Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Schnittstellen zwischen Fam... / 4.2.3.2 Vaterschaft kraft Anerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft gem. § 1592 Abs. 2 BGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit gem. § 1595 Abs. 1 BGB der Zustimmung der Mutter; falls der Mutter die elterliche Sorge nicht zusteht, bedarf die Anerkennung zusätzlich der Zustimmung des Kindes nach § 1595 Abs. 2 BGB. Ggf. sind darüber hinaus Zustimmungserklärungen gesetzlicher Vertreter, unter Umständen auch familiengerich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 80 Leistun... / 2.1 Leistungen (Satz 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 werden Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie erbracht, um Leistungsberechtigten die Betreuung in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie durch eine geeignete Pflegeperson zu ermöglichen. Die Leistung setzt voraus, dass die Pflegefamilien fachlich geeignet sind und das zuständige Jugendamt der Pflegeperson eine Erlaubnis nach § 44 SGB VIII e...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / aa) Beurkundung durch das Jugendamt

Rz. 26 Wird die Beurkundung durch das Jugendamt vorgenommen, ist hinsichtlich des Tätigwerdens des Amtes und eines eventuellen Rechtswegs zu beachten, dass es sich um ein öffentlich-rechtliches Handeln handelt. Im Gegensatz zu einem Notar obliegt es dem Jugendamt, von Amts wegen die Belange des Minderjährigen zu wahren und bei Bedarf von Amts wegen zu ermitteln und einzuschr...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / h) Mitteilungspflichten

Rz. 74 Gemäß § 1626d Abs. 2 BGB teilt die beurkundende Stelle, also das Jugendamt oder der Notar, die Abgabe der Sorgeerklärung unter Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsortes des Kindes sowie des Namens, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, dem zuständigen Jugendamt mit. Es folgt ein Verweis auf § 58a SGB VIII, der wie folgt lautet: Zitat (1) Z...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Beteiligte des Verfahrens

Rz. 314 Beteiligte eines Verfahrens, die Trennung betreffend, können zunächst die beteiligten Ehepartner selbst sein. Soweit Trennungsunterhalt geltend gemacht werden soll, kann auch der Erbe des Unterhaltsverpflichteten als Beteiligter in Betracht kommen. Denn nach § 1586b Abs. 1 BGB geht mit dem Tode des Verpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbin...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Verfahren

Rz. 201 Antragsbefugt sind die Eltern als Sorgeberechtigte. Hingegen sind weder das Kind selbst, noch das ­Jugendamt antragsbefugt.[211] Soweit es sich um einen isolierten Antrag auf Übertragung des Sorgerechts handelt, herrscht kein Anwaltszwang. Denn es handelt sich bei Kindschaftssachen weder um eine Ehe- und Folgesache noch um eine Familienstreitsache, sondern um eine Fa...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / a) Antrag

Rz. 82 Voraussetzung für das Tätigwerden des Familiengerichts ist ein Antrag, der von einem Elternteil gestellt wird. Das ergibt sich aus § 155a Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit § 155a Abs. 2 S. 2 FamFG. Dem Wortlaut nach können Antragsteller also sowohl die Mutter, die bereits Inhaberin der elterlichen Sorge sein muss, als auch der Vater sein.[70] Rz. 83 Zuständig für das Verfa...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

OVG Münster, Beschl. v. 22.2.2017 – 12 E 780/16, FamRZ 2017, 1935 Bei der Prüfung, ob ein geeigneter Fall für eine Begleitung des Umgangs durch das Jugendamt i.S.d. § 18 Abs. 3 S. 4 SGBVIII vorliegt, ist zu berücksichtigen, dass dem Um gangsrecht zwischen Eltern und ihrem Kind ein hoher Rang zukommt. Angesichts dessen reichen bloße Unannehmlichkeiten für das Kind nicht aus, u...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / c) Form

Rz. 63 Gemäß § 1626d Abs. 1 BGB müssen die Sorgeerklärungen öffentlich beurkundet werden. Die Eltern müssen also die Erklärung entweder vor einem Notar oder Urkundsbeamten des Jugendamtes nach §§ 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 8, 87e SGB VIII abgeben.[61] Das gilt sowohl für Sorgeerklärungen, die vor Eintritt der Vaterschaft abgegeben werden als auch für diejenigen nach diesem Zeitpunkt...mehr

