Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.4.2 Bauwerke als Außenanlagen oder Betriebsvorrichtungen

Rz. 48 Ob Bauwerke als Außenanlagen oder Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten gewerblichen Betrieb stehen. Als Betriebsvorrichtungen können nur solche Bauwerke angesehen werden, mit denen das Gewerbe unmittelbar betrieben wird.[1] Rz. ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.3 Bewertung von Gebäuden beim Übergang zum Bestandsvergleich

Rz. 380 Beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung nach dem Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG können bei der Aufstellung der Übergangsbilanz für die Zeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nur solche Ansätze unterstellt werden, die im Fall des Bestandsvergleichs ohne besonderen Antrag und ohne besondere Ausübung eines...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7.1 Das Gebäude gehört zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen

Rz. 114 Gehört das Gebäude zum notwendigen Betriebsvermögen (eigenbetriebliche Nutzung), ist der Grund und Boden weiterhin zu bilanzieren. Dient das Gebäude fremdbetrieblichen Zwecken und/oder wird es zu Wohnzwecken vermietet, so hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann das Gebäude bilanzieren. Dann gehört auch der Grund und Boden weiterhin zum Betriebsvermögen. Wird ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6.3 AfA nach der Teilwertabschreibung

Rz. 364 Hat der Steuerpflichtige nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG eine Teilwertabschreibung vorgenommen, so bemessen sich die Absetzungen für Abnutzung von dem folgenden Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr an nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich des Betrags der Teilwertabschreibung (§ 11c Abs. 2 EStDV).mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.7 Einzelfälle für Herstellungsaufwand nach Fertigstellung

Rz. 343 Durch die Rechtsprechung sind auch folgende Beispiele aus der Praxis bekannt geworden: Ersatz eines schadhaften Flachdachs durch ein für Wohnzwecke ausbaufähiges Satteldach[1] fest an der Außenmauer angebrachte Markise[2] Einbau einer Alarmanlage[3] nachträglicher Einbau von Sicherungsgeräten und Auffangräumen (Heizölsicherungsgeräte und -lagerbehälter)[4] Kosten für den ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.4.1 Grundsätzliches

Rz. 93 Ermitteln Steuerpflichtige den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich, so können sie die Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen, noch an Dritte zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen sind, z. B. zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte vermietet sind, als gewillkürtes Betriebsve...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.4.3 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Rz. 101 Ein Gewerbetreibender mit Gewinnermittlung nach § 5 EStG kann in der Regel Grundstücke, die nicht zum notwendigen Privatvermögen gehören, z. B. Mietwohngrundstücke, als Betriebsvermögen behandeln, es sei denn, dass dadurch das Gesamtbild der gewerblichen Tätigkeit so verändert wird, dass es den Charakter einer Vermögensnutzung im nicht gewerblichen Bereich erhält.[1]...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.15 Feststellungserfordernisse bei sog. anschaffungsnahem Aufwand

Rz. 277 Um zu erkennen, ob Renovierungs- oder Modernisierungsaufwand zu Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand führt, muss zunächst festgestellt werden, welche Baumaßnahme den geltend gemachten Aufwendungen zugrunde liegt. Baumaßnahmen vor der erstmaligen Nutzung eines Gebäudes führen nicht bereits dann zu Anschaffungskosten, wenn wesentliche Bereiche der Wohnungsausstatt...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.3 Behandlung der Grundstücksaufwendungen

Rz. 110 Aufwendungen für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zum Betriebsvermögen gehören, sind vorbehaltlich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG stets Betriebsausgaben; dies gilt auch im Falle einer teilentgeltlichen Überlassung aus außerbetrieblichen Gründen. Aufwendungen für einen Grundstücksteil (einschließlich Absetzungen für Abnutzung), der eigenbetrieblich genutzt wi...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.5.1 Vom Steuerpflichtigen für eigene Zwecke vorübergehend eingefügte Anlagen

