Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Steuerliche Unterschiede

Rz. 65 Bei der Besteuerung besteht der entscheidende Unterschied zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen hinsichtlich der zu besteuernden Subjekte:mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Ertragsteuerrecht

Rz. 594 Die Gründung eines Stimmrechtspools in Form einer Innen-GbR ohne Gesellschaftsvermögen hat meist keine ertragsteuerlichen Auswirkungen. Die Gesellschafter der Familiengesellschaft bleiben selbst Inhaber der Anteile, die auf Ebene des Pools eingegangenen Bindungen berühren die Einkünfteerzielung durch diese Personen grds. nicht. Nicht abschließend geklärt ist allerdin...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Jahresabschluss

Rz. 491 Jeder Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, aufzustellen (§ 242 HGB). Gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einhe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Beschlussphase

a) Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung Rz. 2172 Art. 8 Abs. 4 SE-VO setzt einen Verlegungsbeschluss der Hauptversammlung voraus. Für den Ablauf der Hauptversammlung sind die Regelungen der SE-VO und hier insb. die Art. 52 bis 60 SE-VO maßgeblich. Art. 8 Abs. 6 SE-VO verweist auf Art. 59 SE-VO, der der Hauptversammlung die Kompetenz für satzungsändernde Beschlüsse zuweis...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / XII. UG (haftungsbeschränkt)

1. Grundlagen Rz. 539 Nachdem zunächst die Bestrebungen des Gesetzgebers bei der Reform des GmbH-Rechts v.a. darauf gerichtet waren, die Seriosität der GmbH zu steigern und sog. Firmenbestattern das "Handwerk zu legen",[1840] wurden diese Überlegungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren stark überlagert durch das Ziel, die GmbH flexibler und moderner auszugestalten. Von der Kon...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VIII. Rechtsschutzmöglichkeiten

1. Hauptversammlungsbeschlüsse Rz. 1524 Hauptversammlungsbeschlüsse können bei Verstoß gegen Gesetz oder Satzung wegen inhaltlicher Mängel oder wegen Verfahrensmängeln fehlerhaft sein. Hinsichtlich der Rechtsfolgen wird zwischen lediglich anfechtbaren und nichtigen Beschlüssen unterschieden. Während ein nichtiger Beschluss von Anfang an keine Rechtswirkung zeitigt und nur nac...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Sonderregelungen

a) Rechtsformzusatz Rz. 552 Die UG (haftungsbeschränkt) kann mit folgenden Rechtsformzusätzen geführt werden: Jedwede andere Verwendung oder Abkürzung oder das Weglassen des Zusatzes ist unzulässig.[1880] Dieser Rechtsformzusatz ist exakt und buchstabengetreu einzuhalten.[1881] Jedwede andere Verwendung oder...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. GmbH als Rechtsform

1. Erscheinungsformen Rz. 1 Die GmbH ist in Deutschland die beliebteste Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen (sog. KMU).[1] In zahlreichen Fällen hat die GmbH sogar nur einen Gesellschafter, der oft gleichzeitig Geschäftsführer ist (Einmann-GmbH). Häufig wird die Rechtsform der GmbH auch für mittelständische Unternehmen gewählt, insb. wenn eine Haftungsbeschränkung ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / II. Gründung der Gesellschaft

1. Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH als Vorstufen zur GmbH Rz. 5 Verabreden die zukünftigen Gesellschafter einer GmbH die Gründung einer GmbH, so entsteht mit der verbindlichen Verabredung eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese Vorgründungsgesellschaft ist, je nachdem, ob sie ein Handelsgewerbe betreibt oder nicht, eine OHG oder eine GbR und unterliegt den dafür maßge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / B. Aktiengesellschaft

I. Allgemeines Rz. 572 Die Rechtsform der AG genießt im Gegensatz zur Rechtsform der GmbH häufig ein besseres Image. Vorteil der AG ist die erleichterte Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse. Von daher ist die AG im Gegensatz zur GmbH eher für eine Fluktuation unter den Anteilseignern geeignet. Diese Fluktuation wird bei der AG durch die Zulassung praktisch nennwe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VI. Die bestehende SE

1. Wahlmöglichkeiten zwischen den Leitungssystemen Rz. 2180 Durch die Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft wurde auch die Option für ein neues Verwaltungssystem eröffnet. Die SE-VO bietet in Art. 38 Buchst. b) der Europäischen Aktiengesellschaft die Möglichkeit, ein monistisches Leitungssystem (One-Tier-System) zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit gab es bis dahin in De...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / A. GmbH