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AGS 1/2018, Beschwerdeberec... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Landeskasse hat auch in der Sache Erfolg und führt zu der aus dem Tenor ersichtlichen Abänderung der amtsgerichtlichen Kostenentscheidung. Die Anschlussbeschwerde des Kindesvaters ist dagegen unzulässig. 1. a) Die Hauptbeschwerde ist zulässig, da die beschwerdeführende Landeskasse – vertreten durch den Bezirksrevisor – zwar nicht an dem Verfahren ...mehr

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§ 4 Ehe / cc) Verfahren

Rz. 182 Ehewohnungssachen nach § 1361b BGB sind gemäß § 111 Nr. 5 FamFG Familiensachen, die der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegen. Das hat zunächst zur Folge, dass nur die Regeln des FamFG zur Anwendung kommen und nicht diejenigen der ZPO, da § 113 FamFG, der im Falle von Familienstreitsachen auf die Regeln der ZPO verweist, nicht gilt. Außerdem gilt nicht der Beibrin...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1. Vereinfachtes Verfahren

Es kann Verfahrenskostenhilfe bewilligt und beantragt werden (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO). Für das vereinfachte Unterhaltsverfahren ist funktionell der Rechtspfleger zuständig (§ 25 Nr. 2 Buchst. c RPflG). Einer anwaltlichen Vertretung bedarf es deshalb nicht (§ 13 RPflG). Die Beiordnung eines Anwalts im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe komm...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 109 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 40: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinschaftliche Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR....mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / c) Stellungnahme und vereinfachtes Verfahren

Rz. 88 Das Gericht stellt dem anderen Elternteil den Antrag auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu und setzt ihm eine Frist zur Stellungnahme. Wenn das Kind noch nicht geboren ist, darf die Frist für die Mutter frühestens sechs Wochen nach der Geburt des Kindes enden, § 155a Abs. 2 FamFG. Das bedeutet in seiner Konsequenz auch, dass eine gerichtliche Entscheidu...mehr

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AGS 1/2018, Beschwerdeberec... / 1 Sachverhalt

Mit seinem am 17.10.2016 erlassenen Beschluss hatte das FamG den Entzug der elterlichen Sorge der Kindesmutter für das Kind B bestätigt und unter Aufhebung der Vormundschaft die elterliche Sorge auf den Kindesvater übertragen. Von der Erhebung von Gerichtskosten hat das FamG abgesehen; die Auslagen des Kindesvaters hat es der Staatskasse auferlegt. Gegen diese Auslagenauferle...mehr

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FF 1/2018, Umgang des Kinde... / 1 Gründe:

[1] A. Die Antragsteller begehren Umgang mit ihren beiden Enkeln. [2] Sie sind die Großeltern mütterlicherseits der Kinder K., geboren am 12.10.2006, und M., geboren am 15.9.2008. Die Kinder wachsen bei ihren leiblichen Eltern, den Antragsgegnern, auf. Nach der Geburt hatten die Kinder zunächst regelmäßigen Kontakt mit den Großeltern. 2009 kam es zu einem Kontaktabbruch. 2011...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Einigungsgebühr

Rz. 231 Soweit die Beteiligten sich im vereinfachten Verfahren einigen, entsteht eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV und zwar in Höhe von 1,0 (Nr. 1003 VV), da der Festsetzungsantrag bereits zur Anhängigkeit führt. Beispiel 130: Vereinfachtes Verfahren auf Unterhaltsfestsetzung mit Einigung Im Januar wird vom Jugendamt zunächst ein vereinfachtes Verfahren nach §§ 249 ff. Fa...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Unterhaltsanspruch des Partners oder der Partnerin gegen den jeweils anderen

Rz. 110 Gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht. Weder § 1360 BGB beim Zusammenleben noch § 1361 BGB oder die §§ 1569 ff BGB nach einer Trennung sind direkt oder entsprechend anwendbar. Dementsprechend besteht unter den Partnern auch keine Prozess- oder Verfahrenskostenvorschusspflicht. Denn § 1360 Abs. 4a...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / c) Verfahren