Rz. 51 Scheinbestandteile entstehen, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt werden. Einbauten zu vorübergehenden Zwecken sind auch die vom Steuerpflichtigen für seine eigenen Zwecke vorübergehend eingefügten Anlagen und die vom Vermieter oder Verpächter zur Erfüllung besonderer Bedürfnisse des Mieters oder Pächters eingefügten ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.5 Gewerblicher Grundstückshandel bei Grundstücken im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 218 Der BFH hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es für die Beurteilung der Tätigkeit einer Personengesellschaft als Grundstückshandel ohne Bedeutung ist, ob die einzelnen Objekte dieser Tätigkeit zum Vermögen der Gesellschaft oder zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter gehören.[1] Es durften deshalb schon nach dieser Rechtsprechung nur solche Tätigkeiten...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.2 Betrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

Rz. 177 Betrieblich genutzte Grundstücksteile, die im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks – nicht im Verhältnis zum Wert des Grundstückteils des Gesellschafters – von untergeordneter Bedeutung sind (§ 8 EStDV), brauchen nicht als Sonderbetriebsvermögen behandelt zu werden. Jeder Mitunternehmer kann dieses Wahlrecht ausüben; sind mehrere Gesellschafter zugleich Eigentü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 319 Die Grenze zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei stehenden Gebäuden ist fließend. Die Merkmale zur Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei Gebäuden gelten bei selbstständigen Gebäudeteilen i. S. d. R 4.2 Abs. 4 und 5 EStR entsprechend (R 21.1 Abs. 4 EStR). Rz. 320 Im Unterschied zur Anschaffung liegt im bilanzsteuerrechtlichen Sinne eine Hers...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.11 Aufwendungen eines geschlossenen Immobilienfonds im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks

Rz. 267 Nach Ansicht der Finanzbehörden stellen Provisionszahlungen der Fondsgesellschaft für die Vermittlung des Eintritts von Gesellschaftern in die Fondsgesellschaft (Eigenkapitalvermittlungsprovisionen) bei der Fondsgesellschaft ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach Kosten für die Beschaffung von Eigenkapital dar. Sie gehören somit im Regelfall ebenso wie die Kosten für die...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.2 Zusammentreffen von Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwand

Rz. 322 Siehe hierzu "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 59–62.[1] Rz. 323 Mehrere gleichzeitig an einem Wohngebäude ausgeführte Baumaßnahmen, die teils Herstellungs-, teils Erhaltungsaufwendungen darstellen, sind nur dann insgesamt als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sie bautechnisch ineinander greifen. Andernfalls sind die Aufwendungen ggf. durch...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.3 Entnahmen bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung

Rz. 128 Für die Bestimmung des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der bei der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 13 Abs. 4 EStG a. F. steuerfrei entnommen werden kann, sind die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse zum Entnahmezeitpunkt und die zukünftige mögliche Nutzung maßgebend. Die steuerfreie Entnahme ist nicht auf eine (zusätzliche) Gartenfläche von 1.000...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.7 Mietereinbauten, Mieterumbauten

Rz. 55 Mietereinbauten (und ebenso Mieterumbauten) sind solche Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder eines Gebäudeteiles an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil auf seine Rechnung vornehmen lässt, wenn sie keinen Erhaltungsaufwand darstellen. Diese Baumaßnahmen können in zu einem vorübergehenden Zweck eingebauten Sachen (Scheinbestandteile), Betriebsvorrichtung...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.1 Umfang

Rz. 141 Dem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft sind alle Gebäude und Gebäudeteile zuzuordnen, die zum Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft) gehören und nicht dem notwendigen Privatvermögen zuzuordnen sind oder die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören und als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln sind. Das steuerliche Betriebsv...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.1 Bürgerlich-rechtlich

Rz. 1 Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude. Ein Gebäude kann nicht von dem Grundstück getrennt werden, ohne es in seinem Wesen zu verändern oder zu zerstören (§§ 93, 94 Abs. 1 BGB). Das bebaute Grundstück ist danach eine einzige unbewegliche Sache mit der Folge, dass seine wesent...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.5.2 Vom Vermieter oder Verpächter zur Erfüllung besonderer Bedürfnisse des Mieters oder Pächters eingefügte Anlagen