I. GmbH als Rechtsform 1. Erscheinungsformen Rz. 1 Die GmbH ist in Deutschland die beliebteste Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen (sog. KMU).[1] In zahlreichen Fällen hat die GmbH sogar nur einen Gesellschafter, der oft gleichzeitig Geschäftsführer ist (Einmann-GmbH). Häufig wird die Rechtsform der GmbH auch für mittelständische Unternehmen gewählt, insb. wenn eine...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Übersicht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Mischformen

a) Mischeinlage (gemischte Einlage) Rz. 688 Eine Mischeinlage (= gemischte Einlage) liegt vor, wenn dem Gründer für seine Einlageleistung ausschließlich Aktien gewährt werden. Seine Einlageleistung besteht bei der Mischeinlage jedoch teilweise aus einer Sacheinlage und teilweise aus einer Bareinlage.[2195] Jede Einlage ist gesondert nach den für sie maßgebenden Regeln zu beha...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / XI. Beendigung, Liquidation, Insolvenz

1. Liquidation im Gründungsstadium Rz. 519 Auf die Vor-GmbH, also eine bereits gegründete, aber noch nicht eingetragene GmbH, findet grds. das GmbH-Recht Anwendung, sofern dieses nicht die Eintragung voraussetzt.[1754] Das Recht der GmbH wird allerdings nicht mehr angewendet, wenn die Absicht der Eintragung der GmbH im Handelsregister aufgegeben wird und trotzdem das Unterneh...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Vorbereitungsphase

a) Aufstellung des Verlegungsplans Rz. 2163 Das Leitungs- bzw. das Verwaltungsorgan der Europäischen Gesellschaft (SE) muss vor der Sitzverlegung einen Verlegungsplan[5396] aufstellen. Art. 8 Abs. 2 SE-VO macht zum Inhalt Mindestvorgaben. aa) Mindestinhalt des Verlegungsplans Rz. 2164 Es müssen die Firma der Europäischen Gesellschaft (SE) sowie der bisherige und der neue Sitz d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesellschaften

A. GmbH[Autor] I. GmbH als Rechtsform 1. Erscheinungsformen Rz. 1 Die GmbH ist in Deutschland die beliebteste Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen (sog. KMU).[1] In zahlreichen Fällen hat die GmbH sogar nur einen Gesellschafter, der oft gleichzeitig Geschäftsführer ist (Einmann-GmbH). Häufig wird die Rechtsform der GmbH auch für mittelständische Unternehmen gewählt, i...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Rechtsgrundlagen

Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es bei einem Formwechsel nur zu einem Wechsel des Rechtskleides ohne Vermögensübertragung kommt, übernimmt das Ertragssteuerrecht nicht. § 9 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt, dass für den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft die §§ 3–7 UmwStG Anwendung finden. Durch diesen Verweis wird ein Vermögensübergang fingi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Keine Ausweitung gesellschaftsrechtlicher Online-Verfahren

Rz. 2344 Kein Gegenstand der DRL II sind demgegenüber die bereits von der ersten Digitalisierungsrichtlinie erfassten gesellschaftsrechtlichen Sachverhalte.[5740] Das entspricht der in der ersten Digitalisierungsrichtlinie vorgesehenen und bis zum 1.8.2024 bzw. 2025 laufenden Evaluierungsfrist in deren Art. 3 Abs. 1. Erst wenn die Evaluierungsfrist abgelaufen ist, stellt sic...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Transparenzanforderungen

Rz. 2365 Art. 14a GesRRL-E verlangt – entsprechend Art. 14 GesRRL für Kapitalgesellschaften – die Offenlegung wesentlicher Informationen zu Personenhandelsgesellschaften. Das betrifft etwa Name, Rechtsform und Sitz sowie Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen. Anders als bei Kapitalgesellschaften ist der Gesellschaftsvertrag allerdings nur dann für die Mitgliedstaat...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / II. Erscheinungsformen

Rz. 2235 Die KGaA ist gekennzeichnet durch das Vorhandensein eines Komplementärs, der unbeschränkt haftet. Daneben gibt es die am Grundkapital der Gesellschaft beteiligten Kommanditaktionäre. In der Praxis gibt es zwei Varianten, die "personalistische KGaA" bzw. die "Unternehmer-Komplementär-KGaA" sowie die "hauptversammlungsorientierte" bzw. "kapitalistische" KGaA. Rz. 2236...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Persönliche Voraussetzungen der Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 968 Aufsichtsrat kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds ist nicht gesetzliche Voraussetzung, entspricht aber einer Empfehlung in Ziff. 5.4.2 DCGK. Die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder müssen bestimmte, i.E. in den §§ 100, 105 AktG genannte Voraussetzungen erfüllen. Aufsichtsrat kann z.B. nicht sei...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (1) Identität der Gesellschafter

Rz. 313 Der Grundsatz der Identitätswahrung (vgl. o. Rdn 73 ff. für die Verschmelzung) führt beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft & Co. KG und umgekehrt bei dem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft & Co. KG in eine Kapitalgesellschaft zur Problematik der Beteiligung der zukünftigen bzw. bisherigen Komplementär-GmbH, sofern diese nicht (wie ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Veräußerungsgewinne