Rz. 125 Das Verfahren auf Übertragung der elterlichen Sorge ist in §§ 151 ff. FamFG geregelt. Es handelt sich um eine Familiensache, § 113 FamFG, keine Familienstreitsache. Deshalb ist das Familiengericht sachlich zuständig und herrscht kein Anwaltszwang. Der Verfahrenswert beträgt gemäß § 45 FamGKG 3.000,00 EUR. Hiernach richten sich sowohl die einzuzahlenden Gerichtskosten...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / d) Muster

Rz. 126 Muster 2.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge Muster 2.4: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge An das Familiengericht _________________________ Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge des Herrn _________________________ – Beteiligter zu 1) und Antragsteller – gegen Frau _________________________ – Beteiligte zu 2) und...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / g) Muster

Rz. 70 Vordrucke für Sorgeerklärungen können im Internet gefunden und heruntergeladen werden. Insbesondere Jugendämter oder Rathäuser stellen entsprechende Vordrucke kostenfrei als Download zur Verfügung. Eine Erklärung könnte beispielsweise wie folgt aussehen: Muster 2.2: Sorgeerklärung Muster 2.2: Sorgeerklärung Frau _________________________, geb. am _______________________...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / g) Verfahrenskostenhilfe

Rz. 100 Es ist möglich, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des vorgenannten Verfahrens zu beantragen. Notwendig hierfür ist, dass zuvor die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen wurde. Denn ansonsten kann dem Antragsteller entgegengehalten werden, er habe nicht zuvor kostengünstigere Möglichkeiten, sein Ziel zu erreichen, versucht. Tut er die...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 33 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei der Festgebühr der Beratungshilfe siehe § 16...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / I. Überblick

Rz. 23 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV und gegebenenfalls eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV). Rz. 24 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den Wertvors...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / A. Allgemeine Mandatsannahme

Rz. 1 Während das Mandat in Ehesachen insbesondere für Fachanwälte für Familienrecht Routine ist, gilt dies für einen Streit zwischen den Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften nicht ohne weiteres. Dabei ist die Anzahl der Paare, die in einer solchen Gemeinschaft leben, mittlerweile sehr hoch, zumal die nichteheliche Lebensgemeinschaft als Form des Zusammenlebens sich ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / I. Überblick

Rz. 22 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Rz. 23 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den Wertvorschriften des gerichtlichen Verfahrens, also den besonderen Wertvorschriften der §§ 45 ff. FamG...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Terminsgebühr

Rz. 228 Hinzukommen kann eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Da hier gerichtliche Termine grundsätzlich nicht vorgesehen sind, kommt die Terminsgebühr in der Regel nur in Betracht, wenn der Anwalt eine Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens führt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Die gegenteilige Rechtsprechung,[71] wonach eine Terminsgebühr insoweit ...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / 2. Unterhaltsvorschuss

Rz. 143 Die Frage der Berechtigung auf Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist oft praxisrelevant, da der tägliche Bedarf des Kindes gesichert werden muss, auch wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt. Es tritt dann der Staat dabei nicht nur in Vorleistung, sondern übernimmt diese Leistung für den Fall, dass eine Rückforderung nicht möglich ist, komplett (Unterhaltsausfallleistung...mehr

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§ 4 Ehe / dd) Muster

Rz. 193 Muster 4.3: Antrag auf Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB Muster 4.3: Antrag auf Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragsteller – – vertreten durch RAe _________________________ – gegen Frau ...mehr

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FF 1/2018, Familienrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Interview mit Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts (1. Senat) Prof. Dr. Gabriele Britz Schnitzler/FF: Sie sind seit Februar 2011 Mitglied des für wesentliche Teile des Familienrechts zuständigen Senats beim Bundesverfassungsgericht. Die Hälfte der Amtszeit ist vielleicht ein ganz guter Zeitpunkt, Sie zu befragen. Welche Entscheidungen aus der Zeit ...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 39 Der Anwalt erhält zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 30: Einstweilige Anordnung ohne Termin Der Kindesvater beantragt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Umgang, die ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt. Im einstweili...mehr

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FF 1/2018, Anforderungen an... / 2 Anmerkung