Rz. 53 Den selbstständigen Wirtschaftsgütern werden auch die vom Vermieter oder Verpächter zur Erfüllung besonderer Bedürfnisse des Mieters oder Pächters eingefügten Anlagen, deren Nutzungsdauer nicht länger als die Laufzeit des Vertragsverhältnisses ist, zugerechnet. Solche Vermieter- oder Verpächtereinbauten stellen zwar selbstständige Wirtschaftsgüter dar, sind jedoch in ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.2 Grund und Boden und aufstehende Gebäude als Betriebsvermögen oder Privatvermögen

Rz. 68 Bei der Beantwortung dieser Frage sind folgende vom BFH[1] aufgestellte Grundsätze zu beachten: Befinden sich auf einem Grundstück außer dem eigenbetrieblich genutzten Gebäude noch ein oder mehrere andere Gebäude, so gehört der zum eigenbetrieblich genutzten Gebäude gehörende Grund und Boden zum notwendigen Betriebsvermögen, weil der Grund und Boden und ein darauf erri...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.2 Folgen der Behandlung als Betriebsvermögen

Rz. 109 Die Behandlung eines betrieblich genutzten Grundstücksteils als Betriebsvermögen hat zur Folge, dass bei einer Veräußerung des Grundstücks oder bei einer Nutzungsänderung des Arbeitszimmers zu privaten Zwecken ein Veräußerungs- oder Entnahmegewinn entstehen kann. Dies gilt auch – trotz Nichtüberschreitens der Wertgrenzen des § 8 EStDV – bei den als Betriebsvermögen b...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.6 Ein Grundstück erfüllt zu mehr als der Hälfte die Voraussetzungen für die Behandlung als Betriebsvermögen

Rz. 111 Erfüllt ein Grundstück zu mehr als der Hälfte die Voraussetzungen für die Behandlung als Betriebsvermögen (notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen), so konnten auch solche Grundstücksteile, die z. B. zu fremden Wohnzwecken oder zu fremdbetrieblichen Zwecken vermietet wurden, bei denen für sich betrachtet die Voraussetzungen zur Behandlung als gewillkürtes Betri...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.3.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 163 Die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen der Gesellschaft kann bei einem zum Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gehörenden Grundstück im Allgemeinen nur durch zivilrechtliche Übertragung auf Dritte oder auf die Gesellschafter beendet werden. Anstelle der Gesellschaft müssen die Dritten bzw. die Gesellschafter im Grundbuch eingetragen werden.[1] Rz. 164 Ein z...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.3.3 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 18 Besonderheiten bei Silobauten Bei Bauwerken, deren Außenwände aus Teilen von Betriebsvorrichtungen gebildet werden, z. B. bei Silobauten, ist besonders die Standfestigkeit zu prüfen. Bei diesen Bauwerken ist die Frage der Standfestigkeit regelmäßig danach zu beurteilen, ob die Außenwandflächen der als Gebäude anzusehenden Teile des Bauwerks oder ob die Außenwandflächen...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.2 Zur Frage des Vorliegens von gewillkürtem Betriebsvermögen

Rz. 153 Die Finanzverwaltung geht offensichtlich mit der Formulierung im Mitunternehmererlass, dass Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedoch nicht unmittelbar dienen oder zu dienen bestimmt sind, vorbehaltlich der Regelung in Tz. 9 des Mitunternehmererlasses, so lange zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehö...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.4 Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Rz. 325 Der BFH[1] hat in den letzten Jahren mehrmals zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, insbesondere bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, Entscheidungen getroffen und hierbei die zu beachtenden Grundsätze herausgestellt. Rz. 326 Der BFH hatte zunächst mit Schreiben v. 16.12.1996[2] zur Anwendung der neuen ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 26 Anders als alle anderen Wirtschaftsgüter werden Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen nicht als eine Einheit behandelt, sondern das Gebäude wird entsprechend seiner Nutzung in verschiedene Gebäudeteile aufgeteilt, die jedes für sich ein Wirtschaftsgut darstellen sollen. Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und teils zu fr...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.2 Entnahmevorgänge

Rz. 121 Überführt ein Steuerpflichtiger ein bebautes Grundstück vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen und versteuert er die stillen Reserven, so schafft er damit ein Gebäude an i. S. d. § 7 Abs. 5 EStG.[1] Rz. 122 Wird ein zum notwendigen Betriebsvermögen gehörendes Gebäude, das teils eigengewerblich, teils fremdgewerblich, teils zu Wohnzwecken durch Vermietung und Verpa...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.2 Zu den einzelnen Begriffsmerkmalen des Gebäudes

