Investmentsteuergesetz
Für die steuerliche Beurteilung von Investmentfonds gelten in der Form des Investmentsteuergesetzes (InvStG) Sonderregelungen. Das Investmentsteuerrecht wurde zum 1.1.2018 reformiert.
Was ist das Investmentsteuergesetz (InvStG)?
Seit dem Jahr 2018 gelten neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Danach wird zwischen 2 voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen Investmentfonds und Anleger unterschieden.
Steuerliche Behandlung von Investmentfonds
Zu den Investmentfonds im Sinne des InvStG 2018 gehören alle Alternativen Investmentfonds (AIF) und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), soweit sie keine Spezial-Investmentfonds sind. Personengesellschaften sind ebenfalls generell keine Investmentfonds. Umgekehrt formuliert: Investmentfonds sind ab 2018 alle offenen (Publikums-)Investmentfonds sowie alle geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.
Fondstyp bestimmt Besteuerungssystem
Daneben gibt es noch das Besteuerungssystem für Spezial-Investmentfonds. Da dieses aber generell nur institutionellen Anlegern vorbehalten ist, wird hierauf an dieser Stelle nicht eingegangen.
Körperschaftssteuer und Investmentfonds
Ab 2018 wurde eine generelle Steuerpflicht der Investmentfonds eingeführt, soweit für diese Einkünfte nach internationalen Grundsätzen in Deutschland ein Besteuerungsrecht besteht. Inländische und ausländische Investmentfonds unterliegen daher ab 2018 mit bestimmten inländischen Einkünften der deutschen Körperschaftsteuer i. H. v. 15 %. Zu den steuerpflichtigen Einkünften gehören inländische Beteiligungseinnahmen, inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG mit Ausnahme von Einkünften nach § 17 EStG.
Die weiteren Einkünfte des Investmentfonds (z. B. Zinsen, ausländische Dividenden, ausländische Immobilienerträge, Termingeschäfte, Wertpapierveräußerungsgewinne) sind auf Fondsebene steuerfrei. Regelmäßig sind Investmentfonds auch von der Gewerbesteuer befreit.
Wie werden deutsche Anleger in Investmentfonds besteuert?
Einkünfte aus Investmentfonds gehören bei Privatanlegern zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Im Betriebsvermögen fließen Betriebseinnahmen zu (§ 20 Abs. 8 EStG). Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen Steuern bzw. mit ausländischen Steuern werden die Einkünfte des Anlegers teilweise von der Einkommensteuer befreit.
Diese Teilfreistellung soll eine Doppelbelastung durch die Besteuerung des gleichen Ertrags sowohl auf der Fonds- als auch auf der Anlegerebene vermeiden. Es erfolgt eine pauschale Freistellung, wobei sich die Höhe der Steuerfreistellung nach dem Anlageschwerpunkt des Investmentfonds bestimmt. Hierbei wird generell auf die Anlagebedingungen des Investmentfonds abgestellt. Es gelten folgende Freistellungsätze:
Privatvermögen | BV EStG | BV KStG | |
Aktienfonds (Kapitalbeteiligungsquote ≥ 51 %) | 30 % | 60 % | 80 % |
Mischfonds (Kapitalbeteiligungsquote ≥ 25 % < 51 %) | 15 % | 30 % | 40 % |
Immobilienfonds (Immobilienquote ≥ 51 %) | 60 % | 60 % | 60 % |
Immobilienfonds (Auslandsimmobilienquote ≥ 51 %) | 80 % | 80 % | 80 % |
sonstige Investmentfonds | keine | keine | keine |
Seit 2018 ist mit der Vorabpauschale (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 18 InvStG 2018) die sog. risikolose Marktverzinsung zu versteuern, wenn diese höher ist als die Ausschüttung. Grundlage für die Vorabpauschale ist der Basisertrag, der sich wie folgt errechnet:
Rücknahmepreis der Fondsanteile zum 1.1. x Basiszins x 70 %.