1. Das Bundesverfassungsgericht, im entschiedenen Fall die 2. Kammer des Ersten Senats, hatte Gelegenheit, seine in den letzten Jahren entwickelten Leitlinien zum Recht der Eltern aus Art 6 Abs. 2 S. 1 GG auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder erneut in die familiengerichtliche Praxis zu tragen. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war der im einstweiligen Anordnungsverfahren...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / A. Überblick

Rz. 1 Einstweilige Anordnungsverfahren nach den §§ 49 ff. FamFG sind gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eigene Angelegenheiten. Beispiel 1: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umgangsrecht und beantragt gleichzeitig den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Gerichtlich anhängig sind...mehr

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FF 12/2017, Anforderungen a... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BVerfG vom 13.7.2017 stützt sich in ihrer Begründung auf eine ständige Rechtsprechung zu Art. 6 Abs. 2 GG. Die Feststellung, dass die räumliche Trennung eines Kindes von seinen Eltern den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht darstellt, der nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen darf, enthält ebenso wenig grundlegend...mehr

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / I. Rechtliche Ausgangssituation

In rechtlicher Hinsicht waren diese Ehen in Deutschland grundsätzlich anzuerkennen, sofern die Ehegatten sie nach ihrem jeweiligen Heimatrecht wirksam geschlossen hatten (Art. 13 Abs. 1 EGBGB). Die Anerkennung konnte nur versagt werden, wenn ein Verstoß gegen den sog. ordre public vorlag (Art. 6 EGBGB) und dieser Verstoß die Unwirksamkeit der Ehe zur Folge hatte. Hierzu hatt...mehr

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AGS 12/2017, Vertretung bei... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Der umfangreichen Ausführungen des Beschwerdegerichts hätte es nicht bedurft. Die Frage, ob ein einheitlicher Auftrag zugrunde liegt, die Tätigkeit des Anwalts sich im selben Rahmen handelt und ein innerer Zusammenhang besteht, stellt sich zutreffenderweise nur im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung. Im gerichtlichen Verfahren richtet si...mehr

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / Einleitung

Am 22.7.2017 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen[1] in Kraft getreten. Am Zustandekommen und der Ausgestaltung des Gesetzes hat es viel – zum Teil berechtigte – Kritik gegeben. Als für das Gesetzesvorhaben zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag möchte ich im Folgenden die Hintergründe des Zustandekommens näher beleuchten. Dabei lie...mehr

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AGS 12/2017, Einigungsgebüh... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren hatte der Antragsteller die Regelung des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind der Beteiligten Z. und S. dahingehend beantragt, dass er am 28.1.2017 von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr das Recht hat, Umgang zu haben. Zur Begründung hat der Antragsteller u.a. angegeben, dass der Umgang während seiner Hochzeitsfeier angeordnet werden soll. Als Begleitung der Tochter st...mehr

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FF 12/2017, Das Gesetz zur ... / V. Fazit

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen war eines der letzten Gesetze, die ich als Bundestagsabgeordnete begleiten durfte. Es war in seiner Entstehungsgeschichte und Komplexität bei gleichzeitig hohem zeitlichem Druck besonders herausfordernd. Bei aller Diskussion darüber, inwieweit das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen anders hätte ausgestaltet werden können und sollen, ...mehr

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FF 11/2017, Anforderungen a... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich, auch im Wege des Eilantrags, gegen den im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgten teilweisen Entzug der elterlichen Sorge für seine beiden im Jahr 2016 geborenen Zwillingstöchter. [2] 1. a) Der Beschwerdeführer, ein belgischer Staatsangehöriger, ist Vater zweier Kinder. Die Eltern leben voneinander getrennt. Der Beschwerdeführer woh...mehr

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FF 11/2017, Handbuch Begleiteter Umgang – Pädagogische, psychologische und rechtliche Aspekte

Klinkhammer/Prinz (Hrsg.)3. Aufl. 2016, 469 Seiten, 42 EUR, Bundesanzeiger-Verlag, ISBN 978-3-8462-0648-5 Bei dem "Handbuch Begleiteter Umgang" handelt es sich um ein interdisziplinäres Werk von Psychologen, (Heil-) Pädagogen, Juristen und Erziehern. Sie haben sich dem Thema des § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB verschrieben, wonach das Familiengericht insbesondere anordnen kann, ...mehr