Rz. 8 Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung Der Begriff der räumlichen Umschließung, die Schutz gegen Witterungseinflüsse gewähren soll, setzt nicht voraus, dass das Bauwerk an allen Seiten Außenwände hat. Selbst wenn Außenwände an allen Seiten fehlen, kann ein Gebäude vorliegen, wenn das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließt und da...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 142 Grundsachverhalte Zum notwendigen Betriebsvermögen der Personengesellschaft rechnen die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft dienen oder zu dienen bestimmt sind.[1] Rz. 143 Auch Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedoch nicht unmittelbar dienen oder zu ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.10 Aufwendungen, die nicht zu Herstellungskosten eines Gebäudes führen

Rz. 351 Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand Wie der BFH entschieden hat, stellen Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses Erhaltungsaufwand dar. Der Einbau der Solaranlage hat nicht zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes geführt, denn durch ihn wurde allenfalls ei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.13 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 272 Nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB können Anschaffungskosten auch nachträglich, d. h. nach Abschluss des Anschaffungsvorgangs entstehen. Auch nach R 7.4 Abs. 9 EStR und H 7.4 EStH sind nachträgliche Erhöhungen der Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Nachträgliche Aufwendungen sind jedoch nur dann nachträgliche Anschaffungskosten, wenn sie von vornherein in sachlichem Zu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 237 Hat ein Gewerbetreibender ein bebautes Grundstück für seinen Betrieb erworben und sind lt. Kaufvertrag vom 12.10.04 vereinbarungsgemäß Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten am 1.11.04 auf den Käufer übergegangen, ist jedoch die Eintragung des Eigentümerwechsels erst am 14.3.05 erfolgt, ist der Gewerbetreibende als Käufer bereits ab 1.11.04 wirtschaftlicher Eigentümer ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.3.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 71 Grundstücke als notwendiges Betriebsvermögen eines verpachteten Betriebs Ein Grundstück, das der Steuerpflichtige bei der Verpachtung seines Betriebs nicht zurückbehält, sondern als eine wesentliche Betriebsgrundlage mit in die Verpachtung einbezieht, gehört zum notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs. Als Fortführung des Betriebs in anderer Form hat die ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.8 Realisierung der stillen Reserven bei Gebäuden im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 230 Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer Personengesellschaft gehört zum Gewinn der Personengesellschaft und damit auch zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft. Im Falle des gleichzeitigen Ausscheidens bzw. einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils kann der Gewinn aus der Veräußerung eines zum Sonderbetriebsvermögen ge...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.2 Gebäude, die notwendiges Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 188 Stellt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, deren Gesellschaftszweck im Erwerb und der Veräußerung von Baugrundstücken sowie deren Bebauung besteht (Planung und Durchführung von Bauherrenmodellen), ein ihm gehörendes Grundstück für diese Zwecke zur Verfügung, dann ist das Grundstück dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen I des Gesellschafters zuzurechnen. L...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.1 Umfang

Rz. 173 Aus der Behandlung des Gesamthandsvermögens und des Sonderbetriebsvermögens als wirtschaftliche Einheit ergibt sich zwangsläufig, dass nicht nur das Gesamthandsvermögen, sondern auch das Sonderbetriebsvermögen in die Gewinnermittlung, d. h. in den Betriebsvermögensvergleich einzubeziehen ist. Zum Sonderbetriebsvermögen gehören folgende Grundstücke und Grundstücksteile...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.3 Außenanlagen als selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind

Rz. 39 Außenanlagen sind stets im Einheitswert des Grundstücks zu erfassen.[1] Im Bewertungsrecht versteht man unter Außenanlagen die mit dem Grundstück körperlich verbundenen Sachen, die bürgerlich-rechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind (§ 94 BGB), bewertungsrechtlich aber weder als Gebäude noch als Gebäudeteile qualifiziert werden (§ 89 BewG). Rz. 40 Einkom...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.4 Keine Entnahmevorgänge