Rz. 270 Unterschiede zwischen einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bzw. einer Beteilung an einer Personengesellschaft/einer einzelunternehmerischen Tätigkeit können sich auch bei Veräußerung der Beteiligung/des Einzelunternehmens ergeben. Grds. unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft bzw. eines Einzelunternehmens in Gänz...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Verallgemeinerte Empfehlungen

Rz. 276 Für profitable, inlandsorientierte Unternehmen, für die nach den vorstehenden Grundsätzen eine Besteuerung nach den Regeln der Körperschaftsteuer vorteilhaft ist, zieht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft häufig außersteuerliche Nachteile im Bereich Offenlegung von Jahresabschlüssen oder unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmern nach MitbestG oder Drittel...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Kapitalerhöhung mit Agio

Rz. 389 Häufig müssen die Zeichner für die Übernahme der neuen Geschäftsanteile ein Agio – ein den Nennbetrag der neuen Anteile übersteigendes Ausgabeentgelt – entrichten.[1297] Der Erhöhungsbeschluss muss dieses Agio angeben, allerdings nicht betragsmäßig, aber mindestens bestimmbar.[1298] Ein Agio kann gesellschaftsrechtlicher Bestandteil des Kapitalerhöhungsbeschlusses sei...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Einkommens- und Gewerbesteuermessertragsermittlung

Rz. 429 Das körperschaftsteuerliche Einkommen ist gem. § 7 Abs. 1 und 2 KStG Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Ausgangspunkt der Ermittlung sind gem. § 8 Abs. 1 KStG die Einkünfte der Kapitalgesellschaft i.S.d. EStG, die bei ihr kraft Gesetzes ausschließlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG) qualifiziert werden. Ausgangspunkt ist zunächst der a...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 137 Die erbschaftsteuerliche Erfassung erfordert eine Bewertung des übergegangenen Geschäftsanteils bzw. der übergegangenen Aktien. Diese Bewertung richtet sich nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG. Danach ist bei börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften – (Kommandit-)Aktien – der Börsenkurs anzusetzen.[240] Kommt eine Bewertung anhand des Börsenk...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ertragsteuerliche Unterschiede

Rz. 608 Die zivilrechtlichen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften haben – auch wenn sie nach wie vor unübersehbar vorhanden sind – in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Die wichtigste Entwicklung hierbei ist die Zulassung und starke Verbreitung der GmbH & Co. KG, welche im Ergebnis dazu führt, dass eine wirtschaftliche Tätigk...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Mitteilung nach §§ 20, 21 AktG und nach § 42 AktG

Rz. 650 Besitzt ein Unternehmen mehr als 25 % der Aktien, ist dies der Gesellschaft nach § 20 Abs. 1 Satz 1 AktG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ob die Aktien dem Unternehmen unmittelbar gehören oder ihm die Aktien nach §§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 AktG zugerechnet werden, ist nicht gesondert offenzulegen.[2121] § 20 Abs. 2 AktG enthält für bestimmt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Kommanditaktionäre

Rz. 2265 Kommanditaktionär wird man entweder bei der Gründung, durch Übernahme bzw. durch Übertragung von Aktien von einem anderen oder durch die Übernahme von Aktien bei einer Kapitalerhöhung. Auch die persönlich haftenden Gesellschafter können Aktionäre sein. Rz. 2266 Die Rechtsstellung der Kommanditaktionäre bemisst sich gem. § 278 Abs. 3 AktG nach den Vorschriften des Akt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Abgrenzungsfragen bei sog. Mantelgesellschaften

Rz. 111 Der BGH versucht den Begriff der Mantelgesellschaft zu definieren und erfasst damit sicherlich eine überwiegende Zahl der betroffenen Gesellschaften eindeutig, und zwar solche, die ehemals unternehmerisch aktiv waren und ihre Geschäftstätigkeit völlig eingestellt haben. Diese Gesellschaften liegen nicht selten in der Hand von Konzernen oder in der Hand von Insolvenzv...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Auswirkungen dieser Rechtsprechung im Teileinkünfteverfahren

Rz. 228 In § 3c Abs. 2 Satz 2–5 EStG wurden durch das ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417 ff.) in Anlehnung an die in § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG enthaltenen Regelungen für qualifiziert (mehr als 25 %) an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter, die die Beteiligung im Betriebsvermögen halten, Abzugsbeschränkungen für Betriebsvermögensminderungen und B...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Trennungsprinzip

