendet, vielmehr wird das Vehikel in IFRS 12 als (abgrenzbare) Einhe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Faktische Beherrschung (de facto control)

Tz. 106 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen innehaben (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrech...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Konsolidierungsspezifische Steuerlatenzen

Tz. 305 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nachdem aus den IFRS-Bilanzen II die Summenbilanz ermittelt worden ist, sind zur Erstellung der Konzernbilanz noch Konsolidierungsmaßnahmen iSd. Einheitsgrundsatzes des IFRS 10 Appendix A vorzunehmen. Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede (temporary differences) zwischen den Wertansätzen in der jeweiligen Steuerbilanz und der IFRS-Konzer...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Konzernrechnungslegung

Tz. 14 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10.4 regelt den Anwendungsbereich von IFRS 10: IFRS 10 ist für die Aufstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen für eine Gruppe von Unternehmen unter der Beherrschung eines Mutterunternehmens anzuwenden (IFRS 10.4). Die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen im gesonde...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 91 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Verfügungsgewalt basiert auf Rechten (IFRS 10.11). Häufig vermitteln Stimmrechte oder ähnliche Rechte, die an Eigenkapitalinstrumente gekoppelt sind (zB Aktien, Geschäftsanteile) und über die die maßgeblichen Tätigkeiten gesteuert werden können, die Verfügungsgewalt (IFRS 10.B34). Bei der Analyse, ob die maßgeblichen Tätigkeiten durch Stimmre...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ermittlung der nicht beherrschenden Anteile

Tz. 411 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In der Konzernbilanz ist gem. IFRS 10.22 iVm. IFRS 10.B86 (b) ein Posten für nicht beherrschende Anteile am Reinvermögen vollkonsolidierter Tochterunternehmen zu bilden. Nicht unter diesen Posten fallen Anteile am Mutterunternehmen selbst (eigene Anteile), an assoziierten Gemeinschaftsunternehmen (IAS 28 bzw. IFRS 11), an anderen Beteiligung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Potenzielle Stimmrechte

Tz. 113 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen besitzen (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrecht...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Variabilität der Renditen

Tz. 143 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zweite Element der Beherrschung bezieht sich auf die Risikobelastung eines Investors durch oder Anrechte auf schwankende Renditen. Für die Frage, ob ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, muss somit beurteilt werden, ob der Investor aufgrund seiner Beteiligung an dem Beteiligungsunternehmen schwankende Renditen erhä...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Abgrenzung zu anderen Standards

Tz. 16 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 behandelt nicht alle Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Konzernabschluss: IFRS 10 regelt die Darstellung und Aufstellung von Konzernabschlüssen, wenn ein Unternehmen ein oder mehrere andere Unternehmen beherrscht (IFRS 10.1). Die konkreten Bilanzierungsvorschriften für Unternehmenserwerbe finden sich in IFRS 3 Business Combinatio...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliche Einbeziehungspflicht

Tz. 200 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält Regelungen zur Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises. Ein Mutterunternehmen, das einen Konzernabschluss erstellt, hat alle ausländischen und inländischen Tochtergesellschaften, dh. alle beherrschten Unternehmen, zu konsolidieren (Weltabschlussprinzip). Diese Pflicht besteht unabhängig von Rechtsform und Sitz des Mutterunt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beherrschung

Tz. 20 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält die Definition von Beherrschung (control). Der Beherrschungsbegriff weist drei Elemente auf, anhand derer zu beurteilen ist, ob ein Investor (investor) als potenzielles Mutterunternehmen ein Beteiligungsunternehmen (investee) als potenzielles Tochterunternehmen beherrscht. Dies ist auf Ebene von "Unternehmen" (entities) zu beu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 281 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10.B86 (c) sind konzerninterne Lieferungen und Leistungen (Transaktionen) sowie daraus resultierende nicht realisierte Gewinne vollständig aus dem Konzernabschluss zu eliminieren; nicht realisierte Verluste aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen können dagegen ein Anzeichen für einen bestehenden Abwertungsbedarf sein, der ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Vorbemerkung

Tz. 327 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Zeitablauf können Tochtergesellschaften aus dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausscheiden, wenn das berichterstattende Mutterunternehmen die Beherrschung über das betreffende Tochterunternehmen verliert. Neben der Veränderung der Beteiligungsquote kann dies auch durch Veränderungen der rechtlichen oder politischen Verhältnis...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses in Deutschland

Tz. 192 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der IASB hat als privatrechtliche Organisation keine originäre Rechtssetzungskompetenz. Die IFRS/IAS erhalten nur derivativ über den Verweis nationaler Standardsetzer oder aus der Übernahme in nationales Recht einen verbindlichen Charakter (für die EU mittels der IAS-Verordnung mit Übernahmemechanismus; vgl. Tz. 193). De facto kommt damit be...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Ausweis von nicht beherrschenden Anteilen