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FF 11/2017, Auskunftspflich... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt als Vater des im Juli 2004 geborenen betroffenen Kindes vom Kreisjugendamt (Antragsgegner) als Ergänzungspfleger Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. [2] Den geschiedenen, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist die elterliche Sorge in den Teilbereichen Gesundheitssorge, Recht zur Beantragung von Jugendhilfe und Aufenthaltsbe...mehr

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FF 11/2017, FF 11/2017 / Verfahrenskostenhilfe

OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.3.2017 – 2 WF 164/16, FamRZ 2017, 1585 Es ist jedenfalls nicht grundsätzlich mutwillig, in einem Sorge- und Umgangsrechtsverfahren das Familiengericht ohne vorherige Inanspruchnahme des Jugendamts anzurufen. Vielmehr ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen (red. LS).mehr

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FF 11/2017, Verwirkung rück... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 20.4.2016, mit dem die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin – Jugendamt – vom 22.3.2007 für unzulässig erklärt wurde, soweit Unterhalt bis einschließlich Dezember 2013 tituliert ist. Zur Begründung dafür, weshalb die Vollstreckung von im Zeitra...mehr

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AGS 10/2017, Beschwerde geg... / Leitsatz

In einem Verfahren der einstweiligen Anordnung über Umgang ist die sofortige Beschwerde eines Beteiligten gegen die unterlassene Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Verfahrenskostenhilfeverfahren statthaft und zulässig. Die verfahrensrechtlichen Besonderheiten einer einstweiligen Anordnung, die Betroffenheit mehrerer Kinder in unterschiedlichen Altersstufen und die fehlende Mö...mehr

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AGS 10/2017, Beschwerde geg... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist nach § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthaft. Wird die Beiordnung eines Rechtsanwalts vom Gericht abgelehnt, ist dagegen die sofortige Beschwerde statthaft, auch wenn die Entscheidung im zugehörigen Hauptsacheverfahren (hier: einstweilige Anordnung über Umgang) nicht anfechtbar ist (vgl. BGH FamRZ 2011, 1138). Sie ist auch im Übrigen zul...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / a) Kindeswohlschwelle und Feststellungslast

Der Umgang mit dem Kind ist nur zu regeln, wenn er "dem Kindeswohl dient." Damit handelt es sich um eine sog. positive Kindeswohlschwelle,[34] die sich aktuell noch in §§ 1686a Abs. 1 Nr. 1, 1685 Abs. 1 BGB und 1741 Abs. 1 S. 1 BGB findet und sich bis vor Kurzem noch in §§ 1678 Abs. 2 BGB a.F., 1680 Abs. 2 S. 2 BGB a.F., 1672 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. fand. Dies hat im Rahmen der...mehr

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FF 09/2017, Ausweitung des Unterhalts-vorschusses

Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1.7.2017 in Kraft treten. Alleinerziehenden wird empfohlen, schon jetzt einen Antrag auf den erweiterten Unterhaltsvorschuss zu stellen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatli...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / II. Das Umgangsrecht der Großeltern nach den Vorstellungen des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber hatte bei Einführung des § 1685 BGB ausschließlich die Interessen des Kindes im Blick. So führte er in der Gesetzesbegründung als Hauptgrund für ein Umgangsrecht der Großeltern nach einem Wechsel der Hauptbetreuung des Kindes aus, "daß ein plötzlicher Wegfall aller Kontakte für das Kind schädlich sein könnte".[6] Von einem genuinen Recht der Großeltern auf Um...mehr

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FF 09/2017, FF 9/2017 / Unterhalt

OLG Hamburg, Beschl. v. 10.7.2017 – 2 UF 96/16, FamRZ 2017, 1130 Eine in einer notariellen Vereinbarung der Eheleute enthaltene Regelung zum Wegfall nachehelicher Unterhaltsansprüche bei zweijährigem Zusammenleben mit einem Partner in einem Haushalt ist nach ihrem konkreten Wortlaut und der Gesamtstruktur der Vereinbarung als eine den Rückgriff auf § 1579 Nr. 2 BGB ausschließ...mehr