Rz. 427 In Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtslage ist das Trennungsprinzip das Grundkonzept der Kapitalgesellschaftsbesteuerung.[774] Die Körperschaftsteuer ist die "Einkommensteuer der juristischen Person" und besteuert die eigene Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.[775] Folglich ist die Kapitalgesellschaft Steuerschuldnerin der Körperschaftsteuer (vgl. § 1 Abs. 1 KSt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (f) Behaltefristen

Rz. 394 Im Unterschied zu den Überführungen nach Satz 1 und 2 wechselt bei einer Übertragung nach Satz 3 der wirtschaftliche Eigentümer des Wirtschaftsguts. Die Buchwertübertragung nach Satz 3 ist daher mit einer 4-jährigen Haltefrist ("Sperrfrist") verknüpft. Nach der Rspr. des BFH sind vom Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG allerdings zutreffend solche Fälle ausz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Staatsverträge

Rz. 42 Der in Art. 3 EGBGB statuierte Vorrang der Staatsverträge gebietet die Beachtung der bilateralen Handels- und Niederlassungsabkommen, die Deutschland mit vielen anderen Staaten geschlossen hat und in denen häufig eine gegenseitige Anerkennung von Handelsgesellschaften vorgesehen ist.[150] Aus diesen Abkommen ergibt sich, teils ausdrücklich, teils konkludent, nach welc...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Ausländische Betriebsstätteneinkünfte

Rz. 267 Für unternehmerische Betätigungen im Ausland über dortige Betriebsstätten bzw. Personengesellschaften sehen die zwischen Deutschland und diversen ausländischen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) häufig eine Freistellung der im Ausland erzielten Unternehmensgewinne von der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vor.[485] Unter diesen Voraus...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Zwingende vorbeugende Kontrolle bei Gründung und Satzungsänderungen

Rz. 168 Der Kommissionsentwurf sieht eine Neufassung des Art. 10 GesR-RL-E vor. Die vorgeschlagene Neuregelung beinhaltet die vorbeugende Kontrolle durch Verwaltung oder Judikative im Falle der Gründung und bei jeder Änderung des Errichtungsakts oder der Satzung bei Personen- und Kapitalgesellschaften. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gründungsform online, hybriden oder of...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Der Entwurf im Einzelnen

Rz. 167 Der Entwurf besteht im Wesentlichen aus den folgenden Vorschlägen, welche in die bestehende GesR-RL (RL 2017/1132), in der sich auch die Digitalisierungsrichtlinie wiederfindet, implementiert werden sollen, wobei Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften sowie die EWi.V. ausdrücklich mit einbezogen werden. Anders als z.B. bei der Mobilitätsrichtl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Gesetzgebungsverfahren

Rz. 128 Am 5.7.2021 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht)[445] verabschiedet worden.[446] Dieses Gesetz wurde am 15.7.2022 durch das Gesetz zur ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Mehr Transparenz: Insbesondere die Offenlegung von Konzernstrukturen und Arbeitnehmerzahlen

Rz. 2396 Ein weiteres Kernanliegen der DRL II ist die Erhöhung der Transparenz im Europäischen Gesellschaftsrecht, um das Vertrauen in die Unternehmensinformationen anderer Mitgliedstaaten zu erhöhen, deren direkte Nutzbarkeit zu erleichtern, um Dritte zu schützen und illegale Aktivitäten zu verhindern (ErwG 12). Dazu dient zum einen die Einbeziehung von Personenhandelsgesel...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 2147 Die Einberufung der Hauptversammlung richtet sich nach den §§ 121 ff. AktG. Der Umwandlungsplan und der Umwandlungsbericht müssen vor der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt werden. Auf Verlangen ist jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift zu erteilen. Diese Anforderungen entsprechen denjenigen aus § 230 UmwG.[5365] Da die...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Erweiterung der Registerinhalte

Rz. 169 Zunächst sollen die bestehenden Registerinhalte erweitert wird. Dies gilt gem. Art. 14a GesR-RL-E in persönlicher Hinsicht für die Offenlegung von Informationen über Personengesellschaften. Diese sollen zukünftig Informationen wie bspw. den Namen, die Rechtsform oder den Vertragssitz in den nationalen Registern und über das durch die Digitalisierungsrichtlinie eingef...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Arbeitsrecht

Rz. 247 Der Geschäftsführer einer GmbH ist nach ständiger Rspr. kein Arbeitnehmer; vielmehr repräsentiert er die GmbH als Arbeitgeber.[756] Etwas anderes soll in Ausnahmefällen gelten, nämlich wenn der Geschäftsführer über das gesellschaftsrechtliche Weisungsrecht hinaus weiteren auch arbeitsbegleitenden und verfahrensorientierten Weisungen unterliegt.[757] Unabhängig davon ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Beratungshinweise

Rz. 2041 Bei der Beratung zur Europäischen Gesellschaft sollte auf folgende Vor- und Nachteile hingewiesen werden:mehr