Tz. 431 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nicht beherrschende Anteile auf das Tochterunternehmen sind in der Konzernbilanz nach IFRS innerhalb des Eigenkapitals, aber getrennt vom Eigenkapital, das auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt, auszuweisen (IFRS 10.22). IAS 1 enthält zum Ausweis des Eigenkapitals im Konzernabschluss folgendes Beispiel (IAS 1.IG6): Abb. 16: Auswei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen

Tz. 70 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das erste Kriterium bei der Beurteilung von Beherrschung ist die Verfügungsgewalt (power) des Investors über das Beteiligungsunternehmen. Gemäß IFRS 10.10 und B9 verfügt ein Investor über die Verfügungsgewalt, sofern er über eine Rechtsposition verfügt, die ihm gegenwärtig die Steuerung der maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Anteil an einem Beteiligungsunternehmen und damit zusammenhängende Rechtspositionen

Tz. 26a Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Anteil an einem Beteiligungsunternehmen liegt vor, wenn der Investor aufgrund eines vertraglichen oder nichtvertraglichen Engagements schwankenden Renditen aus dieser Einheit ausgesetzt ist (IFRS 12 Appendix A). Der Begriff des Anteils (interest) ist deutlich weiter gefasst als der bloße Anteil an Eigen- oder Fremdkapitalinstrumenten. Al...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 12. Unternehmen, Beteiligungsunternehmen und Berichtseinheit

Tz. 43 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Beurteilung der Beherrschung nach IFRS 10 fokussiert sich auf die Frage, ob ein Investor ein anderes Unternehmen (entity) beherrscht (IFRS 10.5). Der Begriff "Unternehmen" wird im IFRS 10 nicht definiert, wiederholt sich allerdings in den Begriffen "Tochterunternehmen", "Mutterunternehmen" und "Beteiligungsunternehmen". Ein Mutterunterneh...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Übergang auf die Equity-Methode gem. IAS 28

Tz. 374 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern nach dem Verlust der Beherrschung ein assoziiertes Unternehmen iSv. IAS 28.2 oder ein Gemeinschaftsunternehmen iSv. IFRS 11.16 vorliegt, ist die verbleibende Beteiligung nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einzubeziehen (IFRS 10.25 (b) iVm. IAS 28.16). Neben der Endkonsolidierung ist der Equity-Wert der Beteiligung zum Zei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Sonstige einzubeziehende Unternehmen

Tz. 231 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Neben Mutter- und Tochterunternehmen sind in den IFRS-Konzernabschluss auch gemeinschaftliche Vereinbarungen (joint arrangements), assoziierte Unternehmen (associates) und Beteiligungen (investments) einzubeziehen. Tz. 232 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In IFRS 11 werden zwei Formen von gemeinschaftlichen Vereinbarungen (joint arrangements) unters...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Vereinheitlichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Tz. 243 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die IFRS kennen – wie die handelsrechtliche deutsche Regelung – keine Maßgeblichkeit der Einzelabschlüsse für den Konzernabschluss. Auf gleiche Geschäftsvorfälle sind unter gleichen Umständen bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses grundsätzlich einheitliche Rechnungslegungsmethoden (uniform accounting policies) anzuwenden (IFRS 10.19)....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Auf- oder Abstockung durch Hinzuerwerb oder Veräußerung von Anteilen

Tz. 391 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Beim Hinzuerwerb oder der Veräußerung von Anteilen an Unternehmen, die nicht zu einem Statuswechsel führen, stellt sich die Frage, wie Differenzen zwischen dem für die zusätzlichen Anteile gezahlten oder erhaltenen Betrag und dem Buchwert des anteiligen abgehenden nicht beherrschenden Anteils zu bilanzieren sind (zur Bilanzierung bei Statusw...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Schutzrechte

Tz. 84 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In die Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, sind nur substanzielle Rechte und keine Schutzrechte einzubeziehen (IFRS 10.B9). Jede rechtliche Entscheidungsbefugnis (zB Kreditklauseln, vertragliche Nebenabreden) eines Investors und Dritter ist daraufhin zu beurteilen, ob es sich um ein Schutzrecht oder ein substanzielles Gestaltungsrecht ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ermittlung des Endkonsolidierungsergebnisses

Tz. 353 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zu ermittelnde Endkonsolidierungsergebnis entspricht regelmäßig nicht dem Veräußerungserfolg des Mutterunternehmens im Einzelabschluss, der mittels des IFRS-Abschlusses II des Mutterunternehmens in den Summenabschluss eingeht. Der zT große Unterschied resultiert daraus, dass die Beteiligung im Einzelabschluss abweichend zu Anschaffungsko...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 248 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Konzernabschlüsse werden grundsätzlich in drei Schritten aufgestellt, die sich auch in den Regelungen zur Konsolidierung in IFRS 10.B86–B93 widerspiegeln. Im ersten Schritt werden die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen (IFRS-Abschlüsse I) – sofern noch nicht geschehen – zu einem einh...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Substanzielle Rechte

Tz. 77 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nachdem die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmt wurden, ist zu prüfen, ob, und wenn ja, welcher Investor aufgrund bestehender Rechte die gegenwärtige Fähigkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu steuern (IFRS 10.10). Gemäß IFRS 10.11 basiert Verfügungsgewalt auf rechtlich gesicherten (oder faktischen) Ansprüchen (...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines

Tz. 300 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Latente Steuern und Steuern vom Einkommen und Ertrag sind in IFRS-Abschlüssen grundsätzlich nach IAS 12 zu bilanzieren. Gemäß IAS 1.16 sind die allgemeinen Vorschriften des IAS 12 auch auf Konzernabschlüsse anzuwenden. Tz. 301 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IAS 12 basiert auf dem sog. temporary -Konzept (temporary differences; IAS 12.5). Das tempor...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / J. Angabepflichtige Informationen

Tz. 438 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält keine Angabepflichten zu Anteilen an Tochterunternehmen im Konzernabschluss oder Anteilen an strukturierten Unternehmen (unabhängig davon, ob diese konsolidiert oder nicht konsolidiert sind); die Erfordernisse bzgl. Angaben sind einheitlich in IFRS 12 enthalten. Tz. 439 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 12 enthält alle Angabepfli...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Maßgebliche Tätigkeiten

Tz. 74 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Wenn nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob eine Beherrschung durch Stimmrechtsmehrheit vorliegt, besteht ein wichtiger Schritt der Klärung dieser Frage darin, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu identifizieren und ein Verständnis dafür zu gewinnen, wie Entscheidungen bei diesen Aktivitäten getroffen werden (IFR...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Einheitlichkeit der Abschlussstichtage

Tz. 236 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10 ist der Abschlussstichtag des Mutterunternehmens der allein zulässige Konzernabschlussstichtag (IFRS 10.B92). Die Aufstellung des Konzernabschlusses auf einen alternativen Stichtag ist somit nicht zulässig. Tz. 237 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sollen vorzugsw...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Effekte auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Tz. 360 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gem. IFRS 10.B98 (c) iVm. IFRS 10.B99 sind bei einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen sämtliche, auf das Tochterunternehmen entfallende, im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Beträge (ua. nach IAS 16, IAS 19 oder IAS 38) aufzulösen (zu "recyclen") oder umzugliedern, und zwar so, als wenn die diesen Beträgen zugrunde lie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Einbeziehung bei untergeordneter Bedeutung

Tz. 216 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Für Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung nennt IFRS 10 keine explizite Ausnahme von der Vollkonsolidierung (im Gegensatz zur handelsrechtlichen Regelung in § 296 Abs. 2 HGB). Für alle Bereiche der IFRS-Rechnungslegung gilt indes die Ausnahme wegen untergeordneter Bedeutung nach der Wesentlichkeitsklausel des IASB (RK 2.11 (2018);...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beendigung der Vollkonsolidierung bei Verlust der Beherrschung

Tz. 333 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern ein Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses ausscheidet, ist dieses Unternehmen aus dem Konzernabschluss zu eliminieren. In IFRS 10.B98 (a) sind folgende Teilschritte zur Beendigung der Kapitalkonsolidierung definiert: Die Vermögenswerte (inkl. Goodwill) und Schulden des Tochterunternehmens sind zum Buchw...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Praktisches Vorgehen bei der Beurteilung

Tz. 125 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10 basiert Verfügungsgewalt auf bestehenden Rechten (IFRS 10.11), in den meisten Fällen auf Stimmrechten (vgl. Tz. 91ff.). In einigen Situationen kann es allerdings sein, dass die maßgeblichen Tätigkeiten durch vertragliche Vereinbarungen gesteuert werden, zB wenn der Investor die Fertigungsprozesse oder die Art der Finanzierung d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzern­abschlusses für Pensionspläne und andere langfristige Mitarbeiterpläne

Tz. 190 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Pensionspläne sowie andere langfristige Mitarbeiterpläne, die in den Anwendungsbereich von IAS 19 fallen, sind vom Anwendungsbereich des IFRS 10 ausgeschlossen (IFRS 10.4A), dh., ein Investor muss einen im vollständigen oder mehrheitlichen Anteilsbesitz befindlichen Pensionsplan nicht konsolidieren. Ursprünglich war geplant, beitragsorientie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Zweck und Gestaltung des Beteiligungsunternehmens

Tz. 67 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Bei der Beurteilung der Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens hat der Investor sämtliche Sachverhalte und Umstände (facts and circumstances) zu berücksichtigen (IFRS 10.8). Hierzu gehören vor allem auch der in IFRS 10 explizit genannte Zweck und die Gestaltung (purpose and design) des Beteiligungsunternehmens (IFRS 10.B3; vgl. Tz. 60). ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 409 Sand: EL 19 – ET: 12/2012 Gemäß dem Einheitsgrundsatz (IFRS 10 Appendix A) umfasst der Konzernabschluss nach IFRS bei vollkonsolidierten Unternehmen ohne Rücksicht auf die Beteiligungsquote des Mutterunternehmens am Tochterunternehmen dessen Vermögenswerte und Schulden vollständig. Werden Anteile an Tochterunternehmen von Gesellschaftern gehalten, die nicht zum Konsol...mehr