Rz. 131 Die räumliche Verlagerung der betrieblich genutzten Grundstücksteile auf einem Grundstück führt bei einem unveränderten betrieblichen Nutzungsanteil nicht zu einem Entnahmegewinn, auch wenn die bisherigen betrieblich genutzten Räume im Anschluss zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Der Raumtausch führt nicht zu einer Aufdeckung stiller Reserven. Nach Ansicht des F...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.4 Anschaffungskosten bei Zahlung einer Leibrente (Kaufpreisrente)

Rz. 259 Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente), so ergeben sich die Anschaffungskosten für dieses Wirtschaftsgut aus dem Barwert der Leibrentenverpflichtung.[1] Die Erhöhung der Rentenzahlungen aufgrund einer Wertsicherungsklausel stellt keine nachträgliche Erhöhung der Anschaffungskosten dar. Die Ermittlung ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.12 Anschaffungskosten bei Wohnrechtsbelastungen

Rz. 268 Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastetes Grundstück, so erhält er zunächst ein um das Nutzungsrecht gemindertes Eigentum. Seine Befugnisse als Eigentümer i. S. v. § 903 BGB, zu denen u. a. das Recht auf Nutzung des Vermögensgegenstandes zählt, sind beschränkt. Ein Nutzungsrecht stellt nach ständiger Rechtsprechung keine Gegenlei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.3 Bebaute Grundstücke, die gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 206 Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht Gesamthandseigentum der Mitunternehmer einer Personengesellschaft sind, sondern im Allein- oder Miteigentum eines oder mehrerer Mitunternehmer stehen, können auch gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen dieser Mitunternehmer sein.[1] So kann ein neutraler Grundstücksteil, der weder betrieblich noch privat genutzt wird, gewillkü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.2 Handelsrechtlich

Rz. 2 Für die handelsrechtliche Bilanzierung ist die steuerrechtliche Gebäudedefinition sinngleich anzuwenden.[1] Rz. 3 Im Handelsrecht werden durch § 266 Abs. 2 HGB ,,Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken” in der Bilanz zu einem Posten zusammengefasst. Eine weitere Untergliederung ist nicht vorgesehen. Für den Fa...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.1 Grundsätzliches zur Vereinfachungsregelung

Rz. 107 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Wert des eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteils weder mehr als 1/5 des Werts des ganzen Grundstücks, noch mehr als 20.500 EUR bet...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 312 Ausheben der Baugrube als Beginn der Herstellung eines Gebäudes Ist bei einer aus mehreren selbstständigen Gebäuden bestehenden Wohnanlage begonnen worden, eine für alle Gebäude gemeinsame Baugrube auszuheben/auszuschachten, so bedarf es für die Feststellung des Beginns der Herstellung jedes einzelnen Gebäudes keiner zusätzlichen speziell auf das einzelne Gebäude bezo...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.4.1 Selbstständige Gebäudeteile als Betriebsvorrichtungen

Rz. 44 Betriebsvorrichtungen sind selbstständige Wirtschaftsgüter, weil sie nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen. Sie gehören auch dann zu den beweglichen Wirtschaftsgütern, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (R 7.1 Abs. 3 EStR). Rz. 45 Die Entscheidung der Frage, ob die einzelnen Bestandteile in Sinne d...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.5 Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten

Rz. 328 Im Gegensatz zu den vorstehenden Grundsätzen können Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung vorliegen, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung – in der Regel innerhalb von 3 Jahren – im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen. Auch bei im Verhält...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.7 Gebäude als Sonderbetriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft oder freiberuflicher Tätigkeit

Rz. 227 Notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen kann es auch bei Mitunternehmern geben, die sich zur gemeinsamen Ausübung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines freien Berufs zusammengeschlossen haben.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat durch den gem. § 93a Abs. 2 BVerfGG gebildeten Ausschuss die Verfassungsbeschwerde gegen das BFH-Urteil vom...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.3 Wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 244 Grundsachverhalte Wirtschaftliches Eigentum in der Form von Eigenbesitz i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Bauten auf fremdem Grund und Boden nicht schon deshalb zu bejahen, weil die nicht am Unternehmen beteiligte Ehefrau mit dem Bauvorhaben des Unternehmerehegatten auf ihrem Grundstück einverstanden ist. Aus einem bloßen Einverständnis mit dem Bauvorhaben lässt s...mehr